Legislative Debate on Media Incitement to Violence
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA postulate requested legislative measures to ban or restrict television and video incitement to violence, citing expert opinions and a disturbing child murder case. The Federal Council responded that existing laws, including the Federal Act on Radio and Television and Article 135 of the Penal Code, already address the depiction of violence and the incitement thereof, deeming further legislation unnecessary and potentially harmful to freedom of expression.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 6 Absatz, Art. 135 StGB, Art. 6 Abs. 1 RTVG; Legislative Debate on Media Incitement to Violence: The Federal Council responded that existing laws, including the Federal Act on Radio and Television and Article 135 of the Penal Code, already address the depiction of violence and the incitement thereof, deeming further legislation unnecessary and potentially harmful to freedom of expression.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as existing legislation that prohibits broadcasts that trivialize or glorify violence.
Cited as a provision that penalizes the depiction of cruel violence against humans and animals, offering a legal basis against violent video films.
Volltext
8. Juni 1993 413 Postulat Morniroli
#ST# 93.023 #ST# 93.3093
PTT. Voranschlag 1993. Postulat Morniroli
Nachtrag l Gewaltschulung im Fernsehen
PTT. Budget 1993. Incitation à la violence par la télévision
Supplement!
Botschaft und Beschlussentwurf vom 21. April 1993
Message et projet d'arrêté du 21 avril 1993
Bezug bei der Generaldirektion PTT, Wortlaut des Postulates vom 10. März 1993
Viktoriastrasse 21,3030 Bern
S'obtiennent auprès de la Direction générale des PTT, Die Ermordung des zweijährigen James durch zwei Zehnjäh-
Viktoriastrasse 21,3030 Berne rige hat nicht nur in England die Gemüter bewegt Man fragt
sich, wie es dazu kommen konnte.
Vier bekannte schweizerische Experten der Universitäten Bern
und Basel und der Klinik Königsfelden sehen vier Ursachen,
die zusammen zu solchen Verhaltensmustern führen können:
Schule, Berichterstatter: Es ist kein grosser Brocken, den wir 1. schlechte Familienverhältnisse als bester Nährboden für
hier zu behandeln haben: Der Nachtrag l zum Finanzvoran- Gewalt;
schlag der PTT-Betriebe für das Jahr 1993 umfasst Zusatzkre- 2. schlechtes soziales Umfeld als zusätzlicher gewaltfördern-
dite von 11,4 Millionen Franken bzw. einen neuen Verpflich- der Faktor;
tungskredit für Bauten, also weniger als ein Promille des Ge- 3. Langeweile und Hoffnungslosigkeit, die dazu führen, «et-
samtaufwandes der PTT-Betriebe. Weil es aber Bauten sind, was unternehmen zu wollen»;
kommt dieses besondere Kreditverfahren zum Zuge. 4. das Fernsehen, welches eine regelrechte Schulung für Ge-
Es geht einmal um Zusatzkredite zu Verpflichtungskrediten waltanwendung vermittelt
von 8,6 Millionen Franken, insbesondere für das 1986 bewil- Die vier Experten sind sich völlig einig: Gewalt in den Medien
ligte Betriebsgebäude, Zürich Sihlpost, wo ein zweiter und fördert Gewalt. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Gewalt-
letzterteuerungsbedingter Zusatzkredit nötig ist. Dann geht es darstellungen, ob real oder fiktiv, besonders stark auf acht-bis
um einen neuen Verpflichtungskredit von 2,8 Millionen Fran- elfjährige Knaben wirken und zur Nachahmung animieren. Die
ken für die Erweiterung der Post in Le Mont-sur-Lausanne. Pi- Tat, die die beiden Buben von Liverpool begangen haben,
kant ist, dass die PTT da als Staatsbetrieb das Los der privaten kam nicht aus ihnen heraus; dazu sind Zehnjährige gar nicht
Bauwilligen teilen. Es wird begründet, dass mit dem Bau unbe- in der Lage.
