Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 93-3134 KI-generiert

Animal Welfare in Transport and Slaughterhouse Regulations

Geschäftsnummer VPB 93-3134
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court addressed a motion to improve animal welfare during transport and at slaughterhouses, proposing regulations on animal transport documentation, approved stunning equipment, qualified personnel for handling and stunning, and detailed guidelines for humane slaughterhouses focusing on animal behavior. The Federal Council acknowledged existing issues and agreed to examine these proposals in future revisions, requesting the motion be converted into a postulate to allow for further expert review and consultation.

Legislator-Regeste

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Art. 34novies Absatz; Animal Welfare in Transport and Slaughterhouse Regulations: den: kurzfristig durch die Verankerung von klaren und strikten Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) eingeführt werden.

Schlagwörter

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Veterinärrecht Amtliche Kontrollen, Veterinärkontrollen landwirtschaftlicher Abfall Transportrecht Futtermittel – Erzeugnisse und Hygiene Sachlicher Geltungsbereich der Verordnungen

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 34novies Absatz
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Volltext

Motion Dünki 1388 N 18 juin 1993

transport et dans les abattoirs ou de concrétiser ces exigences mit der nächsten Revision der Tierschutzverordnung zu prü-

de façon appropriée: fen. Er erachtet es jedoch als angezeigt, dass die Zweckmäs-

1. L'espèce et le nombre d'animaux à transporter dans un vé- sigkeit der vorgeschlagenen Massnahmen gesetzlicher und

hicule doivent figurer dans le permis de circulation de même anderer Art im Rahmen von Expertengruppen näher unter-

que, bien lisiblement, à l'extérieur du véhicule. sucht und allfällige Massnahmen in einer Vernehmlassung

2. Pour ce qui est de l'étourdissement des animaux, seuls se- den interessierten Fachkreisen unterbreitet werden.

ront autorisés les appareils et équipements contrôlés et ap-

prouvés. Schriftliche Erklärung des Bundesrates

3. Les autorités veillent à ce que des personnes qualifiées, qui Déclaration écrite du Conseil fédéral

recevront régulièrement des instructions sur la protection des Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu-

animaux, soient présentes lorsque les animaux sont déchar- wandeln.

gés du véhicule, pris en charge, conduits au lieu d'abattage et

étourdis. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

4. Un vétérinaire ou un responsable de la protection des ani-

maux contrôlera, dans les grands abattoirs, les animaux de

boucherie lors du déchargement et supervisera les personnes

chargées de faire descendre les animaux du véhicule, de les #ST# 93.3134

prendre en charge, de les conduire au lieu d'abattage et de les

étourdir. Motion Dünki

5. Il convient d'élaborer, de concert avec des praticiens, des li- Solidarität

gnes directrices détaillées pour des abattoirs conformes aux in der Arbeitslosenversicherung

exigences de la protection des animaux. Dorénavant, l'appré-

ciation et l'aménagement des abattoirs devront dépendre es- Solidarité

sentiellement de critères éthologiques; en d'autres termes, les dans l'assurance-chômage

procédés appliqués dans les abattoirs devront tenir compte

du comportement et des besoins des animaux.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Bühlmann, Danuser,

Gardiol, Gonseth, Hämmerle, Hollenstein, Meier Hans, Misteli, Wortlaut der Motion vom 17. März 1993

Rebeaud, Robert, Steiger, Thür, Tschäppät Alexander, Der Bundesrat wird ersucht, in der Botschaft für die Revision

Zwygart (15) des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vorzusehen, dass die

Beiträge vom ganzen massgebenden Lohn gemäss AHV-

Schriftliche Begründung-Développement par écrit Gesetzgebung zu erheben sind. Dagegen sind die Leistungen

In den letzten dreissig Jahren stieg der Fleischkonsum stän- der Arbeitslosenversicherung nach wie vor gegen oben zu pla-

dig an. Da zudem aus agrarpolitischen Gründen der Fleisch- fonieren.

