Vollmer Interpellations: AIDS Research and Press Freedom
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis document consists of two separate interpellations. The first, "Interpellation Vollmer" regarding Aids research, discusses the scientific consensus on HIV as the cause of Aids, noting that while other factors may influence disease progression, the viral hypothesis is paramount and extensively researched. The second, "Interpellation Vollmer" concerning press freedom, addresses the lapse of a collective labor agreement in the German-Swiss and Tessin print media industry and its potential impact on journalistic independence and training, with the Federal Council expressing concern but ultimately rejecting proposals for federal intervention through preferential advertising or postal tariffs, citing a lack of constitutional basis for new media legislation.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 55 BV, Art. 10 Postverkehrsgesetz, Art. 38ff. Verordnung (1) zum Postverkehrsgesetz; Vollmer Interpellations: AIDS Research and Press Freedom: The first, "Interpellation Vollmer" regarding Aids research, discusses the scientific consensus on HIV as the cause of Aids, noting that while other factors may influence disease progression, the viral hypothesis is paramount and extensively researched. The second, "Interpellation Vollmer" concerning press freedom, addresses the lapse of a collective labor agreement in the German-Swiss and Tessin print media industry and its potential impact on journalistic independence and training, with the Federal Council expressing concern but ultimately rejecting proposals for federal intervention through preferential advertising or postal tariffs, citing a lack of constitutional basis for new media legislation.
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KI-generiertCited as the constitutional basis for press freedom, relevant to the interpellation's core concerns regarding its protection.
Cited as the legal basis for setting postal tariffs, relevant to the discussion on preferential newspaper transport tariffs.
Cited as implementing provisions for postal tariffs, relevant to the discussion on preferential newspaper transport tariffs.
Volltext
19. März 1993 N 621 Interpellation Vollmer
- mehr als 99 Prozent der Patienten mit Aids weisen Antikör- more); die Analyse der psychologischen, psychosozialen und
per gegen das Virus auf, was bedeutet, dass sie mit diesem in präventiven Aspekte. Die virologischen Projekte, welche die
Kontakt gewesen sind. In Ländern, in welchen man in der Be- Rolle des HIV untersuchen, stellen eine Minderheit dar,
völkerung keine Antikörper gegen das HIV findet, tritt auch d. h. 27 von 81 Projekten seit 1990 (5,48 Millionen Franken
nicht Aids auf. In den Ländern, in denen Antikörper häufig von 16,54 Millionen Franken = 33 Prozent). Eine vollständige
sind, existieren auch viele Aids-Fälle; Liste der durch die KKAF finanzierten Projekte wird als Anhang
- das HIV zerstört in vitro dieselben Arten von weissen Blutkör- zum Tätigkeitsbericht der KKAF 1991/92 publiziert
perchen, die bei den an Aids erkrankten Personen fehlen; 3. Die KKAF besteht aus fünf Aerzten (zwei Kliniker, ein Präven-
- dank der neuesten Erkenntnisse der Virologie ist es heute tivmediziner und zwei Labormediziner), einer Soziologin, einer
möglich zu zeigen, dass dem Auftreten einer Immunschwäche Psychologin, einem Psychiater, einem Vertreter der pharma-
bei einem gegebenen Patienten eine ausgeprägte Vermeh- zeutischen Industrie, einer Vertreterin des Bundesamtes für
rung der HI-Viren vorausgeht; Bildung und Wissenschaft, zwei Vertretern des Nationalfonds
- bezüglich der Bluttransfusionen kann folgendes gesagt wer- und einem Vertreter des Bundesamtes für Gesundheitswesen.
den: ohne eine HIV-Kontamination der Blutkonserven gibt es Das breite Interessenspektrum der Kommissionsmitglieder
auch keine Uebertragung von HIV und folglich kein Aids. gewährleistet eine objektive und vorurteilsfreie Beurteilung
Dessenungeachtet können wir feststellen, dass ein Teil der der Anträge.
HlV-infizierten Personen lange Zeit einen guten Gesundheits- 4. Bis jetzt wurde ein einziges Gesuch, welches die Stress-
zustand aufweisen, während andere sehr rasch krank werden. hypothese zum Inhalt hat, eingereicht Dieses Gesuch wurde
Seit der Entdeckung des HIV sucht man nach Faktoren, wel- gutgeheissen (Projekt Nr. 90-7006,120 000 Franken).