dingt 1 993 begonnen werden müsse, weil sonst die Baubewil- Obwohl in der Schweiz, soweit mir bekannt, erst zwei Fälle von
ligung ablaufen würde. Mord durch Minderjährige abgeurteilt werden mussten, bitte
Die Finanzkommission empfiehlt Ihnen, diesen Kreditpositio- ich den Bundesrat, die nötigen gesetzlichen Massnahmen
nen zuzustimmen und den Bundesbeschluss zu genehmigen. auszuarbeiten, um die Gewaltschulung durch Fernsehen,
Es sei vielleicht an dieser Stelle erwähnt, dass die PTT- Video usw. zu verbieten oder zumindest vernünftig einzu-
Betriebe im Nachtrag l zum Ausdruck bringen, dass sie in schränken.
diesem Jahr den budgetierten Unternehmungsgewinn von
107 Millionen Franken aus heutiger Sicht mit grosser Wahr- Texte du postulat du 10 mars 1993
scheinlichkeit erreichen werden. Dafür sind wir natürlich Le meurtre du petit James, âgé de deux ans, par deux enfants
dankbar. âgés, eux, de dix ans a agité les esprits en Angleterre comme
ailleurs. On se demande comment les choses en sont arri-
Eintreten ist obligatorisch vées là
L'entrée en matière est acquise de plein droit Quatre experts suisses connus, des universités de Berne et de
Baie ainsi que de la clinique de Königsfelden, voient quatre
Detailberatung - Discussion par articles motifs qui, lorsqu'ils sont conjugués, peuvent aboutir à de tels
comportements:
Titel und Ingress, Art. 1,2 1. des mauvais rapports au sein de la famille, terrain par excel-
Antrag der Kommission lence de la violence;
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates 2. un milieu social défavorisé, facteur supplémentaire d'incita-
tion à la violence;
Titre et préambule, art. 1,2 3. l'ennui et le désespoir, qui poussent les individus à «vouloir
Proposition de la commission faire quelque chose»;
Adhérer au projet du Conseil fédéral 4. la télévision, véritable instrument d'incitation à la violence.
Les quatre experts s'accordent à dire que la violence diffusée
Angenommen -Adopté par les médias suscite la violence. Des études scientifiques
ont prouvé que les scènes de violence, qu'elles soient réelles
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble ou fictives, impressionnent tout particulièrement les enfants
Für Annahme des Entwurfes 18 Stimmen de huit à onze ans et les poussent parfois à imiter ces compor-
(Einstimmigkeit) tements violents. L'acte commis par les deux garçons de Liver-
pool n'est pas venu d'eux-mêmes; à dix ans, on ne peut pas
agir de la sorte.
An den Nationalrat-Au Conseil national Bien que, à ma connaissance, seuls deux cas de meurtres
commis par des mineurs aient été jugés en Suisse à ce jour, je
prie le Conseil fédéral d'élaborer des dispositions légales per-
mettant d'interdire les scènes de violence diffusées notam-
ment par la télévision et les films vidéo, ou tout du moins d'im-
poser des limites raisonnables en la matière.
Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine -Aucun
On. Morniroli: Ho inoltrato questo postulato durante la ses-
sione di marzo. In quei giorni i massmedia riferivano con tutti i
dettagli e a ripetizione di un caso di delinquenza sconcertante.
Interpellation Büttiker 414 8 juin 1993
Questo caso oggi, a tre mesi di distanza, è superato da altre Zwingt man die Medien, diese Gewalt aus ihren Berichten aus-
notizie non meno sconcertanti. Se ne parli a qualcuno di que- zublenden, zwingt man sie geradezu zur Manipulation. Derar-
sto caso ti risponde: «Ja, dieser Fall, ich erinnere mich noch tige Eingriffe in die Informationsfreiheit sind eines demokrati-
daran, aber wie war es schon?» Die Ermordung des zweijähri- schen Staates weder würdig, noch sind sie möglich.
