National Council Demands Federal Council Review of Administrative Activities
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe National Council passed a motion requiring the Federal Council to systematically review administrative activities, including planning for relinquishment of duties and rationalization, and to submit necessary legislative changes. The motion aimed to ensure ongoing self-assessment within the administration, rather than relying solely on external experts. Despite the Federal Council's preference to treat it as a postulate due to concerns about workload and existing review mechanisms, the National Council approved it as a motion with a significant majority, emphasizing the need for proactive internal review and efficiency.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 93 al. 1 LTF; National Council Demands Federal Council Review of Administrative Activities: The motion aimed to ensure ongoing self-assessment within the administration, rather than relying solely on external experts. Despite the Federal Council's preference to treat it as a postulate due to concerns about workload and existing review mechanisms, the National Council approved it as a motion with a significant majority, emphasizing the need for proactive internal review and efficiency.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertUsed to declare the appeal inadmissible because it was against an interlocutory decision.
Volltext
Motion du Conseil national. Activités administratives 362 3 juin 1993
Abstimmung - Vote Bundesrat Stich: Ich möchte darauf hinweisen, dass man na-
Für Ueberweisung der Motion 18 Stimmen türlich nicht gleichzeitig beide Motionen überweisen kann,
Dagegen 1 Stimme weil sie nicht identisch sind. Man kann nicht unterschiedliche
Dinge in Form der Motion als obligatorisch erklären. Deshalb
haben wir beantragt, alles als Postulat zu überweisen.
#ST# 93.3020 Ueberwiesen - Transmis
Motion des Nationalrates
(FK-NR 92.064)
Bundesbeschluss über den
Teuerungsausgleich an das
Bundespersonal #ST# 93.3021
Motion du Conseil national Motion des Nationalrates
(CdF-CN 92.064) (FK-NR 92.064)
Arrêté fédéral concernant la compensation Verwaltungstätigkeit. Verzichtplanung
du renchérissement
accordée au personnel fédéral Motion du Conseil national
(CdF-CN 92.064)
Activités administratives.
Plan de renonciation
Wortlaut der Motion vom 7. Dezember 1992
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Aenderung des Bundes-
beschlusses über den Teuerungsausgleich auszuarbeiten,
damit in Perioden angespannter Bundesfinanzen und schwa- Wortlaut der Motion vom 7. Dezember 1992
cher Wirtschaftslage unter Wahrung sozialer Aspekte vom au- Der Bundesrat wird beauftragt, eine systematische Ueberprü-
tomatischen Ausgleich der Teuerung abgewichen werden fung der Verwaltungstätigkeit (Verzichtplanung und Rationali-
kann. sierung) vorzunehmen und die notwendigen Gesetzesände-
rungen zu unterbreiten.
Texfe de la motion du 7 décembre 1992
Le Conseil fédéral est chargé de procéder à une modification Texfe de la motion du 7 décembre 1992
de l'arrêté fédéral concernant la compensation du renchéris- Le Conseil fédéral est invité à procéder à un réexamen systé-
sement accordée au personnel fédéral, de façon qu'il soit pos- matique des activités de l'administration (plan de renonciation
sible, en tenant compte des facteurs sociaux, de s'écarter du et rationalisation) et de proposer ensuite les modifications lé-
principe de la compensation automatique du renchérisse- gales nécessaires.
ment durant les périodes où la situation financière est tendue
et où la conjoncture économique est mauvaise. Ruesch, Berichterstatter: Sie werden mich heute vormittag
nun zum letzten Mal hören, es sei denn, ich werde von irgend
Ruesch, Berichterstatter: Im Rahmen der Budgetdebatte im jemandem noch provoziert. (Teilweise Heiterkeit)
Dezember 1992 haben die Finanzkommissionen beider Räte Der Nationalrat hat die hier zur Diskussion stehende Motion im
Ihrem Plenum die Ueberweisung einer Motion zur Aenderung Rahmen der Budgetdebatte im Dezember 1992 überwiesen.
