Capital Gains Tax Loophole Closure Rejected
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe National Council proposed a motion to close a tax loophole for capital benefits from the second and third pension pillars for 1993 and 1994, as the new tax law, effective in 1995, would otherwise exempt these benefits. However, the relevant committee rejected the motion because the tax benefits were minimal, and any new regulation would only apply for a short period before the new law took effect, making it impractical to implement.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 3a Abs. 1, 3; Capital Gains Tax Loophole Closure Rejected: However, the relevant committee rejected the motion because the tax benefits were minimal, and any new regulation would only apply for a short period before the new law took effect, making it impractical to implement.
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KI-generiertProvision related to the status of national banks and formal/drafting matters concerning the stock exchange law.
Volltext
28. Februar 1994 Swisslex. Banken und Sparkassen
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble bereits am 1. Januar 1995 in Kraft tritt, verblieben lediglich Für Annahme des Entwurfes 24 Stimmen noch 6 Monate, während denen diese Lücke zu schliessen Dagegen 6 Stimmen wäre.
Die Kürze der noch möglichen Dauer der Besteuerung und der geringe zu erwartende Ertrag haben die Kommission zum Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen Schluss kommen lassen, dass es nicht sinnvoll wäre, für diese Le débat sur cet objet est interrompu wenigen Monate noch eine Sonderregelung einzuführen. Sie hat deshalb mit 8 zu 1 Stimmen beschlossen, die Motion des Nationalrates nicht zu übernehmen.
Ich stelle Ihnen im Namen der Kommission in diesem Sinne #ST# 93.3079 den Antrag, die Motion abzulehnen.
Motion des Nationalrates Stich Otto, Bundespräsident: Heute ist die Situation so, dass (Strahm Rudolf) wir das praktisch nicht mehr realisieren können. Die Motion ist Besteuerung von Kapitalleistungen im März 1993 eingereicht worden, und jetzt haben wir bald aus der zweiten und dritten Säule März 1994. Es ist in diesem Jahr nicht mehr möglich, dieses Anliegen durchzuführen. Motion du Conseil national (Strahm Rudolf) Piller Otto (S, FR): Ich habe in der Kommission den Antrag ge- Imposition des prestations en capital stellt, diese Motion zu überweisen. Ich stelle heute abend fest, du 2e et du 3e pilier dass die Motion nicht mehr realisierbar ist Ich muss sagen, dass ich dies wirklich bedaure. Man hat diese Lücke festgestellt, und man hätte in der Verwaltung aktiv werden können, um sie zu schliessen. Es ist in der Tat so, dass auch hier wieder ein Schlupfloch entstanden ist, das gewisse Leute privilegiert Wortlaut der Motion vom 8. Oktober 1993 Ich muss einfach mit Bedauern zur Kenntnis nehmen, dass Der Bundesrat wird beauftragt, mit geeigneten Massnahmen diese Motion nicht mehr realisierbar ist. die Bemessungslücke der Jahre 1993 und 1994 bei der Besteuerung der Kapitalleistungen aus der zweiten und der drit- Abgelehnt - Rejeté ten Säule aufzuheben. Diese Massnahmen müssen unverzüglich ergriffen werden, um die systematische Steuerumgehung zu vermeiden.
