Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 93-3090 KI-generiert

Federal-Cantonal Financial Transparency

Geschäftsnummer VPB 93-3090
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns a postulate urging for greater transparency in financial policy between the federal government and cantons. The postulate highlights that while revenue distribution in Switzerland is constitutionally clear, the allocation of responsibilities and financial burdens for state tasks between the federal government and cantons is complex and opaque. This lack of clarity can lead to the federal government unilaterally imposing financial obligations on cantons, creating dissatisfaction and an increased reliance on cantonal direct taxes. The court's reasoning supports the postulate by acknowledging the need for increased transparency in financial matters and requesting the federal council to examine how to improve clarity regarding financial consequences for cantons in future legislative processes, including the transfer of implementation tasks.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Federal-Cantonal Financial Transparency: The postulate highlights that while revenue distribution in Switzerland is constitutionally clear, the allocation of responsibilities and financial burdens for state tasks between the federal government and cantons is complex and opaque. This lack of clarity can lead to the federal government unilaterally imposing financial obligations on cantons, creating dissatisfaction and an increased reliance on cantonal direct taxes. The court's reasoning supports the postulate by acknowledging the need for increased transparency in financial matters and requesting the federal council to examine how to improve clarity regarding financial consequences for cantons in future legislative processes, including the transfer of implementation tasks.

Schlagwörter

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Finanzpolitik Transparenz und Zugang zu Dokumenten staatliche Pflicht Offenlegung der Vermögensverhältnisse Steuerrecht E-Government
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Volltext

3. Juni 1993 365 Postulat Gemperli

gen, Tochterdividenden, Zinsen und Lizenzgebühren. Es ist desstaatlichen Verhältnisses und zudem zu einer zunehmen-

zwar zuzugeben, dass man das mit einer Motion nicht einfach den Finanzierung von Staatsaufgaben durch die kantonalen

lösen kann. Es braucht Verhandlungen mit den anderen Staa- direkten Steuern.

ten. Aber mindestens diese kann man zwingend in Angriff neh- Es ist dringend notwendig, die Transparenz im Finanzbereich

men. Weitere Nachteile sind die Besteuerung der stillen Reser- zu erhöhen. Der Bundesrat wird daher aufgefordert zu prüfen,

ven bei grenzüberschreitenden Umstrukturierungen, die Be- wie in Zukunft im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren des

steuerung der Gewinne aus der Veräusserung von Beteiligun- Bundes mit finanziellen Folgewirkungen für die Kantone eine

gen, dann die hohe Verrechnungssteuer ohne Möglichkeit der erhöhte Uebersichtlichkeit mit Bezug auf allfällige Lastenver-

direkten Entlastung an der Quelle. schiebungen hergestellt werden kann. Insbesondere sind

Das sind Nachteile, die für unsere Holdinggesellschaften ins auch die Folgen der Uebertragung von Vollzugsaufgaben

Gewicht fallen. Es ist zweifellos richtig, dass hier diese Rah- sichtbar zu machen.

menbedingungen überprüft werden und daher ein verbindli-

cher Auftrag in dieser Richtung erteilt wird. Texfe du postulat du 9 mars 1993

Die Kommission ist mit 10 zu 1 Stimmen zur Ansicht gekom- Dans notre système fédéral, la répartition des recettes prévoit

men, Ihnen zu beantragen, diese vom Nationalrat gutgeheis- fondamentalement que les recettes provenant des impôts di-

sene Motion ebenfalls als Motion zu überweisen. rects doivent revenir avant tout aux cantons et aux communes,

et celles provenant des impôts indirects à la Confédération. La

Bundesrat Stich: Nach den Entscheidungen, die Sie gestern principale exception est constituée par l'impôt fédéral direct,

getroffen haben, kann ich mich natürlich Ihrem Entscheid an- perçu sur les revenus des personnes physiques et sur les bé-

schliessen, auch hier eine Motion zu machen! Ich warte nur néfices et le capital des personnes morales. Les prérogatives

noch auf die Motion, mit der Sie sämtliche Steuern für die Wirt- de la Confédération en matière d'impôts directs sont cepen-

schaft abschaffen wollen; das wäre dann die logische dant clairement délimitées par la constitution, dans l'intérêt

Schlussfolgerung. Aber in guten Treuen haben wir schon sehr des collectivités publiques subordonnées. Cette répartition

viel gemacht, Herr Gemperli. des recettes tient compte de la structure fédéraliste de notre

In bezug auf die Verhandlungen: Wir wollen nicht einseitig pays en ce sens qu'il est clairement établi quel type de collecti-

Konzessionen machen, sondern machen diese nur, wenn sie vité publique perçoit quel impôt.

auf Gegenseitigkeit beruhen, also nicht einseitig - das ist bei- Par contre, s'agissant des dépenses, la situation est bien

spielsweise heute bei Oesterreich der Fall. moins transparente. A l'heure actuelle, la Confédération, les

Wozu hier eine Motion dienen soll, weiss ich nicht; aber wir ak- cantons et, le cas échéant, les communes participent à de

zeptieren sie als Motion. nombreuses tâches étatiques. La grande complexité de notre

système fédéral aboutit à des situations inextricables, où on ne

Ueberwiesen - Transmis sait plus très bien à qui incombent quelles responsabilités.