che das Fortschreiten der Immunschwäche beim infizierten 5. Der Bundesrat teilt die Ansicht des Interpellanten nicht,
Menschen beeinflussen. Unter den genannten Faktoren konn- dass die Aids-Forschung die Virushypothese zu stark favori-
ten bis heute zwei Hauptfaktoren identifiziert werden: das Alter siert, da die Rolle dieses Virus für die Aids-Verursachung auf-
Qe älter man zum Zeitpunkt der Infektion ist, um so grösser ist grund der obenerwähnten Gründe von grösster Bedeutung
die Tendenz der Immunschwäche, schneller fortzuschreiten) ist. Was die übrigen Faktoren betrifft, welche zur Immun-
und die genetische Konstitution. Unglücklicherweise können schwäche bei mit HlV-infizierten Personen beitragen, so wer-
diese beiden Faktoren nicht beeinflusst werden. Im Gegen- den sie in der Schweiz wie in der übrigen Welt aktiv untersucht.
satz zu dem, was in der Interpellation durchscheint, konnte bis Welche Rolle Stress in der Entwicklung und beim Fortschrei-
heute nicht nachgewiesen werden, dass Medikamenten- oder ten der Immunschwäche spielt, ist mehrheitlich unbekannt
Drogenabusus und eine wenig ausgewogene Ernährung eine Schon die Ansichten, wie Stress zu definieren und zu messen
bedeutsame Rolle im Fortschreiten der Krankheit spielen. sei, gehen zum Teil weit auseinander. Dieser Umstand spie-
Detaillierte Beantwortung der Fragen: gelt sich auch in der geringen Anzahl von Gesuchen zuhan-
1. Die KKAF wurde 1987 mit dem Auftrag gegründet, bis Ende den der KKAF wider, die dieses Thema behandeln. Allfällige
1988 einen Bericht über die Aktivitäten und Perspektiven der Projekte aus diesem Bereich werden von der Kommission
Aids-Forschung in der Schweiz zu erstellen und Finanzie- nach den gleichen Kriterien beurteilt wie andere Projekte und
rungsvorschläge für die künftige Forschung in diesem Bereich aufgrund einer Prioritätenliste finanziert Diese Prioritätenliste
zu unterbreiten. Seit 1988 ist die KKAF beauftragt, die ausser- beinhaltet die Originalität der Fragestellung, die wissenschaft-
ordentlichen und ordentlichen Kredite, die für die Aids-For- liche Erfahrung der Gesuchsteller die Erfolgsaussichten der
schung bestimmt sind, zu verwalten. Die entsprechenden Be- vorgeschlagenen Forschungsarbeiten, die praktische Bedeu-
träge verteilen sich wie folgt: tung des Forschungsvorhabens und dessen Kosten.
- Periode 1988/89:6 Millionen Franken (3 Millionen/Jahr);
- Periode 1990/91:16 Millionen Franken (8 Millionen/Jahr); Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra-
- Legislaturperiode 1992-1995:38 Millionen Franken (9,5 Mil- tes teilweise befriedigt und verlangt Diskussion.
lionen/Jahr).
Neben den durch die KKAF aus dem Aids-Forschungskredit fi- Abstimmung - Vote
nanzierten Projekten unterstützt der Bund zurzeit zusätzlich im Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit
Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms zehn Pro- Dagegen Minderheit
jekte, die psychosoziale, wirtschaftliche und präventive
Aspekte untersuchen (NFP 26 «Menschen, Gesundheit, Um- Verschoben - Renvoyé
welt»; Teil C «psychosoziale Aspekte von Aids» - Kredit
2,85 Millionen Franken, Dauer 1989 bis 1994).
