Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 92-3550 KI-generiert

Court Upholds Current Regulations on Animal Postal Shipments, Denies Broader Prohibition

Geschäftsnummer VPB 92-3550
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court considered a request to examine the prohibition of postal shipments of animals due to concerns of animal cruelty. While acknowledging potential issues with inadequate packaging and prolonged transit times, the court found that existing regulations, which restrict shipments to small animals, require specific handling procedures, and exclude certain types of packaging, already provide significant protection. The court also noted that a complete ban could lead to animals being abandoned rather than shipped, and therefore rejected the request, asserting that current measures are sufficient to prevent unnecessary suffering.

Legislator-Regeste

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Postordnung, Verordnung 1 zum Postverkehrsgesetz, Tierschutzverordnung; Court Upholds Current Regulations on Animal Postal Shipments, Denies Broader Prohibition: While acknowledging potential issues with inadequate packaging and prolonged transit times, the court found that existing regulations, which restrict shipments to small animals, require specific handling procedures, and exclude certain types of packaging, already provide significant protection. The court also noted that a complete ban could lead to animals being abandoned rather than shipped, and therefore rejected the request, asserting that current measures are sufficient to prevent unnecessary suffering.

Schlagwörter

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Gültigkeit der Postzustellung Amtliche Kontrollen, Veterinärkontrollen Postregal Veterinärrecht Prüfung der empfangenen Sache Umwandlung unter zollamtlicher Überwachung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Postordnung
Cited as a legal basis that restricts the postal transport of live animals.
Verordnung 1 zum Postverkehrsgesetz
Cited as a legal basis that restricts the postal transport of live animals.
Tierschutzverordnung
Cited as a basis for the requirements regarding the transport containers for animals.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Postordnung

Cited as a legal basis that restricts the postal transport of live animals.

Verordnung 1 zum Postverkehrsgesetz

Cited as a legal basis that restricts the postal transport of live animals.

Tierschutzverordnung

Cited as a basis for the requirements regarding the transport containers for animals.

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Volltext

5. Dezember 1994 2137 Postulat Meier Hans

Abstimmung - Vote liche Weisungen erlassen. Auch hier wurden sämtliche Mass-

Für Überweisung des Postulates 22 Stimmen nahmen ergriffen, die notwendig sind.

Dagegen 77 Stimmen Die Emissionsabgabe wird durch die Eidgenössische Steuer-

verwaltung seit 1. April 1993 auch auf den Bundesfestgeldern

mit zwei- und dreijähriger Laufzeit erhoben. Damit wird die

Geldaufnahme durch den Bund nicht mehr privilegiert.

#ST# 92.3513 Die PTT müssen sich im klassischen Wettbewerbsbereich des

Zahlungsverkehrs der gleichen Werbesprache bedienen wie

Interpellation Reimann Maximilian die Privatwirtschaft. Ich muss Ihnen sagen, Herr Reimann: Die

Kandersteger und Fraubrunner sind grosszügige Leute. Ich

Bundesfestgelder der PTT habe jeden Tag mit diesen Leuten Kontakt, und mir wurde

Dépôts fédéraux à terme des PTT noch nie eine kritische Bemerkung beispielsweise zur Wer-

bung der SBB gemacht. Sie machen mir Bemerkungen zur

Diskussion - Discussion Landwirtschaft, zur Gewerbepolitik, aber sie sind viel grosszü-

giger und viel toleranter als Sie annehmen.

Siehe Jahrgang 1993, Seite 636 - Voir année 1993, page 636 Der Zahlungsverkehr der PTT wird keineswegs quersubven-

tioniert, im Gegenteil: PTT-intern werden ihm alle Leistungen

der anderen Dienstzweige, auch der Telecom, voll belastet.

Die PTT wollen keine unfaire Konkurrenzierung der Regional-

banken.

Reimann Maximilian (V, AG): Ich hatte mich seinerzeit über Zum Schluss möchte ich festhalten: Die Eidgenössische Fi-

die mir vom Bundesrat erteilten Antworten nur teilweise befrie- nanzverwaltung entschädigt die PTT, wie Sie zu Recht gesagt

digt erklärt. haben, für die Vermittlung der Bundesfestgelder derart, dass

Grundsätzlich befriedigt, um nicht zu sagen glücklich, bin ich die Kosten gedeckt sind. Sie werden von mir, was die Höhe

über den Grundtatbestand, dass über die PTT überhaupt die dieser Entschädigung betrifft, eine schriftliche Antwort erhal-

Möglichkeit dieser kurz- bis mittelfristigen Anlagemöglichkeit ten. Die PTT bieten das Bundesfestgeld - wie gesagt - als Ver-

geschaffen worden ist. Sowohl der eidgenössische Finanzmi- mittlerin im Auftrag der Eidgenössischen Finanzverwaltung

nister als auch die vor allem auf Sicherheit bedachte Anlage- an. Eine Unterstellung der PTT unter das Bankengesetz ist so-

kundschaft haben seit Oktober 1992 die Bundesfestgelder der mit nicht notwendig.

