Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 92-3551 KI-generiert

Propylene Glycol as Dairy Cow Feed Additive and Milk Quota Policy

Geschäftsnummer VPB 92-3551
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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This case concerns an interpellation regarding the potential prohibition of propylene glycol as a feed additive for dairy cows. The interpellant raised concerns about public health, citing its use in human food products and questioning its safety. The Federal Council, however, recommended rejecting the interpellation, stating that propylene glycol is permitted in animal feed by EG legislation and is fully metabolized by the animals without residues in milk or meat. The Federal Council's analysis concluded that reducing milk prices was economically more advantageous than reducing milk quotas, as quota reduction could lead to negative price impacts in other agricultural sectors and increased direct payments to farmers.

Legislator-Regeste

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Propylene Glycol as Dairy Cow Feed Additive and Milk Quota Policy: lenglykol nicht nur den Kühen verabreicht wird, sondern sogar höhten Importabschöpfungen berücksichtigt werden.

Schlagwörter

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Lebensmittelrecht Agrarpreise Erfasste Erzeugnisse Lebensmittelzusatzstoffe Preispolitik Futtermittel – Erzeugnisse und Hygiene
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Volltext

Interpellation Strahm Rudolf 1686 N 29 septembre 1993

giemanko, das durch die Divergenz zwischen Futteraufnahme #ST# 92.3551

und Milchleistung entstehen kann, auszugleichen. Ein über-

mässiger Körperfettabbau, der für die Gesundheit der Kühe Interpellation Strahm Rudolf

und die Qualität der Milch sowie der daraus hergestellten Pro-

dukte negative Folgen haben könnte, wird verhindert. Die Senkung der Milchkontingente

Substanz wird im Körper der Tiere direkt und vollständig ver- oder des Milchpreises.

wertet Es entstehen weder in der Milch noch im Fleisch ir- Wirtschaftliche Auswirkungen

gendwelche Rückstände. Der Vorteil von 1,2-Propandiol ge- Réduction des contingents laitiers

genüber Kraftfutterkomponenten wie beispielsweise Getreide

liegt in der direkten Verfügbarkeit für den Stoffwechsel der ou baisse du prix du lait.

Kühe. Conséquences économiques

1,2-Propandiol ist, gemäss der Verordnung über die in Le-

bensmitteln zulässigen Zusatzstoffe, sogar in den folgenden

Lebensmitteln zugelassen: Konditorei- und Zuckerwaren

(ohne Gebäckanteil) sowie Wasser- und Fettglasuren. Die ma-

ximale Dosierung beträgt 10g/kg. Dies bedeutet, dass 1,2-Pro- Wortlaut der Interpellation vom 17. Dezember 1992

pandiol in Cremeschnitten und anderen Patisseriewaren Die Agrarpolitik des Bundes steht vor der Grundsatzfrage, ob

durch den Menschen direkt verzehrt wird, ohne dass dadurch in Zukunft der Milchpreis gesenkt oder besser die Milchkontin-

irgendwelche negative Folgen auftreten. gente zurückgenommen werden sollen. Nach einer Faust-

In der EG-Futtermittelgesetzgebung ist 1,2-Propandiol als regel bringt eine Verminderung der Milchkontingente

Zusatzstoff für Futtermittel für Nutz- und Heimtiere zugelas- um 2,5 Prozent für die Bundeskasse eine ungefähr gleiche

sen. Aus den erwähnten Gründen sehen wir für ein Verbot Entlastung und den Bauern weniger Einkommenseinbusse

von 1,2-Propandiol in der Fütterung von Milchkühen keinerlei als eine Milchpreissenkung um 5 Prozent.

Veranlassung. Wir bitten den Bundesrat, die folgenden Fragen aufgrund ei-

ner Begutachtung durch eine neutrale Stelle zu beantworten:

Schriftliche Erklärung des Bundesrates 1. Wie sind aufgrund einer realen Modellrechnung die Kosten

Déclaration écrite du Conseil fédéral der Alternativen (Opportunity costs)? Konkret: Wie sind die

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. Auswirkungen von Milchpreissenkungen und, alternativ, von

Milchkontingentrücknahmen

Bischof: Ich höre einige Leute lachen; ich sehe aber, dass es a auf die Bundeskasse?

diesmal nicht von seilen der Bauern kommt b. auf das landwirtschaftliche Einkommen?

