Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 93-044 KI-generiert

Swiss Government Funding for Trade Promotion Information Network Approved

Geschäftsnummer VPB 93-044
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Swiss government sought to increase funding for the Swiss Center for Trade Promotion (Osec) to maintain Switzerland's participation in the European Info Centres (EIC) network. This network provides crucial information on EFTA and EU regulations to businesses, particularly SMEs. The Osec's correspondence center (CCS) would offer this information and related support. The court approved the additional funding, recognizing the necessity of EIC participation for Swiss businesses accessing the European market, especially after the EWR rejection, and acknowledging Osec's established role and capabilities in fulfilling this function.

Legislator-Regeste

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Art. 1 Abs. 2 ROK; Swiss Government Funding for Trade Promotion Information Network Approved: This network provides crucial information on EFTA and EU regulations to businesses, particularly SMEs. The Osec's correspondence center (CCS) would offer this information and related support. The court approved the additional funding, recognizing the necessity of EIC participation for Swiss businesses accessing the European market, especially after the EWR rejection, and acknowledging Osec's established role and capabilities in fulfilling this function.

Schlagwörter

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Handelsvorschrift Informationsnetz E-Government Fondsreglement Investitionsförderung kleine und mittlere Unternehmen
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 1 Abs. 2 ROK

Used to approve the Federal Council's draft resolution on increasing the maximum amount of financial aid to the OSEC for the years 1990-1994.

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Volltext

21. September 1993 597 Euro Info Centres (EIC). Zusatzkredit

#ST# Zweite Sitzung - Deuxième séance Efta- und EG-Staaten sowie Beantwortung handelsrelevanter

Fragen des EIC-Netzes an die Osec.

Warum brauchen wir ein Korrespondenzzentrum Schweiz?

Dienstag, 21. September 1993, Vormittag

Mardi 21 septembre 1993, matin 1. Der Dokumentations- und Informationsbedarf der Firmen,

insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU),

08.00h über den EWR und die EG ist gross. Es geht zum Beispiel um

die Bereitstellung und die rasche Uebermittlung von praxisna-

Vorsitz - Présidence: Herr Piller hen Informationen über die für eine bestimmte Ware oder

Dienstleistung anwendbaren EG-Bestimmungen, um Aus-

schreibungen betreffend das öffentliche Beschaffungswesen,

um die Identifizierung von möglichen Geschäftspartnern und

Geschäftsmöglichkeiten im EG-Raum.

Präsident: Ich darf heute unserem Kollegen Robert Bühler 2. In einer weiteren Phase geht es um die beratende Beglei-

ganz herzlich zum Geburtstag gratulieren, sicher im Namen tung der Informationsaufbereitung für die spezifischen

des gesamten Rates. Alles Gute, Herr Bühler! (Beifall) Zwecke des Unternehmens.

3. Darüber hinaus soll das CCS auch Ansprechpartnerfür in-

teressierte Kreise sein, zum Beispiel aus der Wissenschaft,

aber auch für Behörden, Kantone, Gemeinden, die Unterlagen

zu den vom CCS abgedeckten Bereichen brauchen.

#ST# 93.044 4. Das CCS ist aber auch Ansprechpartner für die übrigen

EIC-Netz-Teilnehmer. Das CCS kann somit Offerten, die aus

dem Ausland stammen, an gezielte Firmengruppen weiter-

Beteiligung der Schweiz leiten.

am System der Euro Info Centres (EIC). Warum braucht es eine Bundesfinanzierung? Die Osec wird

Zusatzkredit um eine möglichst hohe Eigenwirtschaftlichkeit bemüht sein.

Participation de la Suisse Dieses Ziel soll im Rahmen des Mandats an die Osec festge-

au réseau Euro Info Centres (EIC). halten und seine Verwirklichung regelmässig überprüft wer-

den. Für einen grossen Teil der Basisinformation über die EG

Crédit supplémentaire und den EWR kann über die CCS-Dienstleistung nicht oder

Botschaft und Beschlussentwurf vom 12. Mai 1993 (BBI II 521) nur teilweise verrechnet werden. Deshalb unterstützen die

Message et projet d'arrêté du 12 mai 1993 (FF II 507) EG-Mitgliedstaaten oder die Efta-Staaten die Tätigkeiten ihrer

EIC bzw. ihrer CCS in einem hohen Mass. Subventionen

durch den Staat in der Höhe von 75 Prozent bzw. 90 Prozent

sind anzutreffen. Der Kostendeckungsgrad ist in der Anlaufs-

phase bei uns bereits auf 33 Prozent angesetzt, was höher ist

Antrag der Kommission als im Ausland.

