Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 93-125 KI-generiert

Product Liability Law Harmonization with EU Directives

Geschäftsnummer VPB 93-125
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court addressed a law concerning product liability, which aims to align Swiss law with European directives and protect consumers. The law introduces strict liability for manufacturers and importers of defective products that cause damage to life, limb, or property. It also aims to remove discrimination against Swiss exporters by harmonizing liability rules with those in the European Economic Area. The court considered arguments regarding the scope of "product," particularly concerning agricultural and genetically modified items, and debated limitations on liability, ultimately deciding to implement the European directive's minimum standards while leaving certain options open for future consideration.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 68 RCN, Art. 5 für, Art. 5 sion, Art. 5 qui, Art. 8ter noch, Art. 7 sur; Product Liability Law Harmonization with EU Directives: The law introduces strict liability for manufacturers and importers of defective products that cause damage to life, limb, or property. It also aims to remove discrimination against Swiss exporters by harmonizing liability rules with those in the European Economic Area. The court considered arguments regarding the scope of "product," particularly concerning agricultural and genetically modified items, and debated limitations on liability, ultimately deciding to implement the European directive's minimum standards while leaving certain options open for future consideration.

Schlagwörter

KI-generiert
Produktehaftung Verbraucherrecht Richtlinie Landwirtschaftsrecht Harmonisierung des Markenrechts Haftung für Umweltschäden

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 68 RCN
Kategorie III, Art 68GRN -Catégorie III, art. 68 RCN pace économique européen.
Art. 5 für
Kartellgesetz, Liberalisierung der öffentlichen Submissionen Art. 5
Art. 5 sion
Kartellgesetz, Liberalisierung der öffentlichen Submissionen Art. 5
Art. 5 qui
Kartellgesetz, Liberalisierung der öffentlichen Submissionen Art. 5
Art. 8ter noch
Art. 8ter (neu) égard, il a été rappelé par M.
Art. 7 sur
sylvicoles Les organismes manipulés génétiquement ne Art. 7
Art. 8ter nen
Art. 8ter (neu) égard, il a été rappelé par M.
Art. 55 Er
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 7 Abs. 1 Bst. e Produktehaftpflichtgesetz (PRHG)

Die Ausnahme für Entwicklungsrisiken wurde abgelehnt, was bedeutet, dass Hersteller auch für Schäden haften, deren Fehler nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens nicht erkennbar waren.

Art. 5 Abs. 1 Bst. c, d, e Produktehaftpflichtgesetz (PRHG)

Die Minderheitsanträge zur Ausdehnung der Produktehaftpflicht auf landwirtschaftliche Naturprodukte und gentechnisch veränderte Produkte wurden abgelehnt.

Art. 8ter (neu)

Der Minderheitsantrag zur Begrenzung der Gesamthaftung des Herstellers auf 130 Millionen Franken für Schäden infolge Tod oder Körperverletzung wurde abgelehnt.

Art. 66 Abs. 1, Art. 64 LTF

Diese Bestimmungen sind nicht direkt zitiert, aber die Verfahren und Kosten sind Teil der Parlamentsdebatte, die hier aber nicht explizit im dispositive zitiert werden.

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Volltext

3. Juni 1993 N 963 Swisslex. Produktehaftpflicht

Detailberatung - Discussion par articles Die vorliegende Vorlage entspricht mit ganz wenigen Ausnah-

men der Produktehaftpflichtvorlage aus dem Eurolex-Paket,

Titel und Ingress, Ziff. l, II das Sie bereits beschlossen haben; ich werde auf diese Aus-

Antrag der Kommission nahmen in der Detailberatung genauer eingehen.

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Die Kommission hat am 1. April dieses Jahres getagt Ich bitte

Sie, die Resultate trotzdem ernst zu nehmen.

Titre et préambule, eh. l, II Sie empfiehlt Ihnen mit 16 zu 0 Stimmen, auf dieses Gesetz

Proposition de la commission einzutreten.

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

M. Guinand, rapporteur: La loi fédérale sur la responsabilité

Angenommen -Adopté du fait des produits, dont nous débattons aujourd'hui, reprend

en substance le contenu de la loi que nous avions adoptée sur

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble ce sujet dans le cadre d'Eurolex. Mais le texte d'aujourd'hui ne

Für Annahme des Entwurfes 85 Stimmen fait plus référence à l'Espace économique européen et au res-

(Einstimmigkeit) pect d'obligations internationales. Cette loi introduit en droit

suisse le principe de la responsabilité causale pour les dom-

mages causés par des produits défectueux II y a longtemps

An den Ständerat-Au Conseil des Etats qu'une telle législation est souhaitée en Suisse, même si,

entre temps, la jurisprudence du Tribunal fédéral l'a déjà intro-

duite dans les faits. L'adoption d'une loi fédérale sur la respon-

sabilité du fait des produits assure mieux la protection des

consommateurs et améliore considérablement la situation

des exportateurs de produits, en particulier vers les pays de

#ST# 93.125 l'Espace économique européen, en leur garantissant le même

type de responsabilité.

Folgeprogramm La loi proposée met en oeuvre, en effet, la Directive euro-

nach der Ablehnung péenne relative au rapprochement des dispositions législati-

des EWR-Abkommens ves réglementaires et administratives en matière de responsa-

(Swisslex) bilité du fait des produits défectueux. L'adhésion à l'Espace

économique européen nous y obligeait. Le Conseil fédéral

Produktehaftpflicht. Bundesgesetz nous propose aujourd'hui de le faire, malgré le rejet de l'Es-

Programme consécutif pace économique européen, pour favoriser les échanges.

au rejet de l'Accord EEE Nous donnons en même temps une suite effective à l'initiative

(Swisslex) parlementaire que votre conseil avait acceptée et qu'il pourra

Responsabilité du fait des produits. maintenant classer.

Loi fédérale Certes, la loi votée dans le cadre d'Eurolex s'inscrivait dans le

cadre des échanges à l'intérieur de l'Espace économique eu-

Botschaft und Gesetzentwurf vom 24. Februar 1993 (BBI1805) ropéen. Ce n'est plus le cas du projet aujourd'hui en discus-

Message et projet de loi du 24 février 1993 (FF 1757) sion. Il s'ensuit que la garantie de réciprocité pourrait ne pas

Beschluss des Ständerates vom 27. April 1993 être obtenue par certains importateurs, en particulier pour les

Décision du Conseil des Etats du 27 avril 1993 importations en provenance d'autres pays que ceux de l'Es-

Kategorie III, Art 68GRN -Catégorie III, art. 68 RCN pace économique européen. L'article 3 du projet, qui réserve

les dispositions contraires prévues dans des traités internatio-

naux, a donc une grande importance. Et pour bien marquer la

volonté d'assurer la réciprocité en faveur des importateurs, la

commission vous propose d'adopter un postulat qui invite le

Antrag der Kommission Conseil fédéral à conclure dans les meilleurs délais des ac-

Eintreten cords visant à l'exonération réciproque de la responsabilité de

Proposition de la commission l'importateur.

Entrer en matière Sur le fond, le projet reprend l'essentiel des dispositions dont

nous avons déjà débattu et qui se réfèrent à la directive euro-

Ledergerber, Berichterstatter: Sie kennen das Gesetz, das Ih- péenne. Comme pour Eurolex, le Conseil fédéral propose de

nen vorliegt, das Sie schon einmal beschlossen und jetzt auf ne pas faire usage des options que permet la directive. Le

diese Sommersession hin zum zweiten Mal studiert haben. Ich Conseil des Etats a suivi les propositions du Conseil fédéral en

kann mich also ziemlich kurz fassen. apportant quelques modifications, essentiellement d'ordre

Das Gesetz versucht, in der Schweiz endlich eine Produkte- technique, sur lesquelles nous pourrons revenir dans la dis-

haftpflicht einzuführen und diese der Richtlinie der Europäi- cussion de détail.

schen Gemeinschaften anzugleichen. Worum geht es? Es La commission a voté l'entrée en matière par 17 voix sans op-

sind hauptsächlich zwei Punkte: position et avec une abstention et a adopté le texte du Conseil

Erstens will das Gesetz eine generelle Haftpflicht des Produ- fédéral, amendé par le Conseil des Etats, par 16 voix sans op-

zenten oder des Importeurs für schadhafte Produkte einfüh- position et avec une abstention. Nous vous invitons à en faire

ren, die bei ordnungsgemässem Gebrauch beim Konsumen- de même.

ten einen Schaden an Leib und Leben oder an Dingen auslö-

sen. Es ist also ein Schutz der Konsumentin und des Konsu- Fischer-Sursee: Die CVP-Fraktion ist für Eintreten und stimmt

menten. zu. Die Einführung der Produktehaftpflicht ist ein altes Postulat

Zweitens beseitigt das Gesetz für uns in der Schweiz eine Dis- und ist überfällig. Im europäischen Vergleich sind wir diesbe-

kriminierung der Exporteure, denn alle Exporteure schweizeri- züglich Exoten.

scher Provenienz, die ihre Produkte in den EG-Raum exportie- Das Produktehaftpflichtgesetz erfüllt vor allem zwei Inter-

ren, sind diesem Produktehaftpflichtgesetz der EG nicht unter- essen: Das eine Interesse ist jenes des Konsumenten. Es soll

stellt, somit haften automatisch die Importeure von schweizeri- ermöglichen, dass der Konsument, der durch fehlerhafte Pro-

schen Waren im EG-Raum. Diese Importeure wollen in diver- dukte Schaden erlitten hat, den Schaden ersetzt erhält Das ist

sen Fällen diese Haftpflicht nicht übernehmen und weichen rechtspolitisch ein richtiges Gebot und entspricht auch unse-

dann auf nichtschweizerische Produkte aus. Mit dieser Pro- rem Rechtsempfinden.

duktehaftpflicht beseitigen wir also eine Diskriminierung der Das zweite Interesse aber, und das darf nicht übersehen wer-

schweizerischen Exporteure, und dafür ist es an der Zeit den, ist ebenso wichtig. Es bringt sowohl den Herstellern als

Swisslex Responsabilité du fait des produits 964 N 3 juin 1993

auch den Exporteuren und Importeuren Vorteile, indem diese hemmnisse aufzubauen. Das kann nicht der Zweck sein. Wir

dann gleich lange Spiesse bekommen wie ihre ausländischen sind ja in der Efta, wir haben ein Freihandelsabkommen mit

Konkurrenten und damit in ihren geschäftlichen Beziehungen der EG, in dem stipuliert wird, dass wir gegenseitig den Frei-

nicht diskriminiert sind im Verhältnis zum Ausland. Aus diesen handel wollen. Dann dürfen wir nicht hingehen und neue Han-

Gründen ist es auch nötig, dass man dieses Gesetz einführt. delshemmnisse aufbauen, auch wenn es kleine sind - aber es

Man könnte sagen, dass man das auf vertraglichem Weg re- sind immerhin Handelshemmnisse.

geln könnte, aber wie wir wissen, muss sich zuerst überhaupt Hier liegt deshalb das Hauptanliegen unserer Fraktion, mög-

jemand finden, der mit mir einen Vertrag abschliesst - das ist lichst rasch die gegenseitige Anerkennung zu erreichen. Die

also nicht so einfach. Kommission hat ein entsprechendes Postulat überwiesen,

Gegen dieses Gesetz bestehen ja Bedenken, dass es zu einer und mich würde sehr interessieren, wenn uns der Bundesrat

Flut von Entschädigungsforderungen kommen könnte und heute sagen könnte, wie weit die Verhandlungen gediehen

dadurch unsere Wirtschaft und Industrie geschädigt würden. sind, ob eine Aussicht auf gegenseitige Abkommen besteht

Diese Bedenken sind nicht gegeben und etwas überhöht Er- und in welchem Rahmen die gegenseitige Anerkennung erfol-

stens muss man sehen, dass wir in diesem Bereich wohl die gen kann.

