Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 92-3533 KI-generiert

Switzerland Immigration Concerns: CIS Countries and Asylum Seeker Potential

Geschäftsnummer VPB 92-3533
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This document addresses an interpellation regarding a potential wave of immigration from CIS countries to Switzerland. The interpellant expressed concerns about an increase in asylum seekers due to economic instability and eased travel regulations in CIS nations, questioning the government's preventative measures, visa policies, and the potential classification of CIS countries as "safe countries." The government responded by outlining existing interdepartmental working groups, international studies on emigration potential, and diplomatic efforts to manage migration flows, emphasizing that while emigration readiness is lower than predicted, preparedness for larger movements remains. They also noted that the CIS countries are not currently considered stable enough to meet the criteria for "safe countries" for asylum purposes, and that existing visa requirements and border controls help manage entry numbers.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 22quinquies KUVG, Art. 118 Absatz, Art. 118 eines; Switzerland Immigration Concerns: CIS Countries and Asylum Seeker Potential: The interpellant expressed concerns about an increase in asylum seekers due to economic instability and eased travel regulations in CIS nations, questioning the government's preventative measures, visa policies, and the potential classification of CIS countries as "safe countries." The government responded by outlining existing interdepartmental working groups, international studies on emigration potential, and diplomatic efforts to manage migration flows, emphasizing that while emigration readiness is lower than predicted, preparedness for larger movements remains. They also noted that the CIS countries are not currently considered stable enough to meet the criteria for "safe countries" for asylum purposes, and that existing visa requirements and border controls help manage entry numbers.

Schlagwörter

KI-generiert
Migrations- und Asylpolitik Einreise Wirtschaftsmigration / Migration aus wirtschaftlichen Gründen Auswanderungsgefahr Grenzkontrolle sicherer Staat

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 22quinquies KUVG
Art. 118 Absatz
stärkten Zusammenarbeit zwischen den Staaten Ost-, Zentral- Selon l'article 118 de l'ordonnance réglant l'admission des
Art. 118 eines
stärkten Zusammenarbeit zwischen den Staaten Ost-, Zentral- Selon l'article 118 de l'ordonnance réglant l'admission des
KI-generiert

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Interpellation Stalder 1406 N 18 juin 1993

wiesen, dass die Patientinnen und Patienten einen Rückforde- #ST# 92.3533

rungsanspruch aus Vertrag gegenüber Leistungserbringern

geltend machen können, die einen über 1.50 Franken liegen- Interpellation Stalder

den Taxpunktwert verrechnet haben. Andere, weiterhin ange-

wendete Kampfmassnahmen (Verweigerung von Angaben, Mögliche Einwanderungswelle

welche die Kassen zur Leistungskontrolle benötigen, pau- aus GUS-Staaten in die Schweiz

schale Rechnungsstellung ohne Angabe von Taxpunktwerten Demandeurs d'asile de la CEI.

u. a.) führen zu Verzögerungen in der Kostenrückerstattung Afflux prévisible

durch die Kassen und betreffen somit auch die Patientinnen

und Patienten.

2. Im Kanton Bern gilt, gestützt auf den in Artikel 1 des dringli-

chen Bundesbeschlusses vom 9. Oktober 1992 verankerten

Tarifstopp, für den ambulanten Bereich im Jahre 1993 weiter- Wortlaut der Interpellation vom 14. Dezember 1992

hin ein Taxpunktwert von 1.50 Franken. Die Durchsetzung des Ab 1. Januar 1993 werden die Staaten der GUS beginnen, Rei-

Bundesbeschlusses hat auf dem vorgesehenen Rechtsweg sepässe an ihre Bürgerinnen/Bürger abzugeben. Das bedeu-

zu erfolgen; da es um eine Tarifauslegungsfrage geht, durch tet, dass sie ihre Grenzen für ihre Einwohnerschaft ganz allge-

Beschwerde an das kantonale Schiedsgericht, dessen Ent- mein zu öffnen beginnen. Wegen der wirtschaftlichen Lage ist

scheid allenfalls an das Eidgenössische Versicherungsgericht mit einer Auswanderungswelle aus diesen Ländern zu rech-

weitergezogen werden kann. Weder ist der Bundesrat für die nen. Neben dem Bedürfnis, andere Länder kennenzulernen,

