Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 92-3561 KI-generiert

Vollmer Interpellations: AIDS Research and Press Freedom

Geschäftsnummer VPB 92-3561
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This document consists of two separate interpellations. The first, "Interpellation Vollmer" regarding Aids research, discusses the scientific consensus on HIV as the cause of Aids, noting that while other factors may influence disease progression, the viral hypothesis is paramount and extensively researched. The second, "Interpellation Vollmer" concerning press freedom, addresses the lapse of a collective labor agreement in the German-Swiss and Tessin print media industry and its potential impact on journalistic independence and training, with the Federal Council expressing concern but ultimately rejecting proposals for federal intervention through preferential advertising or postal tariffs, citing a lack of constitutional basis for new media legislation.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 55 BV, Art. 10 Postverkehrsgesetz, Art. 38ff. Verordnung (1) zum Postverkehrsgesetz; Vollmer Interpellations: AIDS Research and Press Freedom: The first, "Interpellation Vollmer" regarding Aids research, discusses the scientific consensus on HIV as the cause of Aids, noting that while other factors may influence disease progression, the viral hypothesis is paramount and extensively researched. The second, "Interpellation Vollmer" concerning press freedom, addresses the lapse of a collective labor agreement in the German-Swiss and Tessin print media industry and its potential impact on journalistic independence and training, with the Federal Council expressing concern but ultimately rejecting proposals for federal intervention through preferential advertising or postal tariffs, citing a lack of constitutional basis for new media legislation.

Schlagwörter

KI-generiert
Forschungsfreiheit Pressefreiheit Factor sexuelle Freiheit Zollabkommen informierte Einwilligung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 55 BV
Cited as the constitutional basis for press freedom, relevant to the interpellation's core concerns regarding its protection.
Art. 10 Postverkehrsgesetz
Cited as the legal basis for setting postal tariffs, relevant to the discussion on preferential newspaper transport tariffs.
Art. 38ff. Verordnung (1) zum Postverkehrsgesetz
Cited as implementing provisions for postal tariffs, relevant to the discussion on preferential newspaper transport tariffs.
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 55 BV

Cited as the constitutional basis for press freedom, relevant to the interpellation's core concerns regarding its protection.

Art. 10 Postverkehrsgesetz

Cited as the legal basis for setting postal tariffs, relevant to the discussion on preferential newspaper transport tariffs.

Art. 38ff. Verordnung (1) zum Postverkehrsgesetz

Cited as implementing provisions for postal tariffs, relevant to the discussion on preferential newspaper transport tariffs.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

19. März 1993 N 621 Interpellation Vollmer

- mehr als 99 Prozent der Patienten mit Aids weisen Antikör- more); die Analyse der psychologischen, psychosozialen und

per gegen das Virus auf, was bedeutet, dass sie mit diesem in präventiven Aspekte. Die virologischen Projekte, welche die

Kontakt gewesen sind. In Ländern, in welchen man in der Be- Rolle des HIV untersuchen, stellen eine Minderheit dar,

völkerung keine Antikörper gegen das HIV findet, tritt auch d. h. 27 von 81 Projekten seit 1990 (5,48 Millionen Franken

nicht Aids auf. In den Ländern, in denen Antikörper häufig von 16,54 Millionen Franken = 33 Prozent). Eine vollständige

sind, existieren auch viele Aids-Fälle; Liste der durch die KKAF finanzierten Projekte wird als Anhang

- das HIV zerstört in vitro dieselben Arten von weissen Blutkör- zum Tätigkeitsbericht der KKAF 1991/92 publiziert

perchen, die bei den an Aids erkrankten Personen fehlen; 3. Die KKAF besteht aus fünf Aerzten (zwei Kliniker, ein Präven-