PTT schätzen gelernt. Dennoch habe ich drei nicht ganz unkri- Die Eidgenössische Finanzverwaltung lud seinerzeit verschie-

tische Zusatzbemerkungen: dene Banken und Bankengruppen, Regionalbanken und

1. Es war ein Gebot der Stunde, dass die Gelder mit zwei- und Sparkassen sowie die PTT zur Offertstellung betreffend eines

dreijähriger Laufzeit inzwischen der Emissionsabgabe unter- Bundesanlagekontos, «Treasury direct», wie man sagt, ein.

stellt worden sind. Es wäre nicht einzusehen gewesen, warum Die Banken verzichteten im Gegensatz zu den PTT auf eine Of-

sich PTT und Bund hier gegenüber der privaten Konkurrenz ferte. Das ist die Antwort auf Ihre Interpellation. Sie können

ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile verschafft hätten. Am feststellen, dass sich dieses Vorgehen aufgrund der bisheri-

meisten wären ansonsten die kurzfristigen Kassenobligatio- gen Erfahrungen recht gut bewährt hat.

nen der Regionalbanken konkurrenziert worden, und das

hätte zur Folge haben können, dass sich die Regionalbanken-

krise noch akzentuiert hätte.

2. Zur Quersubventionierung: Hier habe ich mit Genugtuung

zur Kenntnis genommen, dass die PTT für ihre Vermittlungs- #ST# 92.3550

dienste vom Bund gemäss Vollkostenprinzip entschädigt wer-

den sollen. Ich hoffe nur, Herr Bundesrat, dass dieses Prinzip Postulat Meier Hans

in der Praxis auch durchgesetzt wird. Deshalb frage ich Sie

nach der genauen Höhe dieser Entschädigung bzw. nach Postversand von Tieren

dem Schlüssel, der zur Berechnung angewandt wird. Sollten Envoi d'animaux par colis postal

Sie die Antwort nicht gleich zur Hand haben, können Sie mir

diese immer noch auf dem Korrespondenzweg nachliefern.

3. Beim Thema Werbung komme ich nicht umhin, nochmals

jenes leidige Kapitel anzuschneiden, mit dem Sie, Herr Bun-

desrat, in der heutigen Fragestunde einmal mehr konfrontiert Wortlaut des Postulates vom 17. Dezember 1992

worden sind. Ich habe nichts gegen aggressive Werbung, Wir bitten den Bundesrat, ein Verbot des Postversandes von

aber Form und Inhalt sollten nicht jenseits des guten Ge- Tieren zu prüfen.

schmacks und der korrekten Sitten liegen - und da, Herr Bun-

desrat, gehen die Geschmäcker offenbar auseinander. Den Texte du postulat du 17 décembre 1992

Massstab können und dürfen dabei nicht allein irgendwelche Nous prions le Conseil fédéral d'examiner la possibilité d'inter-

Werbeleute setzen. Legen Sie die von mir kritisierten Werbe- dire l'envoi d'animaux par la poste.

botschaften der PTT einmal den Leuten von Kandersteg oder

von Fraubrunnen vor, und Sie werden sehen, Herr Bundesrat, Mitunterzeichner - Cosignataires: Baumann Ruedi, Bischof,

ich stehe mit meiner Meinung nicht allein da. Sorgen Sie also Bühlmann, Diener, Dormann, Dünki, Fankhauser, Gonseth,

dafür, dass die PTT in einer Art und Weise für ihre Produkte Grendelmeier, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Hollenstein,

Werbung betreiben, die eines bundeseigenen Unternehmens Loeb François, Maeder, Misteli, Scheidegger, Schmid Peter,

würdig ist. Seiler Rolf, Sieber, Stalder, Steffen, Thür, Wanner, Weder

Hansjürg, Züger (25)

Ogi Adolf, Bundesrat: Die PTT wenden die Sorgfaltspflichtver-

einbarung der Schweizerischen Bankiervereinigung und die Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Richtlinien der Eidgenössischen Bankenkommission zur Be- Nach heutigem Recht dürfen Tiere für Zoos, Labors, Heimtier-

kämpfung und Verhinderung der Geldwäscherei an. Das hat bedarf usw. auch in Postpaketen versandt werden. Das führt

der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 1. März 1993 auf sehr oft zu unverantwortlicher Tierquälerei. Tiere werden teils

die Interpellation Reimann Maximilian vom 14. Dezember unsachgemäss in Pakete verpackt, ohne Nahrung und Was-

1992 festgehalten. Wie die Banken schulen auch die PTT ihr ser. Stundenlang werden sie mit anderen Paketen zusammen

Personal. Die PTT sind für Zwecke der Geldwäscherei nicht herumbefördert und bleiben oft am Bestimmungsort noch

geeignet; trotzdem haben die PTT, im Einvernehmen mit dem lange liegen, bis sie endlich befreit werden. Die Folge davon

Sekretariat der Eidgenössischen Bankenkommission, zusätz- sind Angst, oft Panik durch Eingepferchtsein und Transport.