des Bundesbeschlusses über den Teuerungsausgleich vor- Der Berichterstatter im Plenum des Nationalrates hat die Mo-
geschlagen. Der Text der beiden Motionen war aber ver- tion damals wie folgt begründet: «Ich habe Ihnen bereits im
schieden. Rahmen der letztwöchigen Budgetdebatte dargelegt, dass wir
Beide Motionen gehen davon aus, dass die Möglichkeit ge- feststellen, dass Sie dem Bund immer wieder neue Aufgaben
schaffenwerden soll, aufgrund derfinanziellen und konjunktu- übertragen, aber selten oder praktisch nie können wir feststel-
rellen Lage vom automatischen Teuerungsausgleich abzuwei- len, dass bisherige Aufgaben als beendet oder erfüllt erklärt
chen; die Möglichkeitsoll geschaffen werden. werden, was sich dann auch im Stellenabbau oder in Ausga-
Im Gegensatz zur ständerätlichen Motion spricht die national- beneinsparungen niederschlagen müsste. Verzichtplanung,
rätliche Motion expressis verbis davon, das solle man «unter Rationalisierung müssten aus unserer Sicht eine Dauerauf-
Wahrung sozialer Aspekte» tun. Man denkt hier offenbar an gabe der Verwaltung sein, wobei wir hier nicht unbedingt an
einen degressiven Teuerungsausgleich. aussenstehende Experten denken, die einzelne Teile der Ver-
Als die Fassung gemäss ständerätlicher Kommission in unse- waltung untersuchen und dann mit mehr oder weniger Erfolg
rem Rate diskutiert wurde, hatte der Nationalrat seine Motion ihre Ergebnisse präsentieren und auch durchsetzen können;
bereits überwiesen. Herr Onken machte damals den Vor- sondern wir denken vielmehr daran, dass es Aufgabe aller
schlag, dass sich der Ständerat dem Nationalrat anschliessen Führungsverantwortlichen innerhalb der Verwaltung ist, ihre
solle; er unterlag jedoch mit seinem Vorschlag. Der Ständerat Aufgaben immer wieder in Frage zu stellen und dort, wo eine
überwies die Motion seiner Kommission daraufhin mit 22 zu 9 Aufgabe unter Berücksichtigung aller notwendigen Prioritäten
Stimmen. Wir machten damals darauf aufmerksam, dass die als erfüllt betrachtet werden kann, diese dann auch einzustel-
nationalrätliche Motion, welche mit der ständerätlichen nicht len.» (AB 1992 N 2404)
deckungsgleich ist, ohnehin noch von uns behandelt werden Aus den Materialien geht hervor: Man erwartet hier nicht einen
müsse, was heute nun zu geschehen hat Umgekehrt muss neuen Super-McKinsey, sondern primär eine verwaltungsin-
unsere Motion im Nationalrat behandelt werden. terne Ueberprüfung der Arbeiten.
Heute hätten wir nun also die nationalrätliche Motion zu be- Im Rahmen der Diskussion wurde dies dann auch unterstri-
handeln. Nachdem Herr Onken dieser schon damals, im De- chen, indem der Sprecher der CVP-Fraktion beispielsweise
zember, zugestimmt hat, liegt meines Erachtens heute über- ausführte, die vom Bundesrat angesprochenen, bereits lau-
haupt kein Hinderungsgrund mehr vor, diese nicht zu über- fenden Abklärungen und Ueberprüfungen seien in den Ge-
weisen. Anders wird es mit unserer Motion sein. Ich denke, im samtzusammenhang zu stellen und könnten ohne weiteres in
Nationalrat hat sie nur die Chance, als Postulat überwiesen zu das Ueberprüfungskonzept integriert werden. Das gleiche gilt
werden. Aber wenn Sie jetzt die nationalrätliche Motion über- für die Umsetzung der Massnahmen auch im Effi-QM-Pro-
weisen, ist wenigstens eine der beiden Motionen - und zwar jekt usw.
