Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 92-3514 KI-generiert

Firefighter Social Equalization with Conscripts Denied

Geschäftsnummer VPB 92-3514
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The motion requested the social equalization of firefighters with conscripts in military and civil defense services by reforming legislation on military service substitution, loss of earnings compensation, and insurance. The government acknowledged the increasing duties of firefighters in national interest, particularly their role in crisis situations as outlined in new civil defense guidelines. However, the government opposed a full equalization, arguing it would disadvantage those in civil leadership and coordinated medical services, require a constitutional amendment due to cantonal responsibility for fire services, and could be addressed by studying the matter within a broader commission on general conscription.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 66 Abs. 1 LTF; Firefighter Social Equalization with Conscripts Denied: The government acknowledged the increasing duties of firefighters in national interest, particularly their role in crisis situations as outlined in new civil defense guidelines. However, the government opposed a full equalization, arguing it would disadvantage those in civil leadership and coordinated medical services, require a constitutional amendment due to cantonal responsibility for fire services, and could be addressed by studying the matter within a broader commission on general conscription.

Schlagwörter

KI-generiert
Wehrpflicht Sozialvorschriften Entschädigung für Dienstleistungen Feuerwehrpflichtersatz öffentlicher Dienst verfassungsmässige Rechtsgleichheit

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 66 Abs. 1 LTF

The dispositive orders the appellant to pay the costs of the proceedings, citing this article.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

19. März 1993 573 Motion Bischof

#ST# 92.3361 der Bund zuständig. Der Bereich der Feuerwehr liegt hinge-

gen grundsätzlich in der Zuständigkeit der Kantone. Diesen

Motion Seiler Hanspeter obliegt es somit, die rechtliche Stellung und den Einsatz der

Feuerwehrleute zu regeln. Auch für die Regelung der sozial-

Gleichstellung Feuerwehrleute rechtlichen Aspekte sind im wesentlichen die Kantone zu-

Armée, protection civile ständig.

et services du feu Im Zusammenhang mit dem neuen Zivilschutzleitbild stellt

sich aber in der Tat die Frage, ob die Feuerwehrleute in sozial-

rechtlicher Hinsicht nicht den Angehörigen der Armee und des

Zivilschutzes gleichgestellt werden könnten. Denn dieses Leit-

bild sieht ab 1995 nach der Mobilisierung der Armee und dem

Wortlaut der Motion vom S.September 1992 Aufgebot des Zivilschutzes den Einsatz der Feuerwehr vor,

während nach der gegenwärtigen Regelung in diesem Fall der

Der Bundesrat wird ersucht, die soziale Gleichstellung für Feu-

erwehrleute mit den Wehr- und Schutzdienstpflichtigen auf Zivilschutz die Aufgabe der Feuerwehr übernimmt

den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Reformen von Armee und Der Bundesrat ist bereit, diese Frage im Rahmen der Studien-

Zivilschutz hin durch entsprechende Revision der Gesetzge- kommission «Allgemeine Dienstpflicht» prüfen zu lassen. Da-

bung in den Bereichen bei wird jedoch auch zu beachten sein, dass eine Gleichstel-

- Militärpflichtersatz lung der Feuerwehrleute mit den Angehörigen der Armee und

- Erwerbsersatzordnung des Zivilschutzes mit einer Ungleichbehandlung zum Nachteil

- Versicherungsschutz von Personen verbunden wäre, die in zivilen Führungsstäben

vorzubereiten. Die Anpassung kann schrittweise erfolgen. und im koordinierten Sanitätsdienst eingesetzt werden. Von

den rund 140 000 Schutzdienstpflichtigen, die im Zuge der Re-

form 1995 für öffentliche Aufgaben zugunsten der Wirtschaft

Texte afe la motion du 3 septembre 1992 und ziviler Partner sowie der Armee freigestellt werden sollten,

Le Conseil fédéral est chargé de préparer la révision de la gehören bloss etwa 60 000 den Feuerwehren an. Zudem

législation touchant würde eine umfassende Gleichstellung voraussichtlich eine

- la taxe d'exemption du service militaire, Verfassungsrevision erfordern, weil der Bereich der Feuer-

- le régime des allocations pour perte de gain, wehr in der Zuständigkeit der Kantone liegt.

