Switzerland Immigration Concerns: CIS Countries and Asylum Seeker Potential
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis document addresses an interpellation regarding a potential wave of immigration from CIS countries to Switzerland. The interpellant expressed concerns about an increase in asylum seekers due to economic instability and eased travel regulations in CIS nations, questioning the government's preventative measures, visa policies, and the potential classification of CIS countries as "safe countries." The government responded by outlining existing interdepartmental working groups, international studies on emigration potential, and diplomatic efforts to manage migration flows, emphasizing that while emigration readiness is lower than predicted, preparedness for larger movements remains. They also noted that the CIS countries are not currently considered stable enough to meet the criteria for "safe countries" for asylum purposes, and that existing visa requirements and border controls help manage entry numbers.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 22quinquies KUVG, Art. 118 Absatz, Art. 118 eines; Switzerland Immigration Concerns: CIS Countries and Asylum Seeker Potential: The interpellant expressed concerns about an increase in asylum seekers due to economic instability and eased travel regulations in CIS nations, questioning the government's preventative measures, visa policies, and the potential classification of CIS countries as "safe countries." The government responded by outlining existing interdepartmental working groups, international studies on emigration potential, and diplomatic efforts to manage migration flows, emphasizing that while emigration readiness is lower than predicted, preparedness for larger movements remains. They also noted that the CIS countries are not currently considered stable enough to meet the criteria for "safe countries" for asylum purposes, and that existing visa requirements and border controls help manage entry numbers.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertVolltext
Interpellation Stalder 1406 N 18 juin 1993
wiesen, dass die Patientinnen und Patienten einen Rückforde- #ST# 92.3533
rungsanspruch aus Vertrag gegenüber Leistungserbringern
geltend machen können, die einen über 1.50 Franken liegen- Interpellation Stalder
den Taxpunktwert verrechnet haben. Andere, weiterhin ange-
wendete Kampfmassnahmen (Verweigerung von Angaben, Mögliche Einwanderungswelle
welche die Kassen zur Leistungskontrolle benötigen, pau- aus GUS-Staaten in die Schweiz
schale Rechnungsstellung ohne Angabe von Taxpunktwerten Demandeurs d'asile de la CEI.
u. a.) führen zu Verzögerungen in der Kostenrückerstattung Afflux prévisible
durch die Kassen und betreffen somit auch die Patientinnen
und Patienten.
2. Im Kanton Bern gilt, gestützt auf den in Artikel 1 des dringli-
chen Bundesbeschlusses vom 9. Oktober 1992 verankerten
Tarifstopp, für den ambulanten Bereich im Jahre 1993 weiter- Wortlaut der Interpellation vom 14. Dezember 1992
hin ein Taxpunktwert von 1.50 Franken. Die Durchsetzung des Ab 1. Januar 1993 werden die Staaten der GUS beginnen, Rei-
Bundesbeschlusses hat auf dem vorgesehenen Rechtsweg sepässe an ihre Bürgerinnen/Bürger abzugeben. Das bedeu-
zu erfolgen; da es um eine Tarifauslegungsfrage geht, durch tet, dass sie ihre Grenzen für ihre Einwohnerschaft ganz allge-
Beschwerde an das kantonale Schiedsgericht, dessen Ent- mein zu öffnen beginnen. Wegen der wirtschaftlichen Lage ist
scheid allenfalls an das Eidgenössische Versicherungsgericht mit einer Auswanderungswelle aus diesen Ländern zu rech-
weitergezogen werden kann. Weder ist der Bundesrat für die nen. Neben dem Bedürfnis, andere Länder kennenzulernen,
Schlichtung dieses Streites zuständig (keine Tarifbeschwerde muss als Begleiterscheinung befürchtet werden, dass ein Teil
im Sinne von Artikel 22quinquies KUVG möglich), noch ste- dieser Reiselust dazu führen könnte, die GUS-Staaten endgül-
hen ihm Kompetenzen zu, die gegenüber den Aerzten eine tig zu verlassen und in einem westlichen Land um Asyl nach-
zwangsweise Durchsetzung von Amtes wegen erlauben zusuchen. Da die Einwohner der GUS-Staaten als nicht asyl-
würden. würdig, also nicht als an Leib und Leben bedroht eingestuft
3. Die Aerztegesellschaft des Kantons Bern befindet gemäss werden können, muss damit gerechnet werden, dass auch die
Vereinsstatuten über den Ausschluss eines Mitgliedes. Trotz Schweiz von einer neuen Welle von Asylsuchenden betroffen
Ausschluss aus der Aerztegesellschaft und allfälligem Verlust werden könnte.
