Swiss Civil Service Act Revision: Senior Staff Flexibility Deferred
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis document details a partial revision of the Swiss Civil Service Act, primarily concerning the flexibility of employment relationships for senior civil servants. The government proposed this reform to allow for easier termination of service for high-ranking officials based on performance, similar to private sector practices. However, the Council of States rejected this key aspect, advocating for the issue to be addressed within a broader, future revision of the entire Civil Service Act. Consequently, the commission and the National Council ultimately concurred with the Council of States' decision, effectively deferring the proposed flexibility measures for senior civil servants. The document also touches upon other minor adjustments, including changes to pension fund regulations and salary flexibility.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 4 Absatz, Art. 48 Absatz, Art. 1 Abs. Ibis diese, Art. 1 al. Ibis oder, Art. 1 Absatz Ibis, Art. 36 Absatz; Swiss Civil Service Act Revision: Senior Staff Flexibility Deferred: The government proposed this reform to allow for easier termination of service for high-ranking officials based on performance, similar to private sector practices. However, the Council of States rejected this key aspect, advocating for the issue to be addressed within a broader, future revision of the entire Civil Service Act. Consequently, the commission and the National Council ultimately concurred with the Council of States' decision, effectively deferring the proposed flexibility measures for senior civil servants. The document also touches upon other minor adjustments, including changes to pension fund regulations and salary flexibility.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited to support the right of insured persons to be heard in pension fund matters, even though the amendment to Article 48 of the Civil Service Act itself was adopted.
Cited to support the right of insured persons to be heard and to make proposals regarding the Federal Pension Fund's statutes.
Volltext
Statut des fonctionnaires. Révision partielle 594 N 14 mars 1995
Texte de la motion du 18 janvier 1995 #ST# 93.077
Dans le respect de l'enveloppe budgétaire 1995 et du plan fi-
nancier des années à venir, la priorité en matière d'investisse- Beamtengesetz.
ment dans le domaine des routes nationales sera accordée à
l'achèvement des liaisons entre les différentes régions linguis-
Tei (révision
tiques. Statut des fonctionnaires.
Révision partielle
Mitunterzeichner-Cosignataires: Bäumlin, Epiney, Leemann,
Theubet (4) Differenzen - Divergences
Schriftliche Begründung Siehe Jahrgang 1994, Seite 817 - Voir année 1994, page 817
Die Urheber verzichten auf eine Begründung und wünschen Beschluss des Ständerates vom 26. Januar 1995
eine schriftliche Antwort. Décision du Conseil des Etats du 26 janvier 1995
Développement par écrit
Les auteurs renoncent au développement et demandent
une réponse écrite.
Seiler Hanspeter (V, BE), Berichterstatter: Eine Vorbemer-
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates kung: Wenn man die ganze Übung anschaut, ist man versucht
vom 6. März 1995 zu sagen: Ausser Spesen nichts gewesen. Die Ausbeute ist
Der Bundesrat hat in den letzten Jahren - selbstverständlich nach den Beratungen und Beschlüssen im Ständerat und an-
unter Einhaltung der Budgetvorgaben des Parlamentes - die schliessend in unserer Kommission tatsächlich sehr mager.
Westschweiz bei der Zuteilung der Kredite bevorzugt behan- Kernstück der Vorlage war bekanntlich die Frage der Flexibili-
delt Er ist bestrebt, diese Politik soweit vertretbar auch in Zu- sierung. Ich erinnere Sie daran, dass Sie eine solche Teilflexi-
kunft zu verfolgen. In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, bilisierung für höhere Kaderbeamte im ersten Umgang be-
das Anliegen des Vorstosses entgegenzunehmen. schlossen haben. Dies betrifft die Artikel 1 und 36, den III. Ab-
Nach Artikel 4 Absatz 2 des Treibstoffzollgesetzes legt indes- schnitt (die Artikel 62b bis 62f) und in den Übergangsbestim-
sen der Bundesrat die jährlichen und langfristigen Baupro- mungen noch den Artikel 2.
gramme für die Nationalstrassen fest Die Motion greift mithin Der Ständerat hat alle diese Artikel wieder herausgestrichen
in den Bereich der dem Bundesrat übertragenen Regelungs- bzw. geändert und damit eine Teilflexibilisierung abgelehnt
zuständigkeit hinein, was der Bundesrat seit jeher als unzuläs- Das Herzstück der Vorlage ist damit herausgebrochen. Der
sig erachtet Aus diesem Grund kann der Vorstoss nicht als Ständerat will die ganze Flexibilisierungsfrage im Rahmen ei-
Motion entgegengenommen werden. ner Totalrevision des Beamtengesetzes diskutieren bzw. lö-
sen. Angesichts der Eindeutigkeit der Stellungnahme und
Rapport écrit du Conseil fédéral nachdem auch der Bundesrat, der diese Flexibilisierung in sei-
du 6 mars 1995 ner Vorlage vorgeschlagen hat, zurückkrebste und sich dem
Ces dernières années, la Suisse romande a été favorisée lors Ständerat anschloss, schienen die Mitglieder der Kommission
de la répartition des crédits; les prescriptions de la planifica- den Mut zu verlieren; die Kommission hat sich deshalb dem
tion financière ayant toutefois été respectées. Nous allons ten- Ständerat angeschlossen. In dieser Sache besteht von Seiten
ter de poursuivre le plus possible cette politique dans les an- der Kommission also keine Differenz mehr.
nées à venir. Ainsi, nous sommes disposés à tenir compte des Eine weitere Differenz entstand in Artikel 48 Absätze 1 und
considérations de l'auteur. 2. In Artikel 48 Absatz 1 schlägt der Ständerat eine viel offe-
Conformément à l'article 4 alinéa 2 de la loi fédérale concer- nere Formulierung vor. Die Kommission hat sich hier ebenfalls
nant l'utilisation du produit des droits d'entrée sur les carbu- angeschlossen, sie empfindet sie als sachgerechter. In Arti-
rants, il nous incombe de fixer les programmes de construc- kel 48 Absatz 2 hat der Ständerat eine andere Formulierung
tion annuels et à long terme pour les routes nationales. Or, la gewählt Es ging vor allem darum, dass die Statuten der Eidge-
présente motion empiète sur nos attributions, ingérence que nössischen Pensionskasse zwar durch den Bundesrat zu er-
nous avons toujours trouvée inadmissible. L'intervention ne lassen, aber nachher durch die Bundesversammlung zu ge-
peut donc être acceptée sous forme de motion nehmigen seien. So war der Vorschlag unserer Kommission
und des Nationalrates. Der Ständerat hat das insofern anders
Schriftliche Erklärung des Bundesrates formuliert, als er richtigerweise den Erlass der Statuten dem
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- Bundesrat zuordnet, aber die Statuten auch nicht mehr durch
deln. die Bundesversammlung genehmigen lassen will. Vielmehr
geht es ja darum, dass das Parlament die Grundsätze be-
Déclaration écrite du Conseil fédéral stimmt; die sind in Absatz Ibis (neu) gemäss der ständerätli-
Le Conseil fédéral propose de transformer la motion en pos- chen Fassung aufgelistet und entsprechen ungefähr dem,
tulat was der Nationalrat seinerzeit beschlossen hat Wir finden in
der Kommission, die Rechtsetzung von Statuten solle im Rah-
Le président: La minorité de la commission est d'accord avec men dieser Grundsätze durch den Bundesrat erfolgen und
la transformation en postulat nicht durch das Parlament beschlossen werden.
