Federal Law on Employee Information and Consultation Rights (Switzerland)
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case concerns a federal law on the information and consultation rights of employees in businesses, proposed as a follow-up to Switzerland's rejection of the EEA agreement. The majority of the commission supported the law, arguing that it would strengthen social partnerships, enhance competitiveness, and align with European standards, primarily codifying existing practices and providing an organizational framework for other participation rights. Conversely, a minority argued the law was unnecessary, created additional burdens for businesses, particularly small and medium-sized enterprises, and represented unwarranted federal overreach into areas better handled by existing social partnerships or broader labor law revisions, potentially harming international competitiveness. The court ultimately favored the majority, deeming the law a necessary step to formalize and strengthen dialogue between social partners and align with European legal trends, while addressing specific areas like workplace safety, company transfers, and mass layoffs.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 1 trop, Art. 1 ble, Art. 2 sa, Art. 2 Wenn, Art. 9 darf, Art. 3 haben; Federal Law on Employee Information and Consultation Rights (Switzerland): The majority of the commission supported the law, arguing that it would strengthen social partnerships, enhance competitiveness, and align with European standards, primarily codifying existing practices and providing an organizational framework for other participation rights. Conversely, a minority argued the law was unnecessary, created additional burdens for businesses, particularly small and medium-sized enterprises, and represented unwarranted federal overreach into areas better handled by existing social partnerships or broader labor law revisions, potentially harming international competitiveness. The court ultimately favored the majority, deeming the law a necessary step to formalize and strengthen dialogue between social partners and align with European legal trends, while addressing specific areas like workplace safety, company transfers, and mass layoffs.
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertUsed to specify the scope of participation rights regarding occupational safety and health.
Used to specify the scope of participation rights regarding occupational safety and health.
Used to specify the scope of participation rights in cases of company transfers.
Used to specify the scope of participation rights in cases of mass layoffs.
Costs for the federal administration.
Volltext
21. September 1993 601 Swisslex Mitsprache der Arbeitnehmer
#ST# 93.112 vergangenen Junisession ist nun der Weg für eine materielle
Behandlung des Mitwirkungsgesetzes geebnet worden.
Folgeprogramm Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, heute auf den Ge-
nach der Ablehnung setzentwurf einzutreten und ihn gutzuheissen.
Eine Minderheit ist der Ansicht, dass es sich um eine unnötige
des EWR-Abkommens Vorlage handle, die aus dem Swisslex-Paket zu streichen sei.
(Swisslex) Die Vorlage laufe auf eine Vorleistung der Schweiz hinaus und
Information und Mitsprache verursache den Betrieben zusätzlichen Aufwand. Die Verwirk-
der Arbeitnehmer in den Betrieben. lichung der Vorlage hätte zur Folge, dass sich die Schweiz au-
Bundesgesetz tonom Nachteile auf den internationalen Märkten einhandeln
würde, was den Revitalisierungsbestrebungen zuwiderlaufe.
Programme consécutif
Die Kommissionsmehrheit geht nach ausführlicher Orien-
au rejet de l'Accord EEE tierung durch Gewerkschafts- und Arbeitgebervertreter am
(Swisslex) 1. April 1992 davon aus, dass die Revitalisierung nicht einsei-
Information et consultation tig nur von der Seite des Unternehmens her angegangen wer-
des travailleurs dans les entreprises. den könne. Die Leistungsfähigkeit der schweizerischen Wirt-
Loi fédérale schaft sei wesentlich vom Zusammenwirken der Sozialpartner
und vom friedlichen Ausgleich der entsprechenden Inter-
Botschaft und Gesetzentwurf vom 24. Februar 1993 (BBI1805) essen abhängig. Verlässliche Partnerschaft und sozialer
Message et projet de loi du 24 février 1993 (FF 1757)
Friede seien ebenfalls geeignet, einen Beitrag zur Steigerung
und zur Sicherung der Konkurrenzfähigkeit der schweizeri-
schen Wirtschaft zu leisten. Gegenseitiges Vertrauen und Zu-
sammenarbeit in wichtigen Fragen der Partnerschaft seien
notwendig, um die Probleme einer vermehrt auf Wettbewerb
Antrag der Kommission ausgerichteten Wirtschaft zu lösen. Revitalisierung bedeute
Mehrheit nicht nur Abbau von Normen, sondern bedeute auch Stär-
Eintreten kung der Kräfte des Zusammenwirkens der Sozialpartner.
Minderheit Im europäischen Kontext gesehen könnte dieses Gesetz im
(Ruesch, Reymond, Uhlmann) übrigen durchaus eine vertrauensbildende Massnahme dar-
Nichteintreten stellen. Jedenfalls wird die Schweiz längerfristig in dieser Be-
ziehung nicht um eine Anpassung an den minimalen europäi-
Proposition de la commission schen Standard herumkommen. Im Vergleich zu anderen eu-
Majorité ropäischen Staaten stellt denn das vorliegende Gesetz nur ein
Entrer en matière Minimum dar. Die meisten europäischen Staaten kennen For-
Minorité men der Mitwirkung, die bedeutend weiter gehen als das vor-
(Ruesch, Reymond, Uhlmann) liegende Gesetz.
Ne pas entrer en matière In sachlicher Hinsicht ist zu betonen, dass es sich materiell in
den wichtigsten Anwendungsfällen lediglich um Informations-
Gemperli, Berichterstatter: Zuerst zum Eintreten: Der Entwurf und Mitwirkungsrechte in durch die Gesetzgebung genau ab-
zum Bundesbeschluss über die Information und Mitspräche gesteckten Bereichen handelt Die Kommission hat in Arti-
der Arbeitnehmer in den Betrieben (Mitwirkungsbeschluss) ist kel 10 noch entsprechende Verbesserungen vorgenommen.
den eidgenössischen Räten erstmals am 15. Juni 1992 in der Das vorliegende Gesetz bildet damit primär den organisatori-
Zusatzbotschaft II zur EWR-Botschaft über die Anpassung des schen Rahmen, um die in anderen Gesetzen bereits geschaf-
Bundesrechts an das EWR-Recht (92.057) unterbreitet wor- fenen Mitwirkungsrechte überhaupt umsetzen zu können. Es
den. Es ging damals um die Uebernahme von drei EG-Richtli- will den gesetzlichen Rahmen schaffen, ohne den eine Mitwir-
nien. Nämlich um die Richtlinie Nr. 89/391, Arbeitssicherung kung materiell letztlich keinen Sinn hätte.
und Gesundheitsschutz, die Richtlinie Nr. 75/129, Massenent- Zur Klarstellung sei weiter noch einmal betont, dass keine Vor-
lassungen, und die Richtlinie Nr. 77/187, Uebergang von Un- schriften über die Mitbestimmung auf Unternehmensebene
ternehmen auf einen neuen Eigentümer. vorgesehen sind und dass im übrigen auch im europäischen
Der Beschlussentwurf wurde im Ständerat am 28. Septem- Recht keine derartigen Regelungen «vor der Tür» stehen. Ent-
ber 1992 behandelt und in der Gesamtabstimmung mit sprechende Befürchtungen sind unangebracht. Jedenfalls
35 zu 0 Stimmen angenommen. In der Schlussabstimmung wurden konkret in erster Linie Regeln für einen Dialog zwi-
vom 9. Oktober 1992 passierte der Gesetzentwurf (Umwand- schen den Sozialpartnern aufgestellt und keine neuen materi-
lung des Beschlussentwurfes!) im Ständerat mit 39 zu ellen Fesseln geschaffen. Eine klare Regelung bringt häufig
1 Stimmen. mehr als eine rechtlich ungeklärte Situation.
Mit der Botschaft vom 24. Februar 1993 über das Folgepro- Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen daher - mit
gramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens hat der 9 zu 3 Stimmen -, auf die Vorlage einzutreten.