Schlichtung dieses Streites zuständig (keine Tarifbeschwerde muss als Begleiterscheinung befürchtet werden, dass ein Teil

im Sinne von Artikel 22quinquies KUVG möglich), noch ste- dieser Reiselust dazu führen könnte, die GUS-Staaten endgül-

hen ihm Kompetenzen zu, die gegenüber den Aerzten eine tig zu verlassen und in einem westlichen Land um Asyl nach-

zwangsweise Durchsetzung von Amtes wegen erlauben zusuchen. Da die Einwohner der GUS-Staaten als nicht asyl-

würden. würdig, also nicht als an Leib und Leben bedroht eingestuft

3. Die Aerztegesellschaft des Kantons Bern befindet gemäss werden können, muss damit gerechnet werden, dass auch die

Vereinsstatuten über den Ausschluss eines Mitgliedes. Trotz Schweiz von einer neuen Welle von Asylsuchenden betroffen

Ausschluss aus der Aerztegesellschaft und allfälligem Verlust werden könnte.

des FMH-Titels ist dem betroffenen Arzt die weitere Ausübung Aus diesen Gründen möchte ich dem Bundesrat folgende Fra-

seiner Tätigkeit nicht verwehrt Lieber die Zulassung zur Be- gen stellen:

rufsausübung entscheiden die Kantone. Sie sind nach dem 1. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu treffen, um

Bundesgesetz vom 19. Dezember 1877 betreffend die Freizü- einer möglichen Einwanderungswelle von Asylbewerbern aus

gigkeit des Medizinalpersonals in der Schweizerischen Eidge- den GUS-Staaten vorzubeugen?

nossenschaft verpflichtet, einem Inhaber eines eidgenössi- 2. Sollte für die Bürgerinnen/Bürger der GUS-Staaten nicht

schen Arztdiplomes die freie Berufsausübung zu gestatten. eine Visumspflicht eingeführt werden?

Der Ausschluss aus der kantonalen oder schweizerischen 3. Kann die Schweiz die GUS-Staaten zu Safe-Country-Staa-

Standesorganisation berührt den Anspruch auf freie Berufs- ten erklären, um eine Asylflut im voraus zu verhindern?

ausübung nicht. Der Kanton Bern verleiht gestützt auf seine

Gesundheitsgesetzgebung eigenständige Spezialistentitel an Texte de l'interpellation du 14 décembre 1992

Nichtmitglieder der FMH oder an Mitglieder der FMH, die ei- A partir du 1 er janvier 1993, les pays de la CEI délivreront des

nen von der Standesorganisation unabhängigen Spezialisten- passeports à leurs ressortissants, ce qui reviendra à ouvrir les

titel wünschen. Beim Verlust des Spezialarzttitels FMH besteht frontières à ces personnes. Or, compte tenu de la situation

damit die rechtliche Möglichkeit, dass ein betroffener Arzt auf économique de ces pays, il faut s'attendre à des vagues d'émi-

diese Weise einen Spezialistentitel erwerben kann, allerdings gration massives. En effet, il est à craindre qu'une partie de ces

ohne den Zusatz FMH. Für den staatlichen Spezialistentitel nouveaux touristes, longtemps privés de voyages et avides de

verlangt der Kanton Bern eine mit den FMH-Bestimmungen découvrir les pays étrangers, ne décident finalement de quitter

vergleichbare Weiterbildung. Diese Weiterbildung ist durch définitivement leur pays d'origine pour demander l'asile en

den aberkannten Titel weiterhin nachgewiesen. Occident Etant donné que les ressortissants de la CEI ne ré-

Die Frage, ob die Drohung mit dem Entzug des FMH-Titels mit pondent pas aux exigences requises, puisque ni leur vie ni leur

dem Kartellgesetzvereinbar ist, wird zurzeit von der Schweize- intégrité corporelle ne sont en danger, la Suisse ne sera proba-

rischen Kartellkommission geprüft. blement pas épargnée par cet afflux de demandeurs d'asile.

4. Die Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz (SDK) hat C'est pourquoi je demande au Conseil fédéral de répondre

den Bund darum ersucht, die Weiterbildung gesetzlich zu re- aux questions suivantes:

geln. Demnächst wird eine Expertengruppe unter Einbezug al- 1. Quelles mesures préventives contre une possible vague

ler betroffenen Kreise die Vor- und Nachteile einer Bundesre- d'immigrants venus de la CEI le Conseil fédéral compte-t-il

gelung untersuchen und Lösungsvorschläge erarbeiten. Die

prendre?

Stellung der Standesorganisationen bei der Titelverleihung 2. Ne faudrait-il pas envisager d'introduire le visa obligatoire

wird dabei einen wichtigen Diskussionspunkt bilden. pour les ressortissants des pays de la CEI?