die aus Ihrer Warte herausgesehen harmlosere, Herr Onken- Der Bundesrat wollte die Motion lediglich als Postulat entge-
überwiesen. Ich empfehle Ihnen hiermit, so zu beschliessen. gennehmen, und er verwies auf den hohen Arbeitsaufwand in
3. Juni 1993 363 Motion des Nationalrates. Verwaltungstätigkeit
der folgenden Ueberprüfung. Im Plenum des Nationalrates gen, drängen sich solche Ueberprüfungen laufend auf, und
wurde denn auch geltend gemacht, dass die Motion keines- zwar in der ganzen Verwaltung. Es können keine Sanie-
wegs eine neu aufgezogene grosse Untersuchung zur Folge rungspakete ausgearbeitet werden, ohne dass solche Ueber-
haben solle - wie ich Ihnen das aufgrund der Aussagen des prüfungen vorgenommen werden. Wir sind ja beim zweiten
Sprechers der CVP-Fraktion dargestellt habe. Der Nationalrat Sanierungspaket. Im Sinne der verlangten Ueberprüfung, Ver-
überwies dann die Motion gegen den Willen des Bundesrates zichtplanung und Rationalisierung, nur einige Hinweise dar-
mitgrossem Mehr, nämlich mit 81 zu 44 Stimmen. auf, was schon geschieht: das Armeeleitbild 95, «EMD 95»,
Ihre Finanzkommission empfiehlt Ihnen, dem Nationalrat zu aber auch die Regierungsreform, die ständige Verwaltungs-
folgen und die Motion «Verzichtplanung» zu überweisen. Der kontrolle, das zweite Sanierungspaket. Gerade das zweite Sa-
Entscheid erfolgte in der Finanzkommission mit 5 zu 2 nierungspaket verlangt doch, dass die ganze Verwaltung
Stimmen bei 1 Enthaltung. durchleuchtet, überprüft und abgeklopft wird.
Herr Ziegler Oswald wird nun den Antrag vertreten, wonach Jetzt meine Frage: Was soll denn diese Motion, diese Auf-
die Motion nicht zu überweisen ist Damit ich nachher nicht tragserteilung noch? Will man erneut aussenstehende Exper-
nochmals sprechen muss - was ich hier ja bereits verspro- ten beauftragen? Der Nationalrat will dies nicht, aber Bundes-
chen habe -, möchte ich einfach sagen: Wenn Sie nun Herrn rat Stich hat im Nationalrat erklärt, etwas anderes ausser den
Zieglerfolgen und die Motion nicht überweisen, dann werden Beizug eines aussenstehenden Experten könne sich der Bun-
Sie falsche Signale setzen. Im Grunde genommen rennt die desrat überhaupt nicht vorstellen. Dazu kommt, dass wir, das
Motion bis zu einem gewissen Grade offene Türen ein, denn Parlament, auch Ueberprüfungsbefugnisse- nicht nur Befug-
wir verlangen ja von der Verwaltung, dass sie laufend Selbst- nisse, sondern auch Pflichten - haben, nämlich im Rahmen
kontrolle macht und gerade im Rahmen des Sparpro- der Budgetierung und der Rechnungsgenehmigung. Die Null-
gramms II diese Selbstkontrolle durchführt. Wenn wir aber der basis-Budgetmethode kann doch jederzeit zur Anwendung
Motion jetzt nicht zustimmen, dann wird man den Eindruck er- gelangen, sei es durch die Finanzkommission, die Geschäfts-
wecken, der Ständerat weiche von der Sparlinie ab und gebe prüfungskommission oder auch durch eine andere Kommis-
dem Bundesrat diesen Auftrag nicht Wir haben aber unserer- sion.
seits keine solche Motion formuliert Nachdem sie formuliert Wir sind im Begriffe, einen Auftrag zu erteilen, der längst be-
und von einem Rat überwiesen ist, sollte der andere Rat kein steht, ja mehrmals erteilt worden und in Rechtsvorschriften
falsches Signal geben. festgenagelt ist Haben denn gesetzliche Aufträge weniger
Damit gebe ich Ihnen die Empfehlung, die Motion zu über- Gewicht als solche Motionen? Natürlich, Motionen sollen Si-
weisen. gnale setzen, sie sollen Zeichen geben. Wäre es nicht viel bes-
ser, wirwürden uns wieder einmal an diedrei Kerinnern: kom-
Ziegler Oswald: Mit dieser Motion soll der Bundesrat verpflich- mandieren, kontrollieren und korrigieren? Ich meine, als Parla-
tet werden - ich wiederhole absichtlich: mit dieser Motion -, ment sollten wir vor allem kontrollieren, ob unsere bereits be-
eine systematische Ueberprüfung der Verwaltungstätigkeit stehenden und immer wiederholten Aufträge ausgeführt wer-
(Verzichtplanung und Rationalisierung) vorzunehmen sowie den, und nicht neue Aufträge erteilen, d. h. alte, bereits beste-
die notwendigen Gesetzesänderungen zu unterbreiten. hende Aufträge stets wiederholen.