import durch eine vermehrte Inlandproduktion ersetzt wurde,

nahm die Zahl der jährlichen Schlachtungen wesentlich zu. Texte de la motion du 17 mars 1993

Demgegenüber wurden zwischen 1960 und 1990 aus wirt- Le Conseil fédéral est chargé de prévoir, dans le cadre de la

schaftlichen Gründen viele Schlachthöfe stillgelegt Dies be- révision de la loi sur l'assurance-chômage, que les cotisations

traf insbesondere kleinere und mittlere Betriebe und Privat- soient prélevées sur la totalité du salaire déterminant selon la

metzgereien. Dieser Konzentrationsprozess ist heute noch in législation sur l'AVS. En revanche, les prestations de l'assu-

vollem Gange. Nach Meinung von Experten verschwinden in rance-chômage continueront d'être plafonnées.

den nächsten Jahren die kleinen und mittleren Schlachthöfe

fast vollständig, so dass im Jahre 2000 kaum noch ein Dut- Mitunterzeichner - Cosignataires: Bircher Peter, Bischof, Dar-

zend Grossbetriebe existieren werden. bellay, Diener, Eggenberger, Engler, Grendelmeier, Hafner

Die hohe Zahl an Tierschlachtungen und deren Konzentration Rudolf, Hubacher, Jaeger, Maeder, Meier Hans, Meier Sa-

auf immer weniger, dafür grosse und leistungsfähige muel, Rychen, Schmid Peter, Seiler Rolf, Thür, Weder Hans-

Schlachthöfe haben tierschutzrelevante Folgen: jürg, Züger, Zwygart (20)

- Die Tiertransporte nehmen notwendigerweise zu, die Trans-

portstrecken und -zeiten werden länger, und Schriftliche Begründung - Développement par écrit

- in den Schlachthöfen müssen pro Zeiteinheit sehr viele Tiere Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht

angeliefert, getrieben, eingestallt, betäubt und getötet werden. eine schriftliche Antwort

Mit dieser Kapazitätssteigerung haben indessen die Abläufe

und Anlagen, aber auch das Personal nur bedingt Schritt hal- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

ten können, wie der Bundesrat in Antworten auf parlamentari- vom 12. Mai 1993

sche Vorstösse (Wiederkehr, Meier Hans, Weder Hansjürg) Rapport écrit du Conseil fédéral

selber festhält du 12 mai 1993

Der Schutz der Tiere auf Transporten und in Schlachtanlagen Die Aufhebung der Beitragsplafonierung kann entgegen der

kann wirkungsvoll durch zwei Massnahmen angegangen wer- Meinung des Motionärs nicht auf dem Weg einer Revision des

den: kurzfristig durch die Verankerung von klaren und strikten Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) eingeführt werden.

Vorschriften für die Bereiche Schlachtung und Transport in der Artikel 34novies Absatz 4 der Bundesverfassung schreibt vor,

Tierschutzverordnung sowie durch straffen und einheitlichen dass die Höhe des beitragspflichtigen Lohnes durch Gesetz

Vollzug dieser Vorschriften; mittel- und langfristig durch die Er- zu begrenzen ist Die Konkretisierung des vom Motionär ange-

arbeitung eines umfassenden Konzepts für humane Schlacht- strebten Ziels könnte daher nur mittels einer Revision der Bun-

höfe (human: fürTiere und die dort arbeitenden Menschen sol- desverfassung eingeführt werden. Der Bundesrat ist der Auf-

len Verbesserungen resultieren). fassung, dass eine solche Revision in der gegenwärtigen Si-

tuation nicht zweckmässig ist Hingegen ist der Bundesrat be-

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates reit, die Frage der Höhe des gesetzlichen Plafonds (gegenwär-

vom 5. Mai 1993 tig 8100 Franken pro Monat) anlässlich der bevorstehenden

Rapport écrit du Conseil fédéral ordentlichen Gesetzesrevision (voraussichtliche Inkraftset-

