Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 92-3491 KI-generiert

Antifreeze in Cattle Feed Motion Rejected

Geschäftsnummer VPB 92-3491
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The motion proposed to prohibit the use of propylene glycol, an antifreeze substance, in cattle feed. The proponent argued that this substance is given to cows to help them maintain high milk production, but it is an unnatural and potentially harmful practice that penalizes mountain farmers who have adequate grazing land. The Federal Council, however, rejected the motion. It reasoned that propylene glycol is not harmful and is even approved for use in human food products in some cases. Furthermore, the Federal Council stated that prohibiting its use was not within its purview, as animal welfare enforcement is a cantonal responsibility. The motion was ultimately rejected by a vote of 29 to 21.

Legislator-Regeste

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Art. 66 al. 1 LTF; Antifreeze in Cattle Feed Motion Rejected: The proponent argued that this substance is given to cows to help them maintain high milk production, but it is an unnatural and potentially harmful practice that penalizes mountain farmers who have adequate grazing land. The Federal Council, however, rejected the motion. It reasoned that propylene glycol is not harmful and is even approved for use in human food products in some cases. Furthermore, the Federal Council stated that prohibiting its use was not within its purview, as animal welfare enforcement is a cantonal responsibility. The motion was ultimately rejected by a vote of 29 to 21.

Schlagwörter

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Beschränkungen unterliegende Stoffe Lebensmittelzusatzstoffe Futtermittel – Erzeugnisse und Hygiene wassergefährdende Flüssigkeit Berechtigte Gründe für die Nichtbenutzung Vollstreckung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 66 al. 1 LTF

This provision likely relates to the allocation of costs in the event of the motion being rejected or accepted, as it is common to cite cost regulations in the final orders.

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Volltext

29. September 1993 N 1685 Motion Bischof

Angesichts der Milliardenkosten zur Verwertung der Milch- lungsbedarf beim Bund. Ich bin mir auch bewusst, dass betref-

überschussproduktion liegt es doch auf der Hand, zuerst dort fend Tierhaltung in der Landwirtschaft grösstenteils keine

abzubauen, wo die Betriebsstruktur zur Milchviehhaltung gar Mängel auszumachen sind. Trotzdem gibt es einige wenige

nicht geeignet ist Das sind vor allem die vielen Talbetriebe, schwarze Schafe. Der Sinn und Zweck meines Vorstosses ist

welche ihren angebundenen Kühen vorschriftswidrig keinen vor allem ein präventiver und in zweiter Linie ein sanktionieren-

Auslauf und keinen Weidegang gewähren. der: ein präventiver Sinn, um Vorkommnisse zu verhindern,

Der Steuerzahler versteht nicht, weshalb solche Betriebe mit gewissermassen abschreckend zu wirken; ein sanktionieren-

staatlichen Subventionen zur Milchüberproduktion beitragen der Sinn, um Vorkommnisse zu bestrafen, und zwar mit einer

müssen. Ein Leben an der Kette stellt eine unverantwortliche Reduktion bzw. mit einer Streichung von Milchkontingenten.

Vergewaltigung der Tiere dar und verletzt die geltenden Tier- Das Problem ist beileibe kein neues. Es besteht, seitdem der

schutzvorschriften. Mensch das Tier als Haus- und Nutztier in seinen Dienst ge-

Auf der anderen Seite haben zahlreiche Bergbauern, welche stellt hat. Heute aber - das ist der Unterschied - sind wir Gott

über genügend Weideland verfügen, kein oder nur ein unge- sei Dank in dieser Beziehung etwas sensibler geworden.

nügendes Milchkontingent. Gemäss dem 7. Landwirtschafts- In diesem Sinne bitte ich Sie, der Motion zuzustimmen.

bericht des Bundesrates haben rund ein Drittel der Betriebe in

den Zonen II bis IVkein Milchkontingent! Abstimmung - Vote

Dem Dauerleiden angeketteter Tiere steht auf Seite der Tier- Für Ueberweisung der Motion 21 Stimmen

halter, denen das Milchkontingent gestrichen wird, schlimm- Dagegen 29 Stimmen

stenfalls nur gerade die Unbequemlichkeit eines Berufswech-

sels gegenüber. Gerade Talbetrieben stehen jedoch auch Al-

ternativen offen wie Ackerbau, Spezialkulturen, Tiermast, Di-

rektvermarktung oder Nebenerwerb. Besonders viele reiche

Ackerbau betriebe ackern den letzten Quadratmeter bis vor die #ST# 92.3491

Stalltüre und halten das Vieh dauernd oder vorwiegend im

Stall angebunden. Dieser unwürdigen Tierhaltung muss end- Motion Bischof

lich wirksam ein Riegel geschoben werden.