- les assurances, Im Rahmen der Erarbeitung des neuen Zivilschutzgesetzes

de manière à ce qu'au moment de l'entrée en vigueur des ré- wird geprüft, ob und wieweit die von der Schutzdienstleistung

formes relatives à l'armée et à la protection civile, l'égalité de Befreiten nicht auch vom Militärpflichtersatz befreit werden

traitement soit assurée, sur le plan social, entre les personnes sollten. Gemäss dem Entwurf zum neuen Militärgesetz sollen

astreintes au service du feu et celles astreintes au service mili- hauptberufliche Angehörige der öffentlichen Wehrdienste

taire ou à la protection civile. L'adaptation pourra se faire pro- dienstbefreit und vom Militärpflichtersatz befreit werden. Da-

gressivement. mit wären diese Personen, sofern sie diensttauglich sind, auch

vom Militärpflichtersatz befreit. Zu den beiden Entwürfen sind

Mitunterzeichner - Cosignataires: Binder, Bircher Peter, Bi- Vernehmlassungen im Gang. Eine bereinigte Lösung wird

schof, Blocher, Columberg, Daepp, Fehr, Fischer-Hägglin- nach dem Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens getrof-

gen, Hari, Keller Anton, Luder, Maurer, Müller, Neuenschwan- fen werden.

der, Rychen, Scherrer Werner, Schwab, Seiler Rolf, Steffen,

Zölch, Zwygart (21) Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Déclaration écrite du Conseil fédéral

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan-

Die Störfallverordnung, die auch den Feuerwehren spezielle deln.

Aufgaben zuordnet, wurde durch den Bundesrat am 1. April

1991 in Kraft gesetzt. Danach ist der Bund als Betreiber von Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat

Nationalstrassen und Eisenbahnen verpflichtet, die notwendi-

gen Einsatzkräfte für die Schadenabwehr und Schadenbe-

kämpfung zu gewährleisten. Diese Aufgaben hat der Bund

den Stützpunktfeuerwehren übertragen. Er entschädigt diese

pauschal für Einsätze auf Nationalstrassen.

Die Feuerwehren erfüllen damit immer häufiger Aufgaben im 92.3514

#ST#

nationalen Interesse. Diese anforderungsreichen Tätigkeiten

setzen einen entsprechend grösseren zeitlichen Aufwand für Motion Bischof

intensive Ausbildungs- und Uebungsdienste voraus. Die Schweiz

Gemäss den Leitbildern 95 für Armee bzw. Zivilschutz haben

die Feuerwehren auch im Kriegsfall die Brandbekämfung in einem wirtschaftlichen Europa

sicherzustellen. Damit übernehmen sie - richtigerweise - ei- La Suisse

nen wichtigen Teil öffentlicher Aufgaben, die bis jetzt Armee dans une économie européenne

und/oder Zivilschutz zugeordnet waren. Es wäre sehr stos-

send, wenn diese Feuerwehrleute gegenüber den Angehöri-

gen von Armee und Zivilschutz sozial wesentlich schlechter-

gestelltwürden.

Ohne soziale Gleichstellung wird der Feuerwehrdienst zuneh- Wortlaut der Motion vom 14. Dezember 1992

mend unattraktiver. Daraus entstünden Bestandesprobleme, Die Schweiz nimmt nicht an einem Europäischen Wirtschafts-

die die Erfüllung des Auftrags beeinträchtigen würden. Es liegt raum in der Form, wie am 6. Dezember zur Vorlage präsentiert,

also im Interesse der Sache, die soziale Gleichstellung durch teil. Das Abstimmungsergebnis zeigt, dass der Wunsch nach

Anpassung der Gesetzgebung vorzubereiten. der politischen Eigenständigkeit tief in unserem Lande verwur-

zelt ist.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Dennoch müssen der Arbeitsplatz und der Finanzplatz

vom 1. März 1993 Schweizerhalten und in naher Zukunft ausgebaut werden. Der

Rapport écrit du Conseil fédéral politische Dialog im Innern ist jetzt mehr denn je vonnöten.

du 1er mars 1993 Der zur Abstimmung gelangte EWR-Vertrag fand zu Recht

Für die Regelung der rechtlichen Stellung und der sozialen Si- keine Mehrheit vor dem Volk. Zentralismus war noch nie die

cherheit der Angehörigen der Armee und des Zivilschutzes ist Lösung, wirtschaftliche Probleme in den Griff zu kriegen.

