Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 92-3474 KI-generiert

Switzerland's Position on Rape as a War Crime and Asylum for Victims

Geschäftsnummer VPB 92-3474
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Swiss Federal Council responded to an urgent interpellation concerning rape as a war crime in the former Yugoslavia. The Council affirmed that sexual violence constitutes a war crime under customary international law and the Geneva Conventions, and that they are working with a UN commission to establish an international criminal court. Regarding asylum, the Council confirmed that women who are victims of sexual violence as part of ethnic cleansing policies in Bosnia-Herzegovina meet the criteria for asylum under Swiss law. The response also detailed Switzerland's significant humanitarian aid efforts for the region, including financial contributions and the reception of refugees.

Legislator-Regeste

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Art. 147 berger, Art. 3 Asylgesetz, Art. 147 und Art. 11 Zusatzprotokoll [Genfer Konventionen; Switzerland's Position on Rape as a War Crime and Asylum for Victims: The Council affirmed that sexual violence constitutes a war crime under customary international law and the Geneva Conventions, and that they are working with a UN commission to establish an international criminal court. Regarding asylum, the Council confirmed that women who are victims of sexual violence as part of ethnic cleansing policies in Bosnia-Herzegovina meet the criteria for asylum under Swiss law. The response also detailed Switzerland's significant humanitarian aid efforts for the region, including financial contributions and the reception of refugees.

Schlagwörter

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Kriegsverbrechen Vergewaltigung Asylgesetz Opfer Internationale Politik internationale Abkommen

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 147 berger
Art. 3 Asylgesetz
Used to grant asylum to women raped as part of ethnic cleansing policies in Bosnia-Herzegovina.
Art. 147 und Art. 11 Zusatzprotokoll [Genfer Konventionen
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 3 Asylgesetz

Used to grant asylum to women raped as part of ethnic cleansing policies in Bosnia-Herzegovina.

Art. 147 und Art. 11 Zusatzprotokoll [Genfer Konventionen]

Cited as the legal basis for considering sexual violence as a war crime.

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Volltext

17. Dezember 1992 N 2699 Krieg in Ex-Jugoslawien. Interpellationen

Meier Hans, Meier Samuel, Meyer Theo, Misteli, Mühlemann, Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Nabholz, Philipona, Raggenbass, Rebeaud, Rechsteiner, Ro- zu den Vorstössen 92.3473 und92.3474

bert, Ruffy, Sandoz, Scheidegger, Schmid Peter, Schmied vom 14. Dezember 1992

Walter, Seiler Rolf, Stamm Judith, Steiger, Strahm Rudolf, Su- Rapport écrit du Conseil fédéral

ter, Theubet, Thür, Tschäppät Alexander, Tschopp, Wanner, concernant les interventions 92.3473 et 92.3474

Weder Hansjürg, Wiederkehr, Wittenwiler, Ziegler Jean, Zölch, du 14 décembre 1992

Züger, Zwygart (101) 1. Bei der Aufnahme von Kriegsopfern aus dem ehemaligen

Jugoslawien hat die Schweiz im internationalen Vergleich

Schriftliche Begründung - Développement par écrit Ueberdurchschnittliches geleistet

Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht Zunächst ist festzustellen, dass sich insgesamt zurzeit rund

eine schriftliche Antwort 300 000 Menschen aus dem früheren Jugoslawien in unserem

Land befinden. Darunter sind über 70 000 Personen, deren

Aufenthalt unmittelbar als Kriegsfolge zu bezeichnen ist und

entsprechend unbürokratisch geregelt wurde. Daneben

#ST# 92.3474 nimmt die Schweiz im Rahmen von bereits beschlossenen

und teilweise noch in Ausführung begriffenen Sonderaktionen

Dringliche Interpellation Daepp rund 3500 Bürgerkriegsopfer auf, denen aus humanitären

Vergewaltigung als Kriegsverbrechen Gründen, ohne Rücksicht auf ihren Aufenthaltsstatus, der

