Swiss Government Funding for Trade Promotion Information Network Approved
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Swiss government sought to increase funding for the Swiss Center for Trade Promotion (Osec) to maintain Switzerland's participation in the European Info Centres (EIC) network. This network provides crucial information on EFTA and EU regulations to businesses, particularly SMEs. The Osec's correspondence center (CCS) would offer this information and related support. The court approved the additional funding, recognizing the necessity of EIC participation for Swiss businesses accessing the European market, especially after the EWR rejection, and acknowledging Osec's established role and capabilities in fulfilling this function.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 1 Abs. 2 ROK; Swiss Government Funding for Trade Promotion Information Network Approved: This network provides crucial information on EFTA and EU regulations to businesses, particularly SMEs. The Osec's correspondence center (CCS) would offer this information and related support. The court approved the additional funding, recognizing the necessity of EIC participation for Swiss businesses accessing the European market, especially after the EWR rejection, and acknowledging Osec's established role and capabilities in fulfilling this function.
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KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertUsed to approve the Federal Council's draft resolution on increasing the maximum amount of financial aid to the OSEC for the years 1990-1994.
Volltext
21. September 1993 597 Euro Info Centres (EIC). Zusatzkredit
#ST# Zweite Sitzung - Deuxième séance Efta- und EG-Staaten sowie Beantwortung handelsrelevanter
Fragen des EIC-Netzes an die Osec.
Warum brauchen wir ein Korrespondenzzentrum Schweiz?
Dienstag, 21. September 1993, Vormittag
Mardi 21 septembre 1993, matin 1. Der Dokumentations- und Informationsbedarf der Firmen,
insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU),
08.00h über den EWR und die EG ist gross. Es geht zum Beispiel um
die Bereitstellung und die rasche Uebermittlung von praxisna-
Vorsitz - Présidence: Herr Piller hen Informationen über die für eine bestimmte Ware oder
Dienstleistung anwendbaren EG-Bestimmungen, um Aus-
schreibungen betreffend das öffentliche Beschaffungswesen,
um die Identifizierung von möglichen Geschäftspartnern und
Geschäftsmöglichkeiten im EG-Raum.
Präsident: Ich darf heute unserem Kollegen Robert Bühler 2. In einer weiteren Phase geht es um die beratende Beglei-
ganz herzlich zum Geburtstag gratulieren, sicher im Namen tung der Informationsaufbereitung für die spezifischen
des gesamten Rates. Alles Gute, Herr Bühler! (Beifall) Zwecke des Unternehmens.
3. Darüber hinaus soll das CCS auch Ansprechpartnerfür in-
teressierte Kreise sein, zum Beispiel aus der Wissenschaft,
aber auch für Behörden, Kantone, Gemeinden, die Unterlagen
zu den vom CCS abgedeckten Bereichen brauchen.
#ST# 93.044 4. Das CCS ist aber auch Ansprechpartner für die übrigen
EIC-Netz-Teilnehmer. Das CCS kann somit Offerten, die aus
dem Ausland stammen, an gezielte Firmengruppen weiter-
Beteiligung der Schweiz leiten.
am System der Euro Info Centres (EIC). Warum braucht es eine Bundesfinanzierung? Die Osec wird
Zusatzkredit um eine möglichst hohe Eigenwirtschaftlichkeit bemüht sein.
Participation de la Suisse Dieses Ziel soll im Rahmen des Mandats an die Osec festge-
au réseau Euro Info Centres (EIC). halten und seine Verwirklichung regelmässig überprüft wer-
den. Für einen grossen Teil der Basisinformation über die EG
Crédit supplémentaire und den EWR kann über die CCS-Dienstleistung nicht oder
Botschaft und Beschlussentwurf vom 12. Mai 1993 (BBI II 521) nur teilweise verrechnet werden. Deshalb unterstützen die
Message et projet d'arrêté du 12 mai 1993 (FF II 507) EG-Mitgliedstaaten oder die Efta-Staaten die Tätigkeiten ihrer
EIC bzw. ihrer CCS in einem hohen Mass. Subventionen
durch den Staat in der Höhe von 75 Prozent bzw. 90 Prozent
sind anzutreffen. Der Kostendeckungsgrad ist in der Anlaufs-
phase bei uns bereits auf 33 Prozent angesetzt, was höher ist
Antrag der Kommission als im Ausland.
