Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 93-100 KI-generiert

Swiss Federal Railways Act Amendments and Citizenship Requirements

Geschäftsnummer VPB 93-100
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This document discusses proposed amendments to the Swiss Federal Railways Act, which are intended to align Swiss law with European standards and promote economic liberalization. The amendments aim to remove existing restrictions that require a majority of administrative members and permanent staff of licensed transport companies to be Swiss citizens. The rationale is that these restrictions are outdated and hinder the flexibility and competitiveness of railway companies, thereby supporting Switzerland's post-European Economic Area (EEA) agreement strategy of maintaining open options for future European negotiations and promoting economic deregulation.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 13 Absatz; Swiss Federal Railways Act Amendments and Citizenship Requirements: The amendments aim to remove existing restrictions that require a majority of administrative members and permanent staff of licensed transport companies to be Swiss citizens. The rationale is that these restrictions are outdated and hinder the flexibility and competitiveness of railway companies, thereby supporting Switzerland's post-European Economic Area (EEA) agreement strategy of maintaining open options for future European negotiations and promoting economic deregulation.

Schlagwörter

KI-generiert
Bürgerrecht Transportrecht Deregulierung Wirtschaftsrecht Betriebsvereinbarung Änderung der Verträge

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 13 Absatz
KI-generiert

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Swisslex Loi fédérale sur les chemins de fer 190 18 mars 1993

#ST# Zehnte Sitzung - Dixième séance #ST# 93.106

Donnerstag, 18. März 1993, Vormittag Folgeprogramm nach der

Jeudi 18 mars 1993, matin Ablehnung des EWR-Abkommens

(Swisslex)

08.00 h Eisenbahngesetz. Aenderung

Vorsitz - Présidence: Herr Piller Programme consécutif

au rejet de l'Accord EEE

(Swisslex)

Loi fédérale sur les chemins de fer.

Modification

Präsident: Ich darf Frau Weber Monika zu ihrem runden Ge-

burtstag ganz herzlich gratulieren und ihr-auch im Namen al- Botschaft und Gesetzentwurf vom 24. Februar 1993 (BBI1805)

ler Kollegen und Kolleginnen -für die Zukunft alles Gute wün- Message et projet de loi du 24 février 1993 (FF 1757)

schen. (Beifall)

Antrag der Kommission

Eintreten

Proposition de la commission

#ST# 93.100 Entrer en matière

Folgeprogramm nach der

Küchler, Berichterstatter: Wir haben in den letzten Tagen hier

Ablehnung des EWR-Abkommens

im Saale verschiedentlich gehört, dass wir für Europa weiter-

(allgemeine Aussprache) hin alle Optionen offenhalten müssen und dass es aus diesem

Programme consécutif Grunde für uns wichtig ist, eine möglichst gute Ausgangsbasis

au rejet de l'Accord EEE für unsere künftigen Verhandlungen zu schaffen. Hiezu gehört

(débat général) natürlich auch der freiwillige Nachvollzug des Acquis commu-

nautaire, generell eigentlich die Schaffung europaverträgli-

cher Rechtserlasse in den verschiedensten Bereichen, so

Fortsetzung - Suite auch im Bereich des öffentlichen Verkehrs. Gerade im Ver-

kehrsbereich sind wir ja durch das Abblocken des Luftver-

Siehe Seite 155 hiervor - Voir page 155 ci-devant kehrsabkommens durch die EG, wie der Herr Kommissions-

präsident eben ausgeführt hat, sensibilisiert worden. Diesem

Bereich der Europaverträglichkeit muss die grösste Aufmerk-

samkeit geschenkt werden. Das kann von ganz besonderem

Nutzen sein.

Danioth, Berichterstatter: Darf ich zu den Vorlagen, welche die Mit der vorgesehenen Revision des Eisenbahngesetzes lei-

Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen betreffen, ins- sten wir nicht nur einen Beitrag an die Europaverträglichkeit,

gesamt einige Ausführungen machen? Es ist unbestritten, sondern auch an die angestrebte wirtschaftliche Liberalisie-

dass die Offenhaltung des europäischen Marktes auf dem Ge- rung unserer Wirtschaft, aber auch an die Deregulierung unse-

biet des Verkehrs und des Transportwesens ein wichtiges Ziel res Arbeitsmarktes, beides Faktoren, die zur Revitalisierung

unserer bilateralen Verhandlungen darstellt Das Parlament unserer Wirtschaft und generell zu mehr Wettbewerb beitra-

hat das Transitabkommen mit der EG genehmigt, das nebst gen werden.

