Switzerland's Position on Rape as a War Crime and Asylum for Victims
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe Swiss Federal Council responded to an urgent interpellation concerning rape as a war crime in the former Yugoslavia. The Council affirmed that sexual violence constitutes a war crime under customary international law and the Geneva Conventions, and that they are working with a UN commission to establish an international criminal court. Regarding asylum, the Council confirmed that women who are victims of sexual violence as part of ethnic cleansing policies in Bosnia-Herzegovina meet the criteria for asylum under Swiss law. The response also detailed Switzerland's significant humanitarian aid efforts for the region, including financial contributions and the reception of refugees.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 147 berger, Art. 3 Asylgesetz, Art. 147 und Art. 11 Zusatzprotokoll [Genfer Konventionen; Switzerland's Position on Rape as a War Crime and Asylum for Victims: The Council affirmed that sexual violence constitutes a war crime under customary international law and the Geneva Conventions, and that they are working with a UN commission to establish an international criminal court. Regarding asylum, the Council confirmed that women who are victims of sexual violence as part of ethnic cleansing policies in Bosnia-Herzegovina meet the criteria for asylum under Swiss law. The response also detailed Switzerland's significant humanitarian aid efforts for the region, including financial contributions and the reception of refugees.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertUsed to grant asylum to women raped as part of ethnic cleansing policies in Bosnia-Herzegovina.
Cited as the legal basis for considering sexual violence as a war crime.
Volltext
17. Dezember 1992 N 2699 Krieg in Ex-Jugoslawien. Interpellationen
Meier Hans, Meier Samuel, Meyer Theo, Misteli, Mühlemann, Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
Nabholz, Philipona, Raggenbass, Rebeaud, Rechsteiner, Ro- zu den Vorstössen 92.3473 und92.3474
bert, Ruffy, Sandoz, Scheidegger, Schmid Peter, Schmied vom 14. Dezember 1992
Walter, Seiler Rolf, Stamm Judith, Steiger, Strahm Rudolf, Su- Rapport écrit du Conseil fédéral
ter, Theubet, Thür, Tschäppät Alexander, Tschopp, Wanner, concernant les interventions 92.3473 et 92.3474
Weder Hansjürg, Wiederkehr, Wittenwiler, Ziegler Jean, Zölch, du 14 décembre 1992
Züger, Zwygart (101) 1. Bei der Aufnahme von Kriegsopfern aus dem ehemaligen
Jugoslawien hat die Schweiz im internationalen Vergleich
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Ueberdurchschnittliches geleistet
Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht Zunächst ist festzustellen, dass sich insgesamt zurzeit rund
eine schriftliche Antwort 300 000 Menschen aus dem früheren Jugoslawien in unserem
Land befinden. Darunter sind über 70 000 Personen, deren
Aufenthalt unmittelbar als Kriegsfolge zu bezeichnen ist und
entsprechend unbürokratisch geregelt wurde. Daneben
#ST# 92.3474 nimmt die Schweiz im Rahmen von bereits beschlossenen
und teilweise noch in Ausführung begriffenen Sonderaktionen
Dringliche Interpellation Daepp rund 3500 Bürgerkriegsopfer auf, denen aus humanitären
Vergewaltigung als Kriegsverbrechen Gründen, ohne Rücksicht auf ihren Aufenthaltsstatus, der
(Ex-Jugoslawien) Nachzug ihrer Familienangehörigen bewilligt wird. Auch ohne
einen zusätzlichen Aufnahmebeschluss des Bundesrates wird
Interpellation urgente Daepp deshalb die Zahl der im Rahmen von Sonderaktionen aufge-
Le viol considère comme crime nommenen Bürgerkriegsopfer gegen 12000 steigen. In ab-
de guerre (ex-Yougoslavie) sehbarer Zeit wird der Familiennachzug abgeschlossen und
sein, und damit werden zahlreiche Unterbringungsplätze in
der Asylinfrastruktur belegt sein.