Kausalhaftung haben, aber die Kausalität zwischen Schaden Für die Importeure hier in der Schweiz gilt natürlich das genau

und dem schädigenden Produkt muss gegeben und auch be- gleiche. Für jede importierte Ware ist nicht der Hersteller pro-

wiesen sein. Zweites muss ein Schaden eingetreten sein, der duktehaftpflichtig, sondern der Importeur. Hier ein Aufruf an

zu beweisen ist, und schliesslich muss ich die Fehlerhaftigkeit alle Importeure und Hersteller: Denken Sie daran, sich hier

des Produktes beweisen. versicherungsmässig abzudecken, weil ein neues Risiko auf

Um nun die Bedenken letztlich noch vollends zu zerstreuen, sie zukommt und für das wirtschaftliche Funktionieren diese

muss man vor allem Artikel 7 betrachten, wo die Ausnahmen Absicherung wichtig ist

der Haftungen statuiert sind, wo doch der Industrie und den Wir sind einverstanden mit dem Produktehaftpflichtgesetz. Wir

Unternehmungen entgegengekommen wird, damit sie nicht lehnen die Minderheitsanträge ab, mit Ausnahme des Minder-

von unberechtigten und unbegründeten Haftpflichtfällen über- heitsantrages betreffend der summenmässigen Begrenzung

schwemmt werden. der Produktehaftpflicht Wir sind für die Motion und für das

Ich möchte aber doch auch die Erwartung an dieses Gesetz Postulat, und wir sind für Abschreibung der parlamentari-

knüpfen, dass dann bei der Rechtsanwendung vernünftig ge- schen Initiative Neukomm.

handelt wird, damit wir nicht amerikanische Verhältnisse be-

kommen.

Maeder: Die LdU/EVP-Fraktion stimmt diesem längst überfäl-

Unsere Fraktion wird bei Artikel 5 der Mehrheit zustimmen und

ligen Gesetz mit Ueberzeugung zu. Die Diskussion zu diesem

den Minderheitsantrag ablehnen. Erstens ist er nicht euro-

Bundesgesetz hat bereits stattgefunden. Die Diskriminierung

kompatibel, und zweitens finden wir, dass die Landwirtschafts-

der Exporteure sollte wirklich aufgehoben werden. Bedenken

produkte inklusive die Hors-sol-Erzeugnisse nicht unter die-

hinsichtlich sogenannt amerikanischer Zustände sind unan-

ses Gesetz fallen, denn sie sind nicht ausschliesslich durch

gebracht, weil dieses Gesetz so konstruiert ist, dass es solche

menschliche Tätigkeit erzeugt; die Natur hat immer noch das

Zustände ausschliesst

Ihrige dazu beizutragen. Wir sind daher nicht bereit, solche

Die LdU/EVP-Fraktion stimmt der Mehrheit zu, inklusive dem

Produkte der Produktehaftung zu unterstellen. Es wäre auch

Kommissionspostulat (93.3250) und der Kommissionsmotion

etwas schwierig für die Bauern, dann Regress auf den Schöp-

(93.3249). Sie ist aber bei Artikel 5 für die Minderheit von Fei-

fer der Natur zu nehmen, wenn hier ein falsches Erzeugnis aus

ten. Es geht dort - ich möchte bei der Detailberatung nicht

dem Boden wachsen würde.

noch einmal antreten - um die Definition des Begriffes «Pro-

Ebenso sind wir entschieden dafür, dass das Entwicklungsri-

dukt». Nach der Definition-Artikel 5-sind landwirtschaftliche

siko im Sinne von Artikel 7 Buchstabe e nicht der Produkte-

Bodenerzeugnisse usw. erst dann Produkte, wenn sie einer

haftpflicht unterstellt werden soll, wie es die Minderheit will. Im

ersten Verarbeitung unterzogen worden sind.

Kern wäre eine solche Unterstellung von neueren Entwicklun-

Die Minderheit von Feiten schliesstnun hierdie Buchstaben c,

gen der Tod für sehr viele wertvolle Neuentwicklungen. Und

d und e an. Sie schlägt vor, dass in Buchstabe c nach der

gerade unser Land, unsere Wirtschaft und unsere Industrie

Hors-sol-Methode erzeugte Pflanzen und damit hergestellte

sind hier federführend für Neuentwicklungen; wir dürfen uns

Produkte, in Buchstabe d gentechnologisch veränderte Pflan-

da nicht Schranken auferlegen, die unsere Konkurrenzfähig-

zen und damit hergestellte Produkte und in Buchstabe e Tier-

keit gegenüber dem Ausland empfindlich schädigen und un-

zucht, Fischerei und Jagderzeugnisse von gentechnologisch

serer Industrie, vor allem der chemisch-pharmazeutischen,

veränderten Tieren und damit hergestellte Produkte eben als

Steine in den Weg legen würden, die nicht überwunden wer-

Produkte definiert werden.

den können.

Wir sind der Meinung, dass dies eine sinnvolle Ergänzung die-

Ich bitte Sie, im Sinne dieser Anträge der Kommission bzw. der

ses Gesetzes sein kann und ist Wer weiss, was im Zusammen-

Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Ich meinerseits unter-

hang mit dieser ganzen Problematik der Gentechnologie noch

stütze auch den Minderheitsantrag von Herrn François Loeb,

auf uns zukommt Die Einführung der Buchstaben c, d und e

in dem die Begrenzung des Schadens auf 130 Millionen Fran-

könnte auch eine gewisse prophylaktische Wirkung haben.

ken festgelegt wird, wie dies auch Deutschland kennt

Im übrigen stimmen wir der Mehrheit zu.

Loeb François: Die freisinnige Fraktion ist für Eintreten. Sie ist

für Eintreten, weil dieses Bundesgesetz über die Produktehaft- Reimann Maximilian: Auch die SVP-Fraktion steht dieser Vor-

pflicht eine Anpassung an Europa darstellt, Europakompatibi- lage positiv gegenüber und wird sie im Grundsatz mittragen.

lität bedeutet Aber wir müssen klar sehen, dass die Einfüh- Sie liegt auf der auch von uns klar befürworteten integrations-

rung dieses Gesetzes auch eine Vorleistung darstellt; denn politischen Linie des autonomen Rechtsnachvollzugs, also

das Nein zum EWR macht die Schweiz - aus Sicht der EWR- der selbständigen Annäherung des schweizerischen Rechts

Staaten -zum Drittstaat, dessen Produkte von aussen in den in wirtschaftlich bedeutsamen Bereichen an dasjenige im eu-

EWR eingeführt werden, d. h., dass jeder Importeur von Waren ropäischen Binnenmarkt

in der EG, in den EWR-Ländern, haftbar werden wird, produk- Wir erwarten aber vom Bundesrat, dass er auf diesem Weg zü-

tehaftpflichtig wird. Das ist eindeutig ein Problem, weil da- giger voranschreitet und den schönen Worten über Deregulie-

durch unsere Waren diskriminiert werden. Es gibt Importeure, rung und Revitalisierung noch effizienter die erforderlichen Ta-

die diese Risiken nicht übernehmen wollen, weil es für sie zu ten folgen lässt Was in dieser Hinsicht bis heute dem Parla-

grosse Risiken sind. Das betrifft vor allem kleine und mittlere ment vorgelegt worden ist, sind erst ein paar kleine Schritt-

Betriebe. chen, die der rechtlichen Anforderung in bezug auf die Erhö-

Aus diesem Grunde, Herr Bundesrat, ist es von entscheiden- hung unserer Wettbewerbsfähigkeit längst nicht zu genügen

der Bedeutung, dass wir mit den EWR-Staaten möglichst bald vermögen.

Abkommen treffen können, um hier nicht neue Handels- Entsprechend unterstützt die SVP auch die beiden Vorstösse

3. Juni 1993 N 965 Swisslex. Produktehaftpflicht

der Kommission und insbesondere das Postulat über die ge- ni le bureau qui travaillent sur cet objet ne dépendent du Dé-

genseitige Befreiung von der Importeurhaftung. Dieses Po- partement fédéral de justice et police, mais bien du Départe-

stulat liegt klar auf der auch von uns anvisierten Zielrichtung ment fédéral de l'économie publique. J'espère toutefois que

des Abbaus gegenseitiger Handelshemmnisse. M. Koller pourra quand même informer le plénum sur ce point.

Zwei Bemerkungen noch zur Vorlage selber, damit ich nach- Je ne souhaite pas, d'autre part, que les lacunes du droit

her nicht noch einmal sprechen muss: suisse soient exploitées ou puissent attirer des produits peu

1. Die SVP-Fraktion unterstützt bei Artikel 8ter einstimmig den sûrs, ou provoquer un dumping en direction de notre pays.

Minderheitsantrag Loeb François. Es ist nicht einzusehen, C'est pourquoi il est essentiel pour nous de nous insérer dans

warum unser Land bei der Gesamthaftung über die von der un réseau international d'informations sur les produits et de ré-

EG-Richtlinie geforderte Mindestgrenze von umgerechnet glementer, en accord avec les règles internationales, le rappel

130 Millionen Franken hinausschiesst Auf diese Haftungsbe- des produits peu sûrs. Ces deux points sont contenus juste-

grenzung haben sich bereits einige EG-Staaten festgelegt, ment dans la directive européenne que je me réjouis de voir

darunter unser wichtigster Aussenhandelspartner, die Bun- traduite en droit suisse.

desrepublik Deutschland. Enfin, je voudrais encore insister sur l'importance de la révi-

2. Den rotgrünen Minderheitsantrag von Feiten zu Artikel 5 sion globale du droit de la responsabilité en Suisse. Un im-

lehnen wir, im Gegensatz zu meinem Vorredner, entschieden mense travail de défrichage a été fourni par la commission

ab. Er verstösst unseres Erachtens gegen die europäischen d'experts quia rendu son rapport en août 1991. Cette commis-

Harmonisierungbestrebungen. Es ist nicht einzusehen, war- sion Widmer avait établi un catalogue de priorités et je vou-

um wir ausgerechnet in einem Produktehaftpflichtgesetz zwei drais demander au Conseil fédéral où l'on en est dans la réali-

rechtlich verschiedene landwirtschaftliche Produktionsarten sation de ce travail. Tout cela forme un tout cohérent, et sou-

hervorzaubern sollten. haitable, avec la responsabilité du fait des produits. On ne de-

vrait donc plus faire preuve de trop de patience avant que ces

MmeGardiol: Le groupe écologiste, comme les groupes pré- projets deviennent réalité.

cédents, votera l'entrée en matière.

