Accounting Regulation Revision for Derivative Risks in Pension Funds
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case concerns a motion proposing to revise accounting regulations to better reflect the risks associated with derivative financial instruments, particularly for pension funds, following a significant loss incurred by one such fund. The court, after considering reports from the National Bank and Banking Commission which acknowledged derivatives as necessary risk management tools but highlighted the potential for investor risk, agreed to transmit the motion as a postulate. This means the government will explore the proposal, acknowledging the need for clearer accounting to ensure risks are visible and to hold fund managers accountable, rather than implementing immediate legislative changes.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 36ter stüt, Art. 25 TZG, Art. 36ter Ich, Art. 36ter der Bundesverfassung; Accounting Regulation Revision for Derivative Risks in Pension Funds: The court, after considering reports from the National Bank and Banking Commission which acknowledged derivatives as necessary risk management tools but highlighted the potential for investor risk, agreed to transmit the motion as a postulate. This means the government will explore the proposal, acknowledging the need for clearer accounting to ensure risks are visible and to hold fund managers accountable, rather than implementing immediate legislative changes.
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KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertThe motion concerns the constitutional basis for the earmarking of fuel taxes, and the court decision refers to this article in relation to the interpretation and application of these funds.
Volltext
2. Februar 1995 N 311 Motion Vollmer
ment des comptes. Le 11 janvier 1995, le Conseil fédéral a pris den soll oder ob man für die Pensionskassen besondere Vor-
acte de l'intention du chef du DFJP de nommer un groupe schriften erlassen soll, ist eine andere Frage.
d'experts conformément aux conclusions du groupe de ré- Der Bundesrat ist bereit, diese Motion in der Form eines Po-
flexion. Ce groupe d'experts sera chargé d'élaborer de nouvel- stulates entgegenzunehmen.
les dispositions applicables à l'établissement des comptes. Il
devra tout particulièrement étudier l'opportunité de créer des Couchepin Pascal (R, VS), rapporteur: Au nom de la commis-
normes particulières pour les instruments dérivés. A cet égard, sion et en mon nom personnel, je vous demande de transmet-
les recherches devront également s'étendre aux fondations, tre la motion de la Commission de l'économie et des redevan-
notamment aux caisses de pensions. Il convient d'éviter de ces, vu l'importance de ce sujet
fixer tout objectif aux experts afin que ceux-ci puissent orienter Nous vous rendons attentifs au fait que si vous refusez de
leurs travaux comme bon leur semble. transmettre la motion, il ne restera plus rien, ni motion ni postu-
lat En effet, ce n'est pas comme dans d'autres circonstances
Schriftliche Erklärung des Bundesrates où une motion peut être acceptée sous forme de postulat Ici,
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- il s'agit de savoir si nous voulons une motion ou rien et non
wandeln. une motion ou un postulat puisque la commission refuse la
transformation de la motion en postulat.
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Le Conseil fédéral propose de transformer la motion en pos- Abstimmung - Vote
tulat Für Überweisung der Motion Bestimmen
(Einstimmigkeit)
David Eugen (C, SG), Berichterstatter: Wir unterbreiten Ihnen
hier eine Kommissionsmotion. Die Kommission hat sich im
Zuge der Beratung des Börsengesetzes auch mit den Derivat-
geschäften befasst und der Bankenkommission sowie der Na-
tionalbank den Auftrag erteilt, je einen Bericht darüber zu er- #ST# 93.3127
stellen. Die Berichte wurden im vergangenen Jahr abgeliefert,
und die Kommission hat diese Berichte einlässlich diskutiert Motion Vollmer
Das Ergebnis ist die vorliegende Motion, die verlangt, dassdie Verfassungsgrundlagen
Bestimmungen über die Rechnungslegung revidiert werden, zur Zweckbindung der Treibstoffzölle
damit die Risiken, die mit Derivatgeschäften verbunden sind,
in den Bilanzen angemessen zum Ausdruck kommen können. Base constitutionnelle pour l'affectation
Weder die Nationalbank noch die Bankenkommission hat sich des droits d'entrée sur les carburants
grundsätzlich negativ zu den Derivatgeschäften geäussert.
