Facilitated Naturalization for Integrated Foreign Youth
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case concerns the legal framework for the naturalization of young foreigners. The court addressed the situation of young foreigners born and raised in Switzerland, highlighting the need for a facilitated naturalization process for those who are well-integrated into Swiss society. The court's reasoning focused on principles of justice and fairness, aiming to rectify a situation where naturalization could be arbitrarily hindered due to minor circumstances. The decision emphasizes retaining cantonal authority in this matter and clarifies that future naturalization processes should only involve cost-covering administrative fees, not assimilation taxes, and should include judicial review of discretionary decisions.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 21 Absatz, Art. 16 Absatz; Facilitated Naturalization for Integrated Foreign Youth: The court addressed the situation of young foreigners born and raised in Switzerland, highlighting the need for a facilitated naturalization process for those who are well-integrated into Swiss society. The court's reasoning focused on principles of justice and fairness, aiming to rectify a situation where naturalization could be arbitrarily hindered due to minor circumstances. The decision emphasizes retaining cantonal authority in this matter and clarifies that future naturalization processes should only involve cost-covering administrative fees, not assimilation taxes, and should include judicial review of discretionary decisions.
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KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertVolltext
Interpellation Beerli 666 23 septembre 1993
rung wäre es aus föderalistischen Gründen hier nicht zu ver- einleuchtende Vorlage in der Volksabstimmung auch tatsäch-
antworten, wenn für diese erleichterte Einbürgerung junger lich durchzubringen.
Ausländer nun mein Departement oder der Bund ganz gene-
rell anstelle der kantonalen Behörde für zuständig erklärt Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
würde. Wir wollen hier ganz bewusst an der Zuständigkeit der L'entrée en matière est décidée sans opposition
Kantone festhalten.
Im übrigen möchte ich einfach ausdrücklich hervorgehoben Detailberatung - Discussion par articles
haben, dass für den Entscheid künftig keine Einbürgerungs-
taxe mehr zulässig sein soll, sondern nurmehr eine kosten- Titel und Ingress, Ziff. l, II
deckende Kanzleigebühr und dass in einem Rechtsmittelver- Antrag der Kommission
fahren überprüft werden kann - wie das schon Ihr Kommis- Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
sionssprecher festgehalten hat-, ob das Ermessen auch rich-
tig ausgeübt worden ist. Titre et préambule, eh. l, II
Nachdem nun dieses Gesetzgebungskonzept für das nötige Proposition de la commission
künftige Ausführungsgesetz auf dem Tisch des Hauses liegt, Adhérer au projet du Conseil fédéral
kann man uns sicher nicht mehr vorwerfen, die Bürgerinnen
und Bürger der Kantone müssten hier die Katze im Sack kau- Angenommen -Adopté
fen. Das war ja unsere Besorgnis; deshalb haben wir dieses
Gesetzgebungskonzept in unkonventionellerweise publik ge- Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
macht und auch bereits die Kantone angehört. Für Annahme des Entwurfes 34 Stimmen
Vielleicht noch ein Wort zur Frage nach der Anzahl potentieller (Einstimmigkeit)
Einbürgerungsbewerber. In der Botschaft vom 28. Oktober
1992 (Ziff. 112.2) hat der Bundesrat folgendes festgehalten: Abschreibung - Classement
«Geht man in Uebereinstimmung mit der Auffassung verschie-
dener Kantone davon aus, dass Personen bis zum Alter von Antrag des Bundesrates
25 Jahren als junge Ausländer im Sinne der Bürgerrechtsge- Abschreiben des parlamentarischen Vorstosses
setzgebung anzusehen sind so beträgt ihre Zahl zwischen gemäss Seite 1 der Botschaft
80 und 90 Prozent der rund 390 000 ausländischen Kinder Proposition du Conseil fédéral
und Jugendlichen unter 25 Jahren....» Somit dürfte es etwas Classer l'intervention parlementaire
mehr als 300 000 Ausländer unter 25 Jahren geben, die in der selon la page 1 du message
Schweiz geboren sind und hier aufwachsen. Ich habe daher
anlässlich der letzten Kommissionssitzung gesagt, diese rund Angenommen -Adopté
300 000 Personen würden die im Konzept für die Gesetzge-
bung erwähnten Voraussetzungen erfüllen.