Interpellation von Feiten 2138 N 5 décembre 1994

Häufig sind Verletzungen durch unachtsame Behandlung aber mit druck- und schlagempfindlichem Inhalt, um heraus-

oder gar Tod durch Vernachlässigung die Folge. zufinden, wie sorgfältig die Post beim Versand von lebenden

Tieren vorgehen würde. Vier von zehn Sendungen wurden

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates sorgfältig behandelt, sechs stark geschüttelt und gekippt, zwei

vom 3. Februar 1993 davon sehr stark beschädigt. Vier von zehn Sendungen waren

Rapport écrit du Conseil fédéral bis zu 6 Stunden unterwegs - das ist akzeptabel -, zwei davon

du 3 février 1993 12 Stunden, vier weitere mehr als 12 Stunden, was bei leben-

Die geltenden Rechtsgrundlagen (Postordnung, Verord- den Tieren absolut inakzeptabel ist.

nung 1 zum Postverkehrsgesetz und dazugehörende Ausfüh- Ich habe mein Postulat vor bald zwei Jahren eingereicht. Seit-

rungsbestimmungen) schränken den Postversand von leben- herführten die Tierschutzorganisationen konstruktive Gesprä-

den Tieren stark ein und unterwerfen ihn strengen Bedingun- che mit den PTT. Es zeigte sich, dass die Vorschriften der PTT

gen zum Schutz der Tiere. Allein schon der Ausschluss von zwar noch verbesserungsfähig, aber doch mehr oder weniger

Hunden und grösseren Tieren in Verbindung mit dem Brutto- in Ordnung sind. Allerdings greifen sie zuwenig. Die Durchset-

Höchstgewicht von 15 Kilogramm (20kg als Ausnahme für zung der Vorschriften ist ungenügend. Nötig ist unbedingt

Bienen) begrenzenden Postversand auf Kleintiere wie z. B. In- eine bessere Instruktion des Personals.

sekten, Reptilien, Vögel und Kleinsäuger. Häufigstes leben- Ein Verbot des Postversands von Tieren wäre zwar wün-

des Transportgut dürften Küken und Mäuse sein. Die PTT- schenswert, doch könnten daraus auch Nachteile für Tiere er-

Betriebe führen keine besondere Statistik über Tiersendun- wachsen. Viele würden ihre Tiere einfach «fortwerfen», weil sie

gen. Deren Zahl ist aber gering. sie nicht mehr leicht und problemlos irgendwohin schicken,

Um die in der Begründung des Postulats aufgezählten Tier- verschenken, verkaufen könnten. Wir von den Tierschutzorga-

quälereien auszuschliessen, werden Tiere von der Post nur als nisationen verlangen deshalb für den Postversand von Tieren

Sperrgut- und als Eilsendungen entgegengenommen, und das Einhalten von vier Punkten:

nur sofern die Verpackung äusserlich als genügend und 1. Die Pakete müssen besser gekennzeichnet werden, nicht

zweckmässig beurteilt werden kann. Jede Sendung muss mit mit diesem kleinen Zeichen, sondern auf allen sechs Seiten

einem besonderen Klebzettel «Tiere» gekennzeichnet sein. deutlich markiert mit Klebeetiketten «Lebende Tiere» und mit

Absender, die oft Tiere versenden, müssen sich im voraus mit markanten Illustrationen.

der Poststelle über die zu wählenden Postabgänge, die Aufga- 2. Der Absender muss am Postschalter bestätigen, dass der

bezeit und die Höchstzahl der Sendungen pro Abgang ab- Adressat benachrichtigt wurde und 4 bis 6 Stunden nach der

sprechen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Tiersen- Postaufgabe anwesend sein wird. Diese Bestätigung muss

dungen nicht über Nacht bei der Post liegenbleiben, nicht schriftlich - auf einem dafür zu schaffenden Formular - ver-

etwa in Postsäcke oder auf mechanische Anlagen geraten und langt werden. Unwahre Angaben oder des Empfängers Abwe-

jederzeit als Sendungen mit lebenden Tieren erkennbar blei- senheit sollten mit hohen Strafporti oder ähnlichem belegt

ben. Damit auch im Falle der Unzustellbarkeit Tiere nicht über werden. Der Absender muss bei der Paketaufgabe ausdrück-

