Switzerland Ratifies Convention on Plastic Explosives Detection
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Swiss Federal Assembly approved the Convention on the Marking of Plastic Explosives for Detection, a measure initiated by the International Civil Aviation Organization following a bombing incident. This convention mandates that signatory states add specific trace elements to plastic explosives to facilitate their detection, prohibit the import and export of unmarked explosives, and ensure strict control and neutralization of such materials. Switzerland, having existing legislation in this area, actively participated in the convention's development and supports its ratification to promote international security and its pioneering role in explosive marking.
Legislator-Regeste
Schlagwörter
Placeholder
Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThese articles are part of the title and preamble of the convention, which are foundational to the agreement being ratified.
Volltext
14. Juni 1994 663 Markierung von Plastiksprengstoffen. Übereinkommen
C'est dans cet esprit que nous acceptons de classer l'initia- #ST# 93.080 tive du canton de Genève, mais cela ne doit pas être une mise au fond du tiroir, «eine Schubladisierung», mais au con- Markierung von Plastiksprengstoffen traire l'ouverture d'une phase d'observation et de concerta- zum Zwecke des Aufspürens. tion pour obtenir, l'année prochaine, une décision définitive qui, je l'espère alors, donnera véritablement satisfaction à la Übereinkommen population régionale. Marquage des explosifs plastiques et en feuilles aux fins de détection. Gadient Ulrich (V, GR), Berichterstatter: Der guten Ordnung Convention halber möchte ich darauf aufmerksam machen, dass Herr Bloetzer den nämlichen Hinweis auf das begrenzt positive Botschaft und Beschlussentwurf vom 4. Oktober 1993 (BBIIV 372) Echo, die begrenzte Freude der Walliser Bevölkerung über Message et projet d'arrêté du 4 octobre 1993 (FF IV 390) diese Lösung, bereits in der Kommission gegeben hat Ande- Beschluss des Nationalrates vom 16. März 1994 rerseits muss ich daran erinnern, dass im Nationalrat, wo die Décision du Conseil national du 16 mars 1994 Walliser Interessen bekanntlich auch recht ordentlich aufge- hoben sind, die Walliser Delegation mit dem Text, wie er jetzt in die schriftliche Berichterstattung Eingang gefunden hat, durchaus einverstanden war und keine Vorbehalte signali- sierte. Die ursprüngliche Absicht der integralen Aufhebung Antrag der Kommission des Bahnverkehrs hat jetzt einer Mischlösung Platz gemacht Eintreten Ich meine in aller Objektivität, dass Grund zur Zufriedenheit Proposition de la commission über eine solche Lösung bestehen darf. Entrer en matière Ich erinnere Sie daran, dass der Kanton Graubünden seiner- zeit mit nichts vorliebnehmen musste, als man die Aufhebung Gadient Ulrich (V, GR), Berichterstatter: Sie erinnern sich an der Bellinzona-Mesocco-Bahn beschloss, dass der Bund sei- die Flugzeugkatastophe vom 21. Dezember 1988, als ein nerzeit auch kein Verständnis für die Aufrechterhaltung eines Flugzeug der amerikanischen Luftverkehrsgesellschaft Pan solchen Mischbetriebs dokumentierte, so dass heute im Kan- Am infolge eines Sprengstoffanschlages auf das Dorf Locker- ton Graubünden diesbezüglich wesentlich ungünstigere Ver- bie in Schottland abstürzte und dabei 259 Passagiere sowie hältnisse bestehen. Das wollte ich der guten Ordnung halber 11 Bewohner des Dorfes ums Leben kamen. Die Welt war ent- sagen. setzt, und die Völkergemeinschaft entschloss sich zu handeln. Im übrigen teile ich die Auffassung, dass gesamtheitlich der Die Uno beauftragte die Internationale Zivilluftfahrt-Organisa- Gesichtspunkt der Symmetrie der Aufwendungen in solchen tion, einen Entwurf für ein Übereinkommen auszuarbeiten, in Fragen Anwendungen finden soll. dem die Markierung von Plastiksprengstoffen auf internationa- ler Ebene geregelt wird. Ogi Adolf, Bundesrat: Nach dem, was jetzt gesagt worden ist, Im Frühjahr 1991 wurde dieses Übereinkommen an einer di- kann ich mich kurz fassen. Ich möchte einfach zuhanden des plomatischen Konferenz zur Unterzeichnung und zur Ratifika- Protokolls und der Geschichte festhalten, dass die SBB-Linie tion aufgelegt Es wurde von den 79 vertretenen Staaten ein- Monthey-Saint-Gingolph seit Jahren eine sehr schlechte Ko- stimmig angenommen und von 41 Staaten - darunter der stendeckung aufweist. Die Auslastung erreichte 9 Prozent, Schweiz- unterzeichnet und die Erträge decken gerade 46 Prozent der Grenzkosten - Im wesentlichen sieht dieses