gen James durch zwei Zehnjährige hat nicht nur in England Aufgrund dieser Ueberlegungen beantragt Ihnen der Bundes-
die Gemüter bewegt. Man fragt sich, wie es dazu kommen rat, das Postulat als erfüllt abzuschreiben.
konnte. Wir dürfen es aber nicht bei dieser Frage bewenden
lassen. In unserer Zeit, in welcher der Begriff «Prévention» Morniroli: Ich möchte für die Ausführungen danken. Ich hoffe
gerne in den Mund genommen und herumgereicht wird, muss nur, dass die Anwendung dieser Gesetzesbestimmungen
Prävention auch aktiv angestrebt werden. «Praevenire» heisst auch irgendwann durchgezogen wird. Ich glaube, dass man
vorbeugen. in diesem Bereich doch ein bisschen Einfluss nehmen kann.
Vier bekannte schweizerische Experten der Universitäten Bern Wir sehen ja wirklich nur noch Greueltaten; man ist mit der Zeit
und Basel und der Klinik Königsfelden sehen vier Ursachen, so immun dagegen, dass man diesen Darstellungen kein allzu
die zusammen zu solchen Verhaltensmustern führen können: grosses Gewicht mehr beimisst Aber, wie gesagt, bei Jugend-
1. schlechte Familienverhältnisse als bester Nährboden für lichen ist die Wirkung eben anders und kann zu Erscheinun-
Gewalt; gen der Nachahmung dieser Greueltaten führen. Da sollte
2. schlechtes soziales Umfeld als zusätzlicher gewaltfördern- man doch überdenken, ob man bei den Medien nicht ein Zei-
der Faktor; chen setzen könnte.
3. Langeweile und Hoffnungslosigkeit, die dazu führen, «et-
was unternehmen zu wollen»; Abgeschrieben - Classé
4. das Fernsehen, welches eine regelrechte Schulung für Ge-
waltanwendung vermittelt
Die vier Experten sind sich völlig einig: Gewalt in den Medien
fördert Gewalt. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass Gewalt- #ST# 93.3122
darstellungen, ob real oder fiktiv, besonders stark auf acht- bis
elfjährige Knaben wirken und zur Nachahmung animieren. Die Interpellation Büttiker
Tat, die die beiden Buben von Liverpool begangen haben,
kam nicht aus ihnen heraus; dazu sind Zehnjährige nach über- Transitabkommen EG
einstimmender Ansicht der genannten Experten gar nicht in Accord de transit avec la CE
der Lage.
Ich bin mir bewusst, dass positive Nachrichten nicht attraktiv
sind. Die Nachricht im «Telegiornale», dass der Crossairflug
nach Bern mit Ständerat Morniroli als Passagier pünktlich ge-
landet ist, interessiert niemanden. Anders liegen die Dinge, Wortlaut der Interpellation vom 17. März 1993
wenn ebendiese Maschine kurz vor der Landung abstürzt Der Das Transitabkommen zwischen der EG und der Schweiz ist
Mensch ist eben auf solche negativen Nachrichten erpicht, be- seit dem 22. Januar 1993 in Kraft. Der Bundesrat wird im Zu-
sonders wenn diese bildlich dargestellt werden. So sollen sammenhang mit den Nachverhandlungen eingeladen, fol-
auch Filme Greueltaten, Morde und Verbrechen aller Art mög- gende Fragen zu beantworten.
lichst in allen Einzelheiten zur Darstellung bringen. Allgemeine Fragen:
Es geht aber auch ohne! Ich selber bin ein Liebhaber von Kri- 1. Welche Erfahrungen wurden bisher mit dem Ueberlaufmo-
mis, ich ziehe aber Filme aus der Serie «Derrick» vor, die sehr dell gemacht?
spannend sind, obwohl das Verbrechen selber nie zur Darstel- 2. Wie beurteilt man in Oesterreich aufgrund der gemachten
lung kommt Erfahrungen das Oekopunktesystem?
