Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 93-042 KI-generiert

AHV/IV Expansion Initiative Rejected for Financial Unsustainability and Legislative Overreach

Geschäftsnummer VPB 93-042
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case involves a popular initiative aiming to expand the Old Age and Survivors' Insurance (AHV) and Disability Insurance (IV). The initiative proposed increased benefits, a shift of financial weight from the second to the first pillar of the pension system, and the introduction of a retirement pension available from age 62. The court rejected the initiative, primarily due to its significant financial unsustainability, estimating net additional costs of 4.4 billion Swiss francs annually. The court also found that the initiative encroached on the legislature's flexibility by attempting to codify too many details at the constitutional level, particularly regarding retirement age and public funding percentages, and that some of its aims were already being addressed by other reforms.

Legislator-Regeste

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Art. 1 rung, Art. 93 al. 2 de la Constitution fédérale; AHV/IV Expansion Initiative Rejected for Financial Unsustainability and Legislative Overreach: The initiative proposed increased benefits, a shift of financial weight from the second to the first pillar of the pension system, and the introduction of a retirement pension available from age 62. The court rejected the initiative, primarily due to its significant financial unsustainability, estimating net additional costs of 4.4 billion Swiss francs annually. The court also found that the initiative encroached on the legislature's flexibility by attempting to codify too many details at the constitutional level, particularly regarding retirement age and public funding percentages, and that some of its aims were already being addressed by other reforms.

Schlagwörter

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Altersversicherung Verfassungsinitiative Invalidenrente Finanzierungssystem der Versicherung Hinterlassenenversicherung sozialversicherungsrechtliche Streitigkeit

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 1 rung
Titel und Ingress, Art. 1 rung des Pluralismus und der Unabhängigkeit der Kranken-
Art. 93 al. 2 de la Constitution fédérale
Cited to allow the cantonal initiative on health insurance to be examined.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 93 al. 2 de la Constitution fédérale

Cited to allow the cantonal initiative on health insurance to be examined.

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Volltext

Pour l'extension de l'AVS et de l'Ai. Initiative populaire 614 9 juin 1994

93.2008 descendante - exigeant une prise en charge), elle en a conclu

que l'objectif visé par les pétitionnaires était déjà en partie at-

Pétition teint. Par ailleurs, elle estime qu'il serait impossible, pour des

Bund Schweizerischer Frauenorganisationen raisons d'ordre pratique, d'instaurer une bonification pour

AHV-Bonus für ausgewiesene chaque type d'activité bénévole.

ehrenamtliche Tätigkeit

Pétition Antrag der Kommission

Alliance de sociétés féminines suisses Die Kommission beantragt, von der Petition Kenntnis zu neh-

Bonus AVS aux personnes exerçant men, ihr aber keine Folge zu geben.

une activité bénévole déclarée

Proposition de la commission

La commission propose de prendre connaissance de la péti-

tion sans y donner suite.

Kündig Markus (C, ZG) unterbreitet im Namen der Kommis- Angenommen -Adopté

sion 90.021 den folgenden schriftlichen Bericht:

1. Im September 1992 reichte der Bund Schweizerischer

Frauenorganisationen (BSF) eine Petition für einen AHV- #ST# 93.042

Bonus für ausgewiesene ehrenamtliche Tätigkeit ein.

Der BSF weist dabei auf die grosse Bedeutung der - vorwie- Für den Ausbau von AHV und IV.

gend von Frauen geleisteten - ehrenamtlichen Arbeit hin und Volksinitiative

sieht in der Einführung eines AHV-Bonus eine Möglichkeit,

diese Arbeit aufzuwerten. Pour l'extension de l'AVS et de I'AI.

Die Petenten geben auch der Befürchtung vieler Frauen Aus- Initiative populaire

druck, dass mit der Einführung des Splittings jene Personen

Nachteile hätten, deren Ehepartner ein Einkommen hat, das Botschaft und Beschlussentwurf vom 5. Mai 1993 (BBIII549)

Message et projet d'arrêté du 5 mai 1993 (FF II 533)

nicht zu einer Maximalrente führt

2. Das Büro teilte die Petition der Kommission 90.021

(10. AHV-Revision) zur Beratung zu. Der Nationalrat be-

schloss in der Märzsession 1993, von der Petition Kenntnis zu

nehmen, ihr aber keine Folge zu geben.

