Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
93.032 • VB CH 93.032 KI-generiert

Railway Concessions Approved for Funicular and Heritage Line

Geschäftsnummer 93.032
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The National Council approved a concession for a funicular railway between Saint-Luc and Tignousa, replacing an outdated chairlift primarily for tourism, with the Federal Assembly authorized to grant such concessions under railway law for a twenty-year term. Separately, the Council also approved an extension of an existing railway concession for the Chemin de fer électrique veveysans to cover the Blonay-Chamby line, which currently operates as a heritage railway, for tourist purposes until 2029.

Legislator-Regeste

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Art. 5 Absatz, Art. 5 Abs. 2 des Eisenbahngesetzes; Railway Concessions Approved for Funicular and Heritage Line: Separately, the Council also approved an extension of an existing railway concession for the Chemin de fer électrique veveysans to cover the Blonay-Chamby line, which currently operates as a heritage railway, for tourist purposes until 2029.

Schlagwörter

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Konzession Eisenbahnverkehr Tourismusförderungsabgabe Automatenaufstellvertrag Öffentliche Unternehmen Altstadtzone
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 5 Abs. 2 des Eisenbahngesetzes

This article designates the Federal Assembly as the competent authority for granting railway concessions, which was the basis for the decisions made in the dispositive.

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Volltext

Chemins de fer électriques veveysans 864 1er décembre 1993

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes 28 Stimmen Begrüssung - Bienvenue (Einstimmigkeit) Präsident: Ich begrüsse in unserem Saal herzlich unseren An den Nationalrat-Au Conseil national ehemaligen Präsidenten Pierre Dreyer sowie die ehemaligen Mitglieder der Bundesversammlung, die auf den Tribünen Platz genommen haben. Sie sind uns sehr herzlich willkommene Gäste. Wirfreuen uns über die Verbundenheit, die in ihrer Anwesenheit zum Ausdruck kommt. (Beifall) #ST# 93.032 Standseilbahn Saint-Luc-Tignousa. Konzession Funiculaire Saint-Luc-Tignousa. Concession Botschaft und Beschlussentwurf vom 15. März 1993 (BBI11561) Message et projet d'arrêté du 15 mars 1993 (FF 11456) Beschluss des Nationalstes vom 20. September 1993 Décision du Conseil national du 20 septembre 1993

#ST# 93.002 Antrag der Kommission Chemins de fer électriques veveysans. Eintreten Ausdehnung der Konzession Proposition de la commission Entrer en matière Chemins de fer électriques veveysans. Extension de la concession Bloetzer, Berichterstatter: Bei dieser Vorlage geht es darum, eine Konzession für die Standseilbahn Saint-Luc-Tignousa im Botschaft und Beschlussentwurf vom 13. Januar 1993 (BBI 1185) Message et projet d'arrêté du 13 janvier 1993 (FF 1161 ) Val d'Anniviers zu erteilen. Die Sesselbahngesellschaft Saint- Luc-Bella Tola AG betreibt im Raum von Saint-Luc eine Reihe Beschluss des Nationalrates vom 20. September 1993 Décision du Conseil national du 20 septembre 1993 von Seilbahnen. Die 1964 in Betrieb genommene Sesselbahn Saint-Luc-Tignousa genügt den Anforderungen unter den Aspekten des technischen Zustandes und der Förderleistung nicht mehr. Die Gesellschaft hat sich aufgrund eingehender Abklärungen dafür entschieden, die Seilbahn durch eine ober- Antrag der Kommission irdische Standseilbahn zu ersetzen. Ausschlaggebend für ih- Eintreten ren Entscheid waren die geringen Unterhaltskosten. Proposition de la commission Ich möchte hier nicht auf die Details eingehen; es ist bloss zu Entrer en matière sagen, dass die zu erstellende Seilbahn ausschliesslich touristischen Bedürfnissen dient Bundesbeiträge aufgrund des Ei- Bloetzer, Berichterstatter: Wie der Titel sagt, geht es bei dieser senbahngesetzes fallen ausser Betracht Vorlage darum, die bestehende Eisenbahnkonzession der Für den Bau dieser Standseilbahn bedarf das Unternehmen Chemins de fer électriques veveysans (CEV) auf die Strecke einer Eisenbahnkonzession. Zuständig für deren Erteilung ist Blonay-Chamby auszudehnen. Diese Strecke ist 1966 stillgegemäss Artikel 5 Absatz 2 des Eisenbahngesetzes die Bunlegt worden. Auf ihr verkehrt nunmehr eine Museumsbahn; an desversammlung. Die Konzession soll für die Dauer von zwan- Sommerwochenenden finden Fahrten mit historischem Rollzig Jahren erteilt werden. material statt. Der Nationalrat hat der Vorlage in der Herbstsession 1993 dis- Die CEV - sie gehören zur MOB-Gruppe (Montreux-Oberkussionslos zugestimmt land-Bahnen) - möchten diese Strecke nun wieder benützen. Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, dieser Vorlage Es geht ihnen darum, ihr Bahnangebot zu attraktivieren, dies zuzustimmen. durch den Verkehr historischer Zugskompositionen auf der Bundespräsident Ogi: Wir brauchen im Alpengebiet dringend Strecke Vevey-Blonay-Chamby-Montreux und den Anqualitative Verbesserungen. Ich möchte Sie deshalb bitten, schluss an den Panoramic-Express der MOB in Montreux. dem Entwurf des Bundesrates bzw. dem Beschluss des Natio- Der Wochenendbetrieb der Museumsbahn soll weitergeführt nalrates zuzustimmen. Ich unterschreibe jedes Wort, das Herr werden. Ein Betriebsvertrag mit den CEV ist abgeschlossen Bloetzer gesagt hat Deshalb brauche ich mich nicht weiter zu worden. Die Region von Montreux ist durch den öffentlichen äussern. Verkehr gut erschlossen; die Nutzung der Strecke Blonay- Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen. Chamby drängt sich für den Lokalverkehr nicht auf. Der neuen Bahnverbindung kommt somit ausschliesslich touristischer Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Charakter zu. Ein Anspruch auf Bundesbeiträge gestützt auf L'entrée en matière est décidée sans opposition das Eisenbahngesetz steht nicht zur Diskussion. Gemäss Artikel 5 Absatz 2 des Eisenbahngesetzes ist die Bun- Gesamtberatung - Traitement global desversammlung für diese Konzessionsausdehnung zuständig. Gültigkeit haben soll die beantragte Ausdehnung bis zum Titel und Ingress, Art. 1-15 6. Oktober 2029; das ist der Zeitpunkt des Ablaufes der Ge- Titre et préambule, art. 1-15 samtkonzession dieser Strecke. Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, dem Bundes- Für Annahme des Entwurfes 22 Stimmen beschluss über die Ausdehnung dieser Konzession zuzustimmen. (Einstimmigkeit) Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen An den Bundesrat-Au Conseil fédéral L'entrée en matière est décidée sans opposition Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Standseilbahn Saint-Luc-Tignousa. Konzession

Funiculaire Saint-Luc-Tignousa. Concession

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993 Année Anno

Band V Volume Volume

Session Wintersession Session Session d'hiver Sessione Sessione invernale

Rat Ständerat Conseil Conseil des Etats Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 03 Séance Seduta

Geschäftsnummer 93.032 Numéro d'objet Numero dell'oggetto

Datum 01.12.1993 - 08:00 Date Data

Seite 864-864 Page Pagina

Ref. No 20 023 650

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