Übereinkommen vor, die Staaten wohlverstanden: der Grenzkosten -, was weit unter dem zu verpflichten, bei der Herstellung von Plastiksprengstoffen Durchschnitt der SBB-Regionallinien ist. Hier ist ein Durch- bestimmte Markierstoffe beizufügen, die Staaten zu verpflich- schnitt von 85 Prozent vorzuweisen. ten, die Ein- und Ausfuhr nichtmarkierter Plastiksprengstoffe Aufgrund dieser Situation und aufgrund Ihrer Aufträge, nicht zu verbieten sowie für eine besonders strikte Kontrolle und in nur hier im Ständerat, sondern auch in der Finanzkommission bestimmtem Umfang auch für die Unschädlichmachung die- und in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, ser Sprengstoffe besorgt zu sein. Zudem soll eine internatio- aber auch im Nationalrat, mussten mein Departement und die nale technische Kommission von mindestens 15 Mitgliedern SBB nach Alternativen öffentlicher Verkehrserschliessungen eingesetzt werden, welche die Entwicklung auf dem Gebiet suchen. Wir haben inzwischen mit dem Kanton Wallis eine Lö- der Herstellung, der Markierung und des Aufspürens von Pla- sung gefunden, die einen Mischbetrieb, wie Herr Delalay ge- stiksprengstoffen verfolgt und Vorschläge für die Änderung sagt hat, auf der Strasse und auf der Schiene vorsieht des technischen Anhangs unterbreitet Bevorder Betrieb allenfalls gänzlich auf die Strasse umgestellt Als einziges Land mit einer gesetzlichen Regelung über die wird, muss das Projekt einer Regionalisierung der Bahnlinie Markierung von Sprengstoffen zwecks deren Aufspürung ver- geprüft werden. Auch die Übergabe der Linien an ein regiona- fügt die Schweiz bereits über konkrete Erfahrungen auf die- les Unternehmen ist also zu prüfen. Pour peser les avantages sem Gebiet. Aus diesem Grund nahm sie auch aktiv an den et les inconvénients, le dossier ne va pas disparaître au fond Vorarbeiten zum Übereinkommen teil. Sie setzte sich dafür d'un tiroir. ein, dass sich das Übereinkommen nicht auf Plastikspreng- Angesichts der Ausgangslage, dass der Schienenbetrieb stoffe beschränke, sondern auch andere Sprengstoffe einbe- grundsätzlich bis auf weiteres aufrechterhalten wird, ist der ziehe. Diese Idee, den Anwendungsbereich des Übereinkom- Standesinitiative und der Petition Rechnung getragen. mens auszuweiten, wurde in der Aussprache an der diplomati- schen Konferenz von mehreren Ländern, die zwar Verständnis Initiative 93.307, Petition 94.2009 für das Anliegen zeigten, abgelehnt - aufgrund der Befürch- Abgeschrieben - Classé tung, dass dadurch der Erfolg der Konferenz in Frage gestellt werden könne. Immerhin wurde die Schlussresolution dahin- gehend ergänzt, dass es mit der Annahme eines Übereinkom- mens, das nur die Kennzeichnung dieser einen Sprengstoffart regle, nicht sein Bewenden haben dürfe. Zum Inkrafttreten bedarf dieses Übereinkommen der Ratifika- tion durch 35 Staaten, darunter fünf Staaten, die Plastik- sprengstoffe herstellen. Bis jetzt wurde es bereits von fünf Staaten ratifiziert, und es dürfte voraussichtlich in drei, vier Jahren in Kraft treten. Diese Überlegungen und der Gedanke der internationalen So- lidarität sowie die Pionierrolle der Schweiz bei der Markierung von Sprengstoffen veranlassen die Kommission für Verkehr Dégâts causés par les intempéries 1993 664 14 juin 1994
und Fernmeldewesen, die das Geschäft an ihrer Sitzung vom strategische Lösungsmöglichkeiten, die geeignet sind, die 7.IQ. April 1994 behandelte, Ihnen einstimmig zu empfehlen, wichtigsten Ressourcen für die Förderung des Fernmeldewe- den Bundesrat zur Ratifizierung dieses Übereinkommens zu sens zu beschaffen. ermächtigen. Der Sektor für die Standardisierung im Fernmeldewesen be- schäftigt sich mit technischen, betrieblichen und tariflichen Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Fragen und macht Empfehlungen mit Blick auf eine weltweite L'entrée en matière est décidée sans opposition Standardisierung der Fernmeldedienste. Der Sektor für das Funkwesen beschäftigt sich in erster Linie Gesamtberatung - Traitement global mit der rationellen Nutzung des Funkfrequenzspektrums im terrestrischen Funkverkehr und im Weltraumfunkverkehr. Es Titel und Ingress, Art. 1,2 soll gewährleistet werden, dass die Vollzugsordnung für das Titre et préambule, art. 1,2 Funkwesen von den Mitgliedern der Union korrekt angewen- det wird. Auch werden die Entwicklungsländer in ihren Bestre- Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble bungen unterstützt Für Annahme des Entwurfes 19Stimmen Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen befasste (Einstimmigkeit) sich an ihrer Sitzung vom 7./8. April 1994 mit dieser Vorlage. Sie begrüsst die Verbesserungen und Vereinheitlichungen im internationalen Fernmeldeverkehr. Sie hält es für wichtig, An den Bundesrat -Au Conseil fédéral dass die Schweiz dieses neue Vertragswerk ratifiziert und da- bei auf ihre bei der Unterzeichnung angemeldeten Vorbe- halte zurückgreift, wonach die zur Wahrung ihrer Interessen erforderlichen Massnahmen ergriffen werden, falls irgendwel- che Vorbehalte oder andere Massnahmen das reibungslose #ST# 93.088 Anbieten ihrer Fernmeldedienste beeinträchtigen oder zu ei- ner Erhöhung ihres Beitrages an die Ausgaben der Union Ausserordentliche führen würden. Bevollmächtigtenkonferenz der UIT. Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommission einstim- Schlussakte mig, den Bundesrat unter Aufrechterhaltung der genannten Vorbehalte zur Ratifizierung der Konvention, der Konstitution Conférence extraordinaire und des Fakultativen Protokolls zu ermächtigen. des plénipotentiaires de I'UIT. Acte final Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen L'entrée en matière est décidée sans opposition Botschaft und Beschlussentwurf vom 27. Oktober 1993 (BB1199411171) Message et projet d'arrêté du 27 octobre 1993 (FF 199411154) Gesamtberatung - Traitement global Beschluss des Nationalrates vom 16. März 1994 Décision du Conseil national du 16 mars 1994 Titel und Ingress, Art. 1,2 Titre et préambule, art. 1,2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 17 Stimmen Antrag der Kommission (Einstimmigkeit) Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière An den Bundesrat-Au Conseil fédéral
Gadient Ulrich (V, GR), Berichterstatter: Die Internationale Fernmeldeunion (UIT) wurde 1865 in Paris, mit der Schweiz als Gründungsmitglied, ins Leben gerufen und ist damit die älte- 94.041 ste bestehende internationale Organisation. Sie hat ihren Sitz #ST#
in Genf und spielt eine zentrale Rolle im internationalen Fern- meldewesen, befasst sie sich doch mit sämtlichen Fragen und Unwetterschäden 1993 Problemen, die sich weltweit im Fernmeldebereich ergeben. in den Kantonen Wallis und Tessin. Die Schweiz ist Mitglied des Verwaltungsrates der UIT. Bundeshilfe In diesem Bericht geht es um die Ausserordentliche Konferenz Dégâts causés par les intempéries 1993 der Regierungsbevollmächtigten der UIT, die im Dezember 1992 stattfand. Damals wurden die Konvention, die Konstitu- dans les cantons du Valais et du Tessin. tion und das Fakultative Protokoll bezüglich des verbindlichen Participation financière de la Confédération Verfahrens zur Beilegung von Streitfällen der Internationalen Botschaft und Beschlussentwurf vom 4. Mai 1994 (BBI II 1276) Fernmeldeunion gutgeheissen. Message et projet d'arrêté du 4 mai 1994 (FF 111275) Formell finden sich die Bestimmungen der Konvention, der Beschluss des Nationalrates vom 13. Juni 1994 grundlegenden Urkunde der Union, in zwei Dokumenten: in Décision du Conseil national du 13 juin 1994 der Konstitution, die alle grundlegenden Bestimmungen ent- hält, und in der Konvention, die alle Bestimmungen enthält, die ihres Inhaltes wegen möglicherweise einer regelmässigen Revision bedürfen. Diese Grundsatzdokumente werden mit Vollzugsordnungen ergänzt Inhaltlich geben Konstitution und Antrag der Kommission Konvention Auskunft über die drei Sektoren der Union, welche Eintreten ihren Hauptbetätigungsfeldern entsprechen, nämlich die Ent- Proposition de la commission wicklung des Fernmeldewesens, die für das Funktionieren Entrer en matière des Fernmeldewesens notwendige Standardisierung und das Funkwesen. Schule Kurt (R, SH), Berichterstatter: Nach 1987 wurde durch Der Sektor für die Entwicklung des Fernmeldewesens soll eine die Naturereignisse im vergangenen September auch das besonders wichtige Rolle übernehmen. Er unterbreitet den Jahr 1993 zu einem Katastrophenjahr. Die Jahre 1977 und Entwicklungsländern verschiedene allgemeinpolitische und 1978 mit grossen Unwetterschäden liegen noch nicht sehr Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Markierung von Plastiksprengstoffen zum Zwecke des Aufspürens. Übereinkommen
Marquage des explosifs plastiques et en feuilles aux fins de détection. Convention
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1994 Année Anno
Band II Volume Volume
Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva
Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 10 Séance Seduta
Geschäftsnummer 93.080 Numéro d'objet Numero dell'oggetto
Datum 14.06.1994 - 08:00 Date Data
Seite 663-664 Page Pagina
Ref. No 20 024 343
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.