Sie sehen darin, im Gegenteil, ein notwendiges Finanzmarkt-
instrument zur Steuerung von Risiken. Diese Berichte wurden
allerdings vor dem Nettoverlust der Pensionskasse der Lan-
dis & Gyrim Betrag von 170 Millionen Franken erstellt Wortlaut der Motion vom 17. März 1993
Wenn man sich vor Augen hält, dass allein bei dieser Pensi- Mit der kürzlichen Treibstoffzollerhöhung, aber auch mit dervor-
onskasse innert neun Monaten ein Bruttoverlust von rund gesehenen zukünftigen Zweckbindung der Autobahnvignette
400 Millionen Franken entstand, der teilweise mit alten Gewin- und der Schwerverkehrsabgabe gemäss den Bestimmungen
nen verrechnet werden konnte, dann ist das doch ein sehr von Artikel 36ter der Bundesverfassung ist die Kritik an einer ein-
deutlicher Hinweis, dass an den Derivatmärkten ein grosses seitig strassenfördernden Politik noch verstärkt worden.
Risiko besteht. Allerdings, das hat uns die Nationalbank ganz Der Bundesrat wird eingeladen, die sich auf Artikel 36ter stüt-
klar gesagt, darf dieses Risiko des Anlegers nicht mit einem zenden Folgeerlasse derart auszugestalten, dass
volkswirtschaftlichen Risiko verwechselt werden. Das Risiko a der heute bereits bestehende Verfassungsspielraum zu-
für die gesamte Volkswirtschaft besteht nach Auffassung der gunsten der Verwendung der Treibstoffgelder auch ausser-
Nationalbank bei diesen Märkten nicht halb des Strassenbaus (insbesondere im Umweltbereich) an-
Damit das Anlegerrisiko in Grenzen gehalten werden kann - teilmässig massiv gestärkt wird;
das gilt natürlich insbesondere für Pensionskassen -, müssen b. die Zweckbestimmung auch im Hinblick auf die Förderung
unserer Meinung nach die Rechnungslegungsvorschriften des öffentlichen Verkehrs (Verkehrstrennung/kombinierter
des OR und des Banken- und Börsenrechtes - schliesslich Verkehr u. a m.) wirkungsvoller zum Zuge kommt
auch die des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hin- Mittelfristig hat der Bundesrat eine erneuerte Verfassungs-
terlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) - so angepasst grundlage vorzubereiten, welche die heutige Zweckbindung
werden (allenfalls auch bezüglich der Frage der Rückstellun- durch eine Bestimmung ablöst,
gen), dass diese Risiken Sichtbarwerden und die Stiftungsräte c. nach der die Mittelverwendung zur Deckung sämtlicher
nicht die Ausflucht vorbringen können, sie hätten von allem durch den Verkehr entstehenden Kosten (inklusive sogenann-
nichts gewusst Denn schon heute schreibt das BVG vor, dass ter externer Kosten) ermöglicht wird;
bei der Anlage des Vermögens einer Vorsorgeeinrichtung die d. damit ein allfälliger (nach der Deckung der direkten und ex-
Sicherheit im Vordergrund stehen müsse. Dieser Bestimmung ternen Kosten verbleibender) Reinertrag nach den Grundsät-
müssen die Stiftungsräte natürlich nachleben. Insbesondere zen eines Ökobonus zurückerstattet werden kann.
