Federal Law on Political Rights Partial Revision Case
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case concerns a partial revision of the Federal Law on Political Rights. The legislative body initially split the proposed changes, passing measures related to federal elections (Beschluss B) while deferring other aspects. The remaining proposal (Entwurf A) focused on adjustments to voting procedures, popular initiatives, and referendums, primarily to address issues arising from increased use of these rights. The court's decision affirmed that these were necessary adaptations to the existing legal framework, not fundamental changes, and that while the overall principle of revision was agreed upon, specific details required further deliberation.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 68 GRN, Art. 68 RCN, Art. 11 Titel, Art. 11 titre, Art. 11 Ab; Federal Law on Political Rights Partial Revision Case: The legislative body initially split the proposed changes, passing measures related to federal elections (Beschluss B) while deferring other aspects. The remaining proposal (Entwurf A) focused on adjustments to voting procedures, popular initiatives, and referendums, primarily to address issues arising from increased use of these rights. The court's decision affirmed that these were necessary adaptations to the existing legal framework, not fundamental changes, and that while the overall principle of revision was agreed upon, specific details required further deliberation.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis article is mentioned as a category for the legislative proposal, implying its relevance to the overall legal framework being discussed.
Volltext
8. März 1995 N 441 Bundesgesetz über die politischen Rechte
mes juridiques ou, Monsieur Oehler, pire encore, par une ap- Der Nationalrat hat die Vorlage des Bundesrates dann noch-
plication jusqu'au-boutiste, extrême, que l'on viendrait à en mals gesplittet, weil er befürchtete, nur schon ein Gesamtpa-
faire dans les administrations publiques. ket aller vorgeschlagenen Änderungen auf Gesetzesstufe
C'est la raison pour laquelle nous négocions depuis le début könnte entweder lange im parlamentarischen Verfahren hän-
de l'année 1994 avec nos partenaires autrichiens. Nous avons genbleiben oder gar in einer Referendumsabstimmung schei-
encore connu une nouvelle phase de négociations au mois de tern und stünde für die Nationalratswahlen 1995 jedenfalls
novembre 1994. Nous ne lâcherons ces négociations que nicht zur Verfügung.
lorsqu'elles auront abouti à des résultats tangibles. La volonté Der Beschluss B umfasste deshalb in seinem Kern die Bestim-
du côté du gouvernement suisse est d'arriver à des solutions mungen zum Verfahren bei den eidgenössischen Wahlen: die
utilisables dans le terrain et d'éviter une quasi-discrimination Regelung der Unterschriftenquoren und der Listenverbindun-
régionale et locale qui aurait des effets très fâcheux, en particu- gen beispielsweise, um nur die am meisten diskutierten zu
lier sur toute la Suisse orientale. nennen. Dabei klangen in diesem Saal zwar Referendumsdro-
Nous ne pouvons pas, naturellement, par ces négociations, hungen an. Die entsprechende Frist lief indessen Mitte letzten
nier et corriger le fait que nous relevons, je le répète, de deux Jahres ungenützt ab, so dass die diesjährigen Wahlen im
systèmes juridiques différents, mais nous devons pouvoir au Herbst plangemäss nach neuem Recht stattfinden können.
moins accommoder nos conditions de coexistence, et c'est Der Entwurf A beschäftigt sich demgegenüber nun schwerge-
dans ce sens, Monsieur Oehler, que le Conseil fédéral travaille wichtig mit den Abstimmungen sowie den Volksrechten, Initia-
en ne lâchant pas un pied dans la négociation avec Vienne. tiven und Referenden. Dabei wird nirgendwo grundsätzlich
anderes oder gar Revolutionäres vorgeschlagen. Die Revi-
sionsbedürftigkeit des Bundesgesetzes über die politischen
Rechte - im übrigen noch keine zwanzig Jahre alt- blieb in der
#ST# 93.066 Kommission vielmehr gerade deshalb unbestritten, weil es
durchwegs um blosse Anpassungen geht, und zwar um An-
Bundesgesetz passungen, die sich im wesentlichen durch den gesteigerten
über die politischen Rechte. Gebrauch der Volksrechte, insbesondere von Initiative und
Referendum, ergeben. Um das an einem Beispiel zu belegen:
Teiländerung Der «Betriebsunfall», der seinerzeit beim Entscheid darüber
Législation sur les droits politiques. passiert ist, ob das Referendum gegen die Neat zustande ge-
Révision partielle kommen sei, führte naheliegenderweise dazu, dass der Me-
chanismus und die Fristen bei der Sammlung und Einrei-
Fortsetzung - Suite chung von Unterschriften überprüft wurden und dass nun eine
Anpassung vorgeschlagen wird.