Seiler Bernhard (V, SH), Berichterstatter: Die Volksinitiative

Die Kommission behandelte die Petition im Rahmen der Diffe-

«zum Ausbau von AHV und IV» wurde am 30. Mai 1991 mit

renzbereinigung der 10. AHV-Revision. Dabei stellte sie fest,

118264 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Initianten

dass im vorgeschlagenen Splittingmodell neben Erziehungs-

sind die Sozialdemokratische Partei der Schweiz und der

auch sogenannte Betreuungsgutschriften vorgesehen sind.

Schweizerische Gewerkschaftsbund. Die Botschaft des Bun-

Diese Betreuungsgutschriften werden auf Antrag als fiktive

desrates zur 10. AHV-Revision, die wir vorhin behandelt und

rentenbildende Einkommen dem individuellen AHV-Konto

zum Teil abgeschlossen haben, lag damals bereits seit ei-

gutgeschrieben, wenn im gemeinsamen Haushalt lebende

nem Jahr in den Räten. Wegen der Verzögerung dieser Revi-

hilfsbedürftige Personen (Ehegatte, Geschwister oder Ver-

sion kommt diese Initiative erst heute in unserem Rat zur Be-

wandte) betreut werden. Die Kommission hat damit dem Anlie-

schlussfassung.

gen der Petenten zu einem Teil entsprochen. Aus praktischen

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK)

Gründen musste sie allerdings davon absehen, für jede ehren-

nahm allerdings bereits im August des vorigen Jahres dazu

amtliche Tätigkeit eine Gutschrift einzuführen.

Stellung. Sie empfiehlt dem Rat und auch Volk und Ständen

eine klare Ablehnung. Der Entscheid fiel mit 12 zu 1 Stimmen

Kündig Markus (C, ZG) présente au nom de la commission le eindeutig aus. Herr Onken, der der Initiative zustimmt, wird

rapport écrit suivant: nachher noch seinen Antrag begründen.

Auch der Bundesrat, die Eidgenössische Kommission für die

1. Au mois de septembre 1992, l'Alliance de sociétés fémini- Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung und die

nes suisses (ASFS) a adressé aux Chambres fédérales une Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge leh-

pétition par laquelle elle demande le versement d'un bonus nen die Initiative ab. Diese beiden Kommissionen beurteilen

AVS aux personnes exerçant une activité bénévole déclarée. die Anliegen der Initianten wie folgt: «Gesamthaft gesehen

L'ASFS motive cette pétition en rappelant l'importance consi- geht die Initiative nach Auffassung der Mehrheit der beiden

dérable du travail bénévole, accompli essentiellement par des Kommissionen zu weit Sie würde das innere Gleichgewicht

femmes, et en faisant valoir que l'introduction d'un bonus AVS der Dreisäulenkonzeption und die finanzielle Sicherheit von

constituerait un moyen judicieux de valoriser ce travail. Par ail- AHV und IV gefährden. »

leurs, les pétitionnaires mettent en avant la crainte de nom- Zu berücksichtigen ist heute, 1994, am Rande - oder am

breuses femmes de voir le Splitting entraîner des désavanta- Ende, je nachdem - einer schwierigen Konjunktursituation mit

ges pour les personnes dont le conjoint perçoit un revenu qui fast 5 Prozent Arbeitslosen, dass dieser Initiativtext noch Ende

ne lui assurera pas une rente AVS maximale. der achtziger Jahre, 1990, entworfen worden ist und dass

2. Le Bureau a confié à la commission 90.021 (10e révision de auch die Unterschriftensammlung 1991 stattgefunden hat,

l'AVS) le soin d'examiner cette pétition. Le Conseil national, also noch während der Hochkonjunkturphase, in einer Zeit,

pour sa part, a décidé en mars 1993, lors de la session de prin- wo auch beim Bundeshaushalt das Sparen noch keinen so

temps, de prendre connaissance de la pétition sans y donner grossen Stellenwert aufwies, wie das heute der Fall ist; in einer

suite. Zeit, wo man noch euphorisch glaubte, unsere Sozialeinrich-

La commission a examiné la pétition dans le cadre de l'élimi- tungen Hessen sich beliebig ausbauen. Die Gründe, weshalb

nation des divergences relatives à la 10e révision de l'AVS. das heute nicht mehr drinliegt, sind Ihnen zur Genüge in der

Considérant que le modèle de Splitting proposé prévoyait, pa- vorausgegangenen Debatte zur 10. AHV-Revision dargelegt

rallèlement aux bonifications pour tâches éducatives, des bo- worden. Deshalb verzichte ich darauf, noch einmal darauf ein-

nifications pour tâches d'assistance (qui, sur demande, peu- zutreten.

