Railway Law Amendments and Economic Liberalization
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered amendments to the Railway Law as part of a legislative package aimed at aligning Swiss law with European standards following the rejection of the European Economic Area agreement. The proposed changes, particularly the removal of restrictions requiring a majority of Swiss citizens on the boards of railway companies and the composition of their permanent staff, were intended to enhance economic liberalization, deregulation, and international competitiveness. The court reasoned that these modifications would grant railway companies greater flexibility, facilitate the exchange of expertise, and ultimately contribute to the revitalization of the Swiss economy, aligning with the overall goal of maintaining European market access.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 13 Absatz, Art. 13 Absatz 1 Eisenbahngesetz, Art. 13 Absatz 2 Eisenbahngesetz, Art. 39 und 40 des Eisenbahngesetzes; Railway Law Amendments and Economic Liberalization: The proposed changes, particularly the removal of restrictions requiring a majority of Swiss citizens on the boards of railway companies and the composition of their permanent staff, were intended to enhance economic liberalization, deregulation, and international competitiveness. The court reasoned that these modifications would grant railway companies greater flexibility, facilitate the exchange of expertise, and ultimately contribute to the revitalization of the Swiss economy, aligning with the overall goal of maintaining European market access.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision was modified to remove an unnecessary restriction on the composition of the board of directors of railway companies, allowing for greater flexibility and aligning with the goal of economic liberalization.
This provision was amended to remove the requirement that the permanent staff of railway companies must generally consist of Swiss citizens, allowing for the hiring of experienced foreign personnel and facilitating international exchange.
These provisions were to be redrafted to clarify the authority of railway companies to establish ancillary businesses aligned with customer needs, addressing outdated commercial police regulations that caused practical difficulties.
Volltext
Swisslex Loi fédérale sur les chemins de fer 190 18 mars 1993
#ST# Zehnte Sitzung - Dixième séance #ST# 93.106
Donnerstag, 18. März 1993, Vormittag Folgeprogramm nach der
Jeudi 18 mars 1993, matin Ablehnung des EWR-Abkommens
(Swisslex)
08.00 h Eisenbahngesetz. Aenderung
Vorsitz - Présidence: Herr Piller Programme consécutif
au rejet de l'Accord EEE
(Swisslex)
Loi fédérale sur les chemins de fer.
Modification
Präsident: Ich darf Frau Weber Monika zu ihrem runden Ge-
burtstag ganz herzlich gratulieren und ihr-auch im Namen al- Botschaft und Gesetzentwurf vom 24. Februar 1993 (BBI1805)
ler Kollegen und Kolleginnen -für die Zukunft alles Gute wün- Message et projet de loi du 24 février 1993 (FF 1757)
schen. (Beifall)
Antrag der Kommission
Eintreten
Proposition de la commission
#ST# 93.100 Entrer en matière
Folgeprogramm nach der
Küchler, Berichterstatter: Wir haben in den letzten Tagen hier
Ablehnung des EWR-Abkommens
im Saale verschiedentlich gehört, dass wir für Europa weiter-
(allgemeine Aussprache) hin alle Optionen offenhalten müssen und dass es aus diesem
Programme consécutif Grunde für uns wichtig ist, eine möglichst gute Ausgangsbasis
au rejet de l'Accord EEE für unsere künftigen Verhandlungen zu schaffen. Hiezu gehört
(débat général) natürlich auch der freiwillige Nachvollzug des Acquis commu-
nautaire, generell eigentlich die Schaffung europaverträgli-
cher Rechtserlasse in den verschiedensten Bereichen, so
Fortsetzung - Suite auch im Bereich des öffentlichen Verkehrs. Gerade im Ver-
kehrsbereich sind wir ja durch das Abblocken des Luftver-
Siehe Seite 155 hiervor - Voir page 155 ci-devant kehrsabkommens durch die EG, wie der Herr Kommissions-
präsident eben ausgeführt hat, sensibilisiert worden. Diesem
Bereich der Europaverträglichkeit muss die grösste Aufmerk-
samkeit geschenkt werden. Das kann von ganz besonderem
Nutzen sein.