Motion Bischof 574 N 19 mars 1993

Unsere Demokratie verlangt ein differenziertes Handeln. Han- den Finanzplatz Schweiz wären die Folge. Angesichts der

deln um der Problemlösung willen und nicht Handeln zu La- Haushaltperspektiven des Bundes und der Kantone kann eine

sten einer gewachsenen Geschichte. Eliminierung der Verrechnungssteuer infolge der damit ver-

Das heutige Europa und mithin die Schweiz brauchen Lösun- bundenen Einnahmenausfälle ebenfalls nicht in Frage kom-

gen im wirtschaftlichen Bereich und nicht eine neue Staaten- men.

ordnung. - Die Forderung nach einer Anpassung der Warenumsatz-

Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen zu er- steuer greift ins Leere. Der Bundesrat hat sich mit seiner Bot-

greifen bzw. Gesetzesänderungen vorzulegen: schaft zum Ersatz der Finanzordnung vom 18. Dezember

- Leitzinssenkung von etwa 1 bis 1,5 Prozent; 1991 zur Frage der Modernisierung der Umsatzsteuer ausge-

- Abschaffung der Verrechnungssteuer; sprochen. Das Geschäft befindet sich zurzeit in parlamentari-

- Anpassung der Warenumsatzsteuer; scher Beratung. Die zuständige Kommission des Nationalra-

- Kurs Schweizerfranken zu Deutscher Mark 1 zu 1 ; tes hat sich dabei für eine erneute Mehrwertsteuervorlage

- Oeffnung der Schweiz zum freien Warenverkehr (Abschaf- ausgesprochen.

fung von Zollhindernissen, Anpassung der schweizerischen - Der Bundesrat hält die verlangten geldpolitischen Massnah-

Gesetzgebung). men für unzweckmässig. Die Ziele des Motionärs lassen sich

nicht unabhängig voneinanderfestlegen. Wird nämlich ein be-

Texte de la motion du 14 décembre 1992 stimmtes Wechselkursziel angestrebt, so kann das Zinsniveau

La Suisse ne prendra pas part à un Espace économique euro- nicht mehr frei gewählt werden. Umgekehrt wäre die National-

péen sur le modèle de celui qui a été proposé le 6 décembre. bank zwar in der Lage, die kurzfristigen Zinssätze (und den

L'issue du scrutin montre en effet combien le désir d'autono- Lombardzinssatz) während einiger Zeit auf dem gewünschten

mie politique est profondément enraciné dans notre pays. Niveau zu fixieren. Sie könnte dann jedoch nicht auch noch

Cependant, la Suisse devra rester une place financière et den Wechselkurs steuern. Der geldpolitische Kurs der Natio-

continuer d'assurer des emplois, et dans un proche avenir il lui nalbank ist mittelfristig ausgerichtet und zielt darauf ab, das

faudra accroître ses capacités dans ces deux domaines. Plus Geldmengenwachstum so zu dosieren, dass annähernde

que jamais, le dialogue politique s'impose à l'intérieur du Preisstabilität erreicht wird.

pays. - Der Bundesrat ist bestrebt, Einschränkungen des freien Wa-

Il est dans l'ordre des choses que les accords sur l'EEE, sou- renverkehrs möglichst zu beseitigen oder mindestens zu mil-

mis au verdict du peuple, n'aient pas rallié la majorité des voix: dern. Mit seinen Beschlüssen über eine Wiederaufnahme von

le centralisme n'a encore jamais permis de maîtriser les pro- Teilen des Eurolex-Programmes sowie zur marktwirtschaftli-

blèmes économiques. chen Erneuerung sind entsprechende Massnahmen eingelei-

Notre démocratie exige une action différenciée; non pas une tet worden.

action qui tente de corriger le cours de l'histoire, mais une ac-

tion dont la finalité doit être de résoudre les problèmes. Schriftliche Erklärung des Bundesrates

C'est de solutions dans le domaine économique que l'Europe Déclaration écrite du Conseil fédéral

d'aujourd'hui, et avec elle la Suisse, ont besoin, plutôt que Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.

d'un nouvel ordre étatique.

