Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 93-102 KI-generiert

Swiss Animal Disease and Agricultural Trade Law Amendments

Geschäftsnummer VPB 93-102
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This document discusses amendments to Swiss laws on animal diseases and agricultural product imports/exports, made in response to the rejection of the European Economic Area (EEA) agreement. The animal disease law was modified to categorize diseases, introduce federal compensation for losses from highly contagious diseases, and include other animal species for identification purposes, aiming for international compatibility and to address trade restrictions imposed after the EEA rejection. The agricultural product law, known as the "chocolate law," was updated to allow the Federal Council more flexibility in adjusting import duties and export subsidies, which are crucial for maintaining the competitiveness of Swiss agricultural industries that face higher domestic raw material costs.

Legislator-Regeste

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Art. 13a; Swiss Animal Disease and Agricultural Trade Law Amendments: The animal disease law was modified to categorize diseases, introduce federal compensation for losses from highly contagious diseases, and include other animal species for identification purposes, aiming for international compatibility and to address trade restrictions imposed after the EEA rejection. The agricultural product law, known as the "chocolate law," was updated to allow the Federal Council more flexibility in adjusting import duties and export subsidies, which are crucial for maintaining the competitiveness of Swiss agricultural industries that face higher domestic raw material costs.

Schlagwörter

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Landwirtschaftsrecht internationales Handelsrecht Einfuhrabgaben Ausfuhrsubventionen EWR = Europäischer Wirtschaftsraum Änderung der Verträge

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 13a
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 13a

Introduced a new provision regarding the burden of proof for factual claims in advertising.

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Volltext

Swisslex. Loi sur les épizooties 206 18 mars 1993

#ST# 93.111 #ST# 93.102

Folgeprogramm nach der Folgeprogramm nach der

Ablehnung des EWR-Abkommens Ablehnung des EWR-Abkommens

(Swisslex) (Swisslex)

Bundesgesetz gegen den unlauteren Tierseuchengesetz. Aenderung

Wettbewerb. Aenderung Programme consécutif

Programme consécutif au rejet de l'Accord EEE

au rejet de l'Accord EEE (Swisslex)

(Swisslex) Loi sur les épizooties. Modification

Loi fédérale contre la concurrence déloyale.

Botschaft und Gesetzentwurf vom 24. Februar 1993 (BBI 1805)

Modification Message et projet de loi du 24 février 1993 (FF 1757)

Botschaft und Gesetzentwurf vom 24. Februar 1993 (BBI1805)

Message et projet de loi du 24 février 1993 (FF 1757)

Antrag der Kommission

Eintreten

Antrag der Kommission Proposition de la commission

Eintreten Entrer en matière

Proposition de la commission

Entrer en matière Seiler Bernhard, Berichterstatter: Das Tierseuchengesetz hat

zwischen Eurolex und Swisslex keine materiellen Aenderun-

Frau Simmen, Berichterstatterin: Das Bundesgesetz gegen gen erfahren. Hingegen sind einige formelle Anpassungen

den unlauteren Wettbewerb ist ein modernes Gesetz, das mit vorgenommen worden, auf die ich noch kurz eintreten werde.

einer kleinen Ausnahme internationalen Gebräuchen ent- Ich werde übrigens auch beantragen, dass man dieses Ge-

spricht Diese Ausnahme ist die Beweislast bei Tatsachenbe- setz in globo behandeln soll.

hauptungen. Die Kantone respektive die Kantonstierärzte wünschen sich

Heute liegt die Beweislast noch beim Konsumenten. In Zu- heute die Anpassung des Tierseuchengesetzes. Es ist auch

kunft soll es umgekehrt sein, dass nämlich der Werbende den der Wunsch der Landwirtschaft, dass dieses Gesetz ange-

Beweis für die Richtigkeit seiner Tatsachenbehauptungen er- passt wird.

