Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 93-3020 KI-generiert

Federal Employee Cost-of-Living Adjustment Flexibility Motion

Geschäftsnummer VPB 93-3020
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The National Council passed a motion requesting the government to develop a modification to the federal resolution on cost-of-living adjustments for federal employees, allowing deviations from automatic compensation during periods of strained finances and weak economic conditions, while still considering social aspects. The Council reasoned that such flexibility is necessary, particularly when new tasks are assigned to the federal government without a corresponding review or elimination of existing ones, which should lead to staff reductions and savings. The government's preference for treating this as a postulate, indicating a less binding request, was overridden by the Council's decision to approve it as a motion.

Legislator-Regeste

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Federal Employee Cost-of-Living Adjustment Flexibility Motion: Ihrem Plenum die Ueberweisung einer Motion zur Aenderung Rahmen der Budgetdebatte im Dezember 1992 überwiesen.

Schlagwörter

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Teuerungsausgleich Herabsetzung der Verfahrenskosten Wirtschaftsbedingungen E-Government Lohnfestsetzung Lohnreduktion
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Volltext

Motion du Conseil national. Activités administratives 362 3 juin 1993

Abstimmung - Vote Bundesrat Stich: Ich möchte darauf hinweisen, dass man na-

Für Ueberweisung der Motion 18 Stimmen türlich nicht gleichzeitig beide Motionen überweisen kann,

Dagegen 1 Stimme weil sie nicht identisch sind. Man kann nicht unterschiedliche

Dinge in Form der Motion als obligatorisch erklären. Deshalb

haben wir beantragt, alles als Postulat zu überweisen.

#ST# 93.3020 Ueberwiesen - Transmis

Motion des Nationalrates

(FK-NR 92.064)

Bundesbeschluss über den

Teuerungsausgleich an das

Bundespersonal #ST# 93.3021

Motion du Conseil national Motion des Nationalrates

(CdF-CN 92.064) (FK-NR 92.064)

Arrêté fédéral concernant la compensation Verwaltungstätigkeit. Verzichtplanung

du renchérissement

accordée au personnel fédéral Motion du Conseil national

(CdF-CN 92.064)

Activités administratives.

Plan de renonciation

Wortlaut der Motion vom 7. Dezember 1992

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Aenderung des Bundes-

beschlusses über den Teuerungsausgleich auszuarbeiten,

damit in Perioden angespannter Bundesfinanzen und schwa- Wortlaut der Motion vom 7. Dezember 1992

cher Wirtschaftslage unter Wahrung sozialer Aspekte vom au- Der Bundesrat wird beauftragt, eine systematische Ueberprü-

tomatischen Ausgleich der Teuerung abgewichen werden fung der Verwaltungstätigkeit (Verzichtplanung und Rationali-

kann. sierung) vorzunehmen und die notwendigen Gesetzesände-

rungen zu unterbreiten.

Texfe de la motion du 7 décembre 1992

Le Conseil fédéral est chargé de procéder à une modification Texfe de la motion du 7 décembre 1992

de l'arrêté fédéral concernant la compensation du renchéris- Le Conseil fédéral est invité à procéder à un réexamen systé-

sement accordée au personnel fédéral, de façon qu'il soit pos- matique des activités de l'administration (plan de renonciation

sible, en tenant compte des facteurs sociaux, de s'écarter du et rationalisation) et de proposer ensuite les modifications lé-

principe de la compensation automatique du renchérisse- gales nécessaires.

ment durant les périodes où la situation financière est tendue

et où la conjoncture économique est mauvaise. Ruesch, Berichterstatter: Sie werden mich heute vormittag

nun zum letzten Mal hören, es sei denn, ich werde von irgend

Ruesch, Berichterstatter: Im Rahmen der Budgetdebatte im jemandem noch provoziert. (Teilweise Heiterkeit)

Dezember 1992 haben die Finanzkommissionen beider Räte Der Nationalrat hat die hier zur Diskussion stehende Motion im

Ihrem Plenum die Ueberweisung einer Motion zur Aenderung Rahmen der Budgetdebatte im Dezember 1992 überwiesen.