- dank der neuesten Erkenntnisse der Virologie ist es heute tivmediziner und zwei Labormediziner), einer Soziologin, einer

möglich zu zeigen, dass dem Auftreten einer Immunschwäche Psychologin, einem Psychiater, einem Vertreter der pharma-

bei einem gegebenen Patienten eine ausgeprägte Vermeh- zeutischen Industrie, einer Vertreterin des Bundesamtes für

rung der HI-Viren vorausgeht; Bildung und Wissenschaft, zwei Vertretern des Nationalfonds

- bezüglich der Bluttransfusionen kann folgendes gesagt wer- und einem Vertreter des Bundesamtes für Gesundheitswesen.

den: ohne eine HIV-Kontamination der Blutkonserven gibt es Das breite Interessenspektrum der Kommissionsmitglieder

auch keine Uebertragung von HIV und folglich kein Aids. gewährleistet eine objektive und vorurteilsfreie Beurteilung

Dessenungeachtet können wir feststellen, dass ein Teil der der Anträge.

HlV-infizierten Personen lange Zeit einen guten Gesundheits- 4. Bis jetzt wurde ein einziges Gesuch, welches die Stress-

zustand aufweisen, während andere sehr rasch krank werden. hypothese zum Inhalt hat, eingereicht Dieses Gesuch wurde

Seit der Entdeckung des HIV sucht man nach Faktoren, wel- gutgeheissen (Projekt Nr. 90-7006,120 000 Franken).

che das Fortschreiten der Immunschwäche beim infizierten 5. Der Bundesrat teilt die Ansicht des Interpellanten nicht,

Menschen beeinflussen. Unter den genannten Faktoren konn- dass die Aids-Forschung die Virushypothese zu stark favori-

ten bis heute zwei Hauptfaktoren identifiziert werden: das Alter siert, da die Rolle dieses Virus für die Aids-Verursachung auf-

Qe älter man zum Zeitpunkt der Infektion ist, um so grösser ist grund der obenerwähnten Gründe von grösster Bedeutung

die Tendenz der Immunschwäche, schneller fortzuschreiten) ist. Was die übrigen Faktoren betrifft, welche zur Immun-

und die genetische Konstitution. Unglücklicherweise können schwäche bei mit HlV-infizierten Personen beitragen, so wer-

diese beiden Faktoren nicht beeinflusst werden. Im Gegen- den sie in der Schweiz wie in der übrigen Welt aktiv untersucht.

satz zu dem, was in der Interpellation durchscheint, konnte bis Welche Rolle Stress in der Entwicklung und beim Fortschrei-

heute nicht nachgewiesen werden, dass Medikamenten- oder ten der Immunschwäche spielt, ist mehrheitlich unbekannt

Drogenabusus und eine wenig ausgewogene Ernährung eine Schon die Ansichten, wie Stress zu definieren und zu messen

bedeutsame Rolle im Fortschreiten der Krankheit spielen. sei, gehen zum Teil weit auseinander. Dieser Umstand spie-

Detaillierte Beantwortung der Fragen: gelt sich auch in der geringen Anzahl von Gesuchen zuhan-

1. Die KKAF wurde 1987 mit dem Auftrag gegründet, bis Ende den der KKAF wider, die dieses Thema behandeln. Allfällige

1988 einen Bericht über die Aktivitäten und Perspektiven der Projekte aus diesem Bereich werden von der Kommission

Aids-Forschung in der Schweiz zu erstellen und Finanzie- nach den gleichen Kriterien beurteilt wie andere Projekte und

rungsvorschläge für die künftige Forschung in diesem Bereich aufgrund einer Prioritätenliste finanziert Diese Prioritätenliste

zu unterbreiten. Seit 1988 ist die KKAF beauftragt, die ausser- beinhaltet die Originalität der Fragestellung, die wissenschaft-

ordentlichen und ordentlichen Kredite, die für die Aids-For- liche Erfahrung der Gesuchsteller die Erfolgsaussichten der

schung bestimmt sind, zu verwalten. Die entsprechenden Be- vorgeschlagenen Forschungsarbeiten, die praktische Bedeu-

träge verteilen sich wie folgt: tung des Forschungsvorhabens und dessen Kosten.