Ich beantrage Ihnen, auf diese Auftragserteilung in Form einer Aus meinen Ausführungen ist unschwer ersichtlich, dass ich
Motion zu verzichten. Ich bin nicht gegen Planung, ich bin auch ein Postulat nicht für notwendig erachte. Wenn aber der
auch nicht gegen Verzichtplanung, ich bin schon gar nicht Bundesrat für sich oder die Verwaltung ein solches braucht, ja
gegen Rationalisierung, aber ich bin gegen die Erteilung von selber will, soll er es haben; ich habe nichts dagegen. Uebri-
Aufträgen, die bereits wiederholt festgehalten sind und mit de- gens meinte man in der Finanzkommission - das wurde vom
nen offene Türen eingerennt werden. Eine Motion ist für mich Präsidenten der Finanzkommission auch wiedergesagt-, es
mehr als Zeichensetzen. Ich werde darauf noch zu sprechen gehe darum, Zeichen zu setzen. Mit einem Nein zur Motion
kommen. würde man, nachdem ihr der Nationalrat zugestimmt habe, fal-
Eine systematische Ueberprüfung der Verwaltungstätigkeit sche Zeichen setzen. Für mich ist eine Motion ein verbind-
hat erst stattgefunden - McKinsey, Effi-Programm, um Stich- licher Auftrag und nicht ein Signal. Mit einer Motion Zeichen
worte zu nennen. Man ist immer noch an der Auswertung und setzen, Signale geben, ist falsch; dadurch entwerten wir die
am Vollzug. Im Nationalrat hat Herr Bundesrat Stich kurz und Motion noch mehr, als wir sie bereits entwertet haben.
bündig - wahrscheinlich auch mit der entsprechenden Beto- Ich beantrage Ihnen, diesen Auftrag nicht in Form einer Motion
nung und Mimik - erklärt: «Wir haben.... alle Bereiche unter- zu erteilen.
sucht, in Teilprojekte aufgeteilt »Und-das ist der wesentliche
Satz-: «Das Ergebnis kennen Sie.» (AB 1992 N 2405) Ich kann Bundesrat Stich: Ich möchte Herrn Ziegler Oswald für seine
mir die Reaktion im Nationalrat vorstellen. 1985 hat McKinsey Stellungnahme danken, insbesondere in bezug auf das, was
begonnen; 1990 war er mit seinem Expertenauftrag fertig. Die er grundsätzlich zur Motion gesagt hat Wenn eine Motion ein-
Kosten betrugen ungefähr 7 Millionen Franken. Von 40 Teil- gereicht wird und wir im Prinzip mit der Zielsetzung einverstan-
projekten laufen heute noch 21 Projekte. Man rechnet damit, den sind, auch wenn man sie nicht im Sinn des Wortlauts erfül-
dass dieses Projekt 1995, eventuell 1996, abgeschlossen wer- len kann, möchten wir sie als Postulat entgegennehmen.
den kann. Ich habe gesagt, dass Bundesrat Stich gesagt hat: Diese Motion kann man nicht im genauen Sinn des Wortlauts
«Das Ergebnis kennen Sie.» erfüllen; sonst müssten wir einen Auftrag nach aussen verge-
Das Ergebnis - oder der Erfolg - kann wohl auch daran beur- ben. Das andere machen wir im Rahmen der Spar- und Sanie-
teilt werden, dass man bereits wieder eine solche Ueberprü- rungsmassnahmen. Wir suchen überall. Wir haben vielleicht
fung durchführen will; dies, obwohl Auswertung und Vollzug nicht überall Erfolg; das ist klar. Aber Sie sagen uns auch nicht
überhaupt noch nicht abgeschlossen sind. Von 40 Teilprojek- konkret, wo und was wir tun sollen. Wenn wir also mit der Ziel-
ten sind 21 noch in Bearbeitung. Unsere Finanzlage erlaubt setzung einverstanden sind, sind wir bereit, die Motion als
uns ja solche Aufwendungen! Ich wiederhole auch das: Die Postulat entgegenzunehmen. Das ist immerhin eine Erklärung
letzte Ueberprüfung hat 7 Millionen Franken gekostet Das des guten Willens. Wenn das aber dazu führt, dass man den
sind aber nur die Kosten, die man für den aussenstehenden Vorstosstrotzdem als Motion überweist-wie das der National-
Experten bezahlt hat Die Aufwendungen verwaltungsintern, rat trotzdem getan hat-, entwertet man die Motion. Wenn man
wo Hunderte von Beamten im Einsatz waren, sind nicht ge- in der Folge der Motion aus Solidarität zustimmt, entwertet
rechnet Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass der Bundes- man sie erst recht. Der Bundesrat muss sich dann fragen, ob
rat die Daueraufgabe hat, die Verwaltungstätigkeit systema- es einen Sinn hat, lange Diskussionen zu führen, wenn Motio-
tisch zu überprüfen, Stichwort: Verwaltungskontrolle des Bun- nen eingereicht werden. Wenn es allenfalls nur Signale sind,
desrates. Ich verweise auf das Finanzhaushaltgesetz, aber kann er sagen: Machen wir es einfach und nehmen wir an; der
auch auf die Ueberprüfungen im Rahmen der jährlichen Bud- Ständerat stimmt ohnehin zu. Das wäre die Konsequenz.
