Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 93-066 KI-generiert

Federal Law on Political Rights Partial Revision Case

Geschäftsnummer VPB 93-066
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns a partial revision of the Federal Law on Political Rights. The legislative body initially split the proposed changes, passing measures related to federal elections (Beschluss B) while deferring other aspects. The remaining proposal (Entwurf A) focused on adjustments to voting procedures, popular initiatives, and referendums, primarily to address issues arising from increased use of these rights. The court's decision affirmed that these were necessary adaptations to the existing legal framework, not fundamental changes, and that while the overall principle of revision was agreed upon, specific details required further deliberation.

Legislator-Regeste

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Art. 68 GRN, Art. 68 RCN, Art. 11 Titel, Art. 11 titre, Art. 11 Ab; Federal Law on Political Rights Partial Revision Case: The legislative body initially split the proposed changes, passing measures related to federal elections (Beschluss B) while deferring other aspects. The remaining proposal (Entwurf A) focused on adjustments to voting procedures, popular initiatives, and referendums, primarily to address issues arising from increased use of these rights. The court's decision affirmed that these were necessary adaptations to the existing legal framework, not fundamental changes, and that while the overall principle of revision was agreed upon, specific details required further deliberation.

Schlagwörter

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politische Grundrechte Rechtliche Aspekte Teilentscheid Verfassungsänderung Verwendungsrecht Verbleiberecht

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 68 GRN
This article is mentioned as a category for the legislative proposal, implying its relevance to the overall legal framework being discussed.
Art. 68 RCN
Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art 68 RCN men: Wir haben keinen grossen Wurf vor uns, bei welchem
Art. 11 Titel
Art. 11 Titel, Abs. 2 alles, was aus dem Bundeshaus kommt, ungelesen im Papier-
Art. 11 titre
Art. 11 titre, al. 2 kein Problem, wo die Vorlage mit derjenigen des Bundesrates
Art. 11 Ab
Art. 11 Titel, Abs. 2 alles, was aus dem Bundeshaus kommt, ungelesen im Papier-
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 68 GRN

This article is mentioned as a category for the legislative proposal, implying its relevance to the overall legal framework being discussed.

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Volltext

8. März 1995 N 441 Bundesgesetz über die politischen Rechte

mes juridiques ou, Monsieur Oehler, pire encore, par une ap- Der Nationalrat hat die Vorlage des Bundesrates dann noch-

plication jusqu'au-boutiste, extrême, que l'on viendrait à en mals gesplittet, weil er befürchtete, nur schon ein Gesamtpa-

faire dans les administrations publiques. ket aller vorgeschlagenen Änderungen auf Gesetzesstufe

C'est la raison pour laquelle nous négocions depuis le début könnte entweder lange im parlamentarischen Verfahren hän-

de l'année 1994 avec nos partenaires autrichiens. Nous avons genbleiben oder gar in einer Referendumsabstimmung schei-

encore connu une nouvelle phase de négociations au mois de tern und stünde für die Nationalratswahlen 1995 jedenfalls

novembre 1994. Nous ne lâcherons ces négociations que nicht zur Verfügung.

lorsqu'elles auront abouti à des résultats tangibles. La volonté Der Beschluss B umfasste deshalb in seinem Kern die Bestim-

du côté du gouvernement suisse est d'arriver à des solutions mungen zum Verfahren bei den eidgenössischen Wahlen: die

utilisables dans le terrain et d'éviter une quasi-discrimination Regelung der Unterschriftenquoren und der Listenverbindun-

régionale et locale qui aurait des effets très fâcheux, en particu- gen beispielsweise, um nur die am meisten diskutierten zu

lier sur toute la Suisse orientale. nennen. Dabei klangen in diesem Saal zwar Referendumsdro-

Nous ne pouvons pas, naturellement, par ces négociations, hungen an. Die entsprechende Frist lief indessen Mitte letzten

nier et corriger le fait que nous relevons, je le répète, de deux Jahres ungenützt ab, so dass die diesjährigen Wahlen im

systèmes juridiques différents, mais nous devons pouvoir au Herbst plangemäss nach neuem Recht stattfinden können.