bringen muss, wenn dies angezeigt erscheint Sie finden Die Aenderung soll nicht nur europakompatibel, sondern in-

diese Aenderung in Artikel 13a; das ist die einzige Neuerung in ternational kompatibel werden. Wir werden damit unsere Posi-

dieser Swisslex-Vorlage, und zwar ist sie in Form einer Kann- tion in zukünftigen Verhandlungen mit Brüssel verstärken, und

Bestimmung eingefügt Der Richter kann vom Werbenden den wir hoffen, dass Diskriminierungen, wie sie früher und noch in

Beweis für die Richtigkeit seiner Tatsachenbehauptungen ver- jüngster Zeit immer wieder passiert sind, langsam der Vergan-

langen, wenn dies angemessen erscheint; das ist der Inhalt genheit angehören werden.

von Absatz 1. Kurz nochmals die drei Schwerpunkte:

Absatz 2 lautet: «Der Richter kann Tatsachenbehauptungen 1. Die Seuchen werden neu in Kategorien eingeteilt, d. h., es

als unrichtig ansehen, wenn der Beweis nicht angetreten oder wird zwischen «hochansteckenden Seuchen» und «anderen

für unzureichend erachtet wird.» Wenn wir das im Gesetz ein- Seuchen» unterschieden. Neu scheiden wir jene Krankheiten

fügen, verankern wir im Gesetz nichts anderes, als das, was aus, die bei Ausbruch grosse wirtschaftliche Schäden verursa-

von der Kommission für die Lauterkeit in der Werbung seit lan- chen. Diese Seuchen - es handelt sich hauptsächlich um die

gem, nämlich seit 1960, verlangt wird und in der Praxis auch Maul- und Klauenseuche, die übrigens in Italien wieder ausge-

reibungslos funktioniert Der Vorteil dieser Bestimmung ist brochen ist-werden mit drastischen Massnahmen angegan-

auch der, dass damit Ausländer, die in der Schweiz werben, gen. Mit dieser neuen Strategie des sofortigen Abschlachtens

ins Recht gefasst werden können und dass damit gleich lange kranker Tiere sind wir auch rascher wieder seuchenfrei und

Spiesse gelten wie für Schweizer bzw. für Schweizer, die im können uns schnell wieder als frei von solchen deklarieren.

Ausland werben. Das ist vor allem im Zusammenhang mit dem Export von

Ich möchte Ihnen beantragen, auch über dieses Gesetz in Zuchtvieh, Milchprodukten, Fleisch usw. sehr wichtig, weil

globo abzustimmen, nachdem es sich hier nur um eine Aen- man dann rasch den Handel mit ausländischen Partnern wie-

derung handelt, die Sie schon im letzten Sommer beraten und deraufnehmen kann.

beschlossen haben. 2. Der Bund hat sich finanziell zu engagieren, was allerdings

nicht ganz neu ist. Neu leistet er nun Entschädigungen für

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Tierverluste im Zusammenhang mit hochkontaminösen Seu-

L'entrée en matière est décidée sans opposition chen - und nur für diese Seuchen. Dies erleichtert bei einem

Seuchenauftritt eine rasche Eliminierung der Seuchenherde

Gesamtberatung - Traitement global und verringert damit auch den materiellen Schaden.

3. Neben Rindvieh werden zukünftig auch andere Tierarten

Titel und Ingress, Ziff. l, II gekennzeichnet Das wird in die Revision genommen, damit

Titre et préambule, ch. I, II wir der EG zeigen können, dass wir die gesetzliche Grundlage

dafür haben - allerdings momentan ohne sofortige Umset-

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble zung dieser Massnahme.

Für Annahme des Entwurfes 29 Stimmen Das EWR-Nein vom 6. Dezember 1992 zeitigt bereits - darauf

(Einstimmigkeit) das möchte ich noch kurz eintreten - klar negative Auswirkun-

gen beim Tierexport und beim Vermarkten von Fleischwaren.