- Periode 1988/89:6 Millionen Franken (3 Millionen/Jahr);

- Periode 1990/91:16 Millionen Franken (8 Millionen/Jahr); Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra-

- Legislaturperiode 1992-1995:38 Millionen Franken (9,5 Mil- tes teilweise befriedigt und verlangt Diskussion.

lionen/Jahr).

Neben den durch die KKAF aus dem Aids-Forschungskredit fi- Abstimmung - Vote

nanzierten Projekten unterstützt der Bund zurzeit zusätzlich im Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit

Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms zehn Pro- Dagegen Minderheit

jekte, die psychosoziale, wirtschaftliche und präventive

Aspekte untersuchen (NFP 26 «Menschen, Gesundheit, Um- Verschoben - Renvoyé

welt»; Teil C «psychosoziale Aspekte von Aids» - Kredit

2,85 Millionen Franken, Dauer 1989 bis 1994).

Die Ziele, welche sich die KKAF gesetzt hat, sind folgende:

-die Förderung der interdisziplinären Aids- und HIV-For-

schung; #ST# 92.3561

- die Intensivierung der wissenschaftlichen Aktivitäten in fol-

genden drei Aids-Forschungsbereichen: Interpellation Vollmer

. angewandte biomedizinische Forschung; Gefährdete Pressefreiheit

. klinische Forschung; ohne Gesamtarbeitsvertrag

. psychosoziale Forschung/öffentliches Gesundheitswesen

(Public Health). Liberté de la presse

Seit dem Beginn des Nationalen Aids-Forschungsprogramms et convention collective

1990 hat die KKAF sich bemüht, Projekte zu bestimmten The-

men zu ermutigen und zu fördern, bis heute insbesondere sol-

che aus den Bereichen der psychosozialen und der Public-

Health-Forschung. Aufgrund der Resultate laufender Evalua-

tionen durch externe Experten, welche allfällige Lücken und Wortlaut der Interpellation vom 17. Dezember 1992

neue Bedürfnisse zu identifizieren erlauben, wird die KKAF Ab 1. Januar 1993 ist in der Printmedienbranche der Deutsch-

prüfen, ob und wo Projektausschreibungen zu ausgewählten schweiz und des Tessins der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zwi-

Themen notwendig sind. schen dem Schweizerischen Verband der Zeitungs- und Zeit-

2. Ein grösser Teil der von der KKAF zugesprochenen Kredite schriftenverleger (SZV) einerseits und dem Schweizer Ver-

ist für Projekte bestimmt, die nichts mit der Rolle des HIV in der band der Journalistinnen und Journalisten (SVJ) und der

Entstehung von Aids zu tun haben, z. B. : die Koordination und Schweizerischen Journalistinnen- und Journalisten-Union

die Betreuung von aidskranken Patienten; die Untersuchung (SJU/VPOD) andrerseits nicht mehr in Kraft

der Mechanismen, durch welche das Immunsystem angegrif- Der GAV sicherte nicht nur die materiellen Rechte der Medien-

fen wird; die Forschung nach Behandlungsmöglichkeiten der schaffenden und eine minimale Ausbildung angehender jour-

mit Aids verbundenen Komplikationen (Infektionen oder Tu- nalistischer Berufsleute ab, sondern er enthielt auch staatspo-

Interpellation Vollmer 622 N 19 mars 1993

litisch höchst bedeutsame Bestimmungen über die journalisti- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

sche Unabhängigkeit, die redaktionellen Freiheiten und die Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht

publizistische Verantwortung der Verleger. Diese Bestimmun- eine schriftliche Antwort.

