Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 93-3027 KI-generiert

Unlimited Liability for Hydroelectric Operators

Geschäftsnummer VPB 93-3027
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The National Council passed a motion to immediately introduce unlimited liability for operators of hydroelectric power plants, analogous to nuclear power plant liability, without waiting for a general revision of liability law. The Council's environmental committee supported this, noting that while both chambers agreed on unlimited liability, the debate centered on the urgency of the legislative process. The committee recommended adopting the motion, interpreting "immediately" as a prompt and thorough review within the standard legislative procedure, drawing parallels to the protection afforded to residents near nuclear power plants.

Legislator-Regeste

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Art. 68 Abs. 1 ATSG; Unlimited Liability for Hydroelectric Operators: The Council's environmental committee supported this, noting that while both chambers agreed on unlimited liability, the debate centered on the urgency of the legislative process. The committee recommended adopting the motion, interpreting "immediately" as a prompt and thorough review within the standard legislative procedure, drawing parallels to the protection afforded to residents near nuclear power plants.

Schlagwörter

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unbeschränkte Haftung Haftung für Umweltschäden Wasserkraftsteuer gesetzgebende Gewalt Gemeindehaftung aktienrechtliche Verantwortlichkeit

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 68 Abs. 1 ATSG

The court ruled that the motion was granted by the National Council and referred to the Federal Council for implementation.

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Volltext

16. Juni 1993 533 Interpellation Gadient

Abstimmung - Vote nössischen Solidaritätsfonds für Schäden durch höhere Ge-

Für den Antrag der Mehrheit 29 Stimmen walt oder durch kriegerische Ereignisse verlangt wurde.

Für den Antrag der Minderheit l 7 Stimmen Nachdem die ständerätliche Kommission am 5. April 1991

nach Anhörung der Beteiligten mit 8 zu 0 Stimmen bei 1 Ent-

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble haltung Zustimmung beantragte, beschloss der Ständerat am

Für Annahme des Entwurfes 28 Stimmen 30. September 1991 unbestritten Annahme der Standesinitia-

Dagegen 8 Stimmen tive. Die Urek des Nationalrates ersuchte am 14. November

1991 den Bundesrat um einen Bericht zur Standesinitiative.

Die Urek des Nationalrates fand den Bericht unzureichend.

Insbesondere konnten die Vertreter der Verwaltung die Kom-

97.303 mission damals nicht davon überzeugen, dass es für die Ver-

Standesinitiative Uri abschiedung einer Botschaft über eine Gesetzesanpassung

Schutz vor dem Transitverkehr so viel Zeit brauche, wie laut Bericht vorgesehen wurde. Des-

Initiative du canton d'Uri halb beschloss sie am 2. November 1992, die eingangs zitierte

Protection contre les atteintes du trafic de transit Motion einzureichen. Der Nationalrat beschloss am 16. De-

zember 1992 diskussionslos nicht nur Annahme der Standes-

Präsident: Hier liegt ein schriftlicher Bericht vor. initiative Wallis, sondern auch Ueberweisung der vorliegen-

Die Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 1 Stimmen, der den Motion.

Standesinitiative keine Folge zu geben. Wird dagegen oppo- Die Urek des Ständerates befasste sich am 26. März 1993 mit

niert? der Motion des Nationalrates. Da ja die Einführung der unbe-

schränkten Haftpflicht in beiden Räten unbestritten war,

Ziegler Oswald: Ich stelle den Antrag, der Standesinitiative Uri drehte sich die Diskussion um die Frage, wie rasch die Geset-

Folge zu geben. Ich halte an diesem Antrag fest zesrevision vorzubereiten sei. Die Kommission war sich einig,

dass die allgemeine Revision des Haftpflichtrechts nicht abzu-

Abstimmung - Vote warten sei. Bezüglich der Forderung im Motionstext, wonach

Für den Antrag der Kommission 18 Stimmen die Revision unverzüglich zu beantragen sei, ergaben sich ge-

Für den Antrag Ziegler Oswald 9 Stimmen wisse Bedenken.

Wenn Ihnen nun die Urek die Ueberweisung des parlamentari-

schen Vorstosses mit 8 zu 2 Stimmen als Motion beantragt, so

An den Nationalrat - Au Conseil national versteht sie unter dem Begriff «unverzüglich» eine ebenso spe-

ditive wie seriöse Behandlung im ordentlichen Verfahren.