moins accommoder nos conditions de coexistence, et c'est Der Entwurf A beschäftigt sich demgegenüber nun schwerge-

dans ce sens, Monsieur Oehler, que le Conseil fédéral travaille wichtig mit den Abstimmungen sowie den Volksrechten, Initia-

en ne lâchant pas un pied dans la négociation avec Vienne. tiven und Referenden. Dabei wird nirgendwo grundsätzlich

anderes oder gar Revolutionäres vorgeschlagen. Die Revi-

sionsbedürftigkeit des Bundesgesetzes über die politischen

Rechte - im übrigen noch keine zwanzig Jahre alt- blieb in der

#ST# 93.066 Kommission vielmehr gerade deshalb unbestritten, weil es

durchwegs um blosse Anpassungen geht, und zwar um An-

Bundesgesetz passungen, die sich im wesentlichen durch den gesteigerten

über die politischen Rechte. Gebrauch der Volksrechte, insbesondere von Initiative und

Referendum, ergeben. Um das an einem Beispiel zu belegen:

Teiländerung Der «Betriebsunfall», der seinerzeit beim Entscheid darüber

Législation sur les droits politiques. passiert ist, ob das Referendum gegen die Neat zustande ge-

Révision partielle kommen sei, führte naheliegenderweise dazu, dass der Me-

chanismus und die Fristen bei der Sammlung und Einrei-

Fortsetzung - Suite chung von Unterschriften überprüft wurden und dass nun eine

Anpassung vorgeschlagen wird.

Siehe Jahrgang 1994, Seite 663 - Voir année 1994, page 663 Mit anderen Worten und um zur Wertung der Vorlage zu kom-

Kategorie III, Art. 68 GRN - Catégorie III, art 68 RCN men: Wir haben keinen grossen Wurf vor uns, bei welchem

über grundsätzliche Weichenstellungen zu befinden wäre. Im

Gegenteil: Fast noch ausgeprägter als beim Beschluss B geht

es um Anpassungsarbeiten. Aber diese Anpassungen - diese

«Pinselrenovation» am Gebäude unserer politischen Rechte -

A. Bundesgesetz über die politischen Rechte sind nicht nur im Umfeld der Wahlen, sondern auch im Be-

A. Loi fédérale sur les droits politiques reich, der im weitesten Sinne mit den Abstimmungen zu tun

hat, notwendig und dringlich. Und wie wir alle wissen: Es ist

Antrag der Kommission auch ein sensibler Bereich. Über diesen Grundsatz ist sich die

Eintreten vorberatende Kommission einig, während die Ausgestaltung

Proposition de la commission dieser «Pinselrenovation» in etwa einem halben Dutzend

Entrer en matière Punkten zu unterschiedlichen Auffassungen führte, die wir

nun in der Detailberatung zu bereinigen haben.

Fritschi Oscar (R, ZH), Berichterstatter: Den alten Kalauer auf

Entwurf A des Bundesgesetzes über die politischen Rechte Borei François (S, NE), rapporteur: Nous sommes en fait déjà

anzuwenden, es handle sich hier um ein totgeborenes Kind, entrés en matière lorsque nous avons voté la partie B de cette

das sich im Sande verlaufen habe, wäre ungerecht und sach- modification partielle de la législation sur les droits politiques.

lich verfehlt Zwar kein totgeborenes, aber mindestens ein ver- Dans la partie B, nous avons modifié la loi en ce qu'elle tou-

schupftes und verstossenes Kind ist der Entwurf A allerdings chait les élections à venir de cet automne. Il ne nous reste

schon. Der von der Vorlage des Bundesrates abgetrennte Be- maintenant qu'à faire le travail de détail pour les questions qui

schluss B ging in der Wintersession 1993 über die Bühne, étaient jugées moins urgentes à l'époque.

während der Entwurf A in der Sommersession 1994 traktan- Je ne vais pas répéter ce qu'a dit M. Fritschi Oscar, j'insisterai

diert war, dann aber aus dem Programm gekippt wurde. Und seulement sur une innovation qui est probablement l'innova-

seither scheint er sich insofern im Sande der Sessionsplanung tion principale pour les citoyens. Il s'agit des délais qui concer-

verlaufen zu haben, als er stets wieder dringlicheren Geschäf- nent les initiatives populaires.