vent être inscrites sur le compte individuel AVS au titre de re- Ich komme zu den Gründen, die die Kommission dazu bewo-

venu fictif pour le calcul de la rente future, pour autant que fas- gen hat, klar nein zu dieser Initiative zu sagen. Der Haupt-

sent partie du ménage commun des personnes impotentes - grund, weshalb Bundesrat und auch die SGK diese Initiative

conjoint, frères ou soeurs, parents en ligne ascendante ou ablehnen, liegt darin, dass sie finanziell ganz einfach nicht ver-

9. Juni 1994 615 Für den Ausbau von AHV und IV. Volksinitiative

kraftbar ist. Die Mehrkosten bei dem geforderten Ausbau von sung gemacht werden, sondern neue Formen des Zusam-

AHV und IV beliefen sich auf 7,1 Milliarden Franken, denen menlebens müssten primär im Zivilrecht geregelt werden.

Einsparungen von nur 2,7 Milliarden Franken pro Jahr gegen- 4. Der letzte Punkt betrifft die Übergangsbestimmung (Art 20

überstünden. Diese 2,7 Milliarden Franken könnten nach heu- Abs. 3). Diese sagt nämlich aus: Wenn die Bundesversamm-

tigen Berechnungen bei den Ergänzungsleistungen und bei lung nicht innert fünf Jahren nach Annahme des ergänzten

der beruflichen Vorsorge eingespart werden. Weder der AHV- Artikels 34quater der Bundesverfassung die entsprechende

Kasse selber noch dem Bund respektive den Arbeitnehmern Gesetzgebung erlassen hat, erhält der Bundesrat die Kompe-

und den Arbeitgebern können künftig jährliche Mehrausga- tenz dazu. Das Parlament könnte so einfach ausgeschaltet

ben von 4,4 Milliarden Franken zugemutet werden. Dabei ist werden.

die demographische Entwicklung in Richtung mehr Bezüger Selbst der Bundesrat ist, das können Sie in der Botschaft

und weniger Beitragszahler überhaupt nicht berücksichtigt. nachlesen, der Meinung, dass diese Frist in Anbetracht der

Die Beratungen um die 10. AHV-Revision haben eindeutig ge- Komplexität der Materie zu kurz sei. Zudem ist der rechtliche

zeigt, dass die AHV/IV heute an einem Wendepunkt angelangt Aspekt sehr problematisch. Was würde passieren, wenn

ist, an dem eine generelle Ausweitung nicht mehr möglich sein schliesslich der noch fristgerecht verabschiedete Ausfüh-

wird. rungserlass in einer Referendumsabstimmung abgelehnt

Die Initiative wird Ihnen noch aus anderen Gründen zur Ableh- würde? Hätte dann der Bundesrat die alleinige Kompetenz,

nung empfohlen. neue Ausführungsbestimmungen festzulegen?

1. Die Initiative hält wohl grundsätzlich an der heute in der Ver- Dieser klaren Beschränkung der Volksrechte können wir uns

fassung verankerten Dreisäulenkonzeption fest Sie verlangt nicht anschliessen, und wir können ihr auch nicht zustimmen.

aber eine deutliche Gewichtsverlagerung in der Altersvor- Nicht nur können wir uns eine AHV und IV, die uns zukünftig

sorge von der zweiten zur ersten Säule. Diese erste Säule soll 4,4 Milliarden Franken Mehrkosten bringen würde, nicht lei-

ausgebaut werden, und zwar auf eine Höhe, die - so der Initia- sten. Wir wollen auch keine markante Verschiebung von der

tivtext - «zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit auf der Basis der zweiten zur ersten Säule und auch keine Senkung des Renten-

gewohnten Lebenshaltung beitragen» soll. Damit verlässt sie alters samt sogenannter Ruhestandsrente. Das würde dem

klar den bisher gültigen Grundsatz, der lautete: Die AHV hat zuwiderlaufen, was unser Rat heute morgen beschlossen hat

den Existenzbedarf angemessen zu decken. Gemäss Wortlaut Allerdings wissen wir: Der Beschluss ist noch nicht definitiv,

der Initiative führt dies zu einer in vielen Kreisen unerwünsch- aber es wird in dieser Richtung laufen.

ten Verlagerung. Bekanntlich ist das heutige System mit den Deshalb beantragt Ihnen die klare Mehrheit der SGK, Volk und

drei Säulen ein recht zerbrechliches Gebilde, und ohne Not Ständen zu empfehlen, die Initiative zu verwerfen.

sollte daran nicht gerüttelt werden.