Siehe Jahrgang 1994, Seite 663 - Voir année 1994, page 663 Mit anderen Worten und um zur Wertung der Vorlage zu kom-
Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art 68 RCN men: Wir haben keinen grossen Wurf vor uns, bei welchem
über grundsätzliche Weichenstellungen zu befinden wäre. Im
Gegenteil: Fast noch ausgeprägter als beim Beschluss B geht
es um Anpassungsarbeiten. Aber diese Anpassungen - diese
«Pinselrenovation» am Gebäude unserer politischen Rechte -
A. Bundesgesetz über die politischen Rechte sind nicht nur im Umfeld der Wahlen, sondern auch im Be-
A. Loi fédérale sur les droits politiques reich, der im weitesten Sinne mit den Abstimmungen zu tun
hat, notwendig und dringlich. Und wie wir alle wissen: Es ist
Antrag der Kommission auch ein sensibler Bereich. Über diesen Grundsatz ist sich die
Eintreten vorberatende Kommission einig, während die Ausgestaltung
Proposition de la commission dieser «Pinselrenovation» in etwa einem halben Dutzend
Entrer en matière Punkten zu unterschiedlichen Auffassungen führte, die wir
nun in der Detailberatung zu bereinigen haben.
Fritschi Oscar (R, ZH), Berichterstatter: Den alten Kalauer auf
Entwurf A des Bundesgesetzes über die politischen Rechte Borei François (S, NE), rapporteur: Nous sommes en fait déjà
anzuwenden, es handle sich hier um ein totgeborenes Kind, entrés en matière lorsque nous avons voté la partie B de cette
das sich im Sande verlaufen habe, wäre ungerecht und sach- modification partielle de la législation sur les droits politiques.
lich verfehlt Zwar kein totgeborenes, aber mindestens ein ver- Dans la partie B, nous avons modifié la loi en ce qu'elle tou-
schupftes und verstossenes Kind ist der Entwurf A allerdings chait les élections à venir de cet automne. Il ne nous reste
schon. Der von der Vorlage des Bundesrates abgetrennte Be- maintenant qu'à faire le travail de détail pour les questions qui
schluss B ging in der Wintersession 1993 über die Bühne, étaient jugées moins urgentes à l'époque.
während der Entwurf A in der Sommersession 1994 traktan- Je ne vais pas répéter ce qu'a dit M. Fritschi Oscar, j'insisterai
diert war, dann aber aus dem Programm gekippt wurde. Und seulement sur une innovation qui est probablement l'innova-
seither scheint er sich insofern im Sande der Sessionsplanung tion principale pour les citoyens. Il s'agit des délais qui concer-
verlaufen zu haben, als er stets wieder dringlicheren Geschäf- nent les initiatives populaires.
