Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 92-3440 KI-generiert

Federal Council Revises National Wage Survey System

Geschäftsnummer VPB 92-3440
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The federal council is revising the national wage survey system, moving from an annual October survey to a biennial structure. This change incorporates new data collection methods, including the use of accident insurance data for wage development and a comprehensive survey for wage levels and structure, while also introducing a biennial labor cost survey. The council justifies these changes by stating that the previous October survey, based on 1977 methodology, failed to account for economic and social developments. The revised system aims to provide more accurate and relevant data for economic and social policy, with the new wage structure survey planned for October 1994.

Legislator-Regeste

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Art. 17 al. 3 LACI, Art. 30 al. premier let d LACI; Federal Council Revises National Wage Survey System: toutes les années au mois d'octobre s'est révélée un instru- den Löhnen des privaten und des öffentlichen Sektors.

Schlagwörter

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Wirtschaftsstruktur Lohnkosten Wirtschaftsplanung Neuberechnung des Lohns Wirtschafts- und Sozialentwicklung arbeitsmarktliche Massnahme

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Volltext

19. März 1993 N 609 Interpellation Gysin

7. Le droit en vigueur permet à l'autorité cantonale de contrain- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

dre un assuré à suivre un cours en vue d'une reconversion ou Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht

d'un perfectionnement (art. 17 al. 3 LACI). Dans ce cas, elle eine schriftliche Antwort.

est tenue de prendre en considération de manière appropriée,

outre la situation du marché de l'emploi, les aptitudes et les in- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

clinations de l'assuré. La réglementation actuelle offre à l'auto- vom 3. Februar 1993

rité la possibilité de prendre des sanctions contre l'assuré qui Rapport écrit du Conseil fédéral

refuse de suivre un cours (art 30 al. premier let d LACI: sus- du 3 février 1993

pension du droit aux prestations). Par ailleurs, elle tient dû- Die heutige Oktoberlohnerhebung basiert auf einer methodi-

ment compte de la situation personnelle de l'assuré. schen Grundlage aus dem Jahre 1977. Seit damals wurden

keine nennenswerten Aenderungen mehr vorgenommen.

Erklärung der Interpellanten: befriedigt Folglich bleiben die ökonomische, technische und soziale

Déclaration des interpellateurs: satisfaits Entwicklung der letzten 15 Jahre bei der Oktoberlohnerhe-

bung konzeptionell unberücksichtigt Es verwundert deshalb

nicht, dass diese Statistik den heutigen Anforderungen bezüg-

lich Aussagegehalt nicht mehr zu genügen vermag. Zahlrei-

che wichtige wirtschafts- und sozialpolitische Fragestellungen

im Bereich der Löhne bleiben heute mangels geeigneter Da-

#ST# 92.3440 ten unbeantwortet.

Der Bundesrat beauftragte deshalb im September 1985 das

Interpellation Gysin Biga mit der Revision des lohnstatistischen Gesamtsystems.

Dieses System sieht nun je separate Erhebungsinstrumente

Lohnerhebung des Bundes vor für die Darstellung der Lohnentwicklung, für eine umfas-

Enquête fédérale sur les salaires sende Statistik bezüglich Niveau und Struktur der Löhne und

für eine neue Statistik der Arbeitskosten. Es wird damit die Ver-

pflichtungen aus dem Uebereinkommen Nr. 160 der ILO erfül-

len. Das neue System beinhaltet drei Komponenten:

1. Die Lohnentwicklung (der Lohnindex)

Wortlaut der Interpellation vom 9. Oktober 1992 Die Lohnenentwicklung (der Lohnindex) soll inskünftig nicht

Die alljährliche Oktoberlohnerhebung des Bundes hat sich be- mehr anhand der Oktoberlohnerhebung errechnet werden,

währt und dient den Bedürfnissen der Praxis. Die wenigen sondern aufgrund der Daten verunfallter Arbeitnehmer. Dies

Sparten, die sie noch nicht erfasst, können im Rahmen des ist möglich geworden, nachdem das Versicherungsobligato-

heutigen Systems einbezogen werden. rium ab 1. Januar 1984 eine Ausdehnung des Versicherten-

