Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 93-3094 KI-generiert

Facilitated Naturalization for Integrated Foreign Youth

Geschäftsnummer VPB 93-3094
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns the legal framework for the naturalization of young foreigners. The court addressed the situation of young foreigners born and raised in Switzerland, highlighting the need for a facilitated naturalization process for those who are well-integrated into Swiss society. The court's reasoning focused on principles of justice and fairness, aiming to rectify a situation where naturalization could be arbitrarily hindered due to minor circumstances. The decision emphasizes retaining cantonal authority in this matter and clarifies that future naturalization processes should only involve cost-covering administrative fees, not assimilation taxes, and should include judicial review of discretionary decisions.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 21 Absatz, Art. 16 Absatz; Facilitated Naturalization for Integrated Foreign Youth: The court addressed the situation of young foreigners born and raised in Switzerland, highlighting the need for a facilitated naturalization process for those who are well-integrated into Swiss society. The court's reasoning focused on principles of justice and fairness, aiming to rectify a situation where naturalization could be arbitrarily hindered due to minor circumstances. The decision emphasizes retaining cantonal authority in this matter and clarifies that future naturalization processes should only involve cost-covering administrative fees, not assimilation taxes, and should include judicial review of discretionary decisions.

Schlagwörter

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erleichterte Einbürgerung Verwaltungsgebühren Nichtigerklärung der Einbürgerung ausländischer Entscheid Bürgerrecht Wohnsitz des Kindes

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 21 Absatz
Art. 16 Absatz
fahrens kann sie deshalb nicht als Verzögerung bezeichnet stanzen (Art. 16 Asylgesetz) unverzüglich die Einleitung von
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Volltext

Interpellation Beerli 666 23 septembre 1993

rung wäre es aus föderalistischen Gründen hier nicht zu ver- einleuchtende Vorlage in der Volksabstimmung auch tatsäch-

antworten, wenn für diese erleichterte Einbürgerung junger lich durchzubringen.

Ausländer nun mein Departement oder der Bund ganz gene-

rell anstelle der kantonalen Behörde für zuständig erklärt Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

würde. Wir wollen hier ganz bewusst an der Zuständigkeit der L'entrée en matière est décidée sans opposition

Kantone festhalten.

Im übrigen möchte ich einfach ausdrücklich hervorgehoben Detailberatung - Discussion par articles

haben, dass für den Entscheid künftig keine Einbürgerungs-

taxe mehr zulässig sein soll, sondern nurmehr eine kosten- Titel und Ingress, Ziff. l, II

deckende Kanzleigebühr und dass in einem Rechtsmittelver- Antrag der Kommission

fahren überprüft werden kann - wie das schon Ihr Kommis- Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

sionssprecher festgehalten hat-, ob das Ermessen auch rich-

tig ausgeübt worden ist. Titre et préambule, eh. l, II

Nachdem nun dieses Gesetzgebungskonzept für das nötige Proposition de la commission

künftige Ausführungsgesetz auf dem Tisch des Hauses liegt, Adhérer au projet du Conseil fédéral

kann man uns sicher nicht mehr vorwerfen, die Bürgerinnen

und Bürger der Kantone müssten hier die Katze im Sack kau- Angenommen -Adopté

fen. Das war ja unsere Besorgnis; deshalb haben wir dieses

Gesetzgebungskonzept in unkonventionellerweise publik ge- Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

macht und auch bereits die Kantone angehört. Für Annahme des Entwurfes 34 Stimmen

Vielleicht noch ein Wort zur Frage nach der Anzahl potentieller (Einstimmigkeit)

Einbürgerungsbewerber. In der Botschaft vom 28. Oktober

1992 (Ziff. 112.2) hat der Bundesrat folgendes festgehalten: Abschreibung - Classement