des FMH-Titels ist dem betroffenen Arzt die weitere Ausübung Aus diesen Gründen möchte ich dem Bundesrat folgende Fra-
seiner Tätigkeit nicht verwehrt Lieber die Zulassung zur Be- gen stellen:
rufsausübung entscheiden die Kantone. Sie sind nach dem 1. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu treffen, um
Bundesgesetz vom 19. Dezember 1877 betreffend die Freizü- einer möglichen Einwanderungswelle von Asylbewerbern aus
gigkeit des Medizinalpersonals in der Schweizerischen Eidge- den GUS-Staaten vorzubeugen?
nossenschaft verpflichtet, einem Inhaber eines eidgenössi- 2. Sollte für die Bürgerinnen/Bürger der GUS-Staaten nicht
schen Arztdiplomes die freie Berufsausübung zu gestatten. eine Visumspflicht eingeführt werden?
Der Ausschluss aus der kantonalen oder schweizerischen 3. Kann die Schweiz die GUS-Staaten zu Safe-Country-Staa-
Standesorganisation berührt den Anspruch auf freie Berufs- ten erklären, um eine Asylflut im voraus zu verhindern?
ausübung nicht. Der Kanton Bern verleiht gestützt auf seine
Gesundheitsgesetzgebung eigenständige Spezialistentitel an Texte de l'interpellation du 14 décembre 1992
Nichtmitglieder der FMH oder an Mitglieder der FMH, die ei- A partir du 1 er janvier 1993, les pays de la CEI délivreront des
nen von der Standesorganisation unabhängigen Spezialisten- passeports à leurs ressortissants, ce qui reviendra à ouvrir les
titel wünschen. Beim Verlust des Spezialarzttitels FMH besteht frontières à ces personnes. Or, compte tenu de la situation
damit die rechtliche Möglichkeit, dass ein betroffener Arzt auf économique de ces pays, il faut s'attendre à des vagues d'émi-
diese Weise einen Spezialistentitel erwerben kann, allerdings gration massives. En effet, il est à craindre qu'une partie de ces
ohne den Zusatz FMH. Für den staatlichen Spezialistentitel nouveaux touristes, longtemps privés de voyages et avides de
verlangt der Kanton Bern eine mit den FMH-Bestimmungen découvrir les pays étrangers, ne décident finalement de quitter
vergleichbare Weiterbildung. Diese Weiterbildung ist durch définitivement leur pays d'origine pour demander l'asile en
den aberkannten Titel weiterhin nachgewiesen. Occident Etant donné que les ressortissants de la CEI ne ré-
Die Frage, ob die Drohung mit dem Entzug des FMH-Titels mit pondent pas aux exigences requises, puisque ni leur vie ni leur
dem Kartellgesetzvereinbar ist, wird zurzeit von der Schweize- intégrité corporelle ne sont en danger, la Suisse ne sera proba-
rischen Kartellkommission geprüft. blement pas épargnée par cet afflux de demandeurs d'asile.
4. Die Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) hat C'est pourquoi je demande au Conseil fédéral de répondre
den Bund darum ersucht, die Weiterbildung gesetzlich zu re- aux questions suivantes:
geln. Demnächst wird eine Expertengruppe unter Einbezug al- 1. Quelles mesures préventives contre une possible vague
ler betroffenen Kreise die Vor- und Nachteile einer Bundesre- d'immigrants venus de la CEI le Conseil fédéral compte-t-il
gelung untersuchen und Lösungsvorschläge erarbeiten. Die
prendre?
Stellung der Standesorganisationen bei der Titelverleihung 2. Ne faudrait-il pas envisager d'introduire le visa obligatoire
wird dabei einen wichtigen Diskussionspunkt bilden. pour les ressortissants des pays de la CEI?
Im übrigen befasst sich die Schweizerische Kartellkommis- 3. La Suisse ne peut-elle pas reconnaître les pays de la CEI
sion in ihrer erwähnten Untersuchung auch mit diesem Punkt comme des «safe countries» afin de prévenir l'afflux de deman-
Bei Bedarf wird sie eine entsprechende Empfehlung gemäss deurs d'asile?