Die Kommission ist zwar mit den Initianten der Meinung, dass Präsident: Es ist ein kleines Missgeschick unterlaufen, dass

die Leistungen von AHV und IV für die unteren Einkommens- Sie den Antrag Onken nicht erhalten haben. In der Kommis-

klassen zu verbessern seien. Sie sieht das aber ganz klar im sion wurde er zwar angekündigt, aber er liegt offenbar nicht

Rahmen der 10. AHV-Revision, wogegen übrigens in beiden schriftlich vor. Herr Onken beantragt uns, Volk und Ständen zu

Räten keine Opposition gemacht wird. Trotz dieser Verbesse- empfehlen, die Initiative anzunehmen.

rung braucht es nach wie vor Ergänzungsleistungen, die sehr

wahrscheinlich auch bei einer Realisierung der Vorstellung Onken Thomas (S, TG): Jede Initiative, auch diese hier, will

der Initiative nicht überflüssig würden. ernst genommen werden. Natürlich ist jetzt die «Luft» ein we-

2. Die Initiative läuft betreffend Rentenalter in der genau umge- nig draussen. Alle Energie ist in die Entscheidfindung über die

kehrten Richtung, als sie die Mehrheit dieses Rates heute bei 10. AHV-Revision eingeflossen. Aber ich denke doch, dass wir

der 10. AHV-Revision beschlossen hat Sie will nämlich auf uns auch mit dieser Vorlage noch kurz und ernsthaft auseinan-

Verfassungsebene die sogenannte Ruhestandsrente einfüh- dersetzen sollten. Ich danke dem Kommissionssprecher,

ren. Diese Ruhestandsrente könnte bei der Aufgabe der Er- dass er dies in sachlicher Weise getan hat

werbstätigkeit ungekürzt bezogen werden. Damit ist vorge- Ich trete für Annahme dieser Initiative ein. Ich habe das schon

zeichnet, dass diese Ruhestandsrente klar in Richtung einer in der Kommission getan und stelle den entsprechenden An-

generellen Senkung des Rentenalters läuft Welches Alter trag auch hier. Weil er überblickbar ist, muss er, denke ich,

ohne die Erfüllung zusätzlicher Bedingungen Anspruch auf auch nicht unbedingt schriftlich vorliegen.

die Altersrente gibt, soll darum das Gesetz bestimmen und Initiativen sind nie Kompromisse. Sie haben Ecken und Kan-

nicht in die Bundesverfassung aufgenommen werden. ten, sie spitzen eine Problemlage zu und formulieren die Lö-

Diese Gesetzgebung wird aber gleichzeitig wieder einge- sungsansätze aus der Sicht derjenigen, die sie lanciert haben.

schränkt - wie Sie im Initiativtext lesen -, indem nur eine Her- Und diese Initiative - das gebe ich gerne zu - ist in der Wolle

absetzung der Altersgrenzen, nicht aber deren Erhöhung gefärbt, sie geht von sozialdemokratisch-gewerkschaftlichen

möglich sein soll. Ferner könnte ein Gesetz, immer gemäss In- Leitvorstellungen für eine grosszügige, solidarische und - das

itiative, einen Teilanspruch auf eine Rente, d. h. bei teilweiser sei auch zugegeben - kostspielige Altersvorsorge aus. Das

Erwerbsaufgabe ab dem 62. Altersjahr, vorsehen. Unter be- Anliegen wird hier kaum mehr als drei Stimmen erzielen; sei's

stimmten Voraussetzungen wäre auch ein Vorbezug der drum. In der Bevölkerung jedenfalls stossen diese Forderun-

Rente vorgesehen. gen sicher auf ein grösseres und wohlwollenderes Echo.