Im übrigen befasst sich die Schweizerische Kartellkommis- 3. La Suisse ne peut-elle pas reconnaître les pays de la CEI

sion in ihrer erwähnten Untersuchung auch mit diesem Punkt comme des «safe countries» afin de prévenir l'afflux de deman-

Bei Bedarf wird sie eine entsprechende Empfehlung gemäss deurs d'asile?

Artikel 25 des Kartellgesetzes an den Bundesrat richten.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Bischof, Borer Roland, Bor-

Erklärung des Interpellanten: teilweise befriedigt radori, Dreher, Jenni Peter, Keller Rudolf, Kern, Maspoli, Mo-

Déclaration de l'interpellateur: partiellement satisfait ser, Müller, Ruf, Scherrer Jürg, Scherrer Werner, Steffen (14)

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht

eine schriftliche Antwort.

18. Juni 1993 N 1407 Interpellation Keller Rudolf

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates #ST# 93.3075

vom 7. April 1993

Rapport écrit du Conseil fédéral Interpellation Keller Rudolf

du7avril1993

1./2. Der Bundesrat hat bereits im Februar 1991 eine interdé- PTT und Register

partementale Arbeitsgruppe für ausserordentliche Lagen im der Administrativmassnahmen des SVG

Flüchtlingsbereich eingesetzt. Diese hat den Handlungsspiel- PTT. Registre des mesures

raum für die Bewältigung grösserer Flüchtlingsströme sowohl

im Betreuungsbereich wie auch zur Verstärkung der Grenz-

administratives prévues par la LCR

kontrolle durch militärische Einheiten aufgezeigt und die vor-

sorglichen Massnahmen getroffen. Die personellen, organisa-

torischen und technischen Voraussetzungen zur Bewältigung

einer ausserordentlichen Lage sind damit geschaffen. Die

rechtlichen Grundlagen sind Gegenstand des Entwurfes des Wortlaut der Interpellation vom 4. März 1993

neuen Militärgesetzes. Laut Artikel 118 der Verordnung über die Zulassung von Per-

Im Auftrag der Schweiz hat die Internationale Organisation für sonen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr werden Meldun-

Migration (IOM) in der zweiten Hälfte des Jahres 1992 Erhe- gen über Verwarnungen, verkehrspsychologische Untersu-

bungen in verschiedenen Ländern Osteuropas durchgeführt, chungen, neue Führerprüfungen und die Teilnahme am Ver-

um Aufschluss über das Auswanderungspotential zu erhalten. kehrsunterricht in diversen Registern gespeichert. Die Kan-

Die Studie kommt zum Schluss, dass die Bereitschaft zur Aus- tone, das Bundesamt für Transporttruppen, die Zentralstelle

wanderung weit geringer ist als in den vergangenen Jahren Führerausweise, die Direktion Automobildienste und die PTT

bisweilen prognostiziert wurde. Dies bedeutet indessen nicht, erhalten solche Meldungen und führen entsprechende Regi-

dass es in Zukunft nicht zu grösseren Ost-West-Wanderungs- ster. Es ist nicht einzusehen, weshalb die PTT über die oben

bewegungen kommen kann, von denen auch die Schweiz be- aufgeführten Punkte zu informieren sind.

troffen würde. Vor diesem Hintergrund ist die Schweiz zusam- Fragen an den Bundesrat:

men mit anderen Aufnahmeländern und internationalen Orga- 1. Was für Meldungen werden konkret den PTT weitergege-

nisationen bestrebt, auf bilateraler und multilateraler Ebene ben und zu welchem Zweck?

verschiedenste Massnahmen zur besseren Steuerung von 2. Was haben die PTT mit diesen gemeldeten Personen zu

Wanderungsbewegungen zu treffen. tun?

Mitte Februar 1993 haben die zuständigen Minister aus 34 eu- 3. Wird hier völlig unnötig eine Art Fichensystem gegen «sün-

ropäischen Staaten in Budapest einen Empfehlungsentwurf dige» Automobilisten angelegt?

verabschiedet, der gemeinsame Massnahmen zur Bekämp- 4. Ist der Bundesrat bereit, Artikel 118 Absatz 3 VZV in dem

fung illegaler Wanderungsbewegungen auf den Gebieten der Sinne zu revidieren, dass die PTT solche Meldungen künftig

Schlepperbekämpfung, des Informationsaustausches, der nicht mehr erhalten? Bis wann wäre eine solche Anpassung

Grenzkontrollen, der Rückübernahmeübereinkommen und möglich?

der Verantwortlichkeit von Transportunternehmen vorsieht.