du 5 mai 1993 zung Mitte 1994) zu prüfen. Diese Prüfung wird im Rahmen der

Der Bundesrat hat bereits bei früherer Gelegenheit festgestellt, allgemeinen Ueberlegungen in bezug auf die Finanzierungs-

dass bei der Schlachtung von Tieren in der Praxis Missstände frage der Arbeitslosenversicherung stattfinden. Um eine ge-

bestehen. Er steht den Anliegen der Motion grundsätzlich po- wisse Flexibilität in diesem Bereich zu ermöglichen, schlägt

sitiv gegenüber und beabsichtigt, diese im Zusammenhang der Bundesrat vor, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.

18. Juni 1993 N 1389 Motion Keller Rudolf

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Im Bereich der Personensicherheit, insbesondere auf der

Déclaration écrite du Conseil fédéral Gotthardachse und auf dem S-Bahn-Netz Zürich, haben die

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- SBB bereits Sofortmassnahmen ergriffen (z. B. Funkwache im

wandeln. Raum Zürich, Diebstahlbekämpfungsgruppe der Kreisdirek-

tion II, organisatorische Massnahmen in den Zügen wie Rei-

Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat hung der Schlafwagen oder Auswechseln der Schlösser), wo-

bei die Aufteilung der Kosten für diese Massnahmen zwischen

den SBB und den betroffenen Kantonen noch nicht geregelt

ist.

Das Problem Personensicherheit in den Zügen wurde Ende

#ST# 93.3067 1991 von der Interkantonalen Kommission für den Strassen-

verkehr (IKSt) - ein Organ der Konferenz der Kantonalen Ju-

Motion Keller Rudolf stiz- und Polizeidirektoren - aufgenommen, welche eine Ar-

Bessere Sicherheit beitsgruppe mit Vertretern des Bundes, der Kantone und der

für SBB-Fahrgäste und -Angestellte SBB eingesetzt hat. Diese Arbeitsgruppe hat festgestellt, dass

im Bereich «Sicherheit in den Zügen» ein Handlungsbedarf

CFF. Sécurité accrue besteht, der aber nach Regionen unterschiedlich ist. Eine im

pour les voyageurs et le personnel letzten Jahr durchgeführte Untersuchung des BAV bei allen

Konzessionierten Transportunternehmungen (KTU) hat erge-

ben, dass die Lösung des Problems nicht auf die SBB be-

schränkt werden sollte. Die Arbeitsgruppe hat zudem erkannt,

dass das geltende Bundesgesetz über die Handhabung der

Wortlaut der Motion vom 3. März 1993 Bahnpolizei nicht mehr den heutigen Anforderungen ent-

Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen in die Wege zu spricht. Sie kam schliesslich zum Schluss, dass hinsichtlich

leiten, um wieder mehr Sicherheit und Ordnung in den Zügen Zuweisung der Kompetenzen für die Aufrechterhaltung der

der SBB zu erreichen. Ordnung und Sicherheit zwischen fahrenden Zügen einerseits

und Bahnhöfen und Bahnanlagen anderseits unterschieden

Texfe de la motion du 3 mars 1993 werden muss. Unbestritten ist die Zuständigkeit der örtlichen

Le Conseil fédéral est chargé de prendre les mesures néces- Polizei für Bahnhöfe und Bahnanlagen. Für die Aufrechterhal-

saires pour rétablir l'ordre et la sécurité dans les trains des tung der Ordnung und Sicherheit in den Zügen wurden von

CFF. der Arbeitsgruppe zwei Lösungen in den Vordergrund gestellt:

- Föderatives Bahnpolizeikorps (Konkordatzwischen den be-

Mitunterzeichner - Cosignataires: Bischof, Borradori, Maspoli, troffenen Kantonen über den Einsatz der Polizei in den Zü-

Ruf, Stalder, Steffen (6) gen);

- Zentralisierte Lösung (neu zu schaffende Organisation, die

Schriftliche Begründung - Développement par écrit von Bund, Kantonen und Transportunternehmungen nach ei-