Bundesrat das Mitwirkungsgesetz wiederum den eidgenössi-
schen Räten zugeleitet. Der neue Entwurf übernimmt die sei- Ruesch, Sprecher der Minderheit: Seit Jahren wird in unse-
nerzeit vom Parlament beschlossenen Aenderungen und rem Lande geklagt, dass wir zu viele neue Gesetze machen.
zieht die Folgerungen aus dem schweizerischen EWR-Nein. Die Gesetzessammlung des Bundes erhält durch die Gesetz-
Insbesondere wird nicht mehr auf die EWR-Richtlinien verwie- gebung des Parlamentes, die Verordnungen des Bundesrates
sen. Hingegen werden das Arbeitsgesetz und das Unfallversi- und die Erlasse der Departemente jährlich rund 2000 neue
cherungsgesetz mit Bezug auf die Arbeitssicherheit und das Seiten. Die Folgen sind bekannt. Wir sprechen vom soge-
Obligationenrecht hinsichtlich Massenentlassungen und nannten Vollzugsdefizit. Die Fülle der Erlasse führt dazu, dass
Uebergang von Betrieben ausdrücklich erwähnt, und damit sie den Betroffenen immer weniger bekannt sind. Die Un-
wird der entsprechende Konnex hergestellt kenntnis und die rasche Folge neuer Erlasse führen dazu,
Im April dieses Jahres ist die ständerätliche Kommission für dass diese immer weniger ernst genommen und damit miss-
Wirtschaft und Abgaben grundsätzlich auf die Vorlage einge- achtet werden. Man kann den Rechtsstaat auch gefährden, in-
treten. Nach einer Fühlungnahme mit dem Präsidenten der dem man ihn zu Tode legiferiert. Sehen Sie einmal unsere Ge-
Kommission für Rechtsfragen wurde aber entschieden, die schäftsliste durch, und schauen Sie einmal das an, was wir im
Vorlage mit jener über die Aenderung des Arbeitsvertrags- Jahre 1993 alles neu legiferiert haben und noch legiferieren
rechtes im OR zu koordinieren, da sonst jeweils beide Texte wollen.
von unterschiedlichen Kommissionen geprüft wurden. Milder Wer unter der Fülle der Erlasse leidet, sind nicht zuletzt die klei-
Gutheissung der Arbeitsvertragsänderung im Ständerat in der nen und mittleren Betriebe, welche mit zuviel «paperwork» un-
Swisslex. Consultation des travailleurs 602 21 septembre 1993
gebührlich belastet werden. Auch dieses Gesetz belastet wie- imposait de nouvelles prescriptions. Notre collègue admel ce-
derum vornehmlich die kleinen und mittleren Betriebe. pendanl que ce projel avait sa place dans Eurolex, mais il
Dazu kommt, dass der Bund laufend neue Gebiete an sich conteste son utilité dans le programme de revitalisation.
reisst. Dieses Jahr haben wir mit dem neuen Verfassungsarti- Or, nous lui répondons que le dossier de l'Europe n'est pas
kel den Kantonen die Kompetenz in der Waffengesetzgebung clos. En effet, revitaliser l'économie suisse signifie certes libé-
weggenommen. Dasselbe machen wir demnächst mit dem raliser sur le plan interne, mais aussi agir vers l'extérieur. Ce
Börsengesetz, und auch mit der Revision des Bundesgeset- deuxième aspect a été occulté jusqu'à présent Pourtant, sans
zes über Schuldbetreibung und Konkurs wollen wir den Kan- l'ouverture de la Suisse vers les pays industrialisés, sans son
tonen neue Vorschriften machen. rapprochement de l'Europe, il n'y aura pas de véritable revitali-
Seit Jahren hört man in diesem Lande den Ruf nach Deregulie- salion. Des barrières resteront toujours érigées. Il s'agii donc
rung, und wir regulieren munter weiter. Schon Montesquieu d'adapter notre ordre économique à celui de l'Europe el cer-
hat, sich dieser Gefahr bewusst, einmal geschrieben: «Wenn laines entraves devront être éliminées.
es nicht nötig ist, ein Gesetz zu machen, ist es nötig, kein Ge- Combien de fois, durant la campagne sur l'Espace économi-
setz zu machen.» Diese Gretchenfrage stellen wir uns heute que européen, n'avons-nous pas entendu des réticences ou
kaum mehr. Eurolex war notwendig, weil dieses Paket von Ge- des réserves au sujet de l'arrêté concernant la loi sur la partici-
setzesänderungen vom EWR-Vertrag gefordert war. Als Ge- pation. Pour certains, ce dernier fut même un motif de refuser
genleistung hätte unsere Wirtschaft die vier Freiheiten erhal- l'Espace économique européen. Or, la revilalisation a aussi
ten, nämlich den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, pour but de supprimer ces barrières. Nous favoriserons ainsi
Kapital und Personen. Der EWR-Vertrag ist, was die Schweiz les chances de réussile d'une Suisse pleinement intégrée à
betrifft, nicht zustande gekommen, und damit fehlt die Gegen- l'Espace économique européen. Ce projet de loi fédérale sur
leistung zu Eurolex. l'information et la consullation des travailleurs dans les enlre-
Swisslex als Teil von Eurolex wurde uns als Teil eines Revitali- prises esl donc nécessaire.
sierungsprogramms für unsere Wirtschaft präsentiert, quasi Enfin, pour terminer, je vous dirai que le célèbre économiste
als Ersatz für die nicht erlangten vier Freiheiten des EWR. Die américain Galbraith a déclaré que les pays qui sortaient le
Durchsicht von Swisslex fördert aber nur marginale Revitalisie- mieux et les premiers de la récession mondiale élaient ceux
rungseffekte zutage. Allzuviel wird von Swisslex einseitig und qui savaient maintenir le consensus social. L'information et la
vage in Hoffnungen verpackt consullalion des travailleurs sont déjà largement praliquées
Prüfen wir das heute vor uns liegende Mitwirkungsgesetz als par bien des enlreprises. Si en plus elles conlribuenl à un meil-
Teil von Swisslex an der Regel von Montesquieu, so kann es leur partenariat c'esl l'économie loule enlière qui en lirera
einfach nicht bestehen. Das Gesetz ist nicht unbedingt not- profit
wendig, und dies aus folgenden Gründen: Je vous invite donc à entrer en matière.
1. Die Grundidee des Gesetzes, die Information von Mitarbei-
tern, ist in «normalen Betrieben» längst vollzogen. Es ist zu be- M. Reymond: Le projet de loi fédérale sur l'information el la
fürchten, dass bereits bestehende Mitbestimmungsvereinba- consullation des travailleurs dans les entreprises (loi sur la
rungen in Gesamtarbeitsverträgen ihres Wertes beraubt wer- participation) sort toul droit du paquet Eurolex refusé par le
den und damit die Sozialpartnerschaft eher abgewertet wird. souverain le 6 décembre dernier dans le cadre du vote sur
2. Das Mitwirkungsgesetz ist aus dem Zusammenhang her- l'EEE. Le projet est repris dans le cadre du programme consé-
ausgerissen. Wir revidieren demnächst das Arbeitsgesetz. cutif à ce rejet.
Wenn man die Materie der Mitwirkung unbedingt regeln will, Je rappelle que ce programme visant à régénérer notre écono-
hätte man sie im Rahmen dergrösseren Revision des Arbeits- mie de marché - pour reprendre les propos même du conseil-
gesetzes regeln sollen. Mit Swisslex haben wir auch noch eine ler fédéral - comprend un chapitre consacré à la déréglemen-
kleine Aenderung des Arbeitsgesetzes vorgenommen und lalion dans lequel figure un calendrier, rien de plus, de réalisa-
eine Aenderung im Zehnten Titel des Obligationenrechts, wo tions à venir touchanl le droil du marché du Iravail, de la
es um den Arbeitsvertrag geht Damit hatten wir bereits etliche concurrence, de laformalion et de la recherche, du marché in-
Koordinationsschwierigkeiten. Warum beginnen wir, das Ar- térieur suisse el de l'accéléralion des procédures. Ce ne sont
beitsrecht an vier verschiedenen Orten zu revidieren - unkoor- là que des projets el propositions que le Conseil fédéral énu-
diniert? Das ist Gesetzgebung nach dem Borkenkäferprinzip: mère en précisant bien qu'ils ne remettronl pas en cause les
Ueberall entstehen kleine Gänge, und der Zusammenhang acquis sociaux et environnementaux Donc, en malière de dé-
fehlt. réglemenlalion, pour l'heure, rien de concret, rien de décidé.
3. Verschiedene Arbeitgeber, bei denen die Grundidee des On consulte, on étudie et l'on tient discours. Ce sera la même
Gesetzes, die Information der Mitarbeiter, längst als Selbstver- chose la semaine prochaine avec la lex Friedrich.
ständlichkeit verwirklicht ist, befürchten in diesem Gesetz ei- En revanche, la seconde partie du programme consécutif au
nen Nukleus zu einer Mitbestimmung nach ausländischem rejel de l'EEE, c'esl la reprise de 27 projels de lois, donc de ré-
Muster, wie sie der Souverän schon einmal abgelehnt hat. glemenlalions nouvelles, demandées par personne, simple-
Diese Befürchtungen kamen bekanntlich bei der Abstimmung ment proposées comme pour faire un signe de bonne volonté
über das EWR-Abkommen zutage. Hätte man alle hängigen à la Bruxelles européenne. Si certaines de ces lois sont de por-
Probleme des Arbeitsrechts in einer einzigen, umfassenden tée très secondaire el figurenl déjà dans notre ordre juridique
Gesetzesnovelle präsentiert, dann hätte man Kompromisse parce que nous les avons acceptées en juin dernier, il n'en de-
schliessen können, und man hätte auch die Befürchtungen meure pas moins que, dans cette période qu'on dit de déré-
von Arbeitgeberseite aus der Welt schaffen können. glemenlalion, on peul êlre surpris du fail que la Feuille fédé-
Die Sozialpartnerschaft ist, gerade in einer schwierigen Zeit rale du6juillet1993, pour prendre cet exemple, nepubliailpas
wie heute, äusserst wichtig. Wir pflegen in diesem Lande die moins de 38 nouveaux arrêtés fédéraux el lois fédérales. C'esl
Sozialpartnerschaft mindestens seit dem Friedensabkommen un comble dans cette période où l'on parle de déréglemenla-
von 1937 intensiv. Mit diesem aus dem Zusammenhang her- lion. Il en est d'ailleurs de même en ce qui concerne le projet
ausgerissenen, aus der Fülle der Probleme herausgerissenen de loi sur la participation, qui nous est présenté aujourd'hui.