(Ex-Jugoslawien) Nachzug ihrer Familienangehörigen bewilligt wird. Auch ohne

einen zusätzlichen Aufnahmebeschluss des Bundesrates wird

Interpellation urgente Daepp deshalb die Zahl der im Rahmen von Sonderaktionen aufge-

Le viol considère comme crime nommenen Bürgerkriegsopfer gegen 12000 steigen. In ab-

de guerre (ex-Yougoslavie) sehbarer Zeit wird der Familiennachzug abgeschlossen und

sein, und damit werden zahlreiche Unterbringungsplätze in

der Asylinfrastruktur belegt sein.

International hat die Schweiz bekanntlich auf einen dringen-

den Hilferuf des Uno-Hochkommissariats reagiert und ihre Be-

Wortlaut der Interpellation vom 1. Dezember 1992 reitschaft erklärt, 1500 ehemalige Insassen aus Internierungs-

Monate schon dauert der Krieg im ehemaligen Jugoslawien, lagern im Rahmen einer der erwähnten Sonderaktionen vor-

mit unverminderter Härte wird auch gegen die Zivilbevölke- übergehend aufzunehmen. Diese Aufnahmeaktion ist im

rung vorgegangen. Gange; dabei zeigte es sich, dass sich oft Menschen, die un-

In den Medien häufen sich in letzter Zeit Berichte über unfass- serer Hilfe am meisten bedürften, im Kriegsgebiet selbst befin-

bare und mit System ausgeführte Brutalitäten, denen Frauen den, was einen Transport sehr erschwert und teilweise verun-

ausgesetzt sind. möglicht. Der Bundesrat hat sich zudem an allen bisherigen

Die Massenvergewaltigungen und das bewusste Schwängern internationalen und europäischen Konferenzen für eine kon-

dieser Frauen als «ethnische Säuberungen» zu bezeichnen, zertierte Aufnahmeaktion von weiteren Bürgerkriegsopfern

ist reiner Zynismus. eingesetzt. Am Rande derTrevi-Konferenz vom 30. November

Ich frage den Bundesrat an: 1992 in London zeigten die Teilnehmerstaaten die Bereit-

Sind Sie bereit, diese sexuelle Gewalt als Kriegsverbrechen zu schaft, bei der Lösung des dringenden Problems der Kriegs-

verurteilen und sich mit allen zur Verfügung stehenden diplo- gefangenen Hand zu bieten. Eine direkte Quotenregelung

matischen und politischen Mitteln dafür einzusetzen, dass Ver- scheiterte jedoch am Widerstand der meisten europäischen

gewaltigung im Krieg zum Kriegsverbrechen erklärt wird und Staaten.

vor den Internationalen Gerichtshof gebracht wird? Der Bundesrat ist angesichts der eklatanten Not im ehemali-

gen Jugoslawien für weitere Hilfsbegehren - sei es vor Ort

Texte de l'interpellation du 1er décembre 1992 oder in Form einer Aufnahme schutzsuchender Menschen -

La guerre fait rage dans l'ex-Yougoslavie depuis de nombreux weiterhin offen.

mois et la population civile en subit les violences sans disconti- 2.1 (Da die Frage 2.1 in der Interpellation Haering Binder wört-

nuer. lich der Fragestellung in der Interpellation Daepp entspricht,

La presse a récemment rapporté à maintes reprises la manière gilt die folgende Antwort für beide Interpellationen.)

dont les femmes sont systématiquement soumises à d'in- In der Erklärung des Bundespräsidenten im Namen des Bun-

concevables actes de brutalité. desrates vor der Vereinigten Bundesversammlung am 9. De-

