Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 92-3553 KI-generiert

Disability Benefits for Addiction: Welfare and Market Impact Inquiry

Geschäftsnummer VPB 92-3553
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum

Legislator-Zusammenfassung

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The court addressed a postulate concerning the disbursement of disability insurance benefits to individuals with addiction-related disabilities. The postulate highlighted that these benefits, often paid in cash, are frequently used by drug-dependent individuals to finance their addiction rather than for their livelihood. The court recognized the issue, noting the increasing number of disability pensions granted due to addiction and the potential for these funds to indirectly support the drug market. Therefore, the court agreed to investigate the number of such pensions and explore measures to ensure benefits are used for the recipients' welfare, including potential assistance or revised payment methods, and to report back with proposed solutions or legislative changes.

Legislator-Regeste

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Art. 24octies BV, 92.3553; Disability Benefits for Addiction: Welfare and Market Impact Inquiry: The postulate highlighted that these benefits, often paid in cash, are frequently used by drug-dependent individuals to finance their addiction rather than for their livelihood. The court recognized the issue, noting the increasing number of disability pensions granted due to addiction and the potential for these funds to indirectly support the drug market. Therefore, the court agreed to investigate the number of such pensions and explore measures to ensure benefits are used for the recipients' welfare, including potential assistance or revised payment methods, and to report back with proposed solutions or legislative changes.

Schlagwörter

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Invalidenversicherungsleistungen Barauszahlung der Versicherungsleistung Drogensucht Wohlfahrtsfonds Versicherungsleistung Überprüfung der Invalidenrente

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 24octies BV
fondés sur l'article 24octies de la Constitution fédérale et por- im Nationalrat bei einer ähnlichen Motion -, die Motion abzu-
92.3553
This is the reference number for the Postulat Frick, which is the subject of the dispositive section.".
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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92.3553

This is the reference number for the Postulat Frick, which is the subject of the dispositive section.".

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Volltext

2. März 1993 35 Postulat Frick

Erste Abstimmung - Premier vote Die heutige Situation ist folgende: Suchtkranke sind bei der In-

Für den Antrag Bühler Robert 16 Stimmen validenversicherung rentenberechtigt, wenn sie die gesetzli-

Dagegen 19 Stimmen chen Voraussetzungen erfüllen. Neben den Konsumenten der

früher in der Schweiz klassischen Suchtmittel Alkohol und Ni-

Zweite Abstimmung - Deuxième vote kotin sind es zunehmend drogensüchtige Opiatkonsumen-

Für Ueberweisung der Motion 19 Stimmen ten, welche die IV-Rente beanspruchen müssen. Ihnen wird

Dagegen 17 Stimmen die Rente in aller Regel direkt und bar ausbezahlt. Nahelie-

gend ist darum, dass der Süchtige diesen Geldsegen für sein

nächstliegendes Bedürfnis verwendet und ihn auf dem Alko-

hol- oder Drogenmarkt umsetzt

#ST# 92.3553 Es fehlt an einer gesetzlichen Auflage oder an einer gesetzli-

chen Sicherung, dass die Rente für den Lebensunterhalt des

Postulat Frick Süchtigen gebraucht wird, für die individuelle Hilfe zum Ueber-

Sicherstellung der IV-Renten leben, wofür sie ja gedacht ist.

Die heutige Rentenpraxis der Direktauszahlung an die Sucht-

für Suchtkranke

kranken führt zu zwei höchst negativen Konsequenzen: Er-

Versement des rentes AI aux stens wird der soziale Zweck der IV-Rente nicht mehr erreicht,

personnes toxicodépendantes und zweitens unterstützt der Bund damit indirekt die Drogen-

sucht, statt ihre Folgen zu lindern; er finanziert den Drogen-

konsum und alimentiert damit auch den Drogenhandel, ohne

es zu wollen.

