Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 92-3542 KI-generiert

Golf Course Environmental Impact Assessment Inquiry

Geschäftsnummer VPB 92-3542
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court considered a motion to require environmental impact assessments for golf courses, citing concerns about land use, landscape changes, and impacts on agriculture and nature conservation. The court decided to convert the motion into an inquiry, agreeing to review the possibility of including golf courses in future environmental impact assessment regulations, and to urge cantons to implement such assessments while a federal decision is pending. The court also emphasized the need to clarify the spatial compatibility of golf course projects at various administrative levels.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 4 UVPV, Art. 9 Absatz, Art. 93 al. 1 LTF, Art. 108 al. 1 let. a LTF; Golf Course Environmental Impact Assessment Inquiry: The court decided to convert the motion into an inquiry, agreeing to review the possibility of including golf courses in future environmental impact assessment regulations, and to urge cantons to implement such assessments while a federal decision is pending. The court also emphasized the need to clarify the spatial compatibility of golf course projects at various administrative levels.

Schlagwörter

KI-generiert
Umweltverträglichkeitsprüfung Grundstücksnutzung Naturschutz Überprüfung der Umweltverträglichkeit Gründe des öffentlichen Interesses Revisionsgrund

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 93 al. 1 LTF

Used to declare the appeal inadmissible because it was against an interlocutory decision.

Art. 108 al. 1 let. a LTF

Used to declare the appeal inadmissible because it was against an interlocutory decision.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

18. Juni 1993 N 1379 Motion Bundi

«Carte Jeunes Suisse» erleichtert u. a. den europäischen inter- lichkeit zum Teil heftig umstritten. Aufgrund der grossen

kulturellen Austausch über die jeweiligen Sprach- und Lan- Raumbeanspruchung und der erheblichen Terrainverände-

desgrenzen hinweg. Inzwischen ist die Schweiz auch dem rungen treten Konflikte mit dem Landschafts- und Natur-

Teilabkommen zwischen dem Europarat und der Internationa- schutz, aber auch mit der Landwirtschaft auf. Die Fülle der Pro-

len Konferenz der Cartes Jeunes beigetreten. jekte und die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die

- Die Schweiz beteiligt sich zudem regelmässig an den Arbei- natürlichen Lebensräume lassen die generelle Rlicht zur

ten des Europäischen Jugendzentrums und des Europäi- Umwelt- und Raumverträglichkeitsprüfung - nicht zuletzt auch

schen Jugendwerkes, zwei bewährten jugendpolitischen Ein- zum Vorteil der Bergbevölkerung - als Notwendigkeit er-

richtungen des Europarates. scheinen.

- Der Bund unterstützt weiterhin im Rahmen der verstärkten Der Bundesrat wird beauftragt,

Zusammenarbeit mit ost- und mitteleuropäischen Staaten Ju- a dafür zu sorgen, dass künftig auch Golfanlagen, gemeint

gendprojekte, die zwar in erster Linie den Jugendlichen in den sind 9-Loch- und 18-Loch-Plätze, der Verpflichtung zur Um-

erwähnten Ländern zugute kommen sollen, aber auch den weltverträglichkeitsprüfung (UVP) - allenfalls durch Ergän-

Schweizer Jugendlichen vielfältige interkulturelle Kontakte er- zung des Anhanges der UVPV- unterstellt werden;

möglichen. Diese Zusammenarbeit wird in den nächsten Jah- b. bis zur Ausarbeitung eines verbindlichen Beschlusses die

ren weitergerführt. Kantone ohne Verzug anzuhalten, in eigener Sache eine UVP-

- Unser Land bemüht sich überdies, den Austausch junger Pflicht für Golfplätze einzuführen;

Berufsleute zu fördern. Zu diesem Zweck unterhält die c. damit auch die Frage der Raumverträglichkeit auf regiona-

Schweiz teilweise schon seit Jahrzehnten mit 17 meist westeu- ler, kantonaler und nationaler Ebene (Projektbegründung) ab-

ropäischen Staaten bilaterale, auf Gegenseitigkeit beruhende zuklären.