Qualifier les viols commis en masse et la fécondation intention- zember 1992 über die Verletzungen des humanitären Völker-

nelle de ces femmes d'«épurations ethniques» est d'un incom- rechts im Krieg auf dem Territorium des ehemaligen Jugosla-

mensurable cynisme. wien führte der Bundespräsident aus: «Ich möchte hier zudem

Je demande donc au Conseil fédéral s'il est disposé à ganz speziell das Verbrechen hervorheben, das gegen Frauen

condamner cette violence sexuelle au même titre qu'un crime begangen wird. Es handelt sich um systematische, bestiali-

de guerre et à recourir à tous les moyens possibles, notam- sche Vergewaltigungen. Dieser Krieg gegen die Frauen ist ein

ment sur les plans diplomatique et politique, pour que les viols Aspekt der ethnischen Säuberungen, welche wir nur aufs

en temps de guerre soient considérés comme des crimes de schärfste verurteilen können. Er erfüllt uns mit grösster Ab-

guerre et puissent, en tant que tels, être portés devant la Cour scheu.»

internationale de justice. Sexuelle Gewalt ist ein Kriegsverbrechen, dies in der Perspek-

tive sowohl des Gewohnheitsrechts als auch der 4. Genfer

Mitunterzeichner-Cosignataires: Aregger, Aubry, Bär, Baum- Konvention über den Schutz der Zivilbevölkerung (Art 147

berger, Bäumlin, Binder, Borer Roland, Borradori, Bortoluzzi, und Art. 11 Zusatzprotokoll). Zur Ahndung solcher Verbre-

Bühlmann, Danuser, Dormann, Dünki, Fankhauser, Fehr, chen wird, wiederum in der erwähnten Erklärung, folgendes

Fischer-Hägglingen, Frey Walter, Grossenbacher, Haering gesagt: «In der gegenwärtigen Ermangelung einer massiven

Binder, Hari, Jäggi Paul, Jenni Peter, Kühne, Leuenberger Intervention von aussen unterstützen wir heute eine andere

Ernst, Maspoli, Oehler, Robert, Ruckstuhl, Rutishauser, San- Form von Abschreckung. Ich meine damit die Abschreckung

doz, Schmied Walter, Seiler Hanspeter, Spoerry, Stamm Ju- durch die klare Feststellung der individuellen Verantwortlich-

dith, Stucky, Suter, Vetterli, Wick, Wittenwiler, Wyss William, keit eines jeden Täters für diese Kriegsverbrechen, diese Ver-

Zölch, Zwygart (42) brechen gegen die Menschlichkeit, diese konstanten Verlet-

zungen aller Menschenrechte. Der Bundesrat wird mit der

Schriftliche Begründung - Développement par écrit vom Generalsekretär der Uno eingesetzten Expertenkommis-

Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht sion eng zusammenarbeiten. Sie hat die Aufgabe, alle zur Ver-

eine schriftliche Antwort. fügung stehenden Informationen über Verletzungen des hu-

Guerre en ex-Yougoslavie. Interpellations 2700 N 17 décembre 1992

manitären Völkerrechts im ehemaligen Jugoslawien zu sam- unsäglichen Leiden, die dieser Krieg hervorgerufen hat; er ruft

meln und darzustellen. Dies soll in kurzer Zeit zur Schaffung auf zur humanitären Hilfe und hält klar fest, dass dies kein Reli-

eines internationalen Strafgerichtshofes führen, welcher die gionskrieg ist»

Verbrecher für ihre Taten zur Rechenschaft ziehen wird.» Weiter unterstützt die Schweiz direkt verschiedene Aktivitäten

2.2 Als Flüchtling im Sinne von Artikel 3 des Asylgesetzes gilt, von einheimischen Friedensgruppen in Serbien und in Kroa-

wer wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit tien.

zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner poli- 5. Der Sicherheitsrat der Uno hat am 12. Dezember beschlos-

tischen Anschauungen ernsthaften Nachteilen ausgesetzt ist sen, das Mandat der Unprofor auf Mazedonien auszuweiten

oder solche zu befürchten hat Als ernsthafte Nachteile gelten und dort ein Bataillon Uno-Truppen (Blauhelme, Militärbeob-

namentlich die Gefährdung von Leib, Leben oder Freiheit so- achter und Zivilpolizisten) zu stationieren. Damit soll eine ge-

wie Massnahmen, die einen unerträglichen psychischen wisse Präventionswirkung gegen ein Uebergreifen des Krie-