Bei meiner Motion vom 7. Dezember 1992 habe ich den Bun- 2. Um wieviel müssen die Direktzahlungen an die Land-

desrat gebeten, zusammen mit der FAG, der Eidgenössischen wirtschaftsbetriebe erhöht werden, um eine Verminderung

Forschungsanstalt fürviehwirtschaftliche Produktion, gesetzli- von 100 Millionen Franken Subventionen zur Käse- und/oder

che Bestimmungen auszuarbeiten, damit das Frostschutzmit- Butterüberschussverwertung so zu kompensieren, dass das

tel Propylenglykol, das den Kühen verabreicht wird, verboten bäuerliche Nettoeinkommen (landwirtschaftliche Einkom-

wird. men) gleich bleibt?

Die Antwort des Bundesrates kann mich nicht beruhigen, im Bei diesen Berechnungen sollen sowohl die Verwertungsver-

Gegenteil: sie schockiert mich. Da das Antigefriermittel Propy- luste als auch die möglichen Mehreinnahmen durch die er-

lenglykol nicht nur den Kühen verabreicht wird, sondern sogar höhten Importabschöpfungen berücksichtigt werden.

in den Lebensmitteln vorhanden ist, bin ich in grosser Sorge

um die Allgemeingesundheit unseres Volkes. Obwohl be- Texte de l'interpellation du 17 décembre 1992

hauptet wird, dass die Verabreichung von Propylenglykol bei Dans le cadre de sa politique agricole, la Confédération doit

den Kühen in keiner Weise auf die Milch oder das Fleisch aujourd'hui choisir entre deux mesures: soit baisser les prix du

übertragen werden könne und auch die Zugabe in gewissen lait, soit réduire les contingents laitiers. En principe, lorsqu'on

Lebensmitteln - Cremeschnitten und anderen Patisseriewa- réduit les contingents laitiers de 2,5 pour cent, la diminution

ren - unbedenklich sei, bin ich der Ueberzeugung, man sollte de la charge du compte laitier est à peu près la même que

dies einmal gewissenhaft prüfen. lorsqu'on baisse le prix du lait de 5 pour cent; pour les pay-

Mich interessiert an und für sich nicht die lakonische Antwort sans en revanche, une telle réduction des contingents en-

des Bundesrates, dass dieser Zusatzstoff in der EG-Futtermit- traîne moins de pertes de revenus que la baisse du prix du lait.

telgesetzgebung zugelassen sei. Wie oft hörte man in den letz- Nous prions le Conseil fédéral de faire faire une expertise par

ten Jahren negative Beispiele im Bereich der Lebensmittel un organe neutre et, sur cette base, de répondre aux ques-

usw., die aus den EG-Staaten kamen! Ich denke da zum Bei- tions suivantes:

spiel an den Weinskandal in Italien und an Oesterreich - es ist 1. Sur la base d'un calcul en termes réels, quels sont les coûts

zwar noch nicht in der EG -, das wegen diesem Frostschutz in de chacune des variantes (opportunity costs)? En d'autres ter-

den Weinen arg kritisiert wurde. mes: quels sont les effets d'une baisse du prix du lait et ceux

Ich will damit einfach argumentieren, dass nicht alles, was in d'une réduction des contingents laitiers

den EG-Staaten oder überhaupt im Ausland zugelassen ist, a sur les caisses fédérales?

auch optimal für unser Land sein muss. Bei der Verabreichung b. sur le revenu agricole?

von Propylenglykol an Kühe liegt der einzige Vorteil gegen- 2. De combien faudrait-il augmenter les paiements directs

über Kraftfutterkomponenten in der direkten Verfügbarkeit für aux exploitations agricoles pour compenser une diminution

den Stoffwechsel der Kühe. Ein schwaches Argument! de 100 millions de francs des subventions pour la mise en va-

Da der Bundesrat keinerlei Absichten hegt, die Verabreichung leur des excédents de fromage et/ou de beurre, de façon que

dieses Giftstoffes zu unterbinden, da dieses Propylenglykol in le revenu agricole net reste le même?

der EG-Gesetzgebung verankert ist, und dementsprechend Dans ces calculs, il faut tenir compte des coûts de mise en va-

diesen Vorstoss ablehnt, sehe ich mich nun erst recht veran- leur et des recettes supplémentaires pouvant résulter de l'aug-

lasst, meinen Vorstoss aufrechtzuerhalten. mentation des prélèvements sur les importations.