Gesetzesteil, der zudem aus der Liquidationsmasse von Euro- Ce projet pose deux questions fondamentales qui m'on
lex stammt, fördern wir aber diese dringend notwendige Sozi- conduit à refuser l'entrée en matière.
alpartnerschaft keineswegs, wir gefährden sie höchstens. D'abord, en ces temps de très forte récession el de difficultés,
Darum - denken wir an Montesquieu -: Treten wir auf die Vor- ce projel donne un signe évident de fausse orientation en ma-
lage nicht ein! Beginnen wir, diese Materie im Rahmen der tière de politique sociale. Nous avons développé, jusqu'ici,
grossen Revision des Arbeitsrechtes neu zu diskutieren! dans ce pays, sans prescriptions légales, une vérilable cullure
des relations entre partenaires sociaux Noire paix du travail
M. Collier: La minorile de la commission voudrait que l'on est plus ancrée dans notre population que là où, à l'étranger,
n'entre pas en matière. En effet, M. Ruesch estime que le existenl des règles légales imposées par l'Elat Or, nous sa-
Conseil fédéral, avec cette loi, au lieu de déréglementer, nous vons bien que ces dernières diminuent toujours la volonté de
21. September 1993 603 Swisslex Mitsprache der Arbeitnehmer
travailler ensemble des partenaires sociaux S'il est donc un Ich glaube nicht, dass dieses Gesetz sehr viel zum innerunter-
domaine où la Suisse n'a pas trop mal réussi, où sa voie origi- nehmerischen Dialog beiträgt. Aber es wäre ein komplett fal-
nale a été un succès, c'est bien celui-là. C'est pourquoi il auraitsches Signal, wenn wir dieses Gesetz jetzt ablehnen würden.
été préférable de conserver ce projet comme futur moyen de Was wäre hier vor uns, wenn wir das ablehnen würden? Es
négociation dans le cadre européen, plutôt que de le proposer wäre ein Zeichen dafür, dass man in eigentlich ganz primiti-
immédiatement sans la moindre contrepartie européenne, ven, den menschlichen Anstand betreffenden Dingen quasi
alors que nos conventions collectives sont là dans ce même den Darwinismus fördern würde. Es geht um drei Sachen:
but. 1. Es geht hier um die Frage des Gesundheitsschutzes. Was in
Quant à la deuxième raison qui me fait refuser d'entrer en ma- aller Welt kann uns davon abhalten, die Mitwirkung der Arbeit-
tière, c'est le caractère unilatéral du texte face aux partenaires nehmerschaft zu bejahen?
sociaux suisses dans le climat conjoncturel actuel. Cette régle- 2. Es geht aber auch um die Uebernahme von Firmen, und
mentation, en effet, est malvenue en ce moment, bien qu'en das ist der tiefere Grund, weswegen ich spreche. Wir sind in ei-
soi elle ne fasse que codifier la manière d'opérer du patron ner rezessiven Phase. Uebernahmen sind im Moment vermut-
idéal; une codification qui n'est pas exagérée en soi, mais qui lich nicht dasjenige, was am häufigsten läuft. Aber ich bitte Sie,
ne manquera pas d'occasionner des charges financières nou- sich an die achtziger Jahre zurückzuerinnern, wo Uebernah-
velles pour les entreprises. A partir du moment où il y a un texte men noch und noch passierten! Es gab Leute, die glaubten,
Unternehmen seien wirklich nichts anderes als blosse Anla-
légal, qu'on le veuille ou non, il devra y avoir interprétation, or-
ganisation, recours et contrôle. C'est donc bel et bien une ré- gen, die man hin- und herschieben könne - ohne dass man
glementation qui occasionnera des charges financières nou- daran dachte, dass hier auch Belegschaften dabei sind! Man
velles pour les entreprises, ce qui va une nouvelle fois pénali- hat Unternehmen gekauft, man hat Unternehmen verscho-
ser notre pays sur les marchés internationaux ben. Man hat sie ausgequetscht Man hat diese Dinge wirklich
Enfin, les exigences de la loi ne concernent et ne touchent di- in einer Art und Weise behandelt, wie man eben Unternehmen
rectement que les employeurs dans les conditions qu'ils doi- nicht behandeln sollte, wie man auch Belegschaften nicht be-
vent remplir. Le Conseil fédéral est pressé de les corseter et de handeln sollte. Hier den primitivsten Anstand zu wahren, in-
les affaiblir, ce qui va diamétralement à rencontre de l'objectif dem man, wenn Uebernahmen passieren, das vorzeitig der
tant prôné de revitalisation et de déréglementation. De plus, Belegschaft auch mitteilt, das ist es wert, hier festgehalten zu
on peut se demander si, afin de neutraliser les oppositions, le werden.
Conseil fédéral n'aurait pas dû lier le problème de la participa- 3. Dann noch zu dem, was vielleicht in die heutige Zeit etwas
tion à celui du travail de nuit des femmes. En retardant la solu- besser passt: Massenentlassungen. Wie können wir in der
tion sur ce dernier point et en avançant celle sur le premier, no- heutigen Zeit ein Gesetz ablehnen, das verlangt, dass bei Mas-
tre autorité executive démontre, en ces temps de crise où les senentlassungen die Belegschaft frühzeitig orientiert wird und
faillites des petites et moyennes entreprises sont très nom- dort eine Mitwirkungsmöglichkeit geboten wird? Ich glaube,
breuses, une fâcheuse tendance à accentuer les difficultés das wäre effektiv zynisch. Deshalb kann ich nicht begreifen,
plutôt qu'à les atténuer. dass man hier einen Nichteintretensantrag stellt.
C'est pourquoi je vous propose de refuser l'entrée en matière. Ich bin nicht der Auffassung, dass das ein Gesetz ist, das bei
den Unternehmungen allzu grosse Hindernisse auf dem Weg
der Deregulierung aufbaut. Ich bin auch nicht der Auffassung,
Uhlmann: Die abschliessende Aeusserung des Kommis-
dass man hier Angst haben muss, die Konkurrenzfähigkeit
sionspräsidenten, unseres Kollegen Gemperli, veranlasst
werde behindert. Ich bin auch nicht der Auffassung, dass das
mich, doch noch einige Bemerkungen anzubringen. Er hat ge-
ein Nukleus für spätere Mitbestimmungsgesetze ist. Das wird
sagt, wir stellten Regeln für einen Dialog auf. Ja, ich frage mich
das Schweizervolk zweifellos auch in Zukunft nicht haben wol-
schon, wie ernst wir heute unsere Gesetzgebung noch neh-
len. Aber hier wird in einer zeitbedingt sehr sensiblen Situation
men, wenn wir Regeln für einen Dialog aufstellen müssen! Ge-
eine fundamentale Basis des Anstands zwischen Arbeit-
ben wir es doch offen zu: Wir wollen ein Gesetz machen, das
gebern und Arbeitnehmern festgelegt, deren Ablehnung ver-
an sich nicht nötig ist! Mit einem Mitwirkungsgesetz fördern
heerend wäre.
Sie weder Sozialpartnerschaft noch Arbeitsfrieden.