getierungen. Deshalb bitte ich Sie, hier diese Motion als Postulat zu über-
Wenn wir die heutige Finanzlage des Bundes berücksichti- weisen.
Motion du conseil national. Sociétés holdings en Suisse 364 3 juin 1993
Abstimmung - Vote die ihn erfüllt Sie können dann von vornherein einige hundert-
Für Ueberweisung als Postulat 20 Stimmen tausend Franken ausgeben und uns zusätzliche Leute be-
Für Ueberweisung als Motion 5 Stimmen willigen.
Wenn Sie dazu Lust haben, können Sie den Vorstoss als Mo-
Präsident: Damit ist der Vorstoss zu einem Postulat beider tion überweisen, sonst sollten Sie ihn als Postulat überweisen.
Räte geworden.
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung als Motion 11 Stimmen
Für Ueberweisung als Postulat 7 Stimmen
#ST# 92.3327
Motion des Nationalrates
(Etique) #ST# 91.3326
Finanzströme zwischen Staat
und Wirtschaft Motion des Nationalrates
(Hess Peter)
Motion du Conseil national Holdingstandort Schweiz.
(Etique) Verbesserung der steuerlichen
Flux financiers entre l'Etat Rahmenbedingungen
et l'économie générale du pays
Motion du Conseil national
(Hess Peter)
Sociétés holdings en Suisse.
Amélioration du climat fiscal
Wortlaut der Motion vom 14. Dezember 1992
Der Bundesrat wird gebeten, eine Uebersicht über die durch
gewisse öffentliche und halböffentliche Aktivitäten (öffentli-
cher Verkehr, Gesundheitswesen, Militär, Landwirtschaft, öf-
fentliche Werke, Post- und Fernmeldeverkehr) ausgelösten Fi- Wortlaut der Motion vom 14. Dezember 1992
nanzströme auszuarbeiten, damit deren Einfluss auf die Volks- Der Bundesrat wird eingeladen, die erforderlichen Massnah-
wirtschaft, im besonderen auf Ebene der Verwendung von men zu treffen, um sicherzustellen, dass dem Standort
Produktions- und Beschäftigungsfaktoren, ermittelt werden Schweiz für international ausgerichtete schweizerische Unter-
kann. nehmen und insbesondere Holdinggesellschaften angesichts
der von der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet der
Texte de la motion du 14 décembre 1992 direkten Steuern geschaffenen Erleichterungen keine schwer-
Le Conseil fédéral est prié de préparer un tableau des flux fi- wiegenden Wettbewerbsnachteile erwachsen.
nanciers provoqués par certaines activités publiques ou
semi-publiques - transports publics, santé publique, armée, Texte de la motion du 14 décembre 1992
agriculture, travaux publics, postes et télécommunications, Compte tenu du fait que la Communauté européenne a ins-
etc. - afin d'en déterminer l'effet sur l'économie nationale, no- tauré des allégements en matière de fiscalité directe, le
tamment au niveau de l'utilisation des facteurs de production Conseil fédéral est chargé de prendre les mesures nécessai-
et des emplois. res pour éviter que les entreprises suisses à vocation interna-
tionale ainsi que les sociétés holdings établies en Suisse ne
Gemperli, Berichterstatter: Inhaltlich geht es bei dieser Mo- subissent des désavantages concurrentiels trop graves.