«Geht man in Uebereinstimmung mit der Auffassung verschie-

dener Kantone davon aus, dass Personen bis zum Alter von Antrag des Bundesrates

25 Jahren als junge Ausländer im Sinne der Bürgerrechtsge- Abschreiben des parlamentarischen Vorstosses

setzgebung anzusehen sind so beträgt ihre Zahl zwischen gemäss Seite 1 der Botschaft

80 und 90 Prozent der rund 390 000 ausländischen Kinder Proposition du Conseil fédéral

und Jugendlichen unter 25 Jahren....» Somit dürfte es etwas Classer l'intervention parlementaire

mehr als 300 000 Ausländer unter 25 Jahren geben, die in der selon la page 1 du message

Schweiz geboren sind und hier aufwachsen. Ich habe daher

anlässlich der letzten Kommissionssitzung gesagt, diese rund Angenommen -Adopté

300 000 Personen würden die im Konzept für die Gesetzge-

bung erwähnten Voraussetzungen erfüllen.

Es geht mir nun aber um folgende Klarstellung: Das ist ledig- An den Nationalrat-Au Conseil national

lich der mögliche Geltungsbereich. Wir haben also etwa

300 000 junge Ausländer der zweiten Generation zwischen 0 -

also ihrer Geburt - und 25 Jahren in unserem Land. Uns inter-

essiert natürlich vor allem die Frage, wie viele davon im Zeit- #ST# 93.3094

punkt des Inkrafttretens einer gesetzlichen Regelung die Ein-

bürgerungsvoraussetzungen erfüllen. Geht man nun von die- Interpellation Beerli

sen rund 300 000 Personen aus und bedenkt, dass wir die Tätigkeit der Asylrekurskommission

Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung jenen jungen Aus-

ländern geben möchten, die zwischen 15 und 24 Jahren sind, Activité de la Commission de recours

dann reduziert sich die Zahl von 300 000 auf etwa 140 000 Per- en matière d'asile

sonen. Zudem steht natürlich heute vollständig offen - es ist

überhaupt nicht absehbar-.wieviele von diesen rund 140000

von dieser Möglichkeit dann überhaupt Gebrauch machen.

Sie haben vorhin Frau Weber gehört Sie hat gesagt, ange-

sichts dessen, dass die meisten dieser Leute heute einen EG- Wortlaut der Interpellation vom 10. März 1993

Pass hätten, sei die Attraktivität des schweizerischen Bürger- Nachdem die Asylrekurskommission (ARK) ihre Arbeit vor ei-

rechts sehr stark zurückgegangen. Wir bewegen uns hier also nem Jahr aufgenommen hat, ersuche ich um die Beantwor-

im Bereich rein arbiträrer Schätzungen. Wir halten lediglich tung folgender Fragen:

fest, dass es etwa 140 000 Personen sind, die diese Möglich- 1. Ist die Zahl der Rekurse im Verhältnis zu den erstinstanzli-

keit hätten. Wie viele dann aber tatsächlich davon Gebrauch chen Entscheiden nach Aufnahme der Tätigkeit der ARKange-

machen, ist überhaupt nicht genau abschätzbar. Auch die Er- stiegen?

fahrungen in jenen Kantonen, die jetzt bereits Erleichterungen 2. Wie lange ist die durchschnittliche Verfahrensdauer?

eingeführt haben, zeigen eigentlich, dass nur ein sehr kleiner 3. Wie hoch ist die Zahl der Pendenzen, respektive wie ist die

Teil jener Personen, die die Voraussetzungen für eine erleich- Entwicklungstendenz der Anzahl hängiger Rekursverfahren?

terte Einbürgerung erfüllen, von dieser Möglichkeit dann auch 4. Welches sind die Gründe eines allfälligen Rückstaus in Re-

tatsächlich Gebrauch macht kursverfahren?