Darum bitte ich Sie, einzutreten und vor allem dann auch dem
Heute - und das kann nun niemand bestreiten - hat sich ohne Antrag Büttikerzu Artikel 2 des Gesetzentwurfes, den ich sehr
gesetzliche Vorschriften eine hochstehende Kultur der Sozial-
unterstütze, zuzustimmen.
partnerschaft in unserem Land entwickelt, und zwar aufgrund
der Vernunft beider Seiten. Der Arbeitsfriede ist in der Schweiz
Jagmetti: Als Präsident der Kommission für Wirtschaft und
weit stärker verankert als überall dort, wo Mitwirkungsgesetze
Abgaben möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass die
und Mitwirkungsvorschriften aufgestellt worden sind. Und Kommission die Vorlage mit 8 zu 4 Stimmen zur Annahme
heute wollen wir, anstatt mit der Deregulierung - die Sie alle in empfiehlt-so zur Annahme empfiehlt, wie sie Ihnen vorgelegt
diesem Saale immer wieder hochpreisen - ernst zu machen,
wird. Ich möchte darauf hinweisen und komme am Schluss
ein völlig überflüssiges Gesetz schaffen. Ich frage mich allen nochmals darauf zu sprechen, dass wir diese Vorlage vor ei-
Ernstes: Wo bleiben hier die Konsequenz und die Logik? nem Jahr beraten haben und dass der Text, über den wir heute
Ich bitte Sie, dem Nichteintretensantrag zuzustimmen. beraten, jenen Beschlüssen entspricht, die wir zum Teil in Ab-
weichung vom bundesrätlichen Entwurf gefasst hatten.
Schmid Carlo: In der Diktion von Herrn Uhlmann bin ich nicht Es sind zur Hauptsache drei Themen, die wir in diesem Gesetz
logisch. Ich bin für Deregulierung, bitte Sie aber trotzdem, auf ordnen:
diesen Gesetzentwurf einzutreten, weil wir Deregulierung wol- Das erste ist die Vertretung der Arbeitnehmer in Betrieben mit
len, aber keine Darwinisierung im Verhältnis zwischen Unter- über 50 Beschäftigten. Sie erinnern sich, dass wir die Zahl auf
nehmern einerseits und Arbeitnehmern andererseits. 50 erhöht hatten, weil wir diese Lösung für vernünftig hielten.
Was hier vorliegt, ist gewiss nicht der grössten Sympathie Es fällt mir etwas schwer, «ein Jahr danach» festzustellen, dass
wert. Es ist ein «Knigge» für das Verhältnis zwischen Unterneh- das eigentlich doch nicht richtig sein soll. Ich glaube, dass wir
mer einerseits und Arbeitnehmer andererseits. Man kann sich guten Grund hatten, die Vorlage vor einem Jahr so zu gestal-
tatsächlich fragen, ob man diesen «Knigge» braucht. Ich ten, wie sie uns heute vorgelegt wird.
würde sagen, 99 Prozent brauchen den nicht. Wir machen ein Das zweite Thema ist das Informationsrecht. Wieder hatten wir
Gesetz für 1 Prozent. Ich meine, hier haben wir es ähnlich wie vor einem Jahr eine von der bundesrätlichen Vorlage abwei-
mit dem Entscheid, nach Genf zu kommen: Kein Mensch in chende Lösung beschlossen und das Informationsrecht so
diesem Saal hat sich der Illusion hingegeben, der Entscheid, gestaltet, wie es nach unserer Ueberzeugung in einem mo-
nach Genf zu kommen, werde eine grosse Wirkung auf den dernen Unternehmen sinnvoll zu gestalten ist: Dies, ohne
sogenannten Röstigraben haben. Aber stellen Sie sich das dass damit die Leitung des Unternehmens Schwierigkeiten
Umgekehrte vor: Wenn man nein gesagt hätte, wäre der Rösti- mit der notwendigen Geheimhaltungspflicht bei unternehme-
graben vergrössert worden. rischen Entscheiden erhält. So, wie es jetzt ausgestaltet ist, ha-
Swisslex Consultation des travailleurs 604 21 septembre 1993
ben wir vor einem Jahr angenommen, geht es; so kann man es ist. Wie wollen Sie - nach meinem Verständnis der Revitalisie-
von der unternehmerischen Seite wie von der Arbeitnehmer- rung - eine Revitalisierung am Arbeitsplatz und in den Betrie-
seite vertreten, und mir scheint, dass diese mittlere und ver- ben erreichen, wenn Sie nicht auch nebst der Revitalisierung
nünftige Lösung zweckmässig ist der Unternehmer eine Revitalisierung der Arbeitnehmer
Das dritte Thema: Die eigentliche Mitsprache hat die Kommis- durchführen? Wie wollen Sie das erreichen? Erklären Sie mir
sion noch einmal, wie Sie das der Fahne entnehmen können, das! Glauben Sie in der Tat, das wären noch so streng ge-
gründlich korrigiert, und zwar dahin gehend, dass die Unklar- führte Formationen, dass der Funke von der Leitung auf die
heiten und die fehlende Kongruenz mit der Vorlage der Som- Mannschaft überspränge? Das sind Illusionen, die in unserer
mersession über die Revision des Obligationenrechts abge- Zeit nicht mehr standhalten.
schafft sind. Wir haben die Mitsprache auf drei Themen kon- Herr Kollege Jagmetti hat zudem in einem sehr sauberen
zentriert: Rechtsvergleich darauf hingewiesen, dass keine neue Regu-
1. Das eine ist die Arbeitssicherheit und die Unfallverhütung lierung vorliege, sondern dass verstreute Regulierungen in ei-
im Betrieb: Welcher Unternehmer findet es nicht zweckmäs- nem Gesetz zusammengefasst würden. Natürlich wäre es
sig, wenn seine Mitarbeiter zur Arbeitssicherheit und zur Un- schön, dieses Gesetz seinerseits wiederum in ein noch grös-
fallverhütung in seinem Betrieb einen Beitrag leisten können? seres Gesetz einzubinden, in ein Gesetz des Gesamtzusam-
Das liegt im Interesse aller. menhangs. Aber hier steht eben nicht eine Totalrevision an,
2. Zweites Thema ist das Vorgehen bei Massenentlassungen: sondern eine einzelne Revitalisierungsmassnahme im Rah-
Da steht in diesem Gesetz nichts mehr und nichts anderes als men von Eurolex
das, was in der Sommersession von diesem Rat bei der Revi- Es geht hier um die Gewährung von Freiheit. Gewähren von
sion des Obligationenrechts beschlossen worden ist Freiheiten bedeutet heutzutage Revitalisierung, und das hätte,
3. Die dritte Thematik der Mitsprache beim Betriebsübergang, würde er jetzt leben, Herr Ruesch, auch Montesquieu ein-
wenn also der Arbeitnehmer einen neuen Arbeitgeber erhält: gesehen.
Auch hier soll auf die Regelung im Obligationenrecht verwie-
sen werden, die wir in der letzten Session beschlossen haben. Gemperli, Berichterstatter: Ich bin ebenfalls ein Gegner, ein
Man mag dem entgegenhalten, dass wir noch ein Gesetz strikter Gegner, unnötiger Gesetze, und der Geist Montes-
mehr über das Arbeitsverhältnis erhalten, während es viel- quieus ist mir gerade hier in Genf nicht fremd. Aber ich habe
leicht einfacher wäre, wenn alle Bestimmungen über das Ver- den Eindruck, dass dem Nichteintretensantrag nicht der Geist
hältnis Arbeitnehmer/Arbeitgeber in einem einzigen Gesetz Montesquieus zu Gevatter gestanden ist, sondern der Geist
zusammengefasst wären. Aber wir wissen genau, dass das der Angst. Wenn ich die Argumente, die vorgebracht worden
heute schon nicht zutrifft. Im Obligationenrecht ist der Arbeits- sind, werte, dann scheint mir ein Argument, das immer an drit-
vertrag geregelt. Das Kollektivrecht ist in nicht weniger als drei ter Stelle angeführt worden ist, doch das entscheidende zu
Gesetzen geordnet: zum Teil im Arbeitsgesetz, zum Teil im sein: Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Mitwirkungsge-
Obligationenrecht, zum Teil noch in einem besonderen Ge- setz den Nukleus für ein späteres Mitbestimmungsgesetz ent-
setz. Und der sogenannte Arbeitnehmerschutz findet sich im halten könnte. Ich glaube, dieser Punkt ist der eigentliche
Arbeitsgesetz mit seinen öffentlich-rechtlichen Bestimmun- Grund, weshalb man nicht eintreten will.
gen sowie im Unfallversicherungsgesetz. Es ist also nicht so, Ich persönlich muss Ihnen sagen: Wenn wir in der Schweiz
dass wir heute die schöne, geschlossene Einheit zerstören, in- nicht mehr in der Lage sind, in Zukunft die Gesetzgebung so
dem wir ein weiteres Gesetz machen, sondern wir leben be- im Griff zu haben, dass wir nicht Gefangene von uns selbst
reits mit dieser Vielfalt der Arbeitsgesetze, die im übrigen werden, dann haben wir nichts Besseres verdient.