Ich bitte Sie, diese Motion zu überweisen.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Bäumlin, Béguelin,

Abstimmung - Vote Bodenmann, Borei François, Brügger Cyrill, Carobbio, Cas-

Für Ueberweisung der Motion 24 Stimmen par-Hutter, Danuser, de Dardel, Eggenberger, Fankhauser,

Dagegen 22 Stimmen von Feiten, Goll, Hafner Ursula, Hämmerle, Herczog, Hu-

bacher, Jeanprêtre, Leemann, Leuenberger Ernst, Leuenber-

ger Moritz, Marti Werner, Mauch Ursula, Meyer Theo, Rech-

steiner, Ruffy, Steiger Hans, Tschäppät Alexander (29)

29. September 1993 N 1687 Interpellation Strahm Rudolf

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Aus den vorstehenden Darlegungen geht auch hervor, dass

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht im Falle einer vollen Kompensation des gesamten Minderein-

eine schriftliche Antwort. kommens der Landwirtschaft (2. Frage des Interpellanten) die

erforderlichen zusätzlichen Direktzahlungen bei beiden

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Varianten den Betrag von 105 Millionen Franken, um den die

vom 1. September 1993 Milchrechnung entlastet würde, erheblich übersteigen

Rapport écrit du Conseil fédéral müssten.

du 1er septembre 1993 Wie die nachstehende Tabelle zeigt, würde eine Kontingents-

Die von uns veranlasste Abklärung durch das Institut für Agrar- kürzung (trotz Wegfalls gewisser Kosten für die Tierhaltung)

ökonomie und Agrarrecht der Hochschule St. Gallen hat erge- wegen der grossen Auswirkungen in den ändern Sektoren ins-

ben, dass eine Kontingentskürzung nur bei einer statischen, gesamt mehr Beiträge erfordern als eine Grundpreissenkung.

kurzfristigen Betrachtungsweise zu einem günstigeren Ver- Die vorgenannten Ueberlegungen waren denn auch massge-

hältnis zwischen dem Einkommensrückgang bei den Milch- bend für den Entscheid des Bundesrates vom 26. April 1993,

produzenten und den Sparmöglichkeiten in der Milchrech- nicht die Milchmenge zurückzunehmen, sondern den Milch-

nung führen würde als eine entsprechende Senkung des preis zu kürzen.

Milchgrundpreises (Reduktion der Verwertung von Produkten

mit einem hohen Verwertungsaufwand). Bereits mittelfristig er- 1. Grundpreissenkung Erlös Milch- Kon-

geben sich jedoch bei einer Grundpreisreduktion Vorteile: An- von5Rp./kg(-4,67%) Landwirt- rechnung sumenten

gebotsausdehnungen bei ändern Agrarprodukten nach einer schaft

Kontingentskürzung würden in der heutigen Situation wieder Mio Fr. Mio Fr. M io Fr.

zu höheren Interventionskosten des Bundes und zu Einkom- 5 Rp./kg Reduktion auf 3 Mio t -150

menseinbussen für die gesamte Landwirtschaft führen (Preis-

Reduktion Kuhhalterbeiträge1 - 10 - 10

druck beim Fleisch und Futtergetreide). Zudem sind auch die Aufwandminderung von 5 Rp./kg

möglichen Einflüsse der noch laufenden Gatt-Verhandlungen

auf 1,9 M io t2 - 95

und das Verhältnis der Schweiz namentlich zur EG in den Ver-

Weitergabe maximal

gleich einzubeziehen und auch die Auswirkungen auf die Kon- anKonsumten(1,1 Mio t)3 - 55

sumenten zu berücksichtigen.

Wie die nachstehende, vereinfachte Berechnung zeigt, müss- Total -160 -105 - 55

ten die Milchkontingente, um die gleiche Einsparung von

105 Millionen Franken in der Milchrechnung zu erzielen wie 2. Kontingentskürzung von 3,85%

bei einer Grundpreissenkung von 5 Rappen/kg (-4,67 Pro-

Erlösminderung im Milchsektor4 -123

zent), um 4,86 Prozent gekürzt werden. Die direkte Erlösmin- Erlöserminderung

derung der Milchproduzenten beliefe sich (Stand August ausserhalb Milchsektor5 - 90

1993) auf 123 Millionen Franken und wäre damit an sich gerin- Aufwandminderung6 - 61

ger als bei einer Grundpreissenkung (160 Millionen Franken). zusätzl. Importabschöpfung7 - 44

Wegen der als Folge einer Kontingentskürzung eintretenden

Verlagerung der Mengenprobleme in andere Sektoren wür- Total -213 -105 0

den aber insbesondere beim Fleisch und beim Getreide die 1

Die Beiträge an Kuhhalter, die keine Milch in Verkehr bringen, werden

Produzentenpreise sinken, was in der Landwirtschaft zu zu- entsprechend der Grundpreissenkung reduziert.

sätzlichen Einkommenseinbussen von schätzungsweise rund Von der Verkehrsmilchmenge von 3 Millionen Tonnen werden rund

80 bis 100 Millionen Franken führen würde (es würden rund 1,9 Millionen Tonnen zu Produkten verarbeitet, die verbilligt werden

müssen (Käse und Butter).