Gebühr lange ohne Nahrung und Wasser bleiben, sind Tiere lich auf diese Konsequenzen aufmerksam gemacht werden.

von der Nach- und Rücksendung ausgeschlossen, sofern sie 3. Wir verlangen eine Deklarationspflicht. Die Anzahl der Tiere

die Weiterbeförderung voraussichtlich nicht mehr ertragen und die Tierart müssen aufgeschrieben werden. Die Tierart

würden. Das Postpersonal ist verpflichtet, in solchen Fällen so- muss bezeichnet sein, damit das Paketim Notfall geöffnet wer-

fort die Verfügung des Absenders einzuholen und die Tiere in- den kann und das Tier oder die Tiere mit Wasser und Nahrung

zwischen zu pflegen. versorgt werden können.

Übereinstimmend mit der Tierschutzverordnung verlangen 4. Tierpakete dürfen keinesfalls mehr als 6 Stunden unter-

die PTT-Bestimmungen überdies, dass die Tiere in geeigne- wegs sein. Die Tierschutzorganisationen werden im nächsten

ten, geräumigen und sauberen Transportbehältern unterge- Frühjahr wieder mit Vertretern der PTT zusammenkommen

bracht sind; jeder Mangel an Raum, Nahrung oder Luft muss und die erreichten Verbesserungen besprechen.

ausgeschlossen sein. Als Verpackung nicht zugelassen sind Ich bin deshalb bereit, mein Postulatzurückzuziehen.

Kartonschachteln, Körbe usw., die keinen Einblick gestatten Jetzt möchte ich noch etwas zu den SBB und den Tiertrans-

oder ungenügende Öffnungen für den Luftzutritt aufweisen. porten sagen. Auch mit den SBB wurden Gespräche geführt,

Dies gewährleistet, dass den mit der Post beförderten Tieren und es ist bemerkenswert, wie sorgfältig die SBB bei ihren

unnötige Leiden erspart bleiben. Es braucht schliesslich nicht Tiertransporten vorgehen. Ich möchte das absichtlich erwäh-

besonders betont zu werden, dass der Absender wie die Post nen, und ich danke den SBB und Herrn Bundesrat Ogi dafür.

an der unversehrten Auslieferung auch von Tieren an den

Empfänger interessiert sind, damit sie nicht schadenersatz- Zurückgezogen - Retiré

pflichtig werden.

Jeder - namentlich unbegleitete - Transport kann bei einem

Tier Angst auslösen und bei Transportunfällen Verletzungen

oder gar den Tod zur Folge haben. Der Postversand macht

hier keine Ausnahme; er ist aber auch nicht erheblich nachtei- #ST# 93.3171

liger als andere Beförderungsarten, beispielsweise mit der

Bahn oder im Auto. Weil gerade für den Versand von Kleintie- Interpellation von Feiten

ren bessere Alternativen im Sinne des Postulates fehlen, ent-

spricht die Postbeförderung einem Bedürfnis. Ein Verbot nur

«Briefpost 2000»

gerade des Postversandes von lebenden Tieren würde den und Frauendiskriminierung

Transport von Kleintieren mit vertretbaren Kosten verunmögli- «Poste aux lettres 2000».

chen, ohne die Tiere wirksam zu schützen. Discrimination des femmes

Schriftliche Erklärung des Bundesrates Diskussion - Discussion

Déclaration écrite du Conseil fédéral

Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen. Siehe Jahrgang 1993, Seite 1445-Voir année 1993, page 1445

Meier Hans (G, ZH): Vorerst möchte ich meine Interessenbin-

dungen offenlegen. Ich bin Mitglied von verschiedenen Tier-

schutzorganisationen und spreche hier als Anwalt der Tiere.

Bevor ich meinen Vorstoss einreichte, ein Verbot des Postver- Von Feiten Margrith (S, BS): Die PTT haben rationalisiert und

sands von Tieren sei vom Bundesrat zu prüfen, verschickten automatisiert. Dass dabei vor allem unqualifizierte Arbeitneh-

Tierschutzorganisationen Testpakete, gekennzeichnet mit mende und damit vor allem Frauen vom Stellenabbau betrof-

«Lebende Tiere», selbstverständlich fingiert und ohne Tiere, fen sind, bestreitet wohl niemand. Der Bundesrat weigert sich

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Meier Hans Postversand von Tieren

Postulat Meier Hans Envoi d'animaux par colis postal

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1994

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 05

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 92.3550

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 05.12.1994 - 14:30

Date

Data

Seite 2137-2138

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Ref. No 20 024 848

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