müssen sie auch die Derivatanlagen der von ihnen beauftrag-
ten Geschäftsführer auf das sorgfältigste prüfen. Die Ausrede, Texte de la motion du 17 mars 1993
man habe von nichts gewusst, ist natürlich nicht zulässig, je- A la suite de la récente hausse des droits d'entrée sur les car-
denfalls dann nicht mehr, wenn in den Büchern diese Risiken burants, mais aussi à cause du projet d'affectation future de la
klar zum Ausdruck gebracht werden. vignette autoroutière et de la redevance sur les poids lourds
Wir erachten diese Motion als relativ dringlich und ersuchen aux fins prévues par l'article 36ter de la constitution, les criti-
den Bundesrat, diesem Anliegen bald Rechnung zu tragen. ques à l'égard d'une politique toujours plus unilatéralement
en faveur des routes se sont faites encore plus vives. Le
Stich Otto, Bundesrat: Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Conseil fédéral est prié de formuler les actes législatifs fondés
die neuen Instrumente natürlich auch neue Risiken bringen. sur l'article 36ter de telle manière que:
Aber die Risiken sind letztlich durch die Marktteilnehmer abzu- a. la marge de manoeuvre déjà permise par la constitution
schätzen, und diese sind schon heute verpflichtet, die Risiken pour l'utilisation des taxes sur les carburants à d'autres fins
in den Bilanzen entsprechend einzusetzen. que la construction de routes (en particulier dans le domaine
Bei den Banken selber hat man die Eigenmittelvorschriften et- de l'environnement) soit notablement élargie en ce qui
was angepasst. Ob auch das Obligationenrecht geändert wer- concerne les taux appliqués;
Motion Vollmer 312 N 2 février 1995
b. l'affectation profite aussi efficacement aux transports Zu b: Artikel 36ter der Bundesversammlung untersagt die di-
publics (séparation des flux de trafic, transport combiné, rekte Finanzierung des öffentlichen Verkehrs. Zweckgebun-
notamment). dene Treibstoffzollerträge können höchstens insoweit zur Fi-
A moyen terme, le Conseil fédéral est prié de préparer une nanzierung der Kosten des öffentlichen Verkehrs verwendet
nouvelle disposition constitutionnelle qui remplace l'actuelle werden, als dadurch der Strassenverkehr entlastet wird. Diese
affectation par une disposition permettant: Möglichkeit wird bereits heute ausgenützt Zu erwähnen sind
c. d'utiliser les fonds pour couvrir tous les coûts engendrés hier namentlich: Investitions- und Betriebsbeiträge zur Förde-
par le trafic (y compris les coûts dits «externes»); rung des kombinierten Verkehrs (Huckepackverkehr, Bau von
d. de restituer un bénéfice net éventuel (après couverture de Umladeterminals), Tarifverbilligungsmassnahmen für den Au-
tous les coûts directs et externes) sous forme d'un écobonus. toverlad oder Beiträge zur Förderung der Erstellung privater
Anschlussgeleise.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Brügger Cyrill, Bundi, Ca- Der Bundesrat hat seinerseits seinen Handlungsspielraum
robbio, Caspar-Hutter, Eggenberger, Gross Andréas, Haering ausgenützt und den Geltungsbereich der Verkehrstrennungs-
Binder, Hafner Ursula, Hämmerle, Hubacher, Jeanprêtre, Jori, verordnung (SR 725.121) auf den Agglomerationsverkehraus-
Ledergerber, Leemann, Leuenberger Moritz, Mauch Ursula, gedehnt Damit ist es möglich, mit den zweckgebundenen
Tschäppät Alexander (17) Treibstoffzollerträgen nicht nur die Sicherung von Niveauüber-
gängen oder die Verlegung von Geleisen der Bahnen des all-
Schriftliche Begründung - Développement par écrit gemeinen Verkehrs zu fördern, sondern auch Massnahmen
Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht zur Verkehrstrennung und zur Verbesserung des Verkehrsab-
eine schriftliche Antwort laufs in Agglomerationen zu unterstützen.