ten den Vortritt zu lassen hatte. A juste titre, on se plaint souvent, dans ce pays, qu'entre le

Dass das Geschäft samt Fahne und einem Teil der Einzelan- moment où une initiative populaire est déposée et celui où le

träge seit einem Jahr pendent liegt, hat wohl die persönlichen peuple peut enfin se prononcer, il se déroule trop de temps. A

Archivierungsbemühungen mancher Kolleginnen und Kolle- tous les niveaux, la loi prévoit que des efforts seront faits pour

gen hier im Saal einem harten Test unterzogen. Zudem lässt gagner du temps, ce qui devrait permettre de raccourcir nota-

es dieser Umstand vielleicht doch als notwendig erscheinen, blement les délais. Concrètement, le peuple devrait pouvoir

dass man einleitend nochmals kurz den Rahmen skizziert, voter deux ans et demi après le dépôt d'une initiative popu-

auch wenn ich meinerseits kein eigentliches Votum zum Ein- laire, si celle-ci est rédigée en termes généraux, trois ans si

treten abgeben möchte. celle-ci comprend un texte rédigé de toutes pièces. Eventuel-

Beim Entwurf A handelt es sich um eine doppelt aufgeteilte lement, le Parlement s'accorderait une année supplémentaire

Vorlage. Schon der Bundesrat hat sich in seiner Botschaft auf s'il entend élaborer un contre-projet, mais nous n'aurions plus

einen Teilschritt beschränkt, indem er alle Revisionspostulate ces délais de six, sept, voire huit ans que nous connaissons à

wegliess, welche Verfassungsänderungen zur Folge gehabt l'heure actuelle.

hätten. Solche gibt es. Man denke nur etwa an die Frage der Pour le reste, je vous renvoie à la discussion de détail.

Aufhebung der einschränkenden Kantonsklausel bei Bun-

desratswahlen, über welche wir in der Sondersession bera- Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

ten haben. L'entrée en matière est décidée sans opposition

Législation sur les droits politiques 442 N 8 mars 1995

Detailberatung - Discussion par articles tive verfassen zu lassen, bewährt, wenn uns auch z. B. die Ab-

stimmung über die Alpen-Initiative und das widersprüchliche

Titel und Ingress, Ziff. l Einleitung, Ingress Verhalten danach anderes gelehrt hat Der Minderheitsantrag

Antrag der Kommission ist also keine bernisch bedingte verspätete Revanche an ei-

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates nem vorschnellen bernischen Bundesrat und seiner N 9. Aber

an diesem Beispiel zeigt sich eben die Problematik am besten.

Titre et préambule, eh. l introduction, préambule 2. Gemäss Vox-Analysen geniessen sämtliche Abstimmungs-

Proposition de la commission botschaften einen erstaunlich hohen Beachtungsgrad. Bei der

Adhérer au projet du Conseil fédéral Abstimmung vom 6. Juni 1982 haben z. B. 70 Prozent der

Stimmenden erklärt, sie hätten die Erläuterungen gelesen,

Angenommen -Adopté 71 Prozent haben sogar erklärt, dafür mehr als 10 Minuten auf-

gewendet zu haben. Womit auch bewiesen wäre, dass nicht

Art. 11 Titel, Abs. 2 alles, was aus dem Bundeshaus kommt, ungelesen im Papier-

Antrag der Kommission korb landet Damit ist auch klar, dass Abstimmungsbotschaf-

Titel ten einen nicht unbeträchtlichen Einfluss auf das Bild haben,

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates das sich das Volk von der Rolle und Bedeutung seiner Behör-

den macht

Abs. 2 Es geht letztlich um die Frage, wer dem Volk gegenüber für die

Mehrheit Gesetzgebung verantwortlich ist, der Bundesrat oder das Par-

.... Rechnung trägt Sie muss den Wortlaut der auf dem Stimm- lament Ich bin der Meinung, dass man aus zwei grundsätzli-

zettel gestellten Frage enthalten. Für Volksinitiativen .... oder chen Überlegungen am bisherigen System nicht mehr festhal-

zurückweisen. ten darf: erstens aus staatspolitischen Überlegungen, und

(Rest des Absatzes streichen) zweitens aus mehr praktischen Überlegungen, die ich noch

Minderheit genauer ausführen werde.