Eintreten Die regionale Abstützung des Informationsnetzes ist richtig,
Proposition de la commission aber aufwendig. Gesucht ist aber auch hier Kundennähe. Für
Entrer en matière den Vertrieb von EG-Dokumentationen besteht eine EG-weit
zur Anwendung kommende Preisbindung. So beträgt die
Büttiker, Berichterstatter: Der Bundesrat hat dem Parlament Marge bei Dokumenten etwa einen Drittel des Preises, was für
am 12. Mai 1993 eine Botschaft über die Anhebung des die Abgeltung der Gemeinkosten und des Personals ungenü-
Höchstbetrages der Finanzmittel an die Osec im Rahmen der gend ist Auf Gegenseitigkeit liefert das CCS an EIC-Netz-Teil-
Beteiligung der Schweiz am System der Euro Info Centres nehmer im Ausland Informationen über die handelsrelevan-
(EIC) der EG unterbreitet und den entsprechenden Beschluss- ten, in der Schweiz zur Anwendung kommenden Regeln.
entwurf zur Annahme empfohlen. Die Kommission für Wirt- Wieso die Osec? Die EG will nur ein CCS, das heisst nur einen
schaft und Abgaben hat die Vorlage am 25. Juni 1993 und am Ansprechpartner pro Land. Die Osec kann das ganze Informa-
1. September (WAK) 1993 beraten und ihr ohne Aenderung tionsspektrum abdecken. Die Osec hat über Jahre hinweg
und ohne Gegenstimme zugestimmt. enge Kontakte mit den Kommissionen der EG aufgebaut. Sie
Inhalt des Beschlussentwurfes: Der Bundesbeschluss sieht ist dort gut eingeführt und geschätzt Die Unternehmen ken-
eine Anhebung des Höchstbetrages der Finanzhilfe an die nen die Osec. Ihr Euro-Dienst ist seit Jahren in diesem Bereich
Schweizerische Zentrale für Handelsförderung (Osec) für die tätig. Man ist bestrebt, den Unternehmen nur einen Ansprech-
Jahre 1990 bis 1994 um 1,3 Millionen Franken vor, um die Be- partner, der ein möglichst grosses Dienstleistungsspektrum
teiligung der Schweiz am System der Euro Info Centres wäh- anbieten kann, anzubieten. Die Osec besitzt die notwendigen
rend der Dauer der nächsten zwölf Monate sicherzustellen. Voraussetzungen, um Beratungen und Schulungen zu offerie-
Die Osec ist verpflichtet, in drei Niederlassungen (Zürich, Lau- ren. Ein weiteres Plus der Osec ist die bereits bestehende Zu-
sanne und Lugano) ein Korrespondenzzentrum Schweiz sammenarbeit mit den Handelskammern in der Westschweiz
(CCS) zu errichten und zu betreiben. Es handelt sich hier um und im Tessin. Die Osec wird bestrebt sein, anderen in diesem
eine dringliche Ueberbrückungsfinanzierung, wie sie im Rah- Bereich bereits aktiven öffentlichen und privaten Institutionen
men des neuen Bundesbeschlusses zur Stärkung der regio- die Möglichkeit zu eröffnen, sich an der Informationsarbeit op-
nalen Wirtschaftsstrukturen und der Standortattraktivität (des timal zu beteiligen.
Werkplatzes Schweiz), der eine permanente Rechtsbasis für Wieso die Dringlichkeit? Nach dem EWR-Nein ist eine umfas-
die Finanzierung dieser Osec-Dienstleistung bildet, gewähr- sende Information über die Rahmenbedingungen im EWR
leistet wird. und im EG-Raum noch wichtiger geworden. Weil sich unser
Tätigkeitsprogramm des Korrespondenzzentrums Schweiz Recht nicht voll mit demjenigen des EWR deckt, müssen wir
(CCS): Das Korrespondenzzentrum wird den Unternehmen, für dessen breite Streuung bei den auf den Export ausgerich-
insbesondere den kleinen und mittleren Betrieben, sowie in- teten Unternehmen besorgt sein. Der Binnenmarkt ohne Gren-
teressierten Behörden und vor allem auch der Wissenschaft zen wird heute geschaffen, nicht Ende 1994.
