Cartels Act Revision: Commission Transformation and Merger Control Rejected in Favor of Postulate
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe National Council proposed revising the Cartels Act to transform the Cartels Commission into a Federal Office for Competition, simplify procedures, and introduce merger control. The Finance and Economic Affairs Committee, however, rejected the transformation of the commission and merger control, viewing them as too specific and potentially problematic for Switzerland's small market, while agreeing on the need for procedural simplification. The committee instead favored a postulate to allow the Federal Council to explore these issues further, a stance supported by the Federal Council, leading to the rejection of the motion in its original form and its acceptance as a postulate.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 108 al. 1 let. a LTF; Cartels Act Revision: Commission Transformation and Merger Control Rejected in Favor of Postulate: The Finance and Economic Affairs Committee, however, rejected the transformation of the commission and merger control, viewing them as too specific and potentially problematic for Switzerland's small market, while agreeing on the need for procedural simplification. The committee instead favored a postulate to allow the Federal Council to explore these issues further, a stance supported by the Federal Council, leading to the rejection of the motion in its original form and its acceptance as a postulate.
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KI-generiertUsed to declare the appeal inadmissible because it was against an interlocutory decision.
Volltext
Loi sur les cartels. Révision 172 17 mars 1993
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Der erste Punkt scheint uns unzweckmässig, nämlich die
Für Annahme des Entwurfes 25 Stimmen darin verlangte Umwandlung der Kartellkommission in ein
(Einstimmigkeit) Bundesamt für Wettbewerb mit eigener Verfügungskompe-
tenz nach deutschem Vorbild. Das ist nicht das Hauptpro-
blem. Wir würden vielmehr Fachkompetenz verlieren, die wir
An den Bundesrat-Au Conseil fédéral heute in der Kartellkommission eingebunden haben. Wir wür-
den den Milizgedanken aufgeben, und wir würden mit Sicher-
heit diese Institution bürokratisieren.
#ST# 93.3017 Der zweite Punkt der Motion hingegen ist auch für uns ein zen-
trales Anliegen, nämlich die Vereinfachung und Verkürzung
Motion WAK N R 92.057-8 der kartellrechtlichen Verfahren. Dabei gilt es, die Frage der Ef-
Kartellgesetz. Revision fizienz ebenso wie das Gebot der Rechtsstaatlichkeit zu be-
achten.
Motion CER CN 92.057-8 Im dritten Punkt verlangt die Motion des Nationalrats die Ein-
Loi sur les cartels. Révision führung einer wettbewerbsrechtlichen Fusionskontrolle. Die-
ser Punkt ist in der WAK höchst umstritten geblieben, obwohl
wir uns bewusst waren, dass wir zu einem früheren Zeitpunkt
in dieser Frage bereits Vorstösse überwiesen hatten.
Herr Professor Tercier hat dieses Instrument in den internatio-
Wortlaut der Motion vom 23. September 1992 nalen Kontext gestellt und klar festgehalten: «Speziell bei der
Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich die Revision des Fusionskontrolle ist es sicherlich so dass diese nur für
Kartellgesetzes an die Hand zu nehmen und insbesondere fol- ganz grosse Fusionen eine Rolle spielen könnte. Es kann un-
gende Aenderungen vorzunehmen: möglich nur der nationale Markt betrachtet werden.» Aus aktu-
1. Umwandlung der Kartellkommission in ein Bundesamt für ellem Anlass haben wir dann dem Präsidenten die Frage ge-
Wettbewerb mit eigener Verfügungskompetenz; stellt, wie wohl die Fusion CS-Holding/Volksbank von der Kar-
2. Vereinfachung und wesentliche Verkürzung der kartell- tellkommission beurteilt worden wäre, ob die Fusionskontrolle
rechtlichen Ueberprüfungs- und Aufsichtsverfahren; dieses Vorhaben genehmigt oder allenfalls verzögert oder so-
3. Einführung einer wettbewerbsrechtlichen Fusionskontrolle. gar verhindert hätte. Ohne dass eine gesetzliche Regelung
vorliegt, konnte natürlich darauf keine abschliessende Antwort
Texte de la motion du 23 septembre 1992 gegeben werden. Aber gerade an diesem Beispiel hat sich die
Le Conseil fédéral est chargé de prendre en main sans tarder ganze Problematik der Fusionskontrollefür unsere kleinräumi-
la révision de la loi sur les cartels et d'examiner tout particuliè- gen Schweizer Verhältnisse bestätigt.