ten den Vortritt zu lassen hatte. A juste titre, on se plaint souvent, dans ce pays, qu'entre le
Dass das Geschäft samt Fahne und einem Teil der Einzelan- moment où une initiative populaire est déposée et celui où le
träge seit einem Jahr pendent liegt, hat wohl die persönlichen peuple peut enfin se prononcer, il se déroule trop de temps. A
Archivierungsbemühungen mancher Kolleginnen und Kolle- tous les niveaux, la loi prévoit que des efforts seront faits pour
gen hier im Saal einem harten Test unterzogen. Zudem lässt gagner du temps, ce qui devrait permettre de raccourcir nota-
es dieser Umstand vielleicht doch als notwendig erscheinen, blement les délais. Concrètement, le peuple devrait pouvoir
dass man einleitend nochmals kurz den Rahmen skizziert, voter deux ans et demi après le dépôt d'une initiative popu-
auch wenn ich meinerseits kein eigentliches Votum zum Ein- laire, si celle-ci est rédigée en termes généraux, trois ans si
treten abgeben möchte. celle-ci comprend un texte rédigé de toutes pièces. Eventuel-
Beim Entwurf A handelt es sich um eine doppelt aufgeteilte lement, le Parlement s'accorderait une année supplémentaire
Vorlage. Schon der Bundesrat hat sich in seiner Botschaft auf s'il entend élaborer un contre-projet, mais nous n'aurions plus
einen Teilschritt beschränkt, indem er alle Revisionspostulate ces délais de six, sept, voire huit ans que nous connaissons à
wegliess, welche Verfassungsänderungen zur Folge gehabt l'heure actuelle.
hätten. Solche gibt es. Man denke nur etwa an die Frage der Pour le reste, je vous renvoie à la discussion de détail.
Aufhebung der einschränkenden Kantonsklausel bei Bun-
desratswahlen, über welche wir in der Sondersession bera- Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
ten haben. L'entrée en matière est décidée sans opposition
Législation sur les droits politiques 442 N 8 mars 1995
Detailberatung - Discussion par articles tive verfassen zu lassen, bewährt, wenn uns auch z. B. die Ab-
stimmung über die Alpen-Initiative und das widersprüchliche
Titel und Ingress, Ziff. l Einleitung, Ingress Verhalten danach anderes gelehrt hat Der Minderheitsantrag
Antrag der Kommission ist also keine bernisch bedingte verspätete Revanche an ei-
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates nem vorschnellen bernischen Bundesrat und seiner N 9. Aber
an diesem Beispiel zeigt sich eben die Problematik am besten.
Titre et préambule, eh. l introduction, préambule 2. Gemäss Vox-Analysen geniessen sämtliche Abstimmungs-
Proposition de la commission botschaften einen erstaunlich hohen Beachtungsgrad. Bei der
Adhérer au projet du Conseil fédéral Abstimmung vom 6. Juni 1982 haben z. B. 70 Prozent der
Stimmenden erklärt, sie hätten die Erläuterungen gelesen,
Angenommen -Adopté 71 Prozent haben sogar erklärt, dafür mehr als 10 Minuten auf-
gewendet zu haben. Womit auch bewiesen wäre, dass nicht
Art. 11 Titel, Abs. 2 alles, was aus dem Bundeshaus kommt, ungelesen im Papier-
Antrag der Kommission korb landet Damit ist auch klar, dass Abstimmungsbotschaf-
Titel ten einen nicht unbeträchtlichen Einfluss auf das Bild haben,
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates das sich das Volk von der Rolle und Bedeutung seiner Behör-
den macht
Abs. 2 Es geht letztlich um die Frage, wer dem Volk gegenüber für die
Mehrheit Gesetzgebung verantwortlich ist, der Bundesrat oder das Par-
.... Rechnung trägt Sie muss den Wortlaut der auf dem Stimm- lament Ich bin der Meinung, dass man aus zwei grundsätzli-
zettel gestellten Frage enthalten. Für Volksinitiativen .... oder chen Überlegungen am bisherigen System nicht mehr festhal-
zurückweisen. ten darf: erstens aus staatspolitischen Überlegungen, und
(Rest des Absatzes streichen) zweitens aus mehr praktischen Überlegungen, die ich noch
Minderheit genauer ausführen werde.