Es ist sicher ein Gebot der Gerechtigkeit, den jungen Auslän- 5. Hat sich eine einheitliche Praxis der Rechtsprechung in den

dern der zweiten Generation, die bei uns aufgewachsen sind, verschiedenen Kammern entwickelt?

die hier zur Schule gegangen sind, die unsere Sitten und Wie bekannt und von der Asylrekurskommission bestätigt,

Gebräuche aus eigener Anschauung und Lebenserfahrung werden Rekurse aus bestimmten Gebieten, zum Beispiel von

kennen, diese Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung zu Kosovo-Albanern, in zweiter Priorität behandelt oder zurück-

gewähren. Denn es ist wirklich stossend, wenn wir bei diesen gestellt In diesem Zusammenhang stellen sich folgende

Leuten, die bei uns voll integriert sind, tatsächlich nach wie Fragen:

vor - wegen der reinen Zufälligkeiten eines Wohnortswech- 1. Ist es richtig, dass die ARK eine von der Vorinstanz unab-

sels - eine rechtzeitige Einbürgerung fast willkürlich ver- hängige Lagebeurteilung der Herkunftsländer der Beschwer-

hindern. deführervornimmt?

Ich möchte Sie daher dringend bitten, auf diese Vorlage einzu- 2. Welche Mittel zur «Länderbeurteilung» stehen der ARK zur

treten. Ich möchte Sie aber auch heute schon auffordern, Verfügung?

dann vor dem Volk auch wirklich anzutreten. Es wird eine ganz 3. Kennt der Bundesrat die Gründe, weshalb die ARK ihre Ent-

grosse politische Aufgabe sein, diese rational eigentlich so scheide aufgrund der eigenen Lagebeurteilung verzögert?

23. September 1993 667 Interpellation Beerli

Texte de l'interpellation du 10 mars 1993 Departementes übernommenen Fälle konnten in die Berech-

La Commission de recours en matière d'asile (CRA) a com- nung allerdings nicht einbezogen werden, da ihr Eingangsda-

mencé son travail il y a un an; je prie à cet égard le Conseil fé- tum im EDV-System nicht gespeichert ist Um ein aussagekräf-

déral de bien vouloir répondre aux questions suivantes: tiges Bild betreffend die durchschnittliche Verfahrensdauer zu

1. Depuis que la CRA a été instituée, le nombre des recours a- erhalten, müssen wir wohl noch einen etwas längeren Erfah-

t-il augmenté par rapport aux décisions de première instance? rungszeitraum abwarten.

2. Quelle est la durée moyenne de la procédure? 3. Wie hoch ist die Zahl der Pendenzen? Ende August 1993

3. Quel est le nombre des affaires pendantes ou, plus précisé- betrugen die Pendenzen 7452 Beschwerden und Revisionen

ment, comment évolue le nombre des procédures de recours betreffend 13 481 Personen. Im Jahre 1993 konnte der Pen-

pendantes? denzenberg erfreulicherweise nun auch bei der ARK abgebaut

4. Quelles sont les raisons d'une éventuelle accumulation des werden. Es wurden in diesem Jahr also mehr Rekurse

procédures de recours? entschieden, als eingegangen sind. Die pendenten Fälle wur-

5. Une jurisprudence uniforme s'est-elle développée dans les den in der Zeit vom Januar bis August 1993 um 1809, also um

différentes chambres? rund 20 Prozent, reduziert.

On sait, et la CRA l'a confirmé, que des recours de ressortis- 4. Welches sind die Gründe eines allfälligen Rückstaus? Sie

sants de certaines régions, comme les Albanais du Kosovo, ersehen die Antwort hieraus: Die ARK - ich darf das auch hier

sont traités en seconde priorité, voire reportés. A ce sujet, je offen so sagen - hatte am 1. April des letzten Jahres einen

pose les questions suivantes: sehr, sehr mühsamen Start. In den ersten Monaten hat sie mir