durchaus noch einen überblickbaren Rahmen haben; dies im Noch ein Wort zum Vorwurf isolierter Teillösungen und zum
Gegensatz etwa zur Gesetzgebung über die Landwirtschaft Vergleich mit dem Borkenkäfer. Was den berühmten Borken-
oder über andere Themen, die einem Aussenstehenden kaum käfer betrifft, möchte ich feststellen, dass er schon früher in an-
mehr zugänglich sind. derem Zusammenhang beschworen wurde. Nach dem, was
Sinn für Deregulierung habe ich auch. Ich möchte aber doch man heute weiss, hat man damals aber etwas zu hoch gegrif-
darauf hinweisen, dass bei der Deregulierung der Haupt- fen. Und das scheint mir auch hier so zu sein. Natürlich könnte
wunsch eigentlich darin besteht, nicht immer mehr Verfahren, man das Ganze auf die Revision des Arbeitsrechts verschie-
Bewilligungen mit eigenen Entscheidungsabläufen zu haben, ben. Wir kommen nachher auf diesen Sachverhalt noch zu-
sondern möglichst wenige Anwendungsverfahren. Dieses Ge- rück. Aber die Revision des Arbeitsrechts kann noch lange auf
setz sieht keine neuen behördlichen Entscheide und neuen sich warten lassen. Und deswegen scheint es nicht vernünftig
Rechtsmittelverfahren vor, sondern verweist bei Auseinander- zu sein, wenn wir uns heute -gerade in der jetzigen Situation,
setzungen auf das Verfahren vor den Gerichten, genau gleich, wo eine gewisse Mitsprache bei Betriebsschliessungen, bei
wie es sonst beim Arbeitsverhältnis der Fall ist. Wir führen also Massenentlassungen wirklich angezeigt erscheint - nicht zu
keine neuen Verwaltungsabläufe ein, sondern verweisen beim einem Ja entscheiden.
Artikel über den Rechtsschutz auf die Arbeitsgerichtsbarkeit, Herr Uhlmann hat darauf hingewiesen, dass das, was das Ge-
wie wir sie heute schon kennen. setz regelt, ja bereits Standard sei. Glücklicherweise, Herr Uhl-
Ich fasse zusammen: Vor einem Jahr haben wir dieses Gesetz mann, ist das weitherum Standard, und das stellt unseren Un-
so, wie es vom Bundesrat jetzt vorgelegt worden ist, beraten; ternehmern ein gutes Zeugnis aus. Aber das hindert einen
wir haben diesen Sommer die Uebereinstimmung mit dem nicht daran, dass man eben dort, wo das vielleicht noch nicht
Obligationenrecht herbeigeführt und einige Unebenheiten der Fall ist, mit entsprechenden Vorschriften ein klein wenig
ausgemerzt Das Gesetz ist so, wie es die Kommission jetzt nachhilft. Dort, wo es Standard ist, wird man ja durch die
beraten hat, kein Gesetz, das die Welt verändern wird - das neuen Regeln praktisch nicht betroffen. Wenn kleine Anpas-
wissen wir -, sondern ein Gesetz, welches das verankert, was sungen notwendig sind, dann ist das das Allerhöchste, was
wir im Grunde genommen alle - darüber bestand in der heuti- gemacht werden müsste. Also auch hier habe ich persönlich
gen Debatte Einigkeit-für richtig halten. Sollen wir denn nicht überhaupt keine Bedenken.
ein Gesetz erlassen, das unserer Vorstellung des Gerechten Man sagt: Spiritus spirai ubi vult, der Geist weht, wo er will.
und Richtigen entspricht? Und wenn Sie daher Eintreten beschliessen, dann verbannen
Ich bin der Meinung, es sei Zeit, das zu tun, und empfehle Ih- Sie den Geist Montesquieus nicht aus diesem Saal.
nen im Namen der Kommission sowohl Eintreten wie Gutheis- Ich beantrage Ihnen namens der Kommission noch einmal,
sung der Vorlage. auf das Gesetz einzutreten.
Huber: Die Vorlage, die uns hier vorgelegt wird, ist mit den M. Delamuraz, conseiller fédéral: Je lis et je médite Montes-
Stichworten «Revitalisierung» von der einen und «Regulie- quieu chaque jour, et j'observe que, dans «L'Esprit des lois»-
rung» von der anderen Seite her angegriffen worden. Ich qui doit constamment nous animer dans nos réflexions politi-
persönlich bin der Meinung, dass diese Vorlage zur Revi- ques -, Montesquieu note que la démocratie est fondée sur
talisierung unserer Wirtschaft beiträgt und ihr nicht abträglich l'esprit civique. Or, l'esprit civique, vous ne pouvez le faire flot-
21. September 1993 605 Swisslex. Mitsprache der Arbeitnehmer
ter et vous en inspirer que s'il est constamment alimenté d'in- firmations tout simplement fausses, des vues déformées
formations. C'est à la base même de ce dialogue indispensa- parce que unilatérales et que des procès d'intention à propos
ble à la démocratie que doit donc se situer l'information, l'infor- du programme de régénération de l'économie et du pro-
mation générale sans doute, mais l'information particulière gramme dit de revitalisation viennent assombrir la réputation
aussi, celle des directions des entreprises qui, avec leurs tra- d'honnêteté intellectuelle si profondément liée à cette cham-
vailleurs, doivent constituer autre chose que des partenaires bre. Or, j'ai eu comme qui dirait l'impression qu'on était en
économiques, soit une entité humaine, un ensemble qui a ses train de cheminer sur ces sentiers dangereux et glissants, en
réactions, ses volontés et ses besoins exprimés. affirmant que la revitalisation n'était qu'un paquet de discours
C'est exactement ce que veut et ce que prévoit cette loi fédé- et de consultations sans réalisation concrète, des postulations
rale sur l'information et la consultation des travailleurs dans de principe non suivies d'effet.
l'entreprise. Permettre aux travailleurs d'être consultés, Permettez-moi sur ce point d'être extrêmement clair, de cons-
comme le veut le droit communautaire dans différents domai- tater que le Conseil fédéral a réagi, notamment en présentant
nes tels que la sécurité du travail, la protection de la santé des un premier paquet de mesures concernant la revitalisation à
travailleurs, les licenciements collectifs et les cas de transfert votre Parlement quelques semaines à peine après la décision
d'entreprise. On est donc en présence de toute autre chose du 6 décembre 1992, il aurait d'ailleurs réagi quoi qu'il en soit.
que d'une participation des travailleurs à la conduite et à la Car même avec une participation de la Suisse à l'Espace éco-
gestion des entreprises, on est en présence d'une nécessité nomique européen, la revitalisation de son économie et le re-
réglementée, mais fondamentale, de les informer sur les cho- tour à davantage de compétitivité pour les entreprises suisses
ses essentielles de leur entreprise, c'est-à-dire sur les choses demeuraient une nécessité absolue.
essentielles de leur destin personnel dans cette entreprise et Le premier paquet ainsi présenté est en très bonne voie dans
dans l'économie. J'aimerais que cela fût rappelé pour que l'on le domaine de la concurrence, dans celui de l'ouverture du
voie d'entrée de cause les limites de cette loi, l'audace vérita- marché, dans celui de la recherche et de la formation - songez
blement très calculée qu'elle présente et le caractère absolu- à la transformation fondamentale du statut des écoles d'ingé-
ment pas révolutionnaire de ce qu'elle contient Quelques ora- nieurs -, dans le domaine du marché du travail, où il n'est pas
teurs opposés à cette loi ont d'ailleurs remarqué eux-mêmes, aisé, politiquement, d'oeuvrer dans la situation d'économie
se contredisant du même coup, qu'elle n'allait pas extrême- perturbée où nous sommes. Les choses se développent dans
ment loin et pas beaucoup plus loin que ce qui se fait déjà au- la réalité du terrain. Sans doute y a-t-il des consultations. Et
jourd'hui. Mais comme disait l'autre: «ce qui va sans dire va ceux-là même qui s'attaquent à ce projet ne manqueraient pas
encore mieux en le disant et en l'écrivant». de nous faire le reproche d'avoir manqué à ces consultations.