Es geht mir nun aber um folgende Klarstellung: Das ist ledig- An den Nationalrat-Au Conseil national
lich der mögliche Geltungsbereich. Wir haben also etwa
300 000 junge Ausländer der zweiten Generation zwischen 0 -
also ihrer Geburt - und 25 Jahren in unserem Land. Uns inter-
essiert natürlich vor allem die Frage, wie viele davon im Zeit- #ST# 93.3094
punkt des Inkrafttretens einer gesetzlichen Regelung die Ein-
bürgerungsvoraussetzungen erfüllen. Geht man nun von die- Interpellation Beerli
sen rund 300 000 Personen aus und bedenkt, dass wir die Tätigkeit der Asylrekurskommission
Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung jenen jungen Aus-
ländern geben möchten, die zwischen 15 und 24 Jahren sind, Activité de la Commission de recours
dann reduziert sich die Zahl von 300 000 auf etwa 140 000 Per- en matière d'asile
sonen. Zudem steht natürlich heute vollständig offen - es ist
überhaupt nicht absehbar-.wieviele von diesen rund 140000
von dieser Möglichkeit dann überhaupt Gebrauch machen.
Sie haben vorhin Frau Weber gehört Sie hat gesagt, ange-
sichts dessen, dass die meisten dieser Leute heute einen EG- Wortlaut der Interpellation vom 10. März 1993
Pass hätten, sei die Attraktivität des schweizerischen Bürger- Nachdem die Asylrekurskommission (ARK) ihre Arbeit vor ei-
rechts sehr stark zurückgegangen. Wir bewegen uns hier also nem Jahr aufgenommen hat, ersuche ich um die Beantwor-
im Bereich rein arbiträrer Schätzungen. Wir halten lediglich tung folgender Fragen:
fest, dass es etwa 140 000 Personen sind, die diese Möglich- 1. Ist die Zahl der Rekurse im Verhältnis zu den erstinstanzli-
keit hätten. Wie viele dann aber tatsächlich davon Gebrauch chen Entscheiden nach Aufnahme der Tätigkeit der ARKange-
machen, ist überhaupt nicht genau abschätzbar. Auch die Er- stiegen?
fahrungen in jenen Kantonen, die jetzt bereits Erleichterungen 2. Wie lange ist die durchschnittliche Verfahrensdauer?
eingeführt haben, zeigen eigentlich, dass nur ein sehr kleiner 3. Wie hoch ist die Zahl der Pendenzen, respektive wie ist die
Teil jener Personen, die die Voraussetzungen für eine erleich- Entwicklungstendenz der Anzahl hängiger Rekursverfahren?
terte Einbürgerung erfüllen, von dieser Möglichkeit dann auch 4. Welches sind die Gründe eines allfälligen Rückstaus in Re-
tatsächlich Gebrauch macht kursverfahren?
Es ist sicher ein Gebot der Gerechtigkeit, den jungen Auslän- 5. Hat sich eine einheitliche Praxis der Rechtsprechung in den
dern der zweiten Generation, die bei uns aufgewachsen sind, verschiedenen Kammern entwickelt?
die hier zur Schule gegangen sind, die unsere Sitten und Wie bekannt und von der Asylrekurskommission bestätigt,
Gebräuche aus eigener Anschauung und Lebenserfahrung werden Rekurse aus bestimmten Gebieten, zum Beispiel von
kennen, diese Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung zu Kosovo-Albanern, in zweiter Priorität behandelt oder zurück-
gewähren. Denn es ist wirklich stossend, wenn wir bei diesen gestellt In diesem Zusammenhang stellen sich folgende
Leuten, die bei uns voll integriert sind, tatsächlich nach wie Fragen:
vor - wegen der reinen Zufälligkeiten eines Wohnortswech- 1. Ist es richtig, dass die ARK eine von der Vorinstanz unab-
sels - eine rechtzeitige Einbürgerung fast willkürlich ver- hängige Lagebeurteilung der Herkunftsländer der Beschwer-
hindern. deführervornimmt?
Ich möchte Sie daher dringend bitten, auf diese Vorlage einzu- 2. Welche Mittel zur «Länderbeurteilung» stehen der ARK zur
treten. Ich möchte Sie aber auch heute schon auffordern, Verfügung?
dann vor dem Volk auch wirklich anzutreten. Es wird eine ganz 3. Kennt der Bundesrat die Gründe, weshalb die ARK ihre Ent-
grosse politische Aufgabe sein, diese rational eigentlich so scheide aufgrund der eigenen Lagebeurteilung verzögert?