(Tschäppät Alexander, Borei François, Caspar-Mutter, Diener, 1. Zu den staatspolitischen Überlegungen: Nicht der Bundes-

Fankhauser, Gross Andreas, Meier Samuel) rat, sondern das Parlament unterbreitet dem Volk, allenfalls

Der Abstimmungsvorlage wird eine kurze, sachliche Erläute- auch den Ständen, Vorlagen zur Abstimmung. Also sollte es

rung des zuständigen Organs der Bundesversammlung bei- konsequenterweise auch die Abstimmungsbotschaft selber

gegeben, die auch den Auffassungen wesentlicher Minderhei- verfassen. Dass das so ist, ist in der Öffentlichkeit immer we-

ten Rechnung trägt Sie muss den Wortlaut der auf dem niger transparent, weniger klar. Ich erinnere da z. B. an die

Stimmzettel gestellten Frage enthalten. Für Volksinitiativen F/A-18-Abstimmung, an die Neat-Abstimmung. Da machen

und Referenden teilen die Urheberkomitees ihre Argumente einzelne Bundesräte aus Abstimmungen beinahe schon ein

dem zuständigen Organ der Bundesversammlung mit; dieses Plebiszit Hier im Rat werden Botschaften verabschiedet, die

berücksichtigt sie in seinen Abstimmungserläuterungen. Das ganz anders aussehen, als der Bundesrat sie will. Am Sonn-

zuständige Organ der Bundesversammlung kann ehrverlet- tagabend können Sie dann einen strahlenden Bundesrat se-

zende, krass wahrheitswidrige oder zu lange Äusserungen än- hen, der den Sieg jeweils für sich reklamiert, auch wenn er

dern oder zurückweisen. sich vorher noch vehement gegen die Vorlage oder Teile da-

(Rest des Absatzes streichen) von gestellt hat

Vorlagen kommen vom Parlament; das ist an und für sich dort

Art. 11 titre, al. 2 kein Problem, wo die Vorlage mit derjenigen des Bundesrates

Proposition de la commission identisch ist Da können wir problemlos Erläuterungen des

Titre Bundesrates akzeptieren. Problematisch, auch unbefriedi-

Adhérer à la décision du Conseil des Etats gend wird es dort, wo Vorlagen auf parlamentarische Initiati-

ven zurückgehen oder wo bundesrätliche Vorlagen vom Parla-

Al. 2 ment in wesentlichen Punkten verändert worden sind. Es gibt

Majorité sogar einige Vorlagen, die gegen den Willen des Bundesrates,

.... l'avis d'importantes minorités. Il doit contenir le libellé exact oder mindestens ohne sein Zutun, dem Volk vorgelegt wur-

de la question posée sur le bulletin de vote. Dans le cas d'une den^ B. das Stempelsteuergesetz oder der Zivildienstartikel,

initiative populaire.... ou trop longs. (Biffer le reste de l'alinéa) der auf eine parlamentarische Initiative zurückzuführen war.

Minorité Der Minderheitsantrag soll auch nicht signalisieren, das Parla-

(Tschäppät Alexander, Borei François, Caspar-Mutter, Diener, ment mache dann die Abstimmungsbotschaften etwa besser.

Fankhauser, Gross Andreas, Meier Samuel) Wenn Sie sich an die Parlamentsreform erinnern: Dort hat das

Le texte soumis à la votation est accompagné de brèves expli- Parlament die Abstimmungsbotschaft verfasst Der Schiff-

cations de l'organe compétent de l'Assemblée fédérale, qui bruch ist uns allen noch in «bester» Erinnerung geblieben.

doivent rester objectives et exposer également l'avis d'impor- Aber es ist doch mindestens eigenartig und weniger transpa-

tantes minorités. Il doit contenir le libellé exact de la question rent, wenn der Bundesrat Abstimmungsbotschaften zu Ge-

posée sur le bulletin de vote. Dans le cas d'une initiative popu- schäften verfasst, die nicht von ihm kommen oder vom Parla-

laire ou d'un référendum, le comité fait part de ses arguments ment völlig umgestaltet wurden. Das zeugt von einem eigenar-