(Tschäppät Alexander, Borei François, Caspar-Mutter, Diener, 1. Zu den staatspolitischen Überlegungen: Nicht der Bundes-
Fankhauser, Gross Andreas, Meier Samuel) rat, sondern das Parlament unterbreitet dem Volk, allenfalls
Der Abstimmungsvorlage wird eine kurze, sachliche Erläute- auch den Ständen, Vorlagen zur Abstimmung. Also sollte es
rung des zuständigen Organs der Bundesversammlung bei- konsequenterweise auch die Abstimmungsbotschaft selber
gegeben, die auch den Auffassungen wesentlicher Minderhei- verfassen. Dass das so ist, ist in der Öffentlichkeit immer we-
ten Rechnung trägt Sie muss den Wortlaut der auf dem niger transparent, weniger klar. Ich erinnere da z. B. an die
Stimmzettel gestellten Frage enthalten. Für Volksinitiativen F/A-18-Abstimmung, an die Neat-Abstimmung. Da machen
und Referenden teilen die Urheberkomitees ihre Argumente einzelne Bundesräte aus Abstimmungen beinahe schon ein
dem zuständigen Organ der Bundesversammlung mit; dieses Plebiszit Hier im Rat werden Botschaften verabschiedet, die
berücksichtigt sie in seinen Abstimmungserläuterungen. Das ganz anders aussehen, als der Bundesrat sie will. Am Sonn-
zuständige Organ der Bundesversammlung kann ehrverlet- tagabend können Sie dann einen strahlenden Bundesrat se-
zende, krass wahrheitswidrige oder zu lange Äusserungen än- hen, der den Sieg jeweils für sich reklamiert, auch wenn er
dern oder zurückweisen. sich vorher noch vehement gegen die Vorlage oder Teile da-
(Rest des Absatzes streichen) von gestellt hat
Vorlagen kommen vom Parlament; das ist an und für sich dort
Art. 11 titre, al. 2 kein Problem, wo die Vorlage mit derjenigen des Bundesrates
Proposition de la commission identisch ist Da können wir problemlos Erläuterungen des
Titre Bundesrates akzeptieren. Problematisch, auch unbefriedi-
Adhérer à la décision du Conseil des Etats gend wird es dort, wo Vorlagen auf parlamentarische Initiati-
ven zurückgehen oder wo bundesrätliche Vorlagen vom Parla-
Al. 2 ment in wesentlichen Punkten verändert worden sind. Es gibt
Majorité sogar einige Vorlagen, die gegen den Willen des Bundesrates,
.... l'avis d'importantes minorités. Il doit contenir le libellé exact oder mindestens ohne sein Zutun, dem Volk vorgelegt wur-
de la question posée sur le bulletin de vote. Dans le cas d'une den^ B. das Stempelsteuergesetz oder der Zivildienstartikel,
initiative populaire.... ou trop longs. (Biffer le reste de l'alinéa) der auf eine parlamentarische Initiative zurückzuführen war.
Minorité Der Minderheitsantrag soll auch nicht signalisieren, das Parla-
(Tschäppät Alexander, Borei François, Caspar-Mutter, Diener, ment mache dann die Abstimmungsbotschaften etwa besser.
Fankhauser, Gross Andreas, Meier Samuel) Wenn Sie sich an die Parlamentsreform erinnern: Dort hat das
Le texte soumis à la votation est accompagné de brèves expli- Parlament die Abstimmungsbotschaft verfasst Der Schiff-
cations de l'organe compétent de l'Assemblée fédérale, qui bruch ist uns allen noch in «bester» Erinnerung geblieben.
doivent rester objectives et exposer également l'avis d'impor- Aber es ist doch mindestens eigenartig und weniger transpa-
tantes minorités. Il doit contenir le libellé exact de la question rent, wenn der Bundesrat Abstimmungsbotschaften zu Ge-
posée sur le bulletin de vote. Dans le cas d'une initiative popu- schäften verfasst, die nicht von ihm kommen oder vom Parla-
laire ou d'un référendum, le comité fait part de ses arguments ment völlig umgestaltet wurden. Das zeugt von einem eigenar-
à l'organe compétent de l'Assemblée fédérale, lequel les re- tigen Verständnis von Gewaltenteilung und Demokratie. Ich
prend dans ses explications. L'organe compétent de l'Assem- erinnere in diesem Zusammenhang nur an die Mehrwertsteu-
blée fédérale peut modifier ou refuser des propos portant at- ervorlage, die ganz anders aussah, als sie dann im Abstim-
teinte à l'honneur, manifestement contraires à la vérité ou trop mungsbüchlein vorgelegt wurde. Ich erinnere an die anste-
longs. hende 10. AHV-Revision, bei der der Bundesrat keinesfalls be-
(Biffer le reste de l'alinéa) absichtigte, das Rentenalter in der Botschaft zu erwähnen.