Im Namen der Kommission bitte ich Sie, sich in all diesen
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat Punkten dem Ständerat anzuschliessen.
Borei François (S, NE), rapporteur: Au nom de la commission,
je vous invite à vous rallier sur tous les points aux décisions du
Conseil des Etats.
L'élément essentiel de ce ralliement, c'est de renoncer pour
l'instant à flexibiliser les hauts fonctionnaires. Il est vrai que
c'était un point important du projet du Conseil fédéral, mais
l'on doit faire le constat suivant: très nettement, le Conseil des
Etats ne souhaite pas, pour l'instant, cette modification du Sta-
tut des fonctionnaires, et le Conseil fédéral, très rapidement,
s'est rallié à cet avis du Conseil des Etats. La commission fait
donc un constat d'échec. Certains le font avec le sourire, d'au-
tres avec la grimace, mais la conclusion est la même: nous
14. März 1995 N 595 Beamtengesetz. Teilrevision
vous proposons de vous rallier sur tous les points au Conseil scheut, überhaupt ein solches Verfahren einzuleiten, auch
des Etats. wenn es notwendig wäre. Die Mitglieder der Geschäftsprü-
Une remarque encore concernant le dépliant: il y a une erreur fungskommission und der Finanzkommission kennen solche
typographique à l'arrêté C où il semblerait, dans la version Fälle - ich möchte hier nicht Namen nennen - und wissen, wie
française, qu'il y a une divergence entre votre commission et la schwierig das ist
décision du Conseil des Etats. En fait, votre commission vous Ein modernes Dienstverhältnis im Rahmen einer entsprechen-
recommande également de ne pas entrer en matière sur den Kaderverordnung stellt ein Element des New Public Ma-
l'arrêté C, et la parenthèse est l'énoncé du motif pour ne pas nagement, der modernen Verwaltungsführung, dar, etwas,
entrer en matière. Nous avons déjà réglé la question par un was auch von Fachleuten durchaus anerkannt wird.
autre arrêté qui a été approuvé en votation finale le Im Ständerat wurde kritisiert, dass man nicht oben bei den Ka-
15 décembre 1994. Donc, la parenthèse vaut comme explica- derbeamten, sondern unten oder in den mittleren Bereichen,
tion de la proposition de la commission, c'est-à-dire ne pas bei der Sachbearbeitung, mit der Flexibilisierung beginnen
entrer en matière. und dass man das Thema erst mit einer umfassenden Totalre-
vision des Beamtengesetzes angehen sollte. Wann kommt
Art. 1 Abs. Ibis diese Totalrevision?
Anfrag der Kommission Herr Bundesrat Stich hat im Nationalrat auf die entsprechende
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates Frage sehr ausweichend geantwortet Er hat sogar gepasst
Seine Äusserungen gingen dahin, dass man zuerst mit der
Antrag Nebiker Teilrevision Erfahrungen sammeln müsse; dann, vielleicht in
Festhalten einigen Jahren, könne man an die Totalrevision denken. Also
könnte man dann mit dem Denken beginnen. Keine Rede ist
vom Handeln. Im Klartext heisst das: im nächsten Jahrtausend
Art. 1 al. Ibis oder sogar nie. So lange können wir mit der Flexibilisierung
Proposition de la commission der Dienstverhältnisse von höheren Kaderbeamten nicht war-
Adhérer à la décision du Conseil des Etats ten. Gerade bei diesen ist höchstes Leistungsvermögen unab-
dinglich. Starre Amtsdauer, Anstellungsbedingungen, die vor
Proposition Nebiker Erreichen der Altersgrenze praktisch nicht aufgelöst werden
Maintenir können, passen nicht zu einem modernen Staat
Natürlich geht es hier nur um einen ersten Schritt Grundsätz-
Nebiker Hans-Rudolf (V, BL): Mit meinem Antrag schlage ich lich sollte man eigentlich die Dienstverhältnisse in der ganzen
Ihnen vor, am Beschluss unseres Rates festzuhalten, und zwar Verwaltung flexibler machen. Soweit können wir aber nicht ge-
nicht nurin bezug auf Artikel 1, sondern auch in bezug auf den hen; das steht auch nicht zur Diskussion.
III. Abschnitt und auf die Übergangsbestimmungen. Im Ständerat wurde auch eingewendet, die Flexibilisierung be-
Bei allen Anträgen geht es um das gleiche. Es geht um die be- deute Schleudersitzefür hohe Beamte, und das würde sie be-
sonderen Dienstverhältnisse für höhere Kaderbeamte, die der nachteiligen und politisiere das höhere Beamtenkader; zu-
Bundesrat mit seiner Botschaft aufgrund eines entsprechen- dem gefährde sie die Stabilität Auch das ist nicht richtig, das
den parlamentarischen Vorstosses einführen wollte und dem sind vielmehr rhetorische Übertreibungen. Kein vernünftiger
unser Rat ohne Gegenstimme stillschweigend zugestimmt Bundesrat - und wir haben ja nur solche - wird unter dem
hat neuen Statut hervorragende, leistungsfähige Beamte mutwil-
Der Ständerat hat auf Antrag seiner Kommission eine Flexibili- lig entlassen. Im übrigen ist die Auflösung des Dienstverhält-
sierung der Dienstverhältnisse für höhere Beamte abgelehnt. nisses auch nach dem entsprechenden Vorschlag nicht Sa-
Herr Bundesrat Stich hat sich der Meinung des Ständerates che des einzelnen Departementschefs, sondern der ge-
angeschlossen. Er hat sich eigentlich im Ständerat nicht be- samten Wahlbehörde, also des Bundesrates. Es braucht also
sonders für den bundesrätlichen Antrag gewehrt Er hat eine auch nach der neuen Regelung einiges, bis ein Beamter ent-
Pirouette gemacht und gesagt, das sei ihm auch so recht lassen werden kann.