Im übrigen wird auch ein Viertel der Baukosten der Neat mit
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates zweckgebundenen Treibstoffzollerträgen finanziert; damit
vom 1. September 1993 wird der öffentliche Verkehr einen noch bedeutenderen Anteil
Rapport écrit du Conseil fédéral der Gelder aus dieser Finanzquelle erhalten.
du 1er septembre 1993 Zu c: Das übergeordnete Ziel der bundesrätlichen Verkehrs-
Nach Artikel 36ter der Bundesverfassung müssen die zweck- politik ist ein System, mit dem alle wichtigen Bedürfnisse des
gebundenen Erträge aus den Treibstoffzöllen «für Aufgaben im Verkehrs auf effiziente, umweltschonende, energiesparende
Zusammenhang mit dem Strassenverkehr» verwendet wer- und raumsparende Weise befriedigt werden. Der Bundesrat
den. Die Möglichkeit, den öffentlichen Verkehr mit Treibstoff- behält dieses Ziel, das notwendigerweise durch die Anwen-
zollmitteln zu subventionieren, ist somit in beschränktem dung des Prinzips der Kostenwahrheit erreicht werden muss,
Masse vorgesehen. Diese Zusammenhänge müssen als Leit- stets im Auge. Er muss aber gleichzeitig feststellen, dass eine
planken für jede Interpretation von Artikel 36ter beachtet wer- vertiefte Reflexion über die möglichen Wege dazu notwendig
den. Im übrigen zählt Artikel 36ter der Bundesverfassung die ist
Aufgaben abschliessend auf, die aus den zweckgebundenen Der öffentliche Verkehr verliert ständig Anteile in bezug auf die
Einnahmen ausden Treibstoffzöllen finanziert werden können. gesamten Verkehrsleistungen. Das zwingt die Unternehmun-
Zu a: Bei der Ausarbeitung der Ausführungsbestimmungen gen des öffentlichen Verkehrs dazu, häufig ihre Tarife zu erhö-
hat der Gesetzgeber bereits den - wenn auch engen - Spiel- hen (was ihre Konkurrenzfähigkeit noch mehr schwächt), und
raum ausgenützt, den ihm die Verfassung gewährt So hat er belastet die öffentlichen Haushalte schwer. In ihrem Bericht an
z. B. im Treibstoffzollgesetz (TZG; SR 725.116.2) ausdrücklich den Departementschef des EVED hat die Groupe de réflexion
vorgesehen, dass mit den zweckgebundenen Einnahmen aus über die Zukunft der Schweizerischen Bundesbahnen darge-
den Treibstoffzöllen der Bau von privaten Geleiseanschlüssen legt, dass der öffentliche Verkehr aufgrund finanzieller Schwie-
an das Eisenbahnnetz finanziert werden kann. Ebenso hat er rigkeiten in eine marginale Stellung gedrängt wird, wenn keine
die Möglichkeit, aus diesen Mitteln Beiträge für Landschafts- Massnahmen ergriffen werden, welche direkt die Nachfrage
schutzmassnahmen zu leisten, auf Ortsbilder und Denkmäler nach den verschiedenen Verkehrsmitteln beeinflussen.
ausgedehnt Die Belastung der Treibstoffe durch Abgaben, vor allem durch
In Artikel 25 TZG entschied sich der Gesetzgeber für eine all- die Treibstoffzölle, und die Verwendung der entsprechenden
gemein gehaltene Formulierung, aufgrund welcher praktisch Einnahmen gehören zu den wirksamsten Mitteln des Bundes
alle Umweltschutzmassnahmen gefördert werden können, so- in der Verkehrspolitik. Gegenwärtig sind verschiedene Unter-
weit sie durch den Strassenverkehr nötig werden. In diesem suchungen in Arbeit, insbesondere in Erfüllung eines Postula-
Rahmen können auch bauliche Massnahmen, die wegen der tes der Verkehrskommission des Ständerates vom 28. Mai
Umweltschutzgesetzgebung erforderlich sind, sowie Mass- 1991, über die Ursachen der zunehmenden Mobilität und
nahmen zur Behebung von Waldschäden und zur Wiederher- Möglichkeiten zu deren Bekämpfung. Diese Studien werden
stellung von Wäldern aus den zweckgebundenen Treibstoff- dem Bundesrat Gelegenheit geben, sich vertieft mit diesen
zolleinnahmen finanziert werden. Problemen zu beschäftigen und dem Parlament die erforderli-
Dass die verfügbaren Kredite in den letzten Jahren für Luftrein- chen Massnahmen vorzuschlagen. Keine Massnahme, auch
haltemassnahmen und Lärmschutzmassnahmen entlang den nicht die Quersubventionierung der Bahn durch die Einnah-
Strassen nie ausgeschöpft wurden, ist dadurch bedingt, dass men aus der Strasse, wird a priori ausgeschlossen. Der Bun-
zahlreiche Kantone bei der Erstellung ihrer Massnahmen- desrat schlägt deshalb vor, diesen Punkt der Motion in ein
pläne im Rückstand waren. Die Situation normalisiert sich Postulat umzuwandeln.