#ST# 93.122 Texte de la motion du 8 octobre 1993 Le Conseil fédéral est chargé de prendre des mesures appro- Folgeprogramm priées pour combler les lacunes dans le calcul de l'impôt sur les prestations en capital du 2e et du 3e pilier pour les années nach der Ablehnung 1993 et 1994. Il prendra ces mesures sans tarder afin d'éviter des EWR-Abkommens que ces fonds ne soient systématiquement soustraits au fisc. (Swisslex)
Bundesgesetz über die Banken Simmen Rosmarie (C, SO), Berichterstatterin: Nach heute und Sparkassen. Änderung noch geltendem Bundesbeschluss über die direkte Bundes- Programme consécutif steuer werden Kapitalleistungen aus der Vorsorge in zweijähriger Vergangenheitsbemessung erfasst. Nach neuem Bundesau rejet de l'Accord EEE gesetz über die direkte Bundessteuer, das noch nicht in Kraft (Swisslex) getreten ist, werden solche Leistungen aus der Vorsorge in Loi fédérale sur les banques einjähriger Veranlagung und nach Gegenwartsbesteuerung et les caisses d'épargne. Modification erfasst Das heisst, sie werden im Kalenderjahr, in dem sie anfallen, besteuert. Differenzen - Divergences Bei den Beratungen zu diesem Bundesgesetz ist dabei vergessen worden, dass durch den Systemwechsel eine Bemes- Siehe Jahrgang 1993, Seite 762 - Voir année 1993, page 762 sungslücke entsteht Herr Schule hat vorhin darauf hingewie- Zusatzbericht des Eidgenössischen Finanzdepartementes vom Juli 1993 (BB11994185)
sen, dass bei diesem Bundesgesetz nicht alles rund gelaufen Rapport complémentaire du Département fédéral des finances
ist. Diese Vorlage hier beinhaltet tatsächlich ebenfalls eine Verde juillet 1993 (FF 1994173) besserung oder eine Korrektur des Gesetzes, noch bevor es in Beschluss des Nationalisâtes vom 17. Dezember 1993 Kraft getreten ist Décision du Conseil national du 17 décembre 1993 Die Leistungen aus der Vorsorge, die 1993 und 1994 anfallen, werden, noch nach altem Recht, erst 1995 erfasst. 1995 aber gilt dann bereits das neue System, jedoch wiederum nur für Leistungen des Jahres 1995. Aus diesem Grunde fallen dann die Leistungen der Jahre 1993 und 1994 zwischen Stuhl und Art.3aAbs. 1,3 Bank. Antrag der Kommission Herr Strahm Rudolf hat im National rat eine Motion eingereicht, Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates die den Bundesrat beauftragt, diese Bemessungslücke zu schliessen. Der Nationalrat hat diese Motion überwiesen. Art. Saal. 1,3 Folgende zwei Überlegungen standen im Mittelpunkt der Be- Proposition de la commission ratungen der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK). Adhérer à la décision du Conseil national
1. Nach geltendem Recht werden Kapitalleistungen aus der Vorsorge getrennt vom übrigen Einkommen zum Rentensatz Cottier Anton (C, FR), rapporteur: Quatre divergences nous besteuert. Dieser Rentensatz ist recht niedrig. Das heisst, divisent encore avec le Conseil national. La première diese Besteuerung bringt dem Bund nicht sehr viel ein. concerne le statut des banques nationales, il s'agit de
2. Die Massnahmen zur Schliessung dieser Bemessungsl'article 3a alinéa 1er. La deuxième, d'ordre formel et rédac-
lücke könnten frühestens, auch wenn das Parlament sehr spetionnel, est une réserve en faveur de la loi sur les bourses, à
ditiv arbeitete, Mitte 1994 in Kraft treten, da eine Rückwirkung l'article 23sexies alinéas 1er et 2. La troisième a trait à la trans-
nicht in Frage kommen kann. Da, wie gesagt, das neue Gesetz mission des informations à des autorités compétentes et à des
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion des Nationalrates (Strahm Rudolf) Besteuerung von Kapitalleistungen aus der zweiten und dritten Säule
Motion du Conseil national (Strahm Rudolf) Imposition des prestations en capital du 2e et du 3e pilier
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1994 Année Anno
Band I Volume Volume
Session Frühjahrssession Session Session de printemps Sessione Sessione primaverile
Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 01 Séance Seduta
Geschäftsnummer 93.3079 Numéro d'objet Numero dell'oggetto
Datum 28.02.1994 - 18:15 Date Data
Seite 9-9 Page Pagina
Ref. No 20 023 982
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