Le Conseil fédéral est chargé de prendre les mesures, et le cas Abgelehnt - Rejeté

échéant, de proposer les modifications législatives suivantes:

- abaissement des taux directeurs de 1 à 1,5 pour cent en-

viron;

- suppression des impôts anticipés;

- adaptation des impôts sur le chiffre d'affaires;

- alignement du franc suisse sur le Deutsche Mark;

- ouverture de la Suisse à la libre circulation des marchan-

dises (suppression d'obstacles tarifaires, adaptation de la #ST# 92.3365

législation suisse).

Motion Bischof

Mitunterzeichner- Cosignataires: Maspoli, Stalder, Steffen (3) Produktedeklaration

beim Tierfutter

Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht Aliments pour animaux.

eine schriftliche Antwort. Etiquetage des produits

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 17. Februar 1993

Rapport écrit du Conseil fédéral

du 17 février 1993 Wortlaut der Motion vom 21. September 1992

Der Bundesrat hat sich gerade wegen den zu erwartenden po- Allergien, Nieren- und Leberschäden, missgebildete Welpen:

sitiven wirtschaftlichen Auswirkungen für einen EWR-Beitritt Viele Hundehalter machen Konservierungsmittel im Futter für

ausgesprochen. Erteilt jedoch die Auffassung des Motionärs, die Gesundheitsprobleme ihrer Tiere verantwortlich.

insoweit auch er der Meinung ist, dass die Schweiz unabhän- Hersteller von Tiernahrung mischen dem Futter konservie-

gig von der Integrationspolitik unseres Landes Massnahmen rende Substanzen bei. Nicht alle sind harmlos. So der Stoff

zur Stärkung beziehungsweise zur Revitalisierung unserer Ethoxyquin. Dieser Stoff ist in der menschlichen Nahrung ver-

Wirtschaft ergreifen muss. Der Bundesrat hat hierzu die not- boten. Dem Tierfutter darf man ihn beimischen. Ethoxyquin

wendigen Schritte eingeleitet Zu den einzelnen Anliegen des könnte schon längst durch andere, unproblematische Konser-

Motionärs nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung: vierungsmittel ersetzt werden.

- Die Forderung nach einer Abschaffung der Verrechnungs- Nun kann der Konsument aber oft nicht wissen, was es im Fut-

steuer, welche in erster Linie der vorschriftsgemässen Dekla- ter hat, da Deklarationen fehlen.

ration bei den direkten Steuern dient, ist abzulehnen. Bei Ver- Zwar existieren im Verband für Heimtiernahrung Richtlinien für

zicht auf diese Sicherungssteuer müssten andere Massnah- Herstellung und Vertrieb der Produkte. Käuferinnen und Käu-

men zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung getroffen wer- fern nützt dies allerdings nichts, denn die Firmen finden es

den. Im Vordergrund stünde eine Lockerung des Bankge- nicht für nötig, Konsumenten richtig zu informieren. Auch der

heimnisses. Im weiteren würde der Druck auf die Schweiz er- Bund tut nichts.

heblich wachsen, eine umfassende internationale Amtshilfe in Ich beauftrage daher den Bundesrat, klare Richtlinien für klare

Steuersachen zu leisten. Weitreichende Auswirkungen auf Deklarationen zu erarbeiten.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Bischof Die Schweiz in einem wirtschaftlichen Europa

Motion Bischof La Suisse dans une économie européenne

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 92.3514

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 19.03.1993 - 08:00

Date

Data

Seite 573-574

Page

Pagina

Ref. No 20 022 433

Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung.

Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale.

Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.