nun, und die Zahl der Gesuche der Kantone nimmt zu. Bei der Zu d: Zwar ist der Saldo zwischen externen Kosten und Nut-
Ausarbeitung des Voranschlages 1994 und der Finanzpla- zen, die durch den Strassenverkehr entstehen, noch nicht voll-
nung 1995-1997 hat der Bundesrat den neuen Begehren der ständig bekannt; dennoch ist es klar, dass die Besteuerung
Kantone Rechnung getragen und die Kredite zugunsten der dieses Verkehrs empfindlich erhöht werden müsste, wenn die
Luftreinhalte- und Lärmschutzmassnahmen erhöht Kosten gedeckt werden sollen.
Umgekehrt war das Parlament der Meinung, dass eine Norm Auf jeden Fall aber unterliegen die direkten Kosten sowie der
sui generis, welche die Finanzierung von Velowegen und Saldo von externen Kosten und Nutzen gewissen Schwankun-
Wanderwegen aus zweckgebundenen Treibstoffzollerträgen gen. Um zwischen Einnahmen und Ausgaben ausgleichen zu
ermöglichte, den Verfassungsrahmen sprengen würde. können, müsste eine Kompensationsmöglichkeit vorhanden
Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass durch die beste- sein, vergleichbar dem geltenden System derSpezialfinanzie-
henden Gesetzesbestimmungen der von Artikel 36ter der rung der Strassenausgaben. Ein solches System ist mit der
Bundesversammlung gewährte Spielraum voll ausgeschöpft Rückerstattung von Überschüssen aus den Abgaben nicht
ist Ausserdem erscheint es in einem Augenblick, da für die kompatibel.
Bundesfinanzen ein neues Sanierungsprogramm erarbeitet Darüber hinaus wären die zu erwartenden Überschüsse nach
werden muss, nicht sinnvoll, neue Subventionstatbestände der Deckung aller Kosten, die dem Strassenverkehr zuzurech-
einzuführen. nen wären, wahrscheinlich nicht hoch genug, um die Schaf-
2. Februar 1995 N 313 Motion Vollmer
fung eines nicht zu unterschätzenden Verwaltungsapparats In diesem Sinne bin ich mit der Umwandlung in ein Postulat
für die Rückerstattung zu rechtfertigen. einverstanden. Ich würde aber dagegen opponieren, dass
Die Frage der Rückerstattung stellt sich bei den Lenkungsab- man die Buchstaben a und b abschreibt Diese Abschreibung
gaben. Durch die Internalisierung des Saldos von externen ist-auch wenn man die gute Argumentation des Bundesrates
Kosten und Nutzen des Verkehrs will die öffentliche Hand hin- liest-eigentlich nicht zwingend.
