Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
93.033 • VB CH 93.033 KI-generiert

Parliamentary Committee Report on Animal Welfare Law Enforcement

Geschäftsnummer 93.033
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The parliamentary committee reviewed a report on inspections and oversight actions for 1992, specifically addressing concerns about the enforcement of animal welfare laws. The committee acknowledged that bureaucratic mechanisms, influenced by agricultural interests, often lead to the toleration of inhumane animal husbandry practices, even when scientific evidence of harm exists. The committee's proposal to simply take note of the report was adopted, overriding a motion to send it back for further action to ensure legal enforcement, as the committee intended to follow up on the report's recommendations.

Legislator-Regeste

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Art. 68 GRN, Art. 68 RCN; Parliamentary Committee Report on Animal Welfare Law Enforcement: The committee acknowledged that bureaucratic mechanisms, influenced by agricultural interests, often lead to the toleration of inhumane animal husbandry practices, even when scientific evidence of harm exists. The committee's proposal to simply take note of the report was adopted, overriding a motion to send it back for further action to ensure legal enforcement, as the committee intended to follow up on the report's recommendations.

Schlagwörter

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parlamentarische Aufsicht Tierschutzverletzungen Tierhalteverbot Untersuchung wegen Rechtsmissbrauchs Tierhalterhaftung gerichtlicher Augenschein
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 68 GRN

Cited as the category for the parliamentary business being discussed.

