Federal Railway Police Reform
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe motion requested measures to improve safety and order on trains, citing increased vandalism, harassment, and drug use. The Federal Council acknowledged a rise in criminal acts and noted that while cantons are primarily responsible for public order, the existing railway police law is outdated. An inter-cantonal commission proposed either a federalized railway police corps or a centralized solution funded by federal, cantonal, and transport entities. The Council recommended converting the motion into a postulate, supporting a centralized solution that heavily weighs the federal aspect, recognizing the need for collaboration between federal, cantonal, and transport authorities to address the issue comprehensively.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 3 BV; Federal Railway Police Reform: The Federal Council acknowledged a rise in criminal acts and noted that while cantons are primarily responsible for public order, the existing railway police law is outdated. An inter-cantonal commission proposed either a federalized railway police corps or a centralized solution funded by federal, cantonal, and transport entities. The Council recommended converting the motion into a postulate, supporting a centralized solution that heavily weighs the federal aspect, recognizing the need for collaboration between federal, cantonal, and transport authorities to address the issue comprehensively.
Schlagwörter
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KI-generiertCited to explain the primary responsibility of cantons for public safety and order.
Cited as the existing federal law outlining specific police competencies for railways.
Cited as containing provisions for certain security measures in public transport.
Volltext
18. Juni 1993 N 1389 Motion Keller Rudolf
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Im Bereich der Personensicherheit, insbesondere auf der
Déclaration écrite du Conseil fédéral Gotthardachse und auf dem S-Bahn-Netz Zürich, haben die
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- SBB bereits Sofortmassnahmen ergriffen (z. B. Funkwache im
wandeln. Raum Zürich, Diebstahlbekämpfungsgruppe der Kreisdirek-
tion II, organisatorische Massnahmen in den Zügen wie Rei-
Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat hung der Schlafwagen oder Auswechseln der Schlösser), wo-
bei die Aufteilung der Kosten für diese Massnahmen zwischen
den SBB und den betroffenen Kantonen noch nicht geregelt
ist.
Das Problem Personensicherheit in den Zügen wurde Ende
#ST# 93.3067 1991 von der Interkantonalen Kommission für den Strassen-
verkehr (IKSt) - ein Organ der Konferenz der Kantonalen Ju-
Motion Keller Rudolf stiz- und Polizeidirektoren - aufgenommen, welche eine Ar-
Bessere Sicherheit beitsgruppe mit Vertretern des Bundes, der Kantone und der
für SBB-Fahrgäste und -Angestellte SBB eingesetzt hat. Diese Arbeitsgruppe hat festgestellt, dass
im Bereich «Sicherheit in den Zügen» ein Handlungsbedarf
CFF. Sécurité accrue besteht, der aber nach Regionen unterschiedlich ist. Eine im
pour les voyageurs et le personnel letzten Jahr durchgeführte Untersuchung des BAV bei allen
Konzessionierten Transportunternehmungen (KTU) hat erge-
ben, dass die Lösung des Problems nicht auf die SBB be-
schränkt werden sollte. Die Arbeitsgruppe hat zudem erkannt,
dass das geltende Bundesgesetz über die Handhabung der
Wortlaut der Motion vom 3. März 1993 Bahnpolizei nicht mehr den heutigen Anforderungen ent-
Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen in die Wege zu spricht. Sie kam schliesslich zum Schluss, dass hinsichtlich
leiten, um wieder mehr Sicherheit und Ordnung in den Zügen Zuweisung der Kompetenzen für die Aufrechterhaltung der
der SBB zu erreichen. Ordnung und Sicherheit zwischen fahrenden Zügen einerseits
und Bahnhöfen und Bahnanlagen anderseits unterschieden
Texfe de la motion du 3 mars 1993 werden muss. Unbestritten ist die Zuständigkeit der örtlichen
Le Conseil fédéral est chargé de prendre les mesures néces- Polizei für Bahnhöfe und Bahnanlagen. Für die Aufrechterhal-
saires pour rétablir l'ordre et la sécurité dans les trains des tung der Ordnung und Sicherheit in den Zügen wurden von
CFF. der Arbeitsgruppe zwei Lösungen in den Vordergrund gestellt:
- Föderatives Bahnpolizeikorps (Konkordatzwischen den be-
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bischof, Borradori, Maspoli, troffenen Kantonen über den Einsatz der Polizei in den Zü-
Ruf, Stalder, Steffen (6) gen);
- Zentralisierte Lösung (neu zu schaffende Organisation, die
Schriftliche Begründung - Développement par écrit von Bund, Kantonen und Transportunternehmungen nach ei-
Gemäss verschiedener Reaktionen aus der Bevölkerung, per- nem noch zu bestimmenden Schlüssel finanziell getragen
sönlicher Feststellungen als jahrzehntelanger, reger Benutzer wird).