des Bundesbeschlusses über den Teuerungsausgleich vor- Der Berichterstatter im Plenum des Nationalrates hat die Mo-

geschlagen. Der Text der beiden Motionen war aber ver- tion damals wie folgt begründet: «Ich habe Ihnen bereits im

schieden. Rahmen der letztwöchigen Budgetdebatte dargelegt, dass wir

Beide Motionen gehen davon aus, dass die Möglichkeit ge- feststellen, dass Sie dem Bund immer wieder neue Aufgaben

schaffenwerden soll, aufgrund derfinanziellen und konjunktu- übertragen, aber selten oder praktisch nie können wir feststel-

rellen Lage vom automatischen Teuerungsausgleich abzuwei- len, dass bisherige Aufgaben als beendet oder erfüllt erklärt

chen; die Möglichkeitsoll geschaffen werden. werden, was sich dann auch im Stellenabbau oder in Ausga-

Im Gegensatz zur ständerätlichen Motion spricht die national- beneinsparungen niederschlagen müsste. Verzichtplanung,

rätliche Motion expressis verbis davon, das solle man «unter Rationalisierung müssten aus unserer Sicht eine Dauerauf-

Wahrung sozialer Aspekte» tun. Man denkt hier offenbar an gabe der Verwaltung sein, wobei wir hier nicht unbedingt an

einen degressiven Teuerungsausgleich. aussenstehende Experten denken, die einzelne Teile der Ver-

Als die Fassung gemäss ständerätlicher Kommission in unse- waltung untersuchen und dann mit mehr oder weniger Erfolg

rem Rate diskutiert wurde, hatte der Nationalrat seine Motion ihre Ergebnisse präsentieren und auch durchsetzen können;

bereits überwiesen. Herr Onken machte damals den Vor- sondern wir denken vielmehr daran, dass es Aufgabe aller

schlag, dass sich der Ständerat dem Nationalrat anschliessen Führungsverantwortlichen innerhalb der Verwaltung ist, ihre

solle; er unterlag jedoch mit seinem Vorschlag. Der Ständerat Aufgaben immer wieder in Frage zu stellen und dort, wo eine

überwies die Motion seiner Kommission daraufhin mit 22 zu 9 Aufgabe unter Berücksichtigung aller notwendigen Prioritäten

Stimmen. Wir machten damals darauf aufmerksam, dass die als erfüllt betrachtet werden kann, diese dann auch einzustel-

nationalrätliche Motion, welche mit der ständerätlichen nicht len.» (AB 1992 N 2404)

deckungsgleich ist, ohnehin noch von uns behandelt werden Aus den Materialien geht hervor: Man erwartet hier nicht einen

müsse, was heute nun zu geschehen hat Umgekehrt muss neuen Super-McKinsey, sondern primär eine verwaltungsin-

unsere Motion im Nationalrat behandelt werden. terne Ueberprüfung der Arbeiten.

Heute hätten wir nun also die nationalrätliche Motion zu be- Im Rahmen der Diskussion wurde dies dann auch unterstri-

handeln. Nachdem Herr Onken dieser schon damals, im De- chen, indem der Sprecher der CVP-Fraktion beispielsweise

zember, zugestimmt hat, liegt meines Erachtens heute über- ausführte, die vom Bundesrat angesprochenen, bereits lau-

haupt kein Hinderungsgrund mehr vor, diese nicht zu über- fenden Abklärungen und Ueberprüfungen seien in den Ge-

weisen. Anders wird es mit unserer Motion sein. Ich denke, im samtzusammenhang zu stellen und könnten ohne weiteres in

Nationalrat hat sie nur die Chance, als Postulat überwiesen zu das Ueberprüfungskonzept integriert werden. Das gleiche gilt

werden. Aber wenn Sie jetzt die nationalrätliche Motion über- für die Umsetzung der Massnahmen auch im Effi-QM-Pro-

weisen, ist wenigstens eine der beiden Motionen - und zwar jekt usw.

die aus Ihrer Warte herausgesehen harmlosere, Herr Onken- Der Bundesrat wollte die Motion lediglich als Postulat entge-

überwiesen. Ich empfehle Ihnen hiermit, so zu beschliessen. gennehmen, und er verwies auf den hohen Arbeitsaufwand in

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion des Nationalrates (FK-NR 92.064) Bundesbeschluss über den Teuerungsausgleich

an das Bundespersonal

Motion du Conseil national (CdF-CN 92.064) Arrêté fédéral concernant la compensation

du renchérissement accordée au personnel fédéral

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 03

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 93.3020

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 03.06.1993 - 08:00

Date

Data

Seite 362-362

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