Danioth, Berichterstatter: Darf ich zu den Vorlagen, welche die Mit der vorgesehenen Revision des Eisenbahngesetzes lei-
Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen betreffen, ins- sten wir nicht nur einen Beitrag an die Europaverträglichkeit,
gesamt einige Ausführungen machen? Es ist unbestritten, sondern auch an die angestrebte wirtschaftliche Liberalisie-
dass die Offenhaltung des europäischen Marktes auf dem Ge- rung unserer Wirtschaft, aber auch an die Deregulierung unse-
biet des Verkehrs und des Transportwesens ein wichtiges Ziel res Arbeitsmarktes, beides Faktoren, die zur Revitalisierung
unserer bilateralen Verhandlungen darstellt Das Parlament unserer Wirtschaft und generell zu mehr Wettbewerb beitra-
hat das Transitabkommen mit der EG genehmigt, das nebst gen werden.
der Verpflichtung zum Bau der Neat eine Reihe von weiteren In diesem Sinne hat die vorberatende Kommission einstimmig
Leistungen unseres Landes beinhaltet Dieser Tage musste Eintreten auf den Gesetzentwurf beschlossen.
zur Kenntnis genommen werden, dass sich einzelne Länder Wenn Sie einverstanden sind, werde ich noch kurz zur bean-
dem Abschluss des für die Schweiz überaus wichtigen Luft- tragten Revision sprechen. Die Aenderung des Eisenbahnge-
fahrtabkommens widersetzen. Man stellt sich dabei unweiger- setzes, die wir heute behandeln, ist materiell gleich wie dieje-
lich die Frage, ob der Bundesrat mit der frühzeitigen Ratifizie- nige im Eurolex-Paket vom vergangenen Jahr. Zwei Bestim-
rung dieses Transitabkommens nicht voreilig einen Trumpf mungen im Eisenbahngesetz sind nicht eurokompatibel:
aus der Hand gegeben hat Artikel 13 Absatz 1 schreibt heute vor, dass die Mehrheit der
Aehnliche Bedenken und Befürchtungen steigen in mir auf, Mitglieder der Verwaltung der Konzessionierten Transportun-
wenn ich die Swisslex-Vorlagen im Verkehrsbereich würdige. ternehmungen aus in der Schweiz wohnhaften Schweizer Bür-
Wir haben im Schosse der Kommission für Verkehr und Fern- gern bestehen muss. Diese Bestimmung ist - rein historisch -
meldewesen entsprechende Fragen gestellt, vor allem zum dadurch bedingt, dass früher beachtliche Teile des Aktienka-
Reziprozitätsvorbehalt Die Ausführungen in der Botschaft un- pitals der Schweizer Privatbahnen im Besitz von Ausländern
ter der Ziffer 144 sind nämlich reichlich unbestimmt und ver- waren. Dies ist aber heute nicht mehr der Fall. Der Grossteil
worren. der Aktien ist ja in den Händen von Kantonen und Gemeinden,
Die Kommission erwartet daher des bestimmtesten, dass der die somit auch in Zukunft Schweizer Bürger in die betreffen-
Bundesrat nur im Rahmen von internationalen Abkommen den Verwaltungsräte wählen werden. Durch Beseitigung die-
von seiner Kompetenz zur Liberalisierung zugunsten von Dritt- ser völlig unnötigen Schranke lässt sich immerhin der Hand-
staaten Gebrauch macht Ich meine damit vor allem das Gats, lungsspielraum der Bahnen erweitern und auch deren Flexibi-
das Dienstleistungsabkommen der Uruguay-Runde. Gegen- lität vergrössern, was heute zweifelsohne anzustreben ist und
recht muss uns nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der ganz auf der Linie des Folgeprogrammes zum EWR-Nein liegt
Praxis, d. h. im Vollzug, gewährleistet sein. Ich hoffe sehr, dass In Artikel 13 Absatz 2 des Eisenbahngesetzes wird ferner vor-
der Bundespräsident ein guter Jasser ist und die guten geschrieben, dass das ständige Personal in der Regel aus
Trümpfe nicht voreilig ausspielt Schweizer Bürgern bestehen muss. Diese Bestimmung ist
In diesem Sinne haben wir beschlossen, auf die Vorlagen ein- heute zum einen ohne jede praktische Bedeutung und stellt
zutreten. Zur Aenderung des Strassenverkehrsgesetzes wer- zum anderen eine völlig unnötige Regulierung dar, nachdem
den wir zusätzliche Abklärungen treffen. Die anderen vier Vor- ja aufgrund der erwähnten Besitzverhältnisse keine Gefahr be-
lagen sind entscheidungs- und behandlungsreif. steht, dass eine Konzessionierte Transportunternehmung
18. März 1993 191 Swisslex. Eisenbahngesetz
«überfremdet» wird. Hingegen kann es für die eine oder an- schon in den nächsten Wochen mit der EG zusammenkom-
dere Bahn sogar sinnvoll sein, auch für leitende Posten Leute men und selbstverständlich sehr hart und in Ihrem Sinne - im
aus dem Ausland mit Erfahrung anstellen zu können, z. B. Per- Sinne eines Jasses - versuchen, zum Ziele zu kommen. Wir
sonen, die am Kanaltunnel mitgearbeitet haben, oder Perso- geben nicht auf. Wir werden gewinnen.