folgende Dienstleistungen anbieten: erstens allgemeine Infor- Ein Abseitsstehen oder eine wesentliche Verzögerung unserer
mationen über das EG- und EWR-Recht; zweitens technische Eingliederung in das EIC-Netz würde seitens der EG auf man-
Infrastruktur für das BC-Net - das ist das BC-Net zur Partner- gelndes Interesse zurückgeführt. Dies würde schlicht und ein-
vermittlung für Unternehmen -; drittens beratende Unterstüt- fach nicht verstanden. Aber auch innenpolitisch würde es
zung bei der Formulierung von Informationsbedürfnissen so- nicht verstanden, wenn man unseren Unternehmen nicht alle
wie Beihilfe zu deren Aeufnung und Auswertung; viertens Kon- Möglichkeiten eröffnen würde, um allfälligen Problemen, die
takte zu etwa 200 EIC und anderen Korrespondenzzentren in sich beim Zugang zum EWR stellen könnten, zuvorzukom-
Accords économiques internationaux 598 21 septembre 1993
men. Die Teilnahme muss als Teil des Revitalisierungspro- Seit die drei baltischen Staaten im August 1991 ihre Unabhän-
gramms der Schweiz gesehen werden. gigkeit zurückerlangt haben, bemühen sie sich um eine Annä-
Koordinationsfragen: Im Rahmen der WAK haben wir uns ins- herung an die westlichen Staaten und um einen weltweiten
besondere mit der Frage der Koordination der verschiedenen Ausbau ihrer Wirtschafts- und Handelsbeziehungen.
Dokumentations- und Informationszentren in der Schweiz be- Im Dezember 1991 unterzeichneten die Efta-Staaten mit den
fasst. Die Osec hat eine bessere Koordination unter den ver- baltischen Republiken Zusammenarbeitserklärungen. Der
schiedenen Akteuren bereits in der Vergangenheit angestrebt. nächste Schritt war die Unterzeichnung des Freihandelsab-
Sie hat bereits eine Koordinationsgruppe dafür eingesetzt. Mit kommens. Im Gegensatz zu den anderen Freihandelsabkom-
der Uebernahme dieser neuen Aufgabe wächst das Bedürfnis, men, die zwischen den Ländern Mittel- und Osteuropas und
aber auch die Verantwortung der Osec in diesem Bereich. Das den Efta-Staaten abgeschlossen wurden, zogen die nordi-
Bundesamt für Aussenwirtschaft hat uns hier klare Zusiche- schen Efta-Staaten gegenüber den baltischen Republiken bi-
rungen gegeben, dass Doppelspurigkeiten vermieden wer- laterale Freihandelslösungen vor. Die Schweiz sah sich des-
den. Es geht darum, die Synergien spielen zu lassen, um eine halb ebenfalls zu bilateralen Verhandlungen veranlasst Sie
möglichst flächendeckende und kundennahe Information si- hat darauf geachtet, die vorliegenden Abkommen inhaltlich
cherzustellen. möglichst auf die Vereinbarungen zwischen den nordischen
Aus all diesen Gründen beantragt Ihnen die WAK, dem Be- Staaten und den baltischen Republiken abzustimmen.
schlussentwurf zuzustimmen. Die Abkommen umfassen Industrieprodukte, verarbeitete
landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Fische und andere
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Meeresprodukte. Im Agrarbereich wurden keine konkreten
L'entrée en matière est décidée sans opposition Vereinbarungen im Sinne der Gewährung von Konzessionen
getroffen.
Detailberatung - Discussion par articles Durch die Abkommen werden Zölle und Abgaben auf den be-
troffenen Waren beseitigt. Die Einnahmenausfälle aus Zöllen
Titel und Ingress, Art. 1,2 auf Importerzeugnissen aus diesen Ländern beliefen sich
Antrag der Kommission 1992 auf rund 90 000 Franken.
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Diese Freihandelsabkommen gelten auch für das Fürstentum
Liechtenstein, solange dieses durch eine Zollunion mit der
Titre et préambule, art. 1,2 Schweiz verbunden ist Sie sind unter Wahrung einer Voran-
Proposition de la commission kündigungsfrist von sechs Monaten jederzeit kündbar. Um
Adhérer au projet du Conseil fédéral eine Diskriminierung schweizerischer Exportprodukte gegen-
über Erzeugnissen aus den nordischen Staaten zu vermeiden,
Angenommen -Adopté deren Freihandelsverträge mit den baltischen Staaten bereits
in Kraft sind, werden diese Abkommen seit dem 1. April 1993
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble vorläufig angewendet.
