Referendum on Administrative Acts Rejected
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis case concerns a parliamentary initiative proposing to introduce a administrative referendum, allowing citizens to challenge significant administrative acts. The core issue is whether to expand the existing referendum rights, which currently apply only to legislative acts in the form of generally binding federal decrees, to include certain administrative acts of exceptional importance. The debate highlights a tension between strengthening direct democracy and maintaining governmental efficiency and the principle of separation of powers, with proponents arguing for greater citizen participation where they are most directly affected and opponents cautioning against overtaxing the democratic system and potentially hindering swift administrative action. Ultimately, the initiative was rejected, with a majority of the commission arguing that such an expansion could lead to arbitrariness in defining "exceptional importance," undermine parliamentary authority, and potentially result in an over-reliance on referendums that could paralyze the state, preferring instead a comprehensive review of popular rights at the constitutional level.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 89 Absatz, Art. 68 RCN, Art. 6 que, Art. 89 Ab, Art. 6 Absatz, Art. 89 Abs. 2 unserer Bundesverfassung; Referendum on Administrative Acts Rejected: The core issue is whether to expand the existing referendum rights, which currently apply only to legislative acts in the form of generally binding federal decrees, to include certain administrative acts of exceptional importance. The debate highlights a tension between strengthening direct democracy and maintaining governmental efficiency and the principle of separation of powers, with proponents arguing for greater citizen participation where they are most directly affected and opponents cautioning against overtaxing the democratic system and potentially hindering swift administrative action. Ultimately, the initiative was rejected, with a majority of the commission arguing that such an expansion could lead to arbitrariness in defining "exceptional importance," undermine parliamentary authority, and potentially result in an over-reliance on referendums that could paralyze the state, preferring instead a comprehensive review of popular rights at the constitutional level.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis article establishes that generally binding federal decisions are subject to the optional referendum, which is relevant to the discussion on extending referendum rights to administrative acts.
Volltext
28. April 1993 N 821 Parlamentarische Initiative. Verwaltungsreferendum
Ziff. III dass zukünftig auch gegen solche Verwaltungsakte das Refe-
Antrag der Kommission rendum ergriffen werden kann.
Dieser Beschluss untersteht der Abstimmung des Volkes und Die Einführung des Verwaltungsreferendums hat eine sub-
der Stände. stantielle Erweiterung der Volksrechte zur Folge. Das ist aus
verschiedenen Gründen erwünscht. Es lohnt sich, den Aus-
Ch. III bau der direktdemokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten
Proposition de la commission in einem Zeitpunkt neu zur Diskussion zu stellen, in dem we-
Le présent arrêté est soumis au vote du peuple et des cantons. gen des EG-Integrationsprozesses Kompetenzen gegebe-
nenfalls auf eine supranationale Ebene übertragen werden
Angenommen -Adopté (was neben den Rechten des Parlamentes auch die direktde-
mokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten betrifft).
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Formal kann das Verwaltungsreferendum mit einer einfachen
Für Annahme des Entwurfes 83 Stimmen Ergänzung von Artikel 6 des Geschäftsverkehrsgesetzes ein-
Dagegen 48 Stimmen geführt werden.
Erwägungen der Kommission
An den Ständerat-Au Conseil des Etats Geltendes Recht und bisherige Vorstösse
Artikel 89 Absatz 2 der Bundesverfassung unterstellt allge-
meinverbindliche Bundesbeschlüsse dem fakultativen Refe-
rendum. Bei der Revision des Geschäftsverkehrsgesetzes im
#92.431
ST#
Jahre 1962 wurde in Artikel 6 festgelegt, dass die Form des all-
gemeinverbindlichen Bundesbeschlusses nur für rechtset-
Parlamentarische Initiative zende Erlasse gilt. Aufgrund dieser Bestimmung kann die
Form des allgemeinverbindlichen Bundesbeschlusses nicht
(Rechsteiner)
auf Verwaltungsakte wie zum Beispiel Grossbauvorhaben
Einführung des Verwaltungsreferendums oder Rüstungsprogramme angewendet werden. Diese kön-
Initiative parlementaire nen somit auch nicht dem Referendum unterstellt werden.
(Rechsteiner) In den letzten Jahren wurden verschiedene Vorstösse lanciert,
Institution du référendum administratif die diesen Zustand ändern wollten. So wurden anlässlich der
Diskussion über das Rüstungsprogramm 1992 im Nationalrat
Kategorie III, Art 68GRN -Catégorie III, art. 68 RCN Anträge zu dessen Unterstellung unter das fakultative Referen-
dum gestellt, die allerdings abgelehnt wurden. Ebenfalls ab-
gelehnt hat der Nationalrat 1990 bzw. 1988 zwei parlamentari-
sche Initiativen zur Einführung des Verwaltungsreferendums
für Grossbauvorhaben bzw. zur Einführung des allgemeinen
Wortlaut der Initiative vom 18. Juni 1992 Finanzreferendums. Keine Gnade vor dem Volk fanden die
Das Geschäftsverkehrsgesetz wird wie folgt geändert: Volksinitiative zur Einführung des Rüstungsreferendums
Art. 6 Abs. 2bis(neu) (1986) sowie die Volksinitiative «Demokratie im Nationalstras-
Die Bundesversammlung kann in der Form des allgemeinver- senbau»(1976).
bindlichen Bundesbeschlusses auch Verwaltungsakte von Argumente der Kommissionsmehrheit
ausserordentlicher Tragweite erlassen. Die Kommissionsmehrheit betont die grosse Bedeutung der
Volksrechte. Ein teilweiser Ausbau derselben führt aber ihrer
Texte de l'initiative du 18 juin 1992 Ansicht nach zu einer Ueberforderung der direkten Demokra-
La loi sur les rapports entre les conseils est modifiée comme il tie und würde dieser somit schaden. Vielmehr sei im Rahmen
suit: einer Gesamtüberprüfung der Volksrechte die Verwesentli-
Art. 6 al. 2bis (nouveau) chung der direkten Demokratie angesagt. Zudem wird be-
L'Assemblée fédérale peut édicter des actes administratifs de fürchtet, dass der Staat durch die Einführung des Verwal-
portée exceptionnelle sous la forme de l'arrêté fédéral de por- tungsreferendums an effizientem Handeln gehindert würde.
tée générale. Gerade bei zunehmender internationaler Verflechtung muss
der Staat jedoch rasch handeln können. Im weiteren würde die
Frau Zölch unterbreitet im Namen der Kommission den fol- Einführung des Verwaltungsreferendums die Konkurrenzie-
genden schriftlichen Bericht: rung des Parlamentes durch die Volksrechte in unverantwortli-
chem Masse verstärken. Die Kommissionsmehrheit erachtet
Wir unterbreiten Ihnen gemäss Artikel 21 ter des Geschäftsver- es als schwierig, im Falle der Annahme der Initiative neue Ab-
kehrsgesetzes den Bericht der vorprüfenden Kommission grenzungskriterien zu finden, die klar regeln, welche Erlasse
über die von Nationalrat Rechsteiner am 18. Juni 1992 einge- referendumspflichtig sind und welche nicht Das Parlament,
reichte parlamentarische Initiative. welches entscheiden müsste, wann ein Verwaltungsakt «von
Die Initiative Rechsteiner verlangt, dass die Bundesversamm- ausserordentlicher Tragweite» ist, könnte sich so leicht dem
lung in der Form des allgemeinverbindlichen Bundes- Vorwurf der Willkür aussetzen.
beschlusses auch Verwaltungsakte von ausserordentlicher Argumente der Kommissionsminderheit
Tragweite erlassen kann. Diese würden somit referendums- Gemäss der Ansicht der Kommissionsminderheit widerspricht
pflichtig. die im Jahre 1962 in Artikel 6 des Geschäftsverkehrsgesetzes
Die Kommission hat am 21. Januar 1993 den Initianten ange- festgelegte Beschränkung der referendumspflichtigen Er-
hört. lasse auf solche rechtsetzender Natur dem ursprünglichen
Sinn der Verfassung von 1874. Das Volk könne durch diese
Begründung des Initianten Einschränkung zu wichtigen Entscheiden mit zum Teil gros-
Bisher steht das fakultative Referendum - wenn man vom sen finanziellen Folgen nicht Stellung nehmen, es sei denn, es
Staatsvertragsreferendum absieht - aufgrund der Regelung werde der problematische Umweg über Volksinitiativen mit
im Geschäftsverkehrsgesetz nur gegen rechtsetzende Erlasse rückwirkenden Bestimmungen gewählt. Die Einführung des
in Form allgemeinverbindlicher Bundesbeschlüsse zur Verfü- Verwaltungsreferendums würde eine substantielle Erweite-
gung. Diese Regelung ist aufgrund der Verfassung nicht zwin- rung der Volksrechte darstellen, denn häufig hätten Verwal-
gend. Die Erlassform des allgemeinverbindlichen Bundesbe- tungsakte für die Bevölkerung oder Teile davon grosse Aus-
schlusses kann ohne weiteres auch für Verwaltungsakte von wirkungen, so zum Beispiel Bauvorhaben. Die direkte Demo-
besonderer Tragweite gewählt werden (was der französische kratie müsse gerade dort Anwendung finden, wo die Bevölke-
Wortlaut der Verfassung bereits nahelegt), was zur Folge hat, rung am direktesten betroffen ist
Initiative parlementaire. Référendum administratif 822 N 28 avril 1993
M™Zölch présente au nom de la commission le rapport écrit pulaires dans une mesure excessive par rapport aux pouvoirs
suivant: du Parlement. La majorité de la commission estime qu'il serait
difficile, si l'initiative était adoptée, de distinguer clairement les
Conformément à l'article 21 ter de la loi sur les rapports entre actes législatifs à soumettre au référendum des autres actes.
les conseils, nous vous soumettons le rapport de la commis- Le Parlement, qui devrait déterminer si un acte administratif a
sion chargée de l'examen préalable de l'initiative parlemen- une portée exceptionnelle, pourrait facilement se voir repro-
taire déposée le 18 juin 1992 par M. Rechsteiner. cher de prendre des décisions arbitraires.