gen stellen nach herrschender Rechtslehre eine unabding-

bare Voraussetzung für die konkrete Umsetzung der in Arti- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

kel 55 der Bundesverfassung verankerten Pressefreiheit dar, vom 24. Februar 1993

zumal die Schweiz im Vergleich zu anderen Staaten keine Me- Rapport écrit du Conseil fédéral

diengesetzgebung kennt, welche die Medienschaffenden vor du 24 février 1993

politischen und wirtschaftlichen Druckversuchen seitens der 1. Der Bundesrat ist sich der Bedeutung des bisherigen Ge-

Verleger und Inserenten wirksam schützt. samtarbeitsvertrages, insbesondere für die Rechte der Medi-

Im Zusammenhang mit der drohenden Vertragslosigkeit stel- enschaffenden und für die journalistische Ausbildung, be-

len sich folgende Fragen: wusst. Er ist insbesondere aus staatspolitischen Erwägungen

1. Wie beurteilt der Bundesrat den vertragslosen Zustand in besorgt, dass in Ermangelung eines Gesamtarbeitsvertrages

der Printmedienbranche der Deutschschweiz und des Tessins die heutige Zusammenarbeit der Vertragspartner beeinträch-

unter dem Aspekt der sogenannten inneren Medienfreiheit tigt ist und dadurch auch die Medienfreiheit in Mitleidenschaft

(journalistische Unabhängigkeit, redaktionelle Freiheit, publi- gezogen werden könnte. Er hofft, dass in den bereits aufge-

zistische Verlegerverantwortung) und der Bedeutung der Aus- nommenen Verhandlungen ein neuer Gesamtarbeitsvertrag

bildungsfrage journalistischer Berufsleute? ausgehandelt werden kann.

2. Wäre es nicht angezeigt, bezahlte Bundespublikationen 2. Die vorgeschlagenen staatlichen Massnahmen erachten

(Stelleninserate u. a. m.) nur noch in Zeitungen und Zeitschrif- wir grundsätzlich als einen wenig tauglichen Beitrag zur Si-

ten von Verlagen erscheinen zu lassen, welche sich minde- cherstellung der Pressefreiheit; sie sind kaum geeignet, Druck

stens zur Einhaltung des bisher geltenden GAV verpflichten? für den raschen Abschluss eines neuen Gesamtarbeitsvertra-

3. Sieht der Bundesrat eine Möglichkeit, die vergünstigten ges auszuüben. Die bevorzugte Vergabe von Publikationsauf-

Zeitungstransporttarife der PTT allenfalls nur noch Verlagen zu trägen des Bundes an Zeitungen und Zeitschriften, deren Ver-

gewähren, welche sich zur Einhaltung des bisherigen GAV lage sich zur Einhaltung des bisherigen Gesamtarbeitsvertra-

verpflichten? ges verpflichten, lehnen wir deshalb ab.

4. Hält es der Bundesrat nicht für nötig, angesichts der zer- 3. Die Posttaxen werden gestützt auf Artikel 10 des Postver-

bröckelnden Vertragspartnerschaft in der Printmedienbran- kehrsgesetzes durch den Bundesrat festgesetzt; dabei ist

che die wesentlichsten Garantien der inneren und äusseren Rücksicht auf eine vielfältige Presse zu nehmen. Artikel 38ff.

Pressefreiheit in einer Mediengesetzgebung zu verankern? der Verordnung (1) zum Postverkehrsgesetz enthalten die ent-

sprechenden Ausführungsvorschriften. Die vergünstigten

Texte de l'interpellation du 17 décembre 1992 Zeitungstransporttarife gelten für diejenigen Zeitungen,

