Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 93-3153 KI-generiert

Motion to Enhance Swiss Agricultural Competitiveness

Geschäftsnummer VPB 93-3153
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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A motion was introduced to improve the competitiveness of Swiss agricultural production by better positioning domestic products and increasing their market share to secure agricultural income. The motion called for an amendment to the Agricultural Act to protect quality products and encouraged the reduction of regulations in upstream agricultural sectors that increase costs. This includes simplifying regulations for agricultural inputs, reviewing approval processes for machinery, revising milk production regulations to grant producers more flexibility, and eliminating cartel-like conditions for agricultural production means.

Legislator-Regeste

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Art. 18 halten; Motion to Enhance Swiss Agricultural Competitiveness: gen, was du heute kannst besorgen» beantragt Ihnen daher che Maschinen und Traktoren im Sinne eines Verzichtes auf die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) mit 9 Vorschriften, die ausschliesslich für unser Land gültig sind; zu 2 Stimmen Festhalten am Beschluss des Ständerates.

Schlagwörter

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Agrarmärkte Betriebsmittel Herabsetzung der Verfahrenskosten Bauernbewegung Einkommenserhöhung Veterinärrecht

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 18 halten
Vorweg sei festge- Le Conseil fédéral est invité à élaborer un manuel à l'article 18
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Volltext

21. September 1993 609 Landwirtschaftliche Produkte. Motionen

#ST# 93.113 #ST# 93.3153

Folgeprogramm Motion Beerli nach der Ablehnung Schutz einheimischer Qualitätsprodukte des EWR-Abkommens (Swisslex) Protection des labels de qualité Arbeitsgesetz. Aenderung Programme consécutif au rejet de l'Accord EEE (Swisslex) Wortlaut der Motion vom 18. März 1993 Loi sur le travail. Modification Die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen landwirtschaftlichen Produktion muss verbessert werden, indem die Land- Differenzen-Divergences wirtschaftsprodukte und Nahrungsmittel auf dem Markt optimal positioniert werden. Das Ziel ist, den Marktanteil der ein- Siehe Seite 258 hiervor-Voir page 258 ci-devant heimischen Nahrungsmittel zu halten und zu steigern, um das Beschluss des Nationalrates vom 17. Juni 1993 landwirtschaftliche Einkommen zu sichern; um dies zu errei- Décision du Conseil national du 17 juin 1993 chen, soll der Verkauf von Produkten, die im Vergleich mit Vorteilen aufwarten können, gefördert und die qualitative Unterscheidung gegenüber Konkurrenzprodukten herausgearbeitet werden. Antrag der Kommission Wir ersuchen den Bundesrat, eine Ergänzung zum Artikel 18 Festhalten des Landwirtschaftsgesetzes auszuarbeiten, die den Schutz Proposition de la commission der Qualitätsprodukte gewährleisten soll. Maintenir Texte de la motion du 18 mars 1993

Gemperli, Berichterstatter: Die vorliegende Revision des Ar- II faut améliorer la compétitivité de la production agricole

beitsgesetzes ist ebenfalls ein Relikt aus dem Eurolex-Paket, suisse par le positionnement optimal des produits agricoles et

es wurde ins Swisslex-Paket übernommen. Der Ständerat hat alimentaires. L'objectif est de maintenir et améliorer la part du

die Vorlage bereits beraten und in der Aprilsession dieses marché pour les produits alimentaires d'origine indigène par

Jahres gutgeheissen. Der Nationalrat hat aber mit 49 la promotion de produits avec un avantage comparatif et en re-

zu 29 Stimmen Nichteintreten auf diese Vorlage beschlossen. cherchant la distinction qualitative par rapport aux produits

Für den Ständerat stellt sich daher die Frage, ob er an seinem concurrents, dans le but de maintenir le revenu agricole.

ursprünglichen Beschluss festhalten will. Vorweg sei festge- Le Conseil fédéral est invité à élaborer un manuel à l'article 18

halten, dass das Ganze kaum eine weltbewegende Sache ist de la loi sur l'agriculture, visant à garantir une protection des

Vor allem besteht kein Grund, über eine negative Uebung an labels de qualité. diesem Gesetz ein Exempel statuieren zu wollen und die

