Federal Road Funding Revision and Cantonal Disparities
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Federal Council proposed to revise the ordinance on national roads, which would reduce federal contributions for road construction and disproportionately affect cantons whose projects were prioritized later. The interpellation argued that this change, especially without prior consultation and given previous statements on road funding, was unfair and would lead to unequal treatment. The Federal Council acknowledged the concerns and stated that the proposed revision of contribution rates was still under review, considering legal requirements, the federal budget, and cantonal interests before a final decision would be made.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 92.3556; Federal Road Funding Revision and Cantonal Disparities: The interpellation argued that this change, especially without prior consultation and given previous statements on road funding, was unfair and would lead to unequal treatment. The Federal Council acknowledged the concerns and stated that the proposed revision of contribution rates was still under review, considering legal requirements, the federal budget, and cantonal interests before a final decision would be made.
Schlagwörter
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis is the business number for the interpellation, not a legal provision used in a ruling.
Volltext
Interpellation Uhlmann 292 28 avril 1993
schaftlichen Aufschwung, das hat sich im Kanton Freiburg mit tionalstrassennetzes sind ohne diesen Minimalsatz erstellt
der N 12 deutlich gezeigt Dass andere Kantone ebenfalls von worden, und für die restlichen 18 Prozent soll der Satz nun
diesem Effekt profitieren möchten, ist verständlich und ein be- plötzlich anders angesetzt werden.
rechtigtes Anliegen. Das schweizerische Nationalstrassennetz wurde nach Priori-
Die finanziellen Engpässe in der eidgenössischen Politik wer- täten erstellt, zu Recht natürlich. Zuerst nahm man die Haupt-
den eine Erstreckung des Bauprogrammes wahrscheinlich achsen in Angriff und jene Abschnitte, mit welchen auf dem
machen. Aus den vorher genannten Gründen scheint es mir Hauptstrassennetz die grössten Entlastungseffekte erzielt
sinnvoll, die Mittel prioritär nun zuerst in der Westschweiz ein- werden konnten. Erst in zweiter Linie baute man jene Ab-
zusetzen. schnitte, mit denen man einen Abbau der regionalen Dispari-
Ich empfehle dem Bundesrat deshalb, das Strassenbaupro- täten erreichen wollte. Die Prioritätenliste wurde vom Bund
gramm der nächsten Jahre in diesem Sinne zu gestalten. also ganz klar vorgegeben.
Wer nun also zuletzt an die Reihe kommt, ist - oder wäre - der
Bundespräsident Ogi: Die Empfehlung kann entgegenge- doppelt Geprellte, nicht nur, weil seine Nationalstrasse zuletzt
nommen werden. erstellt wird, sondern weil er dafür auch noch die höheren Ko-
Das vierte langfristige Bauprogramm vom 1. April 1992-es ist sten zu tragen hat Er läuft völlig unverschuldet in höhere Bei-
kein Aprilscherz - sieht für die Westschweiz folgende Zielset- tragssätze der Kantone hinein. Ganz und gar unverständlich
zungen vor: wäre dieser Schritt des Bundesrates angesichts der beschlos-
Fertigstellung der im Bau weit fortgeschrittenen Umfahrung senen Benzinpreiserhöhung um 20 Rappen pro Liter - und
von Genf (N 1a), Neuenburg (N 5) und Sion (N 9), Weiterbau zwar mit dem erklärten Ziel, dem Strassenbau mehr Mittel zu-
der Abschnitte Neuenburg-St-Blaise (N 5), Sion-Sierre (N 9), kommen zu lassen - und angesichts des Beschlusses der eid-
weiter hinauf kommen wir möglicherweise nicht, weil die Ober- genössischen Räte, das Nationalstrassennetz nun rasch und
walliser noch Schwierigkeiten haben und machen; Umfah- unter Einsatz grösserer Kredittranchen zu vollenden.
rung Murten-Faoug (N 1), Glovelier-Pruntrut und Tavannes- Ich frage also den Bundesrat an: Ist er bereit, auf die Revision
La Heutte (N 16); Schliessen der Lücken in der N 1 zwischen der Beitragssätze zu verzichten?
Yverdon und Murten sowie Ausbau des Teilstückes Grauholz.
Das beansprucht jährlich mehrere hundert Millionen Franken. Bundespräsident Ogi: Ich danke Herrn Uhlmann, dass er jetzt
Ich bitte Sie, beim Budget daran zu denken, dass Sie eine seine Interpellation begründet hat Sie wurde unbegründet
Empfehlung eingereicht haben. eingereicht Es gibt aber eine gleichlautende Interpellation im
Nationalrat von Herrn Raggenbass.