Abgesehen davon, dass es unsinnig wäre, Altersgrenzen für Wie viele unserer Initiativen hat auch diese schon eine nach-

Rentenbezüger in die Bundesverfassung aufzunehmen, glau- haltige Wirkung erzielt. Sie hat Schrittmacherdienste geleistet

ben wir auch, dass eine Kontrolle vor allem bei dieser neuen Ein Gutteil der Ziele, die sie postuliert, sind fast oder sogar

Einführung sehr schwierig durchführbar wäre. Wenn Sie den- ganz verwirklicht worden. Das Splittingmodell, das sie fordert,

ken, dass Teilrentner ab 62 Jahren z. B. im Ausland wohnen ist auf gutem Weg. Die Betreuungsgutschriften und Erzie-

würden, wäre eine Kontrolle praktisch nicht mehr möglich. hungsgutschriften sind verankert. Die Freizügigkeit bei der be-

3. Es braucht nach unserer Meinung bezüglich der in der In- ruflichen Vorsorge ist weitgehend verwirklicht, und für Rentne-

itiative verlangten Freizügigkeit inner- und ausserhalb des Ob- rinnen und Rentner in bescheidenen Einkommensverhältnis-

ligatoriums keine Festschreibung in der Verfassung. Diese sen sind Verbesserungen beschlossen worden.

Forderung ist vom Parlament bereits durch das Freizügigkeits- In anderen Bereichen geht die Initiative jedoch weiter und for-

gesetz erfüllt worden, welches auf den 1. Januar 1995 in Kraft dert grundsätzliche Dinge, die wohl erst in Zukunft verwirklicht

treten wird. werden. Sie wird damit ein wenig zum Bollwerk gegen die Ver-

Ebenso wird die Forderung der Ausgestaltung der ge- suche zur Verschlechterung, gegen den sozialen Minimalis-

schlechts- und zivilstandsneutralen Ansprüche in der hängi- mus, wie er in letzter Zeit um sich gegriffen hat, selbst gegen

gen 10. AHV-Revision verwirklicht, u. a mit dem sogenannten die fortschreitende Desolidarisierung in unserer Gemein-

Splittingsystem. Unklar blieb in der Kommission auch der Be- schaft

griff der Zivilstandsneutralität Dieser müsste noch konkreti- Die Initiative setzt ein Leistungsziel, denn trotz der Verspre-

siert werden. Das, meinen wir, sollte nicht in der Bundesverfas- chen in Artikel 34quater der Bundesverfassung, der ja einen

Pour l'extension de l'AVS et de l'Ai. Initiative populaire 616 9 juin 1994

umfassenden Schutz der Betagten vorsieht, ist dieser bis an- differenziert zu erfassen, diese Geldflüsse in unserem System,

hin nicht realisiert worden, jedenfalls nicht der ursprünglichen das ja einem System von kommunizierenden Röhren gleich-

Zielsetzung gemäss. kommt Die einzelnen Versicherungen sind ja in dieser oder je-

Die ursprüngliche Intention war es, mit den AHV-Renten den ner Form miteinander verbunden; was am einen Ort einge-

Existenzbedarf angemessen zu decken, d. h., den Bedarf, der spart wird, fällt am anderen zusätzlich an.

erforderlich ist, um den älteren Menschen einen einfachen, Welche zusätzlichen Belastungen entstehen also, wenn man

aber menschenwürdigen Lebensabend zu ermöglichen. Und vielen Menschen nur gerade knapp existenzsichernde Renten

davon sind wir leider immer noch weit entfernt. Ohne Ergän- gibt, wenn man sie erst noch etwas länger arbeiten lässt, bevor

zungsleistungen geht es nicht, und vom angestrebten Ver- sie diese Renten bekommen können? Welche Belastungen

zicht auf dieses Instrument, das ja trotz des Rechtsanspru- entstehen da bei der Arbeitslosenversicherung, bei der Kran-

ches, der damit verbunden ist, immer noch ein bisschen den kenversicherung, bei der Invalidenversicherung, bei der Für-

Charakter eines fürsorgerischen Instrumentes hat, sind wir sorge? Das müsste einmal exakt erfasst werden können.

noch weit entfernt Im Gegenteil, es werden immer mehr An- Welche Entlastungen entstehen andererseits, wenn man die

träge auf Ergänzungsleistungen gestellt, und zwar nicht nur Rente etwas grosszügiger bemisst, wenn sie auch etwas frü-

aus den untersten Einkommensschichten, sondern auch von her bezogen werden kann? Und welche Entlastungen entste-

Vertreterinnen und Vertretern mit mittleren Einkommen. Dieser hen bei den Kantonen, die mit der zunehmenden Inanspruch-

Entwicklung setzt die Initiative nun das Ziel entgegen, dass die nahme der Ergänzungsleistungen nämlich ganz schön zur

AHV-Renten eben zu wirklicher «wirtschaftlicher Unabhängig- Kasse gebeten werden? Es findet hier nämlich eine schlei-

keit» auf der Basis des gewohnten Lebensstandards beizutra- chende, sanfte Verlagerung vom Bund auf die Kantone statt.

