Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 92-3540 KI-generiert

Kaisereggalp Firing Range Expansion Environmental Dispute

Geschäftsnummer VPB 92-3540
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns a motion to prevent the expansion of a military firing range at Kaisereggalp. The motion argues that the expansion would irreparably damage a sensitive mountain landscape and that existing training areas are sufficient, especially with the planned army reduction. The government acknowledges that the expansion would cause some environmental impact but deems the project overall environmentally compatible, citing a preliminary environmental impact report and the need for training facilities. While the project is currently financially postponed, the government opposes a general renunciation, emphasizing the continued need for firing ranges even after army reforms.

Legislator-Regeste

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Art. 66 al. 1 LTF; Kaisereggalp Firing Range Expansion Environmental Dispute: The motion argues that the expansion would irreparably damage a sensitive mountain landscape and that existing training areas are sufficient, especially with the planned army reduction. The government acknowledges that the expansion would cause some environmental impact but deems the project overall environmentally compatible, citing a preliminary environmental impact report and the need for training facilities. While the project is currently financially postponed, the government opposes a general renunciation, emphasizing the continued need for firing ranges even after army reforms.

Schlagwörter

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Umweltverträglichkeitsbericht generelles Projekt empfindliche Zone Landkrieg Gefährdung durch Sprengstoffe Widerhandlung gegen das Waffengesetz

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 66 al. 1 LTF

This provision is cited in the dispositive to regulate court costs.

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Volltext

Motion Brügger Cyrill 1528 N 21 septembre 1993

und den Spielraum für den mittelfristigen Aufbau ziviler Aktivi- Texte de la motion du 17 décembre 1992

täten empfindlich einschränken. Je réclame du Conseil fédéral qu'il renonce à étendre la place

Für diesen ungünstigsten Fall sieht der Bundesrat für die vom de tir de Kaisereggalp.

Stellenabbau betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der

Rüstungsbetriebe umfangreiche Sozialmassnahmen vor; das Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Bäumlin, Béguelin,

Bundesamt für Rüstungsbetriebe hat die nötigen Rückstellun- Bodenmann, Bundi, Carobbio, Caspar-Mutter, Danuser, de

gen in seinen Voranschlag 1993 aufgenommen. Dardel, Eggenberger, Fankhauser, Haering Binder, Hafner Ur-

sula, Haller, Hämmerle, Herczog, Jeanprêtre, Leemann, Mae-

Schriftliche Erklärung des Bundesrates der, Mauch Ursula, Meyer Theo, Rechsteiner, Ruffy, Steiger

Déclaration écrite du Conseil fédéral Hans, Strahm Rudolf, Vollmer, Züger (27)

Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Zwygart: In meinem Postulat fordere ich, dass ein Bericht ver- Mit dem Erstellen einer leistungsfähigen Seilbahn sollen vom

fasst wird, der Massnahmen aufzeigt, wie durch die Verkleine- Simmental her Material, Fahrzeuge und Soldaten in dieses al-

rung der Armee die Arbeitsplätze, die aufgegeben werden pine Hochtal transportiert werden. Mit dem Bau der sogenann-

müssen, im zivilen Bereich wieder ersetzt werden können. ten Erschliessungsstrasse ab Seilbahnbergstation ist ein wei-

Dieser Vorstoss ist im Zusammenhang mit dem Armeeleit- terer Eingriff in diese laut UVP höchst empfindliche Bergland-

bild 95 entstanden. Die Verkleinerung der Armee ist eine Tat- schaft geplant Es bestehen zudem Pläne, diese Anlagen auch

sache, und z. B. durch den Kauf der neuen Flugzeuge sind im touristisch auszunützen.