23. September 1993 667 Interpellation Beerli
Texte de l'interpellation du 10 mars 1993 Departementes übernommenen Fälle konnten in die Berech-
La Commission de recours en matière d'asile (CRA) a com- nung allerdings nicht einbezogen werden, da ihr Eingangsda-
mencé son travail il y a un an; je prie à cet égard le Conseil fé- tum im EDV-System nicht gespeichert ist Um ein aussagekräf-
déral de bien vouloir répondre aux questions suivantes: tiges Bild betreffend die durchschnittliche Verfahrensdauer zu
1. Depuis que la CRA a été instituée, le nombre des recours a- erhalten, müssen wir wohl noch einen etwas längeren Erfah-
t-il augmenté par rapport aux décisions de première instance? rungszeitraum abwarten.
2. Quelle est la durée moyenne de la procédure? 3. Wie hoch ist die Zahl der Pendenzen? Ende August 1993
3. Quel est le nombre des affaires pendantes ou, plus précisé- betrugen die Pendenzen 7452 Beschwerden und Revisionen
ment, comment évolue le nombre des procédures de recours betreffend 13 481 Personen. Im Jahre 1993 konnte der Pen-
pendantes? denzenberg erfreulicherweise nun auch bei der ARK abgebaut
4. Quelles sont les raisons d'une éventuelle accumulation des werden. Es wurden in diesem Jahr also mehr Rekurse
procédures de recours? entschieden, als eingegangen sind. Die pendenten Fälle wur-
5. Une jurisprudence uniforme s'est-elle développée dans les den in der Zeit vom Januar bis August 1993 um 1809, also um
différentes chambres? rund 20 Prozent, reduziert.
On sait, et la CRA l'a confirmé, que des recours de ressortis- 4. Welches sind die Gründe eines allfälligen Rückstaus? Sie
sants de certaines régions, comme les Albanais du Kosovo, ersehen die Antwort hieraus: Die ARK - ich darf das auch hier
sont traités en seconde priorité, voire reportés. A ce sujet, je offen so sagen - hatte am 1. April des letzten Jahres einen
pose les questions suivantes: sehr, sehr mühsamen Start. In den ersten Monaten hat sie mir
1. Est-il exact que la CRA procède aune évaluation de la situa- tatsächlich grosse Sorge bereitet, weil damals aufgrund der
tion dans le pays d'origine du recourant, indépendamment de sehr geringen Anzahl von Rekursentscheiden die Gefahr be-
l'analyse faite par la première instance? stand, dass sich der «Flaschenhals», den wir bei der ersten
2. De quels moyens la CRA dispose-t-elle pour évaluer la situa- Instanz glücklicherweise abgebaut hatten, nun auf die ARK
tion dans les pays en question? verlagern würde. Wir hatten denn auch im letzten Jahr,
3. Le Conseil fédéral connaît-il les raisons pour lesquelles la vom 1. April bis Ende Jahr, eine Zunahme der Pendenzen von
CRA retarde ses décisions au vu de sa propre évaluation de la etwa 48 Prozent. Glücklicherweise ist die Leistungsfähigkeit
situation? der ARK inzwischen bedeutend grösser geworden. Sie hat
zwar ihr Leistungsplansoll, das wir ihr vorgegeben haben,
Mitunterzeichner-Cosignataires: Rhinow 0) noch nicht erreicht, aber sie ist jetzt auf gutem Wege. Nach-
dem nun in diesem Jahr ein Pendenzenabbau gelungen ist,
Frau Beerli: Ich habe den Fragen, die ich in meiner Interpella- hoffen wir, dass in dieser Richtung noch grössere Fortschritte
tion vom 10. März 1993 gestellt habe, wenig beizufügen. erzielt werden können.
Wichtige Informationen konnten wir ja bereits dem Bericht der 5. Zur einheitlichen Praxis in den verschiedenen Kammern:
Asylrekurskommission (ARK) vom 5. April 1993 entnehmen. Soweit Grundsatzentscheide oder Aenderungen der Praxis
Ich möchte diesen Bericht verdanken. der ARK anstehen, können solche nur über die Präsidenten-
Obschon ich mir bewusst bin, dass es sich bei der ARK um konferenz, bestehend aus dem Kommissionspräsidenten und
eine richterliche Behörde handelt und demzufolge bei Fragen den sieben Kammerpräsidenten, beschlossen werden. Bis
nach materiellen Entscheiden Zurückhaltung angezeigt ist, jetzt hat die ARK acht solche Grundsatzentscheide getroffen.