Trotzdem verfasst er auch dieses Mal wieder die Abstim-
Titel-Titre mungsbotschaft, und es wird auch dieses Mal wieder zu ei-
Angenommen -Adopté nem Dilemma für einzelne Bundesräte kommen. Von daher
kann ich mir durchaus vorstellen, dass es im Interesse des
Abs. 2-Al. 2 Bundesrates liegen könnte, künftig Abstimmungsbotschaften
nicht mehr selber zu verfassen.
Tschäppät Alexander (S, BE), Sprecher der Minderheit: Erlau- In der Vernehmlassung haben verschiedene Parteien auf die-
ben Sie mir zuerst zwei Vorbemerkungen. ses Problem aufmerksam gemacht Es gibt auch sehr viele
1. Unser Minderheitsantrag ist kein Misstrauensvotum gegen- Kantone, die dieses System bereits kennen. So hat sich dieses
über dem Bundesrat In der Vergangenheit hat sich das bishe- zum Beispiel in Bern, St Gallen, Schaffhausen, der Waadt,
rige System, die Abstimmungsbotschaft durch unsere Exeku- Glarus, Graubünden usw. gut bewährt. Aber auch der Kanton
8. März 1995 N 443 Bundesgesetz über die politischen Rechte
Zürich kennt schon heute ein solches System, wo der Kan- haben in der Regierungsreform immer wieder darüber disku-
tonsrat jeweilen nach Verabschiedung einer Botschaft ent- tiert, wie man diese Präsidien aufwerten könnte. Das ist ein
scheidet, wer die Abstimmungserklärungen zuhanden des kleiner Schritt dazu. Gleichwohl machen wir uns schon jetzt
Volkes ausarbeiten soll. wieder Sorgen, dass sich die Präsidenten zuviel aufbürden
Ich denke, das Demokratieverständnis und das Selbstver- würden.
ständnis dieses Parlamentes sprechen klar dafür, dass für Ab- Das letzte Argument: Wenn das Parlament es mache, würde
stimmungserläuterungen nicht mehr der Bundesrat, sondern es zu Zeitverzögerungen kommen. Auch das ist eine Frage
das Parlament federführend sein sollte. Dies die staatspoliti- des Selbstverständnisses. Wenn wir uns weiterhin gefallen
schen Überlegungen. lassen, dass in diesem Rat erklärt wird, dass wir gewisse Auf-
2. Zu den praktischen Argumenten, die es zu beachten gilt: gaben nicht wahrnehmen wollen, weil sie etwas kosten und
Der Bundesrat klagt immer wieder, er sei überlastet; er will ent- weil wir das Personal nicht haben, dann wird es zu Zeitverzö-
lastet werden, er will Staatssekretäre, die Sie ja in diesem Rat gerungen kommen. Aber solange wir immer noch das Gefühl
nicht bewilligt haben. Gleichwohl will er sich aber von dieser haben, ein eidgenössisches Parlament dürfe nicht mehr ko-
Arbeit nicht trennen. Er weiss eben um die Bedeutung und sten als eine eidgenössische Sportschule, so lange muss ich
auch um den Einfluss, der mit diesen Abstimmungserläute- Ihnen sagen: Dann sind wir eben selber schuld.