Bereich Flugzeuge und Landepisten einige Verkleinerungen Diese Eingriffe in eine unberührte Naturlandschaft rechtferti-

vorgesehen, so dass es auch weniger Arbeitsplätze geben gen sich keineswegs:

wird, und dies vor allem auch in Randregionen. Die Beschäfti- - Mit der Armeereform 95 ist auch ein Bestandesabbau ver-

gungsprobleme sind aber etwas, das uns immer wieder be- bunden, so dass mit den bestehenden Uebungsplätzen genü-

schäftigt, und der Bund als Arbeitgeber hat hier eine beson- gend Möglichkeiten gegeben sind.

dere Verantwortung. - Die im Rahmen der Projektierungsarbeiten erstellte UVP

Es ist klar und offensichtlich, dass die Rüstungsbetriebe, um weist in aller Deutlichkeit nach, mit welch irreparablen Schä-

ein Beispiel aufzuzeigen, diese Verkleinerung respektive Um- den für Natur und Umwelt zu rechnen wäre.

strukturierung schon vielfach vollzogen haben. Es wurde auch - Die Schweizerische Stiftung für Landschaftsschutz wendet

mehrfach hier gezeigt, dass es möglich war, ohne Entlassun- sich eindeutig gegen die Ausführung der Pläne.

gen auszukommen. Thun beispielsweise, das in meiner Nähe - Die Gemeinde Plaffeien hat ihre Opposition zu diesem Pro-

ist, hat aber trotzdem Beschäftigungsprobleme bekommen, jekt unmissverständlich kundgetan.

weil ja eben Randbeziehungen der Industrie auch betroffen - Die Regierung des Kantons Freiburg ist gegen eine weitere

sind. Ausdehnung der Schiesstätigkeit im Schwarzsee-Gebiet, im

Nun aber kann man schlecht sehen, ob jetzt der Bund allein speziellen ganz klar gegen die Erschliessung der Kaiser-

der Verursacher dieser Probleme ist oder ob es die allgemeine eggalp.

Problematik in der Wirtschaft ist, die dann zur Arbeitslosigkeit - Mit meinem von Bundesrat und Parlament angenommenen

führt Postulat zur breiteren Einführung der Simulationstechnik für

Ein Bericht kann ein Papiertiger sein. Ich bin darum durchaus militärische Uebungen - auch in der Infanterie - sollten suk-

bereit, im Rahmen der heutigen Diskussion zu hören, ob es zessive die ohnehin wirklichkeitsfremden Schiessübungen im

der richtige Weg ist, ein Papier mehr zu verlangen. Wenn näm- Alpengebiet eingestellt werden.

lich die Zusicherung von bundesrätlicher Seite gemacht wird, - Die Verknappung der finanziellen Mittel gebietet geradezu

dass man sich bemüht, immer angepasst an die lokalen Struk- imperativ, auf fragwürdige und von allen öffentlichen Stellen

turen, in Zusammenarbeit mit den regionalen Verantwortli- bekämpfte Projekte zu verzichten. Ein Festhalten an diesen

chen nach adäquaten Lösungen zu suchen, dann ist es viel- überholten Plänen würde nicht verstanden und als Sturheit

leicht besser, hier zu sagen: «Ich verzichte auf das Postulat empfunden.

und lasse es abschreiben», als es hier auf einen «Hosenlupf»

ankommen zu lassen -wir hätten ein Papier mehr, aber gehol- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

fen wäre den Betroffenen damit nicht vom 7. April 1993

Ich wiederhole: Ich bin bereit, das Postulat abschreiben zu Rapport écrit du Conseil fédéral

lassen, wenn uns hier der Bundesrat weitere Bemühungen du 7 avril 1993

zusichert. 1. Das EMD plant nicht den Ausbau des bundeseigenen

Schiessplatzes Kaisereggalp; es möchte aber dessen Er-

Abgeschrieben - Classé schliessung verbessern. Ein entsprechendes Vorprojekt aus

dem Jahre 1987 sieht vor, die bestehende Materialseilbahn

auf der Simmentaler Seite durch eine leistungsfähigere Trans-

portseilbahn zu ersetzen, mit der auch geländegängige Fahr-

zeuge für alpwirtschaftliche und militärische Zwecke transpor-

tiert werden können. Von der Bergstation der Seilbahn zur Kai-

sereggalp soll der bestehende Alpweg zu einem Erschlies-

sungsweg ausgebaut werden. Von dem 3,2 Kilometer langen

#ST# 92.3540 Weg liegen 2,4 Kilometer auf dem Gebiet des Kantons Bern.