Diese gehen inhaltlich recht weit und sind Ausdruck einer ver- Texte de l'interpellation du 4 mars 1993

stärkten Zusammenarbeit zwischen den Staaten Ost-, Zentral- Selon l'article 118 de l'ordonnance réglant l'admission des

und Westeuropas. Zudem werden Projekte im Bereich der Mi- personnes et des véhicules à la circulation routière, les com-

grationsforschung und der Berufsbildung in den Reformstaa- munications concernant les avertissements, les examens ef-

ten Osteuropas unterstützt. Unter anderem soll ein Informa- fectués par un psychologue du trafic, les nouveaux examens

tionszentrum über Migrationsbewegungen aufgebaut wer- de conduite et la participation à un cours d'éducation routière

den. Informationsprogramme in Regionen mit einem grossen doivent être inscrits dans divers registres. Les cantons, l'Office

Migrationspotential sollen eine präventive Wirkung entfalten, fédéral des troupes de transport, le Service central des permis

indem den Auswanderungswilligen ein realistisches Bild über de conduire, la Direction des services des automobiles et les

die beschränkten Aufnahmemöglichkeiten in Westeuropa ver- PTT reçoivent ces communications et tiennent les registres

mittelt wird. correspondants. On ne comprend pas pourquoi les PTT reçoi-

Im vergangenen Jahr haben aus dem gesamten Gebiet der vent de telles informations.

ehemaligen Sowjetunion nur gerade 74 Personen ein Asylge- Voici les questions que j'adresse au Conseil fédéral:

such in der Schweiz eingereicht. Erfahrungen mit dem neuen 1. Quelles sont concrètement les communications qui sont

Reisegesetz in Russland bestehen noch nicht, da sich die Um- transmises aux PTT? A quelles fins le sont-elles?

setzung der Liberalisierung verzögert. Gemäss neuesten Mel- 2. A quel titre les PTT reçoivent-ils ces informations?

dungen werden Ausreisevisa noch mindestens bis im Früh- 3. Etablit-on un système de fiches totalement inutile pour ré-

jahr 1993 benötigt, wobei eine weitere Verzögerung nicht aus- pertorier les automobilistes «en faute»?

geschlossen werden kann. Die Gebühren für die Ausstellung 4. Le Conseil fédéral est-il disposé à réviser l'article 118

eines russischen Passes sind zudem hoch angesetzt Nach- alinéa 3 de l'ordonnance précitée afin que, à l'avenir, les PTT

dem überdies die Visumspflicht für Angehörige der GUS-Staa- ne reçoivent plus de telles informations? Dans quels délais

ten bereits besteht, ist die Kontrolle der Bundesbehörden über une telle modification est-elle envisageable?

die Anzahl der Einreisen in die Schweiz gewährleistet.

3. Jeder Erklärung des Bundesrates über die Verfolgungssi- Mitunterzeichner-Cosignataires'. Bischof, Borradori, Maspoli,

cherheit in einem Staate gehen eingehende Abklärungen über Ruf, Stalder, Steffen (6)

die tatsächlichen Verhältnisse bezüglich der Menschenrechts-

situation und der politischen Stabilität voraus. Die Demokratie Schriftliche Begründung - Développement par écrit

in den GUS-Staaten steckt in den Anfängen, und es gibt der- Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht

zeit zahlreiche, meist ethnisch motivierte Konflikte. Die Ent- eine schriftliche Antwort

wicklung ist zu ungewiss, als dass von stabilen, den Kriterien

des Bundesrates entsprechenden Verhältnissen gesprochen Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

werden könnte. vom 5. Mai 1993

Rapport écrit du Conseil fédéral

Erklärung des Interpellanten: teilweise befriedigt du 5 mai 1993

Déclaration de l'interpellateur: partiellement satisfait Der Bundesrat nimmt zu den einzelnen Fragen wie folgt Stel-

lung:

1. Das Bundesamt für Polizeiwesen führt über folgende ihm

nach Artikel 118 Absatz 1 VZV zu meldenden Massnahmen

ein Register (automatisiertes Datensystem Admas) und gibt

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Stalder Mögliche Einwanderungswelle aus GUS-Staaten in die Schweiz

Interpellation Stalder Demandeurs d'asile de la CEI. Afflux prévisible

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 92.3533

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 18.06.1993 - 08:00

Date

Data

Seite 1406-1407

Page

Pagina

Ref. No 20 022 907

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.

Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.

Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.