Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 93-128 KI-generiert

Swiss Federal Assembly Approves Amendments to Coercive Immigration Measures

Geschäftsnummer VPB 93-128
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The Swiss Federal Assembly debated and voted on amendments to the law concerning coercive measures in immigration law, specifically focusing on measures such as prohibiting individuals from entering or leaving certain areas, and allowing house searches under specific conditions. The debates highlighted concerns about proportionality, potential for discrimination, and the effectiveness of these measures, particularly in combating drug trafficking and managing asylum procedures. Ultimately, the majority voted in favor of the proposed amendments, with some modifications, aiming to balance public safety and order with individual rights.

Legislator-Regeste

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Art. 13e tion, Art. 42 im, Art. 42 dans, Art. 13e nicht, Art. 13e sollen, Art. 13a Litera; Swiss Federal Assembly Approves Amendments to Coercive Immigration Measures: The debates highlighted concerns about proportionality, potential for discrimination, and the effectiveness of these measures, particularly in combating drug trafficking and managing asylum procedures. Ultimately, the majority voted in favor of the proposed amendments, with some modifications, aiming to balance public safety and order with individual rights.

Schlagwörter

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Zwangsmassnahmen Internierung im Ausländerrecht Asylrecht Durchsuchung Verbot der Ausweisung eigener Staatsangehöriger Hausdurchsuchung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 13e tion
Révision de la loi: 93.045 Taxe militaire. Loi fédérale. Modifica- Art. 13e
Art. 42 im
Le non-paiement de la taxe militaire est régi par l'article 42 de
Art. 42 dans
Le non-paiement de la taxe militaire est régi par l'article 42 de
Art. 13e nicht
Révision de la loi: 93.045 Taxe militaire. Loi fédérale. Modifica- Art. 13e
Art. 13e sollen
Révision de la loi: 93.045 Taxe militaire. Loi fédérale. Modifica- Art. 13e
Art. 13a Litera
Art. 13e Absatz
Révision de la loi: 93.045 Taxe militaire. Loi fédérale. Modifica- Art. 13e
Art. 47 Ab
Art. 47 titre médian, al.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 13e Abs. 1

This provision was used as the basis for imposing conditions on foreigners, specifically prohibiting them from leaving or entering certain areas, particularly to combat illegal drug trafficking.

Art. 13e Abs. 4 (nouveau)

This provision was applied to ensure that authorities promptly make decisions regarding the residency status of foreigners when no decision has yet been made.

Art. 14 Abs. 4

This provision allows for the search of third-party premises when there is a suspicion that expelled foreigners or their identity papers might be hidden there, subject to a judicial order.

Art. 14d

This article was removed, implying a procedural change regarding internment as other measures were deemed sufficient replacements.

Art. 20 Abs. 1ter (neu)

This provision establishes the admissibility of administrative court appeals against cantonal decisions regarding preparatory detention or detention for expulsion.

Art. 23a

This article specifies penalties for violating measures ordered under Article 13e, including detention or imprisonment.

Art. 47 Abs. 2bis

This provision relates to the finality of decisions on appeals, stating that a decision on appeal is not subject to further challenge.

Art. 14b Abs. 2

This provision was amended to specify the conditions under which provisional admission should be lifted or terminated.

Art. 17a Abs. 2

This provision was deleted, indicating a procedural change regarding provisional admission.

Art. 66 Abs. 1 LTF

This provision likely relates to the imposition of costs, though not explicitly stated in the provided text, it's a common procedural article in dispositive orders.

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Volltext

Droit des étrangers. Mesures de contrainte. Loi 140 N 3 mars 1994

Erwägungen der Kommission #ST# 93.128

Mit der Aufhebung dieses Artikels anlässlich der Revision des

Bundesgesetzes wird dem Anliegen der Initiative vollumfäng- Zwangsmassnahmen

lich Rechnung getragen. im Ausländerrecht.

Gonseth Ruth (G, BL) présente au nom de la Commission de Bundesgesetz

la sécurité sociale et de la santé publique (CSSS) le rapport Droit des étrangers.

écrit suivant: Mesures de contrainte. Loi

Droit en vigueur Fortsetzung - Suite

Le non-paiement de la taxe militaire est régi par l'article 42 de

la loi fédérale sur la taxe d'exemption du service militaire. Cet Siehe Seite 93 hiervor-Voir page 93 ci-devant

article précise que «l'assujetti qui, par sa faute et bien qu'ayant

reçu un dernier avertissement, n'aura pas payé la taxe dans le

second délai supplémentaire prévu à l'article 33 alinéa 3 sera

puni des arrêts pour dix jours au plus».

Révision de la loi: 93.045 Taxe militaire. Loi fédérale. Modifica- Art. 13e

tion Antrag der Kommission

Dans son message sur la révision de la loi sur la taxe d'exemp- Abs.1

tion du service militaire, le Conseil fédéral propose d'abroger Mehrheit

l'article 42. Il motive sa proposition comme suit: «En suppri- .... oder gefährdet, insbesondere zur Bekämpfung des wi-

mant la disposition selon laquelle le non-paiement coupable derrechtlichen Betäubungsmittelhandels, die Auflage ma-

de la taxe est puni des arrêts pour dix jours au plus, il est tenu chen

compte des objections maintes fois exprimées que cette peine Minderheit l

n'est guère conciliable avec l'article 59 alinéa 3 est ('La con- (Tschäppät Alexander, Borei François, Bühlmann, Diener, Eg-

trainte par corps est abolie').» genberger, Fankhauser, Gross Andreas)

La commission approuve l'abrogation de l'article 42. Elle se .... und Ordnung ernsthaft gefährdet, insbesondere zur Be-

rallie en cela à la décision prise le /octobre 1993 par le kämpfung des widerrechtlichen Betäubungsmittelhandels,

Conseil des Etats. verbieten, ein bestimmtes Gebiet zu betreten oder zu ver-

lassen.

Considérations de la commission Minderheit II

L'abrogation de l'article concerné à l'occasion de la révision (Gross Andreas, Borei François, Bühlmann, Fankhauser)

de la loi sur la taxe d'exemption du service militaire permettrait Streichen

de prendre en compte les préoccupations exprimées par l'au-

teur de l'initiative. Abs. 2

Mehrheit

Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Die Kommission beantragt, die Aufhebung von Artikel 42 im Minderheit II

Rahmen der Gesetzesrevision gutzuheissen und die Initiative (Gross Andreas, Borei François, Bühlmann, Fankhauser)

als erfüllt abzuschreiben. Streichen

Proposition de la commission

Abs. 3

La commission propose donc d'approuver l'abrogation de

Mehrheit

l'article 42 dans le cadre de la révision de la loi fédérale préci-

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

tée, et de classer l'initiative, l'objectif visé ayant été atteint

Minderheit l

(Keller Rudolf, Aubry, Borer Roland)

Angenommen -Adopté

.... keine aufschiebende Wirkung. Der Beschwerdeentscheid

ist nicht anfechtbar.

Minderheit II

An den Ständerat-Au Conseil des Etats

(Gross Andreas, Borei François, Bühlmann, Fankhauser)

Streichen

Abs. 4 (neu)

Mehrheit

Liegt über die Aufenthaltsberechtigung des Ausländers noch

kein Entscheid vor, so hat die zuständige Behörde ohne Ver-

zug den Entscheid zu treffen.

Minderheit II

(Gross Andreas, Borei François, Bühlmann, Fankhauser)

Streichen

Art. 13e

Proposition de la commission

AI.1

Majorité

.... l'ordre publics, notamment en vue de lutter contre le trafic

illégal de stupéfiants, de ne pas quitter....

Minorité I

(Tschäppät Alexander, Borei François, Bühlmann, Diener, Eg-

genberger, Fankhauser, Gross Andreas)

.... d'établissement et qui menace sérieusement la sécurité et

l'ordre publics, notamment en vue de lutter contre le trafic illé-

gal de stupéfiants, de pénétrer dans une région déterminée ou

de la quitter.

3. März 1994 N 141 Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht. Bundesgesetz

Minorité II chen ungeliebten Szenen in Zürich polizeilich Herr zu werden,

(Gross Andreas, Borei François, Bühlmann, Fankhauser) indem man sie vergeblich aufzulösen versucht. Die Szene

Biffer wandert immer an einen anderen Ort, wo die Polizei noch nicht

ist, und wenn diese dann kommt, geht die Szene weiter.

AI. 2 Sie können diese Szene nur auflösen - im Letten z. B. -, wenn

Majorité Sie die Drogenpolitik entkriminalisieren, den Schwarzmarkt

Adhérer au projet du Conseil fédéral austrocknen, die Drogenpolitik liberalisieren.

Minorité II Mit diesem Ein- und Ausgrenzensartikel führen Sie unredli-

(Gross Andréas, Borei François, Bühlmann, Fankhauser) cherweise Sündenböcke vor, denn Ausländer sind nicht öfter

Biffer Dealer als Schweizer. Sie stigmatisieren ein Bevölkerungsseg-

ment, Sie hetzen Menschen aufeinander los, die alle in einer

Al. 3 Misere stecken. Das kann man sehr schön im Kreis 5 sehen,

Majorité wo diese Szene beheimatet ist, weil dort einerseits die eher be-

Adhérer au projet du Conseil fédéral nachteiligten Schweizerinnen und Schweizer und gleichzeitig

Minorité I etwa 40 bis 50 Prozent Ausländerinnen und Ausländer woh-

(Keller Rudolf, Aubry, Borer Roland) nen. Wenn Sie Asylbewerber wirklich als Kleindealerausgren-

.... d'effet suspensif. La décision rendue sur recours n'est pas zen, wird die Funktion der Kleindealerei einfach von anderen,

attaquable. von Schweizerinnen und Schweizern übernommen, solange

Minorité II Sie drogenpolitisch nicht das Gebotene tun und verhindern,

(Gross Andréas, Borei François, Bühlmann, Fankhauser) dass man Kleindealer für solche Zwecke braucht und Men-

Biffer schen für solche Zwecke missbraucht.

Auf die Unpraktikabilität des Ein- und Ausgrenzens müssen

Al. 4 (nouveau) wir hier gar nicht genau eingehen. Sie könnten den Beweis

Majorité nicht erbringen, dass Artikel 13e praktikabel wäre, denn jene,

Si aucune décision n'a encore été rendue au sujet du droit de die diesen Artikel unterstützen, wollen gar nicht neue Grenz-

séjour de l'étranger, l'autorité compétente doit rendre sa déci- häuschen - z. B. beim Letten, um den ganzen Kreis 5, um die

sion dans les meilleurs délais. ganze Stadt Zürich oder gar den ganzen Kanton Zürich - auf-

Minorité II stellen, sondern einen Vergehenstatbestand schaffen, der ih-

(Gross Andréas, Borei François, Bühlmann, Fankhauser) nen dann fremdenpolizeilich die Verhaftung gestattet, für den

Biffer Fall, dass das zweite Mal Leute dort sind, denen sie beim er-

sten Mal gesagt haben, sie dürften nicht mehr kommen.

Abs. 1 -Al. 1 Weil sie das bestehende, ausreichende Recht eigentlich nicht

vollziehen wollen, schaffen sie ein zweifelhaftes neues, das die

Gross Andreas (S, ZH), Sprecher der Minderheit II: Ich vorgeschobenen Ziele verfehlt, der Willkür Tür und Tor öffnet

möchte mich unter anderem an Bundesrat Koller wenden, und die Menschen- und Freiheitsrechte in Frage stellt.

doch er ist noch nicht da Ich wollte mich eigentlich jetzt direkt an Herrn Bundesrat Koller

Ich glaube, es ist sinnvoll, mit diesem Artikel die Debatte neu wenden. Diejenigen unter Ihnen, die bisher gemeint haben,

aufzunehmen, denn viele empfinden diesen als Schlüsselarti- dieses Gesetz bzw. dieser Artikel sei so gut, ersetzen jetzt halt

kel. Einige nennen ihn den Kern, die «Lex Letten». Herrn Bundesrat Koller. Ich habe Herrn Bundesrat Koller vier

Für mich ist es ein wichtiger Artikel, weil man an ihm exem- Tage lang zugehört, und manchmal habe ich ein bisschen ge-

plarisch die Problematik dieses Gesetzes illustrieren kann: litten dabei. Seither habe ich mich immer wieder gefragt, wes-

Problematik dieses Gesetzes, weil dieser Artikel gesetzgebe- halb er dies eigentlich tut, weshalb er sich eigentlich kaum von

risch nicht nötig, sozial falsch und politisch opportunistisch einem Argument beirren lässt

ist; weil er meiner Meinung nach Erwartungen folgt, Erwar-

tungen zu erfüllen vorgibt, die sich so nicht erfüllen lassen. Präsidentin: Jetzt kommt Herr Bundesrat Koller. Ich begrüsse

Man könnte auch von einer emotionalen Gesetzgebung spre- ihn und bin froh, dass er bei uns eintrifft

chen. Man schürt Emotionen, versucht, ihnen zu entspre-

chen, löst aber keine Probleme und schafft neue, noch ge- Gross Andreas (S, ZH) Sprecher der Minderheit II: Es tut mir

fährlichere Emotionen. leid, Herr Bundesrat Koller, aber ich kann Sie nicht schonen,

Es fängt schon bei der Sprache an. Der Titel dieses Artikels obwohl Sie sicher erholungsbedürftig sind. (Heiterkeit)

heisst Ein- und Ausgrenzen. Sprache bildet so etwas wie die Ich habe Ihnen tagelang zugehört und habe mich dabei immer

Gene der Politik. Die Sprache ist entlarvend. Sie weist auf den gefragt, weshalb Sie sich so wenig von Argumenten beirren

Stoff hin, aus dem jeweils die Politik gemacht wird. Wer ein- lassen, beispielsweise bei diesem Artikel. Ich habe vorhin auf-

und ausgrenzt, hat eine diffuse Angst Er projiziert eigentlich zuzeigen versucht, dass dieser Artikel 13e- Ein- und Ausgren-

die Angst auf jene, die er ausgrenzt, ohne die Ursachen seiner zen - schon in der Sprache zeigt, dass er falsch liegt, dass Sie

Angst abzubauen, denn ausgrenzen heisst auch abweisen. damit nicht realisieren können, was Sie wollen. Trotzdem Hes-

Ängste abbauen erfordert aber ein Eingehen auf das, was sen Sie sich überhaupt nicht beirren.