Das ist ihm von seiner Parteiherkunft her gesehen nicht zu Der Bundesrat wird schon aus eigener Überlebensstrategie
verargen. heraus tüchtige Beamte nicht in die Wüste schicken. Jeder
Die SVP-Fraktion ist aber damit nicht einverstanden. Deshalb Bundesrat ist auf die Mitarbeit von fähigen Mitarbeitern ange-
beantrage ich Ihnen, an unserem seinerzeitigen ebenso ein- wiesen, auch wenn sie eine andere Parteicouleur haben als er.
deutigen Beschluss festzuhalten. Wir erachten die Gründe, die Von ungenügenden Kaderbeamten sollte er sich aber in unser
im Ständerat gegen die Lockerung des Dienstverhältnisses für aller Interessen mit Anstand, ohne Bundesgericht, trennen
höhere Kader vorgebracht worden sind, als nicht stichhaltig können. Ich bin überzeugt, dass bei einer flexibleren Lösung
genug, um auf die Neuerung zu verzichten. das Parteibuch - wie in der Privatwirtschaft - eine kleinere
Wir alle wollen eine leistungsfähige Administration. Wir wollen Rolle spielen wird als heute mit der starren Regel, bei der par-
ganz besonders sehr gute höhere Kaderbeamte bei der Bun- teipolitische und proportionale Besitzstandwahrungen durch-
desverwaltung; wir sind darauf angewiesen. Wir wollen das aus üblich, aber eben falsch sind.
besonders auch bei den Betrieben des Bundes, hier geht es Stabilität ist richtig, namentlich in bezug auf die Rechtssicher-
um das Management von Grossunternehmen. Es ist durchaus heit Die wird nicht angetastet Aber bekanntlich hat die Ver-
am Platze, dass in diesem Bereich Dienstverhältnisse geschaf- waltung in der Regel zuviel Stabilität Man spricht dann von
fen werden, die sich der Privatwirtschaft annähern. Es ist Verkrustung, Erstarrung, Verharren bei dem, was schon im-
selbstverständlich, dass es bei höheren Kaderbeamten mög- mer gewesen ist: «Das isch immer so gsy, das hämmer immer
lich sein sollte, bei ungenügenden Leistungen - nur in diesem so gmacht!» Dieser Ton existiert in der Verwaltung, und da
Falle - Dienstverhältnisse auf anständige Art und Weise aufzu- schadet es nichts, wenn frischer Wind hereinkommt, wenn
lösen. Stellung, Pflichten und Rechte der höheren Kaderbe- Möglichkeiten für Innovation, für mehr Beweglichkeit gegeben
amten bleiben unangetastet wie bisher bestehen, also auch in werden.
bezug auf die hoheitlichen Funktionen, welche diese Leute in- Ich bin überzeugt, wir sollten an unserem seinerzeit gut über-
nehaben. Das wird nicht angetastet legten Entscheid festhalten und die Möglichkeit der Flexibili-
Mit dem seinerzeitigen Antrag auf Flexibilisierung geht es ein- sierung der Dienstverhältnisse von höheren Beamten beibe-
zig und allein um die Anstellungsdauer und die Möglichkeit, halten. Wir sollten insbesondere das Problem nicht aufschie-
solche Dienstverhältnisse mit angemessenen Kündigungsfri- ben. Was man heute macht und einleitet, wirkt fort Man kann
sten auch auflösen zu können, und zwar auf eine grosszügige nicht einfach sagen: In ein paar Jahren, bei einer Totalrevision
Art Nach dem jetzigen Beamtenrecht ist es bekanntlich sehr der Bundesverfassung oder des Beamtenrechtes.... Das ist
schwierig, einen Beamten, der seine Pflichten nicht erfüllt, zu keine politische Lösung.
entlassen. In der Regel folgt einer Entlassung ein schwerwie- Ich empfehle Ihnen, an unserem Beschluss festzuhalten. Viel-
gendes Bundesgerichtsverfahren, so dass man sich davor leicht besinnt sich dann der Ständerat auch eines Besseren!
Statut des fonctionnaires. Révision partielle 596 N 14 mars 1995
Eggenberger Georges (S, BE): Die sozialdemokratische Er fährt dann mit entscheidenden, wichtigen Sätzen weiter:
Fraktion stimmt dem Antrag der Kommission und dem Be- «Es ist für uns sachlich falsch und willkürlich, nur die Anstel-
schluss des Ständerates zu, Artikel 1 Absatz Ibis, die Arti- lung der Chefbeamten zu flexibilisieren. Gerade für diese 485
kel 62b bis 62f, d. h. den Abschnitt «Höhere Kaderbeamte», höchsten Kaderbeamten hat die Amtsdauer eine besondere
und Ziffer 2 der Übergangsbestimmungen zu streichen. Die Bedeutung. Sie führen nämlich auf oberster Stufe hoheitliche
Personalverbände haben bereits bei den Verhandlungen mit Aufgaben aus. Die Amtsdauer schützt - und das ist die Haupt-
dem Bundesrat die generelle Unterstellung der Chefbeamten begründung - vor nicht sachgerechten Druckversuchen sei-
unter die neuen Bestimmungen abgelehnt, und auch der Bun- tens Privater, seitens auch des Parlamentes, aber auch vor
desrat hatte Mühe mit der neuen Regelung, was zu monate- Pressionen eines Departementschefs. Kurz, die Amtsdauer
langen Verzögerungen führte. dient dazu, dass die Pflicht unabhängig erfüllt wird....» (AB
Unsere Fraktion hat bereits letztes Jahr in der Kommission be- 1995 S 67)
antragt, nur einen Teil der Chefbeamten auf den Schleudersitz Der Ständerat will also ganz klar keine Sonderlösung für Chef-
zu setzen. Leider wurde der Antrag mit 11 zu 6 Stimmen abge- beamte, er will den ganzen Fragenkomplex im Zusammen-
lehnt Aber auch in der Sommersession 1994 habe ich, im Auf- hang mit der Totalrevision des Beamtengesetzes diskutieren.
trag meiner Fraktion, die vorgeschlagene Lösung als ungeeig- Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Kommission und des
net kritisiert Ständerates zuzustimmen und den Antrag Nebiker abzu-
Wenn ich das Protokoll der Debatte im Ständerat lese, sind es lehnen.