Par son initiative, M. Rechsteiner demande que l'Assemblée Arguments de la minorité de la commission
fédérale obtienne le droit d'édicter des actes administratifs de La minorité de la commission estime quant à elle que la restric-
portée exceptionnelle sous la forme de l'arrêté fédéral de por- tion apportée en 1962 dans l'article 6 de la loi sur les rapports
tée générale. Ces actes administratifs seraient de la sorte sou- entre les conseils et selon laquelle seuls les actes législatifs
mis au référendum. contenant des règles de droit peuvent être soumis au référen-
La commission a entendu l'auteur de l'initiative le 21 janvier dum est contraire à l'esprit de la Constitution de 1874. Cette
1993. restriction empêche en effet le peuple de se prononcer sur des
décisions importantes ayant parfois des conséquences finan-
Développement de l'auteur de l'initiative cières considérables, à moins de lancer une initiative popu-
Jusqu'à présent, le référendum facultatif- abstraction faite du laire ayant des dispositions rétroactives, ce qui n'est pas sou-
référendum sur les traités internationaux - ne peut, d'après la haitable. L'institution du référendum administratif constituerait
réglementation de la loi sur les rapports entre les conseils, être un renforcement substantiel des droits populaires, car beau-
lancé que contre les actes qui contiennent des normes de coup d'actes administratifs ont des conséquences très impor-
droit (lois et actes de durée limitée sous la forme de l'arrêté fé- tantes pour la population ou certains groupes de celle-ci, ce
déral de portée générale). Or, cette réglementation n'est pas qui est le cas par exemple pour les projets de construction. La
contraignante si l'on se réfère à la constitution. On pourrait démocratie directe doit pouvoir précisément s'exercer là où la
donc aussi choisir la forme de l'arrêté fédéral de portée géné- population est le plus directement touchée.
rale pour édicter des actes administratifs de portée exception-
nelle, ce qui a pour conséquence que le référendum pourrait Antrag der Kommission
aussi être lancé contre de tels actes. Die Kommission beantragt mit 12 zu 11 Stimmen:
L'introduction du référendum administratif entraînerait une ex- Mehrheit
tension sensible des droits populaires. C'est souhaitable à Der Initiative keine Folge geben
bien des égards. Cela vaut la peine de relancer la discussion Minderheit
sur l'élargissement des possibilités de codécision offertes par (Tschäppät Alexander, Borei François, Bühlmann, Caspar-
la démocratie directe à l'heure où, à cause de l'intégration eu- Mutter, Diener, Eggenberger, Fankhauser, Gross Andreas,
ropéenne, il est question de transférer des compétences à une Meier Samuel, Segmüller, Stamm Judith)
instance supranationale (les droits du Parlement, mais aussi Der Initiative Folge geben
les possibilités de codécision, en seraient affectés).
Pour ce qui est de la forme, on peut tout simplement introduire Proposition de la commission
le référendum facultatif en complétant l'article 6 de la loi sur les Par 12 voix contre 11, la commission propose:
rapports entre les conseils. Majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Considérations de la commission Minorité
Droit en vigueur; interventions antérieures (Tschäppät Alexander, Borei François, Bühlmann, Caspar-
L'article 89 alinéa 2 de la constitution soumet les arrêtés fédé- Mutter, Diener, Eggenberger, Fankhauser, Gross Andreas,
raux de portée générale au référendum facultatif. Lors de la ré- Meier Samuel, Segmüller, Stamm Judith)
vision de la loi sur les rapports entre les conseils en 1962, on Donner suite à l'initiative
avait précisé à l'article 6 que seuls les actes législatifs conte-
nant des règles de droit peuvent revêtir la forme de l'arrêté fé- Seiler Hanspeter, Berichterstatter: Gemäss Artikel 89 Ab-
déral de portée générale. Conformément à cette disposition, satz 2 unserer Bundesverfassung sind allgemeinverbindliche
l'arrêté fédéral de portée générale ne peut pas être utilisé pour Bundesbeschlüsse dem fakultativen Referendum unterstellt.
des actes administratifs concernant par exemple la construc- Das Geschäftverkehrsgesetz bestimmt allerdings in Artikel 6,
tion de grands ouvrages ou les programmes d'armement De dass diese Form des Bundesbeschlusses nur für rechtset-
tels actes sont par conséquent soustraits au référendum. Au zende Erlasse, nicht aber für Verwaltungsakte anzuwenden
cours des dernières années, on a cherché, par diverses inter- sei.
ventions, à modifier cet état de choses. Ainsi, lors du débat sur Dies möchte nun unser Ratskollege Rechsteiner mit seinem
le programme d'armement de 1992, on a proposé au Conseil Vorstoss ändern. Er verlangt in einer parlamentarischen Initia-
national de soumettre ce programme au référendum facultatif, tive, dass wir in der Form des allgemeinverbindlichen Bundes-
sans succès il est vrai. Le Conseil national a également rejeté beschlusses auch Verwaltungsakte von ausserordentlicher
en 1990, comme il l'avait fait en 1988, deux initiatives parle- Tragweite erlassen können. Er wirft damit zweifellos eine
mentaires visant: l'une, l'institution du référendum administatif staatspolitisch bedeutsame Grundsatzfrage auf.
pour les travaux de grande envergure; l'autre, l'institution du Die Frage der Kompetenzabgrenzung zwischen Parlament
référendum financier généralisé. Le peuple a repoussé pour und Volk kann man auch als eine Art Dauerbrenner bezeich-
sa part l'initiative populaire demandant le référendum en ma- nen. Sowohl das Volk als auch das Parlament hatten sich in-
tière de dépenses militaires (1986), et dix ans plus tôt celle inti- nerhalb der letzten zwanzig Jahre verschiedentlich mit diesen
tulée «Démocratie dans la construction des routes nationales» Fragen auseinanderzusetzen, so etwa der Nationalrat 1988
(1976). und 1990, als er zwei parlamentarische Initiativen, eine zur Ein-
Arguments de la majorité de la commission führung des allgemeinen Finanzreferendums, eine andere zur
La majorité de la commission souligne l'importance fonda- Einführung des Verwaltungsreferendums für Grossbauvorha-
mentale des droits populaires. A son avis cependant, un déve- ben, deutlich ablehnte.
loppement partiel de ceux-ci alourdirait la démocratie directe Die Staatspolitische Kommission hat deshalb nach Anhörung
et lui porterait donc préjudice. Il faudrait plutôt, à l'occasion des Initianten anlässlich ihrer Januarsitzung in Gerzensee die-
d'un réexamen global des droits populaires, faire en sorte que sen Problembereich sehr eingehend diskutiert und sich ihren
la démocratie directe gagne en substance. On craint d'autre Entscheid tatsächlich nicht leichtgemacht.
part que l'institution du référendum administratif n'affecte l'effi- Eine knappe Mehrheit von 12 zu 11 Stimmen beantragt Ihnen,
cacité de l'Etat. Or, en raison de l'interdépendance croissante der parlamentarischen Initiative Rechsteiner keine Folge zu
sur le plan international, l'Etat doit pouvoir agir vite. En outre, la geben.
mesure préconisée aurait pour effet de renforcer les droits po- Welches sind die Hauptargumente, die die Mehrheit zu die-
28. April 1993 N 823 Parlamentarische Initiative. Verwaltungsreferendum
sem Entscheid bewogen haben? Herr Rechsteiner weist in sei- ment, en 1874, a été introduit dans la constitution par
ner Forderung auf den Begriff «Verwaltungsakte von ausseror- l'article 89 alinéa 2, le droit de référendum. Et ce droit se rap-
dentlicher Tragweite» hin. Beschlösse das Parlament von Fall porte aux arrêtés de portée générale. Mais, la constitution ne
zu Fall ein Verwaltungsreferendum, müsste es damit gleichzei- dit pas ce que doivent être les arrêtés de portée générale. Si
tig festlegen, welcher Verwaltungsakt unter welchen Voraus- bien que la pratique, dans le courant du XXe siècle, ajournent
setzungen als «von ausserordentlicher Tragweite» zu erklären changé; certains actes administratifs ont été classés sous
wäre. Der Begriff «ausserordentliche Tragweite» würde in der forme d'arrêtés de portée générale et d'autres, sous forme
Praxis ein sehr relativer Begriff sein und die Gefahr, sich den d'arrêtés simples. Si bien que, d'une manière quelque peu ar-
Beigeschmack von Willkür einzuhandeln, ist nicht ganz von bitraire, certains étaient soumis au référendum facultatif, et
der Hand zu weisen. d'autres pas. Pour remédier à cet effet, en 1962, le Parlement a
Die Kommissionsmehrheit erachtet es denn auch als sehr modifié la loi sur les rapports entre les conseils et a indiqué à
schwierig, im Falle der Annahme der Initiative klare Abgren- cette date, que ne pouvaient être déclarés arrêtés de portée
zungskriterien zu finden, was als référendums- und was als générale que des actes législatifs comportant des normes de
nicht referendumspflichtig einzustufen wäre. droit; cela veut dire que, dès lors-sans qu'il y ait eu modifica-
Eine Einführung des Verwaltungsreferendums berührt auch tion de la constitution -, il n'était plus possible de soumettre au
die Frage des Stellenwerts unseres Parlamentes. Je mehr référendum des actes administratifs, même de portée cer-
Kompetenzen vom Parlament an das Volk zurückdelegiert taine.
werden, um so mehr wird dieses Parlament von Aufgaben ent- A partir de ce moment-là, soit par des initiatives populaires,
hoben und somit quasi entwertet, und zwar nicht bloss mate- soit par des initiatives parlementaires, l'objet a été remis sur le
riell in seinem Zuständigkeitsbereich, sondern auch in seinem métier. C'est ainsi qu'à deux reprises, en 1976, à l'occasion de
staatspolitischen Image. l'initiative «Démocratie pour les routes nationales» et en 1986,
Selbstverständlich haben die Volksrechte in unserer gelebten à l'occasion d'une initiative qui voulait soumettre au référen-
Demokratie eine vorrangige Bedeutung. Je häufiger jedoch dum les dépenses militaires, le peuple s'est prononcé claire-
der Entscheid an die Stimmbürgerin und den Stimmbürger ment et a refusé l'extension de ses droits. A deux reprises éga-
delegiert wird, je mehr sie beziehungsweise er sich also auch lement, le Parlement a été appelé à s'exprimer: en 1988,
in quantitativer Hinsicht mit Vorlagen zu befassen hat, desto quand par la voie de l'initiative parlementaire, on lui proposait
mehr wird er sich in Stimmabstinenz üben; es gibt Beispiele d'introduire d'une manière générale le référendum financier;
und Untersuchungen, die das belegen. Die stimmbürgerliche et en 1990, quand on voulait soumettre au référendum les tra-
Belastbarkeit hat, wenn man das pragmatisch betrachtet, vaux de grande envergure.