Im Rahmen meiner Abklärungen, die dem Postulat vorange-

Wortlaut des Postulates vom 17. Dezember 1992 gangen sind, habe ich feststellen müssen, dass diese Proble-

Im Rahmen der Invalidenversicherung sind auch Sucht- matik ernsthaft besteht, aber vom Bundesamt für Sozialversi-

kranke - unter anderem Alkohol- und Drogenkranke - renten- cherung noch kaum erkannt ist und dass keine Massnahmen

berechtigt. Die Auszahlung der Renten erfolgt in der Regel in getroffen worden sind, um diesen Missstand zu beheben.

bar an die Berechtigten. Vor allem Drogenabhängige verwen- Lassen Sie mich das aufgrund einiger Zahlen belegen: Noch

den diese Renten nicht für den Lebensunterhalt, sondern set- vor zehn Jahren, Anfang der achtziger Jahre, wurde jährlich

zen sie aus naheliegenden Gründen umgehend auf dem Dro- eine grosse Zahl von IV-Renten an Alkoholkranke, aber kaum

genmarkt um. je an Drogenkranke neu gesprochen. In den letzten Jahren

Es ist angezeigt, dieser Problematik nachzugehen und sicher- stagnierten die wegen Folgen der Alkoholsucht neu gespro-

zustellen, dass in solchen Fällen die Renten nicht an die chenen IV-Renten bei rund 2000 Neurenten im Jahr. Hingegen

Suchtkranken direkt ausbezahlt, sondern zweckentspre- waren die IV-Renten wegen den sogenannten übrigen Süch-

chend verwendet werden. ten steigend. Von 670 im Jahre 1986 stiegen sie auf fast 1000

Der Bundesrat wird daher eingeladen: im Jahre 1991 : eine Zunahme von rund 50 Prozent in fünf Jah-

- abzuklären, wie viele Renten an Suchtkranke - insbeson- ren! Die Zahl 1992 liegt noch nicht definitiv vor, dürfte aber

dere Drogenabhängige - direkt ausbezahlt werden ; 1000 überschreiten, 1000 Neurenten an «übrige Süchtige».

- geeignete Massnahmen zu prüfen, um sicherzustellen, dass Auf welche Süchtigen, ob auf Nikotin-, Medikamenten- oder

die Renten zum Unterhalt der Berechtigten und ihrer Familien Opiatsüchtige, diese Renten entfallen, lässtsich nicht feststel-

verwendet werden und insbesondere verhindert wird, dassdie len. Das weiss auch das Bundesamt für Sozialversicherung

Renten umgehend in den Drogenmarktfliessen; nicht, weil die diesbezügliche Statistik rudimentär ist.

-darüber Bericht zu erstatten, die geeigneten Massnahmen Die Angaben, die vorliegen, weisen aber klar darauf hin, dass

zu treffen und dem Parlament gegebenenfalls die nötigen ge- die Zahl der IV-Renten an Drogensüchtige recht hoch ist. So

setzlichen Aenderungen vorzulegen. weiss ich von einer IV-Kommission in einem städtischen Kan-

ton, dass allein in diesem Einzelkanton wöchentlich mehrere

Texte du postulat du 17 décembre 1992 IV-Renten für Drogensüchtige neu gesprochen werden

Les personnes souffrant d'alcoomanie ou de toxicomanie ont müssen.

droit à une rente de l'assurance invalidité, rente qui leur est, en Wenn es in einem einzigen städtischen Kanton pro Jahr weit

général, versée en espèces. Or, en particulier les toxicoma- über 100 neue IV-Renten an Drogensüchtige sind, so müsste

nes, au lieu d'utiliser cet argent pour vivre, l'investissent dans es gesamtschweizerisch doch ein erheblicher Teil dieser 1000

l'achat de stupéfiants. Neurenten sein; denn auch die Praxis in den ländlichen Kanto-