Eintreten Die regionale Abstützung des Informationsnetzes ist richtig,

Proposition de la commission aber aufwendig. Gesucht ist aber auch hier Kundennähe. Für

Entrer en matière den Vertrieb von EG-Dokumentationen besteht eine EG-weit

zur Anwendung kommende Preisbindung. So beträgt die

Büttiker, Berichterstatter: Der Bundesrat hat dem Parlament Marge bei Dokumenten etwa einen Drittel des Preises, was für

am 12. Mai 1993 eine Botschaft über die Anhebung des die Abgeltung der Gemeinkosten und des Personals ungenü-

Höchstbetrages der Finanzmittel an die Osec im Rahmen der gend ist Auf Gegenseitigkeit liefert das CCS an EIC-Netz-Teil-

Beteiligung der Schweiz am System der Euro Info Centres nehmer im Ausland Informationen über die handelsrelevan-

(EIC) der EG unterbreitet und den entsprechenden Beschluss- ten, in der Schweiz zur Anwendung kommenden Regeln.

entwurf zur Annahme empfohlen. Die Kommission für Wirt- Wieso die Osec? Die EG will nur ein CCS, das heisst nur einen

schaft und Abgaben hat die Vorlage am 25. Juni 1993 und am Ansprechpartner pro Land. Die Osec kann das ganze Informa-

1. September (WAK) 1993 beraten und ihr ohne Aenderung tionsspektrum abdecken. Die Osec hat über Jahre hinweg

und ohne Gegenstimme zugestimmt. enge Kontakte mit den Kommissionen der EG aufgebaut. Sie

Inhalt des Beschlussentwurfes: Der Bundesbeschluss sieht ist dort gut eingeführt und geschätzt Die Unternehmen ken-

eine Anhebung des Höchstbetrages der Finanzhilfe an die nen die Osec. Ihr Euro-Dienst ist seit Jahren in diesem Bereich

Schweizerische Zentrale für Handelsförderung (Osec) für die tätig. Man ist bestrebt, den Unternehmen nur einen Ansprech-

Jahre 1990 bis 1994 um 1,3 Millionen Franken vor, um die Be- partner, der ein möglichst grosses Dienstleistungsspektrum

teiligung der Schweiz am System der Euro Info Centres wäh- anbieten kann, anzubieten. Die Osec besitzt die notwendigen

rend der Dauer der nächsten zwölf Monate sicherzustellen. Voraussetzungen, um Beratungen und Schulungen zu offerie-

Die Osec ist verpflichtet, in drei Niederlassungen (Zürich, Lau- ren. Ein weiteres Plus der Osec ist die bereits bestehende Zu-

sanne und Lugano) ein Korrespondenzzentrum Schweiz sammenarbeit mit den Handelskammern in der Westschweiz

(CCS) zu errichten und zu betreiben. Es handelt sich hier um und im Tessin. Die Osec wird bestrebt sein, anderen in diesem

eine dringliche Ueberbrückungsfinanzierung, wie sie im Rah- Bereich bereits aktiven öffentlichen und privaten Institutionen

men des neuen Bundesbeschlusses zur Stärkung der regio- die Möglichkeit zu eröffnen, sich an der Informationsarbeit op-

nalen Wirtschaftsstrukturen und der Standortattraktivität (des timal zu beteiligen.

Werkplatzes Schweiz), der eine permanente Rechtsbasis für Wieso die Dringlichkeit? Nach dem EWR-Nein ist eine umfas-

die Finanzierung dieser Osec-Dienstleistung bildet, gewähr- sende Information über die Rahmenbedingungen im EWR

leistet wird. und im EG-Raum noch wichtiger geworden. Weil sich unser

Tätigkeitsprogramm des Korrespondenzzentrums Schweiz Recht nicht voll mit demjenigen des EWR deckt, müssen wir

(CCS): Das Korrespondenzzentrum wird den Unternehmen, für dessen breite Streuung bei den auf den Export ausgerich-

insbesondere den kleinen und mittleren Betrieben, sowie in- teten Unternehmen besorgt sein. Der Binnenmarkt ohne Gren-

teressierten Behörden und vor allem auch der Wissenschaft zen wird heute geschaffen, nicht Ende 1994.