J'en viens à parler de Swisslex, parce qu'on en fait une traduc- Mais ces dernières ne sont pas verbales, elles débouchent bel
tion ou une explication qui n'est pas toujours conforme à l'in- et bien sur des projets, sur des réalisations, et lorsque le
tention qui a sous-tendu et supporté le projet Swisslex Swiss- Conseil fédéral, à l'hiver prochain, présentera au Parlement le
lex a consisté à reprendre purement et simplement, d'une bilan du premier paquet et le développement des opérations
manière autonome, une partie du contenu d'Eurolex, qui était qu'il comprend, vous serez obligés de reconnaître qu'il ne
jugée par le Conseil fédéral, puis par le Parlement, tout simple- s'agissait pas d'une pétufle, d'un discours de cantine, mais
ment conforme à nos intérêts. Ce n'est rien d'autre. Swisslex bel et bien d'une profonde réalité.
par lui-même ne nous apporte évidemment pas la mutuelle Alors, il faut inscrire ce petit projet d'aujourd'hui dans cette
concession que nous donnait l'Espace économique euro- perspective de volonté d'information des entreprises, indis-
péen de la part de la Communauté. pensable contrepoids, en quelque sorte, aux conditions heu-
Nous savons parfaitement, nous n'avons pas l'audace d'ima- reusement plus libres dans lesquelles celles-ci pourront à
giner que, par un acte unilatéral suisse, nous pourrions créer l'avenir se comporter. Ce sera une contribution, dès lors, au
cette réciprocité. Mais si cette réciprocité a disparu, cette pro- programme de revitalisation et au programme de Swisslex
grammation nous permet tout de même d'assurer la compati- que nous avons défendu, et non pas une contribution nouvelle
bilité de notre droit, dans de nombreux domaines, avec le droit à cette législativite aiguë que je condamne avec la même fer-
de nos voisins. Permettez-moi de vous dire que j'appelle ça meté que vous-mêmes, Messieurs les adversaires de ce pro-
bel et bien de la revitalisation. C'est mettre nos entreprises jet II s'agit décidément de tout autre chose en l'occurrence, et
dans un cadre juridique, sur le maximum de points possible, je vous remercie, par votre approbation de l'entrée en matière,
qui soit le même que le cadre juridique de ceux de leurs de nous aider à apporter cette contribution à un grand dialo-
concurrents et de leurs partenaires économiques dans la gue entre partenaires sociaux qui, au niveau national, a tant de
Communauté. C'est tout de même faciliter, permettre et har- peine à se créer aujourd'hui et qui, au niveau de la microéco-
moniser la nature des relations économiques et commercia- nomie, et plus de la macroéconomie, doit être absolument
les, en particulier, que ces entreprises suisses entretiennent soutenu, développé et engagé. C'est la condition d'un retour à
avec leurs partenaires dans la Communauté. une grande discussion démocratique et à une plus grande
Ce programme Swisslex, s'il ne déclenche pas en soi la réci- transparence dans nos décisions politiques.
procité, a pour lui, précisément de permettre, sur ce point,
d'assurer de meilleures conditions de compétitivité à nos Abstimmung - Vote
entreprises. Ni vous ni moi n'imaginons que la situation margi- Für den Antrag der Mehrheit
nale qu'occupé la Suisse aujourd'hui en Europe durera (Eintreten) 27 Stimmen
jusqu'au XXIIe siècle. Il est évident que, par d'autres voies, le Für den Antrag der Minderheit
plus tôt possible, nous chercherons à nous rapprocher, et (Nichteintreten) 11 Stimmen
nous nous rapprocherons de la Communauté. Ce jour-là, lors-
que des décisions devront être prises, nous nous féliciterons Detailberatung - Discussion par articles
de ne pas avoir accumulé, pendant des années d'inaction,
Titel und Ingress, Art. 1
trop de différences entre notre droit et le droit communautaire,
Antrag der Kommission
et nous nous réjouirons que le seuil à franchir soit moins im-
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
portant que celui que nous avons dû franchir avec le gros pa-
quet d'Eurolex Cette adaptation constante, là où c'est possi- Titre et préambule, art. 1
ble et là où c'est notre intérêt, je le répète, procède donc d'une Proposition de la commission
manoeuvre à long terme et d'une manoeuvre à court terme qui Adhérer au projet du Conseil fédéral
sont fructueuses l'une et l'autre pour les conditions de déve-
loppement de notre économie. Angenommen -Adopté
Le Conseil des Etats - et ce sera ma dernière réflexion - est le
temple de l'honnêteté intellectuelle, nous le savons bien. C'est Art. 2
sa réputation, et c'est la réalité à quelques nuances près. Je Antrag der Kommission
regretterais que cette heureuse réputation tombât, que des af- Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Swisslex. Consultation des travailleurs 606 21 septembre 1993
Antrag Büüiker Schranken mehr vorsehen. Nach dem jetzt vorliegenden Text
.... der Arbeitnehmer darf von einzelnen Bestimmungen die- gibt es genau festgelegte Schranken zugunsten eines Min-
ses Gesetzes nur durch gesamtarbeitsvertragliche Mitwir- deststandards für die Arbeitnehmer, die nicht beseitigt werden
kungsordnung oder durch Vereinbarung mit Hausverbänden können. Man kann bei diesen Bestimmungen nichts ändern,
abgewichen werden und wenn insgesamt für den Arbeitneh- was zuungunsten der Arbeitnehmer lauten würde.
mer eine gleichwertige Mitwirkungsordnung vereinbart wird. Herr Büttiker will statt dessen einfach eine generelle Schranke
vorsehen, d. h. die Gleichwertigkeit der Mitwirkungsordnung:
Art. 2 Wenn man von den gesetzlichen Regelungen abweicht,
Proposition de la commission müsste man dann insgesamt eine gleichwertige Mitwirkungs-
Adhérer au projet du Conseil fédéral ordnung schaffen. Das ist im wesentlichen der Unterschied
zum Text der Kommission.
Proposition Büttiker Dann will Herr Büttiker ein weiteres Element hineinbringen:
.... des travailleurs ne sont admises, sur des dispositions iso- Nicht nur durch Gesamtarbeitsverträge solle man Abweichun-
lées, que par voie de convention collective de travail ou par gen vorsehen können, sondern auch durch Vereinbarungen
convention avec des syndicats d'entreprise et pour autant mit Hausverbänden.
qu'il en résulte globalement une réglementation équivalente Gestatten Sie mir hier vorweg eine Bemerkung: Der Begriff der
pour ce qui est de la participation des travailleurs. gleichwertigen Mitwirkungsordnung ist für mich ausserordent-
lich problematisch. Wie soll man und wer soll dann entschei-
Büttiker: Vorerst möchte ich Herrn Kollega Schmid Carlo für den, ob die Mitwirkungsordnung, auch wenn man zuungun-
seine «Vorausunterstützung» meines Antrages danken. sten des Arbeitnehmers Abweichungen beschlossen hat, ins-
Der Bundesrat spricht zwar von einem Rahmengesetz. Geht gesamt noch gleichwertig ist? Hier sind meines Erachtens Un-
man aber die einzelnen Artikel des vorliegenden Entwurfs für sicherheiten vorhanden, die Probleme in der praktischen An-
das Mitwirkungsgesetz durch, stösst man überall auf sehr wendung aufwerfen können.
starre und zwingende Bestimmungen. Nach meiner Auffas- Sehen wir uns auch jene Bestimmungen an, in denen keine
sung kann deshalb nicht mehr von einem Rahmengesetz ge- Abweichungen zuungunsten der Arbeitnehmer gemacht wer-
sprochen werden. Rücksichtnahme auf und Anpassungen an den dürfen - ich klammere vorerst die Artikel 3 und 6 aus, auf
unterschiedliche Betriebsverhältnisse, Betriebsaufgaben, Be- die ich am Schluss zu sprechen komme -: Von Artikel 9 darf
triebsstrukturen und Betriebskulturen sind praktisch kaum keine Abweichung gemacht werden. Hier geht es um das In-
mehr möglich. Eine Schlüsselrolle für dieses enge Gesetzes- formationsrecht! Die Arbeitnehmervertretung hat gemäss Ab-
korsett hat dabei Artikel 2, wo die Bestimmungen über mögli- satz 1 Anspruch auf rechtzeitige und umfassende Information
che Gesetzesabweichungen erlassen werden. Wo bleibt da über alle Angelegenheiten, deren Kenntnis Voraussetzung für
der Spielraum für den sozialpartnerschaftlichen Dialog? eine ordnungsgemässe Erfüllung ihrer Aufgaben ist Wollen
Artikel 2 - das hat die Wirtschaft signalisiert - ist ganz klar der Sie von einer solchen Bestimmung überhaupt eine Abwei-
Schicksalsartikel in diesem Gesetz. Wenn wir in diesem Ge- chung? Auch ein Hausverband kann doch vernünftigerweise
setz einen minimalen unternehmerischen Handlungsspiel- hier nicht eine Abweichung vorsehen.
raum und eine gewisse Flexibilität zulassen wollen, ist es not- In Absatz 2 dann ein Sonderfall dieser Informationspflicht:
wendig, den Grundsatz zu verankern, dass auch von den Arti- Hier geht es darum, dass man jährlich einmal über die Auswir-
keln 3,6,9, 10,12 und 14 Absatz 2 Buchstabe b zuungunsten kungen des Geschäftsganges auf die Beschäftigung und die
der Arbeitnehmer abgewichen werden kann, wenn insgesamt Beschäftigten orientiert wird. Auch hier können Sie doch ver-
eine für die Arbeitnehmer gleichwertige Mitwirkungsordnung nünftigerweise nicht eine Abweichung vorsehen.
erlassen wird. Zudem ist festzuhalten, dass Vereinbarungen Artikel 10 hat in der neuen Fassung gemäss Kommissionsan-
mit Hausverbänden ebenfalls als gesamtarbeitsvertragliche trag durch die Gesetzgebung vorgegebene Elemente: Ar-
Mitwirkungsordnungen zu akzeptieren sind. beitssicherheit und Gesundheitsschutz nach Artikel 82 des
Ohne in der Gesamtheit - das ist das Entscheidende - die Mit- Unfallversicherungsgesetzes und Artikel 6 des Arbeitsgeset-
wirkung der Arbeitnehmer zu reduzieren, erhält das Gesetz zes; Uebergang von Betrieben und Massenentlassungen im
damit einen beweglicheren Rahmen, um auf die spezifischen Sinne der arbeitsvertraglichen Bestimmungen des Obligatio-
Strukturen und Bedürfnisse der Betriebe abgestimmte Mitwir- nenrechts. Ich sehe nicht, wie Abweichungen überhaupt vor-
kungsregelungen zu treffen. gesehen werden könnten und wie Abweichungen sinnvoll
Wenn heute in der vielbeschworenen Revitalisierungs- und sein sollten.