Gemäss einer Mitteilung aus der Bundesverwaltung ist ge- kreises auf alle Arbeitnehmer mit sich brachte. Dadurch

plant, die Lohnerhebung total zu verändern. Sie würde unge- konnte die Unfallohnstatistik entscheidend verbessert wer-

mein kompliziert und wohl auch viel aufwendiger, für Verwal- den. Heute vermag sie zuverlässige Indexwerte zur Lohnent-

tung und Betriebe. Offenbar im Blick auf einen grossen Mehr- wicklung bereitzustellen. Die Auswertungen aufgrund der Da-

aufwand soll sie nur noch alle zwei Jahre durchgeführt wer- ten verunfallter Arbeitnehmer erfolgen jährlich. Sie liefern Er-

den. Ich frage den Bundesrat an: gebnisse zur Lohnentwicklung - gegliedert nach den wichtig-

1. Ist es sinnvoll, eine praktische, bewährte Erhebung zu kom- sten sozioökonomischen Kriterien. Die Unfallohnstatistik bela-

plizieren und dadurch Verwaltung und Betrieben einen Mehr- stet die Wirtschaft nur wenig.

aufwand zuzuziehen? 2. Niveau und Struktur der Löhne

2. Ist es zu verantworten, eine Erhebung von der Bedeutung Mit einer neu zu konzipierenden Lohnerhebung im Oktober

der Lohnstatistik nur alle zwei Jahre durchzuführen? plant das Biga eine moderne Statistik über Niveau und Struk-

3. Geht es an, dass unter Einrechnung der Auswertungsfristen tur der Löhne, für welche ein zweijähriger Erhebungsrhythmus

zwei Jahre verstreichen können, bis die Ergebnisse eines Jah- ausreichend wäre. Niveau- und Strukturdaten über Löhne bil-

res bekanntwerden? den eine unentbehrliche Beurteilungs- und Entscheidungs-

grundlage für zahlreiche sozial- und wirtschaftspolitische Fra-

Texte de l'interpellation du 9 octobre 1992 gestellungen. Beispiele dafür sind die Unterschiede zwischen

L'enquête sur les salaires à laquelle la Confédération procède den Löhnen von Frauen und Männern sowie jene zwischen

toutes les années au mois d'octobre s'est révélée un instru- den Löhnen des privaten und des öffentlichen Sektors.

ment utile qui répond aux besoins du monde professionnel. 3. Erhebung der Arbeitskosten

Les quelques branches qu'elle laisse de côté peuvent être in- Die Frage der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit hat den

tégrées dans le système actuel. Bedarf nach international vergleichbaren sowie nach Bran-

Or, d'après un communiqué de l'administration fédérale, il est chen differenzierbaren Daten über die Arbeitskosten und de-

prévu de modifier entièrement l'enquête sur les salaires. Elle ren Zusammensetzung entstehen lassen. Es ist geplant, künf-

deviendrait terriblement compliquée et aussi beaucoup plus tig jedes zweite Jahr alternierend mit der Lohnstrukturerhe-

coûteuse pour l'administration et les entreprises. Manifeste- bung eine Arbeitskostenerhebung durchzuführen.

ment en raison des coûts plus élevés, elle ne pourrait être me- Zu Frage 1 :

née que tous les deux ans. Je prie donc le Conseil fédéral de Im modernisierten Konzept für die Oktoberlohnerhebung ist

répondre aux questions suivantes: vorgesehen, heute nicht erhobene, unverzichtbare lohnbe-

1. Est-il judicieux de compliquer une enquête qui s'est avérée stimmende Faktoren wie z. B. das Anforderungsniveau des Ar-

satisfaisante et d'occasionner ainsi plus de frais pour l'admi- beitsplatzes, das Dienst- und Lebensalter sowie die berufliche

nistration et les entreprises? Stellung künftig zu berücksichtigen. Hinzu kommen Unterneh-

2. Peut-on se permettre d'effectuer une enquête de cette im- mens- und standortbezogene Bestimmungsgrössen des Loh-

portance tous les deux ans seulement? nes. Um die Bereitstellung der Daten dadurch nicht zu kompli-

3. Peut-on accepter que les résultats d'une enquête ne soient zieren, ist der Uebergang vom derzeit gebräuchlichen Lohn-

pas connus avant deux ans, compte tenu des délais nécessai- summenverfahren zur Erhebung von Individualdaten unaus-

res pour l'exploitation des statistiques? weichlich.