Druck bewirken. Frauenpezifischen Aspekten der Verfolgung ges auf Mazedonien und auch Kosovo erreicht werden.

wird sowohl bei der Durchführung der Asylverfahren als auch Die Prüfung weiterer schweizerischer Leistungen im Rahmen

bei der Auslegung des Flüchtlingsbegriffs besondere Auf- der gesamten Unprofor ist im Gange.

merksamkeit gewidmet

Spezifisch gegen Frauen gerichtete Verfolgungshandlungen

in Form von sexueller Gewalt werden vom Schutzbereich der

Flüchtlingskonvention und des Asylgesetzes erfasst, sofern

die übrigen für die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft #ST# 92.3307

ebenfalls notwendigen Kriterien gegeben sind. Dazu gehören

insbesondere die staatliche oder quasi-staatliche Verantwort- Interpellation Haller

lichkeit für die Duldung oder gar Förderung der rassistisch, re- Schaffung eines internationalen

ligiös oder politisch motivierten Uebergriffe. Frauen, die im

Kriegsverbrecher-Tribunals

Rahmen der ethnischen Säuberungspolitik in Bosnien-Herze-

gowina vergewaltigt werden, erfüllen die in Artikel 3 des Asyl- Tribunal international appelé

gesetzes genannten Kriterien und erhalten Asyl. In diesem à juger les criminels de guerre

Sinne entspricht die herrschende Praxis, insbesondere auch

gegenüber den in der Interpellation angesprochenen Verge-

waltigungsopfern, bereits heute der in der Interpellation vertre-

tenen Forderung.

3. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die mündliche An- Wortlaut der Interpellation vom 24. August 1992

frage von Nationalrat Walter Schmied kürzlich zu unterstrei- Durch den Krieg im ehemaligen Jugoslawien ist der Weltöf-

chen Gelegenheit hatte, bildet die humanitäre Hilfe vor Ort das fentlichkeit drastisch bewusst geworden, dass die organisierte

wesentliche Element unserer Aktivitäten zugunsten der Begehung von Kriegsverbrechen keineswegs der Vergangen-

Kriegsopfer. Insgesamt betragen die bisherigen schweizeri- heit angehört.

schen Leistungen auf diesem Gebiet rund 45 Millionen Fran- Am 1. Juli 1992 hat die Parlamentarische Versammlung des

ken; sie umfassen insbesondere die Herrichtung von winterfe- Europarates - durch ihre Ständige Kommission - eine Emp-

sten Unterkünften für 8000 bis 9000 Flüchtlinge in Kroatien, fehlung 1189 (1992) betreffend die Schaffung eines weltweiten

Slowenien und in Bosnien-Herzegowina sowie die finanzielle, Kriegsverbrecher-Tribunals verabschiedet

logistische und materielle Unterstützung des IKRK und des Der Bundesrat wird deshalb um Beantwortung der folgenden

UNHCR. So wird beispielsweise Mitte Dezember ein Konvoi Fragen gebeten:

von zwölf Lastwagen die Schweiz Richtung Belgrad verlassen, 1. Unterstützt der Bundesrat die Idee der Schaffung eines in-

um an der Versorgungskette nach Sarajewo teilzunehmen, die ternationalen Kriegsverbrecher-Tribunals?

das Flüchtlingshochkommissariat der Vereinten Nationen von 2. Erachtet der Bundesrat die Einberufung einer internationa-

Serbien aus aufgebaut hat. Diese Aktion sowie die Aktion len diplomatischen Konferenz und die Erarbeitung einer spezi-

Flüchtlingsunterkünfte werden von einem Dutzend Speziali- ellen Konvention als gangbaren Weg?