Ob in einem späteren Zeitpunkt auch eine bessere Ausrü-

Motion Brügger Cyrill stung des Schiessplatzes mit zeitgemässen Ausbildungsanla-

Ausbau des Schiessplatzes gen ins Auge gefasst werden soll, steht heute noch nicht fest;

Kaisereggalp es besteht dafür kein konkretes Projekt

2. Die Armee kann auf die projektierte Erschliessung nicht ver-

Extension de la place de tir zichten. Diese soll nicht touristischen, sondern ausschliess-

de Kaisereggalp lich militärischen und alpwirtschaftlichen Zwecken dienen.

Aus diesem Grund konnten die Meliorationsämter des Bundes

und des Kantons Bern Beitragsleistungen an die Baukosten

zusichern.

Auch die bestandesmässig verkleinerte «Armee 95» wird auf

Wortlaut der Motion vom 17. Dezember 1992 Schiessplätze angewiesen sein. Es wird auch nach 1995 vor-

Der Bundesrat wird aufgefordert, auf den Ausbau des Schiess- kommen, dass im Gebiet des Simmentals und des Jaunpas-

platzes Kaisereggalp zu verzichten. ses gleichzeitig mehrere Einheiten im Dienst stehen und ver-

21. September 1993 N 1529 Motion Brügger Cyrill

schiedene Schiessplätze benutzen müssen - auch denjeni- fahrt durch den Muscherenschlund militärisches Uebungsge-

gen auf der Kaisereggalp. lände. Auf dem Talberg werden militärische Uebungen abge-

Die Simulationstechnik hält in der militärischen Ausbildung halten, und im Gebiet des Schwarzsees bestehen einige Hilfs-

mehr und mehr Einzug. Simulatoren sind aber sehr kostspie- schiessplätze.

lige Anlagen. Bei der gegenwärtigen Finanzlage des Bundes, Diese militärische Präsenz bleibt nicht ohne Spuren. Panzer-

die das EMD zur Setzung von strengen Prioritäten zwingt, plattformen, Erschliessungsstrassen, Schiessplätze, Bunker,

muss die Beschaffung von Infanteriesimulatoren vorläufig hin- Erosionshänge, Fahrzeugparks sind diese Zeichen menschli-

ausgeschoben werden. Dazu kommt, dass die militärische chen Eingriffs in Natur und Landschaft Wenn ein Gebirgs-

Ausbildung nicht allein auf Simulatoren durchgeführt werden raum in diesem Masse durch militärische Anwesenheit bela-

kann; auf Scharfschiessübungen im Gelände und auf dafür stet ist, so ist es wichtig, Ausgleichsräume zu schaffen, deren

geeignete Schiessplätze wird auch in Zukunft nicht gänzlich Hauptfunktion es sein muss, der traditionellen Alpwirtschaft

verzichtet werden können. Raum zu bieten, womit bis zu einem gewissen Mass eine in-

3. Dass das Seilbahnprojekt im Bereich des Landschafts- takte Landschaft erhalten werden kann. Aber auch Fauna und

schutzes gewisse Beeinträchtigungen bringt, ist unbestritten. Flora bedürfen dieser Ausgleichsräume.