Herr Bundesrat Delamuraz hat gegenüber dem Verein gegen Frostschutz im Kuhstall

Tierfabriken (VgT) die Streichung des Milchkontingents bei Antigel dans les écuries

Nichteinhaltung der Tierschutzvorschriften als extreme Lö-

sung abgelehnt (Schreiben vom 16. August 1992). Er zieht es

vor, andere Mittel zur Durchsetzung der Vorschriften einzuset-

zen. Nachdem diese anderen Mittel jedoch nun schon seit

über zehn Jahren ihre Wirkung verfehlen, kann diese Antwort Wortlaut der Motion vom 7. Dezember 1992

nicht befriedigen. Eine repräsentative Meinungsumfrage hat Der Bundesrat wird ersucht, zusammen mit der FAG (Eidge-

zudem ergeben, dass eine überwiegende Mehrheit der Bevöl- nössischen Forschungsanstalt für viehwirtschaftliche Produk-

kerung eine Weidehaltung der Kühe einer Milchpreissenkung tion, Grangeneuve) gesetzliche Bestimmungen auszuarbei-

vorzieht. ten, damit das Frostschutzmittel Propylenglykol, das den Kü-

hen verabreicht wird, unterbunden respektive verboten wird.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 12. Mai 1993 Texte de la motion du 7 décembre 1992

Rapport écrit du Conseil fédéral Le Conseil fédéral est chargé d'élaborer conjointement avec la

du 12 mai 1993 FAG (station de recherches sur la production animale, Gran-

Die Motion will die Einhaltung eines Gesetzes (im vorliegen- geneuve) les dispositions légales qui permettront d'interdire

den Fall die gesetzlichen Tierschutzvorschriften) durch die An- l'utilisation du propylèneglycol, un antigel administré aux

wendung der in einem ändern Rechtsakt niedergelegten Re- vaches.

gelung (dem Milchwirtschaftsbeschluss) erzwingen. Ein sol-

ches Vorgehen stünde weder im Einklang mit den Prinzipien Mitunterzeichner - Cosignataires: Keller Rudolf, Sieber, Stal-

unserer Rechtsordnung noch entspräche es der Zielsetzung, der, Steffen, Weder Hansjürg (5)

welche der Einführung der Milchkontingentierung zugrunde

lag. Schon aus diesem Grunde ist die Motion abzulehnen. Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Im weitern kann der Vorschlag, ein Kontingent zu entziehen, Schweizer Hochleistungskühe werden mit dem Antigefriermit-

wenn Tierschutzvorschriften nicht eingehalten werden, keine tel Propylenglykol getränkt, damit sie gesund bleiben. In den

Alternative zu einer Senkung des Milchgrundpreises sein; landwirtschaftlichen Genossenschaften geht das Frostschutz-

eine solche ist im übrigen bereits vom Bundesrat beschlossen mittel Propylenglykol literweise über den Ladentisch. Bestim-

worden. Eine gezielte Kontingentskürzung im vorgeschlage- mungsort ist der Kuhmagen: Viele Kühe sind derart auf hohe

nen Sinne wäre kaum als Instrument der Mengensteuerung Milchleistung gezüchtet, dass sie nach der Geburt des ersten

verwendbar, da ihr Umfang vom individuellen Verhalten ein- Kalbes weniger Futter fressen, als für ihre übersteigerte Milch-

zelner Milchproduzenten abhinge und daher mit Unsicherheit produktion nötig wäre. Folge: Der Körper baut Fett ab, und es

behaftet wäre. Zudem ist der Vorschlag auch insofern nicht zur kommt rasch zu einer Entgleisung des Stoffwechsels. Milch

dauerhaften Mengensteuerung geeignet, als die entzogenen und Fleisch erhalten durch die dabei freigesetzten Abbaupro-

Kontingente wieder aufleben könnten, falls der einzelne Pro- dukte einen üblen Geruch. Propylenglykol kann diese Stoff-

duzent die ihm angelasteten Mängel behoben hätte. wechselstörungen verhindern.