1. Est-il exact que la CRA procède aune évaluation de la situa- tatsächlich grosse Sorge bereitet, weil damals aufgrund der

tion dans le pays d'origine du recourant, indépendamment de sehr geringen Anzahl von Rekursentscheiden die Gefahr be-

l'analyse faite par la première instance? stand, dass sich der «Flaschenhals», den wir bei der ersten

2. De quels moyens la CRA dispose-t-elle pour évaluer la situa- Instanz glücklicherweise abgebaut hatten, nun auf die ARK

tion dans les pays en question? verlagern würde. Wir hatten denn auch im letzten Jahr,

3. Le Conseil fédéral connaît-il les raisons pour lesquelles la vom 1. April bis Ende Jahr, eine Zunahme der Pendenzen von

CRA retarde ses décisions au vu de sa propre évaluation de la etwa 48 Prozent. Glücklicherweise ist die Leistungsfähigkeit

situation? der ARK inzwischen bedeutend grösser geworden. Sie hat

zwar ihr Leistungsplansoll, das wir ihr vorgegeben haben,

Mitunterzeichner-Cosignataires: Rhinow 0) noch nicht erreicht, aber sie ist jetzt auf gutem Wege. Nach-

dem nun in diesem Jahr ein Pendenzenabbau gelungen ist,

Frau Beerli: Ich habe den Fragen, die ich in meiner Interpella- hoffen wir, dass in dieser Richtung noch grössere Fortschritte

tion vom 10. März 1993 gestellt habe, wenig beizufügen. erzielt werden können.

Wichtige Informationen konnten wir ja bereits dem Bericht der 5. Zur einheitlichen Praxis in den verschiedenen Kammern:

Asylrekurskommission (ARK) vom 5. April 1993 entnehmen. Soweit Grundsatzentscheide oder Aenderungen der Praxis

Ich möchte diesen Bericht verdanken. der ARK anstehen, können solche nur über die Präsidenten-

Obschon ich mir bewusst bin, dass es sich bei der ARK um konferenz, bestehend aus dem Kommissionspräsidenten und

eine richterliche Behörde handelt und demzufolge bei Fragen den sieben Kammerpräsidenten, beschlossen werden. Bis

nach materiellen Entscheiden Zurückhaltung angezeigt ist, jetzt hat die ARK acht solche Grundsatzentscheide getroffen.

möchte ich meinen Fragen doch noch zwei weitere beifügen: Was die Koordination der übrigen Praxis anbelangt, so wird

1. Die verschiedenen Kammern der ARK vertreten eine zum diese gemäss Auskunft der ARK über die in der einschlägigen

Teil sehr stark auseinanderklaffende Rechtsprechung. Wie Verordnung vorgesehenen Entscheidgremien - d. h. inner-

kann man dieser unerfreulichen Tendenz begegnen? halb der Kammern und über jene hinweg in der Präsidenten-

2. Die ARK hat kürzlich entschieden, Indien nicht mehr als konferenz-gewährleistet, wobei kleinere Abweichungen-so

Safe country anzuerkennen, dies entgegen den Safe-country- wird mir berichtet- nie ganz ausgeschlossen werden können.

Erklärungen des Bundesrates. Ist die ARK nicht gehalten, Ich hoffe, Frau Beerli, dass es sich auch hier in erster Linie um

diese politischen Entscheide und Weisungen des Bundesra- Anfangsschwierigkeiten handelt. Es ist natürlich nicht ganz

tes zu beachten? leicht, eine Kommission mit sieben Kammern in einem poli-

tisch so brisanten Bereich gleich von Anfang an auf eine ein-

Bundesrat Koller: Frau Beerli hat es als gewiegte Juristin sel- heitliche Rechtsprechung festzulegen. Auf jeden Fall haben

ber einleitend noch einmal betont: Bei der ARK handelt es sich wir in der einschlägigen Verordnung die nötigen institutionel-

um eine verwaltungsunabhängige, richterliche Instanz, die le- len Vorkehren vorgesehen, so dass eine einheitliche Praxis

diglich administrativ meinem Departement zugewiesen ist, der sieben Kammern bewerkstelligt werden kann.