à l'organe compétent de l'Assemblée fédérale, lequel les re- tigen Verständnis von Gewaltenteilung und Demokratie. Ich

prend dans ses explications. L'organe compétent de l'Assem- erinnere in diesem Zusammenhang nur an die Mehrwertsteu-

blée fédérale peut modifier ou refuser des propos portant at- ervorlage, die ganz anders aussah, als sie dann im Abstim-

teinte à l'honneur, manifestement contraires à la vérité ou trop mungsbüchlein vorgelegt wurde. Ich erinnere an die anste-

longs. hende 10. AHV-Revision, bei der der Bundesrat keinesfalls be-

(Biffer le reste de l'alinéa) absichtigte, das Rentenalter in der Botschaft zu erwähnen.

Trotzdem verfasst er auch dieses Mal wieder die Abstim-

Titel-Titre mungsbotschaft, und es wird auch dieses Mal wieder zu ei-

Angenommen -Adopté nem Dilemma für einzelne Bundesräte kommen. Von daher

kann ich mir durchaus vorstellen, dass es im Interesse des

Abs. 2-Al. 2 Bundesrates liegen könnte, künftig Abstimmungsbotschaften

nicht mehr selber zu verfassen.

Tschäppät Alexander (S, BE), Sprecher der Minderheit: Erlau- In der Vernehmlassung haben verschiedene Parteien auf die-

ben Sie mir zuerst zwei Vorbemerkungen. ses Problem aufmerksam gemacht Es gibt auch sehr viele

1. Unser Minderheitsantrag ist kein Misstrauensvotum gegen- Kantone, die dieses System bereits kennen. So hat sich dieses

über dem Bundesrat In der Vergangenheit hat sich das bishe- zum Beispiel in Bern, St Gallen, Schaffhausen, der Waadt,

rige System, die Abstimmungsbotschaft durch unsere Exeku- Glarus, Graubünden usw. gut bewährt. Aber auch der Kanton

8. März 1995 N 443 Bundesgesetz über die politischen Rechte

Zürich kennt schon heute ein solches System, wo der Kan- haben in der Regierungsreform immer wieder darüber disku-

tonsrat jeweilen nach Verabschiedung einer Botschaft ent- tiert, wie man diese Präsidien aufwerten könnte. Das ist ein

scheidet, wer die Abstimmungserklärungen zuhanden des kleiner Schritt dazu. Gleichwohl machen wir uns schon jetzt

Volkes ausarbeiten soll. wieder Sorgen, dass sich die Präsidenten zuviel aufbürden

Ich denke, das Demokratieverständnis und das Selbstver- würden.

ständnis dieses Parlamentes sprechen klar dafür, dass für Ab- Das letzte Argument: Wenn das Parlament es mache, würde

stimmungserläuterungen nicht mehr der Bundesrat, sondern es zu Zeitverzögerungen kommen. Auch das ist eine Frage

das Parlament federführend sein sollte. Dies die staatspoliti- des Selbstverständnisses. Wenn wir uns weiterhin gefallen

schen Überlegungen. lassen, dass in diesem Rat erklärt wird, dass wir gewisse Auf-

2. Zu den praktischen Argumenten, die es zu beachten gilt: gaben nicht wahrnehmen wollen, weil sie etwas kosten und

Der Bundesrat klagt immer wieder, er sei überlastet; er will ent- weil wir das Personal nicht haben, dann wird es zu Zeitverzö-

lastet werden, er will Staatssekretäre, die Sie ja in diesem Rat gerungen kommen. Aber solange wir immer noch das Gefühl

nicht bewilligt haben. Gleichwohl will er sich aber von dieser haben, ein eidgenössisches Parlament dürfe nicht mehr ko-

Arbeit nicht trennen. Er weiss eben um die Bedeutung und sten als eine eidgenössische Sportschule, so lange muss ich

auch um den Einfluss, der mit diesen Abstimmungserläute- Ihnen sagen: Dann sind wir eben selber schuld.