gen haben. Es ist nicht davon die Rede, dass sie diese garan- Dort wird der Widerstand gegen diese zunehmende Bela-

tieren müssten. Aber einen echten Beitrag an diese Zielset- stung immer spürbarer. Es wird auch in der Botschaft bestä-

zung leisten, das sollte die erste Säule. tigt, dass diese Initiative bei den Kantonen Einsparungen bei

Das bedeutet nicht zwingend einen grundsätzlichen Ausbau, den Ergänzungsleistungen in der Höhe von 360 Millionen

aber es bedeutet natürlich, dass das heutige Leistungsniveau Franken bringen könnte.

der ersten Säule verbessert wird, und zwar nach Möglichkeit Anderseits ist es richtig, dass der Bund einen namhaften Bei-

unter Verzicht auf Ergänzungsleistungen. trag beisteuern müsste, um dieses Sozialwerk mitzufinanzie-

Damit greift die Initiative im Grunde genommen die ursprüngli- ren. Je weniger er zu geben bereit ist, desto höher werden die

che und etwas verblasste, etwas in Vergessenheit geratene Belastungen bei der ersten Säule für die Versicherten. Aber

Zielsetzung wieder auf und rückt sie nicht nur in die Verfas- wenn man alles in allem rechnet, wenn man die zusätzlichen

sung, sondern rückt sie auch wieder in unser aller Bewusst- Lohnprozente, die bei der ersten Säule erforderlich sind, mit

sein. den Entlastungen bei der beruflichen Vorsorge verrechnet,

Ein zweites Element des Volksbegehrens ist die Gewichtsver- dann ist dieses Mehr, das zu erbringen ist, nicht derart gross,

schiebung von der zweiten Säule (berufliche Vorsorge) zur er- dass man sich dieser Initiative widersetzen müsste.

sten Säule. Die Initiative will das Verhältnis zwischen diesen Ich bitte Sie deshalb, diesem Vorstoss für eine soziale, sichere

beiden Säulen, das aus den Fugen geraten ist, wieder ins Lot und solidarische Altersvorsorge zuzustimmen.

bringen. Die Beiträge an die darbende AHV und an die IV sol-

len erhöht werden, diejenigen an die doch recht habliche be- Huber Hans Jörg (C, AG): Man gehört gewiss nicht zu den An-

rufliche Vorsorge sollen reduziert werden, damit die erste hängern eines sozialpolitischen Moratoriums, Herr Kollege

Säule ihren verfassungsmässigen Auftrag erfüllen kann und Onken, wenn man zu der vorliegenden Initiative nein sagt

damit auch die Erwerbsquote der Renten längerfristig nicht Wenn man sich überlegt, was auf diesem Gebiet hängig ist

noch weiter absackt. und worauf wir das Schwergewicht in unseren Bemühungen

Die berufliche Vorsorge ist ja eine Ergänzungsversicherung. legen sollten - ich denke beispielsweise an die Realisierung

Sie bietet nur den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ei- der Krankenversicherungsvorlage, die wir verabschiedet ha-

nen hinreichenden zusätzlichen Schutz. Die AHV jedoch ist ben -, wenn man sich also vorstellt, wie sich die Dinge hier ent-

eine Volksversicherung, und sie muss es auch bleiben kön- wickeln, was in der Pipeline ist, was angekündigt ist, glaube

nen. Deshalb diese Verschiebung im Grundsatz; sie ist sicher ich - Herr Onken hat dem mit dem Hinweis auf die entwichene

richtig. Die Verbesserung bei den Renten der ersten Säule für «Luft» auch Ausdruck gegeben -, dass diese Initiative abge-

alle kann bei den Renten der zweiten Säule kompensiert wer- lehnt werden sollte. Ich habe allerdings später noch einen ori-

den, namentlich im überobligatorischen und freiwilligen Be- ginelleren Vorschlag als nur den der Ablehnung zu machen.

reich. Was die sachlichen Gründe angeht, möchte ich mich mit dem

Das dritte Element, über das wir bereits bei der 10. AHV-Revi- identifizieren, was Kollege Seiler vorgetragen hat Herr Onken

sion gesprochen haben, ist das noch immer unerfüllte Postu- hat hier durchaus entsprechende Zusagen gemacht und Be-

lat der Ruhestandsrente ab 62 Jahren für Männer und Frauen. stätigungen gegeben. Wie alle Initiativen ist das Vorgelegte ein