auch irgendwo Grenzen. Ein Ausbau der Volksrechte, der die- La majorité de la commission s'en tient à ces décisions. Elle
sem Volk zwar immer mehr Entscheidungsbefugnisse zuord- est consciente de l'importance des droits populaires. Elle est
nen möchte, gleichzeitig aber bewirkte, dass dieses gleiche consciente également que l'abus de ces droits populaires leur
Volk immer weniger davon Gebrauch machte, wäre letztlich porte un préjudice certain. Elle pense que s'il est important, en
nur ein scheinbarer Ausbau; er trüge kaum zu einer echten démocratie, qu'il y ait distinction ou séparation des pouvoir
Verwesentlichung der Demokratie bei. Gerade eine Verwe- entre le législatif, l'exécutif et le judiciaire, il n'est pas moins im-
sentlichung ist gefragt. Man kann die direkte Demokratie eben portant qu'il y ait une séparation bien marquée entre les droits
auch überfordern und sie in vielen Fragen zu sogenannten Ab- du peuple et les droits de ses élus. Nous avons aussi des
stimmungen der Betroffenen abdriften lassen. Ob das wirklich droits et nous ne devons pas les saboter. Il est clair qu'en ce
der Sinn wäre, ist mindestens in Frage zu stellen. qui concerne la constitution, c'est le peuple et les cantons, et
Wir leben zudem in einer Zeit, in der rasches staatliches Han- eux seuls, qui ont le pouvoir de changer quoi que ce soit. En ce
deln gerade im Bereich der Verwaltungsakte gefragt ist. Die qui concerne les lois, nous intervenons. Le peuple a le droit de
zunehmende internationale Verflechtung verlangt vom Staat demander que ces lois lui soient soumises. Par contre, en ce
gebieterisch, dass er sowohl rasch agieren als auch reagieren qui concerne les actes administratifs, les dépenses, le budget,
kann. Je mehr Stufen nun ein staatliches Entscheiden zu über- c'est nous qui avons la responsabilité et nous devons l'assu-
winden hat, desto mehr Zeit nimmt der Entscheidungsprozess mer. Le peuple a toujours la possibilité de s'exprimer tous les
in Anspruch, desto schwerfälliger und uneffizienter droht die quatre ans et de nous dire de rentrer à la maison s'il n'est pas
staatliche Handlungsfähigkeit zu werden. Es liegt also kaum content de nous. Nous devons, par conséquent, maintenir ces
im Interesse von Volk und Staat, höhere Hürden in diesen Ent- différences.
scheidungsprozess einzubauen. En ce qui concerne le référendum administratif, avec les au-
In der Diskussion der Kommission wurde auch darauf hinge- tres dispositions légales que nous connaissons aujourd'hui,
wiesen, dass die Einführung eines Verwaltungsreferendums nous pouvons dire qu'il présente, outre cette confusion des
eine spürbare Verminderung der Zahl von Volksinitiativen be- pouvoirs qu'il créerait, certaines difficultés. D'abord, grâce à
wirken könne. Viele würden überflüssig, weil das Volk mit dem ce référendum - 50 000 signatures, c'est assez vite obtenu -
Verwaltungsreferendum eine andere und direktere Möglich- de petits groupes pourraient se permettre de paralyser l'admi-
keit erhielte, in die Staatstätigkeit einzugreifen. Das ist natür- nistration. Or, de plus en plus, nous parlons d'accélérer le
lich eine blosse Annahme. Der Beweis dafür müsste vorerst mouvement. Est-ce qu'il est judicieux, à cette époque, d'intro-
noch erbracht werden; die anderen aufgeführten Argumente duire des freins supplémentaires?
würden damit in keiner Weise entkräftet. Vous avez remarqué la rédaction de cette proposition: «des
Aus all diesen Ueberlegungen beantragt Ihnen die knappe actes administratifs de portée exceptionnelle». Qu'est-ce que
Mehrheit der Staatspolitischen Kommission, der parlamentari- cela veut dire «de portée exceptionnelle»? Eh bien, cela veut
schen Initiative Rechsteiner keine Folge zu geben und damit dire que pour chaque acte administratif il y aurait discussion
die in sinngemäss gleicher Sache in den letzten Jahren getrof- pour savoir s'il est de portée exceptionnelle ou pas; on abouti-
fenen Entscheide sowohl des Parlamentes als auch des Vol- rait forcément à des décisions qui pourraient être taxées
kes zu bestätigen. d'arbitraires. Il n'est donc pas judicieux de retenir une telle
expression.
M. Darbellay, rapporteur: Le problème que nous discutons Nous remarquons, d'ailleurs, qu'aujourd'hui nous devons
maintenant a quelque parenté avec celui que nous venons de souvent légiférer sous la menace du référendum. Dans ces
traiter. Cependant, nous en sommes ici à la procédure prélimi- conditions, au lieu de faire les meilleures lois possible, nous
naire. Effectivement, on l'a relevé, les initiatives contenant des sommes tentés de faire les lois en fonction de ce qui peut ad-
dispositions à effet rétroactif, s'apparentent de très près à des venir, et souvent, de ce fait, nous ne légiférons pas au mieux.
référendums camouflés. C'est aussi dans le but d'éviter une Serait-il opportun que, à chaque décision sur un acte adminis-
partie de ces initiatives que M. Rechsteiner nous propose tratif, nous ayons également à nous poser la question de sa-
l'introduction du référendum administratif pour des actes ad- voir si le référendum sera lancé ou pas?
ministratifs de portée exceptionnelle. Non, le remède n'est pas là. Le remède, c'est qu'il faut avoir le
Il se réfère à ce qui s'est passé jusqu'à maintenant. Effective- courage de repenser aujourd'hui la démocratie directe. Il faut
Initiative parlementaire. Référendum administratif 824 N 28 avril 1993
avoir le courage de repenser, en particulier, le référendum fa- Bedeutung tendenziell eingebüsst, die Verwaltung hat an Be-
cultatif. Un certain nombre de problèmes sont sur le tapis: la deutung tendenziell gewonnen. Damit verbunden ist und war
question du référendum constructif, la question de savoir s'il eine zunehmende Verschiebung der Macht von der Gesetzge-
est judicieux, lorsque deux groupes lancent un référendum bungs- zur Verwaltungstätigkeit, wo keine direktdemokrati-
avec des idées totalement différentes, de continuer à addition- schen Mitwirkungsmöglichkeiten bestehen. Die Einführung ei-
ner les signatures ainsi obtenues. Il faut se poser la question nes Verwaltungsreferendums erlaubt ein direktdemokrati-
du nombre de signatures et il faut aussi - des motions le de- sches Korrektiv, erlaubt es neu auch, solche Verwaltungsge-
mandent d'ailleurs - se poser la question de la manière de ré- genstände von grosser politischer Tragweite neu referen-
colter ces signatures. Aujourd'hui, une loi sur les droits popu- dumspflichtig zu machen.
laires est en consultation. Au moment où l'on met sur pied 3. Das ganze Problem, das zuvor unter dem Titel «Rückwir-
cette loi, au moment où la commission la discutera, il est im- kungsklausel» diskutiert wurde, ist ausschliesslich deshalb
portant que ces problèmes soient étudiés et que nous don- entstanden, weil das Verwaltungsreferendum heute nicht be-
nions une réponse aux questions qui se posent. steht Bestünde das Verwaltungsreferendum bei Vorhaben
En conclusion, avec la petite majorité de la commission, je von grosser Tragweite, wäre dieses Problem weitgehend ent-
vous invite à ne pas donner suite à cette initiative. schärft
Aus all diesen Gründen ersuche ich Sie, diese sinnvolle Erwei-
Rechsteiner: Sie haben zuvor bei der Ueberweisung des An- terung der direktdemokratischen Mitwirkungsmöglichkeiten
liegens der Initiative Zwingli die demokratischen Mitwirkungs- vorzunehmen und insbesondere den heute noch gültigen ver-
rechte in einer - wie mir scheint - bedenklichen Weise einge- fassungsmässigen Zustand, der im Jahre 1874 eingeführt
schränkt Sie haben nun mit der Ueberweisung der vorliegen- wurde, wiederherzustellen.
den Initiative für die Einführung eines Verwaltungsreferen-
dums die Möglichkeit, diesen Fehler wenigstens teilweise zu Tschäppät Alexander, Sprecher der Minderheit: Ich spreche
korrigieren und das Referendumsrecht - nicht das Initiativ- für die Beinahe-Mehrheit dieser Kommission; es war ja nur ein
recht, aber das Referendumsrecht - sinnvoll zu erweitern. sehr knapper Entscheid.
Diese Rechte stehen in einem Zusammenhang. Wir haben jetzt gerade die ganze Diskussion über die Rückwir-
Zuerst ein Blick zurück in die Vergangenheit: Die heutige Re- kungsklauseln gehabt Die Würfel sind gefallen, leider in einer
gelung des Referendumsrechts stammt aus der Verfassung Richtung, die mir persönlich nicht gefällt. Ich will deshalb auf
von 1874. Die Verfassung von 1874 wurde unter dem Eindruck alle diese Argumente nicht nochmals näher eintreten. Das ist
einer demokratischen Strömung als Gegengewicht zur weit- jetzt schon genügend getan worden. Hingegen - denke ich
gehenden Parlamentsherrschaft von dominierenden Persön- mir - ist es nötig, dass wir uns Gedanken darüber machen,
lichkeiten wie Alfred Escher erlassen. Es wurde damals nicht wieso in Initiativen immer wieder diese Rückwirkungsklauseln
nur das fakultative Referendum für Bundesgesetze eingeführt, vorkommen.
