Social Security Reform: Minority Dissent on Inequality and Financial Uncertainty
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA minority of a commission argued that a proposed social security reform treated old and new retirees unequally, complicated administration, and lacked long-term financial certainty. They contended that the reform should not have been advanced without addressing these issues, especially the unequal treatment of retirees which was a hallmark of solidarity in the current system, and that simplification and clear financing plans were necessary for the system's sustainability.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 4 Absatz, Art. 21 sem; Social Security Reform: Minority Dissent on Inequality and Financial Uncertainty: sion erfahren hat, wird die Antwort auf diese brennende Frage tionnel assigné par l'article 4 alinéa 2 de la constitution.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertVolltext
Postulat de la commission CN 90.021 302 N 11 mars 1993
Bundesrat Cotti gestern denn auch in bestimmten Punkten #ST# 93.3033
von einer Weiterführung des Giesskannenprinzips ge-
sprochen. Motion der Kommission N R 90.021
Die Minderheit der Kommission ist daher der Ueberzeugung, (Minderheit Haller)
dass dieser Punkt nochmals genau überprüft werden muss.
Zumindest müssen wir die Begründungen kennen, warum wir Rente für Mann und Frau.
das so wollen und wie wir das unseren Leuten erklären. Die Angleichung des Alters
Kommission hat diesen Leistungsdifferenzen zu wenig Auf- Motion de la commission CN 90.021
merksamkeit geschenkt, weil wir erst in der letzten Phase der (minorité Haller)
Beratung überhaupt darauf gestossen sind. Auch wenn Unter- Retraite de l'homme et de la femme.
schiede bei einem Systemwechsel kaum ganz zu vermeiden Age identique
sind, so muss doch das Ausmass beachtet werden. Es ist
nämlich ein Novum in der AHV, dass Alt- und Neurentner nach
einer Revision ungleich behandelt werden. Die gleiche Be-
handlung war bisher ein wichtiges Solidaritätsmerkmal inner-
halb unserer Altersvorsorge, und sie galt selbst dann, wenn
Wortlaut der Motion vom 29. Januar 1993
der Beitragssatz für die Erwerbstätigen erhöht werden musste.
Zweitens, zu Transparenz und Administrierbarkeit: Unser ge- Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament bis Ende 1994
genwärtiges System ist kompliziert. Man musste von einer Re- ausserhalb und vor der 11. AHV-Revision einen Vorschlag für
vision eine Vereinfachung erwarten. Die in den Hearings ange- die Angleichung des Rentenalters für Frauen und Männer zu
hörten Vertreter der Durchführungsorgane verneinen jedoch unterbreiten. Er berücksichtigt dabei:
eine verbesserte Transparenz und eine vereinfachte Admini- - die demographische Entwicklung;
strierbarkeit des vorgelegten Modells. Sie rechnen im Gegen- -die Ausgestaltung der neuen Bundesfinanzordnung;
teil nach der schwierigen Uebergangsphase mit einem Mehr- - die Entwicklung der gesellschaftlichen Realität zur Erfüllung
bedarf von 300 bis 400 Stellen. Sie zeigten Möglichkeiten von des Verfassungsauftrages gemäss Artikel 4 Absatz 2 der Bun-
Vereinfachungen auf. Wir sind der Meinung, dass man diese desverfassung.
Möglichkeiten ausleuchten und Stellung dazu beziehen sollte.
Der letzte und sehr wichtige Punkt ist die mittel- und langfri- Texte de la motion du 29 janvier 1993
stige Finanzierung der AHV. Eine soziale Versicherung wird ih- Le Conseil fédéral est invité à présenter, d'ici la fin 1994 et
rer wichtigen sozialen Aufgabe nur dann gerecht, wenn ihre Fi- avant la 11e révision de l'AVS, une proposition en vue de fixer
nanzierung auch für die nächste Generation sichergestellt ist la retraite de l'homme et de la femme à un âge identique. Il
Wir wissen aber, dass sich hier ernsthafte Probleme abzeich- prendra en considération:
nen. Wir wissen, dass die AHV noch in diesem Jahrzehnt defi- - révolution démographique;
zitär werden wird und dass wir Anfang des nächsten Jahrtau- - l'aménagement du nouveau régime financier de la Confédé-
sends mit Milliardendefiziten rechnen müssen. Durch die ration;
lange Verzögerung, die diese längst erwartete 10. AHV-Revi- - révolution de la réalité sociale, eu égard au mandat constitu-
sion erfahren hat, wird die Antwort auf diese brennende Frage tionnel assigné par l'article 4 alinéa 2 de la constitution.
unausweichlich. Wir müssen erklären können, wie wir die AHV
auch nach der Jahrtausendwende finanzieren wollen, mit wel- Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin, Eggenberger,
chen Mehrbelastungen die einzelnen Beteiligten zu rechnen Fankhauser, Gardiol, Hafner Ursula, Jeanprêtre, Leuenberger
haben und welche Finanzierungsquellen verstärkt oder neu Ernst (7)
angezapft werden sollen.
Aus diesem Grunde bitte ich Sie, auch im Namen der FDP, die- Präsident: Ueber die Motion wurde bereits beim Artikel 21
sem Postulat zuzustimmen, damit der Bundesrat zu all diesen entschieden.
Fragen Stellung nimmt und wir wirklich in umfassender Kennt-
nis aller Auswirkungen entscheiden können. Abgelehnt - Rejeté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes 92 Stimmen
Dagegen 22 Stimmen
Abschreibung - Classement
#ST# 93.3034
Antrag des Bundesrates
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse Postulat der Kommission NR 90.021
gemäss Seiten 1-3 der Botschaft (Minderheit Spoerry)
Proposition du Conseil fédéral AHV-Revision
Classer les interventions parlementaires
selon les pages 1-3 du message Postulat de la commission CN 90.021
(minorité Spoerry)
Angenommen -Adopté Révision de l'AVS
An den Ständerat-Au Conseil des Etats
Wortlaut des Postulates vom 29. Januar 1993
Der Bundesrat wird beauftragt, zuhanden des Parlamentes
bzw. der ständerätlichen Beratung folgende Fragen einer
Ueberprüfung zu unterziehen und allfällige Vorschläge zu un-
terbreiten:
1. mittel- und langfristige Finanzierung der AHV;
2. verstärkter Einbezug der Altrentner in die 10. AHV-Revision
gemäss bisheriger Regel, wonach bei Revisionen Alt- und
Neurentner gleich behandelt werden;
3. Administration und Transparenz des Vorlage.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion der Kommission NR 90.021 (Minderheit Haller) Rente für Mann und Frau.
Angleichung des Alters
Motion de la commission CN 90.021 (minorité Haller) Retraite de l'homme et de la femme.
Age identique
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1993
Année
Anno
Band I
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3033
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 11.03.1993 - 08:00
Date
Data
Seite 302-302
Page
Pagina
Ref. No 20 022 374
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.
Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.
Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.