rement les changements suivants: Die Kommission hat in dieser Situation der Motion des Natio-
1. transformer la Commission des cartels en Office fédéral de nalrates die Zustimmung versagt Sie ist für uns zu punktuell
la concurrence muni de son propre pouvoir de disposition; und orientiert sich zu sehr an der deutschen Lösung mit dem
2. simplification et raccourcissement substantiel des procédu- Kartellamt Die Kommission wollte aber die Wichtigkeit des An-
res de vérification et de surveillance en matière de cartels; liegens doch herausstreichen, darum legt sie Ihnen nun eine
3. introduction d'un contrôle des fusions pour garantir les Alternative in der Form des Postulats vor. Damit soll dem Bun-
conditions de concurrence. desrat der Rücken gestärkt werden, das Notwendige zu tun
und auch die kritischen Punkte vertieft auszuloten.
Schule, Berichterstatter: Die Kommission für Wirtschaft und Die einstimmige Kommission beantragt Ihnen, die Motion des
Abgaben (WAK) hat sich intensiv mit unserem Kartellrecht und Nationalrates abzulehnen und den Vorstoss als Postulat gut-
überhaupt mit den Fragen des Wettbewerbs auseinanderge- zuheissen.
setzt Anlass dazu gab diese Motion des Nationalrates, die
eine Revision des Kartellgesetzes verlangt hat Wir haben M. Delamuraz, conseiller fédéral: Le Conseil fédéral est prêt à
dazu Professor Tercier angehört, den Präsidenten der Kartell- accepter la motion en cause en tant que postulat. Le Conseil
kommission, und diese Aussprache war für alle Beteiligten national a maintenu la motion, à une courte majorité. Je suis
wirklich informativ. reconnaissant à la commission de refuser cette motion.
Die Kommission ist in ihrer Ueberzeugung bestärkt worden, Comme le relais sous la forme d'un postulat est déjà accepté,
dass der Förderung des Wettbewerbs ein sehr hoher Stellen- nous nous trouvons exactement sur la même longueur
wert zukommt, wenn wir die Schweizer Wirtschaft reformieren, d'onde. Le refus de la motion ne signifie nullement le refus
revitalisieren wollen. Die WAK stimmt in diesem Punkt völlig d'une volonté de transformer le droit cartellaire, mais le refus
mit dem Bundesrat überein, der diesen Zusammenhang zwi- de le recevoir comme ordre absolu.
schen Wettbewerb und Revitalisierung auch im Folgepro-
gramm klar aufgezeigt hat. Die nötige Förderung des Wettbe- Ueberwiesen a/s Postulat - Transmis comme postulat
werbs geht indessen weit über den Geltungs- und Wirkungs-
bereich des Kartellrechts hinaus. Wichtige Pfeiler sind ebenso
eine wettbewerbsfördernde Gesetzgebung auf allen Stufen
wie eine generelle Erleichterung des Marktzutrittes, ein konse-
quenter Abbau der Regelungsdichte sowie eine konsequente
Oeffnung der öffentlichen Märkte, jener vielen Bereiche, in de-
nen der Staat selbst oder über seine vielfältigen Instrumente
als Anbieter oder Abnehmer auftritt.
Die WAK hat an ihrer Sitzung vom 12. Februar 1993 von der er-
klärten Absicht des Bundesrates Kenntnis genommen, im er-
sten Revitalisierungspaket das Wettbewerbsrecht neu zu re-
geln. Seine Zielsetzungen hat der Bundesrat in der Botschaft
über das Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-
Abkommens, in Ziffer 132.2, konkretisiert Ich verweise darauf.
Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Diskussion mit dem
Präsidenten der Kartellkommission hat die WAK die Motion
des Nationalrates kritisch gewürdigt. Diese Motion, die im Na-
tionalrat seinerzeit nur mit einem Zufallsergebnis von 48 zu 41
Stimmen überwiesen worden ist, ist aus unserer Sicht zu
punktuell.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion WAK NR 92.057-8 Kartellgesetz. Revision
Motion CER CN 92.057-8 Loi sur les cartels. Révision
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1993
Année
Anno
Band I
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.3017
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 17.03.1993 - 08:15
Date
Data
Seite 172-172
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Ref. No 20 022 587
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