Die Ziele, welche sich die KKAF gesetzt hat, sind folgende:
-die Förderung der interdisziplinären Aids- und HIV-For-
schung; #ST# 92.3561
- die Intensivierung der wissenschaftlichen Aktivitäten in fol-
genden drei Aids-Forschungsbereichen: Interpellation Vollmer
. angewandte biomedizinische Forschung; Gefährdete Pressefreiheit
. klinische Forschung; ohne Gesamtarbeitsvertrag
. psychosoziale Forschung/öffentliches Gesundheitswesen
(Public Health). Liberté de la presse
Seit dem Beginn des Nationalen Aids-Forschungsprogramms et convention collective
1990 hat die KKAF sich bemüht, Projekte zu bestimmten The-
men zu ermutigen und zu fördern, bis heute insbesondere sol-
che aus den Bereichen der psychosozialen und der Public-
Health-Forschung. Aufgrund der Resultate laufender Evalua-
tionen durch externe Experten, welche allfällige Lücken und Wortlaut der Interpellation vom 17. Dezember 1992
neue Bedürfnisse zu identifizieren erlauben, wird die KKAF Ab 1. Januar 1993 ist in der Printmedienbranche der Deutsch-
prüfen, ob und wo Projektausschreibungen zu ausgewählten schweiz und des Tessins der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) zwi-
Themen notwendig sind. schen dem Schweizerischen Verband der Zeitungs- und Zeit-
2. Ein grösser Teil der von der KKAF zugesprochenen Kredite schriftenverleger (SZV) einerseits und dem Schweizer Ver-
ist für Projekte bestimmt, die nichts mit der Rolle des HIV in der band der Journalistinnen und Journalisten (SVJ) und der
Entstehung von Aids zu tun haben, z. B. : die Koordination und Schweizerischen Journalistinnen- und Journalisten-Union
die Betreuung von aidskranken Patienten; die Untersuchung (SJU/VPOD) andrerseits nicht mehr in Kraft
der Mechanismen, durch welche das Immunsystem angegrif- Der GAV sicherte nicht nur die materiellen Rechte der Medien-
fen wird; die Forschung nach Behandlungsmöglichkeiten der schaffenden und eine minimale Ausbildung angehender jour-
mit Aids verbundenen Komplikationen (Infektionen oder Tu- nalistischer Berufsleute ab, sondern er enthielt auch staatspo-
Interpellation Vollmer 622 N 19 mars 1993
litisch höchst bedeutsame Bestimmungen über die journalisti- Schriftliche Begründung - Développement par écrit
sche Unabhängigkeit, die redaktionellen Freiheiten und die Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht
publizistische Verantwortung der Verleger. Diese Bestimmun- eine schriftliche Antwort.
gen stellen nach herrschender Rechtslehre eine unabding-
bare Voraussetzung für die konkrete Umsetzung der in Arti- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
kel 55 der Bundesverfassung verankerten Pressefreiheit dar, vom 24. Februar 1993
zumal die Schweiz im Vergleich zu anderen Staaten keine Me- Rapport écrit du Conseil fédéral
diengesetzgebung kennt, welche die Medienschaffenden vor du 24 février 1993
politischen und wirtschaftlichen Druckversuchen seitens der 1. Der Bundesrat ist sich der Bedeutung des bisherigen Ge-
Verleger und Inserenten wirksam schützt. samtarbeitsvertrages, insbesondere für die Rechte der Medi-
Im Zusammenhang mit der drohenden Vertragslosigkeit stel- enschaffenden und für die journalistische Ausbildung, be-
len sich folgende Fragen: wusst. Er ist insbesondere aus staatspolitischen Erwägungen
1. Wie beurteilt der Bundesrat den vertragslosen Zustand in besorgt, dass in Ermangelung eines Gesamtarbeitsvertrages
der Printmedienbranche der Deutschschweiz und des Tessins die heutige Zusammenarbeit der Vertragspartner beeinträch-
unter dem Aspekt der sogenannten inneren Medienfreiheit tigt ist und dadurch auch die Medienfreiheit in Mitleidenschaft
(journalistische Unabhängigkeit, redaktionelle Freiheit, publi- gezogen werden könnte. Er hofft, dass in den bereits aufge-
zistische Verlegerverantwortung) und der Bedeutung der Aus- nommenen Verhandlungen ein neuer Gesamtarbeitsvertrag
bildungsfrage journalistischer Berufsleute? ausgehandelt werden kann.
2. Wäre es nicht angezeigt, bezahlte Bundespublikationen 2. Die vorgeschlagenen staatlichen Massnahmen erachten
(Stelleninserate u. a. m.) nur noch in Zeitungen und Zeitschrif- wir grundsätzlich als einen wenig tauglichen Beitrag zur Si-
ten von Verlagen erscheinen zu lassen, welche sich minde- cherstellung der Pressefreiheit; sie sind kaum geeignet, Druck
stens zur Einhaltung des bisher geltenden GAV verpflichten? für den raschen Abschluss eines neuen Gesamtarbeitsvertra-
3. Sieht der Bundesrat eine Möglichkeit, die vergünstigten ges auszuüben. Die bevorzugte Vergabe von Publikationsauf-
Zeitungstransporttarife der PTT allenfalls nur noch Verlagen zu trägen des Bundes an Zeitungen und Zeitschriften, deren Ver-
gewähren, welche sich zur Einhaltung des bisherigen GAV lage sich zur Einhaltung des bisherigen Gesamtarbeitsvertra-
verpflichten? ges verpflichten, lehnen wir deshalb ab.
4. Hält es der Bundesrat nicht für nötig, angesichts der zer- 3. Die Posttaxen werden gestützt auf Artikel 10 des Postver-
bröckelnden Vertragspartnerschaft in der Printmedienbran- kehrsgesetzes durch den Bundesrat festgesetzt; dabei ist
che die wesentlichsten Garantien der inneren und äusseren Rücksicht auf eine vielfältige Presse zu nehmen. Artikel 38ff.