Grundsatzfrage nach Sinn und Zweck von Swisslex an diesem Mitunterzeichner - Cosignataires: Bisig, Bühler Robert, Bütti-

Gesetz durchzuspielen. ker, Flückiger, Loretan, Martin Jacques, Petitpierre, Rhinow, Diese Vorlage beinhaltet, wenn man sie auf ihren materiellen Rhyner, Salvioni, Schiesser, Schoch (12) Gehalt hin prüft, lediglich eine Ausweitung des Anwendungsbereichs. Einerseits werden die Vorschriften über die Gesundheitsvorsorge auf die Verwaltung des Bundes anwendbar erklärt, und andererseits sollen bestimmte Arbeitnehmerkatego- #ST# 93.3154 rien, Kader und Assistenten beispielsweise, die bisher nicht eingeschlossen waren, neu den Schutzvorschriften des Ge- Motion Beerli setzes unterstellt werden. Ich glaube, das Ganze ist sehr unproblematisch. Das wurde auch anlässlich des Hearings vom Abbau von Vorschriften in

1. April 1993 mit Vertretern der Arbeitgeber und der Arbeitnehvorgelagerten Bereichen der mer festgestellt. landwirtschaftlichen Produktion Geltend gemacht wurde im Nationalrat beim Nichteintretens- Production agricole. Abrogation antrag vor allem, dass das Arbeitsgesetz ohnehin revidiert des dispositions portant sur les secteurs werde. Es läuft zurzeit tatsächlich eine entsprechende Vernehmlassung. Wichtigste Punkte der Revision sind die Gleichsitués en amont stellung von Mann und Frau in den Bereichen Ruhezeit und Arbeitszeit, die Verbesserung des Schutzes der in der Nacht beschäftigten Arbeitnehmer und die Flexibilisierung der Arbeitszeitvorschrift. Die Vernehmlassungsfrist sollte am Wortlaut der Motion vom 18. März 1993

24. September 1993 abgelaufen sein. Es wurde aber noch Unsere Landwirtschaft weist gegenüber ihrer ausländischen eine Verlängerung beantragt. Das Departement hofft, bis Ende Konkurrenz erhebliche Wettbewerbsnachteile auf. Im Lichte Jahr den Gesetzentwurf ausgearbeitet zu haben. der heutigen und kommenden Entwicklungen ist alles daran- Wir müssen aber bedenken, dass hier wesentliche Probleme zusetzen, um die Produktionskosten zu senken. Wir fordern vorhanden sind, deren Beratung Zeit beansprucht. Die Revideshalb den Bundesrat auf, in folgendem Bereich Massnahsion des Arbeitsgesetzes kann angesichts der schwierigen men einzuleiten: Fragen, die diskutiert werden müssen, somit nicht in kürzester

- Abbau von Vorschriften im Bereich landwirtschaftlicher Hilfs- Zeit bewerkstelligt werden.

stoffe, soweit diese eine kostensteigernde Wirkung haben;

In Nachachtung des Grundsatzes «Verschiebe nicht auf mor- - Ueberprüfen der Zulassungsvorschriften für landwirtschaftli-

gen, was du heute kannst besorgen» beantragt Ihnen daher che Maschinen und Traktoren im Sinne eines Verzichtes auf die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) mit 9 Vorschriften, die ausschliesslich für unser Land gültig sind; zu 2 Stimmen Festhalten am Beschluss des Ständerates.

- Revision des Milchwirtschaftsbeschlusses im Sinne ver- Angenommen -Adopté mehrten Spielraumes für die Produzenten, soweit dies nicht bereits eingeleitet ist;

- Beseitigung kartellähnlicher Voraussetzungen im Bereich An den Nationalrat-Au Conseil national landwirtschaftlicher Produktionsmittel. Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Beerli Schutz einheimischer Qualitätsprodukte

Motion Beerli Protection des labels de qualité

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993 Année Anno

Band IV Volume Volume

Session Herbstsession Session Session d'automne Sessione Sessione autunnale

Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 02 Séance Seduta

Geschäftsnummer 93.3153 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 21.09.1993 - 08:00 Date Data

Seite 609-609 Page Pagina

Ref. No 20 023 346

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