Deregulierungsphase zugunsten des Wirtschaftsstandortes Der Schutz der Mitglieder der Arbeitnehmervertretung vor
Schweiz wieder ein - ich sage es einmal so - Stoppsignal er- Nachteilen (Art. 12) scheint mir eine Selbstverständlichkeit zu
scheint, ist es eine absolute Minimalforderung der Wirtschaft, sein. Ich glaube nicht, dass man von einer solchen Bestim-
wenigstens eine flexible Lösung zu treffen. Das heisst: Nach mung abweichen kann.
Artikel 2 müssen Gesetzesabweichungen «Vertragspartner- Schliesslich geht es noch um die Verschwiegenheitspflicht in
symmetrisch» für Arbeitnehmer und Arbeitgeber möglich sein, persönlichen Angelegenheiten der Arbeitnehmer (Art. 14). Ich
besonders dann, wenn für die Arbeitnehmer integral eine glaube nicht, dass hier überhaupt eine sinnvolle Abweichung
gleichwertige Mitwirkungsordnung garantiert wird. vorgenommen werden kann. Der Arbeitnehmer hat doch das
Es ist vor allem aus Erfahrungen der täglichen Praxis heraus Recht darauf, in persönlichen Angelegenheiten geschützt zu
nicht einzusehen, warum Vereinbarungen mit Hausverbänden werden, wenn diese Gegenstand einer solchen Diskussion
nicht in das gesamtarbeitsvertragliche Mitwirkungssystem in- werden sollten. Das ergibt sich ja schon aus dem Problem des
tegriertwerden können. Stichwort: umfassende Sozialpartner- Datenschutzes usw. Ich sehe in diesen Bestimmungen keinen
schaft. Sinn, wenn wir hier eine Freiheit postulieren, die nachher doch
Wenn es also schon sein muss, schaffen wir wenigstens eine nicht wahrgenommen werden kann.
Mitwirkungsordnung, die auf die sehr unterschiedlichen Be- Die Frage stellt sich meines Erachtens einzig bei den Artikeln 3
triebssituationen Rücksicht nimmt und entsprechende flexible und 6. Bei Artikel 3 haben wir die Bestimmung, dass in Betrie-
und dynamische Mitwirkungslösungen ermöglicht! ben mit mindestens 50 Arbeitnehmern eine oder mehrere Ver-
Mit Zustimmung zu meinem Antrag können Sie auch nach tretungen bestellt werden können; es muss jedoch nicht sein.
dem Eintretensbeschluss das «Revitalisierungsgesicht 50 ist die Grenze; wenn die Zahl von 50 Arbeitnehmern über-
wahren». schritten wird, können die Arbeitnehmer im Betrieb festlegen,
dass sie eine Vertretung haben wollen, dass sie das Recht, das
Gemperli, Berichterstatter: Der Antrag Büttiker ist der Kom- ihnen zusteht, nicht mehr selber ausüben wollen. Ich glaube,
mission noch nicht vorgelegen, weshalb ich Ihnen hier keine diese Bestimmung ist ausgewogen. Es geht hier ja um die Ar-
Stellungnahme der Kommission unterbreiten kann. beitnehmer. Diese können schon jetzt eine Abweichung be-
Ich weise auf folgendes hin: Herr Büttiker will bei den einzel- schliessen. Zum Beispiel können sie sagen: Wir sind zwar
nen Abweichungen zuungunsten der Arbeitnehmer keine hundert Beschäftigte, aber wir wollen keine Vertretung, wir
21. September 1993 S 607 Swisslex Mitsprache der Arbeitnehmer
wollen in unserem Betrieb mit dem Chef direkt sprechen. Hier nicht zwingend ist. Sie erfolgt nur, wenn die Arbeitnehmer
ist doch schon eine weitgehende Freiheit verwirklicht. diese Vertretung wollen. Ab einer bestimmten Mindestgrösse
Artikel 6, Wahlgrundsätze: Die Arbeitnehmervertretung soll in des Betriebes besteht dabei ein durchsetzbarer Anspruch. Der
allgemeiner und freier Wahl bestimmt werden. Natürlich wäre Bundesrat hatte in der Eurolex-Vorlage vorgeschlagen, die
es denkbar, sie zu ernennen oder irgend jemanden sonst zu Mindestgrösse auf 20 Arbeitnehmer festzusetzen. In den par-
bestimmen, ohne ein Wahlverfahren einzuführen. Ich bin aber lamentarischen Beratungen im Rahmen von Eurolex wurde
der Ansicht, dass wir in solchen Bereichen auch innerbetrieb- die Zahl auf 50 erhöht. Diese Aenderung schränkt den Gel-
lich die Demokratie vielerorts schon leben, so dass eine zu- tungsbereich der Bestimmung über die Vertretung ein. Es sind
sätzliche Oeffnung nicht nötig ist. damit lediglich noch 2 Prozent der Betriebe und 42 Prozent
Aus meiner Sicht - und ich glaube, das ist auch im Sinn der der Arbeitnehmer erfasst. Würde man auf 100 gehen, wäre nur
Kommission - beantrage ich Ihnen Ablehnung des Antrages noch 1 Prozent der Betriebe im Geltungsbereich dieser Be-
Büttiker. stimmung. Das würde nach Ansicht der Kommission dann
doch zu weit gehen.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Je constate que la proposi-
tion Büttiker est sans doute plus souple et plus libérale. En par- Angenommen -Adopté
ticulier, par rapport au projet du Conseil fédéral, disparaît, par
le biais de cet article, le noyau dur des domaines qui étaient Art. 4,5
inattaquables, inexpugnables, contenus aux articles 3, 6, 9, Antrag der Kommission
10, 12 et 14 alinéa 2 lettre b, c'est-à-dire dans six des articles Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
de la présente loi. Cela s'inscrit incontestablement dans une Proposition de la commission
volonté encore une fois très souple et plus flexible du légis- Adhérer au projet du Conseil fédéral
lateur.
Je crains une chose, Monsieur Büttiker - et cela ne motive pas
Angenommen -Adopté
une opposition véhémente de la part du Conseil fédéral à votre
proposition -, c'est que l'on soit confronté, si votre article l'em-
porte, à beaucoup de problèmes pratiques, de discussions et, Art. 6
par conséquent, de contestations d'interprétation, parce Antrag der Kommission
qu'on aura toujours beaucoup de peine à justifier les termes: .... Auf Verlangen eines Fünftels der Arbeitnehmer....
«une réglementation équivalente». J'ai le sentiment que, sur
ce thème, les interprétations pourront voler dans toutes les di- Art. 6
rections et qu'on aura grand-peine à trouver une unité d'inter- Proposition de la commission
prétation. .... Sur demande d'un cinquième des travailleurs....