International hat die Schweiz bekanntlich auf einen dringen-
den Hilferuf des Uno-Hochkommissariats reagiert und ihre Be-
Wortlaut der Interpellation vom 1. Dezember 1992 reitschaft erklärt, 1500 ehemalige Insassen aus Internierungs-
Monate schon dauert der Krieg im ehemaligen Jugoslawien, lagern im Rahmen einer der erwähnten Sonderaktionen vor-
mit unverminderter Härte wird auch gegen die Zivilbevölke- übergehend aufzunehmen. Diese Aufnahmeaktion ist im
rung vorgegangen. Gange; dabei zeigte es sich, dass sich oft Menschen, die un-
In den Medien häufen sich in letzter Zeit Berichte über unfass- serer Hilfe am meisten bedürften, im Kriegsgebiet selbst befin-
bare und mit System ausgeführte Brutalitäten, denen Frauen den, was einen Transport sehr erschwert und teilweise verun-
ausgesetzt sind. möglicht. Der Bundesrat hat sich zudem an allen bisherigen
Die Massenvergewaltigungen und das bewusste Schwängern internationalen und europäischen Konferenzen für eine kon-
dieser Frauen als «ethnische Säuberungen» zu bezeichnen, zertierte Aufnahmeaktion von weiteren Bürgerkriegsopfern
ist reiner Zynismus. eingesetzt. Am Rande derTrevi-Konferenz vom 30. November
Ich frage den Bundesrat an: 1992 in London zeigten die Teilnehmerstaaten die Bereit-
Sind Sie bereit, diese sexuelle Gewalt als Kriegsverbrechen zu schaft, bei der Lösung des dringenden Problems der Kriegs-
verurteilen und sich mit allen zur Verfügung stehenden diplo- gefangenen Hand zu bieten. Eine direkte Quotenregelung
matischen und politischen Mitteln dafür einzusetzen, dass Ver- scheiterte jedoch am Widerstand der meisten europäischen
gewaltigung im Krieg zum Kriegsverbrechen erklärt wird und Staaten.
vor den Internationalen Gerichtshof gebracht wird? Der Bundesrat ist angesichts der eklatanten Not im ehemali-
gen Jugoslawien für weitere Hilfsbegehren - sei es vor Ort
Texte de l'interpellation du 1er décembre 1992 oder in Form einer Aufnahme schutzsuchender Menschen -
La guerre fait rage dans l'ex-Yougoslavie depuis de nombreux weiterhin offen.
mois et la population civile en subit les violences sans disconti- 2.1 (Da die Frage 2.1 in der Interpellation Haering Binder wört-
nuer. lich der Fragestellung in der Interpellation Daepp entspricht,
La presse a récemment rapporté à maintes reprises la manière gilt die folgende Antwort für beide Interpellationen.)
dont les femmes sont systématiquement soumises à d'in- In der Erklärung des Bundespräsidenten im Namen des Bun-
concevables actes de brutalité. desrates vor der Vereinigten Bundesversammlung am 9. De-
Qualifier les viols commis en masse et la fécondation intention- zember 1992 über die Verletzungen des humanitären Völker-
nelle de ces femmes d'«épurations ethniques» est d'un incom- rechts im Krieg auf dem Territorium des ehemaligen Jugosla-
mensurable cynisme. wien führte der Bundespräsident aus: «Ich möchte hier zudem
Je demande donc au Conseil fédéral s'il est disposé à ganz speziell das Verbrechen hervorheben, das gegen Frauen
condamner cette violence sexuelle au même titre qu'un crime begangen wird. Es handelt sich um systematische, bestiali-
de guerre et à recourir à tous les moyens possibles, notam- sche Vergewaltigungen. Dieser Krieg gegen die Frauen ist ein
ment sur les plans diplomatique et politique, pour que les viols Aspekt der ethnischen Säuberungen, welche wir nur aufs
en temps de guerre soient considérés comme des crimes de schärfste verurteilen können. Er erfüllt uns mit grösster Ab-
guerre et puissent, en tant que tels, être portés devant la Cour scheu.»
internationale de justice. Sexuelle Gewalt ist ein Kriegsverbrechen, dies in der Perspek-
tive sowohl des Gewohnheitsrechts als auch der 4. Genfer
Mitunterzeichner-Cosignataires: Aregger, Aubry, Bär, Baum- Konvention über den Schutz der Zivilbevölkerung (Art 147
berger, Bäumlin, Binder, Borer Roland, Borradori, Bortoluzzi, und Art. 11 Zusatzprotokoll). Zur Ahndung solcher Verbre-
Bühlmann, Danuser, Dormann, Dünki, Fankhauser, Fehr, chen wird, wiederum in der erwähnten Erklärung, folgendes
Fischer-Hägglingen, Frey Walter, Grossenbacher, Haering gesagt: «In der gegenwärtigen Ermangelung einer massiven
Binder, Hari, Jäggi Paul, Jenni Peter, Kühne, Leuenberger Intervention von aussen unterstützen wir heute eine andere
Ernst, Maspoli, Oehler, Robert, Ruckstuhl, Rutishauser, San- Form von Abschreckung. Ich meine damit die Abschreckung
doz, Schmied Walter, Seiler Hanspeter, Spoerry, Stamm Ju- durch die klare Feststellung der individuellen Verantwortlich-
dith, Stucky, Suter, Vetterli, Wick, Wittenwiler, Wyss William, keit eines jeden Täters für diese Kriegsverbrechen, diese Ver-
Zölch, Zwygart (42) brechen gegen die Menschlichkeit, diese konstanten Verlet-
zungen aller Menschenrechte. Der Bundesrat wird mit der
Schriftliche Begründung - Développement par écrit vom Generalsekretär der Uno eingesetzten Expertenkommis-
Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht sion eng zusammenarbeiten. Sie hat die Aufgabe, alle zur Ver-
eine schriftliche Antwort. fügung stehenden Informationen über Verletzungen des hu-
Guerre en ex-Yougoslavie. Interpellations 2700 N 17 décembre 1992
manitären Völkerrechts im ehemaligen Jugoslawien zu sam- unsäglichen Leiden, die dieser Krieg hervorgerufen hat; er ruft
meln und darzustellen. Dies soll in kurzer Zeit zur Schaffung auf zur humanitären Hilfe und hält klar fest, dass dies kein Reli-
eines internationalen Strafgerichtshofes führen, welcher die gionskrieg ist»
Verbrecher für ihre Taten zur Rechenschaft ziehen wird.» Weiter unterstützt die Schweiz direkt verschiedene Aktivitäten
2.2 Als Flüchtling im Sinne von Artikel 3 des Asylgesetzes gilt, von einheimischen Friedensgruppen in Serbien und in Kroa-
wer wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit tien.
zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner poli- 5. Der Sicherheitsrat der Uno hat am 12. Dezember beschlos-
tischen Anschauungen ernsthaften Nachteilen ausgesetzt ist sen, das Mandat der Unprofor auf Mazedonien auszuweiten
oder solche zu befürchten hat Als ernsthafte Nachteile gelten und dort ein Bataillon Uno-Truppen (Blauhelme, Militärbeob-
namentlich die Gefährdung von Leib, Leben oder Freiheit so- achter und Zivilpolizisten) zu stationieren. Damit soll eine ge-
wie Massnahmen, die einen unerträglichen psychischen wisse Präventionswirkung gegen ein Uebergreifen des Krie-
Druck bewirken. Frauenpezifischen Aspekten der Verfolgung ges auf Mazedonien und auch Kosovo erreicht werden.
wird sowohl bei der Durchführung der Asylverfahren als auch Die Prüfung weiterer schweizerischer Leistungen im Rahmen
bei der Auslegung des Flüchtlingsbegriffs besondere Auf- der gesamten Unprofor ist im Gange.
merksamkeit gewidmet
Spezifisch gegen Frauen gerichtete Verfolgungshandlungen
in Form von sexueller Gewalt werden vom Schutzbereich der
Flüchtlingskonvention und des Asylgesetzes erfasst, sofern
die übrigen für die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft #ST# 92.3307
ebenfalls notwendigen Kriterien gegeben sind. Dazu gehören
insbesondere die staatliche oder quasi-staatliche Verantwort- Interpellation Haller
lichkeit für die Duldung oder gar Förderung der rassistisch, re- Schaffung eines internationalen
ligiös oder politisch motivierten Uebergriffe. Frauen, die im
Kriegsverbrecher-Tribunals
Rahmen der ethnischen Säuberungspolitik in Bosnien-Herze-
gowina vergewaltigt werden, erfüllen die in Artikel 3 des Asyl- Tribunal international appelé
gesetzes genannten Kriterien und erhalten Asyl. In diesem à juger les criminels de guerre
Sinne entspricht die herrschende Praxis, insbesondere auch
gegenüber den in der Interpellation angesprochenen Verge-
waltigungsopfern, bereits heute der in der Interpellation vertre-
tenen Forderung.
3. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die mündliche An- Wortlaut der Interpellation vom 24. August 1992
frage von Nationalrat Walter Schmied kürzlich zu unterstrei- Durch den Krieg im ehemaligen Jugoslawien ist der Weltöf-
chen Gelegenheit hatte, bildet die humanitäre Hilfe vor Ort das fentlichkeit drastisch bewusst geworden, dass die organisierte
wesentliche Element unserer Aktivitäten zugunsten der Begehung von Kriegsverbrechen keineswegs der Vergangen-
Kriegsopfer. Insgesamt betragen die bisherigen schweizeri- heit angehört.
schen Leistungen auf diesem Gebiet rund 45 Millionen Fran- Am 1. Juli 1992 hat die Parlamentarische Versammlung des
ken; sie umfassen insbesondere die Herrichtung von winterfe- Europarates - durch ihre Ständige Kommission - eine Emp-
sten Unterkünften für 8000 bis 9000 Flüchtlinge in Kroatien, fehlung 1189 (1992) betreffend die Schaffung eines weltweiten
Slowenien und in Bosnien-Herzegowina sowie die finanzielle, Kriegsverbrecher-Tribunals verabschiedet
logistische und materielle Unterstützung des IKRK und des Der Bundesrat wird deshalb um Beantwortung der folgenden
UNHCR. So wird beispielsweise Mitte Dezember ein Konvoi Fragen gebeten:
von zwölf Lastwagen die Schweiz Richtung Belgrad verlassen, 1. Unterstützt der Bundesrat die Idee der Schaffung eines in-
um an der Versorgungskette nach Sarajewo teilzunehmen, die ternationalen Kriegsverbrecher-Tribunals?
das Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen von 2. Erachtet der Bundesrat die Einberufung einer internationa-
Serbien aus aufgebaut hat. Diese Aktion sowie die Aktion len diplomatischen Konferenz und die Erarbeitung einer spezi-
Flüchtlingsunterkünfte werden von einem Dutzend Speziali- ellen Konvention als gangbaren Weg?
sten des Schweizerischen Katastrophenhilfekorps durchge- 3. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die vorgängige Eini-
führt Im übrigen erhalten die inländischen Hilfswerke Caritas, gung über einen international gültigen, umfassenden straf-
Heks und das Schweizerische Rote Kreuzfür alle ihre Hilfspro- rechtlichen Kodex nicht nötig ist?
jekte in Ex-Jugoslawien weiterhin substantielle Hilfe. 4. Wird der Bundesrat dieses Vorgehen bei der Behandlung
Im Laufe des Jahres 1992 hat der Bundesrat zwei Nachtrags- der Empfehlung 1189 (1992) im Ministerkomitee des Europa-
kredite in der Gesamthöhe von 25 Millionen Franken zugun- rates unterstützen?
sten der Kriegsopfer gewährt, was zusammen mit den dem or- 5. Ist der Bundesrat bereit, zu einer internationalen diplomati-
dentlichen Budget entnommenen 20 Millionen Franken zum schen Konferenz fürdie Erarbeitung einer Konvention über die
erwähnten Total von 45 Millionen Franken führte. Es muss her- Schaffung eines Kriegsverbrecher-Tribunals in die Schweiz
vorgehoben werden, dass es sich beim Jugoslawienpro- einzuladen?
gramm der humanitären Hilfe um die bedeutendste vom Bund
je durchgeführte Aktion im Zeitraum eines Jahres und im Rah- Texfe de l'interpellation du 24 août 1992
men desselben Konflikts handelt Die bereitgestellten Mittel La guerre qui fait rage dans l'ex-Yougoslavie est là pour rappe-
reichen zur Finanzierung der laufenden bilateralen und multi- ler au monde entier que les crimes de guerre organisés n'ap-
lateralen Projekte bis Ende Jahr aus. Die Gewährung eines partiennent nullement au passé.
weiteren Nachtragskredits entspricht also keiner unmittelba- L'Assemblée parlementaire du Conseil de l'Europe a adopté
ren Dringlichkeit Sollten die humanitären Bedürfnisse jedoch le 1er juillet 1992, sur proposition de sa Commission perma-
weiter anwachsen und sollte sich das reguläre Budget 1993 nente, une recommandation visant à instituer un tribunal inter-
der humanitären Hilfe als klar ungenügend erweisen, könnte national appelé à juger les criminels de guerre (1189/1992).
ein Antrag auf einen neuen Nachtragskredit durch den Bun- Je pose donc les questions suivantes au Conseil fédéral:
desrat geprüft werden. 1. Approuve-t-il la proposition d'instituer un tribunal internatio-
4. In der Erklärung vom 9. Dezember vor der Vereinigten Bun- nal chargé de juger les criminels de guerre?
desversammlung erwähnte der Bundespräsident ein wichti- 2. Si oui, considère-t-il adéquat de convoquer à cet effet une
ges Beispiel der schweizerischen Bemühungen zur Unterstüt- conférence diplomatique internationale et d'élaborer une
zung der friedensfördernden Kräfte: «Vor zwei Wochen habe convention?
ich nur wenige Schritte von hier der Unterzeichnung eines Auf- 3. Est-il également d'avis qu'il n'est pas nécessaire d'élaborer
rufs beigewohnt, welcher durch die drei höchsten religiösen au préalable un code pénal de portée internationale?
Würdenträger Kroatiens, Bosnien-Herzegowinas und Serbi- 4. Défendra-t-il ce point de vue au sein du Comité des minis-
ens verfasst worden ist Dieser Aufruf verlangt das Ende der tres lorsque celui-ci traitera la recommandation 1189 (1992)?
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Dringliche Interpellation Daepp Vergewaltigung als Kriegsverbrechen (Ex-Jugoslawien)
Interpellation urgente Daepp Le viol considère comme crime de guerre (ex-Yougoslavie)
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1992
Année
Anno
Band VI
Volume
Volume
Session Wintersession
Session Session d'hiver
Sessione Sessione invernale
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 14
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3474
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 17.12.1992 - 15:00
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