sondern auch das Referendum für Bundesbeschlüsse von Für Professor Andreas Auer ist es ganz klar, dass das Fehlen
grosser allgemeiner Tragweite, wie es der französische Wort- eines Verwaltungsreferendums der hauptsächlichste Grund
laut sehr schön wiedergibt Wichtige Entscheide des Parla- von Rückwirkungsklauseln in Initiativen ist Würde man allge-
mentes-das war das Prinzip-sollten dem Referendum unter- meine, wichtige, aber eben nur konkrete Beschlüsse finanziel-
stellt werden, unabhängig davon, ob es sich dabei um Rechts- ler und politischer Natur dem Referendum unterstellen, wären
sätze handelt oder nicht. verschiedene Volksinitiativen nicht nötig gewesen. Wäre zum
Das war auch die fast einhellige Lehre der Staatsrechtler bis Beispiel der Kauf des F/A-18 in Form eines allgemeinverbindli-
1962, als in einer Art Putsch - so kann man heute sagen - das chen Bundesbeschlusses ergangen, wäre die Initiative gar
Geschäftsverkehrsgesetz mit völlig neuen Regeln erlassen nicht nötig gewesen, weil ja ein Referendum hätte ergriffen
wurde. Ab diesem Zeitpunkt waren nämlich die allgemeinver- werden können. Gleich verhält es sich zum Beispiel mit der
bindlichen Bundesbeschlüsse nur noch Rechtssätzen vorbe- Rothenthurm-lnitiative oder auch mit der Volksinitiative
halten. Befristete Bundesrechtssätze sollten in der Form des «40 Waffenplätze sind genug - Umweltschutz auch beim
allgemeinverbindlichen Bundesbeschlusses erlassen wer- Militär».
den, unbefristete dagegen in Form des Gesetzes. Diese Abän- Es ist für sehr viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
derung ist von grosser Tragweite, weil Gegenstände von gros- stossend, dass sie bei Gesetzen von untergeordneter Bedeu-
ser Tragweite nicht mehr dem Referendum unterstellt sind. tung - zum Beispiel als Folge eines ergriffenen Referendums -
Trotzdem hat sich der Gesetzgeber auch nach 1962 in der Pra- an der Urne ein Mitspracherecht haben; bei Verwaltungsakten
xis nicht immer an diese Regelung gehalten. Er hat in Einzelfäl- von grosser Tragweite - ich denke da etwa an den Bau von
len dann auch Verwaltungsgegenstände wieder dem Referen- Atomkraftwerken, an den Bau oder Ausbau von Flugplätzen
dum unterworfen - so geschehen bei der Hochschulförde- und ähnlichen Grossprojekten - ist ihnen jedoch jede Mitspra-
rung 1968, aber auch beim Beschluss über den Verzicht auf che verwehrt Als einziger Ausweg bleibt das Lancieren einer
das Kernkraftwerk von Kaiseraugst -; ein Beschluss von Initiative mit dem - zugegebenermassen - häufigen Schön-
350 Millionen Franken, der zweifellos nicht einen Rechtssatz heitsfehler von echten oder unechten Rückwirkungsklauseln.
darstellt Es wurde die Rechtsform des allgemeinverbindli- Die Kommissionsmehrheit-wir haben das gehört- betont die
chen Bundesbeschlusses angewendet, damit der Beschluss grosse Bedeutung der Volksrechte. Ein teilweiser Ausbau die-
dem Referendum unterstellt werden konnte. ser Rechte führt - nach Meinung der Mehrheit - zu einer
Zu den Gründen für meine parlamentarische Initiative: Ueberforderung der direkten Demokratie und würde dieser
1. Die erste Begründung folgt gerade aus der historischen schaden. Deshalb könne eben das Verwaltungsreferendum
Herleitung. Die Initiative möchte die Rückkehr zum verfas- auch nicht eingeführt werden. So zu argumentieren heisst,
sungsmässigen Zustand, zum heute noch geltenden verfas- nicht nur den Stimmbürger zu bevormunden, es heisst gleich-
sungsmässigen Zustand von Artikel 89, und will das Ge- zeitig auch zu verkennen, dass die schweizerische Bevölke-
schäftsverkehrsgesetz wieder der verfassungsrechtlichen rung gerade und vor allem bei Verwaltungsakten von grosser
Lage anpassen. Die Verfassung steht prinzipiell über dem Ge- Tragweite künftig ein Mitspracherecht haben will. Der grosse
setz; es geht darum, das Gesetz wieder an die Verfassung an- Erfolg der Unterschriftensammlung gegen den Kauf des
zupassen, das Gesetz wieder verfassungsmässig zu fassen. F/A-18 oder für die Waffenplatz-lnitiative beweist das deutlich.
Dies um so mehr, als in der Praxis dieses Gesetz nicht durch- Die Mehrheit vertritt weiter die Meinung, es sei im Rahmen ei-
wegs eingehalten worden ist ner Gesamtüberprüfung der Volksrechte vielmehr die Verwe-
2. Die Initiative und mit ihr die Einführung eines Verwaltungsre- sentlichung der direkten Demokratie angesagt Das mag als
ferendums erlauben eine sinnvolle Erweiterung der direktde- Grundaussage zutreffen und kann auch von der Kommis-
mokratischen Rechte, wie sie heute auch von der überwiegen- sionsminderheit mitgetragen werden. Zeitlich ist das Ganze si-
den Zahl der Staatsrechtler gefordert wird. Der Staat ist seit cher nicht abschätzbar. Gerade die Unzufriedenheit der Bevöl-
dem 19. Jahrhundert immer mehr vom Gesetzgebungsstaat kerung über die fehlende Mitsprache bei wichtigen Parla-
zum Verwaltungsstaat geworden. Die Gesetzgebung hat an ments- und Verwaltungsentscheiden deutet aber darauf hin,
28. April 1993 N 825 Parlamentarische Initiative. Verwaltungsreferendum
dass die direkte Demokratie diesbezüglich Mängel aufweist dass die von ihnen auf bestimmte Zeit gewählten politischen
und entsprechend ausgebaut werden muss. Verantwortungsträger von ihren verfassungsrechtlichen Kom-
Wenn von seilen der Kommissionsmehrheit befürchtet wird, petenzen Gebrauch machen. Sie erwarten auch, dass wir
der Staat werde durch das Einführen des Verwaltungsreferen- Volksvertreter in einem immer schwieriger werdenden Umfeld
dums an effizientem Handeln gehindert, muss dem entgegen- Führungsfunktion übernehmen und zeit- und sachgerechte
gehalten werden, dass die Mitsprache des Volkes zu wichti- Entscheide treffen.
gen Entscheiden sicher höher einzustufen ist als der Wunsch Wir von der CVP-Fraktion setzen uns also zwar für einen bür-
nach mehr Effizienz. Die direkte Demokratie, und damit auch gernahen, aber auch - oder trotzdem -für einen führungsfähi-
die Volksrechte, haben einen Preis, den wir zu zahlen bereit gen Staat ein. Zu diesem Zweck ist es notwendig, dass wir die
sein müssen. Es wäre fatal, der Effizienz zuliebe diese wichti- politischen Instrumente überprüfen und allenfalls anpassen
gen Mitsprachemöglichkeiten zu opfern. Im weiteren befürch- können. Dabei sind nach unserer Meinung unter anderem fol-
tet die Kommissionsmehrheit, dass es schwierig wäre, Krite- gende Kriterien heranzuziehen:
rien zu finden, die klar abgrenzen, welche Erlasse referen- -Wahrung, aber keine Überforderung der direkten Demo-
dumspflichtig sind und welche nicht. kratie;
Für die Kommissionsminderheit ist die Einführung des Verwal- - effiziente und zeitgerechte Entscheidungsvorgänge;
tungsreferendums nichts anderes als die Respektierung des - Prinzip der Gewaltenteilung.
ursprünglichen Sinnes der Verfassung von 1874. Herr Rech- Bei der vorliegenden parlamentarischen Initiative Rechsteiner
steiner hat auf die Geschichte bereits aufmerksam gemacht. zur Einführung des Verwaltungsreferendums geht es darum,
Ich schenke mir hier weitere Ausführungen. die Volksrechte substantiell zu erweitern. Verwaltungsakte von
Die Einführung des Verwaltungsreferendums - da sind wir uns ausserordentlicherTragweite sollen in der Form des allgemein-
sicher alle einig - würde zweifellos zu einer substantiellen Er- verbindlichen Bundesbeschlusses dem fakultativen Referen-
weiterung der Volksrechte führen und hätte zur Folge, dass die dum unterstellt werden können. Unsere Fraktion anerkennt die
direkte Demokratie gerade dort wieder Anwendung fände, wo grosse Bedeutung der Volksrechte und ist an einer zeitgemäs-
die Bevölkerung am unmittelbarsten betroffen ist. sen und stufengerechten Weiterentwicklung interessiert. Das
Hier und heute ist es an uns, zu entscheiden, ob in der Frage kann und darf im Interesse der Wahrung unserer direkten De-
der Einführung des Verwaltungsreferendums ein Handlungs- mokratie aber nicht Maximierung derVolksrechte heissen, son-
bedarf besteht oder nicht. Gerade die zum Teil hitzigen Dis- dern es muss Optimierung derVolksrechte heissen.
kussionen, die wir um rückwirkende Bestimmungen gehört Die CVP-Fraktion ist der Meinung, dass im Bereich derVolks-
haben, zeigen, dass mit der geltenden Regelung die Mitspra- rechte Handlungsbedarf besteht, aber nicht im Sinne der par-
che der Bevölkerung allzu stark eingeengt ist. lamentarischen Initiative. Es gilt, die Volksrechte in ihrer Ge-
Die parlamentarische Initiative Rechsteiner will das Verwal- samtheit zu überprüfen und eine Revision von Artikel 89 der
tungsreferendum über eine einfache Gesetzesänderung wie- Bundesverfassung einzuleiten. Wir sind der Meinung, dass
der einführen. Ob dieser Weg der richtige ist, wie das etwa man auf Verfassungsstufe ansetzen muss. Volk und Stände
auch Professor Alfred Kölz sieht, oder ob eine solche ein- sollen entscheiden können, ob sie einen derartigen Ausbau
schneidende Erweiterung der Volksrechte nicht über eine Ver- der Volksrechte wollen oder nicht. Eigentlich sollte das für die
fassungsänderung erfolgen sollte, kann meiner Meinung Vertreter der sogenannten Basisdemokratie eine Selbstver-
nach im jetzigen Zeitpunkt offengelassen werden. Beide Wege ständlichkeitsein.