C'est cette seule réserve - mais elle est de taille, j'en con-
viens - que je fais à propos de votre suggestion. Encore une Gemperli, Berichterstatter: In Artikel 6 geht es darum, das
fois, celle-ci n'appelle pas une opposition véhémente de ma Quorum in Artikel 6 dem Quorum in Artikel 5 anzugleichen.
part. Wir haben in Artikel 5 festgehalten, dass «auf Verlangen eines
Fünftels der Arbeitnehmer» eine geheime Abstimmung durch-
Büttiker: Die Ausführungen von Herrn Bundesrat Delamuraz zuführen ist; in Artikel 6 sah der Entwurf des Bundesrates ei-
und von Herrn Gemperli haben mich in meiner Auffassung be- nen Viertel vor. Es ist vermutlich nicht sehr sinnvoll, wenn man
stätigt, dass der Antrag richtig liegt. im gleichen Gesetz mit verschiedenen Quoren arbeitet; darum
1. Herr Gemperli hat bei den Hausverbänden keine grössere der Antrag der Kommission.
Opposition gemacht Dieses Basiselement müsste man jetzt
eigentlich einbauen. Angenommen -Adopté
2. Herr Gemperli hat im Eintretensreferat von Dialog gespro-
chen und vorhin die Frage aufgeworfen, wer die Gleichwertig-
keit beurteile. Ich glaube, genau dort liegt der entscheidende Art. 7,8
Punkt, um diesen sozialpartnerschaftlichen Dialog betriebsin- Antrag der Kommission
tern zu führen, eine Lösung anzustreben und zu beurteilen, ob Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
insgesamt die Mitwirkungsordnung gleichwertig ist. Es kann, Proposition de la commission
Herr Gemperli, bei einzelnen Artikeln - lassen wir es offen, bei Adhérer au projet du Conseil fédéral
welchen - möglich sein, dass es aus gewissen Betriebssitua-
tionen heraus (Geschäftsgang, besondere Situation) auch im Angenommen -Adopté
Interesse der Arbeitnehmer nötig ist, vom Gesetzestext abzu-
weichen. Ich frage Sie: Warum hat man jetzt Angst, opfersym- Art. 9
metrisch für Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine gleichwertige Antrag der Kommission
Lösung anzustreben, eine Lösung, die flexibel, dynamisch ist Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
und den unterschiedlichen Verhältnissen in den Betrieben ab- Proposition de la commission
solut Rechnung trägt? Adhérer au projet du Conseil fédéral
Abstimmung - Vote Art. 10
Für den Antrag Büttiker 25Stimmen Antrag der Kommission
Für den Antrag der Kommission 8 Stimmen Titel
Besondere Mitwirkungsrechte
Art. 3 Abs. 1
Antrag der Kommission Der Arbeitnehmervertretung stehen in folgenden Angelegen-
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates heiten nach Massgabe der entsprechenden Gesetzgebung
Proposition de la commission besondere Mitwirkungsrechte zu:
Adhérer au projet du Conseil fédéral a. in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschut-
zes im Sinne von Artikel 82 des Unfallversicherungsgesetzes
Gemperli, Berichterstatter: Bei Artikel 3 wurde in der Kommis- und Artikel 6 des Arbeitsgesetzes;
sion diskutiert, ob der Anspruch auf Vertretung erst in Betrie- b. beim Uebergang von Betrieben im Sinne der Artikel 333
ben mit 100 Arbeitnehmern eingeräumt werden solle. Es ist je- und 333ades Obligationenrechts;
doch zu berücksichtigen, dass die Bestellung einer Arbeitneh- c. bei Massenentlassungen im Sinne der Artikel 335d-335g
mervertretung im Betrieb - wie bereits vorher festgehalten - des Obligationenrechts.
Swisslex. Consultation des travailleurs 608 21 septembre 1993
Abs. 2,3 Art. 11,12
Streichen Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission
Art. 10 Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la commission
Titre Angenommen -Adopté
Droits de participation particuliers
Al. 1 Art. 13
La représentation des travailleurs dispose, sur la base de la lé- Antrag der Kommission
gislation y relative, de droits de participation dans les domai- Abs.1
nes suivants: .... ausüben, wenn es die Wahrnehmung ihrer Aufgabe erfor-
a sécurité au travail et protection de la santé au sens des dert und wenn ihre Berufsarbeit es zulässt
articles 82 de la loi sur l'assurance-accidents et 6 de la loi sur le Abs. 2
travail; Streichen
b. transfert de l'entreprise au sens des articles 333 et 333a du
Code des obligations; Art. 13
c. licenciements collectifs au sens des articles 335d à 335g du Proposition de la commission
Code des obligations. AI.1
Al. 2,3 Les représentants peuvent exercer leur activité durant les heu-
Biffer res de travail à condition que leur mandat l'exige et que leur
travail professionnel le permette.
Al. 2
Gemperli, Berichterstatter: Es ist sinnvoll, wenn man die Arti-
Biffer
kel 9 und 10 zusammennimmt. Wir haben allerdings bereits
beim Eintreten sehr ausführlich darüber gesprochen, auch im
Gemperli, Berichterstatter: In Artikel 13 schlägt Ihnen die
Zusammenhang mit dem Antrag Büttiker, so dass ich mich
Kommission eine Aenderung vor. Die von der Kommission
kurz fassen kann.
vorgeschlagene Fassung dient aber lediglich der Klarstellung.
In Artikel 9 ist das Informationsrecht geregelt Das ist ein reines
Die Arbeitnehmervertretung soll dann zur Ausübung ihrer Tä-
Informationsrecht. Der Arbeitnehmer hat Anspruch darauf,
tigkeit während der Arbeitszeit ermächtigt sein, wenn es die
dass man ihm eine entsprechende Mitteilung macht Das In-
Wahrnehmung der ihnen übertragenen Aufgabe erfordert und
formationsrecht ist auf jene Informationen eingeschränkt, de-
wenn es die Berufsarbeit zulässt. Man kann also nicht den Be-
ren Kenntnis Voraussetzung für die ordnungsgemässe Erfül-
trieb untergehen lassen und sich auf ein Mitsprache- oder Mit-
lung der Aufgabe ist. Man hat also sehr klar festgehalten, in
wirkungsrecht berufen. Die gewählte Formulierung erlaubt es
welchen Bereichen der Arbeitnehmer informiert werden muss.
denn auch, Absatz 2 zu streichen.
Informieren heisst mitteilen. Mitwirken und mitberaten, das
kann man in diesem Falle nicht.
Angenommen -Adopté
Die jährliche Orientierung über «die Auswirkungen des
Geschäftsganges auf die Beschäftigung und die Beschäftig-
Art. 14-16
ten» in Absatz 2 von Artikel 9 ist ein besonderer Anwen-
Antrag der Kommission
dungsfall.
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
In Artikel 10 sind die sogenannten besonderen Mitwirkungs-
Proposition de la commission
rechte geregelt Sie haben der Kommission einige Mühe ge-
Adhérer au projet du Conseil fédéral
macht, und ich habe bereits beim Eintreten gesagt, dass es
entscheidend war, im Rahmen der Kommissionsarbeit die ar-
Angenommen -Adopté
beitsvertraglichen Bestimmungen des Obligationenrechts mit
den Bestimmungen des Mitwirkungsgesetzes zu koordinie-
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
ren. Der neue Artikel 10, wie er Ihnen von der Kommission be-
Für Annahme des Entwurfes 20 Stimmen
antragt wird, bringt meines Erachtens die notwendige Klarstel-
Dagegen 6 Stimmen
lung. Jetzt kann man im Prinzip nicht mehr darüber diskutie-
ren, was mit dieser Mitwirkung gemeint ist. Es wird festgehal-
ten, dass sich im Falle drohender Massenentlassungen oder
An den Nationalrat-Au Conseil national
eines erwarteten Betriebsüberganges die Mitwirkung nach
den Vorschriften des OR richtet Wir haben diese Vorschriften
verabschiedet, und sie gehen in dieser Session an den Natio-
nalrat. Diese Spezialbestimmungen werden also für die Mitwir-
kung im Rahmen dieses Gesetzes massgeblich sein. Es wer-
den hier keine neuen Rechte geschaffen, sondern Inhalt und
Umfang der Rechte werden ausdrücklich durch die andere
Gesetzgebung bestimmt.
Bei der Arbeitssicherheit und beim Gesundheitsschutz sind
Artikel 82 des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) und Arti-
kel 6 des Arbeitsgesetzes massgeblich - also auch hier eine
genaue Umschreibung.
Damit ist meines Erachtens die erforderliche Koordination mit
den Bestimmungen des OR, des UVG und des Arbeitsgeset-
zes hergestellt Irgendwelche Schwierigkeiten können sich
jetzt nicht mehr ergeben.
Es wird hiervon Vertretung gesprochen. Die Meinung ist, dass
das Mitspracherecht der Arbeitnehmerschaft als ganzer zu-
steht, wenn keine Vertretung bestellt wird. Im Nationalrat hat
die Kommission im Rahmen der Revision des OR schon einen
entsprechenden Antrag eingebracht
Angenommen -Adopté
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex) Information und
Mitsprache der Arbeitnehmer in den Betrieben. Bundesgesetz
Programme consécutif au rejet de l'Accord EEE (Swisslex) Information et consultation des
travailleurs dans les entreprises. Loi fédérale
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1993
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.112
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 21.09.1993 - 08:00
Date
Data
Seite 601-608
Page
Pagina
Ref. No 20 023 344
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