Cette législation, attendue impatiemment depuis plus de dix Marti Werner: Die Produktehaftung ist ein altes sozialdemo-

ans, arrive enfin. C'est vrai que, dans l'intervalle, le Tribunal fé- kratisches Anliegen. Es freut uns zu hören, wie berechtigt die-

déral avait pallié aux faiblesses de notre législation. Mais sur- ses Anliegen ist und wie wichtig es ist, dass ein derartiges Ge-

tout cette loi met les consommateurs suisses et européens sur setz erlassen wird. Bedauerlich ist nur, wie lange es dauerte,

un pied d'égalité face aux producteurs suisses et étrangers. Il bis sich diese Einsicht in Ihrem Rat verbreitet hatte, und wieviel

est essentiel que le consommateur suisse ne soit pas plus es brauchte, bis tatsächlich eine solche Vorlage geschaffen

maltraité face au producteur de son propre pays que les wurde. Es dauerte nicht nur Jahre, sondern es brauchte auch

consommateurs européens. den EWR, das Eurolex-Paket und nun das Swisslex-Paket.

Ce que l'on nous propose n'est pas parfait, mais marque un Selbstverständlich ist die sozialdemokratische Fraktion für

très net progrès. C'est un premier pas qui devra être suivi d'au- Eintreten. Die Gründe sind hier bereits dargelegt worden. Ich

tres. J'aurais souhaité, avec les milieux de défense des will nur kurz zwei Punkte erwähnen.

consommateurs, que le législateur suisse soit plus courageux, Die Produktehaftung hat eigentlich zwei Aspekte. Sie hat ei-

plus audacieux, que l'on utilise quelques-unes des options nerseits eine Aussenwirkung und anderseits eine Innenwir-

que nous offre la directive européenne, puisque nous nous kung. Wegen ihrer Aussenwirkung ist sie berechtigterweise in

trouvons devant une loi qui a pour objectif premier la protec- das Swisslex-Paket aufgenommen worden, denn mit der Pro-

tion des consommateurs. La commission a choisi de s'en tenir duktehaftung sollen unserer Exportwirtschaft gleich lange

au minimum sous le prétexte que toute amélioration favorable Spiesse wie der ausländischen Konkurrenz zur Verfügung ge-

au consommateur risquerait de désavantager nos produc- stellt werden. Unter diesem Gesichtspunkt ist es beispiels-

teurs et exportateurs. Je ne suis pas du tout convaincue weise nicht einsehbar, weshalb Herr Loeb François, unter-

qu'une meilleure protection offerte par la Suisse doive néces- stützt von der freisinnigen Fraktion, hier eine Beschränkung

sairement être vue comme un handicap. Elle devrait être dé- der Haftung will, denn diese Beschränkung der Haftung

fendue à l'étranger, par nos producteurs et exportateurs, kommt wiederum einer Verkürzung der Spiesse gleich, weil

comme un avantage. die Produkte, die in der Schweiz hergestellt werden, dieser Be-

Nous soutiendrons donc la proposition de minorité von Feiten schränkung unterliegen, im Gegensatz zu den ausländischen

à l'article 5 qui vise à ce que les produits agricoles hors-sol et Produkten, die zum Teil - mit Ausnahme von Deutschland,

génétiquement manipulés soient considérés comme des pro- das werden wirim Zusammenhang mit Artikel 8ter noch disku-

duits au sens de cette loi. Nous soutiendrons également la tieren werden - dieser Beschränkung nicht unterliegen. Das

deuxième proposition de minorité à l'article 7 sur les risques ist mit ein Grund, weshalb sich die SP-Fraktion gegen den An-

de développement, qui sont d'ailleurs inclus dans plusieurs lé- trag der Minderheit Loeb François wenden wird.

gislations nationales. Ce sont deux situations où il est difficile- Unterstützen werden wir hingegen die Minderheit von Feiten

ment acceptable, comme le propose la majorité de la commis- bei Artikel 5, weil mit dieser Minderheit dem zweiten Aspekt,

sion, de faire porter le risque à l'utilisateur seul et de libérer le nämlich der Verbesserung des Konsumentenschutzes, der In-

producteur. L'utilisateur n'est en fait que la victime. nenwirkung dieses Gesetzes Rechnung getragen wird.

De plus, je souhaiterais que cette problématique soit traitée Noch eine Bemerkung zur Sorge, die von mehreren Rednern

dans son ensemble. Plusieurs pays qui nous entourent ont in bezug auf die amerikanischen Verhältnisse zum Ausdruck

des réglementations spéciales sur les produits pharmaceuti- gebracht worden ist: Ich glaube nicht, Herr Fischer-Sursee,

ques, par exemple, et ont en plus une législation sur la sécurité dass wir bei Annahme dieses Gesetzes vor amerikanischen

des produits qui complète cette responsabilité du fait des pro- Verhältnissen Angst haben müssen, denn diese amerikani-

duits et assure la protection des consommateurs. La Suisse schen Verhältnisse werden ja nicht nur durch das materielle

reste, elle, extrêmement modeste dans ce domaine, même si Recht, sondern insbesondere durch das Prozessrecht verur-

nous votons dans le sens d'un progrès aujourd'hui. sacht. Im prozessualen Bereich findet bei uns keine Aende-

Je rappelle que la Communauté européenne a publié, il y a rung statt; wir haben in der Schweiz immer noch unsere vielen

une année, une directive sur la sécurité des produits. Selon les wohlgehüteten Prozessordnungen, die so etwas nicht zu-

informations succinctes données en commission, certains ju- lassen.

ristes de l'Office fédéral des affaires économiques extérieures Noch eine letzte Bemerkung zur SVP. Herr Reimann Maximi-

et d'autres du Bureau de la consommation travaillent à l'adap- lian hat hier vehement im unbeirrten Alleingang eine auto-

tation de notre législation. J'aimerais demander à M. Koller, nome Rechtsanpassung gefordert. Wenn Sie das schon ma-

conseiller fédéral, de nous dire où nous en sommes dans ce chen, verstehe ich nicht, weshalb man vor einigen Wochen die

travail sur la sécurité des produits et quel est le calendrier ap- Initiative bezüglich Kartelle abgelehnt hat. Auch dies hätte

proximatif d'une législation suisse sur la sécurité des produits dazu gehört! Wenn man anderer Meinung ist, sollte man zu-

conforme au droit européen. Je suis consciente que ni l'office mindest konsequent sein.

Swisslex. Responsabilité du fait des produits 966 N 3 juin 1993

Präsident: Die liberale Fraktion teilt mit, dass sie für Eintreten desrates beliebt machen. Sie geht dahin, keine dieser Optio-

ist Die Fraktion der Auto-Partei teilt mit, dass sie bei Artikel 8ter nen auszuüben. Politisch ist uns klar, dass die andere politi-

den Antrag der Minderheit unterstützen wird. sche Seite die Ausdehnung auf landwirtschaftliche Naturpro-

dukte und auf Entwicklungsrisiken verlangen würde, wenn die

Bundesrat Koller: Der Bundesrat hat Ihnen angekündigt, dass Limitierungsoption ausgeübt werden sollte. Deshalb kommen

wir im Rahmen von Swisslex neben Vorlagen, die vor allem der wir hier nur zum Ziel, wenn wir gleich wie bei Eurolex auf die

Erneuerung der schweizerischen Wirtschaft dienen, auch sol- Ausübung von Optionen verzichten.

che aufnehmen, die anstehende gesellschaftspolitische Pro- In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, auf die Vorlage einzu-

bleme in rascher Zeit regeln helfen. Für dieses Anliegen ist die- treten.

ses Gesetz neben dem Konsumkreditgesetz das wichtigste

Beispiel. Damit erreichen wir tatsächlich in einem raschen Ver-

fahren eine europaverträgliche Regelung, die überfällig ist; Persönliche Erklärung - Déclaration personnelle

denn damit müssen die schweizerischen Hersteller gegen- Reimann Maximilian: Herr Marti Werner, Sie haben die SVP-

über Geschädigten in der Schweiz nun ebenso streng haften Fraktion kritisiert, weil wir seinerzeit die parlamentarische In-

wie gegenüber Geschädigten in den EG-Staaten. itiative auf Revision des Kartellwesens abgelehnt hätten. Das

Ich möchte allerdings ausdrücklich darauf hinweisen, dass die haben wir getan, aber Sie müssen auch sagen, warum, und

Verschärfung der Haftungsordnung nicht sehr gewichtig ist, weil Sie es unterlassen haben, muss ich es Ihnen in Erinne-

denn das Bundesgericht hat im Rahmen seiner bisherigen rung rufen:

strengen Rechtsprechung nach Artikel 55 des OR bereits Kri- Wir kritisierten den eingeschlagenen Weg. Ich glaube, die In-

terien entwickelt, die nahe an dieses Gesetz herankommen. itiative stammte von Ihrer Fraktion; nein, der Urheber war Herr

So hat das Bundesgericht beispielsweise festgehalten, dass Jaeger.

sich ein Hersteller eines Produktes aufgrund von Artikel 55 Er strebte den Weg über eine Verfassungsänderung an, wir

schon heute von der Haftung nur dann befreien kann, wenn er aber wollen nicht eine Verfassungsänderung, sondern wir fol-

den Beweis erbringt, dass er eine Endkontrolle des Produktes gen hier dem Bundesrat- er hat die Sachlage eben erläutert-:

vorgenommen oder eine Konstruktionsart gewählt hat, welche Wir wollen eine Gesetzesrevision im üblichen Rahmen. Also

Fabrikationsfehler und die sich daraus ergebende Schädi- unterstellen Sie uns bitte nicht, wir seien gegen eine Kartell-

gungsgefahr mit hoher Wahrscheinlichkeit ausschliesst - so rechtsrevision; das sind wir in keiner Art und Weise. Sondern

im Bundesgerichtsentscheid 110 II456. wir wollen den Weg gehen, den der Bundesrat vorgezeichnet

Sie sehen also, der Schritt von der heutigen Rechtsprechung hat

zu diesem neuen Bundesgesetz ist gar nicht mehr so gross,

aber er ist wichtig, er bringt uns eine europaverträgliche Rege- Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

lung und erlaubt uns jetzt - ich glaube, das schlägt die Kom- L'entrée en matière est décidée sans opposition

mission auch vor-, die parlamentarische Initiative Neukomm

(89.247), die uns sowieso zur Gesetzgebung angehalten Detailberatung - Discussion par articles

hätte, als erfüllt abzuschreiben.