Unser Land wird neuerdings gemäss den sogenannten Dritt-

An den Nationalrat-Au Conseil national landrichtlinien behandelt Zu unserem Vorteil handhaben

nicht alle unsere Nachbarn diese gleich restriktiv wie zum Bei-

spiel Italien. Dorthin geht der grösste Teil unseres Exportviehs,

und im Moment stehen verschiedene Schwierigkeiten an. Ein

Einspruch mit Hinweis auf die Nichtdiskriminierungsklausel in

unserem Assoziationsvertrag ist hinterlegt worden. Man hofft

18. März 1993 207 Swisslex Ein- und Ausfuhr von Landwirtschaftsprodukten

beim Bundesamt für Veterinärwesen auf Verhandlungen. Ob- #ST# 93.115

schön im Moment die Schwierigkeiten hier aus dem Weg ge-

räumt sind, wissen wir doch, dass spätestens beim nächsten Folgeprogramm nach der

Export erneut welche auftreten werden. Ablehnung des EWR-Abkommens

In diesem speziellen Fall könnte die Revision des Tierseu-

chengesetzes Erleichterungen bringen. Allerdings sollen sich

(Swisslex)

die Italiener klar so geäussert haben, dass sie auf bilaterale Bundesgesetz über die Ein-

Verhandlungen nicht mehr eintreten wollen. Sie verschanzen und Ausfuhr von Erzeugnissen

sich hinter der neu erfolgten Umsetzung von EG-Richtlinien in aus Landwirtschaftsprodukten.

nationales Recht, und sie verlangen für mögliche Erleichterun- Aenderung

gen bei Zulassungsbedingungen gegenüber der Schweiz Programme consécutif

grünes Licht aus Brüssel, handeln also nicht mehr von sich

aus. au rejet de l'Accord EEE

Sorgen bereiten uns aber auch noch weitere Diskriminierun- (Swisslex)

gen durch die EG-Staaten. So können heute praktisch keine Loi fédérale sur l'importation

Pferde mehr nach Frankreich ausgeführt werden, weil Frank- et l'exportation de produits agricoles

reich - man höre und staune - keine auf Tiere spezialisierte transformés. Modification

Zollämter entlang der Schweizer Grenze mehr hat Auch die

EG-Länder transitierende Importfleischwaren werden schon Botschaft und Gesetzentwurf vom 24. Februar 1993 (BBI1805)

Message et projet de loi du 24 février 1993 (FF 1757)

fast schikanösen Kontrollen unterstellt, die zum Teil die Kühl-

ketten unterbrechen. Was das für ein so sensibles Nahrungs-

mittel bedeutet, muss ich Ihnen nicht erläutern.

Ueberdas Integrationsbüro und das Bawi sollen in Brüssel ein

umfangreiches Exposé eingereicht und Verhandlungen ver-

langt werden. Wird die EG kein Entgegenkommen zeigen, Antrag der Kommission

müssen wir uns überlegen, welche Repressalien unsererseits Eintreten

eingeleitet werden sollen. Schliesslich durchqueren auch Proposition de la commission

hochsensible Nahrungsmittel aus EG-Ländern unser Land, Entrer en matière

von Norden nach Süden und umgekehrt Wir sollten uns über-

legen, ob wir nicht auch an den Grenzen Kühlwagen mit EG- Ruesch, Berichterstatter: Wir haben in der Eintretensdebatte

Gütern öffnen und kontrollieren könnten. Das ist allerdings - davon gesprochen, dass man nach dem Nein zum EWR ver-

suchen sollte, mit bilateralen Verhandlungen eine wirtschafts-

das ist mir klar- kein veterinärtechnischer, sondern ein politi-

scher Entscheid. politische Isolierung zu vermeiden. Viel Hoffnung in dieser

Heute haben wir vorerst das Tierseuchengesetz anzupassen. Richtung gibt es nicht, hingegen zeigen sich, wie Staats-

Wir haben versucht, zu erklären, wie wichtig es ist, dass wir das

sekretär Blankart an einem Symposium in Basel kürzlich aus-

tun. führte, in Teilbereichen einige Lichtschimmer am Himmel,

Ich bitte Sie daher, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzu- und dazu gehört die Ausfuhr von verarbeiteten Landwirt-

stimmen. schaftsprodukten.