sten des Schweizerischen Katastrophenhilfekorps durchge- 3. Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die vorgängige Eini-

führt Im übrigen erhalten die inländischen Hilfswerke Caritas, gung über einen international gültigen, umfassenden straf-

Heks und das Schweizerische Rote Kreuzfür alle ihre Hilfspro- rechtlichen Kodex nicht nötig ist?

jekte in Ex-Jugoslawien weiterhin substantielle Hilfe. 4. Wird der Bundesrat dieses Vorgehen bei der Behandlung

Im Laufe des Jahres 1992 hat der Bundesrat zwei Nachtrags- der Empfehlung 1189 (1992) im Ministerkomitee des Europa-

kredite in der Gesamthöhe von 25 Millionen Franken zugun- rates unterstützen?

sten der Kriegsopfer gewährt, was zusammen mit den dem or- 5. Ist der Bundesrat bereit, zu einer internationalen diplomati-

dentlichen Budget entnommenen 20 Millionen Franken zum schen Konferenz fürdie Erarbeitung einer Konvention über die

erwähnten Total von 45 Millionen Franken führte. Es muss her- Schaffung eines Kriegsverbrecher-Tribunals in die Schweiz

vorgehoben werden, dass es sich beim Jugoslawienpro- einzuladen?

gramm der humanitären Hilfe um die bedeutendste vom Bund

je durchgeführte Aktion im Zeitraum eines Jahres und im Rah- Texfe de l'interpellation du 24 août 1992

men desselben Konflikts handelt Die bereitgestellten Mittel La guerre qui fait rage dans l'ex-Yougoslavie est là pour rappe-

reichen zur Finanzierung der laufenden bilateralen und multi- ler au monde entier que les crimes de guerre organisés n'ap-

lateralen Projekte bis Ende Jahr aus. Die Gewährung eines partiennent nullement au passé.

weiteren Nachtragskredits entspricht also keiner unmittelba- L'Assemblée parlementaire du Conseil de l'Europe a adopté

ren Dringlichkeit Sollten die humanitären Bedürfnisse jedoch le 1er juillet 1992, sur proposition de sa Commission perma-

weiter anwachsen und sollte sich das reguläre Budget 1993 nente, une recommandation visant à instituer un tribunal inter-

der humanitären Hilfe als klar ungenügend erweisen, könnte national appelé à juger les criminels de guerre (1189/1992).

ein Antrag auf einen neuen Nachtragskredit durch den Bun- Je pose donc les questions suivantes au Conseil fédéral:

desrat geprüft werden. 1. Approuve-t-il la proposition d'instituer un tribunal internatio-

4. In der Erklärung vom 9. Dezember vor der Vereinigten Bun- nal chargé de juger les criminels de guerre?

desversammlung erwähnte der Bundespräsident ein wichti- 2. Si oui, considère-t-il adéquat de convoquer à cet effet une

ges Beispiel der schweizerischen Bemühungen zur Unterstüt- conférence diplomatique internationale et d'élaborer une

zung der friedensfördernden Kräfte: «Vor zwei Wochen habe convention?

ich nur wenige Schritte von hier der Unterzeichnung eines Auf- 3. Est-il également d'avis qu'il n'est pas nécessaire d'élaborer

rufs beigewohnt, welcher durch die drei höchsten religiösen au préalable un code pénal de portée internationale?

Würdenträger Kroatiens, Bosnien-Herzegowinas und Serbi- 4. Défendra-t-il ce point de vue au sein du Comité des minis-

ens verfasst worden ist Dieser Aufruf verlangt das Ende der tres lorsque celui-ci traitera la recommandation 1189 (1992)?

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Dringliche Interpellation Daepp Vergewaltigung als Kriegsverbrechen (Ex-Jugoslawien)

Interpellation urgente Daepp Le viol considère comme crime de guerre (ex-Yougoslavie)

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1992

Année

Anno

Band VI

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 14

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 92.3474

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 17.12.1992 - 15:00

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Data

Seite 2699-2700

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Ref. No 20 022 087

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