Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 92-3556 KI-generiert

Federal Road Funding Revision and Cantonal Disparities

Geschäftsnummer VPB 92-3556
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Federal Council proposed to revise the ordinance on national roads, which would reduce federal contributions for road construction and disproportionately affect cantons whose projects were prioritized later. The interpellation argued that this change, especially without prior consultation and given previous statements on road funding, was unfair and would lead to unequal treatment. The Federal Council acknowledged the concerns and stated that the proposed revision of contribution rates was still under review, considering legal requirements, the federal budget, and cantonal interests before a final decision would be made.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 92.3556; Federal Road Funding Revision and Cantonal Disparities: The interpellation argued that this change, especially without prior consultation and given previous statements on road funding, was unfair and would lead to unequal treatment. The Federal Council acknowledged the concerns and stated that the proposed revision of contribution rates was still under review, considering legal requirements, the federal budget, and cantonal interests before a final decision would be made.

Schlagwörter

KI-generiert
Strassenbau Projektfinanzierung Beitragssatz Revision des Raumplans Zinssatz Änderung der Baubewilligung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 92.3556
This is the business number for the interpellation, not a legal provision used in a ruling.
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 92.3556

This is the business number for the interpellation, not a legal provision used in a ruling.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Interpellation Uhlmann 292 28 avril 1993

schaftlichen Aufschwung, das hat sich im Kanton Freiburg mit tionalstrassennetzes sind ohne diesen Minimalsatz erstellt

der N 12 deutlich gezeigt Dass andere Kantone ebenfalls von worden, und für die restlichen 18 Prozent soll der Satz nun

diesem Effekt profitieren möchten, ist verständlich und ein be- plötzlich anders angesetzt werden.

rechtigtes Anliegen. Das schweizerische Nationalstrassennetz wurde nach Priori-

Die finanziellen Engpässe in der eidgenössischen Politik wer- täten erstellt, zu Recht natürlich. Zuerst nahm man die Haupt-

den eine Erstreckung des Bauprogrammes wahrscheinlich achsen in Angriff und jene Abschnitte, mit welchen auf dem

machen. Aus den vorher genannten Gründen scheint es mir Hauptstrassennetz die grössten Entlastungseffekte erzielt

sinnvoll, die Mittel prioritär nun zuerst in der Westschweiz ein- werden konnten. Erst in zweiter Linie baute man jene Ab-

zusetzen. schnitte, mit denen man einen Abbau der regionalen Dispari-

Ich empfehle dem Bundesrat deshalb, das Strassenbaupro- täten erreichen wollte. Die Prioritätenliste wurde vom Bund

gramm der nächsten Jahre in diesem Sinne zu gestalten. also ganz klar vorgegeben.

Wer nun also zuletzt an die Reihe kommt, ist - oder wäre - der

Bundespräsident Ogi: Die Empfehlung kann entgegenge- doppelt Geprellte, nicht nur, weil seine Nationalstrasse zuletzt

nommen werden. erstellt wird, sondern weil er dafür auch noch die höheren Ko-

Das vierte langfristige Bauprogramm vom 1. April 1992-es ist sten zu tragen hat Er läuft völlig unverschuldet in höhere Bei-

kein Aprilscherz - sieht für die Westschweiz folgende Zielset- tragssätze der Kantone hinein. Ganz und gar unverständlich

zungen vor: wäre dieser Schritt des Bundesrates angesichts der beschlos-

Fertigstellung der im Bau weit fortgeschrittenen Umfahrung senen Benzinpreiserhöhung um 20 Rappen pro Liter - und

von Genf (N 1a), Neuenburg (N 5) und Sion (N 9), Weiterbau zwar mit dem erklärten Ziel, dem Strassenbau mehr Mittel zu-

der Abschnitte Neuenburg-St-Blaise (N 5), Sion-Sierre (N 9), kommen zu lassen - und angesichts des Beschlusses der eid-

weiter hinauf kommen wir möglicherweise nicht, weil die Ober- genössischen Räte, das Nationalstrassennetz nun rasch und

walliser noch Schwierigkeiten haben und machen; Umfah- unter Einsatz grösserer Kredittranchen zu vollenden.

rung Murten-Faoug (N 1), Glovelier-Pruntrut und Tavannes- Ich frage also den Bundesrat an: Ist er bereit, auf die Revision

La Heutte (N 16); Schliessen der Lücken in der N 1 zwischen der Beitragssätze zu verzichten?

Yverdon und Murten sowie Ausbau des Teilstückes Grauholz.

Das beansprucht jährlich mehrere hundert Millionen Franken. Bundespräsident Ogi: Ich danke Herrn Uhlmann, dass er jetzt

Ich bitte Sie, beim Budget daran zu denken, dass Sie eine seine Interpellation begründet hat Sie wurde unbegründet

Empfehlung eingereicht haben. eingereicht Es gibt aber eine gleichlautende Interpellation im

Nationalrat von Herrn Raggenbass.

Ueberwiesen - Transmis Ich möchte Ihnen vor dem Schluss der Sitzung folgendes zum

Nachdenken mit auf den Weg geben: Wenn wir heute über die

finanzielle Situation nur jammern, muss der Bundesrat sowohl

beim Budget als auch auf dem Gesetzesweg gewisse Aende-

92.3556 rungen in Angriff nehmen, nicht zuletzt aufgrund Ihrer Anträge

und Ihrer Bemerkungen.