Der Entwurf des Umweltverträglichkeitsberichts kommt aber Was das EMD in diesem Gebiet plant, überspannt den Bogen

zum Schluss, dass das Vorprojekt für die Erschliessung der und überschreitet ohne Zweifel die Grenzen des Tolerierba-

Kaisereggalp alles in allem als umweltverträglich bezeichnet ren. Immer wieder müssen wir in unserem politischen Alltag -

werden kann. das wird an diesem Beispiel sehr deutlich - feststellen, wie

Diese Aussage muss aber im Rahmen der Beurteilung des weit die politischen Absichtserklärungen vom wirklichen politi-

endgültigen Umweltverträglichkeitsberichts zu diesem noch schen Handeln abweichen.

zu überarbeitenden Bauprojekt erst noch durch das Bundes- Das vorgesehene Gebiet Kaisereggalp ist für die Behörden

amt für Umwelt, Wald und Landschaft und die kantonalen des Kantons Bern verbindliches Landschaftsschutz- und

Fachstellen bekräftigt werden. Schongebiet, welches vor allem wegen seines guterhaltenen

Es trifft zu, dass sich die Schweizerische Stiftung für Land- Zustandes eine grosse Bedeutung besitzt Aber auch der

schaftsschutz am 29. März 1989 negativ zum Vorprojekt ge- Kanton Freiburg hat, weil rund ein Drittel dieser Alp auf frei-

äussert hat. Anlässlich einer späteren Begehung im Gelände burgischem Boden ist, die Kaisereggalp ins Inventar der

hat aber der Geschäftsleiter dieser Stiftung seine Meinung ge- Landschaftsschutzgebiete, Kategorie 1, aufgenommen. Für

ändert und festgestellt, dass sich unter Vorbehalt des gesetz- derartige Gebiete ist globaler Schutz erforderlich. Diese Ge-

lich vorgeschriebenen Ablaufs und der Umweltverträglich- biete zeichnen sich durch ihren hohen biologischen und öko-

keitsprüfung sowie der behördlichen Koordinationspflicht ge- logischen Wert aus. Sie sind Lebensräume bedrohter Tier-

mäss Raumplanungsverordnung im Sinne eines Musterbei- und Pflanzenarten und daher unverändert zu erhalten. Sie

spiels eine gute Zusammenarbeit mit dem EMD ergeben sollen landwirtschaftlich extensiv genutzt werden, und die

könnte. Waldbewirtschaftung ist auf die Schutzfunktion hin auszu-

4. Ueber den vorgesehenen Zeitpunkt der Realisierung des richten.

Erschliessungsprojekts können heute noch keine Angaben Die EMD-Ausbaupläne stehen wahrhaftig in krassem Wider-

gemacht werden. In der Finanzplanung ist das Projekt vorläu- spruch zu diesen durchaus berechtigten Anliegen eines glo-

fig zurückgestellt worden, so dass es mittelfristig nicht reali- balen Schutzes. Die Armee darf den Alpenraum nicht weiter-

siert werden kann. Einem generellen Verzicht kann aber der hin auf diese Weise verändern. Die wenigen Naturreichtümer,

Bundesrat nicht zustimmen. die uns bleiben, wollen wir für unsere Nachkommen erhalten.

5. Abschliessend hält der Bundesrat fest, dass nicht systema- Ist es nicht eine groteske Situation, wenn ausgerechnet jene

tisch auf jede Schaffung von neuen und auf jeden Ausbau von Institution, die vorgibt, unsere Heimat und unseren Staat

bestehenden Schiessplätzen verzichtet werden kann. Die «Ar- schützen zu wollen, am stärksten in Natur und Landschaft ein-

mee 95» wird in erster Linie die bundeseigenen Schiessplätze greift und so in einem starken Mass die Lebensqualität herab-

benützen; wo nötig müssen diese deshalb modernisiert wer- mindert?

den. Erst wenn die «Armee 95» verwirklicht ist, wird der tat- Ich bitte Sie: Ueberweisen Sie meine Motion, damit das EMD

sächliche Bedarf an Schiessplätzen definiert und über deren das Dossier Kaisereggalp endgültig schliesst In seiner Ant-

allfälligen Ausbau und die Modernisierungsbedürfnisse ent- wort schreibt der Bundesrat, dass infolge der prekären Finanz-

schieden werden können. lage über den vorgesehenen Zeitpunkt der Realisierung heute

keine Angaben gemacht werden können. Man plant auf Vorrat

Schriftliche Erklärung des Bundesrates und verharrt stur auf einer überholten Position, statt mit einem

Déclaration écrite du Conseil fédéral vernünftigen Verzichtsentscheid endlich auch einmal Good-

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. will zu zeigen. Offensichtlich besteht kein Bedürfnis, und dann

musste man nicht unnötigerweise provozieren!