190000 Hektaren Futterflächen frei, und es entfiele ein Pro- 3

Die Konsumenten profitieren bei Konsummilch, Kpnsumrahm und

duktionspotential von etwa 23 000 Milchkühen). Für den Bund Frischmilchprodukten (ohne entrahmte Produkte; die Bewertung der

wäre im Falle einer Kontingentskürzung die Gesamtentla- Magermilch würde nicht ändern) im Ausmass von bis zu 55 Millionen

stung unter den heutigen Gegebenheiten auch geringer als Franken von der Grundpreissenkung. Kleine Packungsgrössen wür-

den vermutlich nicht billiger werden.

die genannten 105 Millionen Franken, da für einen Teil der frei- 4

Die Kontingentskürzung von 3,85 Prozent entspricht einer Milch-

werdenden Flächen namentlich Beiträge für Grünbrache und menge von 0,115 Millionen Tonnen. Erlösminderung = 0,115 Millio-

Anbauprämien für Futtergetreide gewährt werden müssten. nen Tonnen à 107 Rp./kg (Grundpreis bis Ende August 1993).

Die Verlagerung der Mengenprobleme in andere Sektoren führt insbe-

Diese mittelfristige, nicht statische Betrachtungsweise spricht sondere beim Fleisch und Getreide zu sinkenden Produzentenprei-

somit - auch nach Beurteilung durch das genannte Hoch- sen. Erlösminderung nach Schätzung des Bundesamtes für Landwirt-

schulinstitut - bereits eindeutig für eine Grundpreissenkung 6

schaft: rund 80 bis 100 Millionen Franken.

und nicht für eine Kontingentskürzung. Annahme: Die gesamte Minderproduktion von Milch muss nicht mehr

zu Butter verarbeitet werden. Dies entspricht einer Minderfabrikation

Während beide Varianten den Zielen der Gatt-Verhandlungen von rund 5500 Tonnen Butter. Auf dieser Menge fallen die Grenzver-

entgegenkommen, führt im weiteren nur die Senkung des 7

wertungskosten von etwa Fr. 11 .-je kg weg (Stand August 1993).

Milchgrundpreises zu einer erwünschten Verringerung der Abschöpfung auf einem zusätzlichen Import von rund 5500 Tonnen

von rund Fr. 8.-je kg (Stand August 1993).

Preisdifferenzen zwischen in- und ausländischen Produkten,

was den Anreiz zum «Einkaufstourismus» im angrenzenden

Ausland vermindern würde. Diese zunehmende Erscheinung Erklärung des Interpellanten: befriedigt

ist weder aus ökologischer noch aus versorgungs- und agrar- Déclaration de l'interpellateur: satisfait

politischer Sicht erwünscht. Zudem wird die Milchproduktion

den agrarpolitischen Zielen (u. a nachhaltige Nutzung der na-

türlichen Lebensgrundlagen, ökologische Riege der Kultur-

landschaft, dezentrale Besiedlung des Landes) am besten ge-

recht und stellt gegenüber der EG-Landwirtschaft den gün-

stigsten Sektor dar (geringere Kostennachteile). Aus diesem

Grunde sind auch aus integrationspolitischen Ueberlegungen

Massnahmen vorzuziehen, welche die Konkurrenzfähigkeit

unseres Milchsektors verbessern. Ferner profitieren bei einer

Grundpreissenkung auch die Konsumenten von entspre-

chend reduzierten Preisen (Konsummilch, Frischmilchpro-

dukte, Rahm). Die damit verbundene tendenzielle Abschwä-

chung des Anreizes zum Einkaufstourismus in das grenznahe

Ausland bewirkt auch einen entsprechenden Rückgang der

Verwertungsaufwendungen (Zunahme des Verbrauchs ver-

lustfreier inländischer Produkte).

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Strahm Rudolf Senkung der Milchkontingente oder des Milchpreises.

Wirtschaftliche Auswirkungen

Interpellation Strahm Rudolf Réduction des contingents laitiers ou baisse du prix du lait.

Conséquences économiques

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 07

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 92.3551

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 29.09.1993 - 08:00

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Data

Seite 1686-1687

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Ref. No 20 023 180

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