sind gangbar. Hier und heute haben wir nur zu entscheiden, Formal könne das Verwaltungsreferendum mit einer einfa-
ob wir überhaupt in diese Richtung gehen wollen. chen Ergänzung von Artikel 6 des Geschäftverkehrsgesetzes
Wir müssen entscheiden, ob Handlungsbedarf besteht und eingeführt werden, lautet die Expertise der einen Staatsrecht-
weitere Kommissionsarbeiten nötig sind. Welcher Weg dann ler. Es gibt Gegenexpertisen, die anders gewichten. Tatsache
letztlich einzuschlagen ist, ob eine Verfassungsänderung nö- ist aber, dass es sich weniger um eine juristische als vielmehr
tig ist oder nur eine Gesetzesänderung, kann offengelassen um eine politische Frage handelt. Politisch deshalb, weil es
und in einer späteren Phase entschieden werden. Dass Hand- um Kompetenzabgrenzungen zwischen Bund und Kantonen
lungsbedarf besteht, ist offenbar über das Lager der linksgrü- geht; politisch deshalb, weil im Sinne einer ausgewogenen
nen Parteien und der CVP hinaus unbestritten, auch wenn sich Gewaltenteilung ein neues Gleichgewicht der Kompetenzen
das leider in der Abstimmung in der Kommission nicht so klar zwischen Parlament und Volk zu suchen ist.
herauskristallisiert hat. Die Mehrheit der CVP-Fraktion wird aus den genannten Grün-
Als Sozialdemokrat, muss ich sagen, ist es für mich eine den der parlamentarischen Initiative Rechsteiner zur Einfüh-
grosse Freude, für einmal aus den Zielsetzungen und Postula- rung des Verwaltungsreferendums keine Folge geben. Wirsind
ten der Jahre 1991 bis 1995 der Freisinnig-demokratischen der Auffassung, dass solche einschneidenden Massnahmen
Partei der Schweiz zu zitieren. In ihrem Heft «Zielsetzungen im Bereich der Volksrechte auf Verfassungsstufe und nicht nur
und Postulate», verabschiedet an der ordentlichen Delegier- auf Gesetzesstufe abzustützen sind. Die ganze Fraktion unter-
tenversammlung der FDP vom 26. April 1991 in Freiburg-also stützt aber Bemühungen, Volksrechte im Gesamtzusammen-
kein altes Papier-, wird auf Seite 9 unter dem Titel «Postulate» hang zu prüfen und heutigen Bedürfnissen anzupassen.
als Punkt 2 folgendes ausgeführt: «Die Bundesverfassung soll
den Gesetzgeber ermächtigen, für bestimmte Fälle ein Refe- M. Borei François: Rappelons d'abord l'enjeu du vote de tout
rendum gegen Verwaltungsakte und Vorhaben von besonde- à l'heure. Il ne s'agit pas de prendre une décision définitive;
rer politischer Bedeutung oder finanzieller Tragweite vorzuse- nous n'en sommes qu'à l'examen préalable. Il s'agit de savoir
hen.» Ich kann dem aus sozialdemokratischer Sicht nichts bei- si nous mettons dans les dossiers de la Commission des insti-
fügen und hoffe, die FDP-Fraktion erinnere sich in der heuti- tutions politiques la question à l'étude. Cette commission de-
gen Abstimmung auch des Titels ihrer damaligen Zielsetzun- vra de toute manière examiner la question du référendum, en
gen und Postulate. Der Titel dieses Papiers heisst nämlich: particulier du référendum constructif, puisque vous l'en avez
«Dazu stehen wir.» chargée lors de la session d'automne dernier.
Glauben Sie mir, meine Damen und Herren der FDP, heute Donc, la question du référendum est de toute manière un dos-
werden wir Sie beim Wort nehmen ! sier ouvert au sein de la commission et, au nom du groupe so-
cialiste, je vous suggère de suivre les propositions de la mino-
Leu Josef: Die CVP-Fraktion wird der parlamentarischen Initia- rité Tschäppät Alexander et d'accepter l'initiative Rechsteiner
tive Rechsteiner «Einführung des Verwaltungsreferendums» et de compléter le dossier en la matière.
mehrheitlich keine Folge geben. Wir setzen auf klare Zielvor- Déjà tout à l'heure, concernant l'initiative Zwingli 91.410 et en-
gaben für die Staatstätigkeit. Zuständigkeitsbereiche müssen core maintenant, les rapporteurs ont dit qu'il fallait éviter les
eindeutig abgegrenzt sein. abus en matière de démocratie. On a aussi dit qu'il fallait éviter
Bürgerinnen und Bürger erwarten von den politischen Verant- de lasser l'électeur. Je crois en effet qu'il n'y a qu'un seul abus
wortungsträgern nicht in erster Linie, dass sie von ihnen noch en matière de démocratie, c'est de lancer des initiatives, des
mehr an die Urne gerufen werden. Sie erwarten vor allem, référendums qui pourraient lasser l'électeur. Or, je ne crois
Initiative parlementaire. Référendum administratif 826 N 28avril1993
pas que le fait de donner la possibilité à certains de lancer un rische Initiative «Einführung des Verwaltungsreferendums»
référendum contre des actes administratifs importants risque begründen.
de lasser l'électeur. C'est vrai que certains référendums déjà Materiell und verfahrensmässig sind beide Vorstösse, also
possibles actuellement contribuent à le lasser. derjenige von Herrn Ruf und derjenige von Herrn Rechsteiner,
Je ne suis pas persuadé que la participation électorale soit en- identisch, mit dem Unterschied jedoch, dass der Antrag Ruf
couragée par le lancement de référendums comme par exem- schon seit geraumer Zeit in der Kommission hängig war. Bei
ple ceux concernant cinq centimètres de plus ou de moins sur der Abstimmung über diese zwei Vorstösse wurde die Initiative
la largeur des camions. Par contre, personne ne peut préten- Rechsteiner mit 12 zu 11 Stimmen - Sie haben dies heute ge-
dre que proposer au peuple de voter oui ou non à l'acquisition hört-knapp abgelehnt. Der Antrag Ruf wurde aber-man höre
des F/A-18 lasse l'électeur. C'est vrai que cela dérange cer- und staune!-mit 10 zu 1 Stimmen bei sagenhaften 12 Enthal-
tains, mais il est aussi certain que cela intéresse l'électeur et tungen deutlich abgelehnt. Nun, woran liegt dies? Es ist ganz
que cela ne le découragera pas d'aller aux urnes si nous avons einfach zu erklären: Hier spielt nicht mehr der politische Inhalt
un scrutin sur ce sujet le 6 juin prochain. Je crois donc, contrai- eine Rolle, hier werden ganz prägnant Meinungen, die aus der
rement à ce que certains peuvent penser, que l'introduction falschen Ecke kommen, ignoriert und aufs billigste abgetan.
du référendum administratif au lieu de lasser l'électeur encou- Die Fraktion der Schweizer Demokraten und der Lega dei Tici-
ragera la participation électorale, car les électeurs pourront se nesi spielt dieses miese politische Spiel nicht mehr länger mit.
prononcer sur un certain nombre de sujets qui les touchent de Wir sind zum Schluss gekommen, dass wir diese Initiative -
près et auxquels ils s'intéressent particulièrement. obwohl sie in unserem Interesse liegt - ganz klar ablehnen
Rappel historique maintenant. Ce que propose M. Rech- müssen und auch werden.
steiner était la règle jusqu'en 1962. Depuis, cela a été l'excep- Ich möchte speziell die Sozialdemokraten und auch die Grü-
tion. Je ne citerai qu'un cas: le renoncement à la construction nen davor warnen, dieses undemokratische Spiel mit uns wei-
de la centrale nucléaire de Kaiseraugst. La loi a été modifiée en terzuführen; denn sonst sehen wir von der SD/Lega-Fraktion
1962 et il faut bien admettre que - c'est en tous cas ce que pré- uns weiterhin gezwungen, uns bei künftigen Geschäften völlig
tendent un certain nombre de professeurs de droit - si nous unkonform zu verhalten. Wir lassen uns nicht als Stimmvieh
avions une cour constitutionnelle, les modifications apportées missbrauchen. Politische Fairness ist es, einander- natürlich
à l'époque auraient été cassées. Nous aurions pu introduire bei gleicher Meinung - sachlich zu unterstützen. Das müssen
de telles modifications pour autant que nous ayons changé la gewisse Leute hier leider noch lernen.
constitution et soumis ce changement au vote obligatoire du
peuple. Dès lors, l'initiative Rechsteiner ne consiste qu'à reve- Fischer-Seengen: Die freisinnige Fraktion verkennt nicht,
nir à une situation normale, ou en tous cas à l'état que souhai- dass es stossend sein kann, wenn gesetzgeberische Erlasse
tait le constituant lorsqu'il a voté cette disposition. von völlig untergeordneter Bedeutung dem Referendum un-
En ce qui concerne le texte lui-même, il s'agit bien entendu de terstellt werden können, während Verwaltungsakte, welche im
ne pas s'attacher à la formulation précise du texte, puisque Volk intensiv diskutiert werden und/oder von grosser finanziel-
nous sommes au niveau de l'examen préalable. La question ler Tragweite sind - Beispiel Flugzeugbeschaffung - dem Re-
de savoir si véritablement il suffisait de modifier la loi ou s'il fal- ferendum entzogen bleiben. Bei oberflächlicher Betrachtung
lait modifier la constitution a été débattue en commission. Elle hat deshalb das Initiativbegehren Rechsteiner durchaus seine
reste ouverte. Elle pourrait être tranchée par la commission si Bedeutung.
vous acceptiez de l'en charger. Es sind indessen gewisse staatsrechtliche und staatspoliti-
On a beaucoup parlé, cette session, de revitalisation de l'éco- sche Argumente, welche gegen die Einführung des Verwal-
nomie. Je crois que les droits démocratiques ont aussi besoin tungsreferendums sprechen, die jedoch im Kommissionsbe-
d'être revitalisés. Permettre au peuple de voter sur des sujets richt nur sehr rudimentär Eingang gefunden haben. So ent-
qui le touchent de près, permettre au peuple de voter sur des spricht es dem Gewaltenteilungsprinzip, dass der Gesetzge-
sujets qui l'intéressent, c'est la meilleure manière de revitaliser ber generell-abstrakte Normen erlässt, während die ausfüh-
notre démocratie. rende Behörde, die Exekutive, diese Normen durch indivi-
Une petite remarque pour conclure: M. Rechsteiner propose duell-konkrete Verwaltungsakte vollzieht. Das Volk kommt mit
de revenir à l'état du droit d'avant 1962. Au sens littéral du seinem Referendumsrecht im generell-abstrakten Bereich
terme, c'est une proposition réactionnaire. Mesdames et Mes- zum Zug, während der Vollzug der Normen den exekutiven In-
sieurs, chers collègues de la droite, pour une fois que stanzen überlassen bleiben muss. Das Gewaltenteilungsprin-
M. Rechsteiner fait une proposition réactionnaire, vous pour- zip sollte nicht durchbrochen werden. Es hat sich bestens be-
riez bien le suivre et lui donner raison! währt.