rungen auf den Stimmbürger ausgeübt werden kann. Ich möchte abschliessend noch einmal sagen: Es geht nicht

Die Botschaften werden selbstverständlich nicht vom Bundes- darum, den Bundesrat zu kritisieren. Es geht nur darum, auch

rat selbst, sondern von seiner Verwaltung ausgearbeitet. in der Öffentlichkeit klarzumachen: Das Parlament verabschie-

Diese Verwaltung vertritt die Bundesratsoptik, das ist auch gut det Vorlagen zuhanden des Volkes, das Parlament soll auch

so. Aber ich denke, für die Verwaltung stehen Sensibilitäten die entsprechenden Erläuterungen dazu verfassen, und das

des Parlamentes, Überlegungen des Parlamentes pro und Parlament soll die politische Verantwortung gegen aussen tra-

contra, nicht so sehr im Vordergrund. Die Verwaltung wird si- gen. Das ist das Kriterium.

cher von ihrer normalen Aufgabenstellung her weniger Ge-

währ dafür bieten, dass Minderheitsstandpunkte dargelegt Bühlmann Cécile (G, LU) : Wir haben uns dem Wunsch der an-

werden. deren Fraktionen angeschlossen, auf eine erneute Eintretens-

Wer andererseits aber die Meinungsbildung im Volk dadurch debatte zu verzichten. Weil es bei den politischen Rechten

fördern will, dass Pro und Contra möglichst ausgewogen dar- aber um eine uns sehr wichtige Sache geht, möchte ich doch

gestellt werden, wird das Parlament als das geeignetere Or- noch - bevor ich auf den Minderheitsantrag Tschäppät Ale-

gan betrachten müssen. Es liegt im Wesen des Parlamentes, xander zu sprechen komme-zwei Vorbemerkungen machen:

dass hier Mehrheits- und Minderheitsmeinungen zutage tre- Die Volksrechte sind in der direkten Demokratie, wie wir sie in

ten. Die Parlamentsdienste, welche sicher künftig für solche unserem Lande kennen, das zentrale Instrument für die Betei-

Vorarbeiten beigezogen werden müssen, sind es schon heute ligung der Bevölkerung am politischen Prozess und immer

gewohnt, Mehrheits- und Minderheitsmeinungen angemes- noch der beste Seismograph für gesellschaftliche Verände-

sen wiederzugeben. Es ist auch klar, dass für Abstimmungser- rungen. Deshalb verfolgen wir die Entwicklungen in diesem

läuterungen künftig nicht das gesamte Parlament zuständig Bereich mit ganz grosser Aufmerksamkeit. Wir sind nicht ge-

sein könnte. Gemäss dem Antrag der Minderheit wäre dies gen eine sinnvolle Überprüfung dieses Instruments der Demo-

das «zuständige Organ der Bundesversammlung». Im An- kratie. Es gibt ja auch tatsächlich noch Lücken, die zu füllen

hang der Fahne, in den Schlussbestimmungen, ist dieses Or- sind. Auf einige dieser Lücken kommen wir heute zu sprechen.

gan definiert als «erweitertes Präsidium» mit Ratspräsidenten, Andere Vorschläge zur Verfeinerung sind noch im vorparla-

Vizepräsidenten, je einem Mitglied aus National- und Stände- mentarischen Stadium.

rat sowie, mit beratender Stimme, dem Bundeskanzler und Sorge bereitet uns etwas, das im Moment Schule zu machen

den Berichterstattern der vorberatenden Kommissionen. Der scheint, nämlich der Versuch, nicht genehme Volksbegehren

Vorteil eines solchen Systems wäre sicher der - auch das ein mit formaljuristischen Argumenten als ungültig zu erklären,

altes Anliegen in diesem Parlament -, dass die Präsidien der statt sie mit politischen Argumenten zu bekämpfen. Es gibt

beiden Räte aufgewertet würden. Es ist aber auch eine Aufwer- zurzeit zwei aktuelle Vorlagen; auf eine möchte ich hier ein-

tung der vorberatenden Kommissionen, und es ist letztendlich gehen.