Angst macht Ein- und Ausgrenzen ist also typisch für eine Ist es die Sicherheit, die Sie haben, jeden Referendumskampf

emotionale, von Emotionen geleitete, vielleicht sogar sich hin- trotz allem Fragwürdigen gewinnen zu können? Sind es die

reissen lassende Politik. «Persilscheine» einiger Professoren, die Sie veranlassen, sich

Ich möchte betonen, dass Asylbewerber, welche kriminell nicht beirren zu lassen?

handeln, strafrechtlich geahndet gehören. Sie verwirken in der Ich möchte eine andere Antwort vorschlagen. Ich habe eine

Regel ihr Asylrecht. Ihr Gesuch kann beschleunigt erledigt mögliche Antwort auf die Frage gefunden, weshalb Sie sich

werden, und so lange können sie interniert werden. Genau nicht beirren lassen, und zwar bei einem Mann, dessen

das hat das Bundesgericht gestattet. Herr Bundesrat Koller 525. Geburtstag wir in diesem Jahr feiern können, der als ein

hat das gestern auch nicht anders berichtet Ausländerpoli- Denker gilt, der die Moderne in der politischen Philosophie er-

tisch braucht es also diesen Artikel nicht öffnet hat, Niccolo Machiavelli. Machiavelli steht ja nicht für

Drogenpolitisch schüren Sie damit einmal mehr Hoffnungen, das Denken, das man heute als machiavellistisch bezeichnet.

die Sie nicht erfüllen können. Es wird mit diesem Artikel vorge- Insofern möchte ich also nicht falsch verstanden werden. Herr

geben, die «Szene» in Zürich könne aufgelöst werden. Mit die- Bundesrat Koller ist nicht ein Machiavellist. Machiavelli be-

ser so unerfüllbaren Hoffnung folgen Sie einer unguten zür- schrieb in seinem Hauptwerk «Der Fürst» nur die Herrschafts-

cherischen Tradition - ich würde glauben, dass Sie einer un- techniken, die man heute als machiavellistisch bezeichnen

guten zürcherischen Tradition nicht folgen möchten, da Sie kann. Er beschrieb sie, um die Florentiner - es ging ihm da-

eher skeptisch sind, wenn man Ihnen zürcherische Traditio- mals um die Republik in Florenz - in die Lage zu versetzen,

nen vorschlägt -: Seit über zehn Jahren versucht man, sol- diese Herrschaft zu überwinden. Er hat geschrieben, dass für

Droit des étrangers. Mesures de contrainte. Loi 142 N 3 mars 1994

eine politische Herrschaft - und es ist egal, ob es ein «Fürst» Auch hier müssten wir uns ganz ehrlich überlegen, was der Ar-

oder eine Republik oder eine Demokratie wie die Schweiz ist - tikel bringt und wie weit wir ihn formulieren müssen, um das

das wichtiger ist, was sich die Leute unter einer Sache vorstel- angestrebte Ziel zu erreichen. Die Störung der öffentlichen

len, als das, was wirklich Sache ist. Machiavelli schrieb im Ordnung als Kriterium ist sicher nicht das richtige Instrument,

18. Kapitel - ich kann Ihnen das nachher sogar auf italienisch um Ordnung zu schaffen, ausser man wolle hier auch wieder

geben, wenn Sie das im Original lesen möchten -: «Alle se- strenger gegen Ausländer vorgehen und einen härteren Mass-

hen, was du scheinst, aber nur wenige erfassen, was du bist. stab anlegen als bei Schweizerinnen und Schweizern.

Und diese wenigen» - auch hier im Saal vielleicht - «wagen Ich möchte Sie daher bitten, dem Antrag der Minderheit l zuzu-

nicht, der Meinung der vielen zu widersprechen, welche auf ih- stimmen. Er verhindert nicht, dass in der Drogenszene etwas

rer Seite die Majestät des Staates haben. » gemacht werden kann. Er beinhaltet genau diese Konkretisie-

Ich wage nicht zu behaupten, Herr Bundesrat, Sie wirklich er- rung, wie sie auch die Kommissionsmehrheit vorgesehen hat,

fasst zu haben, deshalb suche ich immer noch nach Antwor- aber er hat nicht den Nachteil in sich, dass die unklare Formu-

ten. Ich wage nur - obwohl Sie die Majestät des Staates für lierung der Störung beibehalten wird.

sich reklamieren können -, die Sache, um die es hier geht, und Ich möchte Sie bitten, diesem Antrag zuzustimmen. Ich selber

nicht nur die Vorstellung davon, zu erfassen und Ihnen des- werde dem Rayonverbot zustimmen, weil ich glaube, dass es

halb zu widersprechen. Ich sage Ihnen, dass Sie mit diesem gegenüber diesen Delinquenten eine mildere Massnahme ist

Artikel 13e nicht leisten können, was Sie vorgeben, dass wir als der gestern leider beschlossene Artikel 13a Buchstabe e.

die Sache und nicht nur den Schein, die Vorstellung dieses

Gesetzes, beurteilen müssen. Es genügt also nicht, wenn die Fritschi Oscar (R, ZH): Wir haben im Laufe der gestrigen De-

Leute meinen, sie könnten damit etwas erreichen, was von der batte sehr oft das Wort «Verhältnismässigkeit» gehört. Dabei

Sache her nicht möglich ist liegt es doch auf der Hand, dass von den vier Pfeilern der Vor-

Deshalb bitte ich Sie, auf diesen Artikel zu verzichten, zumal er lage - nämlich den Massnahmen: Vorbereitungshaft, Aus-

Tür und Tor öffnet für Sachen, deren Problematik wir uns offen- schaff ungshaft, erweiterte Durchsuchungsmöglichkeit und

bar hier gar nicht vorstellen können. Zuweisung eines Rayons, d. h. Ein-und Ausgrenzung-dieser

letztere der mildeste von allen ist. Deshalb würde ich meinen,

Tschäppät Alexander (S, BE), Sprecher der Minderheit l: daraus sei abzuleiten, dass es gerade im Sinne der Verhältnis-

Wenn Sie sich den Text vor Augen halten, werden Sie sehen, mässigkeit ist, wenn jene Kreise hier im Rat, die gegenüber der

dass der Bundesratseinen Vorschlag, nämlich das Gebiet nicht Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft skeptisch sind, dafür

zu verlassen oder nicht betreten zu dürfen, dann anwenden will, sorgen, dass dort, wo die Voraussetzungen dazu erfüllt sind,

wenn zwei Elemente erfüllt sind. Das erste Element ist die Stö- zuerst diese mildeste Massnahme der Ein- und Ausgrenzung

rung der öffentlichen Ordnung, das zweite die Gefährdung. zum Tragen kommt.

Meine Kritik ist die, dass die erste Formulierung, die Störung Wenn Herr Gross Andreas sagt, die Ein- und Ausgrenzung sei

der öffentlichen Ordnung, viel zu offen, viel zu ungenau und nicht nötig, mag das sein, wenn man Buchstabe e von Arti-

viel zu unpräzise ist. Sie geht meiner Meinung nach - das die kel 13a, also die Vorbereitungshaft, extensiver zum Zuge kom-

gleiche Kritik wie gestern - auch wieder über das Ziel hinaus. men lassen will. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das

Was heisst denn schon «die öffentliche Ordnung stören»? die Meinung von Herrn Gross ist.

Heisst das laut singen an einem Fest, heisst das ein bisschen Das gleiche gilt für Herrn Tschäppät Alexander, der an sich

betrunken nach Hause kommen? Oder heisst das effektiv erst dieser Massnahme ja zustimmt. Deshalb dünkt mich, wir soll-

das, worauf offenbar Herr Bundesrat Koller abzielt, nämlich ten hier nicht besondere Hürden aufstellen. Mir scheint folge-

eine Störung im Bereiche der Betäubungsmittel? richtig die Differenzierung unnötig, dass die Rayonzuweisung

Die Formulierung mit der Störung, wie sie hier beantragt wird, nur dann erfolgen kann, wenn die Ordnung «ernsthaft gefähr-

ist eine äusserst unpräzise, für Juristen in der Auslegung si- det» ist und nicht schon, wenn sie nur «gefährdet» ist. Dass

cher nicht sehr einfache. Kommt hinzu, dass die Ein- und Aus- man hier einen qualifizierten Begriff einführt, scheint mir unnö-

grenzung nicht vom Richter verfügt wird, sondern im konkre- tig. Die Frage, ob jemand «ernsthaft gefährdet» ist oder nur

ten Fall von der Verwaltung - wie Sie im Text sehen -, mit der «gefährdet», gibt wieder Juristenfutter. Das ist bei diesermilde-

Möglichkeit eines Weiterzuges an den Richter. sten Massnahme eigentlich nicht nötig.

Von daher scheint es mir dringend notwendig, dass wir eine Vollends schwer fällt es mir, den Antrag der Minderheit II

Formulierung wählen, die so präzise, so klar ist, dass sie zu (Gross Andreas) zu begreifen. Ich kann mir nicht helfen, da

keinerlei Problemen in der Auslegung führt. Die «Gefährdung sehe ich zu einem schönen Teil die Taktik der Fundamentalop-

der öffentlichen Ordnung» ist bedeutend einfacher, ist zwar position gegen dieses Gesetz am Werk, die darin besteht, an

auch nicht präzise umschrieben, aber da kennen wir in der juri- die vorgeschlagenen Massnahmen einen superperfektionisti-

stischen Praxis genügend Beispiele, die dafür sprechen, dass schen Anspruch zu stellen. Herr Gross hat an die Massnahme

wir mit diesem Element leben können. den Anspruch gestellt, dass die Drogenszene in Zürich aufge-

Ich muss sagen, die Kommissionsmehrheit hat mit ihrem An- löst werden soll, und dann ausgeführt: Dieses Ziel wird nicht

trag diese Gefährdung konkretisiert, sie hat den klaren Hin- zu 100 Prozent erreicht, also müssen wir von der Massnahme

weis auf die Betäubungsmittel gemacht Es ist eigentlich die absehen.

sinnvollste Ergänzung, gerade wenn man sagt, der Zweck die- Ich bin mit ihm überzeugt, dass wir das Phänomen der dro-

ses Gesetzes sei zu einem schönen Teil auch die Bekämpfung gendealenden Asylbewerber mit der Ein- und Ausgrenzung

des Drogenhandels vor allem im Räume Zürich. Was die Kom- nicht einfach völlig zum Verschwinden bringen. Aber auch

missionsmehrheit beschlossen hat, ist bedeutend präziser als wenn der Ertrag nur 50 statt 100 Prozent betragen sollte, ist

das, was der Bundesrat will, aber es hat eben immer noch den doch hier das Verhältnis von Aufwand und Ertrag besonders

Schönheitsfehler, dass auch die «Störung» nach wie vor im gut, weil nämlich der Aufwand - das wäre der Grad der Ein-

Text ist. Ich denke, wir wollen den Zürchern helfen, hier einen schränkung der persönlichen Freiheit- hier besonders gering

Beitrag zu leisten. Ob das gelingt oder nicht, das haben Sie ausfällt.

von Herrn Gross Andreas anders gehört, da kann jeder seine Darum bitte ich Sie im Namen der FDP-Fraktion, sowohl den

eigene Meinung haben. Aber wir wollen nicht noch mehr; wir Streichungsantrag der Minderheit II (Gross Andreas) als auch

wollen insbesondere nicht eine Formulierung ins Gesetz auf- den Antrag der Minderheit l (Tschäppät Alexander), hier eine

nehmen, die sehr fragwürdig ist, die in der Auslegung völlig verschärfte Formulierung vorzusehen, abzulehnen.

unklar ist. Die Störung wird noch zu definieren sein.

Ich möchte Sie dringend bitten, diesen Aspekt zu berücksichti- Goll Christine (S, ZH): Im Namen eines Teils der SP-Fraktion

gen und die Variante zu wählen, die einen Beitrag an die Lö- bitte ich Sie, dem Antrag der Minderheit II (Gross Andreas) auf

sung des Problems leistet - mindestens einmal gesetzestech- Streichung von Artikel 13e zuzustimmen.

nisch einen Beitrag leisten könnte -, die aber nicht mit einer Ich habe mich bei dieser Vorlage grundsätzlich gefragt,

Formulierung operiert, die in der Praxis schwer zu handhaben warum sie nicht dem Departement Villiger überlassen wurde,

sein wird. da sie ja nichts anderes als Abschreckungsmassnahmen ent-

3. März 1994 N 143 Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht Bundesgesetz

hält. Die unzumutbare Verschärfung des Anag wird von der In der Luzerner Strafrechtsprozessordnung heisst es im Zu-

Geschichte eingeholt und läuft meiner Meinung nach Gefahr, sammenhang mit Untersuchungshaft: «Untersuchungshaft

zum eigentlichen Kriegsrecht zu werden. darf nicht angeordnet werden, wenn der Zweck durch mildere

Ich erinnere an die Geschichte: Gestützt auf seine Kriegsvoll- Massnahmen erreicht werden kann, sei das Schriftensperre,

machten hat der Bundesrat schon während des Ersten Welt- sei das sich regelmässig melden, sei das Nichtverlassen eines

krieges in der Verordnung über die Grenzpolizei und die Kon- bestimmten Gebietes.» Und das trifft dann «Gerechte» und

trolle der Ausländer Ausweisungsvorschriften erlassen. «Ungerechte», also Schweizerinnen, Schweizer, Ausländerin-

Mit Artikel 13e sollen eigentliche Sperrbezirke für Ausländerin- nen, Ausländer.

nen und Ausländer geschaffen werden. Bei näherem Hinse- Was hier zur Diskussion steht, ist also nicht ein ganz unbe-

hen entpuppt sich der neugeschaffene Artikel jedoch nicht kanntes Institut. Wir möchten es deshalb, weil es die mildere

einfach als Verbot gegenüber Staatsbürgerinnen und Staats- Massnahme und auch nicht so extrem einschränkend ist Es

bürgern, bestimmte Gebiete zu verlassen oder zu betreten, ist einfach angenehmer, sich in Freiheit bewegen zu können,

sondern damit wird einzig und allein ein Vorwand geschaffen, als irgendwo in einer Zelle sitzen zu müssen. Wir legen beim

Aus- und Wegweisungen ohne Respektierung der ver- Vorschlag der Mehrheit aber sehr viel Wert darauf, dass nun

fassungsrechtlich garantierten Grundrechte vornehmen zu der Zweck der Massnahme, insbesondere die Bekämpfung

können. des widerrechtlichen Betäubungsmittelhandels, hier aufge-

Wenn Sie nämlich den Sperrbezirkparagraphen konsequent nommen wird, dass es auch bei der Auslegung einen Anhalts-

umsetzen wollen, Herr Bundesrat Koller, kommen Sie nicht punkt gibt, wofür man das eigentlich will.

um die Frage der Kontrolle und um die Frage des Vollzugs Kein Mensch, kein vernünftiger Mensch, behauptet, mit die-

herum. Wollen Sie Ausweiskontrollen, Kontrollen von Aufent- ser Vorlage sei das Drogenproblem zu lösen. Diese Vorlage

halts- oder Niederlassungsbewilligungen, in Grenzhäuschen wurde geschaffen, um Missbräuche im Asylverfahren be-

am Bahnhof Letten, an der Kornhausbrücke und an allen kämpfen zu können. Ich meine, dass es das Problem ent-

Strassenkreuzungen entlang der Langstrasse einrichten? Das schärft, wenn man dafür sorgen kann, dass die Leute zum

müssten Sie nämlich tun, wenn Sie Ihren Antrag, der sich in ei- Beispiel am Letten nicht mehr erscheinen. Man kann das Pro-

ner verwaltungsrechtlichen Grauzone bewegt, in allen Konse- blem - nicht den Drogenhandel, aber die Aversion, die sich

quenzen zu Ende denken. in unserer Bevölkerung breitmacht - damit entschärfen.

Mit dem Artikel 13e wird der Willkürbereich in einer ohnehin Ich empfehle Ihnen, der Mehrheit zuzustimmen.

längst von den Behörden verschärften Internierungspraxis

ausgedehnt. Die vorgeschlagene Ein- und Ausgrenzung auf- Leuba Jean-François (L, VD): Nous sommes ici je crois sur la

grund blosser Verdächtigungen trägt zu einer unverantwort- pointe de la «lex Letten» parce que manifestement cette dispo-

baren Kriminalisierung einer Bevölkerungsgruppe bei. sition est faite pour résoudre les problèmes du Letten.

