Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 93-111 KI-generiert

Advertising and Animal Disease Law Amendments Post-EEA Rejection

Geschäftsnummer VPB 93-111
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court discusses two legislative changes consequential to the rejection of the EEA agreement. The first, an amendment to the Unfair Competition Act, shifts the burden of proof for factual claims in advertising from the consumer to the advertiser, allowing judges to deem claims unproven if insufficient evidence is provided. The second, an amendment to the Animal Epidemics Act, categorizes diseases into highly contagious and other types, allowing for drastic measures against the former, such as immediate culling, to quickly re-establish disease-free status crucial for exports. This amendment also includes federal financial commitment for compensation of animal losses related to highly contagious diseases and mandates marking of other animal species besides cattle to align with international standards.

Legislator-Regeste

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Art. 13a; Advertising and Animal Disease Law Amendments Post-EEA Rejection: The first, an amendment to the Unfair Competition Act, shifts the burden of proof for factual claims in advertising from the consumer to the advertiser, allowing judges to deem claims unproven if insufficient evidence is provided. The second, an amendment to the Animal Epidemics Act, categorizes diseases into highly contagious and other types, allowing for drastic measures against the former, such as immediate culling, to quickly re-establish disease-free status crucial for exports. This amendment also includes federal financial commitment for compensation of animal losses related to highly contagious diseases and mandates marking of other animal species besides cattle to align with international standards.

Schlagwörter

KI-generiert
Klageänderung Verbraucherrecht unlauterer Wettbewerb Rechtsakt Beweislast Veterinärrecht

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 13a
Introduces a change in the law regarding the burden of proof for factual claims in advertising, shifting it to the advertiser.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 13a

Introduces a change in the law regarding the burden of proof for factual claims in advertising, shifting it to the advertiser.

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Volltext

Swisslex. Loi sur les épizooties 206 18 mars 1993

#ST# 93.111 #ST# 93.102

Folgeprogramm nach der Folgeprogramm nach der

Ablehnung des EWR-Abkommens Ablehnung des EWR-Abkommens

(Swisslex) (Swisslex)

Bundesgesetz gegen den unlauteren Tierseuchengesetz. Aenderung

Wettbewerb. Aenderung Programme consécutif

Programme consécutif au rejet de l'Accord EEE

au rejet de l'Accord EEE (Swisslex)

(Swisslex) Loi sur les épizooties. Modification

Loi fédérale contre la concurrence déloyale.

Botschaft und Gesetzentwurf vom 24. Februar 1993 (BBI 1805)

Modification Message et projet de loi du 24 février 1993 (FF 1757)

Botschaft und Gesetzentwurf vom 24. Februar 1993 (BBI1805)

Message et projet de loi du 24 février 1993 (FF 1757)

Antrag der Kommission

Eintreten

Antrag der Kommission Proposition de la commission

Eintreten Entrer en matière

Proposition de la commission

Entrer en matière Seiler Bernhard, Berichterstatter: Das Tierseuchengesetz hat

zwischen Eurolex und Swisslex keine materiellen Aenderun-

Frau Simmen, Berichterstatterin: Das Bundesgesetz gegen gen erfahren. Hingegen sind einige formelle Anpassungen

den unlauteren Wettbewerb ist ein modernes Gesetz, das mit vorgenommen worden, auf die ich noch kurz eintreten werde.

einer kleinen Ausnahme internationalen Gebräuchen ent- Ich werde übrigens auch beantragen, dass man dieses Ge-

spricht Diese Ausnahme ist die Beweislast bei Tatsachenbe- setz in globo behandeln soll.

hauptungen. Die Kantone respektive die Kantonstierärzte wünschen sich

Heute liegt die Beweislast noch beim Konsumenten. In Zu- heute die Anpassung des Tierseuchengesetzes. Es ist auch

kunft soll es umgekehrt sein, dass nämlich der Werbende den der Wunsch der Landwirtschaft, dass dieses Gesetz ange-

Beweis für die Richtigkeit seiner Tatsachenbehauptungen er- passt wird.

bringen muss, wenn dies angezeigt erscheint Sie finden Die Aenderung soll nicht nur europakompatibel, sondern in-

diese Aenderung in Artikel 13a; das ist die einzige Neuerung in ternational kompatibel werden. Wir werden damit unsere Posi-

dieser Swisslex-Vorlage, und zwar ist sie in Form einer Kann- tion in zukünftigen Verhandlungen mit Brüssel verstärken, und