weshalb ich mich hierauf administrative Fragen beschränken 6. Ist es richtig, dass die ARK eine von der Vorinstanz unab-

muss. Es steht uns nicht zu, irgendwelchen direkten Einfluss hängige Lagebeurteilung der Herkunftsländer der Beschwer-

auf die Rechtsprechung dieser von Ihnen bewusst als unab- deführer vornimmt? Als verwaltungsunabhängige richterliche

hängig ausgestalteten Rekurskommission zu nehmen. Instanz muss die ARK bezüglich der Lage in den Herkunftslän-

Nachdem dies gesagt ist, kann ich Ihre Fragen wie folgt beant- dern selbständige Beurteilungen vornehmen. Dabei ist es

worten: aber selbstverständlich, dass ihr die Dokumentation der Vorin-

1. Zur Zahl der Rekurse: In der Zeitspanne vom 1. April 1992- stanz, also des Bundesamtes für Flüchtlinge, die ja sehr reich-

das war das Einsetzungsdatum der ARK - bis zum Februar haltig ist, zur Verfügung steht. Das ist in Artikel 21 Absatz 2 der

1993 ist die Zahl der Rekurse im Verhältnis zu den erstinstanzli- Verordnung der ARK ausdrücklich festgehalten.

chen Entscheiden gegenüber der Vorperiode, also April 1991 7. Welche Mittel stehen der ARK zur «Länderbeurteilung» zur

bis Februar 1992, um rund 6 Prozent angestiegen. Auch wenn Verfügung? Neben der genannten Dokumentation des Bun-

die Zahl der Rekurse in den Monaten März bis August 1993 desamtes für Flüchtlinge führt die ARK gemäss Artikel 21 der

mitberücksichtigt wird, ist die Anfechtungsquote unverändert Verordnung eine eigene Dokumentation und Bibliothek. Laut

geblieben und beträgt rund 60 Prozent. Daraus darf selbstver- eigenen Angaben steht sie zudem in Kontakt mit weiteren In-

ständlich nicht auf die Richtigkeit und Haltbarkeit der erstin- stitutionen und kann diese anfragen oder mit Gutachten be-

stanzlichen Entscheide geschlossen werden. Sie wissen, auftragen. Sie meldet mir selber, dass sie beispielsweise mit

dass die ARK trotz dieser grossen Rekursquote von 60 Pro- dem EDA in Kontakt steht, dann mit dem Uno-Hochkommissa-

zent bisher nur relativ wenige Rekurse auch tatsächlich ge- riat für Flüchtlinge in Genf, mit dem Max-Planck- oder Orient-

schützt hat. Institut, mit der Schweizerischen Flüchtlingshilfe, mit der Cari-

2. Wie lange ist die durchschnittliche Verfahrensdauer? Bei tas, dem Heks, Amnesty International, also mit zahlreichen Or-

Berücksichtigung aller formellen und materiellen Erledigun- ganisationen, die in diesem Bereich tätig sind. Dabei steht der

gen, das heisst aller Beschwerden, die seit dem 1. April 1992 ARK, wie jeder richterlichen Instanz, auch eine freie Beweis-

eingegangen sind, ergibt sich eine durchschnittliche Verfah- würdigung und eine freie Beurteilung der entsprechenden

rensdauer von 70 Tagen. Alle vom Beschwerdedienst meines Unterlagen zu.