Brügger Cyrill: Die ablehnende Haltung des Bundesrates hat Beachten Sie bitte, ich wiederhole es, dass in diesem Fall die

mich selbstverständlich enttäuscht. Ich kann nur bedauern, Kantonsregierung, die Behörden und die Bevölkerung einer

dass das EMD ein weiteres Mal die Gelegenheit verpassen ganzen Region den Widerstand bereits angemeldet haben.

will, den berechtigten Anliegen breiter Bevölkerungskreise un- Glauben Sie mir, ein Kraftakt des EMD auf der Kaiseregg

serer Region entgegenzukommen. Dabei handelt es sich könnte verheerende Folgen haben.

nicht nur um das Anliegen einiger Umweltfanatiker. Nebst ver- Ueberweisen Sie meine Motion, und sorgen Sie dafür, dass

schiedenen Umwelt-, Heimat- und Landschaftsschutzgrup- die Warnlichter, die nun überall aufleuchten, auch vom EMD

pen haben auch die Standortgemeinde und notabene die beachtet werden.

Kantonsbehörden, der Staatsrat des Kantons Freiburg, ein-

deutig gegen die Ausbaupläne des EMD Stellung bezogen. Bundesrat Villiger: Ich bin nicht ganz sicher, ob Herr Brügger

Ein weiteres Tal- und Alpgebiet, welches landschaftliche Ei- Cyrill die ganze Bevölkerung repräsentiert, wie er das gesagt

genart mit einem grossen floristischen und faunischen Arten- hat. Ich habe auch andere Stimmen gehört - auch in dieser

reichtum verbindet, soll für eine militärisch intensivere Nut- Gegend -, die durchaus Verständnis dafür haben, dass die Ar-

zung sogenannt erschlossen werden. Es gilt immerhin zu be- mee noch irgendwo üben muss. Wenn es gewisse kritische

denken - was auch von der Schweizerischen Stiftung für Stimmen auf der freiburgischen Seite gibt, hat das zum Teil

Landschaftsschutz in einer schriftlichen Stellungnahme bestä- auch Gründe, die eher im Handfest-Helvetischen liegen. Man

tigt worden ist -, dass das Voralpengebiet zwischen Stock- hat es nicht so gerne, dass Soldaten, die im Simmental woh-

horn, Gantrisch und Kaiseregg, in einem allgemeinen Kontext nen und Geld ausgeben, in einer anderen Gegend schiessen.

gesehen, wegen militärisch intensiver Nutzung schon über- Das spielt halt bei diesen Dingen alles auch mit Ich kann Ih-

mässig viele Eingriffe erdulden musste. Am Gurnigel und am nen nur sagen, dass ich in bezug auf das Gebaren der Armee

Fusse der Nünenenfluh sowie des Gantrisch befinden sich der Natur gegenüber, zum Schutz von Naturreichtümern, ein

Panzerübungsgelände aller Art. Die Geissalp wurde samt Zu- gutes Gewissen habe. Ich glaube, vieles ist überhaupt nur

Armée. Emplois. Interventions personnelles 1530 N 21 septembre 1993

noch da, weil es Waffenplätze gibt, und wir wollen auch hier Texte du postulat du 7 octobre 1992

noch Fortschritte machen. Man ist ja nie am Ende. Le Conseil fédéral est prié de soumettre au Parlement un rap-

Der Schiessplatz Kaisereggalp soll gar nicht ausgebaut, son- port sur les conséquences qu'aura la reconversion de la pro-

dern er soll nur besser erschlossen werden, und zwar mit einer duction d'armements sur la main-d'oeuvre féminine. Ce rap-

leistungsfähigeren Transportseilbahn auf der Berner Seite port devrait notamment porter sur les points suivants:

und einem Erschliessungsweg von der Bergstation zum a les conséquences de cette reconversion sur le volume de la