Ueberwiesen - Transmis Ich möchte Ihnen vor dem Schluss der Sitzung folgendes zum
Nachdenken mit auf den Weg geben: Wenn wir heute über die
finanzielle Situation nur jammern, muss der Bundesrat sowohl
beim Budget als auch auf dem Gesetzesweg gewisse Aende-
92.3556 rungen in Angriff nehmen, nicht zuletzt aufgrund Ihrer Anträge
und Ihrer Bemerkungen.
#ST#
Nun auf Ihre Frage eine klare Antwort: Ein Verordnungsent-
Interpellation Uhlmann wurf sah für die meisten Kantone in der Tat tiefere Beitrags-
Revision der Verordnung sätze vor. Die betroffenen Kantone haben sich dann sehr hef-
über die Nationalstrassen tig dagegen gewehrt. Es gibt Vertreter von anderen Kantonen,
die das auch wissen. Die vorgebrachten Einwände sind von
Révision de l'ordonnance Gewicht und müssen daher eingehend geprüft werden. Zu be-
sur les routes nationales rücksichtigen sind bei dieser Beurteilung die gesetzlichen Vor-
gaben, der Finanzhaushalt des Bundes - man kann nicht im-
mer nur dem Bund sagen: spare, spare, und dann nicht bereit
sein, die Konsequenzen zu tragen -, aber auch die Interessen
der Kantone.
Wortlaut der Interpellation vom 17. Dezember 1992 Erst das Ergebnis dieser Abklärungen, Herr Uhlmann, wird
Ist der Bundesrat gewillt, auf die Neufestsetzung der Beiträge zeigen, ob und gegebenenfalls wie die Beitragssätze zu än-
des Bundes für den Bau der Nationalstrassen zu verzichten dern wären. Bis jetzt sind sie nicht geändert worden, die Arbeit
und diese bis zur Fertigstellung des Nationalstrassennetzes ist nicht abgeschlossen, die umfassende Abklärung ist noch
auf ihrer jetzigen Höhe zu belassen? im Gange, und ich möchte dieser umfassenden Abklärung
nicht vorgreifen; ich kenne das Problem. Immerhin ist zu er-
Texte de l'interpellation du 17 décembre 1992 wähnen, dass einige Kantone von der Neufestsetzung profitie-
Le Conseil fédéral est-il disposé à renoncer à modifier le mon- ren würden. Sie haben sich auch schon darüber beklagt, dass
tant des contributions versées par la Confédération pour la der Bundesrat erst die Beitragssätze für den Betrieb, nicht
construction des routes nationales et à les maintenir par aber diejenigen für den Bau in Kraft gesetzt hat Den einen
conséquent au niveau actuel jusqu'à l'achèvement du réseau passt es, den anderen passt es nicht.
de ces routes? Deshalb werden wir mit aller Gründlichkeit, Herr Uhlmann, die
Bereiche der gesetzlichen Vorgaben, den Finanzhaushalt des
Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine-Aucun Bundes - da haben Sie ja die Budgethoheit, ich möchte Ihnen
das in Erinnerung rufen - und die Interessen der Kantone ge-
Uhlmann: Der Bundesrat beabsichtigt bekanntlich, mit der geneinander abwägen und dann entscheiden.
Revision der Verordnung über die Nationalstrassen auch die
Beitragssätze des Bundes für den Bau der Nationalstrassen Uhlmann: Ich zweifle nicht an der Gründlichkeit der Abklärun-
neu festzusetzen, nachdem dies am 9. Februar 1962 erstmals gen. Ich möchte aber immerhin sagen, dass mich die Antwort
und gleichzeitig auch letztmals geschehen ist Die Neufestset- nur teilweise befriedigen kann, weil ich ja nicht weiss, was
zung sieht natürlich vor-wie könnte es anders sein -, die Bun- dann schlussendlich beschlossen wird. Ich möchte den Bun-
desbeiträge tiefer anzusetzen. desrat immerhin daran erinnern, dass doch sehr viele West-
Ich frage deshalb den Bundesrat an: Ist er bereit, auf diese schweizer Kantone vom gleichen Problem betroffen sind.
Herabsetzung der Beiträge zu verzichten, und zwar bis die Na-
tionalstrassen fertiggestellt sind?
Kurz zur Begründung: Dieser plötzliche Wechsel ist in mehrfa-
cher Weise stossend. Die erstmalige Anwendung des um
50 Prozent niedrigeren Beitragssatzes ergibt eine klar rechts- Schiuss der Sitzung und der Session um 13.45 Uhr
ungleiche Behandlung: 82 Prozent des schweizerischen Na- Fin de la séance et de la session à 13 h 45
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Interpellation Uhlmann Revision der Verordnung über die Nationalstrassen
Interpellation Uhlmann Révision de l'ordonnance sur les routes nationales
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1993
Année
Anno
Band II
Volume
Volume
Session Aprilsession
Session Session d'avril
Sessione Sessione di aprile
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3556
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 28.04.1993 - 08:00
Date
Data
Seite 292-296
Page
Pagina
Ref. No 20 022 731
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