La convention collective de travail concernant la presse écrite welche die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, unab-

alémanique et tessinoise et conclue entre l'Association suisse hängig vom Verhalten der Verleger. Die heutigen Tarife traten

des éditeurs de journaux et périodiques d'une part et la Fédé- am 1. Februar 1991 in Kraft. Die Gewährung von Tarifvergün-

ration suisse des journalistes (FSJ) et l'Union suisse des jour- stigungen an Zeitungen, deren Verleger sich zur Einhaltung

nalistes (USP/SSP) d'autre part ne sera plus en vigueur à partir des bisherigen Gesamtarbeitsvertrages verpflichten, würden

du premier janvier 1993. eine Neuregelung dieser Bestimmungen voraussetzen. Der

Cette convention collective ne faisait pas que définir les droits Nationalrat hatte ein ähnliches Anliegen am 8. März 1988 deut-

matériels des journalistes et assurer une formation minimale lich abgelehnt (parlamentarische Initiative Stappung). Der

aux futurs professionnels de la branche, elle contenait aussi Bundesrat will deshalb (aus den obengenannten Gründen)

des dispositions sur l'indépendance des journalistes, la liberté nicht vom bisherigen System abweichen.

rédactionnelle et les responsabilités des éditeurs, essentielles 4. Für eine Pressegesetzgebung fehlt die verfassungsrechtli-

sur le plan politique. Selon la doctrine, ces dispositions sont che Grundlage. Ob eine solche geschaffen werden soll, hängt

une condition sine qua non de la concrétisation de la liberté de von der weiteren Entwicklung im Pressebereich ab. Sie ist Ge-

la presse instituée par l'article 55 de la constitution, cela d'au- genstand einer Untersuchung der Kartellkommission über die

tant plus que la Suisse, contrairement à d'autres pays, ne dis- Pressekonzentration. Nicht zuletzt aufgrund der Ergebnisse

pose pas d'une législation sur les médias qui protège efficace- wird der Bundesrat die Situation neu beurteilen. In diesem

ment les journalistes contre les pressions politiques et écono- Sinn hat er sich bereit erklärt, die Motion (Zbinden-)Lederger-

miques exercées par les éditeurs et les annonceurs. ber (91.3301 ) betreffend Presserechtsartikel in der Bundesver-

A ce propos, les questions suivantes se posent: fassung als Postulat entgegenzunehmen.

1. Que pense le Conseil fédéral de l'absence de convention

collective de travail dans le domaine de la presse écrite aléma- Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra-

nique et tessinoise du point de vue de la liberté interne de la tes nicht befriedigt und verlangt Diskussion.

presse (indépendance des journalistes, liberté rédactionnelle,

responsabilité de l'éditeur) et de la formation des journalistes? Abstimmung - Vote

2. Ne conviendrait-il pas de ne publier les annonces payées Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit

par la Confédération (offres d'emplois par exemple) que dans Dagegen Minderheit

des journaux et des revues qui s'engagent à respecter au

moins la convention collective encore en vigueur? Verschoben - Renvoyé

3. Le Conseil fédéral pourrait-il envisager de ne faire bénéficier

des tarifs PTT préférentiels pour les journaux que les éditeurs

qui s'engagent à respecter la convention collective encore en

vigueur?

4. Le Conseil fédéral estime-t-il nécessaire, eu égard à la dis-

parition de la convention collective de travail concernant la

presse écrite, de légiférer sur les garanties essentielles de la li-

berté de la presse interne et externe?

Mitunterzeichner - Cosignataires: Béguelin, Bodenmann,

Brunner Christiane, Carobbio, Danuser, de Dardel, Eggenber-

ger, Fankhauser, von Feiten, Goll, Hafner Ursula, Haller, Her-

czog, Hubacher, Jeanprêtre, Jöri, Leemann, Leuenberger

Ernst, Mauch Ursula, Rechsteiner, Ruffy, Steiger, Tschäppät

Alexander, Züger (24)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Vollmer Gefährdete Pressefreiheit ohne Gesamtarbeitsvertrag

Interpellation Vollmer Liberté de la presse et convention collective

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 92.3561

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 19.03.1993 - 08:00

Date

Data

Seite 621-622

Page

Pagina

Ref. No 20 022 489

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.

Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.

Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.