Abkommen über den Austausch von Stagiaires; erste Abkom-

men mit ost- und mitteleuropäischen Staaten stehen kurz vor Texte de la motion du 17 décembre 1992

dem Abschluss. Stagiaires im Sinne dieser Vereinbarungen Actuellement, la création de quelque 40 terrains de golf, à 9 et

sind Personen zwischen 18 und 30 Jahren mit einer abge- à 18 trous, qui représentent une surface totale de plus de

schlossenen Berufsausbildung, die ihre beruflichen und 1200 ha, est à l'étude en Suisse. Une partie de ces projets pro-

sprachlichen Kenntnisse im jeweiligen Partnerland vervoll- voque une vive controverse dans l'opinion publique. En raison

ständigen wollen. Die Anstellung hat deshalb im erlernten Be- de la grande superficie qu'ils requièrent et de l'important re-

ruf zu erfolgen. Erfüllen die Kandidatinnen und Kandidaten modelage de terrain qu'ils entraîneront, ils suscitent des réac-

diese Bedingungen, erteilt ihnen der Partnerstaat eine Arbeits- tions très défavorables dans les milieux de la protection de la

und Aufenthaltsbewilligung für die Dauer von höchstens nature et du paysage, mais aussi dans ceux de l'agriculture.

18 Monaten, und zwar ohne Rücksicht auf die Arbeitsmarkt- Vu l'ampleur des projets et les répercussions qu'ils auront sur

lage. l'aspect du paysage ainsi que sur les milieux naturels, il

Der Bundesrat ist sich der Risiken bewusst, die sich aus dem s'avère nécessaire, voire contraignant, notamment dans l'inté-

negativen Volksentscheid vom 6. Dezember 1992 für die rêt des populations de montagne, d'examiner la compatibilité

Schweizer Jugend ergeben. Er ist deshalb bereit, in den ange- de ces projets avec les exigences de l'aménagement du terri-

strebten Verhandlungen mit der EG mit Nachdruck darauf hin- toire, et de procéder à une étude d'impact sur l'environne-

zuwirken, dass die Schweizer Jugend gegenüber derjenigen ment.

in den anderen EG- und Efta-Staaten nicht benachteiligt wird. Le Conseil fédéral est chargé:

Zudem ist er bereit, zu prüfen, ob die bisherigen Aktivitäten a. de veiller à ce qu'à l'avenir les terrains de golf, aussi bien à 9

des Bundes im Rahmen des Europarates und im Zusammen- qu'à 18 trous, fassent obligatoirement l'objet d'une étude

hang mit der Unterstützung internationaler Projekte von Ju- d'impact sur l'environnement (EIE), le cas échéant par l'ad-

gendlichen nicht intensiviert werden könnten. Voraussetzung jonction d'une disposition à l'annexe de l'OEIE;

dazu bildet jedoch die Bereitstellung ausreichender Finanz- b. d'inciter sans délai les cantons à introduire de leur propre

mittel durch das Parlament. chef l'obligation de soumettre les terrains golf aune EIE, en at-

In den erwähnten Bereichen sind im gegenwärtigen Zeitpunkt tendant l'élaboration d'un arrêté de portée générale;

noch verschiedene Fragen offen und einer eingehenden Klä- c. et par la même occasion, d'étudier la compatibilité de ces

rung zu unterziehen. Der Bundesrat zieht es deshalb vor, die projets avec les exigences de l'aménagement du territoire (jus-

Motion in ein Postulat umzuwandeln. tification des projets), à la fois sur les plans régional, cantonal

et national.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Déclaration écrite du Conseil fédéral Mitunterzeichner-Cosignataires: Baumann, Bäumlin, Bircher

Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- Silvio, Borei François, Caspar-Mutter, Danuser, Eggenberger,

wandeln. Fankhauser, Gonseth, Gross Andreas, Haering Binder, Hafner

Ursula, Haller, Hämmerle, Herczog, Hollenstein, Jeanprêtre,

Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat Leemann, Maeder, Marti Werner, Meier Hans, Meier Samuel,

Meyer Theo, Misteli, Schmid Peter, Thür, Tschäppät Alexan-

der, Vollmer, Weder Hansjürg, Wick, Wiederkehr, Züger (32)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

#ST# 92.3542 In der Schweiz gibt es heute 33 Golfplätze, die eine Gesamtflä-

che von etwa 1500 Hektaren einnehmen. Im Vergleich zu den

Motion Bundi anderen Sportarten (Fussball, Leichtathletik, Tennis usw.) ist

Umweltverträglichkeitsprüfung Golf bezogen auf die Anzahl Aktiven (heute etwa 18 000) ein

für Golfanlagen sehr flächenintensiver Sport. Die Spielart verlangt es, dass die

eigentliche Golffläche von einem kurzgeschnittenen, teppich-

Terrains de golf et étude d'impact artigen Rasen belegt ist, dass Aufschüttungen und Planierun-

sur l'environnement gen vor allem für die Abschlagfläche (i. d. R. zwei je Bahn) und

das Lochfeld nötig sind, dass nicht umgehbare Hindernisse

(Einzelbäume, Hecken usw.) entfernt, künstliche Hindernisse

(Sandbunker) aber neu geschaffen, ein Wegnetz, das Club-

haus und Parkplätze angelegt werden müssen. Eine Untersu-

Wortlaut der Motion vom 17. Dezember 1992 chung auf den bestehenden Schweizer Plätzen (Werner Har-