Mais surtout, le législateur fédéral peut déterminer unilatérale-

ment la charge financière que doivent assumer les collectivités

publiques subordonnées. Il peut confier de nouvelles tâches

aux cantons ou encore modifier un mode de financement exis-

#ST# 93.3090 tant. La Confédération est ainsi en mesure de se décharger de

certaines tâches, les cantons devant assumer les conséquen-

Postulat Gemperli ces sur le plan financier. Cette situation, insatisfaisante, abou-

Für eine transparentere Finanzpolitik tit à un malaise dans les relations entre les types de collectivi-

zwischen Bund und Kantonen tés publiques et à un recours accru aux impôts cantonaux di-

rects pour financer les tâches de l'Etat.

Pour une politique financière plus Il est impératif d'instaurer de toute urgence la transparence en

transparente entre la Confédération matière financière. C'est pourquoi le Conseil fédéral est invité

et les cantons à examiner les moyens susceptibles de créer à l'avenir, dans

le cadre des procédures législatives de la Confédération en-

traînant des conséquences financières pour les cantons, une

plus grande transparence sur les transferts de tâches qui

pourraient en résulter. Il veillera également à faire apparaître

Wortlaut des Postulates vom 9. März 1993 les conséquences des transferts de tâches.

Die bundesstaatliche Einnahmenverteilung sieht grundsätz-

lich vor, dass die Einnahmen aus den direkten Steuern vor al- Mitunterzeichner- Cosignataires: Bisig, Bloetzer, Bühler Ro-

lem bei den Kantonen und Gemeinden, die Einnahmen aus in- bert, Büttiker, Cavelty, Cottier, Coutau, Danioth, Delalay,

direkten Steuern dagegen beim Bund anfallen sollen. Die Flückiger, Frick, Huber, Kündig, Morniroli, Reymond, Rhinow,

wichtigste Ausnahme stellt die direkte Bundessteuer auf Ein- Rhyner, Roth, Ruesch, Schallberger, Schmid Carlo, Schule,

kommen natürlicher Personen sowie Ertrag und Kapital juristi- Seiler Bernhard, Simmen, Uhlmann, Weber Monika, Ziegler

scher Personen dar. Die Eingriffsmöglichkeiten des Bundes Oswald, Zimmerli (28)

im Bereiche der direkten Steuern sind aber im Interesse der

nachgeordneten Gemeinwesen verfassungsmässig klar um- Gemperli: Die bundesstaatliche Einnahmenverteilung sieht

schrieben. Diese Einnahmenverteilung trägt dem föderalisti- grundsätzlich vor, dass die Einnahmen aus den direkten

schen Aufbau unseres Landes Rechnung, indem von allem Steuern vor allem bei den Kantonen und Gemeinden und die

Anfang feststeht, welche staatliche Ebene welche Einnahmen- Einnahmen aus den indirekten Steuern beim Bund anfallen

quellen für sich beanspruchen darf. sollen. Die wichtigste Ausnahme stellt die direkte Bundes-

Bei den Ausgaben sind hingegen die Verhältnisse unüber- steuer auf dem Einkommen natürlicher Personen sowie dem

sichtlich. An vielen Staatsaufgaben sind heute Bund, Kantone Ertrag und dem Kapital juristischer Personen dar. In diesem

und allenfalls auch die Gemeinden beteiligt. Diese intensive Bereich der direkten Steuern haben wir bundesstaatlich eine

bundesstaatliche Verflechtung führt einerseits zu unübersicht- Steuerteilung, indem auch der Bund in diesem Bereich

lichen Verhältnissen mit Bezug auf die Verantwortlichkeiten. Steuern erheben darf. Die Eingriffsmöglichkeiten des Bundes

Vor allem kann aber die finanzielle Belastung der nachgeord- sind aber im Interesse der nachgeordneten Gemeinwesen

neten Gemeinwesen vom Bundesgesetzgeber einseitig fest- verfassungsmässig umschrieben. Wir haben insbesondere

gelegt werden. Dieser kann den Kantonen neue Aufgaben das Institut der Höchstsätze, damit der Bund nicht übermässig

übertragen oder eine bestehende Finanzierung ändern. Der in das Substrat, das den Kantonen und Gemeinden vorbehal-