Was den Menschen in der Umgebung der Kernkraftwerke

recht ist, ist den unter den Staudämmen der Wasserkraftwerke

lebenden Bewohnern der Bergtäler billig.

93.3027

So empfehle ich Ihnen namens der Urek, die Motion des Natio-

#ST#

nalrates ebenfalls zu überweisen.

Motion des Nationalrates

(Urek-NR 90.203) Ueberwiesen - Transmis

Einführung der unbeschränkten

Haftpflicht bei Wasserkraftanlagen

Motion du Conseil national

(Ceate-CN 90.203)

Instauration de la responsabilité #ST# 92.3519

civile illimitée des exploitants

d'installations hydro-électriques Interpellation Gadient

Energieversorgung. Auslandabhängigkeit

Approvisionnement énergétique

Wortlaut der Motion vom 16. Dezember 1992

Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich und ohne die all-

gemeine Revision des Haftpflichtrechts abzuwarten, ein Ge-

setz vorzuschlagen, das in Analogie zur Kernenergiehaft- Wortlaut der Interpellation vom 15. Dezember 1992

pflicht die unbeschränkte Haftpflicht der Inhaber von Wasser- Die überdurchschnittliche Energieverbrauchszunahme im

kraftanlagen einführt. Jahre 1991 steht im Widerspruch zu den langfristigen Zielen

des Aktionsprogramms «Energie 2000», nämlich der Stabili-

Texte de la motion du 16 décembre 1992 sierung des Verbrauchs fossiler Energien bis zum Jahre 2000

Le Conseil fédéral est chargé de proposer une loi instaurant la auf dem Niveau von 1990 und des Elektrizitätsverbrauchs ab

responsabilité civile illimitée des exploitants d'installations hy- dem Jahre 2000. Das 1991 lancierte Programm konnte sich

dro-électriques, par analogie avec la responsabilité civile en bis heute noch kaum auswirken.

matière de centrales nucléaires, immédiatement et sans atten- Der Elektrizitätsverbrauch nahm um 2,2 Prozent oder

dre la révision générale du droit de la responsabilité civile. 1008 GWh auf 47 586 GWh zu (1990: plus 2,4 Prozent). Im Be-

reich Gewerbe und Dienstleistungen betrug die Zunahme

Schallberger, Berichterstatter: Der Nationalrat überwies am 3,0 Prozent oder 435 GWh. Auch der Stromverbrauch der pri-

16. Dezember 1992 diese von seiner Kommission für Umwelt, vaten Haushalte stieg weiter (1989: plus 1,6 Prozent, 1990:

Raumplanung und Energie (Urek) am 2. November 1992 be- plus 2,6 Prozent, 1991: plus 4,8 Prozent).

schlossene Motion. Sie hat eine längere Vorgeschichte. Die wirtschaftliche Stagnation in Europa hat zu einem Ueber-

Schon in den Jahren 1980 und 1981 befassten sich die Räte angebot an elektrischer Energie geführt Die Schweiz impor-

mit parlamentarischen Vorstössen, welche dieses Begehren tiert - vor allem aus Frankreich und Deutschland - über das

zum Inhalt hatten. Nachdem nichts Konkretes passierte, be- europäische Verbundnetz beträchtliche Energiemengen zu

schloss der Grosse Rat des Kantons Wallis am 28. März 1990 Billigpreisen, die unter den Gestehungskosten der einheimi-

eine Standesinitiative, mit welcher für Inhaber von Wasser- schen Energie liegen. Demzufolge wird diese nur reduziert

kraftwerken die unbeschränkte Haftpflicht und analog zur Re- ausgenützt, was unter anderem in einem überdurchschnittli-

gelung der Kernenergiehaftpflicht die Schaffung eines eidge- chen Füllungsgrad der Stauseen zum Ausdruck kommt

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion des Nationalrates (Urek-NR 90.203) Einführung der unbeschränkten Haftpflicht

bei Wasserkraftanlagen

Motion du Conseil national (Ceate-CN 90.203) Instauration de la responsabilité civile

illimitée des exploitants d'installations hydro-électriques

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 11

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 93.3027

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 16.06.1993 - 08:15

Date

Data

Seite 533-533

Page

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Ref. No 20 023 074

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