Je vous invite donc, au nom du groupe socialiste, à voter la Zum Gewaltenteilungsprinzip gehört indessen auch, dass die
proposition de la minorité Tschäppät Alexander et à charger la jeweiligen Gewalten ihre Verantwortung wahrnehmen und die
Commission des institutions politiques d'étudier dans le détail ihrem Bereich obliegenden Entscheide tatsächlich treffen. In
la proposition Rechsteiner. diesem Sinne würde die Einführung des Verwaltungsreferen-
dums ein Abwälzen der Verantwortung der Exekutive auf das
Volk, mithin eine Flucht aus der Verantwortung bedeuten. Dies
Bischof: Die parlamentarische Initiative Rechsteiner verlangt, kann indessen nicht der Sinn des Gewaltenteilungsprinzips
dass Verwaltungsakte von grosser Tragweite dem Referen- sein.
dum unterstellt werden sollen. Das Geschäftsverkehrsgesetz Der Initiant will Verwaltungsakte von ausserordentlicher Trag-
würde durch einen Artikel 6 Absatz 2bis (neu) wie folgt er- weite dem fakultativen Referendum unterstellt wissen. Damit
gänzt: «Die Bundesversammlung kann in der Form des allge- stellen sich aber Abgrenzungsprobleme. Welches sind Ver-
meinverbindlichen Bundesbeschlusses auch Verwaltungs- waltungsakte von ausserordentlicher Tragweite? Offenbar
akte von ausserordentlicherTragweite erlassen.» müssten die eidgenössischen Räte dies von Fall zu Fall fest-
Bei der SD/Lega-Fraktion sieht die Situation nun folgender- stellen. Damit würde jedoch nicht nach klaren rechtlichen Kri-
massen aus: Am 22. und 23. Oktober 1992 tagte die Staatspo- terien, sondern nach politischer Opportunität darüber ent-
litische Kommission, an der Markus Ruf einen Antrag auf Er- schieden, ob ein Verwaltungsakt in der Form eines allgemein-
greifung einer Kommissionsinitiative lancierte, die er mit fol- verbindlichen Bundesbeschlusses erlassen und damit dem
gendem Wortlaut begründete: «Bei Artikel 6 Absatz 1 wird das fakultativen Referendum unterstellt werden soll. Nachdem das
Geschäftsverkehrsgesetz wie folgt geändert: 'Befristete Er- Parlament seine Entscheide nicht begründen muss, wäre der
lasse, die rechtsetzende Normen enthalten, sowie Verwal- Willkür Tür und Tor geöffnet.
tungsakte von grosser Tragweite sind in die Form des allge- Nun hat Herr Tschäppät Alexander richtigerweise festgestellt,
meinverbindlichen Bundesbeschlusses zu kleiden.'» dass die Zielsetzungen der FDP die Einführung des Verwal-
Am 21. und 22. Januar 1993 traf sich die Staatspolitische tungsreferendums «gegen Verwaltungsakte und Vorhaben
Kommission zu einer weiteren Sitzung, an der auch Herr von besonderer politischer Bedeutung oder finanzieller Trag-
Rechsteiner anwesend war. Dieser musste seine parlamenta- weite» enthalten.
28. April 1993 N 827 Parlamentarische Initiative. Verwaltungsreferendum
Im Gegensatz zur parlamentarischen Initiative von Herrn Namens der LdU/EVP-Fraktion beantrage ich Ihnen, der parla-
Rechsteiner, der die Einführung des Verwaltungsreferendums mentarischen Initiative Rechsteiner Folge zu geben.
durch eine Aenderung des Geschäftsverkehrsgesetzes ein-
führen will, verlangen die freisinnigen Postulate aber ganz klar
eine Verfassungsgrundlage. Ueberdies soll das Verwaltungs- Schmid Peter: Die parlamentarische Initiative Rechsteiner zur
referendum nur für bestimmte, im Gesetz vorgesehene Ver- Einführung des Verwaltungsreferendums hat einige Vorläu-
waltungsakte gelten, die also enumerativ aufgezählt sind. Von ferinnen, die sich allerdings nur sektoriellen Anliegen zuwand-
einer generellen Zuweisung der Beurteilungskompetenz an ten. Sie sind von Kollege Meier Samuel bereits erwähnt wor-
das Parlament wurde bewusst abgesehen. den. Alle diese Bemühungen hatten eines gemeinsam: Sie
Wenn nun die freisinnige Fraktion die parlamentarische Initia- zielten darauf ab, Vorlagen von grosser Tragweite und be-
tive Rechsteiner ablehnt, so kann man ihr deswegen nicht in- trächtlichen Folgekosten in einem bestimmten Sektor dem fa-
konsequente Politik vorwerfen. Vielmehr haben die Freisinni- kultativen Referendum zu unterstellen.
gen in dieser Frage genaue Vorstellungen, die von denjenigen Zu Recht wurde immer wieder darauf aufmerksam gemacht,
des Initianten in bedeutenden Punkten abweichen. Schliess- dass das Volk bei wirklich wesentlichen Dingen oft nichts zu
lich sind wir der Auffassung, dass diese Frage im Gesamtzu- sagen hat, während es andererseits bei eher belanglosen Din-
sammenhang bei der Ueberprüfung der Volksrechte zu be- gen um seine Zustimmung gefragt wird. Die parlamentarische
handeln ist Initiative Rechsteiner möchte nun für alle wichtigen Vorlagen
Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die freisinnige Fraktion das fakultative Verwaltungsreferendum einführen.
einhellig, der parlamentarischen Initiative Rechsteiner keine Sie kennen gewiss auch das psychologische Phänomen, das
Folge zu geben. sich in manchen Gremien zeigt: Zum Beispiel bei Hochbau-
vorlagen von beträchtlicher Grosse getraut sich kaum jemand,
Meier Samuel: Die Fraktion des Landesrings und der EVP be- Einspruch zu erheben - aus Angst, man könnte ihn der Inkom-
antragt Ihnen, der parlamentarischen Initiative Rechsteiner be- petenz bezichtigen. Wenn es hingegen dann darum geht,
treffend die Einführung des Verwaltungsreferendums Folge zu noch ein paar tausend Franken für Wandschmuck oder einen
geben. Veloständer zu bewilligen, fühlt sich letztlich jeder kompetent,
Wir begründen unsere Haltung wie folgt: Unsere Fraktion hat etwas dagegen einzuwenden.
in den letzten Jahren selber Vorstösse eingereicht oder Vor- Wir haben auch ein schönes Beispiel aus unserem Ratsbe-
stösse unterstützt, die ein Finanzreferendum oder Verwal- trieb: Eine Mehrheit der beiden Räte hatte die Absicht, das Rie-
tungsreferendum postulierten. Ich erinnere beispielsweise an senbauvorhaben Neat wenn irgend möglich ohne das Volk zu
die parlamentarische Initiative unseres ehemaligen Fraktions- beschliessen. Aber aus denselben Räten machten sich einige
kollegen Paul Günter aus dem Jahre 1986 betreffend die Ein- Leute stark dafür, gegen bestimmte Beschlüsse der Parla-
führung des allgemeinen Finanzreferendums. mentsreform anzutreten, die kostenmässig etwa einen
Ich erinnere im weiteren an die parlamentarische Initiative un- Tausendstel des Betrags der vorhin erwähnten Vorlage aus-
seres Ratskollegen Hans Meier von der Grünen Partei betref- machten.
fend die Einführung des Verwaltungsreferendums für Gross- Ich will nicht verhehlen, dass auch die Stimmbürger viel mehr
bauvorhaben, die auch wir seinerzeit unterstützt haben. Ich er- Mühe bekundeten, sich innert nützlicher Frist eine Meinung
innere im weiteren an die Vorlage betreffend die Beschaffung über die Neat zu bilden als über die Parlamentsreform. Daraus
des neuen Kampfflugzeuges F/A-18, als unsere Fraktion den zu schliessen, man sollte deswegen dem Volk nur noch einfa-
Antrag stellte, den Flugzeugbeschaffungsbeschluss unseres chere Kost vorsetzen, weil es durch anderes überfordert sei, ist
Rates der Abstimmung von Volk und Ständen zu unterstellen, aber gänzlich verkehrt. Vielmehr ist daraus zu schliessen, dass
mit diesem Antrag hier aber scheiterte. Bei allen diesen Bemü- wir Politikerinnen und Politiker die Pflicht hätten, die Stimm-
hungen unserer Fraktion Hessen wir uns immer von der Idee bürgerinnen und Stimmbürger rechtzeitig und umfassend
leiten, dass der Stimmbürger das Recht haben soll - sofern er über Projekte und Vorhaben von grosser Tragweite zu orientie-
das mittels des Referendums wahrnehmen will -, zu staats- ren. Was wäre geeigneter dafür, als dem Volk auch die ver-
und finanzpolitisch bedeutsamen Parlamentsbeschlüssen bindliche Entscheidungsbefugnis hierzu zu geben? Es ist
Stellung zu beziehen. doch ganz klar, dass sich die Stimmberechtigten nur dann
Ein weiterer Grund, warum wir uns heute für die parlamentari- umfassend mit Vorlagen auseinandersetzen, wenn sie dar-
sche Initiative Rechsteiner aussprechen, ist unsere Ueberzeu- über letztlich auch befinden können.
gung, dass wir mit der Existenz des Verwaltungsreferendums Wenn man im übrigen die Abstimmungsergebnisse der eidge-
gut und gerne die eine oder andere Volksinitiative vermeiden nössischen Urnengänge der letzten Jahre betrachtet, kann
könnten. Insbesondere würde die Motivation, auf dem Umge- niemand im Ernst behaupten, es sei jemals absolut schief her-
hungsweg ein als Volksinitiative getarntes Referendum mit ausgekommen. Dort, wo sich vielleicht Fehlentscheide ab-
Rückwirkungsbestimmungen einzureichen, deutlich sinken. zeichnen, haben es vor allem das Parlament und die politi-
Im übrigen stelle ich mich vehement der Behauptung der schen Parteien unterlassen, dem Volk rechtzeitig klaren Wein
Kommissionsmehrheit entgegen, wonach die direkte Demo- einzuschenken. Es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass
kratie mit der Einführung des Verwaltungsreferendums bzw. der Souverän optimale Voraussetzungen für die Information
mit dem damit zusammenhängenden Ausbau der Volksrechte und die Entscheidfindung vorfindet.