Zurzeit sind in der Schweiz etwa 40 Golfplätze (9-Loch- oder der, Flächenverbrauch durch Golfplätze, Universität Zürich,

18-Loch-Anlagen) mit einer Gesamtfläche von mehr als 1988) ergab, dass auf rund zwei Drittel (63,4 Prozent) der Ge-

1200 Hektaren geplant. Diese Golfprojekte sind in der Oeffent- samtfläche einer 18-Loch-Anlage ein naturfremder Ge-

Motion Gonseth 1380 N 18 juin 1993

brauchs- und Strapazierrasen eingesät wird, wofür je nach ben somit keine Möglichkeit, Golfplätze ihrerseits als UVP-

Standort die bestehende Grasnarbe zumeist grossflächig ent- pflichtig zu erklären. Es gilt aber darauf hinzuweisen, dass die

fernt werden muss. Die eingesäte Rasenmischung besteht materiellen Vorschriften über den Schutz der Umwelt auch bei

aus sehr wenigen, standortfremden Grasarten, die intensiv ge- Anlagen anzuwenden sind, die nicht der UVP-Pflicht unterste-

pflegt, d. h. gewässert, gedüngt, mit Pestiziden gespritzt und hen (Art 4 UVPV).

mehrmals gemäht werden müssen. Der Bau einer Golfanlage c. Die Frage der Raumverträglichkeit von Golfplätzen ist im

ist deshalb sehr aufwendig und verlangt den Einsatz zum Teil Rahmen der Rieht- und Nutzungsplanung zu klären. Die Arti-

schwerer Baumaschinen. kel 2 und 3 der Verordnung über die Raumplanung (RPV) füh-

Die bestehenden Golfplätze in der Schweiz vermitteln den Ein- ren aus, wie Vorhaben zu prüfen sind und wie die Interessen-

druck einer gefälligen, aber künstlichen Parklandschaft, die abwägung vorzunehmen ist Die Planung ist Sache der Kan-

von den kulturellen und natürlichen landschaftlichen Gege- tone. Es versteht sich von selbst, dass der Bundesrat bei der

benheiten sowie den lokalen Besonderheiten weitgehend los- Genehmigung der kantonalen Richtpläne dem Aspekt der

gelöst ist Dies ist dann besonders schwerwiegend, wenn eine räumlichen Einordnung und Abstimmung von Golfplätzen

Landschaft, in die ein Golfplatz neu geplant ist, überausserge- Rechnung trägt

wöhnliche Natur- und Kulturwerte verfügt Einige der zurzeit

mehr als 40 in der Schweiz bekannt gewordenen Golfprojekte Schriftliche Erklärung des Bundesrates

(wovon alleine 18 im Kanton Wallis!) berühren die Interessen Déclaration écrite du Conseil fédéral

des Landschafts- und Naturschutzes auf zum Teil erhebliche Der Bundesrat ist bereit, Punkt a der Motion als Postulat entge-

Weise, wie folgende Beispiele zeigen : genzunehmen, und beantragt, die Motion in den Punkten b

1. Die Erweiterung des Golfplatzes in Saanenmöser BE sowie und c abzulehnen.

der geplante Golfplatz bei Einsiedeln gehen auf Kosten eines

Flachmoors von vermutlich nationaler Bedeutung. Punkt a-Point a

2. Der Golfplatz von GrimisuatVS käme in eine alte Kulturland- Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

schaft zu liegen, die über eine ausserordentliche Artenvielfalt

verfügt Punkte b, c-Points b, c

3. Der geplante Golfplatz in Maloja und das Golfübungsfeld in Abgelehnt-Rejeté

Siisi. E. liegen mitten in einer Landschaft europäischer Bedeu-

tung (Oberengadiner Seenlandschaft).

4. Extensiv bewirtschaftete Kulturlandschaften sind durch ge-

plante Golfplätze in Celerina/Pontresina, in Flims, in Bonaduz

GR und auf der Alpe d'Agra bei CademarioTI betroffen.

#ST# 93.3110

5. Im einzigartigen Vogelparadies am Altlauf der Rhone bei

Leuk soll ein Golfplatz errichtet werden. Motion Gonseth

6. Am Hochwang ist ein Golfplatz in einer Moorlandschaft von Umweltverträglichkeitsprüfung

vermuteter nationaler Bedeutung im regionalen Richtplan vor- für Gentech-Anlagen

gemerkt worden.