Herrn Reimann Maximilian darf ich vielleicht noch eines sa- Titel und Ingress, Art. 1-4

gen: Ich habe im Moment den Eindruck, dass man die erste Antrag der Kommission

Phase des sogenannten Revitalisierungsprogramms in weiten Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Kreisen der Wirtschaft total unterschätzt, und zwar deshalb,

weil ein gewisser zeitlicher Abstand zwischen diesen Swiss- Titre et préambule, art. 1-4

lex-Vorlagen, die sofort bereit waren, und den Revitalisie- Proposition de la commission

rungsvorlagen entstanden ist Herr Delamuraz dürfte bei der Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Behandlung dieser Vorlagen hier sein. Ich bin sehr gespannt,

wie all diese Revitalisierungvorlagen im nächsten Herbst über Angenommen -Adopté

die Bühne gehen werden. Erwähnt seien nur die Stichworte

Kartellgesetz, Liberalisierung der öffentlichen Submissionen Art. 5

und Harmonisierung aller technischen Vorschriften. Da kön- Antrag der Kommission

nen Sie dann Ihren Revitalisierungswillen unter Beweis stellen. Abs. 1

Wir werden Ihnen so rasch als möglich Gelegenheit dazu Mehrheit

geben. Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Das Produktehaftpflichtgesetz dient aber auch der schweizeri- Minderheit

schen Exportindustrie. Hier darf ich Herrn Loeb François versi- (von Feiten, Borei François, Danuser, Gardiol, Maeder)

chern: Wir sind uns bewusst, dass wir so rasch als möglich bi-

laterale Vereinbarungen zwischen den EG- und EWR-Staaten c. nach der Hors-sol-Methode erzeugte Pflanzen und damit

und der Schweiz abschliessen müssen, um diese neuen Han- hergestellte Produkte;

delshemmnisse und diese Diskriminierung von Importeuren d. gentechnologisch veränderte Pflanzen und damit herge-

von schweizerischen Produkten im EG-/EWR-Raum beheben stellte Produkte;

zu können. e. Tierzucht-, Fischerei- und Jagderzeugnisse von gentechno-

Unsere Delegation im Gemischten Ausschuss des Freihan- logisch veränderten Tieren und damit hergestellte Produkte.

delsabkommens hat dieses Anliegen als erste Priorität ange-

meldet Aber Sie wissen, dass im Moment einfach alles Abs. 2

blockiert ist, bis der EWR-Vertrag selber einmal in Kraft tritt. Wir Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

hoffen, dass das im nächsten Herbst geschehen wird. Weiter

hoffen wir, dass wir gerade in diesem Bereich aufgrund der Art. 5

Entwicklungsklausel, die wir im Freihandelsabkommen ha- Proposition de la commission

ben, möglichst rasch zu Lösungen kommen, die dieses Han- AI.1

delshemmnis dann wieder aufheben. Majorité

Schliesslich bin ich überzeugt, dass diese einheitliche Haf- Adhérer à la décision du Conseil des Etats

tung in ganz Europa auch einen Beitrag zum guten Ruf der Minorité

schweizerischen Produkte leisten wird. Zweifellos dient es (von Feiten, Borei François, Danuser, Gardiol, Maeder)

nämlich auch dem guten Ruf der schweizerischen Produkte,

wenn man in ganz Europa weiss, dass die gleiche Haftungs- c. les plantes cultivées selon les méthodes hors-sol et les pro-

ordnung eben für alle gilt duits qui en contiennent;

Auf das Problem der Optionen werde ich bei den einzelnen Ar- d. les plantes génétiquement modifiées et les produits qui en

tikeln eingehen, möchte aber schon hier die Politik des Bun- contiennent;

3. Juni 1993 N 967 Swisslex Produktehaftpflicht

e. les produits de l'élevage, de la pêche et de la chasse obte- Moser: Der Minderheitsantrag auf Ausdehnung der Produkte-

nus d'animaux génétiquement modifiés et les produits qui en haftpflicht auf landwirtschaftliche Produkte sowie auf Tier-

contiennent. zucht, Fischerei und Jagderzeugnisse zeigt einmal mehr, wie

Al. 2 falsch die Linken und Grünen den Sinn und Zweck einer Pro-

Adhérer à la décision du Conseil des Etats duktehaftpflicht verstanden haben. Bei der Produktehaftung

geht es aber klar um Marktleistungen, um Produkte, welche

grundsätzlich durch Menschen erzeugt und verkauft werden,

Abs. 1-AI.1 für welche diese die Verantwortung vollumfänglich selbst tra-

gen müssen. Bei Naturprodukten hingegen handelt es sich

um Angebote, egal ob mit Hilfe von künstlichen Eingriffen oder

Frau von Feiten, Sprecherin der Minderheit: Gemäss Entwurf nicht, die keinesfalls eine vollumfängliche Verantwortung des

des Bundesrates sollen landwirtschaftliche Naturprodukte Produzenten oder Verkäufers nach sich ziehen dürfen.

von der Haftung ausgenommen werden. Diese Ausnahme sei Wenn Sie diesem völlig danebengeratenen Minderheitsantrag

als Gegenstück zur industriellen Produktion zu verstehen. Auf zustimmen, schiessen Sie zudem über das Ziel bzw. die EG-

den ersten Blick leuchtet diese Unterscheidung ein. Wird je- Richtlinien hinaus. Das ist doch überhaupt nicht der Sinn die-

doch die Realität einbezogen, führt diese Abgrenzung zu stos- ses neuen Bundesgesetzes. Artikel 5 Absatz 2 des bundesrät-

senden Ergebnissen, da sich in manchen Bereichen die Land- lichen Entwurfes nimmt im übrigen bereits genügend Rück-

wirtschaft zu einem industriellen Produktionszweig entwickelt sicht auf Naturprodukte. Und mehr brauchen wir nicht!

hat. Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen.

Niemand wird wohl im Ernst bei der computergesteuerten

Hors-sol-Produktion oder bei den durch milliardenschwere Präsident: Die FDP-Fraktion teilt mit, dass sie der Mehrheit zu-

Hochtechnologie ermöglichten gentechnologisch manipulier- stimmt.

ten Naturvorgängen von landwirtschaftlicher Urproduktion

sprechen. Ueber die Abgrenzungsfrage besteht erhebliche Ledergerber, Berichterstatter: Vielleicht zur Ehrenrettung des

Unsicherheit. Antrages der Minderheit muss man sagen, Herr Moser, dass

Zusammen mit den Konsumentinnenorganisationen bin ich Sie offenbar hier die EG-Richtlinie autonom nacherfunden ha-

der Meinung, dass Hors-sol-Produkte sowie gentechnolo- ben. Das wäre nicht nötig gewesen; es genügt, sie zu lesen,

gisch veränderte Tiere und Pflanzen der Produktehaftung un- denn in dieser Richtlinie steht tatsächlich, dass jeder Mitglied-

terstellt werden müssen. Heute werden Hors-sol-Produkte zu staat, abweichend von Artikel 2 dieser Richtlinie, in seinen

den landwirtschaftlichen gezählt, ebenso die aus gentechno- Rechtsvorschriften vorsehen könne, dass der Begriff Produkt

logisch veränderten Pflanzen und Tieren hergestellten Pro- im Sinne von Artikel 1 auch landwirtschaftliche Naturprodukte

dukte. Diese Rechtslage erscheint als willkürlich und unsach- und Jagderzeugnisse umfassen könne. Das steht in der Richt-

gemäss. Wer die Entwicklungen in der Nahrungsmittel- und linie, und darum besteht keinerlei Anlass, hier auf die Antrag-

Pharmaindustrie der letzten Jahre beobachtet hat, stellt fest, stellerin mit diesem Hammer loszugehen; die Europäischen

dass der Konsumenten- und Konsumentinnenschutz ausge- Gemeinschaften lassen das ganz deutlich den einzelnen Mit-

rechnet dort, wo am meisten Profit abgeschöpft wird und die gliedstaaten offen, ob sie den Begriff so ausweiten wollen oder

grössten Risiken bestehen, beschränkt werden soll. Damit nicht.

wird der Zweck dieses Gesetzes empfindlich ausgehöhlt Die Kommission hat folgende Ueberlegungen angestellt: Man

Es ist bekannt, dass die ersten Massenprodukte der Gentech- kann sich fragen, warum die Abgrenzung jetzt hier, bei Arti-

Industrie, mit denen die Konsumentinnen und Konsumenten kel 5 Absatz 1 Buchstabe c zu ziehen ist, wo Hors-sol-Pro-

konfrontiert werden, gentechnisch erzeugte oder veränderte dukte unterstellt werden sollen. Warum sollen Hors-sol-Pro-

Nahrungsmittel sein werden. Die Marktlogik will, dass Han- dukte ein anderes Risiko als z. B. Treibhausprodukte beinhal-

delshemmnisse fallen. So werden auch bei uns gentechnisch ten? Warum soll eine Hors-sol-Tomate ein grösseres Risiko

veränderte Tomaten und Bäckerhefe zu haben sein, ebenso beinhalten als eine Treibhaustomate? Andere industrielle Pro-

Fleisch von gentechnisch vergrösserten Schweinen, Riesen- duktionen im Landwirtschaftsbereich, ich denke z. B. an Tier-

forellen und vieles andere mehr, was schon heute in anderen fabriken aller Art, wären durch diese Bestimmung nicht er-

Ländern zu haben ist. Der Phantasie sind keine Grenzen ge- fasst; insofern enthält diese Abgrenzung eine gewisse Willkür.

setzt. Darum hat die Mehrheit der Kommission mit 11 zu 6 Stimmen

Ziel des Einsatzes der Gentechnik in der Nahrungsmitteler- entschieden, diesem Buchstaben c keine Folge zu geben. Die

zeugung ist dabei weniger die Qualitätsverbesserung, von der Buchstaben d und e behandeln ein ganz anderes Gebiet als

auch die Konsumenten und Konsumentinnen profitieren Buchstabe c. Es geht hier um die gentechnisch veränderten

könnten, sondern vielmehr die Herabsetzung der Produk- Pflanzen und um die Tierzucht-, Fischerei- und Jagderzeug-

tionskosten, die Vereinfachung von Herstellungsprozessen, nisse im Zusammenhang mit Gentechnologie. Zu diesem

die Flexibilisierung der industriellen Produktion sowie die Punkt findet sich nichts in der Richtlinie der EG.

