Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 93-3033 KI-generiert

Social Security Reform: Minority Dissent on Inequality and Financial Uncertainty

Geschäftsnummer VPB 93-3033
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A minority of a commission argued that a proposed social security reform treated old and new retirees unequally, complicated administration, and lacked long-term financial certainty. They contended that the reform should not have been advanced without addressing these issues, especially the unequal treatment of retirees which was a hallmark of solidarity in the current system, and that simplification and clear financing plans were necessary for the system's sustainability.

Legislator-Regeste

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Art. 4 Absatz, Art. 21 sem; Social Security Reform: Minority Dissent on Inequality and Financial Uncertainty: sion erfahren hat, wird die Antwort auf diese brennende Frage tionnel assigné par l'article 4 alinéa 2 de la constitution.

Schlagwörter

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Sozialversicherungsanstalt Minderjährigkeit rechtsungleiche Behandlung Vorsorgeausgleich bei Scheidung Sozialplan Einkommensumverteilung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 4 Absatz
sion erfahren hat, wird die Antwort auf diese brennende Frage tionnel assigné par l'article 4 alinéa 2 de la constitution.
Art. 21 sem
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Volltext

Postulat de la commission CN 90.021 302 N 11 mars 1993

Bundesrat Cotti gestern denn auch in bestimmten Punkten #ST# 93.3033

von einer Weiterführung des Giesskannenprinzips ge-

sprochen. Motion der Kommission N R 90.021

Die Minderheit der Kommission ist daher der Ueberzeugung, (Minderheit Haller)

dass dieser Punkt nochmals genau überprüft werden muss.

Zumindest müssen wir die Begründungen kennen, warum wir Rente für Mann und Frau.

das so wollen und wie wir das unseren Leuten erklären. Die Angleichung des Alters

Kommission hat diesen Leistungsdifferenzen zu wenig Auf- Motion de la commission CN 90.021

merksamkeit geschenkt, weil wir erst in der letzten Phase der (minorité Haller)

Beratung überhaupt darauf gestossen sind. Auch wenn Unter- Retraite de l'homme et de la femme.

schiede bei einem Systemwechsel kaum ganz zu vermeiden Age identique

sind, so muss doch das Ausmass beachtet werden. Es ist

nämlich ein Novum in der AHV, dass Alt- und Neurentner nach

einer Revision ungleich behandelt werden. Die gleiche Be-

handlung war bisher ein wichtiges Solidaritätsmerkmal inner-

halb unserer Altersvorsorge, und sie galt selbst dann, wenn

Wortlaut der Motion vom 29. Januar 1993

der Beitragssatz für die Erwerbstätigen erhöht werden musste.

Zweitens, zu Transparenz und Administrierbarkeit: Unser ge- Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament bis Ende 1994

genwärtiges System ist kompliziert. Man musste von einer Re- ausserhalb und vor der 11. AHV-Revision einen Vorschlag für

vision eine Vereinfachung erwarten. Die in den Hearings ange- die Angleichung des Rentenalters für Frauen und Männer zu

hörten Vertreter der Durchführungsorgane verneinen jedoch unterbreiten. Er berücksichtigt dabei:

eine verbesserte Transparenz und eine vereinfachte Admini- - die demographische Entwicklung;

strierbarkeit des vorgelegten Modells. Sie rechnen im Gegen- -die Ausgestaltung der neuen Bundesfinanzordnung;

teil nach der schwierigen Uebergangsphase mit einem Mehr- - die Entwicklung der gesellschaftlichen Realität zur Erfüllung

bedarf von 300 bis 400 Stellen. Sie zeigten Möglichkeiten von des Verfassungsauftrages gemäss Artikel 4 Absatz 2 der Bun-

Vereinfachungen auf. Wir sind der Meinung, dass man diese desverfassung.

Möglichkeiten ausleuchten und Stellung dazu beziehen sollte.

Der letzte und sehr wichtige Punkt ist die mittel- und langfri- Texte de la motion du 29 janvier 1993

stige Finanzierung der AHV. Eine soziale Versicherung wird ih- Le Conseil fédéral est invité à présenter, d'ici la fin 1994 et

rer wichtigen sozialen Aufgabe nur dann gerecht, wenn ihre Fi- avant la 11e révision de l'AVS, une proposition en vue de fixer

nanzierung auch für die nächste Generation sichergestellt ist la retraite de l'homme et de la femme à un âge identique. Il

Wir wissen aber, dass sich hier ernsthafte Probleme abzeich- prendra en considération:

nen. Wir wissen, dass die AHV noch in diesem Jahrzehnt defi- - révolution démographique;

zitär werden wird und dass wir Anfang des nächsten Jahrtau- - l'aménagement du nouveau régime financier de la Confédé-

sends mit Milliardendefiziten rechnen müssen. Durch die ration;

lange Verzögerung, die diese längst erwartete 10. AHV-Revi- - révolution de la réalité sociale, eu égard au mandat constitu-

sion erfahren hat, wird die Antwort auf diese brennende Frage tionnel assigné par l'article 4 alinéa 2 de la constitution.

unausweichlich. Wir müssen erklären können, wie wir die AHV

auch nach der Jahrtausendwende finanzieren wollen, mit wel- Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin, Eggenberger,

chen Mehrbelastungen die einzelnen Beteiligten zu rechnen Fankhauser, Gardiol, Hafner Ursula, Jeanprêtre, Leuenberger

haben und welche Finanzierungsquellen verstärkt oder neu Ernst (7)

angezapft werden sollen.

Aus diesem Grunde bitte ich Sie, auch im Namen der FDP, die- Präsident: Ueber die Motion wurde bereits beim Artikel 21

sem Postulat zuzustimmen, damit der Bundesrat zu all diesen entschieden.

Fragen Stellung nimmt und wir wirklich in umfassender Kennt-

nis aller Auswirkungen entscheiden können. Abgelehnt - Rejeté

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes 92 Stimmen

Dagegen 22 Stimmen

Abschreibung - Classement

#ST# 93.3034

Antrag des Bundesrates

Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse Postulat der Kommission NR 90.021

gemäss Seiten 1-3 der Botschaft (Minderheit Spoerry)

Proposition du Conseil fédéral AHV-Revision

Classer les interventions parlementaires

selon les pages 1-3 du message Postulat de la commission CN 90.021

(minorité Spoerry)

Angenommen -Adopté Révision de l'AVS

An den Ständerat-Au Conseil des Etats

Wortlaut des Postulates vom 29. Januar 1993

Der Bundesrat wird beauftragt, zuhanden des Parlamentes

bzw. der ständerätlichen Beratung folgende Fragen einer

Ueberprüfung zu unterziehen und allfällige Vorschläge zu un-

terbreiten:

1. mittel- und langfristige Finanzierung der AHV;

2. verstärkter Einbezug der Altrentner in die 10. AHV-Revision

gemäss bisheriger Regel, wonach bei Revisionen Alt- und

Neurentner gleich behandelt werden;

3. Administration und Transparenz des Vorlage.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion der Kommission NR 90.021 (Minderheit Haller) Rente für Mann und Frau.

Angleichung des Alters

Motion de la commission CN 90.021 (minorité Haller) Retraite de l'homme et de la femme.

Age identique

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 09

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 93.3033

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 11.03.1993 - 08:00

Date

Data

Seite 302-302

Page

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Ref. No 20 022 374

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