Wer seine Berufstätigkeit aufgibt, soll darauf einen unge- Paket von juristischer Promiskuität, um es einmal so zu sagen.

schmälerten Anspruch haben, wer weiterarbeitet, wer nach Das ist systemimmanent und steht nicht mit der Unfähigkeit

wie vor eine erfüllende Berufstätigkeit hat, der soll darauf ver- der Redaktoren, einen klaren Text zu formulieren, im Zusam-

zichten. menhang. Zuviel wird hier auf einer verfassungsmässigen

Das bedeutet nicht eine tendenzielle Senkung des AHV-Ren- Stufe normiert und schränkt den Gesetzgeber in seiner Flexibi-

tenalters, sondern es ist ein grundsätzlich anderes Modell als lität ein.

das heutige. Es ist aber auch ein arbeitsmarktliches Instru- Mit dem AHV-Paket, das wir heute verabschiedet haben, ist ei-

ment, denn klar ist, dass damit ein früherer Ruhestand für niges erreicht worden. Ob das alles, wie Herr Onken mit Gelas-

jene Menschen begünstigt wird, die sich müde fühlen, die senheit und Serenität festgestellt hat, deswegen erreicht

ausgelaugt sind, und dass Arbeitsplätze für junge Arbeitslose wurde, weil es auch in dieser Initiative enthalten ist, wollen wir

frei werden, die «auf der Strasse» stehen, die heute stempeln der vorgerückten Zeit wegen einmal als Frage im Räume ste-

und bedauerlicherweise auch in Zukunft keine Stelle finden hen lassen und nicht im Detail behandeln.

werden. Was weiter für die ganz klare Ablehnung der Initiative spricht,

Es ist richtig, dass ein solcherart ausgestaltetes System der Al- ist der Beitrag der öffentlichen Hand, wie er in der Verfassung

tersvorsorge seinen Preis hat. Es braucht zusätzliche Mittel, in der Grössenordnung von 25 Prozent festgelegt werden soll.

und es wird an den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern Auch hier verstösst die Initiative gegen Grundsätze der Flexibi-

sein zu entscheiden, ob sie diese Mittel aufzubringen gewillt lität Sie macht einen zu grossen Schritt nach vorne. Das ist

sind oder nicht Wir können diesen Entscheid nicht grundsätz- meines Erachtens unnötig und sollte nicht die Zustimmung

lich vorwegnehmen. des Souveräns und der Stände finden.

Bevor man indes ein vernichtendes Urteil über die Kosten in- Herr Onken, Sie haben mit der Ihnen eigenen bewährten Rou-

folge dieser Initiative fällt, bitte ich Sie, doch einmal die Ge- tine und Ihrem Können die Frage der Kosten insofern um-

samtkosten in unserem Sozialversicherungssystem wirklich schifft, als Sie das Postulat in den Vordergrund gestellt haben.

9. Juni 1994 617 Standesinitiative Jura

Man müsse einmal - wieder einmal, noch einmal - die ver- Proposition Onken

schiedenen Quellen herausfinden und die Leistungen präzise .... d'accepter l'initiative.

abgrenzen, die da genannt würden. Ich darf darauf aufmerk-

sam machen, dass die Botschaft des Bundesrates in diesem Abstimmung - Vofe

Punkt so unklar nicht ist und genaue Zahlen an den Tag legt: Für den Antrag der Kommission 27 Stimmen

Zahlen, die schwerlich zu kritisieren sind. Für den Antrag Onken 2 Stimmen

Die juristische Ausformulierung der Initiative, der Stand der

heutigen Gesetzgebung auf diesem Gebiet, die Fixierung der Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Beiträge der öffentlichen Hand in der Verfassung auf dieser Für Annahme des Entwurfes 27 Stimmen

Höhe, die Kosten der Initiative bei der gegenwärtigen und zu- Dagegen 1 Stimme

künftigen Finanzlage des Bundes - all das sind im Prinzip

Gründe, die dazu führen, dass die Initiative abgelehnt werden

muss. An den Nationalrat-Au Conseil national

Ich habe gesagt, es gebe noch einen besseren Weg. Ich

meine denjenigen, die Initiative zurückzuziehen und damit im

Prinzip das Feld freizumachen für das, was jetzt geschehen

muss: eine Lösung zu finden, die breit abgestützt ist, um ei-

nen Fortschritt auf dem Gebiet des Ausbaus der AHV zu

realisieren.