Gemäss verschiedener Reaktionen aus der Bevölkerung, per- nem noch zu bestimmenden Schlüssel finanziell getragen

sönlicher Feststellungen als jahrzehntelanger, reger Benutzer wird).

der öffentlichen Verkehrsmittel und diverser Berichte in den Die IKSt hat sich anlässlich ihrer Sitzung vom 22. März 1993 für

Medien haben in Bahn, Tram und Bus Sachbeschädigungen, die Variante «Zentralisierte Lösung» ausgesprochen, wobei

Belästigungen und Anpöbeleien von Fahrgästen und Ange- der föderalistische Aspekt besonders gewichtet werden soll.

stellten zugenommen, immer öfters passiert es in öffentlichen Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren

Verkehrsmitteln, insbesondere in den Zügen der SBB, dass wird voraussichtlich noch in diesem Jahr eine Stellungnahme

dort gar offen Drogen konsumiert werden. Bei der Bahn hat abgeben.

dies schlimme Ausmasse angenommen. Das ist mit ein Das Bundesamt für Verkehr hat seine Bereitschaft erklärt, an

Grund, weshalb sich immer mehr Frauen und Männer- nicht der Erarbeitung einer Lösung mitzuwirken, sobald die Mei-

nur nachts - nicht mehr auf die Strassen wagen und zum Teil nungsbildung bei den Kantonen, insbesondere auch in bezug

Angst haben, die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen. Es auf die Finanzierung, abgeschlossen ist

ist deshalb dringend geboten, diesen Problemen mit konkre- Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das Pro-

ten Gegenmassnahmen zu Leibe zu rücken. blem global angegangen und einer definitiven und beständi-

gen Lösung zugeführt werden sollte. Da primär die Kantone

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates für die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf ih-

vom 26. April 1993 rem Gebiet zuständig sind, ist für die Ausarbeitung einer Lö-

Rapport écrit du Conseil fédéral sung im Bereich der fahrenden Zügen eine enge Zusammen-

du 26 avril 1993 arbeit zwischen Bund, Kantonen und Transportunternehmun-

Die Zahl der strafbaren Handlungen auf dem Schweizer Schie- gen notwendig.

nennetz hat in den letzten Jahren spürbar zugenommen. Wir beantragen aus diesen Gründen die Umwandlung der Mo-

Gemäss Artikel 3 der Bundesverfassung (BV; SR 101 ) sind die tion in ein Postulat.

Kantone souverän und üben alle Rechte aus, welche nicht der

Bundesgewalt übertragen sind. Nach schweizerischer Verfas- Schriftliche Erklärung des Bundesrates

sungsordnung fallen die sicherheitspolizeilichen Aufgaben Déclaration écrite du Conseil fédéral

primär den Kantonen zu. Für die Aufrechterhaltung von Ord- Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan-

nung und Sicherheit auf ihrem Gebiet sind demnach grund- deln.

sätzlich die Kantone zuständig. Dem Bund fallen solche Auf-

gaben nur zu, wenn und soweit die Kantone überfordert sind. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

Der Bund hat sich aber z. B. im Zusammenhang mit den Bah-

nen im Rahmen einer abschliessenden Anzahl von bahnbezo-

genen Tatbeständen (sehr beschränkte) polizeiliche Kompe-

tenzen vorbehalten, welche im Bundesgesetz betreffend

Handhabung der Bahnpolizei vom 18. Februar 1878 (Bahnpo-

lizeigesetz; S R 742.147.1) umschrieben sind. Bestimmte Si-

cherheitsmassnahmen sind auch im Bundesgesetz über den

Transport im öffentlichen Verkehr vom 4. Oktober 1985

(TG; SR 742.40) und in der entsprechenden Verordnung vor-

gesehen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Dünki Solidarität in der Arbeitslosenversicherung

Motion Dünki Solidarité dans l'assurance-chômage

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 93.3134

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 18.06.1993 - 08:00

Date

Data

Seite 1388-1389

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