tion darum, eine Uebersicht über die durch gewisse öffentli-
che und halböffentliche Aktivitäten verursachten Geldströme Gemperli, Berichterstatter: Die Kommission für Wirtschaft und
auszuarbeiten und deren Einfluss auf die Volkswirtschaft zu er- Abgaben beantragt Ihnen, den Vorstoss in Uebereinstimmung
mitteln, insbesondere auf die Produktions- und die Beschäfti- mit dem Beschluss des Nationalrates als Motion zu über-
gungsfaktoren. Es geht vor allem um Ausgaben auf den Ge- weisen.
bieten des Gesundheitswesens, des Militärs, der Landwirt- Die Gründe sind die folgenden: Art und Höhe der Unterneh-
schaft, der öffentlichen Beschaffung. mensbesteuerung stellen für jedes Unternehmen einen sehr
Die WAK hat sich mit dieser Motion befasst Sie hat sie aller- gewichtigen Kosten- und damit Standortfaktor dar. Für die Be-
dings nicht weiter diskutiert, sondern hat stillschweigend be- triebsgesellschaften ist dies aber nicht das einzige Kriterium,
schlossen, zu beantragen, den Vorstoss auch als Motion zu das über die Qualität eines Standortes entscheidet; anders für
überweisen. Man ist ohne Widerspruch davon ausgegangen, die Holdinggesellschaften, das heisst für die sogenannten
dass das Anliegen berechtigt sei. Es ist allerdings zuzugeben, Ober- und Muttergesellschaften, die Beteiligungen an Produk-
dass wir bereits eine grosse Anzahl von Statistiken haben: tionsgesellschaften zusammenfassen: Für diese Gesellschaf-
SpezialStatistiken wie Verkehrsstatistik, Gesundheitsstatistik, ten sind es effektiv einzig die steuerlichen Rahmenbedingun-
Kulturstatistik, Bildungsstatistik. Alle diese Statistiken geben gen, die einen Standort als geeignet oder ungeeignet erschei-
auch Geldströme wieder. Was hier aber der Motionär will - und nen lassen.
das ist offensichtlich das gewesen, was letztlich zu diesem Die Schweiz war früher ein begehrter Standort für in- und aus-
Entscheid geführt hat-, ist dieTatsache, dass hier eine Global- ländisch beherrschte Holdinggesellschaften mit international
bilanz verlangt wird und dass diese Globalbilanz mit Bezug auf zusammengesetzten Beteiligungsportefeuilles. In den letzten
die Wirkungen dieser entsprechenden Geldströme gewisse Jahren hat die Schweiz in dieser Beziehung an Attraktivität ver-
Vorteile bringen würde. loren. Dies gilt namentlich für Holdinggesellschaften, die Be-
Die Kommission hat die Ueberweisung als Motion mit einem teiligungen in EG-Staaten halten. Dem Vernehmen nach sind
Stimmenverhältnis von 6 zu 3 Stimmen beschlossen - drei denn auch Neugründungen von international tätigen Holding-
Mitglieder der Kommission waren für eine Ueberweisung als gesellschaften stark rückläufig, und es soll bereits zu Verle-
Postulat gungen des Sitzes von Holdinggesellschaften aus der
Schweiz gekommen sein.
Bundesrat Stich: Ich bitte Sie, auch diese Motion als Postulat Im Vergleich mit anderen Holdinggesellschaften und ange-
zu überweisen und nicht als verbindlichen Auftrag. sichts der steuerlichen Entwicklungen in der EG fallen für un-
Wenn aus diesem Vorstoss ein verbindlicher Auftrag gemacht sere Holdinggesellschaften vor allem folgende Nachteile in
wird, müssen wir eine wissenschaftliche Gruppe einsetzen, Betracht: Quellensteuerbelastung auf ausländischen Erträ-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion des Nationalrates (FK-NR 92.064) Verwaltungstätigkeit. Verzichtplanung
Motion du Conseil national (CdF-CN 92.064) Activités administratives. Plan de
renonciation
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1993
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 03
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3021
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 03.06.1993 - 08:00
Date
Data
Seite 362-364
Page
Pagina
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