nen, die bei rein privatwirtschaftlichen Unternehmen mitge-
wirkt haben. Umgekehrt sollen aber auch Schweizer, die bei Cavelty: Ich spreche zum Transitvertrag : Wir haben schon ein-
der Eisenbahn tätig sind, im Ausland bei entsprechenden Un- mal darüber gesprochen, und ich selbst habe die Frage aufge-
ternehmungen Erfahrungen sammeln können. Die Schweiz worfen, ob es richtig sei, den Vertrag zu ratifizieren, bevor wir
muss aber hierfür Gegenrecht bieten können. etwas Sicheres als Gegenwert bekommen hätten. Der Bun-
Ein vermehrter Erfahrungsaustausch kommt auf diese Weise desrat antwortete, die Ratifizierung müsse erfolgen; mit der
schliesslich nicht nur unseren Bahnen zugute, sondern auch Unterzeichnung werde man allerdings zuwarten, bis man
der ganzen schweizerischen Zulieferindustrie, weil so mehr auch einen Gegenwert bekomme. Nun hören wir, dass die Un-
Leute aus dem Ausland unsere Produkte kennenlernen. Dies terzeichnung doch im Januar erfolgt ist. Ich sehe nicht ein,
und der vermehrte Erfahrungsaustausch sollen zur Revitalisie- warum diese Unterzeichnung vorgenommen wurde, bevor
rung unserer Wirtschaft beitragen. Deshalb ist es nach ein- man für die Swissair die nötigen Rechte herausgeholt hat Herr
stimmiger Auffassung der Kommission richtig, dass die Aufhe- Bundespräsident Ogi sagt, man habe bis im Januar zugewar-
bung dieser unnötigen Beschränkung im heute zur Diskus- tet; das sei lange gewesen. Ich bin der Meinung, es war zu
sion stehenden Swisslex-Paket enthalten ist wenig lange. Man hätte auch jetzt noch nicht unterzeichnen
Aus diesem Grund beantragt Ihnen die Kommission, auf die sollen.
Vorlage einzutreten und der beantragten Abänderung zuzu-
stimmen. Bundespräsident Ogi: Ich rufe in Erinnerung, dass sich die
EG - unabhängig vom Ausgang der EWR-Abstimmung in der
Schule: Wir haben Swisslex ausführlich diskutiert. Sie läuft un- Schweiz - verpflichtet hat, mit uns zu verhandeln. Wir legen
ter dem Motto «Revitalisierung». Das Eisenbahngesetz (EBG) Wert darauf, dass dies von der EG auch eingehalten wird. Ich
ist eine dieser Swisslex-Vorlagen; es würde tatsächlich einen werde Ende Monat mit dem neuen EG-Verkehrskommissar,
Revitalisierungsansatz hergeben und dem komödienhaften Herrn Matutes, zusammenkommen, und wir werden ihn auf
gewerbepolizeilichen Seilziehen «à la Zürich Stadelhofen» diese Abmachung aufmerksam machen. Er hat mir bereits si-
endlich ein Ende setzen. Die Vorschriften über die Nebenbe- gnalisiert, die EG sei bereit, mit uns in dieser Angelegenheit zu
triebe sollten in den Artikeln 39 und 40 des Eisenbahngeset- verhandeln. Aber Sie haben heute morgen in der Presse zur
zes neu gefasst werden. Man sollte klar sagen: «Die Bahnun- Kenntnis nehmen können, dass auch gestern noch nicht alle
ternehmungen sind befugt, auf die Kundenbedürfnisse aus- Probleme innerhalb der 18 Staaten, die das EWR-Abkommen
gerichtete Nebenbetriebe einzurichten.» Im Bahnhof Zürich unterzeichnet haben, bereinigt waren. Solange der EWR unter
Stadelhofen mussten die Geschäfte wegen der unklaren den 18 Staaten noch nicht geregelt und unter Dach und Fach
Rechtslage ihre Oeffnungszeiten inzwischen viermal ändern. ist, können wir - da müssen wir fair sein - nicht annehmen,
Hier besteht ein dringender Handlungsbedarf. Ueberholte ge- dass man uns, nachdem wir im EWR nicht mitmachen, hinten-
werbepolizeiliche Hindernisse sind zu beseitigen. Ich habe durch profitieren und zu einem Abschluss kommen lässt, be-
das 1990 in einer Motion (90.865, Nebenbetriebe der SBB. vor die EG und die Efta-Staaten, die im EWR mitmachen, sich
Kundenorentierte Oeffnungszeiten) verlangt und wollte da- gefunden haben.