Bund ist in der Lage, sich dadurch zu entlasten, weil die Folge- ten sein soll, eingreifen kann. Diese Einnahmenverteilung

wirkungen im finanziellen Bereich bei den Kantonen anfallen. trägt insbesondere auch dem föderalistischen Aufbau unse-

Das ist unbefriedigend und führt zu einer Belastung des bun- res Landes Rechnung, indem von allem Anfang an feststeht,

Postulat Gemperli 366 3 juin 1993

welche staatliche Ebene welche Einnahmenquelle für sich be- bleme gemeinsam anzugehen, und nachdem es sich hier

anspruchen darf. Dieses schweizerische System der Vertei- doch um etwas völlig Neues handelt, sind wir bereit, das Po-

lung der Einnahmen auf die verschiedenen Staatsebenen wird stulat entgegenzunehmen.

allgemein als beispielhaft für eine Finanzzuteilung im Bereich

der Einnahmen in einem Bundesstaat angesehen. In dieser Ueberwiesen - Transmis

Richtung haben wir nichts zu verbessern.

Bei den Ausgaben sind hingegen die Verhältnisse unüber-

sichtlich. An vielen Staatsaufgaben sind heute der Bund, die

Kantone und allenfalls auch noch die Gemeinden beteiligt Es

sind also zwei oder drei Staatsebenen, die sich in die Finanzie- #ST# 93.3091

rung der gleichen Aufgabe teilen müssen und teilen. Diese in-

tensive bundesstaatliche Verflechtung hat jedoch auch ge- Postulat Gemperli

wisse Nachteile, insbesondere mit Bezug auf die Verantwort- Bessere Uebersicht in der

lichkeiten, aber natürlich auch auf die Uebersichtlichkeit der

Finanzpolitik

Regelungen, indem jede Ebene ihre Bedingungen für eine

Unterstützung umschreibt Vor allem kann aber die finanzielle Pour un meilleur contrôle

Belastung der nachgeordneten Gemeinwesen vom Bundes- de la politique financière

gesetzgeber einseitig festgelegt werden. Der Bundesgesetz-

geber kann durch ein Bundesgesetz grundsätzlich die nach-

geordneten Gemeinwesen belasten, ohne dass sie eine Be-

sitzstandgarantie haben, wie das auf der Einnahmenseite der

Fall ist Wortlaut des Postulates vom 9. März 1993

Die Einnahmen sind fest zugeteilt, sie sind aber damit auch Der Bundeshaushalt weist zurzeit erhebliche Defizite auf. Eine

beschränkt Hingegen liegt auf der Ausgabenseite keine Be- Ursache für diese Entwicklung liegt in der Tatsache, dass in

grenzung vor. Der Bund kann durch seine Gesetzgebung den der Vergangenheit neue Staatsaufgaben übernommen und

Kantonen neue Aufgaben übertragen oder bestehende Finan- bestehende Staatsaufgaben ausgeweitet wurden, ohne die

zierungen an Aufgaben einseitig ändern. Die Folgewirkungen Frage der Finanzierung detailliert anzusprechen. Die entschei-

von solchen Aenderungen fallen dann schliesslich bei den denden Instanzen haben damit oftmals die sich in der Zukunft

Kantonen an. Die Kantone müssen aus den ihnen zugeteilten ergebenden Engpässe übersehen.

Finanzquellen dann die entsprechend höheren Mittel aufbrin- Der Bundesrat wird daher eingeladen zu prüfen, ob und wie

gen. Das ist grundsätzlich unbefriedigend und führt zweifellos den finanziellen Belangen im Zusammenhang mit Vorlagen,

zu einer Belastung des bundesstaatlichen Verhältnisses und die Ausgaben oder Kreditgewährungen beinhalten, grösseres

zudem zu einer zunehmenden Finanzierung von Staatsaufga- Gewicht beigemessen werden kann. Insbesondere sollten die

ben durch die Kantone und damit auch wieder zu einer klande- Auswirkungen auf den Finanzplan und die Entwicklung der

stinen Verlagerung der Belastung von den indirekten zu den Staatsquote jeweils dargelegt werden. Das Parlament sollte in

direkten Steuern. Die Kantone müssen ihre Aufgaben durch der Lage sein, die Auswirkungen von Beschlüssen auf die

die direkten Steuern finanzieren, durch die Finanzquellen, die künftige finanzielle Situation zuverlässig einschätzen zu kön-

ihnen zustehen. nen. Sofern die Finanzierung nicht gesichert ist, ist auch dar-

Ich habe hier einen ganzen Katalog von Gesetzesänderun- zulegen, wo und wie allenfalls zusätzliche Einnahmen be-

gen, die in letzter Zeit neue Belastungen auf die Kantone verla- schafft werden oder bestehende Aufgaben abgebaut und da-

gert haben. Ich erspare Ihnen das; ich weise Sie einfach auf mit Einsparungen erzielt werden können.

