Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 93-3017 KI-generiert

Cartels Act Revision: Commission Transformation and Merger Control Rejected in Favor of Postulate

Geschäftsnummer VPB 93-3017
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The National Council proposed revising the Cartels Act to transform the Cartels Commission into a Federal Office for Competition, simplify procedures, and introduce merger control. The Finance and Economic Affairs Committee, however, rejected the transformation of the commission and merger control, viewing them as too specific and potentially problematic for Switzerland's small market, while agreeing on the need for procedural simplification. The committee instead favored a postulate to allow the Federal Council to explore these issues further, a stance supported by the Federal Council, leading to the rejection of the motion in its original form and its acceptance as a postulate.

Legislator-Regeste

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Art. 108 al. 1 let. a LTF; Cartels Act Revision: Commission Transformation and Merger Control Rejected in Favor of Postulate: The Finance and Economic Affairs Committee, however, rejected the transformation of the commission and merger control, viewing them as too specific and potentially problematic for Switzerland's small market, while agreeing on the need for procedural simplification. The committee instead favored a postulate to allow the Federal Council to explore these issues further, a stance supported by the Federal Council, leading to the rejection of the motion in its original form and its acceptance as a postulate.

Schlagwörter

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Fusionskontrolle Kartell wirtschaftlicher Wettbewerb prozessuale Revision delegierte Verordnung offene Koordinierungsmethode

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 108 al. 1 let. a LTF

Used to declare the appeal inadmissible because it was against an interlocutory decision.

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Volltext

Loi sur les cartels. Révision 172 17 mars 1993

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Der erste Punkt scheint uns unzweckmässig, nämlich die

Für Annahme des Entwurfes 25 Stimmen darin verlangte Umwandlung der Kartellkommission in ein

(Einstimmigkeit) Bundesamt für Wettbewerb mit eigener Verfügungskompe-

tenz nach deutschem Vorbild. Das ist nicht das Hauptpro-

blem. Wir würden vielmehr Fachkompetenz verlieren, die wir

An den Bundesrat-Au Conseil fédéral heute in der Kartellkommission eingebunden haben. Wir wür-

den den Milizgedanken aufgeben, und wir würden mit Sicher-

heit diese Institution bürokratisieren.

#ST# 93.3017 Der zweite Punkt der Motion hingegen ist auch für uns ein zen-

trales Anliegen, nämlich die Vereinfachung und Verkürzung

Motion WAK N R 92.057-8 der kartellrechtlichen Verfahren. Dabei gilt es, die Frage der Ef-

Kartellgesetz. Revision fizienz ebenso wie das Gebot der Rechtsstaatlichkeit zu be-

achten.

Motion CER CN 92.057-8 Im dritten Punkt verlangt die Motion des Nationalrats die Ein-

Loi sur les cartels. Révision führung einer wettbewerbsrechtlichen Fusionskontrolle. Die-

ser Punkt ist in der WAK höchst umstritten geblieben, obwohl

wir uns bewusst waren, dass wir zu einem früheren Zeitpunkt

in dieser Frage bereits Vorstösse überwiesen hatten.

Herr Professor Tercier hat dieses Instrument in den internatio-

Wortlaut der Motion vom 23. September 1992 nalen Kontext gestellt und klar festgehalten: «Speziell bei der

Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich die Revision des Fusionskontrolle ist es sicherlich so dass diese nur für

Kartellgesetzes an die Hand zu nehmen und insbesondere fol- ganz grosse Fusionen eine Rolle spielen könnte. Es kann un-

gende Aenderungen vorzunehmen: möglich nur der nationale Markt betrachtet werden.» Aus aktu-

1. Umwandlung der Kartellkommission in ein Bundesamt für ellem Anlass haben wir dann dem Präsidenten die Frage ge-

Wettbewerb mit eigener Verfügungskompetenz; stellt, wie wohl die Fusion CS-Holding/Volksbank von der Kar-

2. Vereinfachung und wesentliche Verkürzung der kartell- tellkommission beurteilt worden wäre, ob die Fusionskontrolle

rechtlichen Ueberprüfungs- und Aufsichtsverfahren; dieses Vorhaben genehmigt oder allenfalls verzögert oder so-

3. Einführung einer wettbewerbsrechtlichen Fusionskontrolle. gar verhindert hätte. Ohne dass eine gesetzliche Regelung

vorliegt, konnte natürlich darauf keine abschliessende Antwort

Texte de la motion du 23 septembre 1992 gegeben werden. Aber gerade an diesem Beispiel hat sich die