Motion Weber Monika 668 23 septembre 1993

Dagegen möchte ich hier festhalten: Zwar steht die Dokumen- 1.5 Asylbewerbern, die vorsätzlich oder aus Fahrlässigkeit

tation der Vorinstanz zur Verfügung, aber es liegt im Sinne der über keine Reisepapiere verfügen, sind die Unterstützungslei-

Unabhängigkeit der ARK, dass die Mitarbeiter des Bundesam- stungen, sofern sie in Geld erfolgen, zu kürzen.

tes keinen direkten Einfluss mehr auf die Lagebeurteilungen 2. Beschleunigte Verfahren für Asylbewerber mit Strafver-

der ARK nehmen. fahren

8. Kennt der Bundesrat die Gründe, weshalb die ARK ihre 2.1 Gesuche von Asylbewerbern, gegen die ein Strafverfahren

Entscheide aufgrund der eigenen Lagebeurteilung verzö- eingeleitet wurde, sind so rasch als möglich und vor anderen

gert? Die eigenständige Lagebeurteilung gehört-wie ausge- Gesuchen zu behandeln.

führt - zu den Prärogativen der ARK Als Bestandteil des Ver- 2.2 Die richterlichen Behörden melden den zuständigen In-

fahrens kann sie deshalb nicht als Verzögerung bezeichnet stanzen (Art. 16 Asylgesetz) unverzüglich die Einleitung von

werden. Strafverfahren gegen Asylbewerber.

Eine umfangreiche Lagebeurteilung mit Gutachtensaufträgen 2.3 Asylbewerber, gegen die ein Strafverfahren wegen eines

an externe Fachleute hat bis jetzt laut Auskunft der ARK erst in Vergehens oder Verbrechens eröffnet wurde, sind in der Regel

zwei Fällen stattgefunden. Im übrigen darf ich hier auf den Ge- zu internieren, sofern nicht Untersuchungshaft verhängt

schäftsbericht, den Sie auch genannt haben, verweisen. wurde.

Die letzte Frage, die Sie mir hier zusätzlich gestellt haben, ist 3. Massnahmen gegen straffällig gewordene Asylbewerber

die heikelste. Es scheint tatsächlich so zu sein, dass die Asyl- 3.1 Asylbewerber, die rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von

rekurskommission im Falle eines Asylgesuchs eines Inders mehr als drei Monaten verurteilt wurden, sind bis zum Ent-

die Safe-country-Erklärung, die bewusst auf der Idee des in- scheid über ihr Gesuch zu internieren.

nerstaatlichen Fluchtweges in diesem riesigen Land beruht 3.2 Asylbewerber, die rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von

hat, in Frage gestellt hat. Wir haben diese Entscheidung aber mehr als drei Monaten verurteilt wurden und deren Gesuch

noch nicht analysieren können. Wir werden sehr sorgfältig abgelehnt wurde, sind in der Regel in Ausschaffungshaft zu

prüfen, ob hier tatsächlich ein Uebergriff in unsere Weisungs- nehmen.

befugnis betreffend Asylpolitik besteht. 3.3 Asylbewerber, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei

Denn Sie erinnern sich: Sie haben damals, als Sie die unab- Monaten verurteilt wurden, können keine Aufenthaltsbewilli-

hängige Asylrekurskommission eingesetzt haben, in den gung nach Artikel 16 Absatz 2 erhalten.

Grundsatzfragen der Asylpolitik die Weisungsbefugnis des 4. Verlängerung der Ausschaffungshaft

Bundesrates ausdrücklich vorbehalten. Aber das bedarf noch Die Ausschaffungshaft kann bis zu sechs Monaten verlängert

sehr sorgfältiger Prüfung. Im übrigen ist es hier wie anderswo werden, wenn die betreffende Person über keine gültigen Rei-

so: Wenn wir mit der Praxis der Asylrekurskommission in ent- sepapiere verfügt, sofern sie deren Fehlen vorsätzlich oder

scheidenden Dingen nicht mehr einverstanden wären, müss- fahrlässig selber verschuldet hat.

ten Sie als Gesetzgeber auf Antrag von mir handeln. Und es ist 5. Asylunwürdigkeit

durchaus möglich, dass dies im einen oder anderen Fall bei Der Begriff der Asylunwürdigkeit ist klarer zu umreissen. Die

der nächsten Asylgesetzrevision eintreten wird. Sicherheit der Schweiz ist dahin gehend zu interpretieren,

dass sie auch die Sicherheit ihrer Einwohner umfasst. Als

Präsident: Frau Beerli ist von der Antwort des Bundesrates asylunwürdig gilt deshalb, wer wegen Drogenhandels oder

befriedigt. wegen eines Verbrechens oder Vergehens, das unter An-

wendung oder Androhung von Gewalt begangen wurde, zu

einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt

wurde.