wenige Beispiele hin: Die Krankenversicherung ist eines der

Themata, mit dem wir uns vor kurzem befasst haben, dann Texte du postulat du 9 mars 1993

auch die Treibstoffzölle, das Tierschutzgesetz. Da haben wir Le budget de la Confédération est aujourd'hui fortement défi-

eine ganze Reihe von Verlagerungen, die in letzter Zeit die citaire. Cette évolution est due notamment au fait que l'Etat a

Kantone zusätzlich belastet haben. d'une part endossé de nouvelles tâches, d'autre part déve-

Es ist dringend notwendig, die Transparenz in diesem Bereich loppé des tâches qu'il assumait déjà, sans s'interroger réelle-

zu erhöhen. Ich habe keinen Vorstoss mit dem Ziel gemacht, ment sur la question du financement détaillé de ces charges.

dass man jetzt sofort gesetzgeberisch tätig werden soll, aber Les organes décisionnels n'ont souvent pas prévu les problè-

es geht mir darum, die Transparenz in der Praxis zu erhöhen. mes que cette évolution engendrerait

Das ist eine Massnahme, die meines Erachtens kurzfristig in En conséquence, le Conseil fédéral est invité à examiner s'il ne

die Wege geleitet werden kann. serait pas possible d'accorder une plus grande importance

Ich möchte den Bundesrat auffordern zu prüfen, ob im Rah- aux questions financières lors de l'élaboration de projets pré-

men der Botschaften zur Bundesgesetzgebung in Zukunft die voyant des dépenses ou l'octroi de crédits, et comment cela

finanziellen Folgewirkungen für die Kantone besser darge- pourrait se faire. Il faudrait en particulier analyser dans chaque

stellt werden könnten, um eine erhöhte Uebersichtlichkeit mit cas de figure les effets qu'auraient de tels projets sur le plan fi-

Bezug auf allfällige Lastenverschiebungen zu erzielen, wobei nancier et sur révolution de la part de l'Etat Le Parlement doit

ich unter Lastenverschiebungen auch die Uebertragung von être en mesure d'évaluer le plus sûrement possible l'influence

Vollzugsaufgaben auf die Kantone verstehe. Wenn die Kan- de certaines décisions sur la situation financière. Chaque fois

tone beispielsweise im Bereich der Luftreinhaltung alle Voll- que le financement ne sera pas garanti, il faudra présenter des

zugsaufgaben übernehmen müssen, bedingt das zusätzliche solutions indiquant où et comment des recettes supplémen-

Stellen bei den kantonalen Verwaltungen, und es treten ent- taires pourront être dégagées, des tâches supprimées ou des

sprechende Folgewirkungen auf. économies réalisées.

Es ist dringend notwendig, hier vermehrte Uebersichtlichkeit

zu schaffen. Meines Erachtens liegt das auch durchaus im In- Mitunterzeichner - Cosignataires: Bisig, Bloetzer, Bühler Ro-

teresse unseres Finanzministers, weil dann die Verteilung zwi- bert, Büttiker, Cavelty, Cottier, Coutau, Danioth, Delalay,

schen Bund und Kantonen auf eine objektivere Basis gestellt Flückiger, Frick, Huber, Iten Andreas, Kündig, Loretan, Martin

werden kann. Jacques, Meier Josi, Morniroli, Petitpierre, Reymond, Rhinow,

Ich bitte Sie, das Postulat zu überweisen. Rhyner, Roth, Ruesch, Salvioni, Schallberger, Schmid Carlo,

Schule, Seiler Bernhard, Simmen, Uhlmann, Weber Monika,

Bundesrat Stich: Nach den verschiedenen Uebungen betref- Ziegler Oswald, Zimmerli (34)

fend die Verteilung der Ausgaben zwischen Bund und Kanto-

nen, die schon hinter uns liegen, nachdem wir auch mit den Gemperli: Zurzeit ist in der Finanzpolitik das Schwarzpeter-

kantonalen Finanzdirektoren ein sehr gutes Verhältnis haben spiel besonders beliebt Die Defizite steigen progressiv, und

und uns eigentlich geeinigt haben, zu versuchen, diese Pro- bei der Erforschung der Ursachen besteht beileibe keine ein-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Gemperli Für eine transparentere Finanzpolitik zwischen Bund und Kantonen

Postulat Gemperli Pour une politique financière plus transparente entre la Confédération

et les cantons

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 03

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 93.3090

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 03.06.1993 - 08:00

Date

Data

Seite 365-366

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Ref. No 20 023 028

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