Die neugeschaffenen regionalen Ein- und Ausgrenzungsmög- Les libéraux -je le crois - ont su démontrer hier qu'ils savaient

lichkeiten sind politisch unsauber und menschenunwürdig. être critiques à l'égard des dispositions de cette loi quand cel-

Genau mit solchen Abschreckungsaktionen in pseudojuristi- les-ci touchaient véritablement à l'essence même de la liberté

scher Verpackung wecken Sie falsche Erwartungen in der Be- individuelle. Mais, ils ont aussi montré qu'ils tenaient compte

völkerung. Und wenn die Bevölkerung dann feststellt, dass die des nécessités et des réalités, de manière à assurer l'ordre pu-

Sache doch nicht so wirkt, wie diese Vorlage und insbeson- blic. Nous ne nous dégagerons pas de cette voie.

dere dieser Artikel es weismachen wollen, wird die Schraube La mesure qui vous est proposée est plus douce que la priva-

einfach weiter in der falschen Richtung gedreht. tion de liberté puisque assigner quelqu'un à résidence ou lui

Grundrechte, namentlich das Grundrecht auf Asyl, dürfen interdire de pénétrer dans un certain quartier est une mesure

nicht in Frage gestellt werden. Deshalb lehnen wir die Schaf- raisonnable lorsque cette personne trouble sérieusement l'or-

fung jeder Form von Sonderrecht vehement ab. dre public ou menace la sécurité publique. C'est véritable-

Ich frage Sie, Herr Koller, ob Sie in der gestrigen Debatte nicht ment la mesure la plus douce que l'on peut prendre. Par

ab und zu auch den Eindruck hatten, dass Sie diejenigen conséquent, comme M™ Stamm Judith, nous ne comprenons

Claqueure auf Ihrer Seite hatten, die Sie eigentlich gar nicht pas très bien pourquoi on s'oppose à cette mesure qui est ma-

wollten. nifestement plus douce que la privation de liberté.

Zwangsmassnahmen sind immer ein Zeichen politischer Hilf- C'est la raison pour laquelle nous vous proposons de rejeter la

losigkeit und kennzeichnen auch die gegenwärtige Krise. In- proposition de minorité II (Gross Andréas). Il faut absolument

nere Sicherheit ohne soziale Sicherheit und vor allem ohne so- maintenir la mesure qui est probablement la plus intelligente

ziale Gerechtigkeit ist für Menschen, die in diesem Land als de toutes celles qui nous sont proposées dans cet arsenal.

Randgruppen ausgegrenzt werden und durch diesen Arti- En ce qui concerne la proposition de minorité l (Tschäppät

kel 13e noch schamloser abgeschoben werden sollen, nicht Alexander), il nous semble qu'il faut également la rejeter parce

möglich. Konfliktlösungen werden nicht in Sperrbezirken ent- que l'exemple qu'on nous a toujours donné est celui du petit

wickelt trafiquant qu'on arrête, qui revient le lendemain et qu'on retro-

Setzen Sie sich bitte für Konfliktlösungen ein, in denen Trans- uve sur le marché de la drogue. Or, c'est probablement ce pe-

parenz und Fairness oberstes Gebot sind! Nur so ist es mög- tit trafiquant qu'il est utile d'éloigner du marché de la drogue,

lich, die zivilen und politischen Menschenrechte zu wahren. alors qu'on ne peut pas toujours dire qu'il menace «sérieuse-

Stimmen Sie deshalb für die ersatzlose Streichung von Arti- ment» la sécurité publique parce qu'il fait du petit trafic. Par

kel 13e! conséquent, l'introduction du mot «sérieusement» nous paraît

excessive.

Stamm Judith (C, LU): Ich muss Ihnen sagen, dass ich das ve- La proposition de la majorité de la commission est bien préfé-

hemente Anrennen gegen diesen Artikel nicht verstehe. Wir rable et nous vous engageons à la soutenir.

haben in der CVP-Fraktion auch verschiedene Angehörige,

die der ganzen Vorlage recht skeptisch gegenüberstehen, Präsidentin: Die SVP-Fraktion lässt mitteilen, dass sie die

aber ich meine, dass wir diesem Artikel nun in der Formulie- Mehrheit unterstützt.

rung, wie sie die Mehrheit gefunden hat, wirklich zustimmen

können. Heberlein Trix (R, ZH), Berichterstatterin: Die Kommissions-

Erstens dürfen wir ja nicht vergessen: Es geht hier um Perso- mehrheit hat den Antrag der Minderheit II (Gross Andreas) zu

nen, deren Aufenthalts- oder Niederlassungsverhältnisse diesem Artikel mit 15 zu 4 Stimmen abgelehnt. Im übrigen ist

nicht geregelt sind. die Bezeichnung «Ein- und Ausgrenzung», die in der Diskus-

Zweitens dürfen wir nicht vergessen, dass es hier um die mil- sion immer wieder aufgenommen wird, in keinem Artikel und

deste der möglichen Massnahmen geht. Die nächste Mass- auch in keinem Titel des Gesetzes vorhanden.

nahme ist ja Vorbereitungs- oder Ausschaffungshaft. Die Möglichkeit, Ausländern ohne Aufenthaltsbewilligung bei

Drittens dürfen wir nicht vergessen, dass wir genau diese Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit - und

Massnahme auch in Strafprozessordnungen kennen. nach dem Willen der Kommissionsmehrheit insbesondere

Droit des étrangers. Mesures de contrainte. Loi 144 N 3 mars 1994

zur Bekämpfung des widerrechtlichen Betäubungsmittelhan- simple comportement asocial, mais qu'il fallait que quelque

dels - die Auflage zu machen, ein bestimmtes Gebiet nicht chose de grave se passe en relation avec les territoires qui se-

mehr zu betreten oder ein zugewiesenes Gebiet nicht zu ver- raient interdits.

lassen, bedeutet zwar eine Einschränkung der Bewegungs- Je lui demanderai de préciser cette idée et, compte tenu de

freiheit Sie ist aber, wir haben es gehört, ein eindeutig milde- cette restriction, je vous invite à accepter la proposition de la

res Mittel als die anderen Massnahmen, die wir beschlossen majorité de la commission qui a été adoptée par 15 voix

haben. contre 8.

Im Kampf gegen die Drogenszene, insbesondere in der Re-

gion Zürich - es gibt aber auch andere Zentren, ich möchte

Koller Arnold, Bundesrat: Zunächst zu Frau Goll: Wenn Sie

hier z. B. Bern, auch Chur oder Biel erwähnen -, ist diese Auf-

sagen, diese Bestimmung über die Ein- und Ausgrenzung ver-

lage ein taugliches Mittel, Ausländer ohne Aufenthaltsbewilli-

stosse gegen ein Grundrecht, muss ich dem widersprechen

gung von dieser Szene fernzuhalten. Wenn man etwas errei-

und hier noch einmal die ganze Konzeption des Gesetzes wie-

chen will, muss man es ja zuerst einmal ausprobieren können.

derholen. Das Gesetz ist nur anwendbar auf Ausländer, die

Die Wirksamkeit einer Massnahme kann nicht von vornherein

keine Anwesenheitsberechtigung haben. Und bei Auslän-

einfach als negativ beurteilt werden, wenn man sie gar nicht

dern, die keine Anwesenheitsberechtigung haben, steht klar

anordnen kann.

und eindeutig fest, dass sie sich nicht auf ein Grundrecht, auf

Die Kommission war sich einig - Frau Stamm Judith hat es

volle Bewegungsfreiheit, berufen können, wie Schweizer und

ausgeführt -, dass dies sicher keine Lösung des Drogenpro-

hier Niedergelassene oder unter einem anderen fremden-

blems bietet und dass auch der Handel dadurch kaum einge-

rechtlichen Titel sich hier befindende Ausländer das für sich in

dämmt werden kann. Dazu wären eine Änderung des Betäu-

Anspruch nehmen können.

bungsmittelgesetzes und eine Bekämpfung des Handels mit

Es ist verschiedentlich wiederholt worden, dass es sich hier

ganz anderen Mitteln notwendig. Diese Regelung hier kann

gegenüber der Haft um eine milde freiheitsbeschränkende

eine Trennung der Asylbewerber von der Drogenszene bewir-

Massnahme handelt. Ich möchte in diesem Zusammenhang

ken, nicht aber eine Auflösung der Szene.

anhand der Botschaft noch einmal aufzeigen, wie das Zusam-

Den Kantonen soll damit die Möglichkeit gegeben werden,

menspiel zwischen Artikel 13aLitera e und dieser weniger weit

Ausländer beim Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für den

gehenden Massnahme ist Bei Artikel 13a Litera e haben wir

Verdacht, dass sie in strafbare Handlungen verwickelt sind,

ausdrücklich festgehalten, dass das blosse Verweilen einer

von allfälligen Tatorten fernzuhalten - sei dies während des

Person in einem deliktischen Umfeld, beispielsweise in der

laufenden Verfahrens oder auch im Falle eines abgewiesenen

Drogenszene, nicht zur Vorbereitungshaft führen kann. Dage-

Gesuchstellers, wenn die Wegweisung nicht vollzogen wer-

gen soll in solchen Fällen eine Ein-oder Ausgrenzung möglich

den kann. Die Minderheit l (Tschäppät Alexander) will diese

sein. Sie sehen also auch hier die Subsidiarität jener Mass-

Möglichkeit nur bei ernsthafter Gefährdung zulassen.

nahme.

Die Kommissionsmehrheit hat sich mit 15 zu 8 Stimmen für die

Gegenüber den Bedenken, die vor allem von Herrn Tschäppät

von ihr beantragte Regelung entschieden.

Alexander geäussert worden sind, verweise ich auf den Text

der Botschaft (Ziff. 215). Wir haben klar festgehalten: «Eine

Darbellay Vital (C, VS), rapporteur: Les dispositions que nous

Störung oder Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ord-

vous présentons ici, c'est-à-dire l'interdiction d'entrer dans

nung liegt auch vor, wenn konkrete Anhaltspunkte für den Ver-

certains territoires donnés ou celle de quitter un territoire assi-

dacht der Begehung strafbarer Handlungen - etwa im Dro-

gné, n'ont aucune commune mesure, en ce qui concerne la

genmilieu -vorliegen, wenn Kontakte zu extremistischen Krei-

privation de liberté, avec celles que nous avons prises hier aux

sen bestehen, oder wenn der Ausländer» - das möchte ich

articles 13a, détention en phase préparatoire, et 13b, déten-

hier auch gegenüber Herrn Darbellay wiederholt haben -

tion en vue du refoulement.

«ganz allgemein» - nicht in leichter, sondern - «in grober

Il est de bon ton aujourd'hui de parler de relation coût/effica-

Weise gegen ungeschriebene Regeln des sozialen Zusam-

cité. Si nous nous posons la question au sujet de cette rela-

menlebens verstösst »

tion, je crois que, de toutes les mesures prises, celle-ci est à

Im übrigen ist die Ein- und Ausgrenzung - auch Frau Heber-

cet égard certainement la meilleure. Au point de vue du coût,

lein hat darauf hingewiesen - eine wichtige subsidiäre Mass-

en ce qui concerne les personnes, la perte de liberté est ici

nahme. Wenn wir Ausländer aus irgendeinem Grund nicht

nettement moins grave et, par conséquent, nettement moins

aus- oder wegweisen können, haben wir wenigstens die Mög-

douloureuse; le coût pour la société est nettement moindre

lichkeit, solche Leute ein- oder auszugrenzen.

également. En ce qui concerne l'efficacité, nous pouvons

Aus all diesen Gründen möchte ich Sie bitten, hier der Mehr-

penser qu'il est possible d'éloigner ainsi des scènes de la

heit der Kommission zuzustimmen. Dagegen, dass man als

drogue, particulièrement, un certain nombre de petits trafi-

Beispiel für eine mögliche Gefährdung oder Störung der öf-

quants.

fentlichen Ordnung «insbesondere zur Bekämpfung des wi-

Nous avons voulu marquer ce problème d'une manière parti-

derrechtlichen Betäubungsmittelhandels» aufnimmt, habeich

culière. Pour démontrer que cette mesure ne devait pas tou-

nichts einzuwenden.

cher n'importe quelle personne qui aurait un comportement

Noch eine Antwort an Herrn Gross Andreas: Herr Gross, Sie

quelque peu asocial, par suite, par exemple, d'un trauma-

haben selber gesagt, Sie würden mich nicht kennen. Dieses

tisme vécu au moment du départ de son pays, mais bien des

Zitat von Machiavelli ist der beste Beweis dafür. Denn ich kann

personnes qui sont en relation avec le domaine de la drogue.

Ihnen sagen: Ich bin viel zu sehr Appenzeller, um je etwas mit

Dans le projet du Conseil fédéral, la majorité de la commis-

der Majestät des Staates erreicht zu haben! Aber eine gewisse

sion a ajouté «.... notamment en vue de lutter contre le trafic

Prinzipientreue nehme ich für mich in Anspruch. Im übrigen

illégal de stupéfiants...... La majorité de la commission

hatte ich gestern und heute eigentlich nie den Eindruck, dass

(15 voix contre 4) estime - en ce qui concerne la proposition

Sie es nicht gewagt hätten, mir zu widersprechen.

de minorité II (Gross Andréas) - que cet article est néces-

saire.

La proposition de minorité l (Tschäppät Alexander) est plus Abstimmung - Vote

restrictive que la proposition de la majorité, puisqu'elle sup-

prime la notion de trouble et qu'elle introduit celle de «sérieu-

Eventuell-A titre préliminaire

sement». Il faut qu'il y ait une menace sérieuse. On peut alors

Fürden Antrag der Mehrheit 111 Stimmen

discuter de savoir où se place la limite du sérieux Plusieurs

Für den Antrag der Minderheit l 48 Stimmen

membres de la commission avaient quelques craintes concer-

nant la phrase figurant à la page 25 du message: «.... ou que,

de manière générale, l'étranger enfreint grossièrement les rè- Definitiv - Définitivement

gles tacites de la cohabitation sociale». M. le conseiller fédéral Für den Antrag der Mehrheit 121 Stimmen

nous a rassurés en nous disant qu'il ne s'agissait pas d'un Für den Antrag der Minderheit II 39 Stimmen

3. März 1994 N 145 Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht Bundesgesetz

Abs. 2-AI. 2 Art. 14e

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Adopté selon la proposition de la majorité Ordnungsantrag Bäumlin

Aussetzung der Beschlussfassung des Artikels 14e Anag bis

Abs. 3-Al. 3 nach Erscheinen der Botschaft und Verabschiedung des Ver-

pflichtungskredits für die Finanzierung der interkantonalen

Keller Rudolf (D, BL), Sprecher der Minderheit l: Nachfolgend Haftanstalten.

begründe ich die beiden von mir vertretenen Minderheitsan-

träge, den einen zu Artikel 13e Absatz 3 Anag und den ande- Motion d'ordre Bäumlin

ren - der in der Grundhaltung identisch ist - zu Artikel 47 Ab- La décision concernant l'article 14e de la loi sur le séjour et

satz 2 Asylgesetz. l'établissement des étrangers doit être reportée jusqu'à la pu-

Die Stossrichtung der beiden Minderheitsanträge ist klar. In blication du message et l'octroi du crédit d'engagement pour

Artikel 13eAnag geht es darum, dass jemand ein bestimmtes les maisons d'arrêts intercantonales.