die gleichen Gründe, die zur Streichung führten, welche auch
uns bei der vorgeschlagenen Lösung Unbehagen bereiteten. Fritschi Oscar (R, ZH): Der Not oder doch zumindest der
Ich könnte fast jedes Wort unterschreiben, das zu diesen Arti- Macht des Faktischen gehorchend und nicht dem eigenen
keln im Ständerat gesagt wurde, ausser die Feststellung, dass Triebe - und schon gar nicht der besseren Einsicht des Stän-
man mit der Flexibilisierung unten und in der Mitte anfangen derates -, wehren wir uns nicht dagegen, die materielle Diffe-
könnte. Es gibt jedoch genügend Gründe, dies im unteren renz bei der Teilrevision des Beamtengesetzes aus dem Weg
und mittleren Bereich nicht zu tun, z. B. die Amtsdauer nicht zu schaffen, indem wir uns wohl oder übel dem Ständerat an-
aufzuheben. schliessen.
Die Folgen einer Aufhebung dürfen nicht aus der Sicht der Der Macht des Faktischen beugen wir uns, weil angesichts der
heutigen Rezession beurteilt werden. Ohne Amtsdauer wären eindeutigen Stellungnahme des Ständerates eine Flexibilisie-
die Austritte und damit der Personalmangel in der Hochkon- rung der Dienstverhältnisse der sogenannten höheren Kader-
junktur viel gravierender gewesen. Bereits damals spielte die beamten zumindest in diesem Teilrevisionsschritt als kaum
relative Sicherheit des Arbeitsplatzes eine grosse Rolle, ob- mehr realisierbar erscheint. Entsprechend war die vorbera-
wohl viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundes und tende Kommission einstimmig.
seiner Betriebe von der Privatwirtschaft finanziell bessere An- Nun hat Herr Nebiker einen Einzelantrag auf Festhalten ge-
gebote erhielten. Eine kürzlich durchgeführte Umfrage eines stellt Ich persönlich habe nach wie vor Sympathie für diesen
privaten Instituts beim PTT-Personal bestätigt, dass die Ar- Antrag und begrüsse ihn als Demonstration; es werden ihm si-
beitsplatzsicherheit an erster Stelle steht cher auch einige Fraktionskollegen zustimmen. Ich bin aber
In der Eintretensdebatte habe ich letztes Jahr im Zusammen- heute nicht mehr völlig sicher, ob er angesichts des Ent-
hang mit der Flexibilisierung der Dienstverhältnisse der ober- scheids des Ständerates noch ein erfolgversprechender Weg
sten Kader im Auftrag der sozialdemokratischen Fraktion fol- ist, die Flexibilisierung voranzutreiben.
gendes gesagt: «All die obersten Kader auf einen Schleuder- Was umgekehrt die bessere Einsicht anbelangt, haben wir
sitz mit reduzierter Schubkraft zu setzen, kann für unser Land zwar bei der ersten Beratung im Nationalrat ausdrücklich dar-
eine teure und schädliche Lösung werden. Die öffentlichen auf hingewiesen, dass die Flexibilisierung bei den unteren Be-
Verwaltungen in der Schweiz und die Bundesverwaltung im amtenkategorien, wo keine hoheitlichen Aufgaben zur Diskus-
besonderen geniessen allen Unkenrufen zum Trotz einen gu- sion stehen, leichter zu bewerkstelligen sein würde als bei den
ten und im internationalen Vergleich ausgezeichneten Ruf. höheren Kaderbeamten. Insofern stimmen wir also mit dem
Die Beamtinnen und Beamten gelten als unabhängig, und sie Ständerat überein. Dennoch bedauern wir, dass der Ständerat
sind unbestechlich. Diese Unabhängigkeit, insbesondere nun mit dieser Begründung vom vorgeschlagenen und in der
auch der Chefbeamten, von starken Pressure-groups, von parlamentarischen Initiative Allenspach geforderten Flexibili-
Einzeleinflüssen, ist nicht zuletzt Ausfluss unseres Beamten- sierungsschritt bei den höheren Kaderbeamten Abstand neh-
rechts, das ihnen eine gewisse Sicherheit gibt.... men will und auf die Totalrevision verweist Auch wenn dieser
Es ist dem klaren Blick und dem geraden Weg sehr abwegig, Schritt wohl nicht bei jener Kategorie vorgenommen worden
wenn Chefbeamte ständig mit dem einen Auge auf die politi- wäre, wo er am problemlosesten zu vollziehen gewesen wäre,
sche und wirtschaftliche Macht und mit dem anderen Auge auf so hätte er doch vor einer Totalrevision des Beamtengesetzes
eineAbgangspositioninderPrivatwirtschaftschielen müssen.» die Möglichkeit gegeben, erste Erfahrungen mit der Flexibili-
Am Schluss habe ich zu diesem Problemkomplex wörtlich er- sierung von Dienstverhältnissen zu machen.
klärt: «Es ist zu hoffen, dass der Ständerat, welcher die staats- So stehen wir nun vor einer unbefriedigenden Situation: Ver-
politischen Auswirkungen gründlich analysieren wird, allen- bal besteht volle Einigkeit darüber, dass das siebzigjährige
falls Korrekturen in unserem Sinne oder sogar Nichteintreten Beamtenrecht nicht mehr genügt, dass es insbesondere zu
beschliessen wird.» (AB 1994 N 806) Diese Hoffnung hat sich starr und unbeweglich ist Dieser verbalen Einsicht folgen aber
nun mit der Streichung der Artikel 62b bis 62f durch den Stän- keine Taten. Was an schüchternen Versuchen Richtung Flexi-
derat und in der Folge auch durch den Antrag der Staatspoliti- bilisierung -vor allem im Besoldungsbereich - in dieser Teilre-
schen Kommission unseres Rates erfüllt vision noch an Substanz übrigbleibt, vermag am Eindruck
Nachdem nun Herr Nebiker den Antrag auf Festhalten stellt, nichts zu ändern, dass der Berg allerhöchstens ein Mäuschen
muss ich auf die Diskussion und den klaren Entscheid des geboren hat, und zwar ein an Auszehrung leidendes.