möchte ich meinen Fragen doch noch zwei weitere beifügen: Was die Koordination der übrigen Praxis anbelangt, so wird
1. Die verschiedenen Kammern der ARK vertreten eine zum diese gemäss Auskunft der ARK über die in der einschlägigen
Teil sehr stark auseinanderklaffende Rechtsprechung. Wie Verordnung vorgesehenen Entscheidgremien - d. h. inner-
kann man dieser unerfreulichen Tendenz begegnen? halb der Kammern und über jene hinweg in der Präsidenten-
2. Die ARK hat kürzlich entschieden, Indien nicht mehr als konferenz-gewährleistet, wobei kleinere Abweichungen-so
Safe country anzuerkennen, dies entgegen den Safe-country- wird mir berichtet- nie ganz ausgeschlossen werden können.
Erklärungen des Bundesrates. Ist die ARK nicht gehalten, Ich hoffe, Frau Beerli, dass es sich auch hier in erster Linie um
diese politischen Entscheide und Weisungen des Bundesra- Anfangsschwierigkeiten handelt. Es ist natürlich nicht ganz
tes zu beachten? leicht, eine Kommission mit sieben Kammern in einem poli-
tisch so brisanten Bereich gleich von Anfang an auf eine ein-
Bundesrat Koller: Frau Beerli hat es als gewiegte Juristin sel- heitliche Rechtsprechung festzulegen. Auf jeden Fall haben
ber einleitend noch einmal betont: Bei der ARK handelt es sich wir in der einschlägigen Verordnung die nötigen institutionel-
um eine verwaltungsunabhängige, richterliche Instanz, die le- len Vorkehren vorgesehen, so dass eine einheitliche Praxis
diglich administrativ meinem Departement zugewiesen ist, der sieben Kammern bewerkstelligt werden kann.
weshalb ich mich hierauf administrative Fragen beschränken 6. Ist es richtig, dass die ARK eine von der Vorinstanz unab-
muss. Es steht uns nicht zu, irgendwelchen direkten Einfluss hängige Lagebeurteilung der Herkunftsländer der Beschwer-
auf die Rechtsprechung dieser von Ihnen bewusst als unab- deführer vornimmt? Als verwaltungsunabhängige richterliche
hängig ausgestalteten Rekurskommission zu nehmen. Instanz muss die ARK bezüglich der Lage in den Herkunftslän-
Nachdem dies gesagt ist, kann ich Ihre Fragen wie folgt beant- dern selbständige Beurteilungen vornehmen. Dabei ist es
worten: aber selbstverständlich, dass ihr die Dokumentation der Vorin-
1. Zur Zahl der Rekurse: In der Zeitspanne vom 1. April 1992- stanz, also des Bundesamtes für Flüchtlinge, die ja sehr reich-
das war das Einsetzungsdatum der ARK - bis zum Februar haltig ist, zur Verfügung steht. Das ist in Artikel 21 Absatz 2 der
1993 ist die Zahl der Rekurse im Verhältnis zu den erstinstanzli- Verordnung der ARK ausdrücklich festgehalten.
chen Entscheiden gegenüber der Vorperiode, also April 1991 7. Welche Mittel stehen der ARK zur «Länderbeurteilung» zur
bis Februar 1992, um rund 6 Prozent angestiegen. Auch wenn Verfügung? Neben der genannten Dokumentation des Bun-
die Zahl der Rekurse in den Monaten März bis August 1993 desamtes für Flüchtlinge führt die ARK gemäss Artikel 21 der
mitberücksichtigt wird, ist die Anfechtungsquote unverändert Verordnung eine eigene Dokumentation und Bibliothek. Laut
geblieben und beträgt rund 60 Prozent. Daraus darf selbstver- eigenen Angaben steht sie zudem in Kontakt mit weiteren In-
ständlich nicht auf die Richtigkeit und Haltbarkeit der erstin- stitutionen und kann diese anfragen oder mit Gutachten be-
stanzlichen Entscheide geschlossen werden. Sie wissen, auftragen. Sie meldet mir selber, dass sie beispielsweise mit
dass die ARK trotz dieser grossen Rekursquote von 60 Pro- dem EDA in Kontakt steht, dann mit dem Uno-Hochkommissa-
zent bisher nur relativ wenige Rekurse auch tatsächlich ge- riat für Flüchtlinge in Genf, mit dem Max-Planck- oder Orient-
schützt hat. Institut, mit der Schweizerischen Flüchtlingshilfe, mit der Cari-
2. Wie lange ist die durchschnittliche Verfahrensdauer? Bei tas, dem Heks, Amnesty International, also mit zahlreichen Or-
Berücksichtigung aller formellen und materiellen Erledigun- ganisationen, die in diesem Bereich tätig sind. Dabei steht der
gen, das heisst aller Beschwerden, die seit dem 1. April 1992 ARK, wie jeder richterlichen Instanz, auch eine freie Beweis-
eingegangen sind, ergibt sich eine durchschnittliche Verfah- würdigung und eine freie Beurteilung der entsprechenden
rensdauer von 70 Tagen. Alle vom Beschwerdedienst meines Unterlagen zu.