Ferner ist geplant, den Erhebungsbereich auf die fehlenden

Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Aregger, Bez- Segmente, vor allem auf den öffentlichen Bereich der kantona-

zola, Bonny, Bortoluzzi, Bührer Gerold, Cincera, Dettling, Ey- len und kommunalen Ebenen, zu erweitern. Da jedoch nicht

mann Christoph, Fischer-Hägglingen, Frey Walter, Fritschi Os- eine Vollerhebung, sondern eine Stichprobenerhebung ge-

car, Früh, Giger, Hegetschweiler, Loeb François, Mühlemann, plant ist, erwächst den Unternehmen aus den dargestellten

Spoerry, Stamm Luzi, Stucky, Vetterli, Wyss Paul (22) Veränderungen kaum eine zusätzliche Belastung.

Interpellation Béguelin 610 N 19 mars 1993

Die Machbarkeit des modernisierten Konzeptes hat sich im mander si le diplôme actuel, le diplôme DFMS, sera totale-

Rahmen eines umfangreichen Testes im Kanton Genf erwie- ment équivalent au nouveau diplôme, ce qui serait souhaita-

sen. Einbezogen wurden in diese Testerhebung rund ble si l'on entend éviter la discrimination des titulaires du di-

52 000 Arbeitnehmer der verschiedensten Wirtschaftszweige plôme actuel. Leur formation professionnelle aura certes duré

und Unternehmensgrössen. six mois de moins, mais ce fait sera compensé par leur longue

Zu den Fragen 2 und 3: expérience professionnelle.

Da es möglich ist, die Beobachtung der jährlichen Lohnent- Voici les questions que j'adresse au Conseil fédéral:

wicklung künftig vollständig der Unfallohnstatistik zu übertra- 1. Où en est-on dans l'élaboration du nouveau régime et à

gen, kann das Erhebungsintervall der Oktoberlohnerhebung quelle date la nouvelle réglementation doit-elle entrer en vi-

auf zwei Jahre ausgedehnt werden. Nicht eine verlängerte gueur?

Auswertungsdauer ist damit der Grund für diese Aenderung, 2. Le diplôme DFMS et le nouveau diplôme, qui sera reconnu

sondern die neue Aufgabenteilung zwischen den beiden Stati- par l'Ofiamt, seront-ils équivalents sur le plan juridique et sur

stiken. Es ist beabsichtigt, durch einen optimalen Einsatz der celui de la formation?

EDV die Auswertungsdauer künftig zu verkürzen. Heute wer- 3. En raison de leur plus longue expérience professionnelle,

den die Oktoberdaten im Sommer des folgenden Jahres pu- les titulaires du diplôme DFMS pourront-elles, durant une pé-

bliziert riode de transition, obtenir sur demande le nouveau diplôme

Schon im März verfügbar sind jeweils die Daten zur Lohnent- sans devoir passer un examen, afin qu'elles puissent se pré-

wicklung des abgelaufenen Jahres aufgrund der Unfallohn- munir contre d'éventuelles discriminations professionnelles?

statistik. Im Mai folgt eine Schätzung der Lohnentwicklung im

laufenden Jahr. Diese basiert auf den Unfalldaten des ersten Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine -Aucun

Quartals.