Bestimmung eingefügt Der Richter kann vom Werbenden den wir hoffen, dass Diskriminierungen, wie sie früher und noch in

Beweis für die Richtigkeit seiner Tatsachenbehauptungen ver- jüngster Zeit immer wieder passiert sind, langsam der Vergan-

langen, wenn dies angemessen erscheint; das ist der Inhalt genheit angehören werden.

von Absatz 1. Kurz nochmals die drei Schwerpunkte:

Absatz 2 lautet: «Der Richter kann Tatsachenbehauptungen 1. Die Seuchen werden neu in Kategorien eingeteilt, d. h., es

als unrichtig ansehen, wenn der Beweis nicht angetreten oder wird zwischen «hochansteckenden Seuchen» und «anderen

für unzureichend erachtet wird.» Wenn wir das im Gesetz ein- Seuchen» unterschieden. Neu scheiden wir jene Krankheiten

fügen, verankern wir im Gesetz nichts anderes, als das, was aus, die bei Ausbruch grosse wirtschaftliche Schäden verursa-

von der Kommission für die Lauterkeit in der Werbung seit lan- chen. Diese Seuchen - es handelt sich hauptsächlich um die

gem, nämlich seit 1960, verlangt wird und in der Praxis auch Maul- und Klauenseuche, die übrigens in Italien wieder ausge-

reibungslos funktioniert Der Vorteil dieser Bestimmung ist brochen ist-werden mit drastischen Massnahmen angegan-

auch der, dass damit Ausländer, die in der Schweiz werben, gen. Mit dieser neuen Strategie des sofortigen Abschlachtens

ins Recht gefasst werden können und dass damit gleich lange kranker Tiere sind wir auch rascher wieder seuchenfrei und

Spiesse gelten wie für Schweizer bzw. für Schweizer, die im können uns schnell wieder als frei von solchen deklarieren.

Ausland werben. Das ist vor allem im Zusammenhang mit dem Export von

Ich möchte Ihnen beantragen, auch über dieses Gesetz in Zuchtvieh, Milchprodukten, Fleisch usw. sehr wichtig, weil

globo abzustimmen, nachdem es sich hier nur um eine Aen- man dann rasch den Handel mit ausländischen Partnern wie-

derung handelt, die Sie schon im letzten Sommer beraten und deraufnehmen kann.

beschlossen haben. 2. Der Bund hat sich finanziell zu engagieren, was allerdings

nicht ganz neu ist. Neu leistet er nun Entschädigungen für

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Tierverluste im Zusammenhang mit hochkontaminösen Seu-

L'entrée en matière est décidée sans opposition chen - und nur für diese Seuchen. Dies erleichtert bei einem

Seuchenauftritt eine rasche Eliminierung der Seuchenherde

Gesamtberatung - Traitement global und verringert damit auch den materiellen Schaden.

3. Neben Rindvieh werden zukünftig auch andere Tierarten

Titel und Ingress, Ziff. l, II gekennzeichnet Das wird in die Revision genommen, damit

Titre et préambule, ch. I, II wir der EG zeigen können, dass wir die gesetzliche Grundlage

dafür haben - allerdings momentan ohne sofortige Umset-

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble zung dieser Massnahme.

Für Annahme des Entwurfes 29 Stimmen Das EWR-Nein vom 6. Dezember 1992 zeitigt bereits - darauf

(Einstimmigkeit) das möchte ich noch kurz eintreten - klar negative Auswirkun-

gen beim Tierexport und beim Vermarkten von Fleischwaren.

Unser Land wird neuerdings gemäss den sogenannten Dritt-

An den Nationalrat-Au Conseil national landrichtlinien behandelt Zu unserem Vorteil handhaben

nicht alle unsere Nachbarn diese gleich restriktiv wie zum Bei-

spiel Italien. Dorthin geht der grösste Teil unseres Exportviehs,

und im Moment stehen verschiedene Schwierigkeiten an. Ein

Einspruch mit Hinweis auf die Nichtdiskriminierungsklausel in

unserem Assoziationsvertrag ist hinterlegt worden. Man hofft

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex) Bundesgesetz gegen

den unlauteren Wettbewerb. Aenderung

Programme consécutif au rejet de l'Accord EEE (Swisslex) Loi fédérale contre la

concurrence déloyale. Modification

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 10

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 93.111

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 18.03.1993 - 08:00

Date

Data

Seite 206-206

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Ref. No 20 022 608

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