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Volltext

17. Juni 1993 N 1313 GPK N/S. Bericht über Inspektionen

Proposition du Conseil fédéral die von der Regierung meist unbesehen in Kraft gesetzt wer- Classer les interventions parlementaires den. Ist das geschehen, so ist die Bürokratie sozusagen für selon l'annexe du rapport sich. Dabei hat sie einen weit gehenden Spielraum: Sie wird kaum noch von der Regierung und schon gar nicht vom Parla- Proposition de la commission ment kontrolliert.» Ne pas classer l'intervention 89.317 In Sachen Tierschutz schaltet und waltet die Bürokratie so, wie es unter den ständigen Pressionen und Einflussnahmen der Präsident: Der Bundesrat ist einverstanden, das Postulat Agrowirtschaftfürsie am bequemsten ist Zwischen Landwirt- 89.317 nicht abzuschreiben. schaftsverbänden und Landwirtschaftsämtern besteht eine enge personelle Verflechtung durch Personalwechsel. Ver- Angenommen gemäss Antrag der Kommission bandsfunktionäre werden häufig in leitende Stellen der Büro- Adopté selon la proposition de la commission kratie geholt. Tierschützer dagegen sind in der Bürokratie nicht vertreten. Deshalb schützt die Bürokratie primär immer Bundesbeschluss - Arrêté fédéral die wirtschaftlichen Interessen der Agrarwirtschaft und nicht die Tiere. Ein Grossteil der Nutztiere in der Schweiz hat noch Eintreten ist obligatorisch nichts vom Tierschutzgesetz gemerkt und wird so gehalten L'entrée en matière est acquise de plein droit wie in Ländern ohne Tierschutzgesetz. Aus rein wirtschaftlichen Gründen wird unser Tierschutzgesetz missachtet Grobe Detailberatung - Discussion par articles Massentierquälerei wird gesetzwidrig weiter geduldet, auch in Bereichen, wo der Tatbestand der Tierquälerei wissenschaft- Titel und Ingress, Art. 1,2 lich belegt ist. Die interessierten Kreise und die Veterinärund Antrag der Kommission Landwirtschaftsbürokratie der Verwaltung hat folgende Strate- Zustimmung zum Beschluss des Ständerates gien entwickelt, damit das Praxisübliche in der Intensivtierhaltung weiter geduldet werden kann: Titre et préambule, art. 1,2 1. Tierquälerische Haltungssysteme werden geduldet, weil Proposition de la commission die Forschung angeblich noch keine wirtschaftlichen Alternati- Adhérer à la décision du Conseil des Etats ven hervorgebracht hat Mit anderen Worten: die Agroindustrie bringt grausame Haltungssysteme wie etwa Käfigbatte- Angenommen -Adopté rien für Wachteln auf den Markt, und diese werden geduldet Damit hat die Agroindustrie kein Interesse mehr, bessere Sy- Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble steme zu erforschen, und die Bürokratie stellt sich auf den Für Annahme des Entwurfes 89 Stimmen Standpunkt, dass diese Tierquälerei erst verboten werden (Einstimmigkeit) darf, wenn der Staat mit Steuergeldern Alternativsysteme entwickelt hat. Mangels Finanzen kann das endlos dauern. 2. Dort, wo es praxiserprobte Alternativen gibt, werden die tier- An den Bundesrat-Au Conseil fédéral quälerischen Varianten weiter geduldet, da man diese nicht «plötzlich» verbieten könne. So dürfen die grausamen Kastenstände für Schweine und Einzelboxen für Kälber bis heute weiter betrieben und auch neu eingerichtet werden. Auch für die laufende Revision der Tierschutzverordnung sind kein Verbot #ST# 93.033 dieser Foltereinrichtungen, sondern nur gewisse Einschränkungen, die sich kaum kontrollieren lassen, vorgesehen. GPK N/S. Bericht über Inspektionen Diese bürokratische Missachtung des Tierschutzgesetzes hat und Aufsichtseingaben 1992 die GPK weitgehend gutgeheissen. Das ist unverständlich und zu bedauern. CdG N/E. Rapport concernant les inspections et les requêtes 1992 Proposition de la commission Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen Prendre acte du rapport vom 6. April 1993 (BBIII310) Rapport des Commissions de gestion Proposition Weder Hansjürg du 6 avril 1993 (FF II298) Renvoi à la commission Beschluss des Ständerates vom 8. Juni 1993 avec mandat de veiller à l'application des dispositions légales. Décision du Conseil des Etats du 8 juin 1993 Kategorie V, Art. 68 GRN - Catégorie V, art. 68 RCN Seiler Rolf, Berichterstatter: Herr Weder Hansjürg geht offenbar davon aus, dass mit diesem Bericht das Geschäft erledigt sei. Dem ist nicht so. Das geht auch aus diesem Bericht hervor, in welchem man lesen kann, dass sich die Kommission im Antrag der Kommission Laufe des Jahres 1993 wieder damit beschäftigen wird. Sie Kenntnisnahme vom Bericht wird prüfen, ob den Anliegen und Empfehlungen, die in diesem Bericht enthalten sind und die sich an den Bundesrat rich- Antrag Weder Hansjürg ten, tatsächlich entsprochen wird und wie ihnen entsprochen Rückweisung an die Kommission wird. Diese Arbeit wird die Geschäftsprüfungskommission des mit dem Auftrag, für die Durchsetzung der gesetzlichen Vor- Ständerates übernehmen. Sie wird bereits am nächsten Monschriften besorgt zu sein. tag und Dienstag verschiedene Stellen besuchen und ihren Schriftliche Begründung Bericht etwa im Herbst abliefern. Zum Bericht der GPK betreffend Tierschutz-Vollzug In diesem Sinne glaube ich, Herr Weder, dass Ihr Antrag über- Was sich seit der Annahme des Tierschutzgesetzes durch das flüssig ist, und ich würde Ihnen empfehlen, den Antrag zurück- Volk im Jahr 1978 bis heute abspielt, kann besser verstanden zuziehen. Wenn Sie das nicht können, bitte ich den Rat, den werden, wenn die Verwaltungsmechanismen durchschaut Antrag abzulehnen. werden, wie sie Walter Wittmann in seinem Buch «Marktwirtschaft für die Schweiz» beschreibt: «Hat ein Gesetz die parla- Präsident: Der Antrag Weder Hansjürg ist zu rückgezogen. mentarische Hürde genommen, so verlässt es die Legislative. Die Exekutive, mit dem Schwergewicht bei der Bürokratie, Angenommen gemäss Antrag der Kommission kann nun schalten und walten. Sie arbeitet Verordnungen aus, Adopté selon la proposition de la commission Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

GPK N/S. Bericht über Inspektionen und Aufsichtseingaben 1992

CdG N/E. Rapport concernant les inspections et les requêtes 1992

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993 Année Anno

Band III Volume Volume

Session Sommersession Session Session d'été Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat Conseil Conseil national Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 14 Séance Seduta

Geschäftsnummer 93.033 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 17.06.1993 - 08:00 Date Data

Seite 1313-1313 Page Pagina

Ref. No 20 022 852

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