Schaffung neuer Produkte. Die Lagerfähigkeit soll verlängert, Es ist aber so - das haben die Rechtsgelehrten, die wir ange-

die Hitzeresistenz erhöht, die Transportfähigkeit verbessert hört haben, ausgeführt -, dass eine gentechnisch veränderte

werden. Auch die Hors-sol-Produktion dient nicht der Quali- Pflanze und ein gentechnisch verändertes Lebewesen nicht

tätsverbesserung, sondern allein den Herstellerinteressen. auf natürliche Weise entstanden sind, also nicht als ein natürli-

Dieser kaum zu bremsenden Entwicklung stehen jedoch eine ches Produkt gelten und somit der Produktehaftpflicht unter-

Vielzahl gesundheitlicher und ökologischer Gefahren entge- liegen würden.

gen, die heute nicht oder nur schwer abzuschätzen sind. Man- Allerdings wurde dann ausgeführt, die Ableger gentechnisch

gels Kennzeichnungsvorschriften ist es den Konsumenten veränderter Rlanzen würden dann wieder als auf natürlichem

und Konsumentinnen nicht möglich, sich für oder gegen die Weg entstanden gelten, und der Bauer, der aufgrund gentech-

Produkte zu entscheiden. Um so stossender ist es, wenn Kon- nisch veränderten Saatgutes etwas anpflanzt, werde dadurch

sumenten und Konsumentinnen, die erhöhten Risiken ausge- nicht haftpflichtig, aber jene Person oder jene Unternehmung,

setzt sind, schlechter gestellt werden sollen als Konsumenten die ihm diese gentechnisch veränderten Saatgüter verkauft

und Konsumentinnen, die mit weniger wahrscheinlichen Feh- hat

lern aus erprobten Produkten konfrontiert werden. Zudem ist Auch in diesen Fällen gilt, dass eine Verjährung zehn Jahre,

nicht einsichtig, weshalb die ganze Verantwortlichkeit in die nachdem das Produkt in Betrieb gebracht wurde, eintreten

Schuhe der verarbeitenden Industrie geschoben werden soll. würde. Gerade bei gentechnischen Risiken wissen wir noch re-

Zu erwähnen ist auch, dass eine entscheidend weitergehende lativ wenig, wie lange es dauert, bis sie in Erscheinung treten.

Option, nämlich der Einbezug der landwirtschaftlichen Pro- Die Mehrheit der Kommission hat deshalb auch diese beiden

dukte, in der EG-Richtlinie vorgesehen ist. So weit geht der Buchstaben abgelehnt, mit dem Hinweis, dass diese gentech-

vorliegende Antrag nicht nisch veränderten Rlanzen und Lebewesen bereits jetzt in der

Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen. vorliegenden Fassung unter die Produktehaftpflicht fallen.

Swisslex. Responsabilité du fait des produits 968 N 3 juin 1993

Ich empfehle Ihnen im Namen der Mehrheit der Kommission, Im übrigen darf ich auf das hinweisen, was die Referenten be-

den Antrag der Minderheit abzulehnen. reits ausgeführt haben. Bei den Hors-sol-Produkten handelt

es sich im wesentlichen doch auch um eine natürliche Produk-

M. Guinand, rapporteur: L'article 5 définit ce qu'il faut enten- tion. Die Abgrenzung beispielsweise zu Treibhausprodukten

dre par «produits» et précise que les produits du sol, de l'éle- wäre zweifellos willkürlich. Demgegenüber kann auch ich hier

vage, de la pêche et de la chasse ne sont considérés comme ganz klar festhalten, dass gentechnisch veränderte Organis-

des produits que s'ils ont subi une première transformation. Le men keine Naturprodukte sind und dass daher das Produkte-

Conseil fédéral a renoncé ici à faire usage de l'option de la di- haftpflichtgesetzfür gentechnisch veränderte Organismen voll

rective qui aurait permis d'inclure ce type de produits. gilt

La minorité von Feiten, elle, voudrait aller quelque part entre Aus diesem Grund bitte ich Sie, den Minderheitsantrag abzu-

deux, puisqu'elle voudrait qu'on considère comme produits lehnen.

les plantes cultivées selon la méthode hors-sol, les plantes

modifiées génétiquement et les produits de l'élevage, de la Abstimmung - Vote

chasse et de la pêche obtenus d'animaux génétiquement mo- Für den Antrag der Mehrheit 70 Stimmen

difiés, de même que les produits qui en découlent Au nom de Für den Antrag der Minderheit 31 Stimmen

la majorité de la commission, je vous invite à rejeter les propo-

sitions de la minorité von Feiten: elles nous paraissent inutiles Abs. 2-AI. 2

et ne pouvoir conduire qu'à certaines confusions dans l'inter- Angenommen -Adopté

prétation de la loi.

Sur ce point, le Conseil fédéral a clairement défini la situation Art. 6

dans son message sur l'Eurolex qui reste valable. Je me per- Antrag der Kommission

mets de citer ce qui est déterminant dans le message: «Une Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

'matière première agricole' ou un 'produit du sol' au sens de la Proposition de la commission

directive est un produit issu essentiellement d'un processus Adhérer à la décision du Conseil des Etats

naturel et non d'une intervention humaine. Des plantes qui ont

grandi hors-sol doivent ainsi être normalement considérées Angenommen -Adopté

comme des produits du sol; il en va de même des produits

sylvicoles Les organismes manipulés génétiquement ne Art. 7

sont pas des matières premières agricoles; en revanche, les Antrag der Kommission

dérivés de ces organismes cultivés le sont Les 'produits de Abs.1

l'élevage' ne sont pas uniquement les animaux eux-mêmes, Mehrheit

mais également les produits que l'on en tire (par exemple le lait Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

et le miel). »Il me paraît quecette interprétation estsuffisamment Minderheit

claire pour ne pas introduire une autre disposition à l'article 5. (von Feiten, Gardiol)

La majorité de la commission vous propose, par 11 voix contre

6 pour la lettre c et par 10 voix contre 6 pour les lettres d et e, d entspricht

de rejeter les propositions de la minorité von Feiten. e. Streichen

Bundesrat Koller: Ich muss zuerst noch eine Unterlassung Abs. 2

nachholen. Ich habe die Frage, die mir Frau Gardiol beim Ein- Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

treten gestellt hat, nicht beantwortet. Sie hat sich nach der

Richtlinie betreffend die Produktesicherheit erkundigt Art. 7

Die Richtlinie der EG betreffend die Produktesicherheit datiert Proposition de la commission

vom letzten Jahr und gehört damit zum sogenannten Pipe- AI.1

line-Acquis, den wir generell und ganz bewusst im Rahmen Majorité

von Swisslex nicht übernommen haben. Es gilt also diesbe- Adhérera la décision du Conseil des Etats

züglich das, was ich auch zur dritten Richtliniengeneration im Minorité

Versicherungsbereich ausgeführt habe. (von Feiten, Gardiol)

Diese Produktesicherheits-Richtlinie beschlägt öffentliches

Recht, im Unterschied zur Produktehaftpflicht, die eine privat- d publics.

rechtliche Ordnung vorsieht Diese Produktesicherheits-Richt- e. Biffer

linie befasst sich zudem einzig mit Konsumgütern und hat eine

bessere Information der Konsumenten über gefährliche Kon- Al. 2

sumgüter zum Ziel und sieht notfalls vor allem auch die Mög- Adhérer à la décision du Conseil des Etats

lichkeit eines Rückrufes von gefährlichen Produkten vor.

Wir verfolgen das Europaket, unabhängig vom EWR, seit eini- Abs. 1 -Al. 1

gen Jahren ohnehin systematisch auf der ganzen Breite, und

ich zweifle nicht daran, dass das Bawi, das hier zuständig ist, Frau von Feiten, Sprecherin der Minderheit: Ich bitte Sie, auf

auch die Entwicklung im Bereich der Produktesicherheit auf- den Haftungsbefreiungsgrund gemäss Artikel 7 Absatz 1

merksam verfolgen wird. Die Umsetzungsfrist für diese Richtli- Buchstabe e zu verzichten. Auch dies ist eine Option der EG-

nie endet übrigens erst Ende 1994. Auch das ist ein Grund, Richtlinie, die von einigen Staaten des Binnenmarktraumes

weshalb wir sie nicht in das Swisslex-Programm aufgenom- ins nationale Recht umgesetzt worden ist: Schweden, Finn-

men haben. land, Norwegen, Luxemburg. Im Kommentar zur EG-Produk-

Zum Minderheitsantrag von Feiten: Ich beantrage Ihnen, die- tehaftpflichtregelung heisst es: «Die Mitgliedstaaten können

sen Minderheitsantrag abzulehnen. Einmal will der Bundesrat auf diesen Haftungsausschlussgrund verzichten, indem sie

überhaupt keine der Optionen ausüben. Der Antrag der Min- eine bei ihnen bestehende gesetzliche Regelung beibehalten,

derheit von Feiten hätte zudem den schweren Nachteil, dass die eine Haftung für Entwicklungsrisiken umschliesst, oder ge-

er gar nicht europaverträglich ist Denn die Option, die die Mit- setzlich einführen.»

gliedstaaten haben, besteht nur darin, diese Kausalhaftung Deutschland z. B. sieht eine Haftung für Entwicklungsrisiken

auf sämtliche landwirtschaftliche Naturprodukte und Jagder- in seinem Arzneimittelgesetz vor. Ausserdem ist ein Gentech-

zeugnisse auszudehnen, aber nicht auf einen selektiven Teil, nologiegesetz in Kraft, das den unabschätzbaren Risiken

wie die Minderheit das vorschlägt In bezug auf die Europaver- Rechnung trägt Zudem besteht eine gesetzlich festgelegte

träglichkeit brächte uns diese Lösung überhaupt nicht weiter, Pflicht des Herstellers, seine Produkte zu beobachten und,

wir würden statt dessen sogar erneut einen Widerspruch zum wenn nötig, zurückzurufen.

europäischen Recht schaffen. Im schweizerischen Recht besteht nichts, aber auch gar nichts

3. Juni 1993 N 969 Swisslex Produktehaftpflicht

dergleichen! Wer durch einen Produktefehler, der nach dem Ledergerber, Berichterstatter: Es ist so, dass dieser Minder-

Stand von Wissenschaft und Technik im Zeitpunkt des Inver- heitsantrag tatsächlich die zweite Möglichkeit ausschöpft, die

kehrsetzens von niemandem absehbar war, geschädigt wird, die EG-Richtlinie den Mitgliedstaaten offenlässt, wo man ab-

hat bei uns keinen Haftpflichtanspruch. Den Schaden tragen weichende Bestimmungen einführen kann. Diese Möglichkeit

der Geschädigte allein oder, was z. B. die Heilungskosten be- besteht hier in Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe e, wo gesagt wird,

trifft, die Allgemeinheit der Hersteller hafte nicht, wenn er beweisen könne, dass «der

Bisher waren Schäden im Rahmen des Entwicklungsrisikos Fehler nach dem Stand der Wissenschaft und Technik im Zeit-

selten, dies wird aber in Zukunft nicht mehr der Fall sein; es ist punkt, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wurde, nicht er-

mit einer Häufung zu rechnen. Das Entwicklungsrisiko ist das kannt werden konnte». Sie können aber von den Mitgliedlän-

eigentliche und primäre Risiko der Gentechnologie. Es ist be- dern auch der Produktehaftpflicht unterstellt werden. Insofern

kannt, dass seit Inkrafttreten des Gentechnikgesetzes in ist man im Rahmen dieser Richtlinie.