rungen auf den Stimmbürger ausgeübt werden kann. Ich möchte abschliessend noch einmal sagen: Es geht nicht
Die Botschaften werden selbstverständlich nicht vom Bundes- darum, den Bundesrat zu kritisieren. Es geht nur darum, auch
rat selbst, sondern von seiner Verwaltung ausgearbeitet. in der Öffentlichkeit klarzumachen: Das Parlament verabschie-
Diese Verwaltung vertritt die Bundesratsoptik, das ist auch gut det Vorlagen zuhanden des Volkes, das Parlament soll auch
so. Aber ich denke, für die Verwaltung stehen Sensibilitäten die entsprechenden Erläuterungen dazu verfassen, und das
des Parlamentes, Überlegungen des Parlamentes pro und Parlament soll die politische Verantwortung gegen aussen tra-
contra, nicht so sehr im Vordergrund. Die Verwaltung wird si- gen. Das ist das Kriterium.
cher von ihrer normalen Aufgabenstellung her weniger Ge-
währ dafür bieten, dass Minderheitsstandpunkte dargelegt Bühlmann Cécile (G, LU) : Wir haben uns dem Wunsch der an-
werden. deren Fraktionen angeschlossen, auf eine erneute Eintretens-
Wer andererseits aber die Meinungsbildung im Volk dadurch debatte zu verzichten. Weil es bei den politischen Rechten
fördern will, dass Pro und Contra möglichst ausgewogen dar- aber um eine uns sehr wichtige Sache geht, möchte ich doch
gestellt werden, wird das Parlament als das geeignetere Or- noch - bevor ich auf den Minderheitsantrag Tschäppät Ale-
gan betrachten müssen. Es liegt im Wesen des Parlamentes, xander zu sprechen komme-zwei Vorbemerkungen machen:
dass hier Mehrheits- und Minderheitsmeinungen zutage tre- Die Volksrechte sind in der direkten Demokratie, wie wir sie in
ten. Die Parlamentsdienste, welche sicher künftig für solche unserem Lande kennen, das zentrale Instrument für die Betei-
Vorarbeiten beigezogen werden müssen, sind es schon heute ligung der Bevölkerung am politischen Prozess und immer
gewohnt, Mehrheits- und Minderheitsmeinungen angemes- noch der beste Seismograph für gesellschaftliche Verände-
sen wiederzugeben. Es ist auch klar, dass für Abstimmungser- rungen. Deshalb verfolgen wir die Entwicklungen in diesem
läuterungen künftig nicht das gesamte Parlament zuständig Bereich mit ganz grosser Aufmerksamkeit. Wir sind nicht ge-
sein könnte. Gemäss dem Antrag der Minderheit wäre dies gen eine sinnvolle Überprüfung dieses Instruments der Demo-
das «zuständige Organ der Bundesversammlung». Im An- kratie. Es gibt ja auch tatsächlich noch Lücken, die zu füllen
hang der Fahne, in den Schlussbestimmungen, ist dieses Or- sind. Auf einige dieser Lücken kommen wir heute zu sprechen.
gan definiert als «erweitertes Präsidium» mit Ratspräsidenten, Andere Vorschläge zur Verfeinerung sind noch im vorparla-
Vizepräsidenten, je einem Mitglied aus National- und Stände- mentarischen Stadium.
rat sowie, mit beratender Stimme, dem Bundeskanzler und Sorge bereitet uns etwas, das im Moment Schule zu machen
den Berichterstattern der vorberatenden Kommissionen. Der scheint, nämlich der Versuch, nicht genehme Volksbegehren
Vorteil eines solchen Systems wäre sicher der - auch das ein mit formaljuristischen Argumenten als ungültig zu erklären,
altes Anliegen in diesem Parlament -, dass die Präsidien der statt sie mit politischen Argumenten zu bekämpfen. Es gibt
beiden Räte aufgewertet würden. Es ist aber auch eine Aufwer- zurzeit zwei aktuelle Vorlagen; auf eine möchte ich hier ein-
tung der vorberatenden Kommissionen, und es ist letztendlich gehen.