auch eine Entlastung des Bundesrates. Auch wenn wir die Initiative der Schweizer Demokraten «für

Welche Argumente sprechen dagegen? Ich würde behaup- eine vernünftige Asylpolitik», was den Inhalt an belangt, als jen-

ten, staatspolitisch sprächen gar keine Argumente dagegen. seits von Gut und Böse erachten, finden wir es trotzdem falsch,

Aber weil wir in der Schweiz sind, gibt es so typisch schweizeri- sie tel quel als ungültig zu erklären, weil wir damit aus den Ur-

sche Argumente, die immer ins Feld geführt werden, wenn es hebern höchstens noch Helden der Demokratie machen und

darum geht, etwas zu verhindern. Ich erlaube mir, ganz kurz die Diskussion vom Inhalt der Initiative auf die Frage der Be-

darauf einzugehen. schneidung der Volksrechte umlenken. Das finden wir falsch.

Das Hauptargument in der Kommission war: Bis jetzt war es Auch dieser ungeliebten Auseinandersetzung müssen wir uns

doch gut so, also lassen wir es doch so sein, wie es gut war. Es politisch stellen. Dazu werden wir nach dem Ständerat noch

wurde noch pointierter formuliert als die logische Folge der dazu Gelegenheit haben. Wir können ja noch weiser werden,

faktischen Verhältnisse. Das heisst, auf deutsch gesagt: Das als es die ständerätliche Kommission bisher war.

Parlament erklärt sich selber für bankrott für gewisse Aufga- Zum Minderheitsantrag Tschäppät Alexander zu Artikel 11 Ab-

ben, die in seinem ureigensten Aufgabenbereich sind, erklärt, satz 2: Es geht um die Frage, wer denn letztendlich die geeig-

es habe das Personal nicht, es habe die Möglichkeiten nicht, nete Instanz ist, um bei Abstimmungsvorlagen die Erläuterun-

und nimmt seine Aufgaben nicht wahr. Wenn sich das Parla- gen zuhanden der Stimmberechtigten zu verfassen. Bisher

ment künftig so versteht, dann dürfen Sie sich nicht wundern, war es der Bundesrat Diese Praxis hat- da sind wir eben nicht

wenn wir in der Öffentlichkeit immer weniger ernst genommen der Meinung, dass es gut sei, wie es ist - häufig zu Beanstan-

werden und immer mehr zum Gespött von mehr als nur Fas- dungen von seilen der Initiativ- oder Referendumskomitees

nachtscliquen werden. geführt Der Antrag der Kommissionsmehrheit will an der bun-

Man hat auch gesagt, wir hätten das nötige Personal nicht. desrätlichen Kompetenz nicht rütteln. Er will höchstens die

Auch diese Argumentation ist typisch schweizerisch: Das Meinung der Urheberkomitees mehr gewichten. Da sind wir

Ganze kostet auch noch etwas! Wie wenn die Verwaltung das misstrauisch.

Personal nicht auch brauchte, wie wenn das Geld nicht auch Herr Tschäppät hat in der Begründung zu seinem Minderheits-

vorhanden sein müsste, wenn der Bundesrat die Abstim- antrag sehr deutlich ausgeführt, dass er die Kompetenz, den

mungsbotschaften verfasst. Text im Abstimmungsbüchlein zu verfassen, uns, dem Parla-

Weiteres Argument: Die Präsidien der beiden Räte wären ment, übertragen will.

überlastet. Wenn wir wollen, dass die Präsidenten unserer Sein Hauptargument ist, dass die Volksabstimmungen Sache

Räte die Bedeutung bekommen, die ihnen eigentlich zuste- des Parlamentes, nicht Sache des Bundesrates seien. Wir -

hen würde, dann können wir doch nicht so argumentieren. Wir als Minderheit - sind eben in den Fragen Minderheiten, Be-

Législation sur les droits politiques 444 N 8 mars 1995

achtung der Minderheiten, Schutz der Minderheiten sehr sen-

sibel. Gerade die Argumente der Minderheiten sollen in Zu-

kunft besser gewichtet werden, als das in der Vergangenheit

der Fall war. Im Gegensatz zu jenen, die meinen, dass es gut

sei, so wie es ist, war die Argumentation im «Bundesbüchlein»

für uns oft Anlass für grossen Ärger.