Artikel 25 des Kartellgesetzes an den Bundesrat richten.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bischof, Borer Roland, Bor-
Erklärung des Interpellanten: teilweise befriedigt radori, Dreher, Jenni Peter, Keller Rudolf, Kern, Maspoli, Mo-
Déclaration de l'interpellateur: partiellement satisfait ser, Müller, Ruf, Scherrer Jürg, Scherrer Werner, Steffen (14)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht
eine schriftliche Antwort.
18. Juni 1993 N 1407 Interpellation Keller Rudolf
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates #ST# 93.3075
vom 7. April 1993
Rapport écrit du Conseil fédéral Interpellation Keller Rudolf
du7avril1993
1./2. Der Bundesrat hat bereits im Februar 1991 eine interdé- PTT und Register
partementale Arbeitsgruppe für ausserordentliche Lagen im der Administrativmassnahmen des SVG
Flüchtlingsbereich eingesetzt. Diese hat den Handlungsspiel- PTT. Registre des mesures
raum für die Bewältigung grösserer Flüchtlingsströme sowohl
im Betreuungsbereich wie auch zur Verstärkung der Grenz-
administratives prévues par la LCR
kontrolle durch militärische Einheiten aufgezeigt und die vor-
sorglichen Massnahmen getroffen. Die personellen, organisa-
torischen und technischen Voraussetzungen zur Bewältigung
einer ausserordentlichen Lage sind damit geschaffen. Die
rechtlichen Grundlagen sind Gegenstand des Entwurfes des Wortlaut der Interpellation vom 4. März 1993
neuen Militärgesetzes. Laut Artikel 118 der Verordnung über die Zulassung von Per-
Im Auftrag der Schweiz hat die Internationale Organisation für sonen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr werden Meldun-
Migration (IOM) in der zweiten Hälfte des Jahres 1992 Erhe- gen über Verwarnungen, verkehrspsychologische Untersu-
bungen in verschiedenen Ländern Osteuropas durchgeführt, chungen, neue Führerprüfungen und die Teilnahme am Ver-
um Aufschluss über das Auswanderungspotential zu erhalten. kehrsunterricht in diversen Registern gespeichert. Die Kan-
Die Studie kommt zum Schluss, dass die Bereitschaft zur Aus- tone, das Bundesamt für Transporttruppen, die Zentralstelle
wanderung weit geringer ist als in den vergangenen Jahren Führerausweise, die Direktion Automobildienste und die PTT
bisweilen prognostiziert wurde. Dies bedeutet indessen nicht, erhalten solche Meldungen und führen entsprechende Regi-
dass es in Zukunft nicht zu grösseren Ost-West-Wanderungs- ster. Es ist nicht einzusehen, weshalb die PTT über die oben
bewegungen kommen kann, von denen auch die Schweiz be- aufgeführten Punkte zu informieren sind.
troffen würde. Vor diesem Hintergrund ist die Schweiz zusam- Fragen an den Bundesrat:
men mit anderen Aufnahmeländern und internationalen Orga- 1. Was für Meldungen werden konkret den PTT weitergege-
nisationen bestrebt, auf bilateraler und multilateraler Ebene ben und zu welchem Zweck?
verschiedenste Massnahmen zur besseren Steuerung von 2. Was haben die PTT mit diesen gemeldeten Personen zu
Wanderungsbewegungen zu treffen. tun?
Mitte Februar 1993 haben die zuständigen Minister aus 34 eu- 3. Wird hier völlig unnötig eine Art Fichensystem gegen «sün-
ropäischen Staaten in Budapest einen Empfehlungsentwurf dige» Automobilisten angelegt?
verabschiedet, der gemeinsame Massnahmen zur Bekämp- 4. Ist der Bundesrat bereit, Artikel 118 Absatz 3 VZV in dem
fung illegaler Wanderungsbewegungen auf den Gebieten der Sinne zu revidieren, dass die PTT solche Meldungen künftig
Schlepperbekämpfung, des Informationsaustausches, der nicht mehr erhalten? Bis wann wäre eine solche Anpassung
Grenzkontrollen, der Rückübernahmeübereinkommen und möglich?
der Verantwortlichkeit von Transportunternehmen vorsieht.