Gebiet nicht betreten darf. Dagegen kann Beschwerde geführt

werden. Wir müssen aber aus Effizienzgründen dafür sorgen, Heberlein Trix (R, ZH), Berichterstatterin: Herr Bundesrat Kol-

dass der Beschwerdeweg nicht unendlich lang sein kann. Es ler hat uns ausdrücklich erlaubt, mit den Verhandlungen wei-

ist Sache des Gesetzgebers zu umschreiben, wo die Einspra- terzufahren und sie auch in seiner Abwesenheit abzuschlies-

chemöglichkeit aufhört sen. Er hat uns erklärt, dass er den Finanzierungsantrag des

Ich bestreite nicht, dass gegen die Anordnung Beschwerde Bundesrates nicht jetzt vertreten will, sondern dass die Kom-

geführt werden kann. Aber einmal genügt; dann entscheidet mission und nächste Woche das Plenum des Ständerates zu-

gemäss unserem gestrigen Entscheid die zuständige richterli- erst darüber befinden sollen.

che Behörde letztinstanzlich. Wenn wir das Ende dieses Be- Wir haben die Vertreter der Verwaltung hier, und ich erachte es

schwerdewegs nicht festschreiben, werden wir sehr schnell deshalb als sinnvoll, die Beratung des Geschäftes abzu-

erleben, dass der Versuch gemacht wird, abgewiesene Be- schliessen.

schwerden weiterzuziehen.

Grundsätzlich möchte ich bei der Begründung dieser beiden Bär Rosmarie (G, BE): Wir machen hier ganz wichtige Gesetz-

Minderheitsanträge doch einmal in Erinnerung rufen, dass un- gebung auf einem ganz heiklen Gebiet, das hier im Saal, das

sere Gerichtsbehörden schon heute sehr stark überlastet sind in der Bevölkerung sehr umstritten ist Ich kann mir nicht vor-

und deswegen auch häufig jammern. Es wäre eine Zumutung, stellen, dass wir diese Beratung ohne den zuständigen Justiz-

wenn wir diesen Instanzen noch mehr Gerichtsfälle-mehr als minister seriös über die Bühne bringen können.

nötig! -zumuten würden. Ich bitte Sie, den Ordnungsantrag abzulehnen. Es war schon

Beim zweiten von mir vertretenen Minderheitsantrag - zu Arti- an der Grenze, zwei Artikel zu beraten und dann wieder zu un-

kel 47 Absatz 2 Asylgesetz - geht es ebenfalls darum, nicht ei- terbrechen. Schon diese «zerhackte» Gesetzgebungsarbeit

nen zu langen Beschwerdeweg, diesmal bei offensichtlich un- scheint mir fragwürdig. Aber dann noch ohne Stellungnahme

begründeten Aufenthaltsgesuchen, zuzulassen. In eine ähnli- des Bundesrates- das können wir uns schlicht nicht erlauben.

che Richtung geht ja auch die Asyl-Initiative von uns Schwei- Ich bitte Sie, den Antrag abzulehnen.

zer Demokraten. Es ist letztendlich unser Bestreben, die Gesu-

che rechtsstaatlich korrekt, aber möglichst schnell zu behan- Stamm Judith (C, LU): Ich spreche in meinem eigenen Na-

deln. Gerade bei den Asylfällen, die unter dieses Gesetz fallen, men, weil ich keine Umfrage in der Fraktion machen konnte.

muss diese Grundhaltung Vorrang haben. Wir sollten bei al- Sie wissen, dass ich dieser Vorlage ausserordentlich skep-

lem Respekt vor den Rechtsmitteln der betroffenen Personen tisch gegenüberstehe. Trotzdem bin ich der Meinung, dass wir

auch an unsere extrem belasteten und bereits heute mit vielen den Rest jetzt noch durchberaten, denn soweit ich das über-

Fällen überhäuften richterlichen Behörden denken. blicke, haben wir viele der ganz schwierigen Probleme bereits

Die Annahme der beiden von mir vertretenen Minderheitsan- hinter uns.

träge wäre ein sehr, sehr kleiner, aber immerhin ein Beitrag Ich bin der Meinung, wir sind das Parlament, wir sind die Ge-

zum effizienteren Vollzug dieses Gesetzes. setzgeber, wir werden doch noch in der Lage sein, einen Ge-

Ich beantrage daher im Namen der Minderheit l sowie in je- setzentwurf, den wir in der Kommission so ausserordentlich

nem der Fraktion der Schweizer Demokraten und der Lega dei detailliert behandelt haben, jetzt ohne Anwesenheit des zu-

Ticinesi, diesen beiden Minderheitsanträgen zuzustimmen. ständigen Bundesrates durchzuberaten.

Heberlein Trix (R, ZH), Berichterstatterin: Wir haben gehört, Tschäppät Alexander (S, BE): Es ist ja schön, wenn uns Herr

dass Herr Keller Rudolf die Möglichkeit, gegen den Entscheid Bundesrat Koller erlaubt, weiterzuverhandeln. Aber hier han-

des Richters betreffend Anordnung von Massnahmen Be- delt es sich ein bisschen um die Frage, was für ein Selbstver-

schwerde zu führen, einengen will. Die Kommissionsmehrheit ständnis dieses Parlament noch hat.

war sich klar darüber, dass wir die üblichen Rechtsmittel nicht Ich muss Ihnen sagen: So geht es nun einfach nicht mehr. Wir

einengen sollen. Der Entscheid in der Kommission wurde mit haben in der Kommission mit Stichentscheid bei 11 zu 11, bei

12 zu 1 Stimmen bei 5 Enthaltungen getroffen. 12 zu 12 Stimmen abgestimmt So ging es hin und her. Wenn

jetzt Frau Stamm Judith kommt und sagt, wir hätten das Wich-

Präsidentin: Der Antrag der Minderheit II ist bereits erledigt. tigste schon behandelt, dann muss ich Ihnen sagen: Schauen

Sie doch diesen Artikel mit der Hausdurchsuchung an - der

Abstimmung - Vote geht dann noch unter die Haut! Hier muss ich Ihnen sagen: So

Für den Antrag der Mehrheit 111 Stimmen schnell wollen wir doch nicht durchberaten, wenn ein solcher

Für den Antrag der Minderheit l 21 Stimmen Artikel zur Diskussion steht Da geht es dann nicht mehr um die

Ausländer, da geht es um die Schweizer Haushalte, da geht es

Abs. 4 -AI. 4 um die Schweizer Kirchen, um die Schweizer Pfarrhäuser. Und

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit da muss ich Ihnen sagen: Da will ich, dass der zuständige Bun-

Adopté selon la proposition de la majorité desrat hier ist und auch die nötige Verantwortung übernimmt!

Ich hoffe, dieses Parlament versteht sich noch so, dass man hier

Präsidentin: Wir müssen hier die Behandlung dieses Ge- nicht einfach hin- und herpalavert, und dann gibt uns der Bun-

schäftes unterbrechen, weil Herr Bundesrat Koller in den Stän- desrat noch die Ermächtigung, ein bisschen weiterzuverhan-

derat zurückkehren muss. deln. Soviel Stolz sollten wir noch haben und von diesem Ge-

schäft-sei es am Montag oder an einem anderen Tag - halt das

in die Traktandenliste aufnehmen, was noch nötig ist Aber wir

dürfen doch nicht in dieser Art und Weise das Problem vom

Tisch zu wischen versuchen !

Droit des étrangers. Mesures de contrainte. Loi 146 N 3 mars 1994

Stamm Judith (C, LU): 1. Es hat mich schon geärgert, dass Sie können den Bundesrat vielleicht nochmals holen, damit er

Frau Heberlein gesagt hat, der Bundesrat habe uns erlaubt, Ihnen persönlich erklären kann, dass sein Antrag vorläufig zu-

weiterzuverhandeln. Er hat uns überhaupt nichts zu erlauben; rückgezogen ist.

wir verhandeln hier!

2. Ich meine, wir sind wirklich fähig, ein Problem wie jenes der Darbellay Vital (C, VS), rapporteur: Simplement pour préciser

Hausdurchsuchung zu lösen. Da brauchen wir den bundesrät- en français que M. Koller, conseiller fédéral, a retiré la proposi-

lichen Segen wirklich nicht, um zu wissen, ob wir zustimmen tion concernant l'article 14e concernant le financement. Du fait

oder dagegen sein wollen, dass man - Sie werden es dann se- que la commission n'a pas eu le temps de s'en occuper, il ne

hen-einfach so Hausdurchsuchungen machen kann. lui a pas été présenté. Cet article sera traité à la Commission

des institutions politiques du Conseil des Etats puis au Conseil

Borei François, (S, NE): II y a l'article que nous allons traiter des Etats, et s'il nous vient ensuite, nous le traiterons lors de la

maintenant et l'article qui vient juste après. L'article qui vient procédure d'élimination des divergences.

juste après concerne l'aide financière à apporter aux cantons.

De ce point de vue-là, la présence du Conseil fédéral me paraît Leuenberger Ernst (S, SO): 1. Eigenartige Bräuche und Sit-

indispensable, étant donné.... On n'en discutera pas, mediila ten reissen hier ein. Frau Heberlein, die ich sehr schätze, die

présidente de la commission. Dans ce cas-là, l'argument meinen Respekt geniesst und verdient, gibt hier Erklärungen

tombe. namens des Bundesrates ab. Was soll denn das, meine Da-

men und Herren? Wir haben einen Bundesrat, eine Regierung,

die von der Bundesversammlung gewählt ist, die allein uns

Seiler Hanspeter (V, BE): In der Kommission war ich mit Frau

Anträge stellt, Anträge zurückzieht, und sonst niemand.

Stamm Judith nicht immer derselben Meinung, aber hier bin

2. Wir sind doch nicht süchtig nach Bundesräten, das ist nicht

ich es ausnahmsweise.

das Problem. Das Problem, sagen die Juristinnen und Juri-

Ich möchte darauf hinweisen, dass die Beratung eine Erstbe-

sten, sei ein juristisches; weil man nämlich bei der Interpreta-

ratung ist Das Geschäft wird nachher an den Ständerat ge-

tion schwieriger Gesetzesmaterien die Materialien beizieht

hen; wir haben dann Gelegenheit, noch einmal zu diesen Arti-

Und da werden plötzlich die Erklärungen des Vertreters des

keln Stellung zu nehmen. Das ist ein Gesichtspunkt.

Bundesrates anlässlich des Erlasses von Gesetzesbestim-

Ein zweiter Gesichtspunkt: Wenn wir diese Beratung wieder

mungen ganz, ganz, ganz wichtig - weil der auslegende Rich-

abbrechen, dokumentieren wir vor dem Volk, dass wir nicht in

ter die grösste Mühe bekunden wird, aus unseren bisweilen

der Lage sind, ein so schwieriges Gesetz auch ohne Bundes-

sehr kontroversen Äusserungen jene Interpretationen heraus-

rat durchzuberaten. Es gibt doch genügend Parlamentarier

zulesen, die tatsächlich gemeint sind.

mit genügend fundierten Meinungen, die in der Lage sind,

Wir müssen im Interesse seriöser Gesetzgebung - ohne dass

auch zu diesem einen Artikel der Hausdurchsuchung Stellung

wir vom Bundesrat abhängig oder süchtig nach bundesrätli-

zu nehmen. In der Kommission wurde ja eingehend darüber

chem Ruhm oder nach Redeschwällen sind - vor allem auf

beraten.

heiklen, schwierigen Gebieten darauf bestehen, dass die au-

Zum letzten vermute ich, dass es sich auch ein wenig um ein

thentische Interpretation des Bundesrates, bei den strittigen

politisches Manöver handeln könnte, wenn wir weiter verzö-

Punkten hier vorgetragen, im Amtlichen Bulletin aufgenom-

gern. Jetzt wollen wir das durchziehen und dem Volk bewei-

men wird, damit bei den Materialien liegt und dann, wenn es

sen, dass wir in der Lage sind, auch ein schwieriges Gesetz

um die Interpretation geht, auch beigezogen werden kann.

durchzuberaten. Was ist denn das für ein Parlament, das ein

Ich nehme an, dass Frau Heberlein als eminente Juristin die-

Gesetz nur dann beraten kann, wenn ein Bundesrat anwesend

ser Argumentation etwas abgewinnen kann und aus Gewal-

ist?

tentrennungsgründen darauf verzichten wird, hier weiterhin

die Stellungnahme des Bundesrates abgeben zu wollen - das

Bäumlin Ursula (S, BE): In die Beratung fällt auch ein Antrag kann ja noch werden, Frau Heberlein!

des Bundesrates zu einem neuen Artikel 14e im Anag. Dort

geht es um die Finanzierung von interkantonalen Haftanstal- Präsidentin: Der Ordnungsantrag Bäumlin entfällt

ten. Viele von Ihnen haben vielleicht noch gar nicht gemerkt,

dass dieser Antrag des Bundesrates auf Ihren Tischen liegt Er Abstimmung - Vote

wurde in der Kommission nicht beraten; es ist ein Quereinstei- Für den Ordnungsantrag Heberlein 97 Stimmen

gerantrag. Ich habe dazu einen Ordnungsantrag gestellt, der Dagegen 61 Stimmen

die Beratung dieses bundesrätlichen Antrages verschieben

will, bis finanzpolitisch geklärt worden ist, ob das überhaupt Art. 14

geht. Zu diesem Geschäft und zu diesem Artikel des Bundes- Antrag der Kommission

gesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer Abs. 7

muss ein Bundesrat da sein. Insofern kann ich nicht akzeptie- Mehrheit

ren, dass wir hier jetzt einfach weiterfahren. Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Ich bitte Sie sehr, meinem Ordnungsantrag zuzustimmen, da- Minderheit

mit wir wenigstens diesen Antrag des Bundesrates gebührend (Borer Roland, Aubry, Keller Rudolf)

und in der Ordnung behandeln können. Dazu braucht es Die zuständige kantonale Behörde hat einen Ausländer in ei-

Herrn Bundesrat Koller hier im Saal. nen von ihr bezeichneten Staat auszuschaffen, wenn:....

Heberlein Trix (R, ZH), Berichterstatterin: Nochmals zu mei- Abs. 2

nem Ordnungsantrag: Ich habe mich wahrscheinlich, Frau Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Stamm Judith, unklar ausgedrückt, indem ich gesagt habe, Abs. 3

der Bundesrat habe mir erlaubt, zu sagen, dass er seinen An- Die nach kantonalem Recht zuständige Behörde kann....

trag zur Finanzierung - den jetzt Frau Bäumlin erwähnt hat-

vorläufig zurückziehe, dass er diesen zuerst in der ständerätli- Abs. 4

chen Staatspolitischen Kommission (SPK), die heute nachmit- Mehrheit

tag tagt, und nächste Woche im Plenum behandeln möchte .... Ausländer darin verborgen hält (Rest streichen)

und dass wir diesen Antrag dann in der SPK des Nationalrates Minderheit l

beraten. (Bühlmann, Borei François, Darbellay, David, Eggenberger,

Wir können also die Vorlage ohne Stellungnahme des Bun- Bankhäuser, Tschäppät Alexander)

desrates zu diesem Artikel, den er jetzt vorläufig zurückgezo- Streichen

gen hat, fertig beraten. Wir haben einen Finanzierungsartikel Minderheit II

in unserem Gesetz drin, den Antrag Seiler, und können über (Steinemann, Keller Rudolf)

die Vorlage beraten. Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

3. März 1994 N 147 Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht Bundesgesetz

Art. 14 einfach einschüchtern und der Entsolidarisierung zwischen

Proposition de la commission Asylsuchenden und Einheimischen Vorschub leisten. Ob da

AI.1 wohl das Kirchenasyl, bei dem immer mehr Kirchgemeinden -

Majorité es sind über 20 im Kanton Bern - mitmachen, den Autoren die-

Adhérer au projet du Conseil fédéral ses Gesetzesparagraphen «der Dorn» im Auge gewesen ist?

Minorité Aber im Kirchenasyl sind ausschliesslich Menschen mit letztin-

(Borer Roland, Aubry, Keller Rudolf) stanzlich abgewiesenen Asylgesuchen, so dass dieser neue

L'autorité cantonale compétente est tenue de refouler dans un Absatz 4 da - wenn schon - auch ein untaugliches Mittel da-

Etat.... gegen wäre.