A nous d'examiner le problème et de faire en sorte que cet ar- nen zeigt, dass zunehmend IV-Renten an Drogensüchtige

gent ne leur soit plus versé directement et qu'il serve à ce à ausgerichtet werden müssen.

quoi il doit servir. Gesamtschweizerisch müssen wir heute davon ausgehen,

Je demande au Conseil fédéral: dass es mittlerweile eine erhebliche Zahl drogensüchtiger IV-

- de nous dire combien de rentes sont versées directement à Rentner gibt. Ob es 1000, 2000 oder 3000 sind, wissen wir

des personnes réputées dépendantes, notammment à des to- nicht, weil die statistische Erfassung nicht stattfindet Wenn die

xicomanes; Süchtigen aber auch nur einen Teil ihrer IV-Renten wieder auf

- d'examiner les mesures à prendre pour que les rentes qui dem Drogenmarkt umsetzen, sind es jährlich Millionen von

leur sont versées servent à leur entretien et à celui des mem- Franken, die aus der IV-Kasse des Bundes mehr oder weniger

bres de leur famille, et non à alimenter ipso facto le marché de direkt in den Drogenmarkt fliessen. Aehnlich gestaltet sich die

la drogue; Situation bei alkoholkranken IV-Rentnern, wo der Handel legal

- de rendre compte au Parlement des mesures qu'il envisage ist, aber das Problem der missbräuchlichen Rentenverwen-

prendre et de lui soumettre des propositions pour modifier la dung ebenfalls besteht

loi en conséquence. Ich möchte ausdrücklich festhalten, dass der Drogen-, Alko-

hol- oder aus anderen Gründen Süchtige als Kranker behan-

Mitunterzeichner- Cosignataires: Bisig, Bloetzer, Bühler Ro- delt werden muss und dass ihm eine IV-Rente ausgerichtet

bert, Flückiger, Meier Josi, Rhyner, Salvioni, Uhlmann, Weber wird, wenn er die Voraussetzungen erfüllt. Es geht mir aber

Monika (9) darum, sicherzustellen, dass die Rente zweckentsprechend

verwendet wird.

Frick: Es geht mir mit meinem Postulat darum, sicherzustel- Welche Massnahmen sind möglich? Ich habe in meinem Po-

len, dass IV-Renten, welche der Bund für Suchtkranke ausbe- stulat einen Weg aufgezeigt und mögliche Massnahmen auf-

zahlt, zweckentsprechend verwendet werden und nicht direkt gelistet: Erstens geht es ja darum, abzuklären, wie viele Ren-

in den Markt der Suchtmittel, insbesondere nicht in den Dro- ten überhaupt an Suchtkranke direkt ausbezahlt werden. Die

genmarkt, fliessen. statistischen Erhebungen fehlen. Das Bundesamt für Sozial-

Motion Huber 36 2 mars 1993

Versicherung hatte im Rahmen meiner Vorabklärungen keine Mitunterzeichner - Cosignataires: Bloetzer, Cavelty, Cottier,

Zahlen verfügbar. Die statistische Erfassung basiert noch auf Danioth, Delalay, Frick, Gemperli, Küchler, Meier Josi, Piller,

dem alten Suchtmuster «Alkohol und übrige Süchte» und trägt Roth, Schallberger, Schmid Carlo, Simmen, Ziegler Oswald

dem heutigen Suchtverhalten, wo viel mehr Drogenkonsu- (15)

menten berentet werden, nicht Rechnung.