folgende Dienstleistungen anbieten: erstens allgemeine Infor- Ein Abseitsstehen oder eine wesentliche Verzögerung unserer

mationen über das EG- und EWR-Recht; zweitens technische Eingliederung in das EIC-Netz würde seitens der EG auf man-

Infrastruktur für das BC-Net - das ist das BC-Net zur Partner- gelndes Interesse zurückgeführt. Dies würde schlicht und ein-

vermittlung für Unternehmen -; drittens beratende Unterstüt- fach nicht verstanden. Aber auch innenpolitisch würde es

zung bei der Formulierung von Informationsbedürfnissen so- nicht verstanden, wenn man unseren Unternehmen nicht alle

wie Beihilfe zu deren Aeufnung und Auswertung; viertens Kon- Möglichkeiten eröffnen würde, um allfälligen Problemen, die

takte zu etwa 200 EIC und anderen Korrespondenzzentren in sich beim Zugang zum EWR stellen könnten, zuvorzukom-

Accords économiques internationaux 598 21 septembre 1993

men. Die Teilnahme muss als Teil des Revitalisierungspro- Seit die drei baltischen Staaten im August 1991 ihre Unabhän-

gramms der Schweiz gesehen werden. gigkeit zurückerlangt haben, bemühen sie sich um eine Annä-

Koordinationsfragen: Im Rahmen der WAK haben wir uns ins- herung an die westlichen Staaten und um einen weltweiten

besondere mit der Frage der Koordination der verschiedenen Ausbau ihrer Wirtschafts- und Handelsbeziehungen.

Dokumentations- und Informationszentren in der Schweiz be- Im Dezember 1991 unterzeichneten die Efta-Staaten mit den

fasst. Die Osec hat eine bessere Koordination unter den ver- baltischen Republiken Zusammenarbeitserklärungen. Der

schiedenen Akteuren bereits in der Vergangenheit angestrebt. nächste Schritt war die Unterzeichnung des Freihandelsab-

Sie hat bereits eine Koordinationsgruppe dafür eingesetzt. Mit kommens. Im Gegensatz zu den anderen Freihandelsabkom-

der Uebernahme dieser neuen Aufgabe wächst das Bedürfnis, men, die zwischen den Ländern Mittel- und Osteuropas und

aber auch die Verantwortung der Osec in diesem Bereich. Das den Efta-Staaten abgeschlossen wurden, zogen die nordi-

Bundesamt für Aussenwirtschaft hat uns hier klare Zusiche- schen Efta-Staaten gegenüber den baltischen Republiken bi-

rungen gegeben, dass Doppelspurigkeiten vermieden wer- laterale Freihandelslösungen vor. Die Schweiz sah sich des-

den. Es geht darum, die Synergien spielen zu lassen, um eine halb ebenfalls zu bilateralen Verhandlungen veranlasst Sie

möglichst flächendeckende und kundennahe Information si- hat darauf geachtet, die vorliegenden Abkommen inhaltlich

cherzustellen. möglichst auf die Vereinbarungen zwischen den nordischen

Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen die WAK, dem Be- Staaten und den baltischen Republiken abzustimmen.

schlussentwurf zuzustimmen. Die Abkommen umfassen Industrieprodukte, verarbeitete

landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Fische und andere

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Meeresprodukte. Im Agrarbereich wurden keine konkreten

L'entrée en matière est décidée sans opposition Vereinbarungen im Sinne der Gewährung von Konzessionen

getroffen.

Detailberatung - Discussion par articles Durch die Abkommen werden Zölle und Abgaben auf den be-

troffenen Waren beseitigt. Die Einnahmenausfälle aus Zöllen

Titel und Ingress, Art. 1,2 auf Importerzeugnissen aus diesen Ländern beliefen sich

Antrag der Kommission 1992 auf rund 90 000 Franken.

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Diese Freihandelsabkommen gelten auch für das Fürstentum

Liechtenstein, solange dieses durch eine Zollunion mit der

Titre et préambule, art. 1,2 Schweiz verbunden ist Sie sind unter Wahrung einer Voran-

Proposition de la commission kündigungsfrist von sechs Monaten jederzeit kündbar. Um

Adhérer au projet du Conseil fédéral eine Diskriminierung schweizerischer Exportprodukte gegen-

über Erzeugnissen aus den nordischen Staaten zu vermeiden,

Angenommen -Adopté deren Freihandelsverträge mit den baltischen Staaten bereits

in Kraft sind, werden diese Abkommen seit dem 1. April 1993

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble vorläufig angewendet.