Seit 1974 besitzen wir das Bundesgesetz über die Ein- und

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten, das

L'entrée en matière est décidée sans opposition sogenannte «Schoggi-Gesetz». Unsere Schokoladenindu-

strie ist nämlich verpflichtet, 80 Prozent ihres Milchbedarfs in

Seiler Bernhard, Berichterstatter: Ich habe noch zwei Bemer- der Schweiz zu decken. Die Preise, die von unserer Nahrungs-

kungen: Es sind nämlich zwei redaktionelle Aenderungen vor- mittelindustrie beim Kauf von Rohstoffen verlangt werden,

genommen worden, und zwar heisst es anstelle von «Seuche» sind weit höher als die Weltmarktpreise. Beim Vollmilchpulver

neu «Tierseuche» - das ist natürlich das gleiche. Dann ist das zum Beispiel liegt das Verhältnis bei 1 zu 3. Der damit entste-

modernere Wort «entsorgt» gewählt worden; früher hiess es hende Wettbewerbsnachteil wird mit dem «Schoggi-Gesetz»

«unschädlich beseitigt». Man spricht heute also von «Entsor- durch Abschöpfen bei Importen und durch Ausfuhrbeiträge an

gung der Tierkadaver» usw. Das sind die beiden Aenderun- die Industrie ausgeglichen.

gen, sonst ist alles beim alten geblieben. Bereits 1972 konnte dieser Ausgleich im Freihandelsabkom-

men mit der EG verankert werden. Es wurde eine Liste der ver-

Gesamtberatung - Traitement global arbeiteten Landwirtschaftsprodukte erstellt Unsere Produkte-

liste wurde im «Schoggi-Gesetz» als Anhang geführt

Titel und Ingress, Ziff. 1,11 Im Rahmen der Vorbereitungen für den EWR-Vertrag wurde

Titre et préambule, eh. l, II mit der Eurolex das «Schoggi-Gesetz» in dem Sinne geändert,

dass die Produkteliste aufgehoben und auf Verordnungsstufe

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble verlegt wurde. Der Bundesrat erhielt damit die Möglichkeit, die

Für Annahme des Entwurfes 28 Stimmen Liste je nach Entwicklung des Protokolls 3 zum EWR-Vertrag

(Einstimmigkeit) flexibel anzupassen.

Nach dem Scheitern des EWR-Vertrages zeigt sich, dass diese

Aenderung auch mit Blick auf das bestehende Freihandelsab-

An den Nationalrat-Au Conseil national kommen von 1972 und auf das Protokoll 2 vorteilhaft wäre. Die

Gesetzesvorlage, wie sie jetzt im Rahmen von Swisslex vor-

liegt, ist dieselbe wie bei Eurolex Sie wurde lediglich redaktio-

nell angepasst, indem die Verweise auf das Protokoll 3 des

EWR-Abkommens und den EWR-Vertrag gestrichen wurden.

Zusätzlich wird in Artikel 3 dem Bundesrat die Kompetenz ge-

geben, für Erzeugnisse aus Landwirtschaftsprodukten Aus-

fuhrbeiträge zu gewähren, welche in der Eurolex-Vorlage mit

dem Protokoll 3 verbunden waren. Man hat eingeführt, dass

der Bundesrat dem Parlament auch für Ausfuhrbeiträge halb-

jährlich Bericht erstattet - genau gleich wie für die Importab-

schöpfungen gemäss Artikel 1.

Der Bundesrat schlägt vor, dass ihm das Parlament die Kom-

petenz erteilt, das Inkrafttreten des Gesetzes zu bestimmen. Er

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (Swisslex) Tierseuchengesetz.

Aenderung

Programme consécutif au rejet de l'Accord EEE (Swisslex) Loi sur les épizooties.

Modification

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 10

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 93.102

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 18.03.1993 - 08:00

Date

Data

Seite 206-207

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Ref. No 20 022 609

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