Deutschland einige der besten deutschen Molekularbiologen Die EG-Richtlinie sieht vor, dass diese Bestimmung zehn

frustriert in die Schweiz oder in die USA abgewandert sind, Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie überprüft werden

was nicht gerade für die Schweiz spricht. Es ist auch bekannt, müsse; d. h., 1995 wird dem EG-Rat die Frage vorliegen, ob

dass die europäische Gentechnikindustrie bezüglich Anzahl sich der Vorbehalt der Entwicklungsrisiken weiterhin begrün-

der Betriebe sowie bezüglich Angestelltenzahl die USA und den lasse und ob diese weiterhin aus dem Gesetz ausgeklam-

Japan übertrifft. mert werden sollen. Das wird also in zwei Jahren der Fall sein.

Tatsache ist, dass man über die Risiken der Gentechnik er- Ich glaube, es ist für viele eine Grundsatzfrage, ob man auch

schütternd wenig weiss. Die Risiko- und Sicherheitsforschung dann für einen Schaden, den man verursacht hat, haften soll,

steckt in den Kinderschuhen. Schäden im Rahmen des Ent- wenn man ihn - selbst mit grosser Anstrengung - nicht im vor-

wicklungsrisikos sind in dieser Wachstumsbranche, die man- aus erkennen konnte. Das Gesetz legt die Messlatte relativ

gels gesellschaftlicher Akzeptanz im Stillen gedeiht, vorpro- hoch, denn die Berechtigung des Haftungsausschlussgrun-

grammiert. Im Heilmittel- und Nahrungsmittelbereich sind Ri- des wegen Nichtwissens kann nur relativ schwer bewiesen

siken für Allergiker bekannt. Unbekannt sind die Wirkungen werden, nämlich dann, wenn auf der ganzen Welt nirgendwo

von gentechnisch erzeugten Schädlingsbekämpfungsgiften, ein wissenschaftlicher Artikel erschienen ist, der einen Hinweis

die in den Pflanzen selbst gebildet werden usw. auf ein mögliches Risiko enthält. Nur dann nämlich kann man

Es handelt sich um eine zentrale rechtspolitische Frage, über diesen Ausschluss von der Haftung tatsächlich unter diesem

die hier entschieden wird. Wer schon trotz objektiv verbleiben- Buchstabe e erreichen.

den Risiken Produkte in Umlauf bringt, muss für entspre- Ich meine, man darf auf der ändern Seite auch nicht dramati-

chende Schäden haften. Das entspricht elementaren Gerech- sieren, Herr Loeb François. Sie sagen, Innovationen und Ent-

tigkeitsvorstellungen im Sinne des Schutzes der schwächeren wicklungen würden gebremst, sie seien nicht mehr möglich.

Partei. Diese Regel hat neben dem Ziel der Schadenkompen- Diese Unterstellung unter die Produktehaftpflicht betrifft nicht

sation auch den Effekt der Schadenprävention: Das Risiko die Forschung, sondern die Umsetzung in neue Produkte und

künftiger Schadenersatzleistungen soll die Inhaber der ein- die Inverkehrsetzung neuer Produkte. Da kann man tatsäch-

schlägigen Produktionsstätten zu einem vorsichtigen und lich durchaus geteilter Ansicht sein.

Schaden vermeidenden Verhalten veranlassen. Es muss Auf- Die Mehrheit der Kommission empfiehlt Ihnen, hier dem Bun-

gabe dieser Firmen sein, die Risikoforschung für gentechni- desrat zu folgen und dem Minderheitsantrag nicht zuzu-

sche und andere Produkte in ausreichendem Mass durchzu- stimmen.

führen. Die Einwände im Sinne von erheblicher Innovationsbe-

hinderung und Verschlechterung der wettbewerbsrechtlichen M. Guinand, rapporteur: La lettre e du premier alinéa de

Rahmenbedingungen sind unerheblich. l'article 7 exclut la responsabilité pour ce que l'on appelle les

Die Unterwerfung der deutschen pharmazeutischen Industrie risques de développement. La directive européenne le prévoit

unter die Haftung für Entwicklungsrisiken durch das Arzneimit- aussi, mais, c'est vrai - c'est l'une des trois options -, autorise

telgesetz hat diese in den letzten dreizehn Jahren weder daran une dérogation, c'est-à-dire l'inclusion des risques de déve-

gehindert, neue Heilmittel auf den Markt zu bringen, noch hat loppement. La question a déjà été largement discutée dans le

man je etwas von einer Verschlechterung der Wettbewerbs- débat sur l'Eurolex. C'est une question sensible qui a aussi été

situation auf dem Gemeinsamen Markt gehört évoquée dans la plupart des pays européens qui ont adapté la

Ich bitte Sie, ein zeitgemässes Produktehaftpflichtgesetz zu directive. Ça a d'ailleurs été la raison qui, jusqu'ici, a bloqué la

verabschieden und diesem Minderheitsantrag zuzustimmen. législation française.

La majorité de la commission vous propose de vous en tenir à

Loeb François: Ich bitte Sie im Namen der FDP-Fraktion, den la décision que nous avions déjà prise dans le cadre de l'Euro-

Minderheitsantrag von Feiten abzulehnen. lex, c'est-à-dire d'exclure les risques de développement et de

Dieser Minderheitsantrag würde Probleme mit sich bringen. ne pas faire usage encore une fois des options offertes par la

Die Schweiz ist - sie hat ja keine Bodenschätze - auf Innova- directive. D'ailleurs, je me permettrai d'ajouter que la portée de

tion, auf Ideen, auf neue Entwicklungen angewiesen. Wenn l'exception n'est pas exceptionnelle, puisque, de toute ma-

wir das Entwicklungsrisiko der Produktehaftpflicht unterstel- nière, le responsable, selon la lettre e du premier alinéa de

len, wird das garantiert dazu führen, dass wir einen Konkur- l'article 7, devra prouver que nulle part au monde n'aurait été

renznachteil bekommen. décelé le danger que pourrait entraîner la mise en circulation

Frau von Feiten, ich möchte Ihnen nur etwas sagen: Sie haben du produit en l'état des connaissances scientifiques et techni-

viel von Gentechnologie gesprochen, aber es handelt sich ja ques du moment. Par conséquent, la preuve qui doit être rap-

hier nicht allein um Gentechnologie, sondern es handelt sich portée en vertu de l'article 7 alinéa premier lettre e sera de

darum, die gesamte Industrie zu unterstellen, es handelt sich toute manière difficile à rapporter. Je pense qu'on doit mainte-

um jeden Hersteller. Aus diesem Grunde treffen wir bei der An- nir cette disposition dans la loi proposée par le Conseil fédéral.

nahme des Minderheitsantrages vornehmlich auch die kleine- La majorité de la commission a rejeté la proposition de la mi-

ren und mittleren Betriebe, die neue Produkte entwickeln, und norité von Feiten par 12 voix contre 2 et avec 4 abstentions. Je

diese sollten wir nun nicht aus der Schweiz vertreiben, indem vous invite à en faire de même.

wir Ihnen noch mehr Probleme bescheren, so dass sie sagen:

Ich entwickle lieber nichts mehr, das Risiko ist mir zu gross. Bundesrat Koller: Ich möchte Ihnen empfehlen, den Antrag

Wenn nach heutigem technischem Stand keine Risiken er- der Minderheit von Feiten abzulehnen. Die Ausübung der Op-

kannt werden können, dann sollte man nicht dafür haften müs- tion, die Haftung des Herstellers auf Entwicklungsrisiken aus-

sen, weil es sonst garantiert eine Innovationshemmung gibt. zudehnen, würde eine viel weitergehende Haftung bewirken,

Sie sagten, diese entstehe nicht, aber sie entsteht eben doch, als wir das hier vorsehen. Während wir gegenüber der jetzigen

insbesondere bei kleinen und mittleren Betrieben. Bundesgerichtspraxis eigentlich nur einen kleinen Schritt ma-

Ich bitte Sie deshalb, den Antrag der Minderheit von Feiten ab- chen, würden wir mit der Ausübung dieser Option gleichsam

zulehnen. von einer milden zu einer sehr harten und scharfen Kausalhaf-

Swisslex. Responsabilité du fait des produits 970 N 3 juin 1993

tung übergehen. Daraus würden zweifellos schwere Wettbe- bereits in anderen Gesetzen unseres Rechts. Beim Seeschiff-

werbsnachteile für unsere Wirtschaft entstehen, weil lediglich fahrts-Haftpflichtrecht haben wir etwas Vergleichbares, beim

drei EG- und EFTA-Länder-Luxemburg, Finnland und Norwe- Luftfahrtgesetz, beim Kernenergie-Haftpflichtgesetz. Wir ha-

gen - diese Option ausgeübt haben. Unsere wichtigsten Kon- ben also schon in verschiedenen Gesetzen eine solche Haft-

kurrenten kennen diese Kausalhaftung für Entwicklungsrisi- pflichtbeschränkung.

ken auch nicht Es kann nicht der Sinn der Swisslex-Aktion Dazu kommt ein weiterer Punkt: Wir machen dieses Gesetz,

sein, dass wir der Wirtschaft derart gewichtige zusätzliche um eurokompatibel zu sein. Eurokompatibilität erreichen wir

Wettbewerbsnachteile zumuten. damit, dass wir das Minimum machen, das innerhalb dieser

Ich möchte Sie daher auch hier bitten, diesen Minderheitsan- Richtlinien vorgeschrieben ist Wenn wir jetzt sagen, wir woll-

trag abzulehnen. ten keine Optionen ausüben - hier hätten wir die Option, dies

zu begrenzen -, ist das falsch. Das, was wir machen müssen,

Abstimmung - Vote ist möglichst nahe an Europa heranzukommen; wir sollten mit

Für den Antrag der Mehrheit 65 Stimmen möglichst wenig Nachteilen europakompatibel werden.

Für den Antrag der Minderheit 26 Stimmen Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen. Die

FDP-Fraktion unterstützt diesen Minderheitsantrag.

Abs. 2-AI. 2

Angenommen -Adopté M. Poncet: La proposition de minorité Loeb François à

l'article 8ter est compréhensible dans la mesure où lorsqu'on

Art. 8,8bis introduit un nouveau type de responsabilité, il est normal

Antrag der Kommission qu'on se préoccupe des conséquences économiques que

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates cela peut avoir. Et c'est particulièrement vrai dans un domaine

Proposition de la commission comme celui-ci, puisquechacunaàl'espritune ou deux causes

Adhérer à la décision du Conseil des Etats célèbres, qu'il s'agisse des réservoirs des voitures de General

Motors qui explosaient, de l'amiante pour laquelle des procès

Angenommen -Adopté ont amené ou presque la faillite de plusieurs compagnies d'as-

surances et d'autres aventures judiciaires de ce type. A cet

Art. 8ter (neu) égard, il a été rappelé par M. Marti Werner tout à l'heure que la

Antrag der Kommission comparaison entre les Etats-Unis et la Suisse implique la cons-

Mehrheit tatation que la situation est tout à fait différente et que ce genre

Ablehnung des Antrages der Minderheit de risque ne saurait se courir dans notre système.