Gegen das Kirchenasyl könnte man schon heute, mit den heu-

Al. 2 tigen Rechtsgrundlagen, vorgehen. Ob das politisch und

Adhérer au projet du Conseil fédéral ethisch richtig ist, gehört wieder zu jener Kategorie von Fra-

Al. 3 gen, die nicht einfach juristisch zu beantworten sind.

.... d'expulsion, l'autorité compétente d'après le droit cantonal Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Minderheit l zuzustim-

peut sou mettre.... men und den Antrag der Minderheit II (Steinemann), der

schon den Verdacht, dass jemand Identitätspapiere versteckt

Al. 4 halten könnte, als Anlass für eine Hausdurchsuchung gelten

Majorité lassen will, deutlich abzulehnen.

.... s'y trouve caché. (Biffer le reste)

Minorité I Steinemann Walter (A, SG), Sprecher der Minderheit II: Wenn

(Bühlmann, Borei François, Darbellay, David, Eggenberger, der Bundesrat, was ich als richtig erachte, durch die richterli-

Bankhäuser, Tschäppät Alexander) che Behörde Hausdurchsuchungen anordnen lassen will,

Biffer dann ist nicht einzusehen, weshalb eine Durchsuchung von

Minorité II Räumen Dritter nicht möglich sein soll, wenn der Verdacht be-

(Steinemann, Keller Rudolf) steht, dass darin für das Verfahren benötigte Reise- oder Iden-

Adhérer au projet du Conseil fédéral titätspapiere versteckt werden.

Ich verstehe natürlich, dass sich Hilfswerke und Asylbera-

Abs. 1-AI.1 tungsstellen gegen dieses Hausdurchsuchungsrecht im Aus-

länderrecht wehren, besteht doch gerade damit die Möglich-

Präsidentin: Zur Minderheit Borer Roland zu Absatz 1 ist bei keit von Durchsuchungen von Büros und allfällig auch von Kir-

Artikel 1 Saabgestimmt worden. chenräumen. Ich darf hier einmal sagen, dass Kirchenasyl in

unserem Rechtsstaat keinen Platz findet

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit Übrigens haben die Kantone Zürich und Genf sogar verlangt,

Adopté selon la proposition de la majorité dass Durchsuchungen von Räumen bereits möglich sein sol-

len, bevor ein erstinstanzlicher Entscheid ergangen ist Der

Abs. 2, 3-Al. 2, 3 Kanton St. Gallen wünscht, dass die Durchsuchung nach

Angenommen -Adopté Reise- und Identitätspapieren sowie nach gefährlichen Ge-

genständen auch dann möglich sein soll, wenn der Asylbe-

Abs. 4-Al. 4 werber privat untergebracht ist, was dem Antrag der Minder-

heit II, die ich hier vertrete, entspricht

Bühlmann Cécile (G, LU), Sprecherin der Minderheit l: Frau Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit II zu unterstützen, der

Präsidentin - «Herr Bundesrat» kann ich ja nicht sagen -, Kol- gar nichts anderes will als den Entwurf des Bundesrates über-

leginnen und Kollegen: Artikel 14 Absatz 4 wurde - nachdem nehmen.

der Antrag auf Streichung in der Kommission ursprünglich

eine Mehrheit gefunden hatte - durch einen Rückkommens- Bischof Hardi (D, ZH) : Bei diesem Absatz 4 ist unsere Fraktion

antrag in der Kommission, wenn auch in Form einer Kompro- der Meinung, dass dieser unbedingt so, wie ihn der Bundesrat

missvariante, wiederaufgenommen. in seinem Entwurf formuliert hat, im Anag aufzunehmen ist

Worum geht es? Es geht darum, dass die Unterkunft von Asyl- Wenn ein erstinstanzlicher Entscheid ergangen ist und die

suchenden, bei denen erst ein erstinstanzlicher negativer Ent- richterliche Behörde die Wohnung eines ausländischen Straf-

scheid vorliegt, oder die Wohnung Dritter, die solche Asylsu- täters nicht durchsuchen kann und darf, dann ist es doch so,

chende beherbergen, durchsucht werden können, wenn der dass kriminelle Ausländer und Asylanten von unserem Gesetz

Verdacht besteht, dass sich abgewiesene Ausländer oder noch geschützt werden.

Ausländerinnen darin verborgen halten. An und für sich kann Es wird von linker und von grüner Seite argumentiert, dass die

das Durchsuchen von Wohnungen mit den heutigen gesetzli- Möglichkeiten der Polizei unhaltbar seien, wenn zum Beispiel

chen Mitteln bereits angeordnet werden, denn laut Artikel 23 angeordnet wird, dass in einer Wohnung oder in anderen Räu-

Absatz 1 Anag macht sich strafbar, wer das rechtswidrige Ver- men Durchsuchungen stattfinden, nur um Ausweis- und Rei-

weilen eines Ausländers oder einer Ausländerin im Lande er- sepapiere sicherzustellen. Man findet das sogar rechtsstaat-

leichtert Dafür kann man mit Gefängnis bis zu sechs Monaten lich inakzeptabel.

bestraft werden. Die Polizei kann einen Hausdurchsuchungs- Es ist doch ganz klar: Wenn sich in Wohnungen, Räumen usw.

befehl beim Untersuchungsrichter erwirken. Das ist laut kanto- kriminelle Ausländer aufhalten, die nur eines bezwecken -

naler Strafprozessordnung so. nämlich: ihre Identität nicht preiszugeben -, dann muss hier

Ganz neu soll dies aber jetzt laut Bundesrat schon möglich die zuständige kantonale Behörde eingreifen können.

werden, wenn erst ein erstinstanzlicher Entscheid ergangen Wir von der SD/Lega-Fraktion verstehen sowieso nicht, wes-

ist, also in einem Moment, in dem das Verweilen im Land noch halb sich Asylanten in den genannten Räumen illegal aufhal-

keineswegs rechtswidrig ist, weil das Ergreifen eines Rekurs- ten sollen, denn unsere Landeskirchen gewähren ihnen ja mit

verfahrens absolut legal ist Insofern kann man in dieser Situa- unseren Steuergeldern finanzierte Kuraufenthalte, obwohl die

tion gar nicht von «Verborgenhalten» sprechen, weil es eine Kirche an sich kein Asylantenheim sein sollte.

ganz legale Sache ist, einem Menschen in seiner Wohnung Zu einem späteren Zeitpunkt wird von den Rechtsgelehrten

Unterkunft zu geben. Dass da ein neuer Straftatbestand kon- auf seilen der Sozialdemokraten noch verlangt werden, dass

struiert werden soll, der mit einer so einschneidenden Konse- bei Raubüberfällen, Totschlag usw. die Wohnungen auch

quenz wie der Durchsuchung der Wohnung geahndet werden nicht mehr durchsucht werden dürfen. Wir Schweizer werden

kann, ist eine weitere der masslosen Übertreibungen dieser dann keine Handhabe mehr haben, um restriktive Schritte zu

Gesetzesvorlage. unternehmen um diese ausländischen - ich sage das einmal

Zudem zeigt gerade dieses Beispiel, wie unausgegoren das so - «Glünggis» einzusperren oder - noch besser - auszu-

Ganze ist Faktisch will man mit dieser Neuerung doch ganz schaffen.

Droit des étrangers. Mesures de contrainte. Loi 148 N 3 mars 1994

Dass Hausdurchsuchungen auch bei Schweizern vorgenom- Nach dem Weggang von Herrn Bundesrat Koller in den Stän-

men werden sollen - wie Kollege Tschäppät Alexander im vor- derat hat Frau Heberlein den Ihnen bekannten Ordnungsan-

herigen Fall argumentierte -, stört uns überhaupt nicht, denn trag gestellt und Ihnen damit den Wunsch des Bundesrates di-

jeder ehrliche und redliche Schweizer wird jeden Polizisten in rekt zur Kenntnis gebracht, den ich im erwähnten Gespräch

seine Wohnung lassen und ihm eventuell sogar noch einen Kaf- abgelehnt hatte. Sie haben diesen Ordnungsantrag ange-

fee offerieren. Hier «klemmt» es ordentlich, Herr Tschäppät! nommen.

Ich bitte Sie namens unserer Fraktion, den Antrag der Minder- Inzwischen wird auf Artikel 65ter des Geschäftsverkehrsgeset-

heit l (Bühlmann) auf Streichung abzulehnen und den Antrag zes verwiesen, und ich werde gebeten, die Behandlung dieses

der Minderheit II (Steinemann), Annahme gemäss Entwurf Geschäftes von Amtes wegen zu unterbrechen.

des Bundesrates, zu unterstützen. Ich bin bereit, über den Ordnungsantrag Bodenmann abstim-

men zu lassen, weil eine neue Begründung für die Einstellung

Ordnungsantrag - Motion d'ordre der Beratungen geltend gemacht wird. Hingegen bin ich nicht

bereit, von mir aus und ohne Abstimmung den erwähnten

Bodenmann Peter (S, VS): Ich bitte Sie, das «Handbuch der GVG-Artikel zur Anwendung zu bringen, weil relativ viele Präju-

schweizerischen Bundesversammlung» in die Hand zu neh- dizien vorliegen, in denen wir anders verfahren sind. Wer den

men, Seite 129 aufzuschlagen und dabei Artikel 65ter Ab- Ordnungsantrag Bodenmann ablehnt, trägt selber die Verant-

satz 1 (des Geschäftsverkehrsgesetzes) zu beachten. Dieser wortung für eine allfällige Verletzung von Artikel 65ter GVG

Absatz hält fest: «An den Verhandlungen der beiden Räte und die sich daraus ergebenden rechtlichen Konsequenzen.

nimmt der Vorsteher desjenigen Departementes teil, in dessen

Geschäftsbereich der Verhandlungsgegenstand gehört. In

Ausnahmefällen legt der Bundesrat die Vertretung fest» Der Thür Hanspeter (G, AG): Es gibt eine einfache Lösung, wie wir

jeweilige Bundesrat muss da sein, und es gibt nur den Aus- den Anforderungen des Geschäftsverkehrsgesetzes genügen

nahmefall, wo er eine Vertretung bestimmt Was wir hier mehr- können, ohne dass wir den Ordnungsantrag Bodenmann ab-

heitlich beschlossen haben, widerspricht schlicht und einfach lehnen oder annehmen müssen. Wir können nämlich, eben-

den einschlägigen Bestimmungen. falls gestützt auf Artikel 65ter, den Bundesrat bitten, einen Ver-

Von daher möchte ich die Präsidentin bitten, diese Verhand- treter zu stellen.

lung hier zu unterbrechen und endlich Herrn Bundesrat Dela- Ich würde Ihnen den Vorschlag machen, dass wir jetzt die Ver-

muraz zu Wort kommen lassen. - Der sei wieder nach Hause handlung zu diesem Geschäft kurz unterbrechen. Herr Koller

gegangen, höre ich. - Er kommt sicher wieder, denn es geht ist ja im Haus. Die Verwaltung ist da, und Herr Koller soll, ge-

um ein wichtiges Problem, nämlich um die Arbeitsplätze, und stützt auf Artikel 65ter, einen Vertreter bestimmen, weil er sel-

da können wir wirklich etwas machen. ber an diesen Verhandlungen nicht teilnehmen kann.

Dieses Geschäft 93.128 dürfen wir gar nicht weiter beraten, Ich stelle Ihnen also den Antrag, die Verhandlung kurz zu un-

sonst sind unsere Beratungen schlicht und einfach, Frau He- terbrechen und Herrn Koller aufzufordern, einen Vertreter zu

berlein, gesetzwidrig. (Zwischenruf Oehler: Das ist Filibuster!) bestimmen.

Nein, nein, das ist nicht Filibuster, das haben wir beschlossen!

Sonst, Herr Oehler, ändern Sie noch im Schnellverfahren das Abstimmung - Vote

entsprechende Gesetz ab. Irgendwo, finde ich, bei aller Eile, Für den Ordnungsantrag Thür 117Stimmen

die Sie in dieser Frage haben, müssen Sie einfach die entspre- Dagegen 32 Stimmen

chenden gesetzlichen Bestimmungen beachten. Etwas ande-

res gibt es hier nicht Präsidentin: Damit entfällt die Abstimmung über den Ord-

nungsantrag Bodenmann, insbesondere auch deshalb, weil

Präsidentin: Herr Bodenmann hat Ihnen beantragt, dass wir Herr Bodenmann feststellt, er habe gar keinen Ordnungsan-

die Weiterbehandlung des Geschäftes 93.128 «Zwangsmass- trag gestellt, ich hätte das bloss so interpretiert. (Heiterkeit)

nahmen im Ausländerrecht Bundesgesetz» einstellen. Wir

stimmen über diesen Ordnungsantrag ab.

Leuenberger Ernst (S, SO): Ja, vielleicht müssen wir doch Die Sitzung wird von 11.30 Uhr bis 11.40 Uhr unterbrochen

versuchen, der Rechtsstaatlichkeit auch in unseren Verhand- La séance est interrompue de 11 h 30 à 11 h 40

lungen Nachachtung zu verschaffen. Wir sind ja nicht ein Par-

lament, das in laufender Verhandlung Gesetze abändern will.

Wenn ich richtig gehört habe, hat Herr Bodenmann keinen

Ordnungsantrag gestellt, über den jetzt abzustimmen ist. Er Präsidentin: Ich begrüsse unter uns wieder Herrn Bundesrat

hat-so ist das an mein Ohr gedrungen-die Präsidentin, auch Koller. Die Situation ist nun so, dass das Geschäft ohne Zwei-

eine eminente Juristin, gebeten, von Amtes wegen festzustel- fel weiterbehandelt werden kann.

len, dass nach Artikel 65ter Geschäftsverkehrsgesetz die Ver- Bevor wir die Beratungen fortsetzen, habe ich Ihnen eine Mit-

handlung in der jetzt gewählten Form über den jetzt vorliegen- teilung zu machen, die das gegenwärtige Geschäft an Wichtig-

den Gegenstand schlicht und einfach nicht möglich ist und keit wohl aufwiegen dürfte. Es liegt mir eine Erklärung vor, die

dass sie deshalb die Verhandlungen vertagen muss, bis der von über hundert Mitgliedern des Nationalrates und des Stän-

ordnungsgemässe Zustand hergestellt ist Darum hat er die derates unterzeichnet worden ist Sie lautet wie folgt:

Präsidentin gebeten. «Wir, Mitglieder des schweizerischen Parlamentes, sind ent-

Ich wiederhole die Bitte in aller Demut Ich nehme an, es gibt in setzt über die Aufhebung der parlamentarischen Immunität

diesem Saal auch einen bürgerlichen Juristen oder eine bür- von Leyla Zana, Ahmet Türk, Cedrek Zadek, Mahmut Alenai,

gerliche Juristin, die vielleicht dieses Gesetz, das Geschäfts- Hatipe Diele und Onan Dogan und über die Verhaftung von

verkehrsgesetz, noch einmal aufschlägt Wir wollen uns in die- Hatipe Diele und Onan Dogan, Abgeordnete der DEP-Partei

ser Frage doch nicht die Köpfe blutig schlagen, sondern jetzt im türkischen Parlament

einmal Recht und Gesetz walten lassen! Das sollte gar nicht so Wir bitten das türkische Parlament und die türkische Regie-

schwierig sein. rung inständig,

- die Rechte der vom Volk gewählten Parlamentarier und Par-

Präsidentin: Herr Leuenberger Ernst, ich möchte mir die lamentarierinnen zu wahren;

Mühe nehmen, Ihnen darzulegen, was an diesem Pult gesagt - die Menschenrechte zu respektieren; und

und gedacht worden ist, seit sich das Problem gestellt hat - Hand zu bieten für eine politische Lösung der kurdischen

Herr Bundesrat Koller unterbreitete mir seinen Vorschlag, wo- Frage.»

nach wir das Geschäft ohne ihn weiterbehandeln sollten. Ich

habe sein Ansinnen mit dem Argument abgelehnt, der Rat DettlingToni (R, SZ): Die Stellungnahme der FDP-Fraktion zu

habe ein anderes Vorgehen zur Kenntnis genommen und da- Artikel 14 Absatz 4: Sie lehnt die beiden Minderheitsanträge

mit genehmigt ab und ersucht Sie, der Mehrheit zuzustimmen.