#ST# 92.314

Dreifuss Ruth, conseillère fédérale: Etant donné l'heure

avancée, j'aimerais simplement confirmer la position du Standesinitiative Jura

Conseil fédéral. Il vous propose de recommander au peuple et Krankenversicherung.

aux cantons de rejeter l'initiative populaire «pour l'extension Zahnarztkosten und Hauspflege.

de l'AVS et de l'Ai». Les arguments ont été fort bien exposés Freizügigkeit

par le rapporteur de la commission. Les points de cette initia-

tive réalisés dans le cadre de la 10e révision de l'AVS ont aussi

Initiative du canton du Jura

été fort bien présentés par M. Onken. S'agissant des points Assurance-maladie.

qui restent à réaliser, le Conseil fédéral considère clairement Soins dentaires et à domicile.

qu'ils ne peuvent pas être acceptés tels quels. Libre passage

J'aimerais faire une remarque concernant le taux de 25 pour

cent de participation de la Confédération ou des pouvoirs pu-

blics. De 20,05 à 25 pour cent le saut est important, surtout

avec la facture que représenterait l'acceptation de cette initia-

tive. Mais notez que l'on ne s'oppose cependant pas non plus Wortlaut der Initiative vom 10. Dezember 1992

ici à toute augmentation de cette part à l'avenir. Der Kanton Jura lädt die eidgenössischen Räte gestützt auf Ar-

Je l'ai souligné ce matin: on ne peut pas à la fois dire que le fi- tikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung ein, folgende Stan-

nancement de la sécurité sociale repose trop lourdement sur desinitiative zur Krankenversicherung zu prüfen:

le facteur de production «travail» et se priver des autres sour- 1. Das Budget für das Gesundheitswesen soll aufgestockt

ces de financement qui passent par l'intermédiaire d'un sub- werden:

ventionnent public, quelle que soit finalement la source de ces - mit Geldern, die anderen Budgets entnommen werden (La-

ressources publiques. stentransfer);

La remarque de M. Huber me paraît donc tout à fait à sa place - mit Geldern aus Treibstoffzöllen und der Alkohol- und Tabak-

en relation avec cette initiative. Mais elle n'est certainement steuer.

pas une philosophie qui devrait maintenir atout jamais au bas Mit diesen zusätzlichen Geldern soll der Bund den Kranken-

niveau où elles sont actuellement les subventions fédérales et kassen einen Beitrag leisten an die Finanzierung der obligato-

cantonales. rischen Übernahme

a. der Zahnarztkosten;

Eintreten ist obligatorisch b. der Hauspflege.

L'entrée en matière est acquise de plein droit 2. Mit der Einführung einer obligatorischen Krankenversiche-

rung sollen ergänzend die beiden folgenden Postulate ver-

wirklicht werden:

Detailberatung - Discussion par articles a Streichung der Versicherungsvorbehalte;

b. Freizügigkeit beim Wechsel der Krankenkasse unter Wah-

Titel und Ingress, Art. 1 rung des Pluralismus und der Unabhängigkeit der Kranken-

Antrag der Kommission kassen.

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Texte de l'initiative du 10 décembre 1992

Titre et préambule, art. 1 Le canton du Jura, se fondant sur l'article 93 alinéa 2 de la

Proposition de la commission Constitution fédérale, invite les Chambres fédérales à exami-

Adhérer au projet du Conseil fédéral ner l'initiative suivante visant l'assurance-maladie:

1. Augmentation du budget fédéral de la santé

Angenommen -Adopté - par prélèvement sur d'autres budgets (transfert des char-

ges);

- par prélèvement sur les redevances fédérales en matière de

Art. 2

carburant, d'alcool et de tabac

Antrag der Kommission pour contribuer àfinancer la prise en charge obligatoire par les

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

caisses-maladie

a. des soins dentaires;

Antrag Onken b. des soins à domicile.

.... die Initiative anzunehmen. 2. Complémentairement à l'instauration d'une assurance-

maladie obligatoire, revendiquer les deux corollaires suivants:

Art. 2 a abolition des réserves;

Proposition de la commission b. libre passage d'une caisse-maladie à l'autre en maintenant

Adhérer au projet du Conseil fédéral leur pluralisme et leur indépendance.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Für den Ausbau von AHV und IV. Volksinitiative

Pour l'extension de l'AVS et de l'AI. Initiative populaire

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1994

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 08

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 93.042

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 09.06.1994 - 08:00

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Seite 614-617

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Ref. No 20 024 323

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