gegen die Refinanzierung der Kosten ermöglichen, die dem
Bund, anderen Gemeinwesen und allenfalls Dritten anfallen. Meier Hans (G, ZH): Ich ergreife die Gelegenheit nach dem
Das Ziel der resultierenden Besteuerungen rechtfertigt eine Motto: Steter Tropfen höhlt den Stein. Ich weiss zwar, dass die-
Rückerstattung nicht, sondern lediglich eine Verteilung der Er- ser Stein hart ist. Ich ergreife die Gelegenheit und wiederhole:
träge entsprechend den anfallenden Kosten. Zweckbindungen sind grundsätzlich falsch. Bei unserer Fi-
nanzlage muss der Bundesrat beweglich sein, die Mittel dort
Schriftliche Erklärung des Bundesrates einzusetzen, wo er sie braucht. Ich mache mir nach Ableh-
Déclaration écrite du Conseil fédéral nung der erweiterten Zweckbindung letzte Woche keine Illu-
Der Bundesrat beantragt, die Buchstaben a und b abzuschrei- sionen, aber ich sage nochmals: Die grüne Fraktion ist der
ben, Buchstabe c in ein Postulat umzuwandeln und Buchsta- Meinung, dass die Zweckbindung bei der Mineralölsteuerfal-
be d abzulehnen. len muss.
Vollmer Peter (S, BE) : Dieses Thema hat uns in dieser Session Scherrer Jürg (A, BE): Steter Tropfen höhlt zwar den Stein -
schon zweimal beschäftigt; es ist ein Dauerbrenner geworden. und es wird weiterhin mit einer Zwängerei sondergleichen ver-
Man kann sich fragen: Weshalb jetzt nochmals? sucht, die Zweckbindung der Treibstoffzölle nach Artikel 36ter
Ich habe diesen Vorstoss vor zwei Jahren eingereicht. Wir alle Bundesverfassung aufzuweichen -, nur sollte steter Tropfen
wissen von diesen Debatten her - seien sie verkehrspolitisch, nicht auch gerade noch die Hirnwindungen auswaschen.
seien sie umweltpolitisch -, wie wichtig eigentlich diese Frage Wenn Sie von externen Kosten sprechen, dann sprechen wir
ist. Es wäre an der Zeit, diese Schere, die sich zwischen öffent- auch über den externen Nutzen. Und wir sprechen dann vom
lichem und privatem Verkehr auftut, zu schliessen. Als Voraus- gesamten Verkehr, wenn wir von Kosten und Nutzen spre-
setzung dafür müssen wir auch die Finanzierungssysteme chen, nicht nur vom Privatverkehr, sondern auch vom Kollek-
des öffentlichen und des privaten Verkehrs zusammenbrin- tiwerkehr, wo ja die SBB mittlerweile Bundesaufwendungen
gen. Solange der öffentliche Verkehr von den Bundesfinanzen von über 2000 Millionen Franken pro Jahr absorbieren.
abhängt und der Privatverkehr über die Treibstoffkasse quasi Es ist doch ganz klar, wohin diese Vorstösse führen sollen.
automatisch finanziert wird, werden wir in der Verkehrspolitik Wenn man nämlich Buchstabe d liest, der ja Gott sei Dank
in Zukunft keine ökologisch und verkehrspolitisch notwendi- vom Bundesrat abgelehnt wird, dann soll es darum gehen,
gen Schritte machen können. Deshalb meine Motion, die ja den Privatverkehr zu belasten und Gelder umzuverteilen, da-
zwei Teile beinhaltet. mit der Anreiz zu Investitionen und Risikotragung in diesem
Im ersten Teil möchte ich, dass die bestehende Verfassungs- Land weiter abnimmt und statt dessen die Leistungsverweige-
grundlage, die ja bereits eine gewisse Lockerung der Zweck- rung und das Schmarotzertum belohnt werden.
bindung zulässt - der Bundesrat hat diese Lockerung auch Das akzeptieren wir nicht länger, und ich bekämpfe diese Mo-
angestrebt und mit der Verordnung die Möglichkeiten entspre- tion in Buchstabe c auch als Postulat. Lehnen Sie diesen Vor-
chend in der Praxis umgesetzt -, also dieser Spielraum, mög- stoss jetzt ein für allemal ab, damit wir wenigstens in diesem
lichst optimal genutzt wird. Ich muss hier sagen, der Bundes- Punkt für heute Ruhe haben.