Ständerates kurz eingehen. Ich gestatte mir deshalb, einige Wenn wir dem vorliegenden «Revisiönchen» die Zustimmung
Sätze aus dem Votum des ständerätlichen Berichterstatters zu nicht entziehen wollen, so verbindet sich diese Haltung mit
zitieren: «Die Staatspolitische Kommission will dies einstim- der Erwartung, dass die Totalrevision des Beamtengesetzes,
migstreichen (Art 62b-62f Beamtengesetz-Entwurf). Warum? welche vorzubereiten der Bundesrat durch eine Motion be-
Ich kann das mit einem einfachen Bild erklären. Aus der Sicht auftragt ist und welche bis 1997 realisiert sein soll, nun eben
der Kommission bedeutet die Vorlage einen Schleudersitz für um so energischer und nachdrücklicher vorangetrieben wird
verpolitisierte Chefbeamte. Den Knopf für den Schleudersitz und dass dabei - durchaus im Einklang mit den Vorstellun-
drückt der jeweilige Departementschef. Damit der Beamte gen des Ständerates - der Grundsatz der Flexibilisierung der
nicht abstürzt, gibt man ihm einen 'Fallschirm' mit (in der Höhe Dienstverhältnisse nicht auf bestimmte Kategorien be-
von zwei Jahreslöhnen). Aber Schaden nimmt die Maschine - schränkt wird, sondern auf breiter Front zur Einführung
das ist bei jedem Schleudersitz so -, das ist der ganze Bund, gelangt Das, glaube ich, ist vielleicht fast der erfolgver-
das ist die ganze Bundesverwaltung, wir selber.» sprechendere Weg.
14. März 1995 N 597 Beamtengesetz Teilrevision
Wir legen um so mehr Wert darauf, diese Erwartung hier sehr Als Kommissionsmitglied kann man schon etwas frustriert
deutlich auszusprechen, als wir - um es zurückhaltend zu for- sein, wenn man bedenkt, dass die ganzen Kosten der Bera-
mulieren - einigermassen verunsichert sind, wie ausgeprägt tung in den Kommissionen und in den beiden Kammern mit al-
es in dieser Hinsicht mit dem Handlungswillen des Bundesra- lem Drum und Dran in etwa die 50 000-Franken-Grenze er-
tes bestellt ist. Er hat jedenfalls zwischen den beiden Bera- reicht haben, und am Schluss stehen wir wieder ohne etwas
tungsrunden in dieser Kammer eine perfekte Pirouette hinge- da Das geht an die Glaubwürdigkeit unserer Arbeit
kriegt und marschiert nun in genau entgegengesetzter Rich- Aus diesem Grunde ist es zu verantworten, dass wir die Frage
tung als zu Beginn: In seiner Botschaft vertritt der Bundesrat noch einmal diskutieren. In der Kommission nahm man vom
noch die Meinung, die Anpassung der Kaderdienstverhält- Beschluss des Ständerates Kenntnis, d. h., man hat im Be-
nisse - immer im Sinne einer Flexibilisierung - an die gewan- wusstsein des Beschlusses des Ständerates nicht mehr im
delten Verhältnisse könne nicht mehr länger aufgeschoben Detail Stellung genommen. Der seinerzeitige Antrag und Be-
werden. Jetzt plädiert er für das haargenaue Gegenteil und schluss wurden nicht wiederaufgenommen.
macht eine Teilrevision beliebt, welche an der Inflexibilität der Der Antragsteller hat in seinen grundsätzlichen Überlegungen
Dienstverhältnisse kein Jota ändert. bestimmt Probleme aufgezeigt, die nach wie vor ungelöst sind
Abschliessend möchten wir noch darauf hinweisen, dass und deren Behandlung absolut berechtigt ist Es geht beim
sich beim gewissermassen als Anhang zu behandelnden Entscheid des Parlamentes um die Grundsatzfrage: Wollen
Geschäft, der parlamentarischen Initiative Allenspach zum wir die Teilflexibilisierung jetzt - im Sinne unseres seinerzeiti-
Dienstrecht der Beamten der Überklasse, die Ausgangslage gen Beschlusses - durchziehen, oder wollen wir, gemäss Ent-
geändert hat Wenn wir der Teilrevision in der Fassung des scheid des Ständerates, die Problematik verschieben, bis
Ständerates zustimmen, ist die parlamentarische Initiative Al- man eine Gesamtrevision des Beamtengesetzes vornimmt?
lenspach nämlich keineswegs erfüllt. Wir sollten sie im Hin- Ein entsprechender Vorstoss steht bereits im Raum. Sie müs-
blick auf die Totalrevision zumindest im Hinterkopf behalten. sen selber entscheiden, ob Sie jetzt teilrevidieren oder ob Sie
Denn wie auch immer: Die Forderung nach Flexibilisierung das Ganze verschieben wollen.
darf heute nach unserer Auffassung - zumindest als Ge- Die Kommission hat sich dem Ständerat angeschlossen und
danke - nicht abgeschrieben werden. beantragt aus diesem Grunde, dass der Antrag Nebiker abzu-
lehnen sei.
Ruckstuhl Hans (C, SG): Die CVF-Fraktion hat sich nach dem
Ständerat nochmals mit dem Beamtengesetz befasst Dabei Borei François (S, NE), rapporteur: M. Nebiker n'a pas pré-
haben wir uns gefragt, was von der Revision übrigbleibt, senté cette proposition en séance de commission, ce qui fait
nachdem der Ständerat einige Veränderungen vorgenom- qu'il n'y a pas eu de débat sur cette question. Je traduis le pro-
men hat Von den drei Zielen - Flexibilisierung der Löhne, cès-verbal: «La présidente: Je constate que vous vous ralliez à
Flexibilisierung der Angestelltenverhältnisse, organisatori- la décision du Conseil des Etats. Ainsi sont supprimés toutes
sche Vereinfachungen - hat der Ständerat das wohl auffällig- les divergences concernant l'article 1er alinéa Ibis, la
ste Paket der Flexibilisierung der Kaderanstellungsverhält- section III et l'article 2 des dispositions transitoires.»
nisse herausgebrochen. Die Begründungen haben aber et- La conclusion de votre commission est donc: se rallier à la dé-
was für sich. Die Veränderungen im Kaderbereich sind mit cision du Conseil des Etats.