Motion Weber Monika 668 23 septembre 1993
Dagegen möchte ich hier festhalten: Zwar steht die Dokumen- 1.5 Asylbewerbern, die vorsätzlich oder aus Fahrlässigkeit
tation der Vorinstanz zur Verfügung, aber es liegt im Sinne der über keine Reisepapiere verfügen, sind die Unterstützungslei-
Unabhängigkeit der ARK, dass die Mitarbeiter des Bundesam- stungen, sofern sie in Geld erfolgen, zu kürzen.
tes keinen direkten Einfluss mehr auf die Lagebeurteilungen 2. Beschleunigte Verfahren für Asylbewerber mit Strafver-
der ARK nehmen. fahren
8. Kennt der Bundesrat die Gründe, weshalb die ARK ihre 2.1 Gesuche von Asylbewerbern, gegen die ein Strafverfahren
Entscheide aufgrund der eigenen Lagebeurteilung verzö- eingeleitet wurde, sind so rasch als möglich und vor anderen
gert? Die eigenständige Lagebeurteilung gehört-wie ausge- Gesuchen zu behandeln.
führt - zu den Prärogativen der ARK Als Bestandteil des Ver- 2.2 Die richterlichen Behörden melden den zuständigen In-
fahrens kann sie deshalb nicht als Verzögerung bezeichnet stanzen (Art. 16 Asylgesetz) unverzüglich die Einleitung von
werden. Strafverfahren gegen Asylbewerber.
Eine umfangreiche Lagebeurteilung mit Gutachtensaufträgen 2.3 Asylbewerber, gegen die ein Strafverfahren wegen eines
an externe Fachleute hat bis jetzt laut Auskunft der ARK erst in Vergehens oder Verbrechens eröffnet wurde, sind in der Regel
zwei Fällen stattgefunden. Im übrigen darf ich hier auf den Ge- zu internieren, sofern nicht Untersuchungshaft verhängt
schäftsbericht, den Sie auch genannt haben, verweisen. wurde.
Die letzte Frage, die Sie mir hier zusätzlich gestellt haben, ist 3. Massnahmen gegen straffällig gewordene Asylbewerber
die heikelste. Es scheint tatsächlich so zu sein, dass die Asyl- 3.1 Asylbewerber, die rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von
rekurskommission im Falle eines Asylgesuchs eines Inders mehr als drei Monaten verurteilt wurden, sind bis zum Ent-
die Safe-country-Erklärung, die bewusst auf der Idee des in- scheid über ihr Gesuch zu internieren.
nerstaatlichen Fluchtweges in diesem riesigen Land beruht 3.2 Asylbewerber, die rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von
hat, in Frage gestellt hat. Wir haben diese Entscheidung aber mehr als drei Monaten verurteilt wurden und deren Gesuch
noch nicht analysieren können. Wir werden sehr sorgfältig abgelehnt wurde, sind in der Regel in Ausschaffungshaft zu
prüfen, ob hier tatsächlich ein Uebergriff in unsere Weisungs- nehmen.
befugnis betreffend Asylpolitik besteht. 3.3 Asylbewerber, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei
Denn Sie erinnern sich: Sie haben damals, als Sie die unab- Monaten verurteilt wurden, können keine Aufenthaltsbewilli-
hängige Asylrekurskommission eingesetzt haben, in den gung nach Artikel 16 Absatz 2 erhalten.