Zweitens sind geeignete Massnahmen zu prüfen, um sicher- Huber: Ich lade zusammen mit 15 Mitunterzeichnern den Bun-

zustellen, dass diese Renten für den Lebensunterhalt und desrat ein, gestützt auf Artikel 24octies BV den Verfassungsar-

nicht für den Suchterhalt der Kranken verwendet werden. So tikel über Gentechnologie und Fortpflanzungsmedizin so zu

ist es beispielsweise sinnvoll, einen Beistand zu bestellen, realisieren, dass zwei Gesetzentwürfe vorzulegen sind, ein Ge-

wenn Renten an Suchtkranke ausbezahlt werden. Das AHV- setz über Fortpflanzungsmedizin und ein Gesetz über Gen-

Gesetz kennt diese Möglichkeit; in der IV-Versicherung aber technologie.

ist sie gesetzlich nicht vorgesehen, weil offenbar im Zeitpunkt Ich möchte zur Begründung dieser Motion folgendes aus-

der Einführung der IV die heutige Suchtproblematik im heuti- führen:

gen Ausmass und in der heutigen Art gar nicht bekannt war. Was Fortpflanzungsmedizin angeht, empfiehlt die Kommis-

Möglich ist auch eine vertiefte Zusammenarbeit des Bundes- sion Amstad, die sich intensiv mit der Materie befasst hat, aus-

amtes für Sozialversicherung, allenfalls des Bundesamtes für drücklich dieses Vorgehen unter Hinweis auf das Ausland.

Gesundheitswesen mit den vormundschaftlichen Behörden Was die Gentechnologie angeht, empfiehlt der verwaltungsin-

der Kantone, um sicherzustellen, dass allenfalls ein Beistand terne Kobago-Bericht ausdrücklich das Gegenteil: kein Gen-

ernannt wird oder andere Massnahmen getroffen werden. technologiegesetz, sondern die Aenderung unzähliger ver-

Ich bitte Sie schliesslich, Herr Bundesrat, dem Rat Bericht über streuter Gesetze und eine koordinierende Kommission. Beim

die Problematik zu erstatten und geeignete Massnahmen in ei- Kobago-Bericht haben elf Bundesämter und die IKS, die Inter-

gener Kompetenz zu treffen oder, falls es nötig ist, dem Parla- kantonale Kontrollstelle für Heilmittel, mitgewirkt.

ment die gesetzlichen Aenderungen vorzuschlagen. Die Konfliktesind in dieser Situation programmiert; Eigenbröte-

Die ganze Problematik beschlägt einen Teilaspekt der Dro- lei, Rechthaberei ebenfalls. Das Mindeste ist ein zentrales Ge-

gen- und Suchtproblematik, wo wir Ordnung schaffen müs- setz. Mindestens die Lösung muss gesehen werden, dass ein

sen. Wir haben den ganzen Morgen darüber gesprochen, wie zentraler allgemeiner Teil über Gentechnologie geschaffen

Süchte zu bekämpfen sind. Wo wir die Not, die aus diesen wird und dass allenfalls in Erlassen tieferer Stufe, allenfalls so-

Süchten entsteht, mit der IV-Rente lindern wollen, ist es unsere garim Vollzugsrecht, danndieDetailsgeregeltwerdenmüssen.

Aufgabe sicherzustellen, dass das Geld zweckentsprechend Ich habe festgestellt, dass das Max-Planck-lnstitut zur Förde-

verwendet wird, und es ist unsere Sache, sicherzustellen, dass rung der Wissenschaft im April 1992 in einer Auseinanderset-

die Rente zweckentsprechend verwendet und nicht umge- zung mit der deutschen Methode, gentechnisch zu normieren,

hend in Suchtmittel umgesetzt wird. zu folgendem Schluss kommt: «Geht man den Klagen über

Ich bitte Sie, Herr Bundesrat, das Postulat entgegenzu- die Rahmenbedingungen für die gentechnische Forschung in

nehmen. Deutschland auf den Grund, so ist das Gesetz selbst zwar

durchaus in einer Reihe von Punkten verbesserungsbedürftig.

Bundesrat Cotti: Wir nehmen das Postulat entgegen und wer- Das Gesetz kann indessen nicht als alleinige oder nur als

den Ihnen auch den verlangten Bericht erstatten. hauptsächliche Ursache für den beschriebenen Zustand an-

gesehen werden.»