Minderheit Cela dit, et malgré le fait que cette proposition soit compréhen-

(Loeb François, Bürgi, Fischer-Sursee, Hess Otto, Scheideg- sible, le groupe libéral ne la soutiendra pas pour deux raisons.

ger, Stucky, Wittenwiler) En premier lieu pour une raison de principe: le droit suisse du

Die Gesamthaftung des Herstellers für Schäden infolge Tod dommage est basé, à l'image du droit romain dont il est issu,

oder Körperverletzung, die durch gleiche Artikel mit demsel- sur l'idée que lorsqu'un dommage a été causé, il doit être ré-

ben Fehler verursacht wurden, ist auf einen Betrag von paré. La victime ne doit pas recevoir plus que le dommage

130 Millionen Franken beschränkt. qu'elle a subi. C'est la raison pour laquelle le système anglo-

saxon des dommages et intérêts dit punitifs est totalement

Art. 8ter (nouveau) étranger à notre ordre juridique. Mais si l'on interdit à la victime

Proposition de la commission de recevoir plus que son dommage, il serait profondément

Majorité inéquitable de permettre que, selon certaines circonstances,

Rejeter la proposition de la minorité elle reçoive moins que le dommage qui a été causé.

Minorité Or, dans la proposition de modification de l'article 8ter qui

(Loeb François, Bürgi, Fischer-Sursee, Hess Otto, Scheideg- vous est suggérée, c'est précisément ce qui pourrait se pas-

ger, Stucky, Wittenwiler) ser, en théorie tout au moins, puisque le total de la responsabi-

La responsabilité solidaire du fabricant envers les dommages lité est limité à 130 millions de francs et que, par conséquent,

résultant de la mort ou des blessures d'une personne, cau- pour autant que le nombre de victimes soit suffisamment

sées par des articles semblables présentant le même défaut, grand et que le dommage qu'elles ont subi soit suffisamment

est limitée à un montant de 130 millions de francs. important, on pourrait arriver à une situation où le dommage

ne serait réparé qu'en partie. La proposition qui nous est faite,

Loeb François, Sprecher der Minderheit: Ich spreche zum de ce point de vue, se heurte donc à un principe de notre ordre

Minderheitsantrag zu Artikel 8ter, wonach die Gesamthaftung juridique.

des Herstellers für Schäden infolge Tod oder Körperverlet- A ce propos, je me permets de signaler à M. Loeb, qui a invo-

zung, die durch die gleichen Artikel, durch dieselben Fehler qué la loi fédérale sur la responsabilité civile en matière nu-

verursacht wurden, auf einen Betrag von 130 Millionen Fran- cléaire, que celle-ci dit exactement le contraire. Cette loi du

ken zu beschränken ist Warum dieser Antrag? Der Haupt- 18 mars 1983 prévoit à son article 3 que la responsabilité est il-

grund ist der, dass unser Hauptkonkurrent Deutschland diese limitée. C'est la couverture d'assurance qui est limitée à

Haftungsbegrenzung auf 130 Millionen Franken vorsieht. Wir 300 millions de francs à l'article 11, mais la Confédération ré-

sollten auf alle Fälle nicht über diesen Hauptkonkurrenten hin- pond du dommage pour le surplus. On ne saurait donc dire

ausgehen. Es ist sowieso so, dass dort der Importeur für que la proposition de modification de l'article 8ter recoupe ce

130 Millionen haftet und dass es dann die Frage ist, ob er auf qui se fait, en tout cas en matière d'énergie nucléaire. Je n'ai

höhere Summen Regress nehmen könnte. pas eu le temps de vérifier les autres textes que vous avez ci-

Es geht darum, dass wir gleich lange Spiesse haben und die tés, Monsieur Loeb.

Industrie nicht noch weiter benachteiligt wird. La seconde raison pour laquelle nous nous opposons à cette

Man kann sagen, das sei eine Kleinigkeit Aber versichert proposition, c'est le texte de l'article 12 tel qu'il est sorti des tra-

muss es trotzdem werden, und schliesslich sind die Rahmen- vaux du Conseil des Etats. Dans la proposition du Conseil fé-

bedingungen wie ein Mosaik zusammengesetzt Wir sehen, déral à l'article 12, en effet, on renvoyait au droit ordinaire de la

wieviel Mühe wir haben, diese Revitalisierung in Gang zu set- responsabilité, mais à l'exception de l'article 44 alinéa 2 du

zen, und wie schwer es ist, die einzelnen Mosaiksteine, die die Code des obligations. Le Conseil des Etats a supprimé cette

Gesamtrahmenbedingungen darstellen, aufeinander abzu- exception. Or, cette disposition du droit ordinaire de la respon-

stimmen. sabilité permet précisément au juge de réduire équitablement

Im weiteren wurde einige Male gesagt, dass die summenmäs- l'indemnité lorsque la réparation du dommage aurait des

sige Beschränkung in unserem Haftpflichtsystem ein Fremd- conséquences préjudiciables pour celui qui l'a causé; en

körper ist und dass man deshalb nicht bereit sein sollte, sie d'autres termes, si l'auteur du dommage n'a pas les moyens

anzunehmen. Wir kennen die Haftpflichtbeschränkung aber suffisants pour réparer le préjudice, le juge peut équitable-

3. Juni 1993 N 971 Swisslex Produktehaftpflicht

ment réduire l'indemnité pour autant, bien entendu, que le Das heisst, dass der Richter in einem Schadenfall grösseren

dommage n'ait pas été causé intentionnellement ou par négli- oder auch kleineren Ausmasses beurteilen muss und kann,

gence grave. wieviel eine Unternehmung oder ein einzelner tatsächlich be-

Nous estimons donc que pour une raison de principe ce texte zahlen kann, ohne bankrott zu gehen. Damit ist die Haftungs-

ne doit pas être accueilli et que, pour le surplus, la modification pflicht schon in einem Ausmass heruntergesetzt, weich gestal-

introduite par le Conseil des Etats est largement suffisante tet oder auch ausgehöhlt-je nach Standpunkt-, das sehr viel

pour répondre à la préoccupation, compréhensible encore weiter geht, Herr Loeb, als das, was heute in Deutschland gilt.

une fois, exprimée par M. Loeb. Mit Ihrem Minderheitsantrag schaffen Sie nicht gleich lange

C'est la raison pour laquelle le groupe libéral votera le texte de Spiesse für Deutschland und die Schweiz, sondern Sie ma-

la majorité. chen einen helvetischen Schlaumeierschachzug: Sie wollen

das Weggli, Sie wollen den Fünfer, und Sie wollen auch noch

Marti Werner: Gleich wie die liberale Fraktion beantragt Ihnen das Butterpapier, wie man auf französisch so schön sagt.

auch die SP, dem Antrag Loeb François nicht zu folgen. Wahrscheinlich wollen Sie auch noch das Retourgeld; da ge-

Herr Poncet hat bereits vieles gesagt und ich möchte nur noch hen Sie eindeutig einen Schritt zu weit.

ein paar Punkte unterstreichen. Der Minderheitsantrag, den Sie stellen, wurde bereits bei den

1. Herr Loeb, was Sie wollen, ist Singular, denn die Produkte- Eurolex-Verhandlungen im Ständerat und im Nationalrat ge-

haftung ist eine allgemeine Haftung, und bei der allgemeinen stellt und zum Teil deutlich abgelehnt. Er wurde jetzt bei der

Haftung kennen wir keine derartigen summenmässigen Haf- Swisslex-Behandlung im Ständerat wieder gestellt und deut-

tungsbeschränkungen. Es widerspricht unserem Haftungs- lich abgelehnt

recht, wenn wir jetzt so etwas einführen. Noch etwas zum grossen Wort «Eurokompatibilität», das Sie

2. Was Herr Loeb vorschlägt, ist eigentlich, wenn man es ge- ein paar Mal bemüht haben, Herr Loeb. Auch Herr Reimann

nau und praktisch betrachtet, doch mehr oder weniger ein Maximilian hat es in seinem Eintretensvotum benutzt. Ich

Streit um des Kaisers Bart, denn Fälle mit einem Schadenum- muss Sie darauf aufmerksam machen, dass die Lösung, wie

fang von mehr als 130 Millionen Franken sind bisher sehr we- wir sie jetzt haben, ohne ihre Begrenzung nicht mehr richtlini-

nige bekannt. In Europa war das bis jetzt ein Fall, in Amerika enkonform ist, weil die Richtlinie nicht zulässt, dass Schaden-

einer und in Japan einer, wie aus dem Bericht des Bundesam- ersatzpflichten aufgrund von sozialen Ueberlegungen, aus

tes für Justiz, der der Kommission unterbreitet wurde, zu ent- Gründen der Zahlbarkeit oder wegen sonst irgend etwas her-

nehmen ist. abgesetzt werden könnten. Die Berücksichtigung von Arti-

3. In Anbetracht der Tatsache, dass der Ständerat die Ausnah- kel 44 Absatz 2 OR widerspricht bereits der Richtlinie.

meregelung des OR aufgenommen und nicht, wie der Bun- Mit Ihrem Minderheitsantrag, Herr Loeb, gehen Sie noch einen

desrat, ausgeschlossen hat, haben wir im OR bereits die Haf- Schritt weiter, der von der Sache her nicht gerechtfertigt ist -

tungsbeschränkung in Artikel 44, gemäss welchem der Scha- Herr Poncet hat es gesagt. Er beinhaltet eine Aushöhlung, und

denersatz reduziert werden kann. Wir haben aber nach wie vor er stört die Logik der Vorlage in der Fassung, die jetzt aus dem

auch die Haftung nach OR. Wenn wir hier eine Haftungsbe- Ständerat zu uns gekommen ist. Falls dieser Minderheitsan-

schränkung hineinnehmen, schaffen wir einen Widerspruch: trag durchginge - das ist die Meinung der Kommissionsmehr-

Wenn man den Produzenten nach OR haftbar machen kann, heit -, müsste ich hier den Antrag stellen, dass wir bei Arti-

dann hat er keine Haftungsbeschränkung, und wenn er nach kel 12 auf die Fassung des Bundesrates zurückgehen, oder

Produktehaftung haftbar ist, hat er, obwohl er genau das Glei- dann müssen wir nochmals in die Kommission zurück.

che macht, eine Haftungsbeschränkung. Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, den Min-

4. Herr Loeb hat hauptsächlich auf unseren Hauptkonkurren- derheitsantrag Loeb François abzulehnen und der Mehrheit

ten Deutschland verwiesen. Es ist richtig, dass Deutschland zu folgen.

diese Haftungsbeschränkung hat, aber gemäss der EG-Richt-

linie muss diese Haftungsbeschränkung innerhalb von zehn M. Guinand, rapporteur: Avant de parler de l'article 8ter, je

Jahren nach Erlass der EG-Richtlinie überprüft werden. Da die tiens à préciser que la commission s'est ralliée à la version du

EG-Richtlinie 1985 erlassen worden ist, muss sie bis 1995 Conseil des Etats concernant les articles 8 et 8bis - je le dis

überprüft werden - wir haben jetzt 1993. Bis dieses Gesetz in aussi relativement à l'article 11 - qui contiennent des modifica-

Kraft tritt, ist es 1994, und wenn wir dem Antrag Loeb François tions techniques sur lesquelles il ne nous paraît pas néces-

folgen und eurokompatibel bleiben wollen, können wir bereits saire de revenir en plénum.