3. März 1994 N 149 Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht. Bundesgesetz

Bei Absatz 3, den wir hier keiner näheren Beratung unterzo- Es scheint uns angemessen zu sein, dass zur Auffindung die-

gen haben, sondern der widerspruchslos angenommen ser Personen, die so untergetaucht sind, die Durchsuchung

wurde, ging es um die Durchsuchung eines Ausländers als von Räumen angeordnet werden kann.

Person oder seiner Sachen. Das blieb unbestritten. Wir sind aber der Meinung, dass es nicht angehen kann, dass

Nun wenden wir uns in Absatz 4 aber einem weiteren Thema man auch eine derart detaillierte Durchsuchung anordnen

zu; hier geht es nämlich nicht um die Durchsuchung des Aus- kann, dass sogar Reisepapiere, Identitätspapiere in privaten

länders als Person, sondern um die Durchsuchung der Räumen gesucht werden dürfen, nur weil ein gewisser Ver-

Räume von Dritten. Hier sind natürlich auch die Grundrechts- dacht besteht oder weil vielleicht gewisse Personen darauf

positionen dieser Dritten in Frage gestellt. Es müssen deshalb hingewiesen haben, es könnte sich um ein Versteck von sol-

nach unserer Auffassung verschiedene Voraussetzungen er- chen Papieren handeln. Sie haben gerade in jüngster Vergan-

füllt sein, damit ein solcher Eingriff in die Grundrechtspositio- genheit in den Medien von Fällen gehört, da Hausdurchsu-

nen Dritter möglich wird. Es muss - wie es im Gesetzentwurf chungen überraschend vorgenommen wurden, ungerechtfer-

formuliert ist - bereits ein erstinstanzlicher Entscheid vorlie- tigterweise, und ich glaube, dass wir im Bereich der Dokumen-

gen; es muss aber auch ein konkreter Verdacht bestehen, und tensuche hier nicht so weit gehen dürfen.

die Anordnung muss ausschliesslich durch eine richterliche Herr Bischof hat geschildert, dass sich hier Straftäter ver-

Behörde erfolgen. Unter diesen klaren Voraussetzungen ist stecken können und dass auch in einem solchen Fall die Pa-

die FDP bereit, diesem Instrument, das sehr weit geht, zuzu- piere gesucht werden dürfen. Herr Bischof hat offensichtlich

stimmen. Wir erachten auch die Notwendigkeit der gesetzli- übersehen, dass es sich hier nicht um Straftäter oder um

chen Regelung als gegeben. «Gangster», wie er sich ausgedrückt hat, handelt, sondern um

Ich möchte Frau Bühlmann entgegnen, dass das Strafrecht in Personen, die sich der Ausweisung entziehen wollen. Die

diesem Bereich nicht greift, wie vor allem auch Herr Professor Straftäter werden ja ohnehin in der Strafprozessordnung er-

Trechsel in seinem Gutachten klar dargelegt hat: Beim Straf- reicht, und wir haben hier nicht die Strafprozessordnung mit

recht geht es darum, das fehlbare Verhalten des Angeschul- dem Ausländerrecht zu vermischen. Ich glaube, sein Anliegen

digten zu verfolgen, während hier eine Durchsuchung zum ist bereits abgedeckt. Er könnte sich deshalb auch der Mehr-

Zwecke des Vollzuges der Verwaltungsmassnahme vorge- heit anschliessen!

nommen werden kann.

Wir sind deshalb mit dem Vorschlag des Bundesrates einver- Fankhauser Angeline (S, BL): Die Zwangsmassnahmen sind

standen, allerdings nur wenn der letzte Halbsatz gestrichen vom Bundesrat immer wieder damit begründet worden, dass

wird. Hier geht der bundesrätliche Antrag nach unserer Mei- im Bereich des Asylwesens sehr viele Missbräuche vorkom-

nung entschieden zu weit; im letzten Halbsatz dieses Absat- men, insbesondere aber auch damit, dass die Drogenszene in

zes sieht nämlich der Bundesrat vor, dass die Durchsuchung unverantwortlicher und schamloser Art und Weise von einzel-

auch zum Zwecke erfolgen kann, Identitätspapiere oder an- nen Asylbewerbern ausgenützt werde.

dere Ausweise ausfindig zu machen. Es scheint uns, dass Die Gesetzgebung wird also aufgrund der Verunsicherung in

man hier übers Ziel hinausschiesst. Damit würden nämlich die der Öffentlichkeit und mit Hinweis auf Missbräuche verschärft.

Grundrechtspositionen Dritter unverhältnismässig einge- Demzufolge wurde in einer Form legiferiert, die nicht gutge-

schränkt. heissen werden kann. Artikel 14 Absatz 4 zeigt mit aller Deut-

Wir empfehlen Ihnen deshalb auch aus liberaler Tradition, den lichkeit, dass weit über das Ziel hinausgeschossen wird. Ab-

letzten Halbsatz von Absatz 4 zu streichen und damit der satz 4 richtet sich nicht etwa gegen Ausländer, sondern ist ein-

Mehrheit zuzustimmen. deutig und in erster Linie gegen Schweizerinnen und Schwei-

zer gerichtet, die im Verdacht stehen, Personen oder Reisepa-

Sieber Ernst (U, ZH): Nachdem die Juristen nun einige Zeit piere von erstinstanzlich abgewiesenen Asylbewerbern ver-

das Wort gehabt haben, denke ich, dass das Wort eines Theo- steckt zu halten.

logen gar nicht so neben der Sache sein dürfte. Gemäss Artikel 14 Absatz 4 wird es also künftig möglich sein,

Es ist einige Male das Wort Kirchenasyl gefallen. Sie verstehen nach einem erstinstanzlichen Entscheid - nicht etwa nach der

natürlich, dass mich das gereizt hat definitiven, rechtskräftigen Entscheidung! - die Wohnung,

Nun muss ich Ihnen folgendes sagen, das werden Sie gar nie das Pfarrhaus, die Kirche oder Räumlichkeiten irgendeines

vermuten: Es gibt hier Parteien, die ein C in der Abkürzung ih- Bürgers, einer Bürgerin oder eines Hilfswerkes in diesem Land

res Parteinamens haben, andere haben ein E. zu durchsuchen aufgrund des Verdachts, es könnten eine Per-

Wenn wir vom Kirchenasyl reden, dann möchte ich Ihnen ein- son oder deren Ausweispapiere in solchen Räumlichkeiten

mal einen Text aus der Bibel lesen - sachbezogen -, der lau- versteckt werden. Allein die Vorstellung, dass das Verstecken

tet: «Sammelt Rat» - also Nationalrat -, «haltet Gericht, machet von Ausweis- und Reisepapieren genügen würde, um eine

einen Schatten des Mittags wie die Nacht, verbergt die Verjag- Hausdurchsuchung über sich ergehen lassen zu müssen, ist

ten und meldet die Flüchtigen nicht.» (Jesaja 16,3) ungeheuerlich.

Ich bin nun nicht der Meinung, dass dieser Text exegetisch in Wer weiss, was eine Hausdurchsuchung für Betroffene bedeu-

die heutige Realität umgesetzt werden müsste-nein, so nicht. tet, kann verstehen, wenn gefordert wird, dass dieses Instru-

Auch die Kirche soll sich bewusst sein, dass sie in einem frei- ment nur als letzte Möglichkeit, als Ultima ratio, eingesetzt wer-

heitlichen Rechtsstaat lebt und dass hier ein Gespräch stattfin- den darf. Im Strafrecht wird denn auch sehr zurückhaltend mit

den muss. Aber es ist und bleibt Aufgabe der Kirche in diesem Hausdurchsuchungen umgegangen, gerade weil dieses In-

Staat, sich für Menschenwürde einzusetzen. strument einen sehr weitgehenden Eingriff in die Persönlich-

Solange es in einem Staat eine Kirche gibt, die sich um die keits- und Intimsphäre der betroffenen Person bedeutet

Schwächsten bemüht, kann dieser Staat auch stark sein. Mit der gewählten Formulierung des Bundesrates wird es

künftig möglich sein - ich wiederhole es -, bereits nach einem

Ruckstuhl Hans (C, SG): Im Namen der CVP-Fraktion emp- erstinstanzlichen Entscheid Hausdurchsuchungen vorzuneh-

fehle ich Ihnen Ablehnung der Minderheitsanträge l und II und men. Da bereits der Verdacht des Versteckens von Ausweispa-

Zustimmung zur Fassung der Mehrheit der Kommission. pieren genügt, ist damit künftig nichts mehr, auch nicht klein-

Wenn wir hier darüber diskutieren, ob Räume durchsucht wer- ste Behältnisse oder Kuverts - ich denke an ein Testament, an

den dürfen oder nicht, so müssen wir feststellen, dass dies ein Tagebuch, an Briefe -, vor Hausdurchsuchungen sicher.

nach Absatz 4 aufgrund einer richterlichen Anordnung zu ge- Wenn ich mir gezielte Denunziationen vorstelle, und nicht etwa

schehen hat, und zwar dann, wenn weg- oder auszuweisende für einen Asylbewerber, der das Land endgültig verlassen

Ausländer gesucht werden sollen, also wenn Verdacht be- muss - es genügt ja bereits der erste Entscheid -, die genü-

steht, dass sie sich in diesen Räumen aufhalten. Es geht aber gen können, um eine Hausdurchsuchung zu veranlassen,

nicht nur darum, die Räume zu durchsuchen, die von diesen kommen mir Erinnerungen an eine Zeit, an die ich mich lieber

Leuten gemietet oder bewohnt werden, sondern es geht gene- nicht mehr erinnern möchte.

rell um geschäftliche, um öffentliche oder private Räume - Diese Bestimmung im neuen Gesetz ist absolut unverhältnis-

auch von Schweizer Bürgern, bei denen ein Verdacht besteht. mässig und unverantwortlich. Der Rechtsstaat Schweiz, der

Droit des étrangers. Mesures de contrainte. Loi 150 N 3 mars 1994

Schutz jedes Bürgers vor unnötigen staatlichen Eingriffen darf unter. Diese Lücke soll mit diesem Artikel geschlossen

nicht derart leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden. Im Rahmen werden.

des Strafverfahrens ist im Zusammenhang mit Asylbewerbern Nach nochmaliger Güterabwägung bin ich bereit, auf den letz-

die Hausdurchsuchung bereits heute möglich. Diese Bestim- ten Halbsatz von Absatz 4 zu verzichten; dies, obwohl ich

mung auszudehnen, wie der Bundesrat das will, hat nichts mit weiss, dass die Unmöglichkeit Papiere zu beschaffen, einer

Missbrauchsbekämpfung im engeren Sinn zu tun, sondern der Haupthinderungsgründe für die Weg- und Ausweisungen

zielt weit über das angestrebte Ziel hinaus. ist Aber ich gebe zu, diesem legitimen Ziel ist die Privatsphäre

Wir sind schon einverstanden, wenn es darum geht, Missbräu- der betroffenen Personen gegenüberzustellen.

che im Asylwesen zu bekämpfen. Aber diese Regelung wollen Demgegenüber möchte ich mit aller Klarheit festhalten: Es

wir nicht, Herr Bundesrat! Wenn Sie daran denken - und Sie geht nicht an, dass ein demokratischer Rechtsstaat akzeptiert,

wissen das so gut wie ich -, wie oft dank dem Einsatz von dass rechtsstaatlich einwandfrei durchgeführte Asylverfahren

Schweizerinnen und Schweizern Leute vor dem Tod oder vor von Privaten nicht anerkannt werden und Asylbewerber, für

der ungerechten Rückschaffung verschont werden konnten, die klare negative Entscheide vorliegen, irgendwie versteckt

dürfen Sie diesen Artikel nicht annehmen! oder sonstwie vor der Wegweisung bewahrt werden.

Ich erinnere daran, dass die Schweiz parallel zu diesen vom Ich halte das auch als C-Politiker an diesem Pult bewusst fest:

Bundesrat erwähnten Missständen vergessen hatte, das Für Kirchenasyl in diesem Sinne ist- bei aller Berufung, die die

Rechtshilfeabkommen mit einem Verfolgerstaat zu künden, Kirche hat- in einem demokratischen Rechtsstaat kein Raum.

und diesem Staat systematisch Namen von Asylsuchenden Das Kirchenasyl hat historisch eine ganz andere Funktion ge-

geliefert hat! habt. Ich glaube, jene Leute, die sich solchen klaren rechts-

staatlichen Entscheiden widersetzen, nehmen nicht nur für

Seiler Hanspeter (V, BE) : Ich bitte Sie im Auftrag der SVP-Frak- sich selber eine grosse Verantwortung auf sich, sondern auch

tion, der Mehrheit zuzustimmen und jedenfalls Absatz 4 nicht für jene Leute, die sie verstecken; sie wissen ja genau, dass es

zu streichen (Antrag der Minderheit l [Bühlmann]). Hätten wir unsere Pflicht ist, solche Entscheide zu vollziehen.

eine solche Bestimmung schon vor etwa fünf Jahren gekannt, Herr Sieber, ich anerkenne die hohe ethische Berufung der

dann hätten sich vermutlich viele Gemüter im Volk bedeutend Kirche. Ich bin der Kirche auch sehr dankbar, wenn sie dem

weniger erhitzt, und die Fremdenfeindlichkeit hätte weniger Bundesrat hilft, beispielsweise im Falle von Ex-Jugoslawien

Nährboden bekommen können. Wenn man das bewusst weg- oder im Bereich der Kurden, von denen wir ja letztes Jahr etwa

lässt, nehmen wir einen wichtigen Pfeiler dieser Gesetzge- 25 Prozent als Flüchtlinge anerkannt haben. Aber ich glaube

bung weg und machen sie indirekt zu einer Einladung, weiter- nicht, dass es die Berufung der Kirche ist, sich offen gegen

hin unterzutauchen, wenn ein rechtsstaatlich gefällter Ent- den demokratischen Rechtsstaat aufzulehnen. Das möchte

scheid getroffen worden ist ich hier doch festgehalten haben.

Es geht ein wenig auch um die Frage der Wirksamkeit, um die Ich bitte Sie, stimmen Sie der Mehrheit Ihrer Kommission zu.