Schiessplatz. Der Zeitpunkt ist in der Tat noch völlig offen, aber main-d'oeuvre féminine et son niveau de qualification;

wir dürfen uns das nicht, nur weil es nicht aktuell ist, für alle Zu- b. les mesures que le Conseil fédéral prendra pour éviter une

kunft völlig verbauen lassen. Man kann den Schiessplatz ja discrimination des femmes lors de cette reconversion.

brauchen, nur die Zufahrt ist nicht so gut Das Projekt ist in der

Finanzplanung zurückgestellt Selbstverständlich könnten Sie Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Bäumlin, Béguelin,

dazu Stellung nehmen, wenn dafür einmal ein Kredit anbe- Bodenmann, Brügger Cyrill, Bundi, Carobbio, Danuser, Eg-

gehrt würde. Das Projekt ist mittelfristig nicht realisierbar. Aber genberger, Fankhauser, von Feiten, Goll, Gross Andreas,

heute generell darauf zu verzichten, kommt für den Bundesrat Hämmerle, Herczog, Jeanprêtre, Ledergerber, Leemann, Leu-

nicht in Frage. enberger Ernst, Steiger Hans, Strahm Rudolf (21 )

Der Umweltverträglichkeitsbericht liegt erst im Entwurf vor. Er

kommt zum Schluss, dass das Vorprojekt alles in allem als

umweltverträglich bezeichnet werden kann. Aber selbstver- Schrittliche Begründung - Développement par écrit

ständlich würde zu dem noch zu überarbeitenden Bauprojekt Der Anteil der Frauen im EMD und in den Rüstungsbetrieben

dann eine endgültige Umweltverträglichkeitsprüfung durch- beträgt8,8 Prozent Ueberdurchschnittlich viele Frauen finden

zuführen sein, in deren Ergebnis dann auch die Kommissio- sich in den unteren Chargen der Verwaltung sowie in den Mu-

nen usw. Einsicht nehmen können. nitionsbetrieben. Gerade diese Arbeitnehmerinnen werden

Tatsächlich sind die Simulatoren, von denen auch in der von der Rüstungskonversion besonders betroffen sein. Den-

schriftlichen Begründung der Motion die Rede ist, im Vor- noch stellen wir fest: Auch im Bereich der alternativen Verwen-

marsch; Sie haben heute diesbezüglich wieder einige Be- dung freiwerdender Militärressourcen verläuft die Diskussion

schlüsse gefasst Aber Infanteriesimulatoren haben begrenzte ohne ausdrückliche Berücksichtigung der Interessen weibli-

Möglichkeiten. Sie haben nicht erste Priorität, auch aus Fi- cher Beschäftigter und der spezifischen Frauenproblematik.

nanzgründen. Wir können Uebungen im Gelände mit dem Auch die ökonomische Konversionsforschung greift in ihren

scharfen Schuss leider nie vollständig ersetzen. Und deshalb beschäftigungspolitischen Konzeptionen keine expliziten For-

wird auch die neue «Armee 95» Schiessplätze brauchen, und derungen zur Förderung der Erwerbschancen von Frauen auf;

wir können nicht systematisch alle Möglichkeiten zum Ueben diese Perspektiven weiblicher Beschäftigungschancen wer-

verhindern. den vielmehr systematisch ausgeblendet Wenn aber mit Ab-

Der Schiessplatz Kaisereggalp wird auch in Zukunft von der rüstung ein friedenspolitischer Prozess verfolgt und Konver-

Infanterie benützt werden müssen, wenn im Simmental und im sion als Teil einer umfassenden gesellschaftlichen Strategie

Gebiet des Jaunpasses gleichzeitig mehrere Einheiten statio- der Neuorientierung angesehen wird, sind die Lebensrealitä-

niert und auf verschiedene Schiessplätze angewiesen sind. ten der Frauen mit einzubeziehen.