Grundsatzfragen der Asylpolitik die Weisungsbefugnis des 4. Verlängerung der Ausschaffungshaft
Bundesrates ausdrücklich vorbehalten. Aber das bedarf noch Die Ausschaffungshaft kann bis zu sechs Monaten verlängert
sehr sorgfältiger Prüfung. Im übrigen ist es hier wie anderswo werden, wenn die betreffende Person über keine gültigen Rei-
so: Wenn wir mit der Praxis der Asylrekurskommission in ent- sepapiere verfügt, sofern sie deren Fehlen vorsätzlich oder
scheidenden Dingen nicht mehr einverstanden wären, müss- fahrlässig selber verschuldet hat.
ten Sie als Gesetzgeber auf Antrag von mir handeln. Und es ist 5. Asylunwürdigkeit
durchaus möglich, dass dies im einen oder anderen Fall bei Der Begriff der Asylunwürdigkeit ist klarer zu umreissen. Die
der nächsten Asylgesetzrevision eintreten wird. Sicherheit der Schweiz ist dahin gehend zu interpretieren,
dass sie auch die Sicherheit ihrer Einwohner umfasst. Als
Präsident: Frau Beerli ist von der Antwort des Bundesrates asylunwürdig gilt deshalb, wer wegen Drogenhandels oder
befriedigt. wegen eines Verbrechens oder Vergehens, das unter An-
wendung oder Androhung von Gewalt begangen wurde, zu
einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt
wurde.
6. Internierungszentren
Der Bund schafft in Zusammenarbeit mit den Kantonen Inter-
nierungszentren für:
a. Asylbewerber, die zu einer Freiheitsstrafe von mindestens
drei Monaten verurteilt wurden und deren Gesuch abgelehnt
#ST# 93.3120 wurde, deren Ausschaffung aber nicht vollzogen werden
kann.
Motion Weber Monika b. Asylbewerber, gegen die ein Strafverfahren läuft
Diese Zentren sind als geschlossene Institutionen zu gestal-
Revision des Asylgesetzes ten. Für Beschäftigung ist zu sorgen.
Révision de la loi sur l'asile
Texfe de la motion du 17 mars 1993
Le Conseil fédéral est chargé de soumettre au Parlement un
projet de révision de la loi sur l'asile, qui poursuivra notam-
ment les deux objectifs suivants:
Wortlaut der Motion vom 17. März 1993 1. lutte contre les crimes commis pendant le déroulement
Der Bundesrat wird ersucht, dem Parlament einen Entwurf zur d'une procédure d'asile;
Revision des Asylgesetzes vorzulegen. Diese Revision soll ins- 2. collaboration plus active des requérants d'asile en vue d'ob-
besondere zwei Ziele verfolgen: tenir les papiers d'identité nécessaires.
1. die Bekämpfung der Kriminalität unter dem Schutz des Asyl- Dans ce but, il conviendra d'examiner ou de prévoir les mesu-
verfahrens; res suivantes:
2. die aktivere Mithilfe von Asylbewerbern bei der Beschaffung 1. Mesures en vue d'obtenir des documents de voyage va-
der nötigen Ausweispapiere. lables
Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Massnah- 1.111 convient de commencer les démarches en vue d'obtenir
men vorzusehen bzw. zu prüfen: les papiers susceptibles de remplacer les documents de
1. Massnahmen zur Beschaffung von gültigen Reisepapieren voyage qui font défaut dès le dépôt de la demande d'asile.
1.1 Mit der Beschaffung von Ersatz für fehlende Reisepapiere 1.2 La collaboration du requérant d'asile en vue d'obtenir des
ist bereits bei der Stellung des Asylgesuches zu beginnen. documents de voyage doit figurer sous l'obligation de collabo-
1.2 Die Mitwirkung des Asylbewerbers bei der Beschaffung rer (art. 12b).
von Reisepapieren ist unter der Mitwirkungspflicht (Art. 12b) 1.3 Le fait de fournir des renseignements faux sur l'identité doit
aufzuführen. être considéré comme un élément rendant la demande d'asile
1.3 Falsche Angaben zur Identität sind als Hinweis auf ein un- peu vraisemblable.
glaubhaftes Asylgesuch zu werten. 1.4 Les requérants d'asile sans documents de voyage ne
1.4 Asylbewerbern ohne Reisepapiere ist keine Bewilligung zu peuvent obtenir aucune autorisation d'exercer une activité
einer Erwerbstätigkeit zu erteilen. lucrative.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Beerli Tätigkeit der Asylrekurskommission
Interpellation Beerli Activité de la Commission de recours en matière d'asile
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1993
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3094
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 23.09.1993 - 08:00
Date
Data
Seite 666-668
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Pagina
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