mals eine Gleichstellung mit Betrieben an Nationalstrassen Ich bin zuversichtlich, dass wir richtig vorgegangen sind. Wir
oder Flughäfen erreichen (wie z. B. in Würenlos oder Kloten), haben sehr viel Unverständnis ausgelöst mit unserer Zurück-
inbesondere was die Oeffnungszeiten betrifft. Der Bundesrat haltung, damit, dass wir erst Ende Januar 1993 unterzeichnet
hat damals erklärt: «Erst in Zukunft wird sich erweisen, ob eine haben. Vielleicht hat dieses Zuwarten dazu geführt, dass man
Revision im Sinne des Motionärs aus materiellen oder verfah- sich seitens der EG-Verkehrsminister jetzt auch nicht drängen
rensmässigen Gründen tatsächlich nötig ist» (AB 1991 N 760) lässt, nachdem die Schweiz auch zugewartet hat
In der Zwischenzeit weiss man es: Die Revision ist nötig. Nun
ist klar, dass in Swisslex nicht ein x-beliebiges Postulat einge- Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
packt werden kann, und im EVED hat man mir signalisiert, L'entrée en matière est décidée sans opposition
man werde dieses Thema bei nächster Gelegenheit aufgrei-
fen. Ich bitte Herrn Bundespräsident Ogi, diesem Anliegen, Gesamtberatung - Traitement global
das vor allem im Interesse der Bahnen liegt, gebührende Auf-
merksamkeit zu schenken. Titel und Ingress, Ziff. l, II
Titre et préambule, ch. I, II
Bundespräsident Ogi: Ich möchte auf drei Punkte eingehen:
1. Zunächst zum Eisenbahngesetz: Herr Küchler hat alles ge- Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
sagt, was gesagt werden muss. Ich füge nichts bei. Für Annahme des Entwurfes 33 Stimmen
2. Zu den Ausführungen von Herrn Schule betreffend Laden- (Einstimmigkeit)
öffnungszeiten: Das hat mit Swisslex direkt nichts zu tun. Aber
ich teile dem Rat mit, dass gegenwärtig noch ein Verfahren
beim Bundesgericht hängig ist Das Urteil wird - wir hoffen es An den Nationalrat-Au Conseil national
sehr - eine Klärung der noch offenen Fragen bringen. Es wird
sich anschliessend zeigen, ob noch ein Bedarf zu einer Revi-
sion besteht. Ich halte fest, dass mein Departement viel Ver-
ständnis für das Bedürfnis der Reisenden nach Einkaufsmög-
lichkeiten hat.
3. Zu Herrn Danioth, zum Transitvertrag und zum Jassen: Den
Transitvertrag haben wir erst Ende Januar 1993 unterzeichnet.
Bei der EG wurde das nicht unbedingt verstanden. Weiter ist
der EWR nicht unter Dach und Fach. Wir versuchen zwar, Rosi-
nen zu picken, aber wir müssen auch akzeptieren, dass man
uns beispielsweise im Transitvertrag - vor allem in den Ver-
handlungen im Zivilluftfahrtbereich - die Rosinen nicht picken
lässt, bevor der EWR unter Dach und Fach ist. Aber ich halte
immerhin fest - das ist in der Presseberichterstattung irgend-
wie untergegangen -, dass die exploratorischen Gespräche
weitergeführt werden dürfen. Wir sind daran und werden
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex) Eisenbahngesetz.
Aenderung
Programme consécutif au rejet de l'Accord EEE (Swisslex) Loi fédérale sur les chemins de
fer. Modification
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1993
Année
Anno
Band I
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 10
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.106
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 18.03.1993 - 08:00
Date
Data
Seite 190-191
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Pagina
Ref. No 20 022 596
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