6. Internierungszentren

Der Bund schafft in Zusammenarbeit mit den Kantonen Inter-

nierungszentren für:

a. Asylbewerber, die zu einer Freiheitsstrafe von mindestens

drei Monaten verurteilt wurden und deren Gesuch abgelehnt

#ST# 93.3120 wurde, deren Ausschaffung aber nicht vollzogen werden

kann.

Motion Weber Monika b. Asylbewerber, gegen die ein Strafverfahren läuft

Diese Zentren sind als geschlossene Institutionen zu gestal-

Revision des Asylgesetzes ten. Für Beschäftigung ist zu sorgen.

Révision de la loi sur l'asile

Texfe de la motion du 17 mars 1993

Le Conseil fédéral est chargé de soumettre au Parlement un

projet de révision de la loi sur l'asile, qui poursuivra notam-

ment les deux objectifs suivants:

Wortlaut der Motion vom 17. März 1993 1. lutte contre les crimes commis pendant le déroulement

Der Bundesrat wird ersucht, dem Parlament einen Entwurf zur d'une procédure d'asile;

Revision des Asylgesetzes vorzulegen. Diese Revision soll ins- 2. collaboration plus active des requérants d'asile en vue d'ob-

besondere zwei Ziele verfolgen: tenir les papiers d'identité nécessaires.

1. die Bekämpfung der Kriminalität unter dem Schutz des Asyl- Dans ce but, il conviendra d'examiner ou de prévoir les mesu-

verfahrens; res suivantes:

2. die aktivere Mithilfe von Asylbewerbern bei der Beschaffung 1. Mesures en vue d'obtenir des documents de voyage va-

der nötigen Ausweispapiere. lables

Zu diesem Zweck sind insbesondere die folgenden Massnah- 1.111 convient de commencer les démarches en vue d'obtenir

men vorzusehen bzw. zu prüfen: les papiers susceptibles de remplacer les documents de

1. Massnahmen zur Beschaffung von gültigen Reisepapieren voyage qui font défaut dès le dépôt de la demande d'asile.

1.1 Mit der Beschaffung von Ersatz für fehlende Reisepapiere 1.2 La collaboration du requérant d'asile en vue d'obtenir des

ist bereits bei der Stellung des Asylgesuches zu beginnen. documents de voyage doit figurer sous l'obligation de collabo-

1.2 Die Mitwirkung des Asylbewerbers bei der Beschaffung rer (art. 12b).

von Reisepapieren ist unter der Mitwirkungspflicht (Art. 12b) 1.3 Le fait de fournir des renseignements faux sur l'identité doit

aufzuführen. être considéré comme un élément rendant la demande d'asile

1.3 Falsche Angaben zur Identität sind als Hinweis auf ein un- peu vraisemblable.

glaubhaftes Asylgesuch zu werten. 1.4 Les requérants d'asile sans documents de voyage ne

1.4 Asylbewerbern ohne Reisepapiere ist keine Bewilligung zu peuvent obtenir aucune autorisation d'exercer une activité

einer Erwerbstätigkeit zu erteilen. lucrative.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Beerli Tätigkeit der Asylrekurskommission

Interpellation Beerli Activité de la Commission de recours en matière d'asile

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 04

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 93.3094

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 23.09.1993 - 08:00

Date

Data

Seite 666-668

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Ref. No 20 023 361

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