Das ist der Grund, weshalb sich die grüne Fraktion dem Min-

derheitsantrag Tschäppät Alexander anschliesst, und wir bit-

ten Sie, dies auch zu tun.

Ruckstuhl Hans (C, SG): Herr Tschäppät Alexander ärgert

sich offenbar über den strahlenden Sieger Bundesrat an ei-

nem Abstimmungssonntag und möchte ihm deshalb etwas

vom Glanz wegnehmen und diesen auf das Parlament über-

tragen.

Ich möchte Ihnen sagen: Persönlich mag ich dem Bundesrat

diese Freude herzlich gönnen. Er hat auch einen entsprechen-

den Einsatz zu leisten.

Ich spreche im Namen der CVP-Fraktion, wenn ich jetzt bean-

trage, den Minderheitsantrag Tschäppät Alexander abzuleh-

nen und der Mehrheit zuzustimmen; im Grunde genommen

aus den gleichen Gründen, die Herr Tschäppät aufgeführt hat,

aber ich komme zu einem ganz anderen Schluss. Er hat zwar

einige Argumente der Gegner seines Antrages bereits ge-

bracht, so z. B. dass das Abstimmungsbüchlein bis heute gut

abgefasst gewesen sei und es deshalb keinen Grund gebe,

hier etwas anderes zu machen. Das kann man sicher so unter-

stützen. Auch wenn die Frage auftaucht, wieweit denn der

Bundesrat hinter einer Vorlage stehen soll, die vom Parlament

noch bereinigt wurde, möchte ich doch sagen: Es scheint mir

wichtig zu sein, dass der Bundesrat in einem Abstimmungs-

kampf hinter der vom Parlament definitiv verabschiedeten Vor-

lage steht Wie sähe wohl ein Abstimmungskampf aus, wenn

sich Bundesrat und Parlament bei der Volksabstimmung nicht

einig wären und wenn wir uns auch hier noch gegenseitig be-

kämpfen würden? Ich glaube, wir haben in einem Abstim-

mungskampf Gegnerschaften genug und dürfen doch erwar-

ten, dass ein gemeinsames Auftreten zu diesem wohl in gutem

Sinne ausgehandelten Kompromiss geschehen kann.

Zum Stichwort Überlastung muss ich sagen, dass dieses so-

wohl für den Bundesrat wie für das Parlament seine Gültigkeit

hat Es ist dann nur die Frage, wem wir die Kompetenz übertra-

gen, den Text zu redigieren. Wir werden schon bei der Zusam-

mensetzung dieses Gremiums Differenzen haben; denn es

wird wohl niemand in diesem Saale glauben, dass wir das Ab-

stimmungsbüchlein hier im Plenum bereinigen werden, son-

dern wir werden es einem Gremium übergeben, wie das be-

reits ausgeführt wurde. Dieses Gremium wird wieder jeman-

den von der Verwaltung beauftragen, einen Vorentwurf oder

bereits eine brauchbare Variante vorzulegen. Also werden wir

so oder so die Aufgabe wieder aus den Händen geben. Ich bin

der Meinung, wenn wir nicht in der Lage sind, das selbst zu

tun, dann ist es klüger, es dort zu belassen, wo es bis jetzt gut

gemacht wird, nämlich beim Bundesrat

Ich bitte Sie im Namen der einstimmigen CVP-Fraktion, den

Antrag der Minderheit Tschäppät Alexander abzulehnen und

der Mehrheit zuzustimmen.

Le président: Le groupe libéral communique qu'il votera la

proposition de la majorité.

MmeVreni Spoerry et M. Franz Steinegger fêtent aujourd'hui

leur anniversaire. Au nom de tous, je leur souhaite une heu-

reuse fête. (Applaudissements)

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen

Le débat sur cet objet est interrompu

Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr

La séance est levée à 13 h 00

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Bundesgesetz über die politischen Rechte. Teiländerung

Législation sur les droits politiques. Révision partielle

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1995

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 03

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 93.066

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 08.03.1995 - 08:00

Date

Data

Seite 441-444

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