überfordert werde. Im Gegenteil: Ich bin heute vollends davon Die grüne Fraktion unterstützt also aus grundsätzlichen Erwä-
überzeugt, dass das Beurteilungsvermögen und die Differen- gungen die parlamentarische Initiative Rechsteiner, und sie
zierungsfähigkeit Eigenschaften unserer Staatsbürgerinnen macht dafür insbesondere drei Gründe geltend:
und Staatsbürger darstellen, die es nicht zu unterschätzen gilt 1. Wir sind für eine sinnvolle Einsetzung der Volksrechte. Hier
Ueberhaupt bin ich sehrfroh darüber, wenn das Volkab und zu ist die Formulierung «Verwesentlichung der Demokratie» kein
zum einen oder anderen Beschluss aus unserem Rat Stellung leeres Schlagwort. Ueber wesentliche Fragen soll der Souve-
nimmt- nicht, weil ich zuwenig Vertrauen in die parlamentari- rän das letzte Wort haben. Die Oeffnung nach Europa hindert
sche Arbeit oder zuwenig Vertrauen in meine eigene Arbeit uns nicht am Ausbau dieser Art von Referendumsrecht Ge-
hätte, nein, vielmehr aus der Besorgnis heraus, dass sich die rade in Anbetracht des Demokratiedefizits in europäischen
Meinungen von Volk und Parlament meines Erachtens in der Gremien haben wir allen Grund, wenigstens für innerschwei-
letzten Zeit wiederholt diametral gegenüberstanden. zerische Anliegen die Volksrechte bei wirklich wichtigen Ange-
Auch ich bin namens meiner Fraktion beim vorangegangenen legenheiten auszubauen.
Geschäft, bei der Behandlung der parlamentarischen Initiative 2. Die Einführung des Verwaltungsreferendums würde eine
Zwingli, vehement dafür eingetreten, dass die Volksrechte aus grosse Zahl von Verfassungsinitiativen überflüssig machen.
einer Gesamtschau heraus zu überprüfen seien. Ich bin nach 3. Wenn wir am System der Konkordanzdemokratie festhalten
wie vor dieser Ueberzeugung, was aber nicht heisst, dass wir wollen, muss die Rolle der Opposition und der Kontrolle durch
die parlamentarische Initiative Rechsteiner nicht überweisen das Volk wahrgenommen werden. Nur so kann der Ueber-
sollen. macht eines Zweckbündnisses, wie es in der einstweilen
Initiative parlementaire. Référendum administratif 828 N 28 avril 1993
kaum aufzulösenden Zauberformel unserer Regierungskoali- lenwert des Parlamentes hätte. Es kann ja nicht das Ziel sein,
tion besteht, begegnet werden. praktisch alle Kompetenzen des Parlamentes, aus welchen
Aus diesen Gründen empfiehlt Ihnen die grüne Fraktion, der Gründen auch immer, an die Basis zurückzudelegieren. Dies
Initiative Folge zu geben, um so mehr, als ursprünglich ein sol- müsste unweigerlich einen markanten, oft negativen Einfluss
ches Verwaltungsreferendum verfassungsmässig vorgese- auf die parlamentarische Arbeit haben. Es darf keinenfalls so
hen war und einfach über eine Aenderung des Geschäftsver- weit kommen, dass man aus Angst die Verantwortung, einen
kehrsgesetzes wiederhergestellt werden kann. Entscheid zu fällen, der einem kompetenzmässig zusteht und
Noch ein Wort an Herr Bischof. Er ist zwar nicht mehr da Ich abverlangt wird, billigerweise ans Volk zurückdelegiert oder
weiss nicht, ob er sich schon in den Schmollwinkel zurückge- abschiebt
zogen hat. Was Ihnen da passiert ist, kommt im Widerstreit Die Bürger haben bekanntlich alle vier Jahre Gelegenheit,
parteilicher Ehrgeizigkeiten eben immer wieder vor. Ich heisse über die Legitimation und die Arbeit ihrer Parlamentarier zu ur-
das auch nicht gut Aber seien Sie doch froh, dass der Vor- teilen und an der Urne den entsprechenden Entscheid zu do-
stoss Ruf etwas ausgelöst hat und eine parlamentarische In- kumentieren. In der Zwischenzeit hat jede Parlamentarierin
itiative in Ihrem Sinne daraus geworden ist. Ziehen Sie sich und jeder Parlamentarier die Aufgabe nach bestem Wissen
also nicht in die Schmollecke zurück, stimmen Sie doch im In- und Gewissen zu erledigen. Unpopuläre oder falsche Ent-
teresse der Sache trotzdem zu. scheide müssen sie mit dem Risiko, keinen Erfolg mehr zu ha-
ben, vor ihren Wählern selbst vertreten.
M. Guinand: Le groupe libéral votera la proposition de la Natürlich gibt es tatsächlich auch Argumente, die für ein Ver-
majorité de la commission et ne donnera donc pas suite à waltungsreferendum sprechen. Nur halten wir diese gemes-
l'initiative. sen an manch anderen, die dagegen stehen, für weniger wich-
C'est à juste titre que l'on a renoncé, comme c'était d'abord tig. Dabei sollten wir insbesondere das schon erwähnte Rege-
prévu au programme, à traiter ensemble la question des clau- lungsproblem sowie die Kompetenzabgrenzung zwischen
ses rétroactives dans les initiatives et la question de l'introduc- Bund und Kantonen nicht vergessen.
tion du référendum administratif, car il est faux de prétendre Nach Abwägung der Argumente kommen wir zum Schluss,
que ceux qui souhaitent limiter les clauses rétroactives doivent dass die negativen Argumente überwiegen. Die Fraktion der
en contrepartie, automatiquement, accepter le principe du ré- Auto-Partei wird sich aus den genannten Gründen der Kom-
férendum administratif. C'est une fois encore - mais nous missionsmehrheit anschliessen und der parlamentarischen
avons l'impression que c'est bien calculé - vouloir mélanger Initiative Rechsteiner keine Folge geben.
deux institutions démocratiques différentes: le droit d'initiative
populaire qui permet de proposer une modification de la cons-
titution et le droit de référendum qui permet de soumettre au Nebiker: In der gegenwärtigen Rechtslage besteht das fakul-
vote du peuple certaines décisions prises par l'Assemblée fé- tative Referendum nur gegenüber allgemeinverbindlichen
dérale sur la base des compétences que la constitution lui ac- Bundesbeschlüssen. Gegen einfache Bundesbeschlüsse,
corde. also gegen sogenannte Verwaltungsakte, kann das Referen-
Ces droits populaires sont eux-mêmes définis par la constitu- dum nicht ergriffen werden. An sich hat sich diese Regelung
tion. C'est donc le peuple et les cantons qui en déterminent la bewährt Sie ist einfach und verständlich.
nature et l'étendue. Herr Rechsteiner, auch andere möchten nun Verwaltungsakte
L'initiative voudrait donner à l'Assemblée fédérale le pouvoir von grosser Tragweite ebenfalls dem fakultativen Referendum
de décider elle-même si elle veut ou non soumettre une déci- unterstellen. Es trifft zweifellos zu, dass solche Verwaltungs-
sion au référendum facultatif. En procédant de la sorte, l'au- akte grosse Bedeutung haben könnten, grössere Bedeutung
teur de l'initiative tend à vouloir donner à l'Assemblée fédérale als rechtsetzende Erlasse; das ist unbestritten. Wir denken da-
une possibilité de plébiscite, car, enfin, si l'Assemblée fédérale bei an Grossbauten, an grosse Ausgaben - also Militärausga-
a accepté un texte ou voté un crédit et qu'elle décide elle- ben, Rüstungsausgaben, aber auch Rahmenkredite beispiels-
même de le soumettre au référendum facultatif, ce ne pourra weise für Entwicklungshilfe -, an das Budget überhaupt oder
être logiquement que pour demander ensuite au peuple de an die Entlöhnung der Beamten. Das sind alles grosse Ausga-
l'accepter, ou alors ce serait du masochisme. Un tel pouvoir ben, die natürlich -wenn man konsequent ist- dem Referen-
existe déjà, il est vrai, en matière de traités internationaux, mais dum unterstellt werden können. Oder nehmen Sie die Ausga-
c'est la constitution qui le prévoit. C'est donc une délégation ben für Hochschulen! Das sind alles Ausgaben, die natürlich
de compétences qui est donnée à l'Assemblée fédérale, déci- einen sehr grossen populistischen Effekt in sich tragen, der
dée par le peuple et les cantons. bei einer Abstimmung entsprechend ausgeschlachtet werden
L'introduction du référendum administratif-en réalité, l'intro- könnte: Je nach Interessenlage und je nach Bedürfnis könn-
duction du référendum financier - ne pourrait donc, à notre ten Referenden ausgelöst werden.
avis, être introduit que par une nouvelle disposition constitu- Wollen wir das wirklich? Die SVP-Fraktion ist einstimmig der
tionnelle. Or, nous le savons, le peuple et les cantons ont déjà Meinung: Nein, und zwar aus folgenden drei Gründen:
refusé une telle introduction, y compris pour les dépenses 1. Auch Verwaltungsakte beruhen ja auf Verfassungs- und Ge-
d'armement Nous ne pensons pas qu'il faille aujourd'hui le setzesbestimmungen, die ihrerseits schon einmal - entweder
proposer à nouveau. obligatorisch oderfakultativ-durch die Stimmbürger bestätigt
C'est la raison pour laquelle le groupe libéral estime qu'il n'y a worden sind. Wir finden also überall eine Grundlage mit einem
pas lieu de donner suite à l'initiative. fakultativen oder obligatorischen Volksentscheid. Die Kompe-
tenzdelegation findet in diesen allgemeinverbindlichen ge-
Steinemann: Die Fraktion der Auto-Partei wird dem Antrag setzlichen Grundlagen statt
der Kommissionsmehrheit folgen und der parlamentarischen 2. Mit dem Verwaltungsreferendum würde das Referendums-
Initiative Rechsteiner keine Folge geben. recht deutlich erweitert. Kompetenzen, die Parlament oder
Schon zweimal hat unser Rat Initiativen zur Einführung von Re- Bundesrat einmal erhalten haben, würden nochmals in Frage
ferenden abgelehnt Auch das Volk wollte 1976 und 1986 sol- gestellt. Man würde mit einem Verwaltungsreferendum quasi
che Initiativen nicht unterstützen. Wir empfinden es, wie die nachdoppeln. Bei aller Achtung vor Volksrechten muss man
Kommissionsmehrheit, als schwierig, Abgrenzungskriterien sich darüber im klaren sein, dass man mit Volksrechten auch
zu finden, die klar regeln, welche Erlasse als referendums- eine Demokratie zu Tode reiten und dass dann eine staatliche
pflichtig zu bezeichnen wären. Auch das Kriterium «Verwal- Tätigkeit nicht mehr effizient sein kann. Das liegt natürlich
tungsakte von ausserordentlicher Tragweite» ist problema- auch nicht im Interesse der Stimmbürger.