Bezug auf die Auswirkungen im Umfeld der betroffenen Per-
sonen zuwenig abgeklärt Nebst positiven Aspekten sind vor Stich Otto, Bundesrat: Ich bitte Sie, der Kommissionsmehrheit
allem die Folgen für die unter diesen Betroffenen liegenden und dem Ständerat zuzustimmen und den Antrag Nebiker ab-
Entscheidungsträger zu wenig mitberücksichtigt worden. Die zulehnen. Wenn der Antrag Nebiker Erfolg haben sollte,
ganze Entscheidfindung oder Zuständigkeit würde schwerfäl- müsste auch Artikel 36 Absatz 2 wieder korrigiert werden. Das
liger; ein Spareffekt, wie er ebenfalls vorgesehen war, kann hat Herr Nebiker offensichtlich vergessen.
nicht ausgemacht werden. Ich hoffe natürlich, dass der Antrag Nebiker abgelehnt wird. Er
Wir begreifen, dass der Bundesrat trotzdem mit den übrigen hat gesagt, der Berg habe ein Mäuslein geboren und der Bun-
Beschlüssen, die hier vorliegen, die Revision durchziehen will, desrat habe eine Pirouette gemacht Der Bundesrat kann es
dass er die Flexibilisierung der Löhne und die Einführung ei- grundsätzlich machen, wie er will: Entweder ist er stur, oder er
ner Leistungskomponente sowie die organisatorischen Ver- macht Pirouetten, auf jeden Fall macht er es nicht richtig. Aber
einfachungen durchführen und damit Erfahrung für die Total- hier muss man sagen, mit dieser Teilrevision machen wir einen
revision des Beamtenrechts sammeln will. sehr entscheidenden Schritt in Richtung Flexibilisierung: Wir
Etwas seltsam aufgefallen ist mir persönlich die Reaktion ver- flexibilisieren die Anfangslöhne. Wir bekommen dort etwas
schiedener Beamten- und Gewerkschaftszeitungen. Obwohl mehr Freiheit. Wir führen eine Entlöhnung ein, die nicht mehr
mir als Fraktionssprecher Begriffe untergejubelt wurden, die stur nach Gesetz fortschreitet, sondern die Leistung berück-
ich nie gebraucht habe, erhielt ich von den verantwortlichen sichtigt
Redaktionen nicht einmal Antwort auf meine Intervention. Das wird für die Bundesverwaltung und die Chefs in der Ver-
Wenn wir als Parlamentarier aufgefordert werden, uns nicht waltung nicht einfach sein. Es ist viel einfacher, wenn man sa-
mehrzu beamtenrechtlichen Angelegenheiten zu äussern, weil gen kann, jemand hätte viel mehr Lohn verdient, aber das Sy-
wir- ich zitiere die Beamtenzeitung - «als Parlamentarier eben- stem beim Bund sei so stur, darum sei eine Erhöhung nicht
falls von der Futterkrippe des Staates profitieren», so frage ich möglich. Wenn man aber sagen muss, jemand müsse zuerst
mich, was wir hier in diesem Zusammenhang noch tun sollen. mehr leisten, bevor er mehr bekomme, wird es viel schwieri-
Es liegt der CVP und mir fern, die unbestrittene Qualität breiter ger. Man sollte das nicht unterschätzen. Mit dieser Änderung
Kreise der Schweizer Beamtenschaft anzuzweifeln oder gar machen wir auch gewisse Einsparungen, indem wir von einer
herabsetzen zu wollen. Hingegen kann ich mir schlecht vor- unechten Familienzulage zu einer echten Familienzulage
stellen, dass es den Beamtenorganisationen daran liegen kommen. Es ist nicht einfach nichts, sondern es ist ein sinnvol-
kann, Missbräuche-unddiegibt es nachweisbar da und dort- ler Schritt.
in Abrede zu stellen und zu verteidigen. Dies wäre nur zum Der Ständerat stand vor der Wahl, entweder alles zurückzuwei-
Schaden der verantwortungsvollen Diener unseres Staates. sen oder das herauszustreichen. Es ist sinnvoll, die Flexibili-
Wenn die CVP-Fraktion dem reduzierten Entwurf des Stände- sierung herauszustreichen und die ganze Geschichte noch
rates heute zustimmt, so vor allem im Hinblick auf die Totalrevi- einmal gründlich zu überlegen. Es ist wohl möglich, dass am
sion des Beamtengesetzes. Schluss die Geschichte viel teurer käme, als man sich das vor-
Ich bitte Sie, dies ebenfalls zu tun. gestellt hat Aber deshalb sollte man heute tun, was man heute
tun kann.
Seiler Hanspeter (V, BE), Berichterstatter: Herrn Nebiker Wenn Sie dem Antrag Nebiker zustimmen, kann man davon
kommt das Verdienst zu, dass diese Frage im Plenum noch ausgehen, dass diese Teilrevision auf den 1. Januar 1996
einmal diskutiert wird. Es war auch die Hauptfrage bei dieser nicht mehr fertig wird, dass wir so weiterwursteln müssen und
ganzen Revision. nicht vom Fleck kommen. Im Ständerat war die Meinung klar:
Statut des fonctionnaires. Révision partielle 598 N 14 mars 1995
entweder streichen oder zurückweisen. Mit einer Zurückwei- teres gewährleistet ist, habe ich in der Kommission beantragt,
sung müssten wir die ganze Flexibilisierung bearbeiten, wir dass die paritätisch besetzten Kommissionen der PKB und der
müssten eine Zusatzbotschaft machen. Das geht nicht so PHK bzw. eine Delegation vor dem Erlass oder der Änderung
kurzfristig, das muss ich Ihnen sagen. Auch stammt diese Vor- des Pensionskassenbeschlusses durch die vorberatenden
lage von 1993, das muss man sehen. So einfach ist es nicht parlamentarischen Kommissionen anzuhören sind und ein
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Differenzen bereinigen Vorschlagsrecht haben.