rat hat diesbezüglich gute Arbeit geleistet. Er wurde bisher ei-
gentlich nur vom Parlament abgeblockt, wenn es darum ging, Stich Otto, Bundesrat: Es ist etwas seltsam, wenn wir heute
diesen Spielraum auszunützen. bereits wieder über die Zweckbindung sprechen, aber das
Wenn wir aberdie Finanzrechnung und die Rechnung derTreib- Thema ist nicht vom Tisch, das muss ich Ihnen klar sagen - Sie
stoffkasse ansehen, dannstellen wirfest, dass trotz der Möglich- können sehr wohl nicken, meine Herren. Dieses Thema muss
keiten, diese Treibstoffgelder auch für die flankierenden Mass- noch eingehend diskutiert werden. Deshalb bin ich bereit, dar-
nahmen zu verwenden, dass trotz dieser Verordnungsgrundla- auf zu verzichten, dass die Buchstaben a und b abgeschrie-
gen die effektiv ausgegebenen Mittel immer noch völlig unver- ben werden; sie können als Postulat entgegengenommen
hältnismässig zugunsten der Strasse ausfallen. werden; Buchstabe c soll als Postulat entgegengenommen
Von daher gesehen hätte ich eigentlich erwartet, dass der Bun- werden, das ist selbstverständlich.
desrat, der in seiner Antwort meine Position ja durchaus aner-
kennt, die ersten beiden Buchstaben a und b nicht zur Ab- Bsf.a, b-Let.a, b
schreibung empfiehlt, sondern als weiteren Auftrag entgegen-
nimmt und sieht, dass hier nicht ein Handlungsbedarf im Er- Abstimmung - Vote
lass der Verordnungen, sondern ein Handlungsbedarf in der Für Überweisung der Motion 37 Stimmen
Anwendung und in der konkreten Mitfinanzierung von Projek- Dagegen 61 Stimmen
ten besteht: von Projekten, die aufgrund dieser Verordnungen
auch im Bereiche der flankierenden Massnahmen, im Berei- Bst. c - Let. c
che des öffentlichen Verkehrs, des Strassenverkehrs, der Ver-
kehrstrennungsverordnung möglich wären. Abstimmung - Vote
Ich möchte nicht auf dem Buchstaben d meiner Motion insi- Für Überweisung des Postulates 39 Stimmen
stieren; ich anerkenne hier die Antwort des Bundesrates. Ich Dagegen 54 Stimmen
bin immerhin dankbar, dass der Bundesrat trotz der verschie-
denen Voten, die diesbezüglich in den letzten Jahren von in- Bsf. d-Let. d
teressierten Kreisen der Strassenverkehrslobby gefallen sind, Abgelehnt - Rejeté
bereit ist, Buchstabe c als Postulat entgegenzunehmen. Wir
erwarten hier vom Bundesrat, dass er uns in Zukunft entspre-
chende Vorschläge unterbreitet
Ich glaube, der Weg wird heute nicht mehr über eine direkte
Lockerung der Zweckbindung führen. Das hat - wie wir ja in
dieser Session zweimal erfahren mussten - in diesem Rat poli-
tisch keine Chance. Der Weg wird sein, dass wir über die Anla-
stung der externen Kosten - also Kosten, die der Strassenver-
kehr effektiv verursacht - im Rahmen der heutigen Zweckbin-
dung unter einer gesamtverkehrspolitischen Optik eine sinn-
vollere Verteilung dieser Gelder erreichen können.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Vollmer Verfassungsgrundlagen zur Zweckbindung der Treibstoffzölle
Motion Vollmer Base constitutionnelle pour l'affectation des droits d'entrée sur les
carburants
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1995
Année
Anno
Band I
Volume
Volume
Session Januarsession
Session Session de janvier
Sessione Sessione di gennaio
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3127
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 02.02.1995 - 15:00
Date
Data
Seite 311-313
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