Für Annahme des Entwurfes 31 Stimmen 2. Abkommen zwischen den Efta-Staaten und Rumänien
(Einstimmigkeit) Im Dezember 1991 wurde zwischen den Efta-Staaten und Ru-
mänien eine Zusammenarbeitserklärung unterzeichnet Da-
mit bekundeten die Efta-Staaten ihren Willen, Rumäniens
An den Nationalrat-Au Conseil national Uebergang zur Marktwirtschaft zu unterstützen und mit den
Staaten Mittel- und Osteuropas enge Beziehungen herzu-
stellen.
Das Abkommen mit Rumänien wurde nach zweimonatigen
Verhandlungen am 10. Dezember 1992 unterzeichnet. Es wird
seitdem 1. Mai 1993vorläufig angewendet, um eine Diskrimi-
#ST# 93.048 nierung der Efta-Produkte gegenüber den Konkurrenten aus
der EG zu vermeiden. Dabei wurden die Verhandlungen so-
Internationale weit als möglich parallel zu jenen zwischen der EG und Rumä-
Wirtschaftsvereinbarungen nien angegangen.
Dieses Abkommen entspricht den Vertragswerken, die zwi-
Accords économiques internationaux
schen den Efta-Staaten und der ehemaligen Tschechischen
Botschaft und Beschlussentwürfe vom 19. Mai 1993 (BBIII365) und Slowakischen Republik und mit Polen abgeschlossen
Message et projets d'arrêtés du 19 mai 1993 (FF II 349) wurden. Es umfasst Industrieprodukte, die verarbeiteten land-
wirtschaftlichen Erzeugnisse sowie Fische und andere Mee-
resprodukte.
Nebst den Vorschriften über den Abbau von Zöllen und men-
genmässigen Beschränkungen enthält das Abkommen auch
Herr Cavelty unterbreitet im Namen der Kommission den fol- Bestimmungen über den Wettbewerb, die Beseitigung techni-
genden schriftlichen Bericht: scher Handelshemmnisse, das öffentliche Beschaffungswe-
sen, den Schutz des geistigen Eigentums sowie über Dienst-
Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung folgende leistungen und Investitionen. - Der Agrarbereich bildet Ge-
Vereinbarungen zur Genehmigung: genstand einer bilateralen Vereinbarung zwischen der
- drei bilaterale Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz Schweiz und Rumänien. Das Abkommen ist asymmetrisch
und den baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen, wel- ausgestaltet: Die Efta-Staaten gewähren Rumänien mit dem
che die Schweiz seit dem 1. April 1993 vorläufig anwendet; Inkrafttreten des Abkommens bedeutende Zugeständnisse,
-das Abkommen vom 10. Dezember 1992 zwischen den während die Konzessionen Rumäniens gegenüber den Efta-
Efta-Staaten und Rumänien, das die Schweiz seit dem 1. Mai Staaten stufenweise über eine Periode von zehn Jahren einge-
1993 vorläufig anwendet; räumt werden. Die Errichtung einer Freihandelszone erfolgt
- das Internationale Zucker-Uebereinkommen vom 20. März somit schrittweise innerhalb einer Uebergangsperiode, die
1992, das die Schweiz seit dem 20. Januar 1993 vorläufig an- am 31. Dezember 2002 endet.
wendet; Dieses Abkommen gilt auch für das Fürstentum Liechtenstein,
- das Protokoll vom 9. Dezember 1992 zur Verlängerung der solange dieses durch eine Zollunion mit der Schweiz verbun-
Vereinbarung über den internationalen Handel mit Textilien, den ist. Es kann unter Wahrung einer Vorankündigungsfrist
das die Schweiz seit dem 1. Januar 1993 vorläufig anwendet. von sechs Monaten jederzeit gekündigt werden.
1. Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und den bal- 3. Internationales Zucker-Uebereinkommen von 1992
tischen Staaten Estland, Lettland und Litauen Das vorliegende Uebereinkommen löst dasjenige von 1987
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Beteiligung der Schweiz am System der Euro Info Centres (EIC). Zusatzkredit
Participation de la Suisse au réseau Euro Info Centres (EIC). Crédit supplémentaire
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1993
Année
Anno
Band IV
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 93.044
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 21.09.1993 - 08:00
Date
Data
Seite 597-598
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Pagina
Ref. No 20 023 342
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