auch eine Entlastung des Bundesrates. Auch wenn wir die Initiative der Schweizer Demokraten «für
Welche Argumente sprechen dagegen? Ich würde behaup- eine vernünftige Asylpolitik», was den Inhalt an belangt, als jen-
ten, staatspolitisch sprächen gar keine Argumente dagegen. seits von Gut und Böse erachten, finden wir es trotzdem falsch,
Aber weil wir in der Schweiz sind, gibt es so typisch schweizeri- sie tel quel als ungültig zu erklären, weil wir damit aus den Ur-
sche Argumente, die immer ins Feld geführt werden, wenn es hebern höchstens noch Helden der Demokratie machen und
darum geht, etwas zu verhindern. Ich erlaube mir, ganz kurz die Diskussion vom Inhalt der Initiative auf die Frage der Be-
darauf einzugehen. schneidung der Volksrechte umlenken. Das finden wir falsch.
Das Hauptargument in der Kommission war: Bis jetzt war es Auch dieser ungeliebten Auseinandersetzung müssen wir uns
doch gut so, also lassen wir es doch so sein, wie es gut war. Es politisch stellen. Dazu werden wir nach dem Ständerat noch
wurde noch pointierter formuliert als die logische Folge der dazu Gelegenheit haben. Wir können ja noch weiser werden,
faktischen Verhältnisse. Das heisst, auf deutsch gesagt: Das als es die ständerätliche Kommission bisher war.
Parlament erklärt sich selber für bankrott für gewisse Aufga- Zum Minderheitsantrag Tschäppät Alexander zu Artikel 11 Ab-
ben, die in seinem ureigensten Aufgabenbereich sind, erklärt, satz 2: Es geht um die Frage, wer denn letztendlich die geeig-
es habe das Personal nicht, es habe die Möglichkeiten nicht, nete Instanz ist, um bei Abstimmungsvorlagen die Erläuterun-
und nimmt seine Aufgaben nicht wahr. Wenn sich das Parla- gen zuhanden der Stimmberechtigten zu verfassen. Bisher
ment künftig so versteht, dann dürfen Sie sich nicht wundern, war es der Bundesrat Diese Praxis hat- da sind wir eben nicht
wenn wir in der Öffentlichkeit immer weniger ernst genommen der Meinung, dass es gut sei, wie es ist - häufig zu Beanstan-
werden und immer mehr zum Gespött von mehr als nur Fas- dungen von seilen der Initiativ- oder Referendumskomitees
nachtscliquen werden. geführt Der Antrag der Kommissionsmehrheit will an der bun-
Man hat auch gesagt, wir hätten das nötige Personal nicht. desrätlichen Kompetenz nicht rütteln. Er will höchstens die
Auch diese Argumentation ist typisch schweizerisch: Das Meinung der Urheberkomitees mehr gewichten. Da sind wir
Ganze kostet auch noch etwas! Wie wenn die Verwaltung das misstrauisch.
Personal nicht auch brauchte, wie wenn das Geld nicht auch Herr Tschäppät hat in der Begründung zu seinem Minderheits-
vorhanden sein müsste, wenn der Bundesrat die Abstim- antrag sehr deutlich ausgeführt, dass er die Kompetenz, den
mungsbotschaften verfasst. Text im Abstimmungsbüchlein zu verfassen, uns, dem Parla-
Weiteres Argument: Die Präsidien der beiden Räte wären ment, übertragen will.
überlastet. Wenn wir wollen, dass die Präsidenten unserer Sein Hauptargument ist, dass die Volksabstimmungen Sache
Räte die Bedeutung bekommen, die ihnen eigentlich zuste- des Parlamentes, nicht Sache des Bundesrates seien. Wir -
hen würde, dann können wir doch nicht so argumentieren. Wir als Minderheit - sind eben in den Fragen Minderheiten, Be-
Législation sur les droits politiques 444 N 8 mars 1995
achtung der Minderheiten, Schutz der Minderheiten sehr sen-
sibel. Gerade die Argumente der Minderheiten sollen in Zu-
kunft besser gewichtet werden, als das in der Vergangenheit
der Fall war. Im Gegensatz zu jenen, die meinen, dass es gut
sei, so wie es ist, war die Argumentation im «Bundesbüchlein»
für uns oft Anlass für grossen Ärger.