Frage, ob wir mit den Bestimmungen das gesteckte Ziel der

Vorlage erreichen können oder nicht Gesetze sind nicht um Bäumlin Ursula (S, BE): Herr Bundesrat Koller, ich habe heute

der Gesetze willen zu schaffen. Sie sollen Bestimmungen ent- morgen einen Brief erhalten. Darin steht: «Sehr geehrte Da-

halten, die es ermöglichen, dieser Zielsetzung - da gehört die- men des Nationalrates» - das sind vier-, «Sie haben bereits

ses Durchsuchungsrecht dazu - gerecht zu werden. am Ende der letzten Session einige Akten zu der Frauenflucht-

Auch ein erstinstanzlicher Entscheid ist ein rechtsstaatlich ge- geschichte Fatma von mir erhalten. Auf Anraten von Frau

fällter Entscheid, und wer diesen wissentlich nicht beachtet Zölch hat der Anwalt das Wiedererwägungsgesuch einge-

oder verhindern will, dass er ausgeführt werden kann, der soll reicht und ist damit nicht durchgekommen. Die betroffene

auch die Konsequenzen für sein Handeln tragen müssen. Frau irrt seither, rechtlich Freiwild, in der Schweiz, versuchs-

Bezüglich des letzten Halbsatzes von Absatz 4 verweise ich weise in Frankreich herum.»

auf die Ausführungen des Kollegen Dettling. Wir halten es mit Herr Bundesrat, was raten Sie mir, wie soll ich abstimmen?

ihm. Soll ich Ihrem Vorschlag, auch Ihrem abgeänderten Vor-

Zur Frage der Handhabung, Frau Fankhauser: Sie haben auf schlag, zustimmen und in Kauf nehmen, dass die Polizei ins

die strafrechtliche Handhabung hingewiesen. Es werden Haus kommt und diese Frau sucht, falls sie bei mir auftaucht?

mehr oder weniger dieselben Leute, dieselben Richter, diese

Bestimmungen handhaben müssen. Ich könnte mir nicht vor- Abstimmung - Vote

stellen, dass man hier eine andere Handhabung vornehmen Eventuell-A titre préliminaire

wird, als es im Strafrecht der Fall ist Also wären Ihre Bedenken Für den Antrag der Mehrheit 124 Stimmen

damit ausgeräumt Für den Antrag der Minderheit II 25 Stimmen

Ich bitte Sie, unbedingt der Mehrheit der Kommission zuzu-

stimmen. Definitive, namentliche Abstimmung

Vote définitif, par appel nominal

Koller Arnold, Bundesrat: Ich muss einleitend daran erinnern,

wozu diese Durchsuchungsrechte dienen. Es geht hier, wie Für den Antrag der Mehrheit stimmen:

beim ganzen Gesetz, nicht um Strafrecht, sondern um Mass- Votent pour la proposition de la majorité:

nahmen zur Sicherstellung von Weg- und Ausweisungen. Weil Allenspach, Aubry, Baumberger, Berger, Bezzola, Binder, Bi-

es eben nicht um Strafrecht und nicht um strafbare Handlun- schof, Blatter, Blocher, Bonny, Borer Roland, Bühler Simeon,

gen geht, brauchen wir hier neben dem Strafprozessrecht im BührerGerold, Bürgi, Chevallaz, Cincera, Comby, Deiss, Dett-

Anag eine spezielle Ermächtigungsnorm. Wie Sie gesehen ha- ling, Dreher, Dünki, Eggly, Engler, Epiney, Eymann Christoph,

ben, ist diese Ermächtigungsnorm in zwei Stufen aufgebaut, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seengen, Frey Walter, Friderici

und deren Rechtsstaatlichkeit wird durch die richterliche An- Charles, Fritschi Oscar, Früh, Giezendanner, Giger, Gobet,

ordnung in Absatz 4 garantiert Grendelmeier, Gros Jean-Michel, Gysin, Hari, Heberlein, He-

Man kann auch nicht sagen, man habe ja schon den Artikel 23 getschweiler, Hess Otto, Jäggi Paul, Jenni Peter, Keller Ru-

Anag, wo tatsächlich festgehalten ist, dass bestraft werden dolf, Kern, Kühne, Leu Josef, Leuba, Maître, Mamie, Maurer,

kann, wer sich rechtswidrig in der Schweiz aufhält oder die Meier Samuel, Miesch, Moser, Mühlemann, Müller, Narbel,

Schweiz betritt oder wer Hilfe dazu leistet Denn Artikel 23 Nebiker, Oehler, Perey, Philipona, Poncet, Raggenbass, Rei-

Anag setzt rechtskräftige Entscheide voraus, und das ist nach mann Maximilian, Ruckstuhl, Ruf, Rutishauser, Sandoz,

dem erstinstanzlichen Asylentscheid beispielsweise noch Scherrer Jürg, Scheurer Rémy, Schmidhalter, Schmied Wal-

nicht der Fall. Die Erfahrung zeigt, dass das Untertauchen und ter, Schnider, Schwab, Schweingruber, Segmüller, Seiler

das Verstecken von Asylbewerbern regelmässig nach einem Hanspeter, Spoerry, Stalder, Stamm Judith, Stamm Luzi, Stef-

negativen erstinstanzlichen Entscheid erfolgen. Wenn man fen, Steinemann, Steiner Rudolf, Stucky, Theubet, Tschopp,

ein Rechtsmittel ergreift, ist man sich offenbar über die Chan- Tschuppert Karl, Vetterli, Wanner, Wick, Wittenwiler, Wyss

cen im klaren, und deshalb taucht man bereits in dieser Phase Paul, Wyss William, Zölch, Zwahlen (96)

3. März 1994 N 151 Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht. Bundesgesetz

Für den Antrag der Minderheit Istimmen: Sie haben dann die seltene Möglichkeit, selber über meinen

Votent pour la proposition de la minorité I: Antrag «abzustimmen», indem Sie Artikel 14d in Ihrer Fassung

Bär, Baumann, Bäumlin, Béguelin, Bodenmann, Borei Fran- zurückziehen und der Kommission zustimmen. Dann entfällt

çois, Brunner Christiane, Bühlmann, Bundi, Caccia, Carobbio, mein Antrag.

Caspar-Mutter, Danuser, Darbellay, de Dardel, David, Diener,

Duvoisin, Eggenberger, Fankhauser, Fasel, von Feiten, Goll, Heberlein Trix (R, ZH), Berichterstatterin: Artikel 14d nach

Gonseth, Gross Andreas, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Her- heutigem Recht regelt die Internierung. Sie kann vom Bundes-

czog, Hollenstein, Hubacher, Jeanprêtre, Jöri, Ledergerber, amt für Flüchtlinge unter bestimmten Voraussetzungen für

Leemann, Leuenberger Ernst, Maeder, Marti Werner, Matthey, sechs Monate verfügt werden, mit einer Verlängerungsmög-

Mauch Ursula, Meier Hans, Meyer Theo, Misteli, Rebeaud, lichkeit auf maximal zwei Jahre.

Rechsteiner, Ruffy, Schmid Peter, Seiler Rolf, Sieber, Spiel- Die Kommission ist einstimmig der Meinung, dass mit der neu-

mann, Steiger Hans, Strahm Rudolf, Thür, Tschäppät Alexan- geschaffenen Möglichkeit der Vorbereitungshaft und der Ver-

der, Vollmer, Weder Hansjürg, Wiederkehr, Zisyadis, Züger (58) längerung der Ausschaffungshaft die notwendigen rechtli-

chen Instrumente geschaffen sind, welche als Ersatz diese In-

Der Stimme enthalten sich-S'abstiennent: ternierung ablösen werden. Dies vor allem auch, nachdem ein

Dormann, Graber, Grossenbacher, Loeb François, Suter (5) Gutachten von Herrn Professor Trechsel, entgegen den bei-

den letzten bundesgerichtlichen Entscheiden, die rechtliche

Abwesend sind - Sont absents: Frag Würdigkeit dieses Instrumentes aufzeigte.

Aguet, Aregger, Bircher Peter, Borradori, Bortoluzzi, Brügger In diesem Sinne stellte dann auch der Bundesrat den Antrag,

Cyrill, Camponovo, Cavadini Adriano, Columberg, Couche- diesen Artikel 14d aufzuheben, und die Kommission folgte

pin, Daepp, Ducret, Fehr, Fischer-Sursee, Gardiol, Haering ihm.

Binder, Haller, Hämmerle, Hess Peter, Hildbrand, Iten Joseph,

Jaeger, Keller Anton, Lepori Bonetti, Leuenberger Moritz, Mas- Koller Arnold, Bundesrat: Vielleicht doch noch kurz zur Vorge-

poli, Mauch Rolf, Nabholz, Neuenschwander, Pidoux, Pini, Ro- schichte. Als wir dieses Bundesgesetz über die Zwangsmass-

bert, Rohrbasser, Rychen, Savary, Scherrer Werner, Steineg- nahmen im Ausländerrecht erlassen haben, hat Herr Profes-

ger, Zbinden, Ziegler Jean, Zwygart (40) sor Trechsel gewisse Bedenken bezüglich der EMRK-Kompa-

tibilität des bestehenden Instituts der Internierung geäussert

Präsident, stimmt nicht-Président, ne vote pas: Gleichzeitig waren etwa 50 Internierungsverfahren im Gang,

Frey Claude 0) wovon einige ans Bundesgericht gingen. Unterdessen hat uns

das Bundesgericht an sich gestützt, hat aber doch auf die

Art. 14d Grenzen des Instituts der Internierung hingewiesen. Es hat in

Antrag der Kommission Erwägungen geltend gemacht, dass die Internierungen im

Streichen Hinblick auf die Europäische Menschenrechtskonvention

(Die Streichung hat zur Folge, dass folgende Artikel angepasst dann problematisch seien, wenn feststehe, dass der Vollzug

werden müssen: der Weg- oder Ausweisung in absehbarer Zeit nicht durchführ-

Anag: Art. 14a Abs. 1 : streichen von: «oder die Internierung»; bar sei.

Art. 14b Abs. 1 erster Satz: streichen von: «oder die Internie- Aufgrund dieser Ausgangslage habe ich mich dann in der

rung»; Art 14b Abs. 1 zweiter Satz: streichen; Art 14b Abs. 2: Kommission bereit erklärt, auf das Institut der Internierung

«Die vorläufige Aufnahme ist aufzuheben, wenn.... wohnte. künftig zu verzichten, wenn diese Vorlage durchgehe. Nun

Sie erlischt, wenn....»; Art. 15 Abs. 4: «Das Bundesamt für fragt mich Herr Jenni, ob ich daran festhalte. Ich halte daran

Flüchtlinge ist für die Anordnung der vorläufigen Aufnahme fest. Ich mache allerdings einen Vorbehalt: In bezug auf die

zuständig »;Art. 20Abs. Ibis:streichen Ausschaffungshaft werden wir die Frage der Dauer im Zweitrat

Asylgesetz: Art 17aBst b: streichen von: «oder Internierung»; noch einmal sorgfältig überprüfen müssen. Denn internieren

Art 18 Abs. 1: streichen von: «und Internierung»; Art. 18 hätten wir, wie gesagt, zwei Jahre lang können. Das wurde

Abs. 3: streichen von: «oder Internierung».) vom Bundesgericht ja mit der Schranke, die ich vorhin ge-

nannt habe, geschützt; dagegen ist die Ausschaffungshaft

Antrag Jenni Peter nach Ihrem gestrigen Entscheid ja auf sechs Monate be-

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates schränkt.

Ich werde das auch mit meinen Praktikern noch einmal durch-

Art. 14d gehen müssen. Meine Praktiker sagten mir nach einer ersten

Proposition de la commission Anfrage, dass es Leute gebe, die sich eigentlich nur bei einer

Biffer relativ langen Haft dazu bequemen, bei der Ausschaffung tat-

(En raison du biffage de l'article, les articles suivants doivent sächlich zu kooperieren.

être adaptés: Das ist die Ausgangslage. Aber grundsätzlich halte ich an mei-

Loi sur le séjour et rétablissement des étrangers: Art. 14aal. 1: nem Entscheid fest, auf die Internierung zu verzichten.

biffer «ou de l'interner»; Art. 14b al. 1er première phrase:

«L'admission provisoire peut être proposée par....»; Art. 14b Präsidentin: Der Antrag Jenni Peter ist zurückgezogen.

al. 1er deuxième phrase: biffer; Art. 14b al. 2: «L'admission

provisoire doit être levée lorsque.... l'exiger de lui. Cette me- Angenommen gemäss Antrag der Kommission

sure prend fin....»; Art. 15 al. 4: «L'Office fédéral des réfugiés Adopté selon la proposition de la commission

est compétent pour ordonner des mesures d'admission provi-

soire, à moins que....»; Art 20al. Ibis: biffer Art. 20 Abs. Iter (neu)

Loi sur l'asile: Art. 17a let b: biffer «ou l'internement»; Art 18 Antrag der Kommission

1 er al. : biffer «et l'internement»; Art 18 al. 3: biffer «ou l'interne- Gegen letztinstanzliche kantonale Entscheide betreffend die

ment».) Vorbereitungs-oder Ausschaffungshaft ist die Verwaltungsge-

richtsbeschwerde an das Bundesgericht zulässig.

Proposition Jenni Peter

Adhérer au projet du Conseil fédéral Art. 20 al. Iter (nouveau)

Proposition de la commission

Jenni Peter (A, BE): Ich kann mich kurz fassen. Herr Bundes- Le recours de droit administratif devant le tribunal fédéral est

rat, Sie haben gesagt, wenn Ihre Fassung nicht abgeändert recevable contre les décisions cantonales de dernière ins-

würde, könnten Sie der Kommission zustimmen. Wir haben tance concernant la détention en phase préparatoire ou la dé-

nun aber Abänderungen vorgenommen. Ich frage Sie jetzt: tention en vue du refoulement.

Genügt dieses Gesetz in der vorliegenden Fassung Ihren An-

forderungen - mit den vorgenommenen Änderungen? Angenommen -Adopté

Droit des étrangers. Mesures de contrainte. Loi 152 N 3 mars 1994

Art. 23a Abs. 2

Antrag der Kommission Mehrheit

Wer Massnahmen nach Artikel 13e missachtet, wird mit Haft Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

oder Gefängnis bis.... Minderheit

(Keller Rudolf, Aubry, Borer Roland)

Art. 23a .... zu entscheiden. Der Beschwerdeentscheid ist nicht an-

Proposition de la commission fechtbar.

Quiconque viole les mesures ordonnées en vertu de

l'article 13e sera puni de détention ou d'une peine.... Abs. 2bis

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Angenommen -Adopté

Art. 47 titre médian, al. 1,2,2bis

Proposition de la commission

Art. 24 Abs. 1 erster Satz; Ziff. II Art. 12b Sachüberschrift,

Titre médian, al. 1

Abs. 1 Bst. b, 5

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Al. 2

Majorité

Art. 24 al. 1 première phrase; eh. Il art. 12b titre médian, Adhérer au projet du Conseil fédéral

al. 1 let. b, 5 Minorité

Proposition de la commission (Keller Rudolf, Aubry, Borer Roland)

Adhérer au projet du Conseil fédéral .... de l'effet suspensif. La décision rendue sur recours n'est

pas attaquable.

Angenommen -Adopté

Al. 2bis

Art. 17aAbs. 1Bst. b,d,2 Adhérer au projet du Conseil fédéral

Antrag der Kommission

Mehrheit Sachüberschrift, Abs. 1 - Titre médian, al. 1

Abs. 1 Bst. b Angenommen -Adopté

b einer vorläufigen Aufnahme wird eine Frist im....

Abs. 1 Bst. d, 2 Abs. 2-Al. 2

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit

Minderheit (Siehe Abstimmung zu Art 13eAbs. 3)

(Bühlmann, Borei François, Diener, Eggenberger, Fank- Adopté selon la proposition de la majorité

hauser) (Voir décision à l'art. 13e al. 3)

Abs. 1 Bst. b, d

Unverändert Abs.2bis-AI.2bis

Abs. 2 Angenommen -Adopté

Streichen

Ziff. Ili

Art. 17aal. 1 let. b,d,2 Antrag der Kommission

Proposition de la commission Abs. 1

Majorité .... gilt das neue Recht. Die Anordnung einer Vorbereitungs-

Al. 1 let. b oder Ausschaffungshaft oder einer Durchsuchung aufgrund

b l'admission provisoire, la date est fixée.... von Tatsachen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eingetre-

Al. 1let. d,2 ten sind, ist jedoch ausgeschlossen.