Ich bin Ihnen dankbar, wenn Sie die Motion Brügger Cyrill

nicht überweisen. Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 7. Juni 1993

Abstimmung - Vote Rapport écrit du Conseil fédéral

Für Ueberweisung der Motion 37 Stimmen du 7 juin 1993

Dagegen 62 Stimmen Aus ordnungspolitischen Gründen beurteilt der Bundesrat die

Idee der Rüstungskonversion mit grösster Zurückhaltung. Er

verweist dabei insbesondere auf seine Antwort auf die Motion

der sozialdemokratischen Fraktion vom 1. Juni 1992 «Neuaus-

richtung der mit der Armee zusammenhängenden Arbeits-

plätze.»

Hingegen ist er bemüht, die mit dem unvermeidlichen Stellen-

abbau in den Rüstungsbetrieben verbundenen Härten wo im-

92.3414

mer möglich zu mildern. In seiner Antwort auf das Postulat

#ST#

Zwygart vom 7. Oktober 1992 «Arbeitnehmer in Rüstungsbe-

Postulat Haering Binder trieben» weist der Bundesrat auf entsprechende Massnahmen

Auswirkungen der Rüstungskonversion hin.

auf die Beschäftigungssituation Die Situation der Arbeitnehmerinnen in den eidgenössischen

von Frauen Rüstungsbetrieben stellte sich am 31. Dezember 1992 wie

folgt dar:

Reconversion de la production Von den insgesamt 4170 Beschäftigten waren 460 Frauen

d'armements. Incidence sur la (=11 Prozent). In der Zeit vomì. Januar 1992 bis zum 31. De-

main-d'oeuvre féminine zember 1992 wurden 218 durch natürliche Abgänge freige-

wordene Stellen nicht mehr besetzt. In 55 Fällen waren Frauen

betroffen (= 25 Prozent). Im gleichen Zeitraum gelang es,

20 Personen in andere Departemente des Bundes zu verset-

zen. Darunter waren 7 Frauen (= 35 Prozent). 10 der 102 an-

Wortlaut des Postulates vom 7. Oktober 1992 gekündigten Auflösungen von Angestelltenverhältnissen be-

Der Bundesrat wird aufgefordert, dem Parlament einen Bericht treffen Frauen (=10 Prozent). Im Rahmen der Beamten-Wie-

zu den geschlechtsspezifischen Auswirkungen der Rüstungs- derwahlen sind von 634 Vorbehalten 96 gegen Frauen ausge-

konversion auf die Beschäftigungssituation von Frauen zu un- sprochen worden (= 15 Prozent).

terbreiten. Dieser Bericht soll insbesondere Auskunft geben Aus diesen Zahlen geht hervor, dass der Anteil der in den eid-

über: genössischen Rüstungsbetrieben beschäftigten Frauen rela-

a die Auswirkungen der Rüstungskonversion auf die Beschäf- tiv bescheiden ist und dass sie im Rahmen des Stellenabbaus

tigungssituation von Frauen in quantitativer und qualitativer ihren männlichen Kollegen gegenüber nicht benachteiligt

Hinsicht; werden. Die für die Restrukturierung ausschlaggebenden Be-

b. die Massnahmen, die der Bundesrat im Hinblick auf die Ver- urteilungskriterien sind nicht das Geschlecht des Arbeitneh-

hinderung geschlechtsspezifischer Diskriminierung von mers, sondern seine Eignung für eine bestimmte Stelle sowie

Frauen im Rahmen der Rüstungskonversion ergreifen wird. deren wirtschaftliche Notwendigkeit

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Brügger Cyrill Ausbau des Schiessplatzes Kaisereggalp

Motion Brügger Extension de la place de tir de Kaisereggalp

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 02

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 92.3540

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 21.09.1993 - 08:00

Date

Data

Seite 1528-1530

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Ref. No 20 023 135

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