würden, wenn Sie der Kommissionsmehrheit und dem Stän- Die Diskussion in der Kommission war sehr interessant. Es
derat zustimmen würden. Wir haben den Auftrag, die Totalrevi- gab bürgerliche Parlamentarier, die es als selbstverständlich
sion in Angriff zu nehmen. Lassen Sie uns noch einige Zeit, um erachteten, dass eine Anhörung durchgeführt werde, da hier
Erfahrungen zu sammeln, dann können Sie später die Totalre- Konsensfindung im Vordergrund stehe. Andere fanden es
vision neu diskutieren. eine Zumutung und eine Bevorzugung: Da könnten ja dann
alle kommen - z. B. die Hausbesitzer, wenn das Raumpla-
Nebiker Hans-Rudolf (V, BL): Nur ganz kurz, Herr Bundesrat nungsgesetz zur Diskussion stehe. Der Antrag wurde leider
Stich: Auch in diesem Rat war die Meinung klar, und es be- mit 13 zu 8 Stimmen abgelehnt
steht gar kein Grund, weshalb wir unsere Meinung aufgrund Wir haben ihn nicht als Minderheitsantrag gestellt Wenn
der Meinung des Ständerates plötzlich ändern sollten. Hier ha- schon die Staatspolitische Kommission, die eigentlich das
ben sogar die Sozialdemokraten und offenbar auch die Ge- staatspolitische Gewissen unseres Rates sein sollte, den Un-
werkschaften zugestimmt terschied zwischen Subventionsempfängern-um nur ein Bei-
Ich bitte Sie also nochmals, an unserem seinerzeitigen Ent- spiel zu nennen - und der Behandlung von Personalfragen,
schluss festzuhalten. wo das Parlament die Rolle des Arbeitgebers zu spielen hat,
nicht sieht, wäre es im Plenum hoffnungslos gewesen. Wir
Le président: Je précise que le vote qui intervient ici à sind aber der Meinung, dass die parlamentarischen Kommis-
l'article 1er alinéa Ibis est valable pour l'article 36 alinéa2, sionen auch ohne meinen Antrag verpflichtet sind, die Versi-
pour la section III et pour l'article 2 des dispositions transi- chertenvertreter anzuhören; dies nicht nur, weil die Versicher-
toires. ten etwa 50 Prozent an das vorhandene Deckungskapital bei-
getragen haben und mehr als ein Drittel der Beiträge leisten,
Abstimmung - Vote sondern weil der Gesetzgeber - das sind Sie - dies zwingend
Für den Antrag der Kommission 78 Stimmen vorschreibt
Für den Antrag Nebiker 58 Stimmen In Artikel 51 Absatz 5 des Bundesgesetzes über die berufliche
Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge heisst es näm-
Art. 36 Abs. 2 lich: «Erlässt nach Artikel 50 Absatz 2 der Bund, der Kanton
Antrag der Kommission oder die Gemeinde die Bestimmungen der Vorsorgeeinrich-
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates tung, so ist das paritätisch besetzte Organ anzuhören.» Aber
auch in der von Ihnen am 15. Dezember 1994 genehmigten
Art. 36 al. 2 Verordnung über die Pensionskasse des Bundes wird in Arti-
Proposition de la commission kel 64 Absatz 1 klar festgeschrieben: «Es wird eine paritäti-
Adhérer à la décision du Conseil des Etats sche Kommission der PKB (Kassenkommission) bestellt Bei
Fragen der Finanzierung, Vermögensverwaltung und vor Än-
Angenommen -Adopté derungen der Statuten und Ausführungsbestimmungen ist die
Kommission anzuhören. Sie hat ein Vorschlagsrecht»
Art. 48 Abs. 1,1 bis, 2 Auch wenn mein Antrag in der Kommission abgelehnt worden
Antrag der Kommission ist, werden sich die eidgenössischen Räte wenigstens an das
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates von Ihnen erlassene Gesetz bzw. an die von Ihnen geneh-
migte Verordnung halten und das von den Versicherten zu
Art. 48 al. 1,1 bis, 2 Recht beanspruchte Anhörungs- bzw. Vorschlagsrecht re-
Proposition de la commission spektieren.
Adhérer à la décision du Conseil des Etats Mit diesem Vorbehalt kann die sozialdemokratische Fraktion
dem Antrag des Ständerates und der Kommission zustimmen,
Eggenberger Georges (S, BE) : Im Namen der sozialdemokra- der gegenüber der vom Nationalrat mit einer knappen Mehr-
tischen Fraktion beantrage ich Ihnen, bei Artikel 48 der Fas- heitangenommenen Formulierung klar vorzuziehen ist
sung des Ständerates und der Kommission zuzustimmen.
Der in der Junisession knapp angenommene Antrag Bührer Angenommen -Adopté
Gerold war ja nicht «das Gelbe vom Ei», da sich das Parlament
viermal mit der Pensionskasse hätte befassen müssen: einmal Art. 62b-62f; Ziff. II Ziff. 2 Art. 2
mit dem Bundesgesetz über die beruf liehe Alters-, Hinterlasse- Antrag der Kommission
nen- und Invalidenvorsorge, das auch die Grundlage der Sta- Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
tuten der PKB und der PHK bildet, dann mit Artikel 48 des Be-
amtengesetzes und zweimal mit einem nicht allgemeinver- Antrag Nebiker
bindlichen Bundesbeschluss. Das staatspolitische Gewissen Festhalten
des Parlamentes, das eben der Ständerat vielfach ist, kommt
mit drei Phasen parlamentarischer Beratungen aus. Richtiger- Art. 62b-62f; eh. II eh. 2 art. 2
weise werden Detailfragen und Ausführungsbestimmungen in Proposition de la commission
die Kompetenz des Bundesrates verwiesen, der zudem Ne- Adhérer à la décision du Conseil des Etats
benfragen an das Finanzdepartement delegieren kann.
Allerdings hat auch die Lösung des Ständerates den Nachteil, Proposition Nebiker
dass das Mitspracherecht der Versicherten bzw. ihrer Vertreter Maintenir
nicht geregelt ist Deshalb wäre die bisherige Lösung mit der
Genehmigung der Statuten durch das Parlament nach wie vor Angenommen gemäss Antrag der Kommission
der richtige Weg gewesen. Sie mag zwar aus der Sicht des Adopté selon la proposition de la commission
Parlamentes nicht ganz zu befriedigen. Das Parlament hat
sich aber schon bisher, wenn es eine Änderung der Statuten
wollte oder mit einer Änderung nicht einverstanden war,
durchgesetzt Dabei war jedoch die Mitsprache der Versicher-
ten immer gewährleistet Da jedoch mit dem neuen Artikel 48
das Anhörungs- und Vorschlagsrecht nicht mehr ohne wei-
14. März 1995 N 599 Parlamentarische Initiative. Dienstrecht der Beamten
C. Bundesbeschluss «über die Genehmigung der Ände- Flexibilisierung des Dienstverhältnisses der Beamten der
rung der EVK-Statuten Überklasse vorgeschlagen. Die generelle Zielsetzung der In-
C. Arrêté fédéral approuvant la modification des statuts de itiative ist damit erfüllt Im Rahmen der parlamentarischen Be-
la CFA handlung der Vorlage des Bundesrates, welche im Nationalrat
in der Frühjahrssession 1994 stattfindet, bietet sich die Gele-
Antrag der Kommission genheit, zu den Vorschlägen des Bundesrates im Detail Stel-
Nichteintreten lung zu nehmen und diese allenfalls im Sinne der Initiative zu
(Ersetzt durch Vorlage 94.070, angenommen durch Bundes- modifizieren. Eine selbständige Behandlung der Initiative ist
beschluss vom 15. Dezember 1994) daher nicht mehr nötig.