#ST#

Nun auf Ihre Frage eine klare Antwort: Ein Verordnungsent-

Interpellation Uhlmann wurf sah für die meisten Kantone in der Tat tiefere Beitrags-

Revision der Verordnung sätze vor. Die betroffenen Kantone haben sich dann sehr hef-

über die Nationalstrassen tig dagegen gewehrt. Es gibt Vertreter von anderen Kantonen,

die das auch wissen. Die vorgebrachten Einwände sind von

Révision de l'ordonnance Gewicht und müssen daher eingehend geprüft werden. Zu be-

sur les routes nationales rücksichtigen sind bei dieser Beurteilung die gesetzlichen Vor-

gaben, der Finanzhaushalt des Bundes - man kann nicht im-

mer nur dem Bund sagen: spare, spare, und dann nicht bereit

sein, die Konsequenzen zu tragen -, aber auch die Interessen

der Kantone.

Wortlaut der Interpellation vom 17. Dezember 1992 Erst das Ergebnis dieser Abklärungen, Herr Uhlmann, wird

Ist der Bundesrat gewillt, auf die Neufestsetzung der Beiträge zeigen, ob und gegebenenfalls wie die Beitragssätze zu än-

des Bundes für den Bau der Nationalstrassen zu verzichten dern wären. Bis jetzt sind sie nicht geändert worden, die Arbeit

und diese bis zur Fertigstellung des Nationalstrassennetzes ist nicht abgeschlossen, die umfassende Abklärung ist noch

auf ihrer jetzigen Höhe zu belassen? im Gange, und ich möchte dieser umfassenden Abklärung

nicht vorgreifen; ich kenne das Problem. Immerhin ist zu er-

Texte de l'interpellation du 17 décembre 1992 wähnen, dass einige Kantone von der Neufestsetzung profitie-

Le Conseil fédéral est-il disposé à renoncer à modifier le mon- ren würden. Sie haben sich auch schon darüber beklagt, dass

tant des contributions versées par la Confédération pour la der Bundesrat erst die Beitragssätze für den Betrieb, nicht

construction des routes nationales et à les maintenir par aber diejenigen für den Bau in Kraft gesetzt hat Den einen

conséquent au niveau actuel jusqu'à l'achèvement du réseau passt es, den anderen passt es nicht.

de ces routes? Deshalb werden wir mit aller Gründlichkeit, Herr Uhlmann, die

Bereiche der gesetzlichen Vorgaben, den Finanzhaushalt des

Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine-Aucun Bundes - da haben Sie ja die Budgethoheit, ich möchte Ihnen

das in Erinnerung rufen - und die Interessen der Kantone ge-

Uhlmann: Der Bundesrat beabsichtigt bekanntlich, mit der geneinander abwägen und dann entscheiden.

Revision der Verordnung über die Nationalstrassen auch die

Beitragssätze des Bundes für den Bau der Nationalstrassen Uhlmann: Ich zweifle nicht an der Gründlichkeit der Abklärun-

neu festzusetzen, nachdem dies am 9. Februar 1962 erstmals gen. Ich möchte aber immerhin sagen, dass mich die Antwort

und gleichzeitig auch letztmals geschehen ist Die Neufestset- nur teilweise befriedigen kann, weil ich ja nicht weiss, was

zung sieht natürlich vor-wie könnte es anders sein -, die Bun- dann schlussendlich beschlossen wird. Ich möchte den Bun-

desbeiträge tiefer anzusetzen. desrat immerhin daran erinnern, dass doch sehr viele West-

Ich frage deshalb den Bundesrat an: Ist er bereit, auf diese schweizer Kantone vom gleichen Problem betroffen sind.

Herabsetzung der Beiträge zu verzichten, und zwar bis die Na-

tionalstrassen fertiggestellt sind?

Kurz zur Begründung: Dieser plötzliche Wechsel ist in mehrfa-

cher Weise stossend. Die erstmalige Anwendung des um

50 Prozent niedrigeren Beitragssatzes ergibt eine klar rechts- Schiuss der Sitzung und der Session um 13.45 Uhr

ungleiche Behandlung: 82 Prozent des schweizerischen Na- Fin de la séance et de la session à 13 h 45

Herausgeber Editeurs:

Dokumentationszentrale der Bundesversammlung Centrale de documentation de l'Assemblée fédérale

Dienst für das Amtliche Bulletin Service du Bulletin officiel

Chefredaktor: Dr. François Comment Rédacteur en chef: Dr François Comment

Druck und Expedition: Impression et expédition:

BUGRA SUISSE Buechler Gratino AG, 3084 Wabern BUGRA SUISSE Buechler Grafino SA, 3084 Wabern

Abonnemente: EDMZ, 3000 Bern Abonnements: OCFIM, 3000 Berne

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Uhlmann Revision der Verordnung über die Nationalstrassen

Interpellation Uhlmann Révision de l'ordonnance sur les routes nationales

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993

Année

Anno

Band II

Volume

Volume

Session Aprilsession

Session Session d'avril

Sessione Sessione di aprile

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 02

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 92.3556

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 28.04.1993 - 08:00

Date

Data

Seite 292-296

Page

Pagina

Ref. No 20 022 731

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.

Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.

Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.