Mit der Anwendung und Durchsetzung der Tierschutzbestim- Die Chemikalie verwandelt sich in der Kuh in Glukose und füllt

mungen sind die Kantone betraut. Der Bundesrat stellt fest, kurzfristig die Ernährungslücke. Während Frostschutz im

dass die kantonalen Behörden in den vergangenen Jahren Wein stets für einen Skandal sorgt, halten Fachleute ähnliche

ihre Anstrengungen zu deren Durchsetzung in der Regel deut- Substanzen im Kuhmagen für unbedenklich. Bedenklich ist je-

lich verstärkt haben. doch die Zucht von Kühen, die nur mit dem Frostschutzmittel

über die Runden kommen.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Déclaration écrite du Conseil fédéral Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. vom 12. Mai 1993

Rapport écrit du Conseil fédéral

Meier Samuel: Ich bin mir bewusst, dass Anwendung und du 12 mal 1993

Durchsetzung der Tierschutzvorschriften in der Kompetenz Die Zufuhr von Propylenglykol (1,2-Propandiol) dient in den

der Kantone liegen. Trotzdem sehe ich einen gewissen Hand- ersten Wochen der Laktation von Milchkühen dazu, das Ener-

Interpellation Strahm Rudolf 1686 N 29 septembre 1993

giemanko, das durch die Divergenz zwischen Futteraufnahme #ST# 92.3551

und Milchleistung entstehen kann, auszugleichen. Ein über-

mässiger Körperfettabbau, der für die Gesundheit der Kühe Interpellation Strahm Rudolf

und die Qualität der Milch sowie der daraus hergestellten Pro-

dukte negative Folgen haben könnte, wird verhindert. Die Senkung der Milchkontingente

Substanz wird im Körper der Tiere direkt und vollständig ver- oder des Milchpreises.

wertet Es entstehen weder in der Milch noch im Fleisch ir- Wirtschaftliche Auswirkungen

gendwelche Rückstände. Der Vorteil von 1,2-Propandiol ge- Réduction des contingents laitiers

genüber Kraftfutterkomponenten wie beispielsweise Getreide

liegt in der direkten Verfügbarkeit für den Stoffwechsel der ou baisse du prix du lait.

Kühe. Conséquences économiques

1,2-Propandiol ist, gemäss der Verordnung über die in Le-

bensmitteln zulässigen Zusatzstoffe, sogar in den folgenden

Lebensmitteln zugelassen: Konditorei- und Zuckerwaren

(ohne Gebäckanteil) sowie Wasser- und Fettglasuren. Die ma-

ximale Dosierung beträgt 10g/kg. Dies bedeutet, dass 1,2-Pro- Wortlaut der Interpellation vom 17. Dezember 1992

pandiol in Cremeschnitten und anderen Patisseriewaren Die Agrarpolitik des Bundes steht vor der Grundsatzfrage, ob

durch den Menschen direkt verzehrt wird, ohne dass dadurch in Zukunft der Milchpreis gesenkt oder besser die Milchkontin-

irgendwelche negative Folgen auftreten. gente zurückgenommen werden sollen. Nach einer Faust-

In der EG-Futtermittelgesetzgebung ist 1,2-Propandiol als regel bringt eine Verminderung der Milchkontingente

Zusatzstoff für Futtermittel für Nutz- und Heimtiere zugelas- um 2,5 Prozent für die Bundeskasse eine ungefähr gleiche

sen. Aus den erwähnten Gründen sehen wir für ein Verbot Entlastung und den Bauern weniger Einkommenseinbusse

von 1,2-Propandiol in der Fütterung von Milchkühen keinerlei als eine Milchpreissenkung um 5 Prozent.

Veranlassung. Wir bitten den Bundesrat, die folgenden Fragen aufgrund ei-

ner Begutachtung durch eine neutrale Stelle zu beantworten:

Schriftliche Erklärung des Bundesrates 1. Wie sind aufgrund einer realen Modellrechnung die Kosten

Déclaration écrite du Conseil fédéral der Alternativen (Opportunity costs)? Konkret: Wie sind die

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. Auswirkungen von Milchpreissenkungen und, alternativ, von

Milchkontingentrücknahmen

Bischof: Ich höre einige Leute lachen; ich sehe aber, dass es a auf die Bundeskasse?

diesmal nicht von seilen der Bauern kommt b. auf das landwirtschaftliche Einkommen?

Bei meiner Motion vom 7. Dezember 1992 habe ich den Bun- 2. Um wieviel müssen die Direktzahlungen an die Land-

desrat gebeten, zusammen mit der FAG, der Eidgenössischen wirtschaftsbetriebe erhöht werden, um eine Verminderung

Forschungsanstalt fürviehwirtschaftliche Produktion, gesetzli- von 100 Millionen Franken Subventionen zur Käse- und/oder

che Bestimmungen auszuarbeiten, damit das Frostschutzmit- Butterüberschussverwertung so zu kompensieren, dass das

tel Propylenglykol, das den Kühen verabreicht wird, verboten bäuerliche Nettoeinkommen (landwirtschaftliche Einkom-

wird. men) gleich bleibt?