Für Annahme des Entwurfes 31 Stimmen 2. Abkommen zwischen den Efta-Staaten und Rumänien

(Einstimmigkeit) Im Dezember 1991 wurde zwischen den Efta-Staaten und Ru-

mänien eine Zusammenarbeitserklärung unterzeichnet Da-

mit bekundeten die Efta-Staaten ihren Willen, Rumäniens

An den Nationalrat-Au Conseil national Uebergang zur Marktwirtschaft zu unterstützen und mit den

Staaten Mittel- und Osteuropas enge Beziehungen herzu-

stellen.

Das Abkommen mit Rumänien wurde nach zweimonatigen

Verhandlungen am 10. Dezember 1992 unterzeichnet. Es wird

seitdem 1. Mai 1993vorläufig angewendet, um eine Diskrimi-

#ST# 93.048 nierung der Efta-Produkte gegenüber den Konkurrenten aus

der EG zu vermeiden. Dabei wurden die Verhandlungen so-

Internationale weit als möglich parallel zu jenen zwischen der EG und Rumä-

Wirtschaftsvereinbarungen nien angegangen.

Dieses Abkommen entspricht den Vertragswerken, die zwi-

Accords économiques internationaux

schen den Efta-Staaten und der ehemaligen Tschechischen

Botschaft und Beschlussentwürfe vom 19. Mai 1993 (BBIII365) und Slowakischen Republik und mit Polen abgeschlossen

Message et projets d'arrêtés du 19 mai 1993 (FF II 349) wurden. Es umfasst Industrieprodukte, die verarbeiteten land-

wirtschaftlichen Erzeugnisse sowie Fische und andere Mee-

resprodukte.

Nebst den Vorschriften über den Abbau von Zöllen und men-

genmässigen Beschränkungen enthält das Abkommen auch

Herr Cavelty unterbreitet im Namen der Kommission den fol- Bestimmungen über den Wettbewerb, die Beseitigung techni-

genden schriftlichen Bericht: scher Handelshemmnisse, das öffentliche Beschaffungswe-

sen, den Schutz des geistigen Eigentums sowie über Dienst-

Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung folgende leistungen und Investitionen. - Der Agrarbereich bildet Ge-

Vereinbarungen zur Genehmigung: genstand einer bilateralen Vereinbarung zwischen der

- drei bilaterale Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz Schweiz und Rumänien. Das Abkommen ist asymmetrisch

und den baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen, wel- ausgestaltet: Die Efta-Staaten gewähren Rumänien mit dem

che die Schweiz seit dem 1. April 1993 vorläufig anwendet; Inkrafttreten des Abkommens bedeutende Zugeständnisse,

-das Abkommen vom 10. Dezember 1992 zwischen den während die Konzessionen Rumäniens gegenüber den Efta-

Efta-Staaten und Rumänien, das die Schweiz seit dem 1. Mai Staaten stufenweise über eine Periode von zehn Jahren einge-

1993 vorläufig anwendet; räumt werden. Die Errichtung einer Freihandelszone erfolgt

- das Internationale Zucker-Uebereinkommen vom 20. März somit schrittweise innerhalb einer Uebergangsperiode, die

1992, das die Schweiz seit dem 20. Januar 1993 vorläufig an- am 31. Dezember 2002 endet.

wendet; Dieses Abkommen gilt auch für das Fürstentum Liechtenstein,

- das Protokoll vom 9. Dezember 1992 zur Verlängerung der solange dieses durch eine Zollunion mit der Schweiz verbun-

Vereinbarung über den internationalen Handel mit Textilien, den ist. Es kann unter Wahrung einer Vorankündigungsfrist

das die Schweiz seit dem 1. Januar 1993 vorläufig anwendet. von sechs Monaten jederzeit gekündigt werden.

1. Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und den bal- 3. Internationales Zucker-Uebereinkommen von 1992

tischen Staaten Estland, Lettland und Litauen Das vorliegende Uebereinkommen löst dasjenige von 1987

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Beteiligung der Schweiz am System der Euro Info Centres (EIC). Zusatzkredit

Participation de la Suisse au réseau Euro Info Centres (EIC). Crédit supplémentaire

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 02

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 93.044

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 21.09.1993 - 08:00

Date

Data

Seite 597-598

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Ref. No 20 023 342

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