Le Conseil fédéral est chargé de prendre en main sans tarder ganze Problematik der Fusionskontrollefür unsere kleinräumi-

la révision de la loi sur les cartels et d'examiner tout particuliè- gen Schweizer Verhältnisse bestätigt.

rement les changements suivants: Die Kommission hat in dieser Situation der Motion des Natio-

1. transformer la Commission des cartels en Office fédéral de nalrates die Zustimmung versagt Sie ist für uns zu punktuell

la concurrence muni de son propre pouvoir de disposition; und orientiert sich zu sehr an der deutschen Lösung mit dem

2. simplification et raccourcissement substantiel des procédu- Kartellamt Die Kommission wollte aber die Wichtigkeit des An-

res de vérification et de surveillance en matière de cartels; liegens doch herausstreichen, darum legt sie Ihnen nun eine

3. introduction d'un contrôle des fusions pour garantir les Alternative in der Form des Postulats vor. Damit soll dem Bun-

conditions de concurrence. desrat der Rücken gestärkt werden, das Notwendige zu tun

und auch die kritischen Punkte vertieft auszuloten.

Schule, Berichterstatter: Die Kommission für Wirtschaft und Die einstimmige Kommission beantragt Ihnen, die Motion des

Abgaben (WAK) hat sich intensiv mit unserem Kartellrecht und Nationalrates abzulehnen und den Vorstoss als Postulat gut-

überhaupt mit den Fragen des Wettbewerbs auseinanderge- zuheissen.

setzt Anlass dazu gab diese Motion des Nationalrates, die

eine Revision des Kartellgesetzes verlangt hat Wir haben M. Delamuraz, conseiller fédéral: Le Conseil fédéral est prêt à

dazu Professor Tercier angehört, den Präsidenten der Kartell- accepter la motion en cause en tant que postulat. Le Conseil

kommission, und diese Aussprache war für alle Beteiligten national a maintenu la motion, à une courte majorité. Je suis

wirklich informativ. reconnaissant à la commission de refuser cette motion.

Die Kommission ist in ihrer Ueberzeugung bestärkt worden, Comme le relais sous la forme d'un postulat est déjà accepté,

dass der Förderung des Wettbewerbs ein sehr hoher Stellen- nous nous trouvons exactement sur la même longueur

wert zukommt, wenn wir die Schweizer Wirtschaft reformieren, d'onde. Le refus de la motion ne signifie nullement le refus

revitalisieren wollen. Die WAK stimmt in diesem Punkt völlig d'une volonté de transformer le droit cartellaire, mais le refus

mit dem Bundesrat überein, der diesen Zusammenhang zwi- de le recevoir comme ordre absolu.

schen Wettbewerb und Revitalisierung auch im Folgepro-

gramm klar aufgezeigt hat. Die nötige Förderung des Wettbe- Ueberwiesen a/s Postulat - Transmis comme postulat

werbs geht indessen weit über den Geltungs- und Wirkungs-

bereich des Kartellrechts hinaus. Wichtige Pfeiler sind ebenso

eine wettbewerbsfördernde Gesetzgebung auf allen Stufen

wie eine generelle Erleichterung des Marktzutrittes, ein konse-

quenter Abbau der Regelungsdichte sowie eine konsequente

Oeffnung der öffentlichen Märkte, jener vielen Bereiche, in de-

nen der Staat selbst oder über seine vielfältigen Instrumente

als Anbieter oder Abnehmer auftritt.

Die WAK hat an ihrer Sitzung vom 12. Februar 1993 von der er-

klärten Absicht des Bundesrates Kenntnis genommen, im er-

sten Revitalisierungspaket das Wettbewerbsrecht neu zu re-

geln. Seine Zielsetzungen hat der Bundesrat in der Botschaft

über das Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-

Abkommens, in Ziffer 132.2, konkretisiert Ich verweise darauf.

Vor diesem Hintergrund und aufgrund der Diskussion mit dem

Präsidenten der Kartellkommission hat die WAK die Motion

des Nationalrates kritisch gewürdigt. Diese Motion, die im Na-

tionalrat seinerzeit nur mit einem Zufallsergebnis von 48 zu 41

Stimmen überwiesen worden ist, ist aus unserer Sicht zu

punktuell.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion WAK NR 92.057-8 Kartellgesetz. Revision

Motion CER CN 92.057-8 Loi sur les cartels. Révision

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 09

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 93.3017

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 17.03.1993 - 08:15

Date

Data

Seite 172-172

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Ref. No 20 022 587

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