Proposition de la commission Zölch Elisabeth (V, BE) présente au nom de la Commission
Ne pas entrer en matière des institutions politiques (CIP) le rapport écrit suivant:
(Remplacé par le projet 94.070, adopté par arrêté fédéral du
15 décembre 1994) L'initiative parlementaire Allenspach, déposée le 13 décembre
1990, demande une modification du Statut des fonctionnaires
Angenommen -Adopté donnant au Conseil fédéral une plus grande marge de ma-
noeuvre à l'égard de la situation juridique des fonctionnaires
hors-classe. Le gouvernement devrait pouvoir engager des
An den Ständerat-Au Conseil des Etats fonctionnaires hors-classe selon le droit des obligations et ré-
silier à n'importe quel moment leurs rapports de service sans
devoir engager au préalable de procédure disciplinaire ni
prouver que le fonctionnaire en question est inapte à servir.
#ST# 90.271 Considérations de la commission
Traitement au sein du Parlement
Parlamentarische Initiative Sur proposition de la commission chargée de l'examen préa-
(Allenspach) lable de l'objet (24 juin 1991), le Conseil national a décidé, le
18 septembre 1991, par 75 voix contre 28, de donner suite à
Dienstrecht der Beamten der Überklasse
l'initiative. Au cours de la session d'hiver 1991, la Commission
Initiative parlementaire des institutions politiques a été chargée de l'élaboration d'un
(Allenspach) projet de loi. Le délai de présentation d'un rapport au Conseil,
Statut des fonctionnaires hors-classe fixé conformément à l'article 21 quater alinéa 5 de la loi sur les
rapports entre les Conseils, est arrivé à échéance lors de la
Abschreibung - Classement session d'hiver 1993.
Le 25 février 1992, la commission a pris connaissance des in-
Siehe Jahrgang 1991, Seite 1489 - Voir année 1991, page 1489 tentions du Conseil fédéral de proposer, dans un avenir pro-
Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN che, une révision partielle du Statut des fonctionnaires sus-
ceptible de satisfaire aux exigences de l'initiative. Au vu de
cette situation, la commission a décidé de différer le traitement
de l'initiative et d'attendre le projet de loi du Conseil fédéral.
Projet de loi du Conseil fédéral
Zölch Elisabeth (V, BE) unterbreitet im Namen der Staatspoliti- Par le biais du message du 20 octobre 1993, le Conseil fédéral
schen Kommission (SPK) den folgenden schriftlichen Bericht: a soumis au Parlement un projet de modification du Statut des
fonctionnaires, lequel propose notamment une flexibilisation
Mit seiner am 13. Dezember 1990 eingereichten parlamentari- des rapports de service des fonctionnaires hors-classe. Le
schen Initiative fordert Nationalrat Allenspach eine Änderung mandat général de l'initiative est ainsi réalisé. Dans le cadre du
des Beamtengesetzes, welche dem Bundesrat ein flexibleres traitement parlementaire du projet du Conseil fédéral, qui a
Handeln gegenüber Beamten der Überklasse erlauben lieu lors de la session de printemps 1994, le Conseil national
würde. Beamte der Überklasse sollten auch obligationen- est en mesure de se prononcer dans le détail sur les proposi-
rechtlich angestellt werden können. Der Bundesrat sollte das tions du Conseil fédéral et de les modifier, le cas échéant, dans
Dienstverhältnis von Beamten der Überklasse jederzeit auflö- le sens de l'initiative. En conséquence, un traitement de l'initia-
sen können, ohne vorgängig ein Disziplinarverfahren durch- tive par la commission est devenu superflu.
führen oder die Dienstuntauglichkeit nachweisen zu müssen.
Antrag der Kommission
Erwägungen der Kommission Die Initiative als erfüllt abschreiben.
Behandlung im Parlament
Auf Antrag der vorprüfenden Kommission vom 24. Juni 1991 Proposition de la commission
beschloss der Nationalrat am 18. September 1991 mit 75 zu Classer l'initiative, son but étant réalisé.
28 Stimmen, der Initiative Folge zu geben. In der Winterses-
sion 1991 wurde die Initiative zur Ausarbeitung einer Vorlage Allenspach Heinz (R, ZH): Ich hatte 1990 eine parlamentari-
der Staatspolitischen Kommission zugewiesen. Die gemäss sche Initiative betreffend Flexibilisierung des Dienstverhältnis-
Artikel 21 quater Absatz 5 des Geschäftsverkehrsgesetzes ge- ses der Beamten der Überklasse eingereicht Der Nationalrat
setzte Frist zur Berichterstattung an den Rat lief in der Winter- hat dieser Initiative in der ersten Phase zugestimmt Mit den
session 1993 ab. Anträgen des Bundesrates und den früheren Beschlüssen des
Die Kommission nahm am 25. Februar 1992 Kenntnis von der Nationalrates wäre dem Anliegen dieser Initiative materiell ent-
Absicht des Bundesrates, dem Parlament in naher Zukunft sprochen worden, sie hätte als materiell erfüllt abgeschrieben
eine Teilrevision des Beamtengesetzes vorzuschlagen, wel- werden können.
che das Anliegen der Initiative erfüllen würde. Bei diesem Heute stelle ich fest, dass diese Initiative materiell nicht erfüllt
Stand der Dinge beschloss die Kommission, die selbständige und den Anliegen nicht Rechnung getragen worden ist For-
Behandlung dieser Initiative vorläufig auszusetzen und die mell hat es aber wenig Sinn, diese Initiative aufrechtzuerhalten
Vorlage des Bundesrates abzuwarten. und darauf zu beharren. Das Parlament hat mindestens vor-
Vorlage des Bundesrates läufig die Flexibilisierung des Dienstverhältnisses der Bundes-
Mit seiner Botschaft vom 20. Oktober 1993 unterbreitete der beamten abgelehnt
Bundesrat dem Parlament einen Entwurf für eine Änderung Weil das starre Beamtenrecht den Anforderungen der heuti-
des Beamtengesetzes. Darin wird unter anderem auch eine gen Zeit nicht mehr entspricht, müssen meines Erachtens nun
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Beamtengesetz. Teilrevision
Statut des fonctionnaires. Révision partielle
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1995
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.077
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 14.03.1995 - 08:00
Date
Data
Seite 594-599
Page
Pagina
Ref. No 20 025 412
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.
Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.
Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.