der öffentlichen Verkehrsmittel und diverser Berichte in den Die IKSt hat sich anlässlich ihrer Sitzung vom 22. März 1993 für
Medien haben in Bahn, Tram und Bus Sachbeschädigungen, die Variante «Zentralisierte Lösung» ausgesprochen, wobei
Belästigungen und Anpöbeleien von Fahrgästen und Ange- der föderalistische Aspekt besonders gewichtet werden soll.
stellten zugenommen, immer öfters passiert es in öffentlichen Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren
Verkehrsmitteln, insbesondere in den Zügen der SBB, dass wird voraussichtlich noch in diesem Jahr eine Stellungnahme
dort gar offen Drogen konsumiert werden. Bei der Bahn hat abgeben.
dies schlimme Ausmasse angenommen. Das ist mit ein Das Bundesamt für Verkehr hat seine Bereitschaft erklärt, an
Grund, weshalb sich immer mehr Frauen und Männer- nicht der Erarbeitung einer Lösung mitzuwirken, sobald die Mei-
nur nachts - nicht mehr auf die Strassen wagen und zum Teil nungsbildung bei den Kantonen, insbesondere auch in bezug
Angst haben, die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen. Es auf die Finanzierung, abgeschlossen ist
ist deshalb dringend geboten, diesen Problemen mit konkre- Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das Pro-
ten Gegenmassnahmen zu Leibe zu rücken. blem global angegangen und einer definitiven und beständi-
gen Lösung zugeführt werden sollte. Da primär die Kantone
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates für die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf ih-
vom 26. April 1993 rem Gebiet zuständig sind, ist für die Ausarbeitung einer Lö-
Rapport écrit du Conseil fédéral sung im Bereich der fahrenden Zügen eine enge Zusammen-
du 26 avril 1993 arbeit zwischen Bund, Kantonen und Transportunternehmun-
Die Zahl der strafbaren Handlungen auf dem Schweizer Schie- gen notwendig.
nennetz hat in den letzten Jahren spürbar zugenommen. Wir beantragen aus diesen Gründen die Umwandlung der Mo-
Gemäss Artikel 3 der Bundesverfassung (BV; SR 101 ) sind die tion in ein Postulat.
Kantone souverän und üben alle Rechte aus, welche nicht der
Bundesgewalt übertragen sind. Nach schweizerischer Verfas- Schriftliche Erklärung des Bundesrates
sungsordnung fallen die sicherheitspolizeilichen Aufgaben Déclaration écrite du Conseil fédéral
primär den Kantonen zu. Für die Aufrechterhaltung von Ord- Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan-
nung und Sicherheit auf ihrem Gebiet sind demnach grund- deln.
sätzlich die Kantone zuständig. Dem Bund fallen solche Auf-
gaben nur zu, wenn und soweit die Kantone überfordert sind. Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
Der Bund hat sich aber z. B. im Zusammenhang mit den Bah-
nen im Rahmen einer abschliessenden Anzahl von bahnbezo-
genen Tatbeständen (sehr beschränkte) polizeiliche Kompe-
tenzen vorbehalten, welche im Bundesgesetz betreffend
Handhabung der Bahnpolizei vom 18. Februar 1878 (Bahnpo-
lizeigesetz; S R 742.147.1) umschrieben sind. Bestimmte Si-
cherheitsmassnahmen sind auch im Bundesgesetz über den
Transport im öffentlichen Verkehr vom 4. Oktober 1985
(TG; SR 742.40) und in der entsprechenden Verordnung vor-
gesehen.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Keller Rudolf Bessere Sicherheit für SBB-Fahrgäste und -Angestellte
Motion Keller Rudolf CFF. Sécurité accrue pour les voyageurs et le personnel
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1993
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3067
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 18.06.1993 - 08:00
Date
Data
Seite 1389-1389
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Ref. No 20 022 884
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