Obwohl in der Schweiz - soweit mir bekannt ist - «nur» zwei 3. Wie werden die Verhandlungspositionen innerhalb der De-
Fälle von Mord durch Minderjährige abgeurteilt werden muss- partemente der Bundesverwaltung koordiniert?
ten, bitte ich den Bundesrat, die nötigen gesetzlichen Mass- Landverkehr:
nahmen auszuarbeiten, um die Gewaltschulung durch das 1. Wie steht es mit dem Marktzugang für unsere Schweizer
Fernsehen, durch Videos usw. zu verbieten oder zumindest Transporteure?
vernünftig einzuschränken. 2. Wann wird das Kabotageverbot auf Verordnungsstufe auf-
gehoben?
Bundespräsident Ogi: Wie der Postulant, Herr Morniroli, und 3. Wird unseren Transporteuren im EWR Gegenrecht ein-
weitere Kreise der Oeffentlichkeit ist auch der Bundesrat be- geräumt, wenn wir in der Schweiz das Kabotageverbot auf-
stürzt über die Bluttat in Liverpool. Unabhängig davon muss heben?
die unnötige Darstellung von Gewalt am Bildschirm soweit wie Luftverkehr:
möglich verhindert oder eingeschränkt werden. Darin dürften 1. Wieweit sind die Verhandlungen zur Liberalisierung des
wir uns einig sein. Luftverkehrs innerhalb der EG gediehen?
Soweit aber dieses Ziel überhaupt mit Gesetzen erreicht wer- 2. Welche Auswirkungen wird die Liberalisierung auf unsere
den kann, sind die nötigen Bestimmungen bereits in Kraft Ei- eigene Luftverkehrsgesellschaft haben?
nerseits verbietet das Bundesgesetz vom 21. Juni 1991 über 3. Welche Auswirkungen sind für unsere Flughäfen zu er-
Radio und Fernsehen (SR 784.40) in Artikel 6 Absatz 1 Sen- warten?
dungen, «in denen Gewalt verharmlost oder verherrlicht wird».
Zuständig für die Einhaltung dieser Bestimmung ist die Unab- Texte de l'interpellation du 17 mars 1993
hängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI). L'Accord de transit entre la CE et la Suisse est en vigueur de-
Die UBI hat bereits vor dem Inkrafttreten des neuen Radio- und puis le 22 janvier 1993. Le Conseil fédéral est prié de répondre
Fernsehgesetzes eine Praxis entwickelt, die die Gewaltdarstel- aux questions suivantes en rapport avec les négociations
lung nur unter sehr eingeschränkten Umständen zulässt consécutives à cet accord.
Andererseits gilt der Artikel 135 StGB. Er stellt die Darstellung Questions générales:
von grausamen Gewalttätigkeiten gegen Mensch und Tier un- 1. Quelles expériences a-t-on faites jusqu'ici avec le modèle
ter Strafe. Dieser Artikel bietet insbesondere eine gesetzliche basé sur le principe du surplus?
Handhabe gegen Videofilme, die Sie soeben auch erwähnt 2. Comment juge-t-on le système des «écopoints» en Autri-
haben. Das Anliegen des Postulanten ist somit erfüllt che, sur la base des expériences faites dans ce pays?
Noch schärfere Gesetzesbestimmungen anstreben hiesse - 3. Comment sont coordonnées les positions relatives aux né-
so meint der Bundesrat- das Kind mit dem Bade ausschütten. gociations dans les départements fédéraux?
Denn Gewalt zwischen Menschen ist leider eine Tatsache. Trafic terrestre:
Denken Sie nur an die Kriege und an die Gewaltverbrechen. 1. Où en est l'accès des transporteurs suisses au marché?
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Morniroli Gewaltschulung im Fernsehen
Postulat Morniroli Incitation à la violence par la télévision
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1993
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3093
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 08.06.1993 - 08:00
Date
Data
Seite 413-414
Page
Pagina
Ref. No 20 023 045
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.
Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.
Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.