Diese Konflikte können künftig nur dann einigermassen ver- Etudes d'impact sur l'environnement

mieden werden, wenn die einzelnen Projekte auf ihre Umwelt- pour les installations

und Raumverträglichkeit eingehend geprüft werden können. de technologie génétique

Aus diesem Grunde drängt sich hier das bewährte Instrumen-

tarium der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) auf. Eine

UVP-Pflicht für Golfplätze (9- und 18-Loch) ist auch deshalb

nötig, weil unter den UVP-pflichtigen Anlagen, die im Anhang

zur Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung Wortlaut der Motion vom 16. März 1993

(UVPV) aufgeführt sind, flächenmässig auch viel weniger be- Der Bundesrat wird ersucht, gestützt auf Artikel 9 Absatz 1

deutende Vorhaben zu finden sind. Dass die Golfplätze in der Umweltschutzgesetz in Verbindung mit Artikel 1 Verordnung

UVPV nicht aufgeführt wurden, liegt wohl in derTatsache, dass über die Umweltverträglichkeitsprüfung, Anlagen, in denen

vor mehr als vier Jahren noch kaum zu erahnen war, dass ein mit gentechnisch veränderten Organismen gearbeitet wird,

derartiger Projektierungsboom für Golfplätze in Gang kom- der Umweltverträglichkeitsprüfungs-Pflichtzu unterstellen.

men würde.

Texfe de la motion du 16 mars 1993

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Le Conseil fédéral est chargé, en vertu de l'article 9 alinéa pre-

vom 7. April 1993 mier LPE, ainsi que de l'article premier OEIE, de soumettre

Rapport écrit du Conseil fédéral obligatoirement à l'EIE les installations utilisant des organis-

du 7 avril 1993 mes génétiquement modifiés.

Nach Artikel 9 Absatz 1 des Bundesgesetzes über den Um-

weltschutz (USG) bezeichnet der Bundesrat die Anlagen, die Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Baumann, Bäumlin,

einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu unterziehen Bühlmann, Bundi, Danuser, Diener, Gardiol, Hafner Rudolf,

sind. Der Anhang der Verordnung über die Umweltverträglich- Hämmerle, Hollenstein, Jori, Maeder, Meier Hans, Meier Sa-

keitsprüfung (UVPV), die am 1. Januar 1989 in Kraft getreten muel, Meyer Theo, Rebeaud, Seiler Rolf, Strahm Rudolf, Thür

ist, enthält eine abschliessende Liste der UVP-pflichtigen Anla- (20)

gen. Golfplätze sind darin nicht aufgeführt und damit nicht

UVP-pflichtig. Schriftliche Begründung - Développement par écrit

a Vier Jahre, nachdem die UVPV in Kraft getreten ist, soll das Die heutige Situation vermag nicht zu befriedigen. Anlagen für

Instrument der UVP überprüft werden. Das Bundesamt für Um- chemische Prozesse unterstehen der Pflicht zur UVP (z. B.

welt, Wald und Landschaft ist beauftragt, eine Revision der 70.5 und 70.6, Anhang zur UVPV), nicht aber Anlagen für bio-

UVPV vorzubereiten. Bei dieser Gelegenheit wird auch die technische Prozesse. Für ungleiche Behandlung solcher An-

Zweckmässigkeit, Golfplätze in die Liste der UVP-pflichtigen lagen sind keine objektiven Gründe ersichtlich. Es ist deshalb

Anlagen (UVP auf kantonaler Ebene) aufzunehmen, geprüft angezeigt, diesen systematischen Fehler zu korrigieren.

Eines der Ziele der Revision ist allerdings, die Verfahren der Dass der Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen

UVP zu beschleunigen und den Anhang so zu ändern, dass Auswirkungen auf die Umwelt und mittelbar auf den Men-

gewisse Kompetenzen den Kantonen zurückgegeben schen hat, ist heute allgemein anerkannt, wenn auch das Aus-

werden. mass der Gefährdung umstritten ist Die Unterstellung unter

b. Die Anlagen, die einer UVP zu unterziehen sind, werden die Störfallverordnung von Betrieben, in denen gentechnisch

vom Bundesrat abschliessend bezeichnet Die Kantone ha- veränderte Mikroorganismen verwendet werden, kann keines-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Bundi Umweltverträglichkeitsprüfung für Golfanlagen

Motion Bundi Terrains de golf et étude d'impact sur l'environnement

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 92.3542

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 18.06.1993 - 08:00

Date

Data

Seite 1379-1380

Page

Pagina

Ref. No 20 022 872

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.

Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.

Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.