Ueberwiesen - Transmis Ich möchte auch zum Ueberlegen geben: Das sind zwei ge-

trennte Gesetze, die sich aber wiederum als Säulen für die je-

weilige Materie aufdrängen. Wer sind denn die Normadressa-

ten? Die Normadressaten der Gesetzgebung über die Fort-

pflanzungsmedizin und die Gentechnologie sind nicht in er-

#ST# 92.3372 ster Linie Juristen, die ja noch zusammenfügen könnten, was

die Verwaltung trennen will. Es sind Naturwissenschafter,

Motion Huber Aerzte, Forscher, Praktiker. Und ihnen eine Rechtsunüber-

Gesetzgebung über Gentechnologie sichtlichkeit durch die Novellierung von etwa 30 Gesetzen und

Verordnungen usw. zuzumuten, führt meines Erachtens zu

und Fortpflanzungsmedizin

weit Auch deswegen braucht es je eine überschaubare Nor-

Législation sur le génie génétique mierung.

et sur la médecine de la procréation Ein weiteres Argument: Ich habe es erlebt, wie es geht, wenn

in einer Sache, in einem Bewilligungsverfahren über einen Tat-

bestand, zwei Bundesämter, zwei Departemente zuständig

sind. Dann laufen die Dinge bis zum Entscheid über Jahre,

und man hat manchmal den Eindruck, dass es sich um eine

Wortlaut der Motion vom 21. September 1992 reine Ermattungsstrategie gegenüber dem Gesuchsteller

Der Bundesrat wird eingeladen, gestützt auf Artikel 24octies handelt

der Bundesverfassung zwei Gesetzentwürfe vorzulegen: Und schliesslich: Bei der Fortpflanzungsmedizin besteht

- Gesetz über Gentechnologie; heute ein grosser Handlungsbedarf, die Kantone sollten nicht

- Gesetz über Fortpflanzungsmedizin. weitermachen oder rechtsfreie Räume, unhaltbare Situatio-

Der Weg zur raschen Regelung der anstehenden Probleme ist nen entstehen lassen. Bei der Gentechnologie ist es ein reiner

nicht mehr über die Novellierung weit verstreuter Gesetze zu Wettlauf mit der Zeit Einfache, aber einheitliche Lösungen ha-

suchen, sondern in zwei in sich geschlossenen, kohärenten, ben sich immer noch als zeitsparender erwiesen.

eurokompatiblen Gesetzen zu finden. Ich bitte Sie daher, der Ueberweisung dieses Vorstosses zuzu-

stimmen.

Texte de la motion du 21 septembre 1992

Le Conseil fédéral est chargé de présenter deux projets de loi Bundesrat Cotti: Der Bundesrat beantragt Ihnen - wie schon

fondés sur l'article 24octies de la Constitution fédérale et por- im Nationalrat bei einer ähnlichen Motion -, die Motion abzu-

tant sur: lehnen.

-le génie génétique; Es geht darum, zu wissen, ob die ganze neue Thematik der

- la médecine de la procréation. Gentechnologie über ein einziges Gesetz in der Schweiz gere-

Pour faire face aux problèmes qui se posent, il ne suffit plus de gelt werden muss oder ob die Studiengruppe, auf die Herr Hu-

modifier les lois existantes qui touchent de nombreux objets. Il ber Bezug genommen und die der Bundesrat vorgeschlagen

faut au contraire édicter deux nouvelles lois spécifiques, cohé- hat, die einzelnen Gesetzgebungen über dieses Thema lösen

rentes et eurocompatibles. muss.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Frick Sicherstellung der IV-Renten für Suchtkranke

Postulat Frick Versement des rentes AI aux personnes toxicodépendantes

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 02

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 92.3553

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 02.03.1993 - 08:00

Date

Data

Seite 35-36

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Ref. No 20 022 558

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