Die Antwort des Bundesrates kann mich nicht beruhigen, im Bei diesen Berechnungen sollen sowohl die Verwertungsver-

Gegenteil: sie schockiert mich. Da das Antigefriermittel Propy- luste als auch die möglichen Mehreinnahmen durch die er-

lenglykol nicht nur den Kühen verabreicht wird, sondern sogar höhten Importabschöpfungen berücksichtigt werden.

in den Lebensmitteln vorhanden ist, bin ich in grosser Sorge

um die Allgemeingesundheit unseres Volkes. Obwohl be- Texte de l'interpellation du 17 décembre 1992

hauptet wird, dass die Verabreichung von Propylenglykol bei Dans le cadre de sa politique agricole, la Confédération doit

den Kühen in keiner Weise auf die Milch oder das Fleisch aujourd'hui choisir entre deux mesures: soit baisser les prix du

übertragen werden könne und auch die Zugabe in gewissen lait, soit réduire les contingents laitiers. En principe, lorsqu'on

Lebensmitteln - Cremeschnitten und anderen Patisseriewa- réduit les contingents laitiers de 2,5 pour cent, la diminution

ren - unbedenklich sei, bin ich der Ueberzeugung, man sollte de la charge du compte laitier est à peu près la même que

dies einmal gewissenhaft prüfen. lorsqu'on baisse le prix du lait de 5 pour cent; pour les pay-

Mich interessiert an und für sich nicht die lakonische Antwort sans en revanche, une telle réduction des contingents en-

des Bundesrates, dass dieser Zusatzstoff in der EG-Futtermit- traîne moins de pertes de revenus que la baisse du prix du lait.

telgesetzgebung zugelassen sei. Wie oft hörte man in den letz- Nous prions le Conseil fédéral de faire faire une expertise par

ten Jahren negative Beispiele im Bereich der Lebensmittel un organe neutre et, sur cette base, de répondre aux ques-

usw., die aus den EG-Staaten kamen! Ich denke da zum Bei- tions suivantes:

spiel an den Weinskandal in Italien und an Oesterreich - es ist 1. Sur la base d'un calcul en termes réels, quels sont les coûts

zwar noch nicht in der EG -, das wegen diesem Frostschutz in de chacune des variantes (opportunity costs)? En d'autres ter-

den Weinen arg kritisiert wurde. mes: quels sont les effets d'une baisse du prix du lait et ceux

Ich will damit einfach argumentieren, dass nicht alles, was in d'une réduction des contingents laitiers

den EG-Staaten oder überhaupt im Ausland zugelassen ist, a sur les caisses fédérales?

auch optimal für unser Land sein muss. Bei der Verabreichung b. sur le revenu agricole?

von Propylenglykol an Kühe liegt der einzige Vorteil gegen- 2. De combien faudrait-il augmenter les paiements directs

über Kraftfutterkomponenten in der direkten Verfügbarkeit für aux exploitations agricoles pour compenser une diminution

den Stoffwechsel der Kühe. Ein schwaches Argument! de 100 millions de francs des subventions pour la mise en va-

Da der Bundesrat keinerlei Absichten hegt, die Verabreichung leur des excédents de fromage et/ou de beurre, de façon que

dieses Giftstoffes zu unterbinden, da dieses Propylenglykol in le revenu agricole net reste le même?

der EG-Gesetzgebung verankert ist, und dementsprechend Dans ces calculs, il faut tenir compte des coûts de mise en va-

diesen Vorstoss ablehnt, sehe ich mich nun erst recht veran- leur et des recettes supplémentaires pouvant résulter de l'aug-

lasst, meinen Vorstoss aufrechtzuerhalten. mentation des prélèvements sur les importations.

Ich bitte Sie, diese Motion zu überweisen.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Bäumlin, Béguelin,

Abstimmung - Vote Bodenmann, Borei François, Brügger Cyrill, Carobbio, Cas-

Für Ueberweisung der Motion 24 Stimmen par-Hutter, Danuser, de Dardel, Eggenberger, Fankhauser,

Dagegen 22 Stimmen von Feiten, Goll, Hafner Ursula, Hämmerle, Herczog, Hu-

bacher, Jeanprêtre, Leemann, Leuenberger Ernst, Leuenber-

ger Moritz, Marti Werner, Mauch Ursula, Meyer Theo, Rech-

steiner, Ruffy, Steiger Hans, Tschäppät Alexander (29)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Bischof Frostschutz im Kuhstall

Motion Bischof Antigel dans les écuries

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 07

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 92.3491

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 29.09.1993 - 08:00

Date

Data

Seite 1685-1686

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Ref. No 20 023 179

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