der Verpflichtung zum Bau der Neat eine Reihe von weiteren In diesem Sinne hat die vorberatende Kommission einstimmig

Leistungen unseres Landes beinhaltet Dieser Tage musste Eintreten auf den Gesetzentwurf beschlossen.

zur Kenntnis genommen werden, dass sich einzelne Länder Wenn Sie einverstanden sind, werde ich noch kurz zur bean-

dem Abschluss des für die Schweiz überaus wichtigen Luft- tragten Revision sprechen. Die Aenderung des Eisenbahnge-

fahrtabkommens widersetzen. Man stellt sich dabei unweiger- setzes, die wir heute behandeln, ist materiell gleich wie dieje-

lich die Frage, ob der Bundesrat mit der frühzeitigen Ratifizie- nige im Eurolex-Paket vom vergangenen Jahr. Zwei Bestim-

rung dieses Transitabkommens nicht voreilig einen Trumpf mungen im Eisenbahngesetz sind nicht eurokompatibel:

aus der Hand gegeben hat Artikel 13 Absatz 1 schreibt heute vor, dass die Mehrheit der

Aehnliche Bedenken und Befürchtungen steigen in mir auf, Mitglieder der Verwaltung der Konzessionierten Transportun-

wenn ich die Swisslex-Vorlagen im Verkehrsbereich würdige. ternehmungen aus in der Schweiz wohnhaften Schweizer Bür-

Wir haben im Schosse der Kommission für Verkehr und Fern- gern bestehen muss. Diese Bestimmung ist - rein historisch -

meldewesen entsprechende Fragen gestellt, vor allem zum dadurch bedingt, dass früher beachtliche Teile des Aktienka-

Reziprozitätsvorbehalt Die Ausführungen in der Botschaft un- pitals der Schweizer Privatbahnen im Besitz von Ausländern

ter der Ziffer 144 sind nämlich reichlich unbestimmt und ver- waren. Dies ist aber heute nicht mehr der Fall. Der Grossteil

worren. der Aktien ist ja in den Händen von Kantonen und Gemeinden,

Die Kommission erwartet daher des bestimmtesten, dass der die somit auch in Zukunft Schweizer Bürger in die betreffen-

Bundesrat nur im Rahmen von internationalen Abkommen den Verwaltungsräte wählen werden. Durch Beseitigung die-

von seiner Kompetenz zur Liberalisierung zugunsten von Dritt- ser völlig unnötigen Schranke lässt sich immerhin der Hand-

staaten Gebrauch macht Ich meine damit vor allem das Gats, lungsspielraum der Bahnen erweitern und auch deren Flexibi-

das Dienstleistungsabkommen der Uruguay-Runde. Gegen- lität vergrössern, was heute zweifelsohne anzustreben ist und

recht muss uns nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der ganz auf der Linie des Folgeprogrammes zum EWR-Nein liegt

Praxis, d. h. im Vollzug, gewährleistet sein. Ich hoffe sehr, dass In Artikel 13 Absatz 2 des Eisenbahngesetzes wird ferner vor-

der Bundespräsident ein guter Jasser ist und die guten geschrieben, dass das ständige Personal in der Regel aus

Trümpfe nicht voreilig ausspielt Schweizer Bürgern bestehen muss. Diese Bestimmung ist

In diesem Sinne haben wir beschlossen, auf die Vorlagen ein- heute zum einen ohne jede praktische Bedeutung und stellt

zutreten. Zur Aenderung des Strassenverkehrsgesetzes wer- zum anderen eine völlig unnötige Regulierung dar, nachdem

den wir zusätzliche Abklärungen treffen. Die anderen vier Vor- ja aufgrund der erwähnten Besitzverhältnisse keine Gefahr be-

lagen sind entscheidungs- und behandlungsreif. steht, dass eine Konzessionierte Transportunternehmung

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens (allgemeine Aussprache)

Programme consécutif au rejet de l'Accord EEE (débat général)

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 10

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 93.100

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 18.03.1993 - 08:00

Date

Data

Seite 190-190

Page

Pagina

Ref. No 20 022 595

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.

Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.

Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.