Pressefreiheit in einer Mediengesetzgebung zu verankern? der Verordnung (1) zum Postverkehrsgesetz enthalten die ent-
sprechenden Ausführungsvorschriften. Die vergünstigten
Texte de l'interpellation du 17 décembre 1992 Zeitungstransporttarife gelten für diejenigen Zeitungen,
La convention collective de travail concernant la presse écrite welche die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, unab-
alémanique et tessinoise et conclue entre l'Association suisse hängig vom Verhalten der Verleger. Die heutigen Tarife traten
des éditeurs de journaux et périodiques d'une part et la Fédé- am 1. Februar 1991 in Kraft. Die Gewährung von Tarifvergün-
ration suisse des journalistes (FSJ) et l'Union suisse des jour- stigungen an Zeitungen, deren Verleger sich zur Einhaltung
nalistes (USP/SSP) d'autre part ne sera plus en vigueur à partir des bisherigen Gesamtarbeitsvertrages verpflichten, würden
du premier janvier 1993. eine Neuregelung dieser Bestimmungen voraussetzen. Der
Cette convention collective ne faisait pas que définir les droits Nationalrat hatte ein ähnliches Anliegen am 8. März 1988 deut-
matériels des journalistes et assurer une formation minimale lich abgelehnt (parlamentarische Initiative Stappung). Der
aux futurs professionnels de la branche, elle contenait aussi Bundesrat will deshalb (aus den obengenannten Gründen)
des dispositions sur l'indépendance des journalistes, la liberté nicht vom bisherigen System abweichen.
rédactionnelle et les responsabilités des éditeurs, essentielles 4. Für eine Pressegesetzgebung fehlt die verfassungsrechtli-
sur le plan politique. Selon la doctrine, ces dispositions sont che Grundlage. Ob eine solche geschaffen werden soll, hängt
une condition sine qua non de la concrétisation de la liberté de von der weiteren Entwicklung im Pressebereich ab. Sie ist Ge-
la presse instituée par l'article 55 de la constitution, cela d'au- genstand einer Untersuchung der Kartellkommission über die
tant plus que la Suisse, contrairement à d'autres pays, ne dis- Pressekonzentration. Nicht zuletzt aufgrund der Ergebnisse
pose pas d'une législation sur les médias qui protège efficace- wird der Bundesrat die Situation neu beurteilen. In diesem
ment les journalistes contre les pressions politiques et écono- Sinn hat er sich bereit erklärt, die Motion (Zbinden-)Lederger-
miques exercées par les éditeurs et les annonceurs. ber (91.3301 ) betreffend Presserechtsartikel in der Bundesver-
A ce propos, les questions suivantes se posent: fassung als Postulat entgegenzunehmen.
1. Que pense le Conseil fédéral de l'absence de convention
collective de travail dans le domaine de la presse écrite aléma- Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra-
nique et tessinoise du point de vue de la liberté interne de la tes nicht befriedigt und verlangt Diskussion.
presse (indépendance des journalistes, liberté rédactionnelle,
responsabilité de l'éditeur) et de la formation des journalistes? Abstimmung - Vote
2. Ne conviendrait-il pas de ne publier les annonces payées Für den Antrag auf Diskussion offensichtliche Mehrheit
par la Confédération (offres d'emplois par exemple) que dans Dagegen Minderheit
des journaux et des revues qui s'engagent à respecter au
moins la convention collective encore en vigueur? Verschoben - Renvoyé
3. Le Conseil fédéral pourrait-il envisager de ne faire bénéficier
des tarifs PTT préférentiels pour les journaux que les éditeurs
qui s'engagent à respecter la convention collective encore en
vigueur?
4. Le Conseil fédéral estime-t-il nécessaire, eu égard à la dis-
parition de la convention collective de travail concernant la
presse écrite, de légiférer sur les garanties essentielles de la li-
berté de la presse interne et externe?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Béguelin, Bodenmann,
Brunner Christiane, Carobbio, Danuser, de Dardel, Eggenber-
ger, Fankhauser, von Feiten, Goll, Hafner Ursula, Haller, Her-
czog, Hubacher, Jeanprêtre, Jöri, Leemann, Leuenberger
Ernst, Mauch Ursula, Rechsteiner, Ruffy, Steiger, Tschäppät
Alexander, Züger (24)
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Vollmer Gefährdete Pressefreiheit ohne Gesamtarbeitsvertrag
Interpellation Vollmer Liberté de la presse et convention collective
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1993
Année
Anno
Band I
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3561
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 19.03.1993 - 08:00
Date
Data
Seite 621-622
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Pagina
Ref. No 20 022 489
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