tisch, denn diese Beurteilung allein muss unweigerlich zum 3. Der dritte Grund unserer Skepsis gegen die parlamentari-
Vorwurf der Willkür führen. sche Initiative Rechsteiner ist der, dass es natürlich äusserst
Obwohl Volksrechte von uns sehr hoch eingestuft werden, ha- problematisch ist, festzulegen, welche Entscheide tatsächlich
ben wir uns gefragt, ob die Einführung des Verwaltungsrefe- von grosser Tragweite sind. Fällt das Parlament den Ent-
rendums nicht auch eine zu grosse Auswirkung auf den Stel- scheid, kann natürlich auch dem Parlament Willkür vorgewor-
28. April 1993 N 829 Parlamentarische Initiative. Verwaltungsreferendum
fen werden. Wer muss überhaupt diesen Entscheid fällen? Ich erinnere Sie noch einmal an die Argumentation der Kom-
Das Bundesgericht, der Bundesrat, wer überhaupt? missionsmehrheit und bitte Sie in diesem Sinne, dieser parla-
Eindeutig - beispielsweise - von grosser Tragweite wäre der mentarischen Initiative - wie den beiden vorangegangenen in
Entscheid beim F/A-18. Der fliegt schliesslich weit und kostet den Jahren 1988 und 1990 - keine Folge zu geben.
viel! Aber ist eine Verlegung eines Waffenplatzes schon ein
Entscheid von grosser Tragweite? Das ist etwas, das immer M. Borei François: Certains orateurs, tout à l'heure, ont intro-
wieder vorkommt. Das ist vielleicht für eine betroffene Bevölke- duit une certaine ambiguïté, en ce sens qu'ils ont fait semblant
rung tatsächlich von grosser Tragweite, aber gesamtschwei- de croire que si l'initiative parlementaire Rechsteiner était ac-
zerisch wohl kaum. Es sind damit auch nicht extrem grosse ceptée lors d'une version définitive, certains actes administra-
Ausgaben verbunden. tifs seraient automatiquement soumis au vote du peuple. J'in-
Sie sehen, man kommt dann natürlich in den Clinch und kann siste sur le fait que cette initiative a pour conséquence que cer-
damit gerade das, was man eigentlich vermeiden will, nämlich tains actes administratifs seraient soumis au référendum fa-
Initiativen, gar nicht ausschliessen, weil natürlich dann, wenn cultatif. Encore faudrait-il par la suite que les signatures requi-
wir die grosse Tragweite nicht bestätigen, immer noch die In- ses soient récoltées, et d'ailleurs le nombre de ces signatures
itiative ergriffen werden kann. pourrait encore être débattu au sein de la commission.
Anliegen von grosser Tragweite wären zum Beispiel eindeutig De ce point de vue là, Monsieur Nebiker, vous avez tort. Vous
die Beamtensaläre - aber wollen wir tatsächlich in Form von avez insisté dans votre intervention particulièrement sur le fait
Referenden über Einzelheiten von Beamtenlöhnen abstim- que les salaires des fonctionnaires devraient, eux, être soumis
men? Stellen Sie sich das vor - ich glaube, das liegt nicht im au référendum, alors qu'ils ne le seraient pas à l'heure ac-
Interesse unserer Partner, der Sozialdemokraten. Es gibt Kan- tuelle. Les salaires des fonctionnaires sont fixés par la loi sur
tone, die solche Einrichtungen gehabt haben, aber bekannt- les fonctionnaires, et ils sont donc soumis au référendum fa-
lich sind diese Kantone mit den Beamtenlöhnen sehr stark zu- cultatif. Ils le sont à l'heure actuelle, c'est important
rückgeblieben.
Auch wenn die heutige Regelung nicht immer in allen Teilen M. Darbellay, rapporteur: Encore quelques considérations,
befriedigt, ist sie doch ein praktikabler Weg zwischen direkter d'abord pour répondre à M. Bischof. Nous avons eu, dans le
Demokratie, Basisdemokratie und einer Delegation an ein Par- cadre de la commission, une proposition de M. Ruf deman-
lament und an eine Regierung, d. h. an Instanzen, die ja auch dant que la commission, elle-même, reprenne l'essentiel de
demokratisch gewählt worden sind. Wir glauben, man kann l'initiative parlementaire Rechsteiner et en fasse une initiative
die Demokratie, die Volksabstimmungen, nicht über alle De- de la commission. Vous savez que lorsqu'il y a initiative de la
tails durchführen - bei aller Achtung vor dem Stimmbürger -, commission, on peut éviter la procédure préliminaire et com-
sondern schliesslich muss man im Interesse der Stimmbürger mencer directement à la deuxième partie de la procédure.
auch noch handlungsfähig bleiben. Cette proposition a été discutée normalement. Elle a été refu-
Die SVP-Fraktion beantragt Ihnen deshalb einstimmig, der sée par 10 voix contre 1 et avec, il est vrai, 12 abstentions.
parlamentarischen Initiative Rechsteiner keine Folge zu Tant M. Rechsteiner que M. Tschäppät Alexander ont dit que
geben. la proposition faite consistait simplement à revenir à ce qui
était prévu par la Constitution de 1874. Je crois qu'il y a lieu de
Seiler Hanspeter, Berichterstatter: Ich bilde mir nicht ein, dass préciser que cette constitution disait simplement qu'étaient
ich Ihre Meinungen noch in irgendeiner Art ändern kann. Sie soumis au référendum facultatif les lois fédérales et les arrêtés
haben hier einen breiten Katalog von Argumenten ausgebrei- de portée générale. Mais, elle ne précisait pas, il est vrai, quelle
tet bekommen, und ich habe Verständnis dafür, dass man in était la nature de ces arrêtés de portée générale. Il n'y avait pas
dieser zentralen Frage geteilter Meinung sein kann. Es kommt de définition. Et c'est pourquoi au cours des décennies, on a
einfach darauf an, welche Argumente man mehrgewichtet. certaines fois soumis des actes administratifs au référendum
Herr Rechsteiner kann in Anspruch nehmen, dass er mit seiner facultatif, et d'autres fois pas.
parlamentarischen Initiative ein Problem aufgegriffen hat, das Le législateur de 1962 a eu le souci de régler le problème en
man sowohl in der Kommission als auch hier im Plenum ver- apportant la précision que ne pouvaient être «arrêtés de por-
hältnismässig ausgiebig diskutiert hat. Sein Anliegen kam na- tée générale que les textes législatifs comprenant des normes
türlich auch schon bei der Beratung des vorangegangenen de droit». Alors là, les juristes ne sont pas tous unanimes, d'ail-
Geschäftes indirekt zum Zug. leurs c'est rare que les juristes soient unanimes. Certains pré-
Hingegen, finde ich, das es nicht ganz richtig ist, wenn man tendent qu'il était normal que le législateur apporte ces préci-
die Frage der Rückwirkungsklauseln quasi in einem Ab- sions et d'autres pensent qu'en apportant ces précisions, il
tauschverfahren mit dem Verwaltungsreferendum lösen aurait dû intervenir sur le plan de la constitution.
möchte. Ich glaube, es sind-wie HerrGuinand richtigerweise Mais on l'a relevé, le problème n'est pas tant un problème de
sagte - zwei verschiedene Geschäfte, zwei verschiedene Insti- droit qu'un problème politique, et le problème politique qui
tutionen, die man getrennt zu beurteilen hat. nous est posé, c'est la répartition des droits entre le peuple et
Darf ich Herrn Bischof sagen, dass die Behandlung des Vor- les cantons d'une part, et les parlementaires d'autre part. Je
stosses von Herrn Ruf - wenn ich mich richtig erinnere, aus- pense qu'il est important qu'un certain nombre de droits
drücklich im Einverständnis mit Herrn Ruf- in der Kommission soient réservés aux parlementaires. Il n'est pas sain que cha-
gleichzeitig mit der Initiative erfolgte. Dass das Abstimmungs- cune de nos décisions puisse être remise en question.
ergebnis so ausgefallen ist, dafür können die Kommissions- Je vous invite donc encore une fois, au nom d'une courte ma-
sprecher nicht verantwortlich gemacht werden. jorité de la commission, à ne pas donner suite à cette initiative.
Herr Tschäppät Alexander wies darauf hin - auch andere Red-
ner haben das getan -, dass man mit dem Verwaltungsrefe- Abstimmung - Vote
rendum unter Umständen die Flut von Initiativen eindämmen Für den Antrag der Mehrheit
könnte. Das glaube ich weniger. Ich habe schon am Anfang (keine Folge geben) 87 Stimmen
gesagt: Der Beweis dazu müsste zuerst angetreten werden. Für den Antrag der Minderheit
Was richtig sein könnte-wenn wir vorhin nicht ohnehin schon (Folge geben) 45 Stimmen
so beschlossen hätten -: dass möglicherweise weniger Rück-
wirkungsklauseln eingebaut würden. Aber das steht im Mo-
ment nicht mehr zur Diskussion.
Es wird immer eine zentrale Frage sein und bleiben - man hat
sie von Zeit zu Zeit richtigerweise zu überprüfen -, welche Zu-
ständigkeiten wir dem Parlament, welche dem Volk und wel-
che wir der Verwaltung und dem Bundesrat zuordnen wollen.
Da wird es nie eine eindeutige, hundertprozentig richtige Defi-
nition geben.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Parlamentarische Initiative (Rechsteiner) Einführung des Verwaltungsreferendums
Initiative parlementaire (Rechsteiner) Institution du référendum administratif
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1993
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Aprilsession
Session Session d'avril
Sessione Sessione di aprile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 05
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.431
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 28.04.1993 - 15:00
Date
Data
Seite 821-829
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Ref. No 20 022 678
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