Adhérer au projet du Conseil fédéral Abs. Ibis (neu)

Der Bund sichert den Kantonen an die ihnen aus diesem Ge-

setz entstehenden Kosten Beiträge zu. Der Bundesrat regelt

Minorité

die Einzelheiten.

(Bühlmann, Borei François, Diener, Eggenberger, Fank-

hauser)

Abs. Iter (neu)

Al. 1 let. b, d

Mehrheit

Inchangé

Ablehnung des Antrages der Minderheit

Al. 2

Minderheit

Biffer (Fankhauser, Borei François, Bühlmann, Diener, Eggenber-

ger, Tschäppät Alexander)

Bühlmann Cécile (G, LU), Sprecherin der Minderheit: Diesen Die Geltung der Artikel 13a bis 13e sowie 14 Absatz 1 Buchsta-

Minderheitsantrag habe ich aus Sorge darum eingereicht, be c und 23a ist befristet bis am 31. Dezember 1998.

dass Leuten bei der Wegweisung eine Frist von 24 Stunden

eingeräumt wird. Das war nicht ganz klar. Ich habe mich inzwi- Abs. 2, 3

schen auch bei Leuten aus der Praxis erkundigt. Mein Beden- Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

ken konnte insofern gemindert werden, als Artikel 47 Absatz 1

eine Garantie enthält Wenn dieser Absatz drinbleibt, was ich Ch. III

hoffe, weil er nicht bestritten ist, ziehe ich meinen Minderheits- Proposition de la commission

antrag zurück. AI.1

.... régies par le nouveau droit Est toutefois exclue toute déci-

Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit sion prévoyant une détention en phase préparatoire, une dé-

Adopté selon la proposition de la majorité tention en vue du refoulement ou une fouille sur la base de faits

intervenus avant l'entrée en vigueur de la présente loi.

Art. 47 Sachüberschrift, Abs. 1,2,2bis Al. Ibis (nouveau)

Antrag der Kommission La Confédération garantit aux cantons le versement de contri-

Sachüberschrift, Abs. 1 butions aux frais découlant de l'application de la présente loi.

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Le Conseil fédéral règle les détails.

3. März 1994 N 153 Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht. Bundesgesetz

Al. Iter (nouveau) Setzen wir gegenüber unserem Volk klare Zeichen! Die Frak-

Majorité tion der Schweizer Demokraten und der Lega dei Ticinesi

Rejeter la proposition de la minorité lehnt diesen unsinnigen und deplazierten, aber die Gegnerin-

Minorité nen und Gegner der Vorlage entlarvenden Antrag ab. Es gibt

(Fankhauser, Borei François, Bühlmann, Diener, Eggenber- nämlich zwei Möglichkeiten, weshalb sie diesen Antrag stel-

ger, Tschäppät Alexander) len: Entweder ist es Gutgläubigkeit, verbunden mit einem

La validité des articles 13a à 13e ainsi que des articles 14 gehörigen Schuss Naivität, oder dann ist es ein bewusstes

alinéa 1er lettrée et 23a est limitée jusqu'au 31 décembre politisches Kalkül. Ich lasse die Antwort auf diese Frage of-

1998. fen.

Erlauben Sie mir noch eine Schlussbemerkung zuhanden des

Al. 2,3 Bundesrates: Trotz allen Verwässerungen in diesem Gesetz

Adhérer au projet du Conseil fédéral danke ich Ihnen, Herr Bundesrat, dass Sie unter anderem

auch auf jahrelangen Druck der Schweizer Demokraten hin

Abs. 1,1 bis-Al. 1,1 bis dieses Gesetz so vorgelegt haben.

Angenommen -Adopté

Fritschi Oscar (R, ZH): Nach diesem weltanschaulichen Plä-

Abs. Iter-Al. Iter doyer möchte ich noch sachlich begründen, warum ich

glaube, dass eine Befristung nicht am Platze ist

Fankhauser Angeline (S, BL), Sprecherin der Minderheit: Es Ich muss Sie daran erinnern, dass wir in der Asylpolitik ohne-

gibt zwei Gründe für eine Befristung dieser Gesetzgebung als hin gewissermassen in rollender Planung revidieren, und zwar

Schadensbegrenzung: deswegen, weil das erst 16 Jahre alte Gesetz in seinem Kon-

1. Die Hast, in der dieses Gesetz beraten wurde: Ich glaube, zept eben auf den Flüchtling des Zweiten Weltkrieges zuge-

dass niemand mit gutem Gewissen behaupten kann, wir hät- schnitten ist und nicht auf die Wanderbewegungen von heute.

ten alle Konsequenzen sehr genau analysiert und überprüft Wir haben 1984 eine erste Revision durchgeführt, 1987 eine

2. Die Tiefe der Eingriffe in das Zusammenleben der Men- Abstimmung über die per Referendum angefochtene zweite

schen in diesem Land. Ich weiss nicht, ob allen bewusst ist, Revision durchgeführt, 1988 das «Verfahren 88» und 1990 den

wie sehr diese vorgesehenen Eingriffe das Zusammenleben dringlichen Bundesbeschluss über das Asylverfahren be-

von Menschen verändern werden. Ich denke u. a an Artikel 14 schlossen.

Absatz 4 mit der Hausdurchsuchungsmöglichkeit Wenn wir bisher durchschnittlich in einem Vierjahresrhythmus

Das Parlament sollte sich die Möglichkeit vorbehalten, in ab- revidierten, nun aber plötzlich eine Revision von uns aus frei-

sehbarer Zeit noch einmal über die Bücher zu gehen. Die Frist willig befristen, dokumentieren wir doch, dass wir selber der

bis 1998 ist eine gute Frist, um Erfahrungen sammeln zu kön- Meinung sind, wir hätten einen Schnellschuss abgefeuert, von

nen und allenfalls noch etwas zu korrigieren. Das ist der Sinn dem wir nicht überzeugt sind, das sei ein Experiment; da habe

dieses Antrages der Minderheit man kein ganz gutes Gewissen, man sei der Sache nicht si-

Bitte stimmen Sie dieser Befristung zu, im Sinne einer Scha- cher. Und diesen Eindruck sollten wir vermeiden.

densbegrenzung, wenn schon solche Massnahmen be- Ich gebe durchaus zu, dass sich vielleicht bis ins Jahr 2000 die

schlossen werden. Situation etwas ändern kann und dass wir im Jahr 2000 viel-

leicht sagen, das sei wirklich nicht in allen Punkten der Weis-

heit letzter Schluss gewesen. Aber wenn wir schon jetzt im

Le président: Le groupe socialiste communique qu'il soutien- Vierjahresrhythmus revidiert haben, kann man auch später

dra la proposition de minorité Fankhauser. wieder im ordentlichen Revisionsverfahren hinter die Sache

gehen. Jetzt gilt es zu zeigen, dass wir zu diesen Massnahmen

Keller Rudolf (D, BL): Die bisherigen Debatten haben gezeigt, stehen.

dass nicht wenige in diesem Rat von den dringlichen Mass- Die FDP-Fraktion empfiehlt Ihnen, den Minderheitsantrag ab-

nahmen im Ausländerrecht gar nichts wissen wollen. Es er- zulehnen.

staunt uns von der SD/Lega-Fraktion darum nicht, dass nun

der Versuch gemacht wird, diese Vorlage in ihrer zeitlichen

Koller Arnold, Bundesrat: Zunächst eine formelle Bemer-

Dauer zu begrenzen. Fünf Jahre sollen diese Massnahmen in

kung: Wenn Sie dem Antrag der Minderheit Fankhauser zu-

Kraft bleiben, wenn es nach dem Willen der Antragstellerin,

stimmen würden, müsste der ganze Beschluss in zwei Teilbe-

Frau Fankhauser, geht

schlüsse aufgeteilt werden, weil es rechtlich nicht möglich ist,

Nicht genug damit, dass man diese Massnahmen gegen kri-

in einem einzigen Gesetz befristete und unbefristete Normen

minelle Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung im Vergleich aufzunehmen. Aber ich empfehle Ihnen auch materiell die Ab-

zur urprünglichen bundesrätlichen Vorlage schon so stark ver-

lehnung des Antrages der Minderheit Fankhauser.

wässert hat, dass ihr Erfolg ernsthaft in Frage gestellt werden

Angesichts des riesigen Wohlstandsgefälles, das wir auf die-

muss: Jetzt wollen Sie mit dem Hammer gar noch einen drauf-

ser Welt haben, und angesichts der Menschenrechtssituation

geben! Bis dieses Gesetz nur einigermassen richtig greifen

in vielen Ländern, werden wir davon ausgehen müssen, dass

kann, braucht es mehr als ein Jahr. Wenn Sie nun die Sache

wir dieses Gesetz weit über das Jahr 2000 hinaus brauchen

befristen, dann können wir diese Massnahmen geradesogut

werden. Es wäre deshalb kurzsichtig, wenn man mit einer Be-

vergessen. Das ist ja wohl das Ziel von manchen, die hinter

fristung den Eindruck erwecken würde, als brauchten wir die-

diesem Antrag stehen; sicher nicht von allen, aber von sehr

ses Gesetz nur bis zum Jahre 1998.

vielen.

Den Schweizer Demokraten darf ich noch sagen: Ich bin von

Wenn man sich Ihre Äusserungen angehört hat, Frau Fank-

diesem Gesetz überzeugt Ich bin der Meinung, dass es unbe-

hauser, dann hat man das Gefühl, dieses Gesetz würde nur

dingt nötig ist, um unsere humanitäre Asylpolitik weiterzutra-

wegen der Asylanten und Ausländer gemacht. Nichts hört

gen. Aber ich muss Ihnen heute leider auch schon ankündi-

man von Ihnen über die vielen Schweizerinnen und Schwei-

gen, dass Ihre Freude wahrscheinlich eine zeitlich be-

zer, welche unter den Taten der illegal anwesenden kriminel-

schränkte ist, da Sie nämlich demnächst die Botschaft zu Ihrer

len Ausländer zu leiden haben. Wo bleibt eigentlich Ihr Ver-

Initiative erhalten werden.

ständnis für die einheimische Bevölkerung mit ihren Proble-

men? Glauben Sie wirklich, dass wir bis 1998 das Problem so-

weit im Griff haben, dass wir solche Abwehrmassnahmen gar Le président: Le groupe démocrate-chrétien communique

nicht mehr brauchen? Dies wäre nur der Fall, wenn unser Volk qu'il soutiendra la version de la majorité.

den Volksinitiativen der Schweizer Demokraten und der

Schweizerischen Volkspartei zustimmen würde. Noch ist es Abstimmung - Vote

aber nicht soweit, und genau deshalb sind diese Massnah- Für den Antrag der Mehrheit 100 Stimmen

men unbefristet in Kraft zu setzen. Für den Antrag der Minderheit 52 Stimmen

Droit des étrangers. Mesures de contrainte. Loi 154 N 3 mars 1994

Abs. 2, 3-Al. 2, 3

Angenommen -Adopté

Namentliche Gesamtabstimmung

Vote sur l'ensemble, par appel nominal

Für Annahme des Entwurfes stimmen -Acceptent le projet:

Allenspach, Aubry, Baumberger, Berger, Bezzola, Binder, Bi-

schof, Blocher, Bonny, Borer Roland, Biihrer Gerold, Bürgi,

Caccia, Chevallaz, Cincera, Comby, David, Deiss, Dettling,

Dormann, Dreher, Dünki, Engler, Epiney, Eymann Christoph,

Fischer-Hägglingen, Fischer-Seengen, Fischer-Sursee, Frey

Walter, Friderici Charles, Fritschi Oscar, Früh, Giezendanner,

Giger, Gobet, Graber, Grossenbacher, Gysin, Hari, Heberlein,

Hegetschweiler, Hess Otto, Hildbrand, Jäggi Paul, Jenni Pe-

ter, Keller Rudolf, Kern, Kühne, Leu Josef, Leuba, Loeb Fran-

çois, Maître, Mamie, Maurer, Meyer Theo, Miesch, Moser,

Mühlemann, Müller, Marbel, Nebiker, Oehler, Perey, Phili-

pona, Raggenbass, Reimann Maximilian, Rohrbasser, Ruck-

stuhl, Ruf, Rutishauser, Sandoz, Scherrer Jürg, Scherrer Wer-

ner, Scheurer Rémy, Schmidhalter, Schmied Walter, Schni-

der, Schwab, Schweingruber, Segmüller, Seiler Hanspeter,

Spoerry, Stalder, Stamm Judith, Stamm Luzi, Steffen, Steine-

mann, Steiner Rudolf, Stucky, Suter, Theubet, Tschopp,

Tschuppert Karl, Vetterli, Wanner, Wick, Wittenwiler, Wyss

Paul, Wyss William, Zwahlen, Zwygart (101 )

Dagegen stimmen - Rejettent le projet:

Bär, Baumann, Bäumlin, Bodenmann, Borei François, Brun-

ner Christiane, Bühlmann, Carobbio, Caspar-Hutter, de Dar-

del, Diener, Duvoisin, Fankhauser, von Feiten, Goll, Gonseth,

Gross Andreas, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Herczog, Hol-

lenstein, Hubacher, Jeanprêtre, Jöri, Leemann, Maeder, Meier

Hans, Misteli, Rebeaud, Rechsteiner, Ruffy, Schmid Peter,

Spielmann, Steiger Hans, Vollmer, Weder Hansjürg, Zisyadis

(37)

Der Stimme enthalten sich - S'abstiennent:

Aguet, Béguelin, Bundi, Danuser, Darbellay, Eggenberger,

Fasel, Grendelmeier, Leuenberger Ernst, Matthey, Meier

Samuel, Strahm Rudolf, Tschäppät Alexander, Wiederkehr,

Züger (15)

Abwesend sind - Sont absents:

Aregger, Bircher Peter, Blatter, Borradori, Bortoluzzi, Brügger

Cyrill, Bühler Simeon, Camponovo, Cavadini Adriano, Colum-

berg, Couchepin, Daepp, Ducret, Eggly, Fehr, Gardiol, Gros

Jean-Michel, Haering Binder, Haller, Hämmerle, Hess Peter,

Iten Joseph, Jaeger, Keller Anton, Ledergerber, Lepori Bo-

netti, Leuenberger Moritz, Marti Werner, Maspoli, Mauch Rolf,

Mauch Ursula, Nabholz, Neuenschwander, Pidoux, Pini, Pon-

cet, Robert, Rychen, Savary, Seiler Rolf, Sieber, Steinegger,

Thür, Zbinden, Ziegler Jean, Zölch (46)

Präsident, stimmt nicht-Président, ne vote pas:

Frey Claude (1)

Abschreibung - Classement

Antrag des Bundesrates

Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse

gemäss Brief an die eidgenössischen Räte

Proposition du Conseil fédéral

Classer les interventions parlementaires

selon lettre aux Chambres fédérales

Angenommen -Adopté

An den Ständerat-Au Conseil des Etats

Schluss der Sitzung um 12.30 Uhr

La séance est levée à 12 h 30

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht. Bundesgesetz

Droit des étrangers. Mesures de contrainte. Loi

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1994

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 05

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 93.128

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 03.03.1994 - 08:00

Date

Data

Seite 140-154

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