Das ist der Grund, weshalb sich die grüne Fraktion dem Min-
derheitsantrag Tschäppät Alexander anschliesst, und wir bit-
ten Sie, dies auch zu tun.
Ruckstuhl Hans (C, SG): Herr Tschäppät Alexander ärgert
sich offenbar über den strahlenden Sieger Bundesrat an ei-
nem Abstimmungssonntag und möchte ihm deshalb etwas
vom Glanz wegnehmen und diesen auf das Parlament über-
tragen.
Ich möchte Ihnen sagen: Persönlich mag ich dem Bundesrat
diese Freude herzlich gönnen. Er hat auch einen entsprechen-
den Einsatz zu leisten.
Ich spreche im Namen der CVP-Fraktion, wenn ich jetzt bean-
trage, den Minderheitsantrag Tschäppät Alexander abzuleh-
nen und der Mehrheit zuzustimmen; im Grunde genommen
aus den gleichen Gründen, die Herr Tschäppät aufgeführt hat,
aber ich komme zu einem ganz anderen Schluss. Er hat zwar
einige Argumente der Gegner seines Antrages bereits ge-
bracht, so z. B. dass das Abstimmungsbüchlein bis heute gut
abgefasst gewesen sei und es deshalb keinen Grund gebe,
hier etwas anderes zu machen. Das kann man sicher so unter-
stützen. Auch wenn die Frage auftaucht, wieweit denn der
Bundesrat hinter einer Vorlage stehen soll, die vom Parlament
noch bereinigt wurde, möchte ich doch sagen: Es scheint mir
wichtig zu sein, dass der Bundesrat in einem Abstimmungs-
kampf hinter der vom Parlament definitiv verabschiedeten Vor-
lage steht Wie sähe wohl ein Abstimmungskampf aus, wenn
sich Bundesrat und Parlament bei der Volksabstimmung nicht
einig wären und wenn wir uns auch hier noch gegenseitig be-
kämpfen würden? Ich glaube, wir haben in einem Abstim-
mungskampf Gegnerschaften genug und dürfen doch erwar-
ten, dass ein gemeinsames Auftreten zu diesem wohl in gutem
Sinne ausgehandelten Kompromiss geschehen kann.
Zum Stichwort Überlastung muss ich sagen, dass dieses so-
wohl für den Bundesrat wie für das Parlament seine Gültigkeit
hat Es ist dann nur die Frage, wem wir die Kompetenz übertra-
gen, den Text zu redigieren. Wir werden schon bei der Zusam-
mensetzung dieses Gremiums Differenzen haben; denn es
wird wohl niemand in diesem Saale glauben, dass wir das Ab-
stimmungsbüchlein hier im Plenum bereinigen werden, son-
dern wir werden es einem Gremium übergeben, wie das be-
reits ausgeführt wurde. Dieses Gremium wird wieder jeman-
den von der Verwaltung beauftragen, einen Vorentwurf oder
bereits eine brauchbare Variante vorzulegen. Also werden wir
so oder so die Aufgabe wieder aus den Händen geben. Ich bin
der Meinung, wenn wir nicht in der Lage sind, das selbst zu
tun, dann ist es klüger, es dort zu belassen, wo es bis jetzt gut
gemacht wird, nämlich beim Bundesrat
Ich bitte Sie im Namen der einstimmigen CVP-Fraktion, den
Antrag der Minderheit Tschäppät Alexander abzulehnen und
der Mehrheit zuzustimmen.
Le président: Le groupe libéral communique qu'il votera la
proposition de la majorité.
MmeVreni Spoerry et M. Franz Steinegger fêtent aujourd'hui
leur anniversaire. Au nom de tous, je leur souhaite une heu-
reuse fête. (Applaudissements)
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr
La séance est levée à 13 h 00
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bundesgesetz über die politischen Rechte. Teiländerung
Législation sur les droits politiques. Révision partielle
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1995
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 03
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.066
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 08.03.1995 - 08:00
Date
Data
Seite 441-444
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Ref. No 20 025 375
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