Diese gehen inhaltlich recht weit und sind Ausdruck einer ver- Texte de l'interpellation du 4 mars 1993
stärkten Zusammenarbeit zwischen den Staaten Ost-, Zentral- Selon l'article 118 de l'ordonnance réglant l'admission des
und Westeuropas. Zudem werden Projekte im Bereich der Mi- personnes et des véhicules à la circulation routière, les com-
grationsforschung und der Berufsbildung in den Reformstaa- munications concernant les avertissements, les examens ef-
ten Osteuropas unterstützt. Unter anderem soll ein Informa- fectués par un psychologue du trafic, les nouveaux examens
tionszentrum über Migrationsbewegungen aufgebaut wer- de conduite et la participation à un cours d'éducation routière
den. Informationsprogramme in Regionen mit einem grossen doivent être inscrits dans divers registres. Les cantons, l'Office
Migrationspotential sollen eine präventive Wirkung entfalten, fédéral des troupes de transport, le Service central des permis
indem den Auswanderungswilligen ein realistisches Bild über de conduire, la Direction des services des automobiles et les
die beschränkten Aufnahmemöglichkeiten in Westeuropa ver- PTT reçoivent ces communications et tiennent les registres
mittelt wird. correspondants. On ne comprend pas pourquoi les PTT reçoi-
Im vergangenen Jahr haben aus dem gesamten Gebiet der vent de telles informations.
ehemaligen Sowjetunion nur gerade 74 Personen ein Asylge- Voici les questions que j'adresse au Conseil fédéral:
such in der Schweiz eingereicht. Erfahrungen mit dem neuen 1. Quelles sont concrètement les communications qui sont
Reisegesetz in Russland bestehen noch nicht, da sich die Um- transmises aux PTT? A quelles fins le sont-elles?
setzung der Liberalisierung verzögert. Gemäss neuesten Mel- 2. A quel titre les PTT reçoivent-ils ces informations?
dungen werden Ausreisevisa noch mindestens bis im Früh- 3. Etablit-on un système de fiches totalement inutile pour ré-
jahr 1993 benötigt, wobei eine weitere Verzögerung nicht aus- pertorier les automobilistes «en faute»?
geschlossen werden kann. Die Gebühren für die Ausstellung 4. Le Conseil fédéral est-il disposé à réviser l'article 118
eines russischen Passes sind zudem hoch angesetzt Nach- alinéa 3 de l'ordonnance précitée afin que, à l'avenir, les PTT
dem überdies die Visumspflicht für Angehörige der GUS-Staa- ne reçoivent plus de telles informations? Dans quels délais
ten bereits besteht, ist die Kontrolle der Bundesbehörden über une telle modification est-elle envisageable?
die Anzahl der Einreisen in die Schweiz gewährleistet.
3. Jeder Erklärung des Bundesrates über die Verfolgungssi- Mitunterzeichner-Cosignataires'. Bischof, Borradori, Maspoli,
cherheit in einem Staate gehen eingehende Abklärungen über Ruf, Stalder, Steffen (6)
die tatsächlichen Verhältnisse bezüglich der Menschenrechts-
situation und der politischen Stabilität voraus. Die Demokratie Schriftliche Begründung - Développement par écrit
in den GUS-Staaten steckt in den Anfängen, und es gibt der- Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht
zeit zahlreiche, meist ethnisch motivierte Konflikte. Die Ent- eine schriftliche Antwort
wicklung ist zu ungewiss, als dass von stabilen, den Kriterien
des Bundesrates entsprechenden Verhältnissen gesprochen Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
werden könnte. vom 5. Mai 1993
Rapport écrit du Conseil fédéral
Erklärung des Interpellanten: teilweise befriedigt du 5 mai 1993
Déclaration de l'interpellateur: partiellement satisfait Der Bundesrat nimmt zu den einzelnen Fragen wie folgt Stel-
lung:
1. Das Bundesamt für Polizeiwesen führt über folgende ihm
nach Artikel 118 Absatz 1 VZV zu meldenden Massnahmen
ein Register (automatisiertes Datensystem Admas) und gibt
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Stalder Mögliche Einwanderungswelle aus GUS-Staaten in die Schweiz
Interpellation Stalder Demandeurs d'asile de la CEI. Afflux prévisible
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1993
Année
Anno
Band III
Volume
Volume
Session Sommersession
Session Session d'été
Sessione Sessione estiva
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3533
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 18.06.1993 - 08:00
Date
Data
Seite 1406-1407
Page
Pagina
Ref. No 20 022 907
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.
Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.
Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.