1995 wieder überprüfen, Herr Loeb. Dieses Vorgehen ist nicht La proposition de la minorité Loeb François à l'article 8ter

sehr sinnvoll, es bringt rein gar nichts! concerne le problème de la limitation globale de la responsa-

Ich ersuche Sie deshalb, diesen Antrag abzulehnen. Sofern bilité en cas de sinistre important causé par le même défaut.

Sie den Antrag der Minderheit Loeb François nicht ablehnen Cette question a déjà été évoquée dans le cadre d'Eurolex. Il

sollten, müssten wir bezüglich des Verweises auf das OR s'agit d'une des trois options de la directive.

nochmals über die Bücher gehen. Wenn wir den Antrag ableh- Je répète brièvement - parce que tout a été pratiquement dit -

nen, müssen wir auf die Fassung, die der Bundesrat ursprüng- les trois raisons pour lesquelles cette solution a été écartée

lich vorgeschlagen hat, zurückgehen. Ansonsten schaffen wir dans le débat de l'Eurolex et dans celui de la commission, et

Lücken, die wir nicht schaffen wollten. pourquoi il faut en faire de même ici.

Premièrement, c'est une question de principe. Nous avons dit

Ledergerber, Berichterstatter: Herr François Loeb, Europa ist que nous ne faisions pas usage des options offertes par la di-

nicht Deutschland, und umgekehrt ist Deutschland nicht Eu- rective. Nous n'avons pas fait usage des deux autres options;

ropa Deutschland hat diese Regelung, und in der Richtlinie ist nous pensons qu'il ne faut pas faire usage de cette troisième

das tatsächlich eine Lex Germania, wenn man so sagen darf. option.

Diese Regelung ist auf Druck Deutschlands aufgenommen Deuxièmement, M. Poncet l'a dit tout à l'heure, une limitation

worden. Man kann das bewerten und die Konkurrenzverhält- de la responsabilité est étrangère au système suisse de res-

nisse bezüglich Deutschland entsprechend gewichten. ponsabilité civile, qui ne prévoit pas de limites. Dans le cas de

Aber die heutige Lösung des Ständerates, die Ihnen nun vor- la responsabilité en matière nucléaire, il y a certes une limite au

liegt, ist bereits weicher als das, was heute in Deutschland gilt. niveau de l'assurance, mais une intervention finale de la

Ich weise auf den noch zu behandelnden Artikel 12 hin - Herr Confédération.

Marti Werner hat es vorhin erwähnt-, der direkt mit dieser Haf- Troisièmement, si on limite à 130 millions de francs, on n'a pas

tungsbegrenzung zusammenhängt. Dort wird im Entwurf des encore, pour autant, réglé la difficile question de savoir com-

Bundesrates stipuliert, dass Artikel 44 Absatz 2 OR im Zusam- ment on répartirait ces 130 millions de francs entre les différen-

menhang mit der Produktehaftpflicht nicht angewendet wer- tes victimes.

den könne und dass Artikel 43 Absatz 1 OR entsprechend Le Conseil des Etats s'est rallié au Conseil fédéral, mais avec

ausgelegt werden müsse. Nach der Fassung des Ständerates une modification à l'article 12, en biffant la fin de la phrase du

ist das jetzt gestrichen. premier alinéa qui empêchait l'application de l'article 44

Motion commission CN 93.125 972 N 3 juin 1993

alinéa 2 du Code des obligations. L'article 44 alinéa 2 du denn es sind ja mehrere Geschädigte möglich. Sie sehen: Die-

Code des obligations permet en effet au responsable du dom- ser Antrag bringt der Wirtschaft wenig oder überhaupt nichts.

mage qui n'a pas commis de faute d'invoquer que le dom- Auf der anderen Seite schafft er eine Unmenge von haftungs-

mage qu'il devrait réparer pourrait le mettre dans une situation rechtlichen Problemen.

de gêne. Par conséquent, la solution proposée par le Conseil Deshalb bin ich Ihnen dankbar, wenn Sie, wie der Ständerat,

des Etats permettra, si on l'accepte - et pour moi les auf die Ausübung dieser Option verzichten.

articles 8ter et 12 alinéa premier vont de pair -, en particulier à

une petite ou à une moyenne entreprise qui risquerait de se Abstimmung - Vote

trouver en difficulté, d'invoquer cette disposition en cas de Für den Antrag der Mehrheit 65 Stimmen

dommage important. Für den Antrag der Minderheit 35 Stimmen

Il n'en demeure pas moins que le problème des grands si-

nistres demeure et qu'il doit être réglé. Que faut-il faire Art. 9-11

lorsqu'un même défaut produit un nombre de dommages Antrag der Kommission

considérable? Ce problème demeure, et c'est la raison pour Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

laquelle la commission vous propose d'adopter une motion Proposition de la commission

qui demande au Conseil fédéral que, dans le cadre des tra- Adhérer à la décision du Conseil des Etats

vaux de révision de la partie générale du droit de la responsa-

bilité civile, on règle de manière générale la question des Angenommen -Adopté

grands sinistres - mais pas seulement dans le cadre de la loi

sur la responsabilité en matière nucléaire, pas ici tout à coup Art. 12

dans une loi spéciale - parce que la question des grands si- Antrag der Kommission

nistres peut se poser, même en dehors de la responsabilité du Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

fait des produits ou de la responsabilité en matière nucléaire.

La majorité de la commission vous invite donc à ne pas intro- Eventualantrag von Feiten

duire l'article 8ter proposé, à vous rallier au Conseil des Etats (falls der Antrag der Minderheit zu Art. 8ter angenommen wird)

concernant l'article 12 alinéa premier, et ensuite à adopter la Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

motion que la commission a acceptée. La majorité de la com-

mission a rejeté la proposition de la minorité Loeb François à Art. 12

l'article 8ter par 10 voix contre 7 et avec une abstention. Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Bundesrat Koller: Ich bitte Sie auch hier, den Minderheitsan-

trag abzulehnen; einmal aus prinzipiellen Gründen, aber auch Proposition von Feiten

aus einer Vielzahl von konkreten Gründen, die diese Option (en cas d'acceptation de la proposition de minorité à l'art. 8ter)

betreffen. Adhérer au projet du Conseil fédéral

Eine derartige summenmässige Beschränkung der Haftung

ist in unserem Haftpflichtrecht eindeutig ein Fremdkörper. Ein Angenommen gemäss Antrag der Kommission

Fremdkörper, der uns eine Vielzahl von Problemen aufgeben Adopté selon la proposition de la commission

wird, ohne dass er meiner Meinung nach den Betroffenen eine

wesentliche Erleichterung bringen würde. Denn weil das eben Art. 13-15

ein Fremdkörper ist, haben Sie sofort sehr viele Kollisionspro- Antrag der Kommission

bleme mit anderen Haftungsbestimmungen. Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ich möchte Ihnen das an einem Beispiel zeigen: Stürzt bei- Proposition de la commission

spielsweise eine grosse Halle ein, haftet der Eigentümer die- Adhérer à la décision du Conseil des Etats

ses Werkes unbeschränkt Derjenige, der das fehlerhafte Ma-

terial geliefert hat, würde aber beschränkt haften. Genau Angenommen -Adopté

gleich verhält es sich mit der Geschäftsherrenhaftung, die hier

in Kollision treten kann. Auch dort haben wir in unserem allge- Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

meinen Haftpflichtrecht keinerlei summenmässige Beschrän- Für Annahme des Entwurfes 83 Stimmen

kungen. Hier dagegen hätten wir sie. Dagegen 1 Stimme

Im übrigen hat man eindeutig festgestellt, dass diese EG-Pro-

duktehaftpflicht für die betroffenen Unternehmen zu keinerlei

Erhöhung der Versicherungsprämien geführt hat. Insofern An den Ständerat -Au Conseil des Etats

glaube ich, dass die Nachteile, die Sie, Herr Loeb François, für

die schweizerische Wirtschaft befürchten, gar nicht relevant

sein werden. Und insofern liegt auch der Vergleich mit unse-

rem Hauptkonkurrenten Deutschland schief. Man müsste

dann die ganze Haftungsordnung miteinander vergleichen.

Die Haftungsordnung in Deutschland hat in einigen Punkten, #ST# 93.3249

wie das beispielsweise Frau von Feiten gesagt hat, in Berei-

chen wie Arzneimittel und Gentechnologie, eindeutig eine Motion Kommission NR 93.125

strengere Ordnung als unser eigenes Recht. Haftpflicht bei Grossschäden

Vor allem bitte ich Sie zu berücksichtigen, dass wir Ihnen im

Rahmen von Swisslex - und hier passt Swisslex nun wirklich Motion commission CN 93.125

ausgezeichnet - entgegengekommen sind, indem wir in Arti- Responsabilité civile

kel 12 die Ausklammerung von Artikel 44 Absatz 2 nicht mehr lors de «grands sinistres»

vorsehen. Ich bin bereit, dieser Lösung zuzustimmen, denn es

ist im Rahmen von Swisslex tatsächlich störend, wenn wir ein

bewährtes Prinzip unseres Haftpflichtrechtes, nämlich jenes

der Reduzierung der Haftungssumme bei leichtem Verschul-

den und der Gefahr einer Notlage, ausnehmen würden. Wortlaut der Motion vom 24. Mai 1993

Ein letzter Grund, warum ich Sie bitten möchte, den Antrag der Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Arbeiten zur

Minderheit Loeb François abzulehnen: Würden Sie diesem zu- Revision des schweizerischen Haftungsrechts die Frage der

stimmen, müssten wir die ganze Vorlage zurücknehmen und Grossschäden, die heute nur Gegenstand von Bestimmun-

Ihnen einen Vorschlag unterbreiten, wie wir diese beschränkte gen des Kernenergiehaftpflichtgesetzes ist (Art 29 und 30),

Haftungssumme auf mehrere Geschädigte verteilen würden - allgemein zu regeln.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex)

Produktehaftpflicht. Bundesgesetz

Programme consécutif au rejet de l'Accord EEE (Swisslex) Responsabilité du fait des

produits. Loi fédérale

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 04

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 93.125

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 03.06.1993 - 15:00

Date

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Seite 963-972

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