Jährlich alternierend mit der Lohnstrukturerhebung soll künf- Schriftliche Begründung-Développement par écrit

tig die Erhebung der Arbeitskosten erfolgen. Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht

Der Zeitplan für die Modernisierung des lohnstatistischen Ge- eine schriftliche Antwort.

samtsystems sieht vor, das neue Konzept der Lohnstrukturer-

hebung erstmals für den Oktober 1994 anzuwenden. Die Stati- Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

stik der Lohnentwicklung aufgrund der Daten der verunfallten vom 27. Januar 1993

Arbeitnehmer basiert schon jetzt auf dem revidierten Konzept. Rapport écrit du Conseil fédéral

du 27 janvier 1993

Erklärung des Interpellanten: befriedigt Zweck der Neustrukturierung der Ausbildung der Arztgehilfin

Déclaration de l'interpellateur: satisfait ist deren Unterstellung unter das Bundesgesetz vom 19. April

1978 über die Berufsbildung (BBG). Damit wird die staatliche

Beaufsichtigung dieser Ausbildung möglich.

1. Der Entwurf der Ausbildungsvorschriften für den Beruf der

Arztgehilfinnen wird 1993 in die Vernehmlassung gehen. Das

#ST# 92.3543 Reglement wird, wenn alles wie geplant läuft, frühestens auf

den I.Januar 1994, möglicherweise aber auch erst auf

Interpellation Keller Rudolf den 1. Januar 1995 in Kraft gesetzt werden können.

Gleichstellung altes und neues 2. Das DVSA-Diplom und das eidgenössische Fähigkeits-

zeugnis können einander nicht gleichgestellt werden, da das

Arztgehilfinnendiplom DVSA-Diplom eine rein private, in keiner Weise behördlich

Aides médicales. überwachte Ausbildung bescheinigt. Es ist Sache der Arbeit-

Equivalence des diplômes geber, wie sie die beiden Ausbildungen einstufen wollen. Auf-

grund der langjährigen Tradition des DVSA-Diploms glaubt

der Bundesrat aber nicht, dass deren Inhaberinnen bezüglich

Berufsausübung diskriminiert werden.

3. Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis kann nicht prü-

Wortlaut der Interpellation vom 17. Dezember 1992 fungsfrei abgegeben werden. In den Ausbildungsvorschriften

Die Arztgehilfinnenausbildung wird neu strukturiert Man ist jedoch eine Uebergangsregelung für Arztgehilfinnen mit

schafft ein neues Reglement und dehnt die Ausbildung von abgeschlossener Ausbildung vorgesehen, wonach mit dem

zweieinhalb Jahren auf drei Jahre aus. Gleichzeitig wird das Bestehen einer Teilprüfung das Fähigkeitszeugnis erlangt

neue Arztgehilfinnendiplom vom Biga anerkannt. In diesem werden kann.

Zusammenhang stellt sich die Frage, ob und wieweit das bis-

herige DVSA-Diplom dem neuen Biga-Diplom gleichgestellt Erklärung des Interpellanten: teilweise befriedigt

wird, um künftige Diskriminierungen von Inhaberinnen bishe- Déclaration de l'interpellateur: partiellement satisfait

riger Diplome zu vermeiden. Inhaberinnen des DVSA-Diploms

werden künftig zwar über ein halbes Jahr weniger Berufsaus-

bildung verfügen, statt dessen aber über eine längere Berufs-

erfahrung, was dieses halbe Jahr aufwiegt.

Nachfolgend einige Fragen an den Bundesrat: #ST# 92.3548

1. Wieweit ist die Neuordnung schon gediehen, und auf wel-

ches Datum hin tritt die neue Regelung in Kraft? Interpellation Béguelin

2. Werden das DVSA- und das Biga-Diplom einander rechtlich Gatt und EWR-Nein

und ausbildungspolitisch gleichgestellt?

3. Erhalten - während einer gewissen Uebergangszeit - Accords du Gatt

DVSA-Diplominhaberinnen die Möglichkeit, aufgrund ihrer et non-participation de la Suisse à l'EEE

längeren Berufserfahrungen das Biga-Diplom nachträglich

prüfungsfrei zu beantragen, um nicht allfälligen späteren be-

ruflichen Diskriminierungen ausgesetzt zu sein?

Texte de l'interpellation du 17 décembre 1992 Wortlaut der Interpellation vom 17. Dezember 1992

La formation d'aide médicale est en pleine restructuration. Le Nach der Ablehnung des EWR-Abkommens durch das

nouveau règlement va faire passer la durée de cette formation Schweizervolk bitte ich den Bundesrat, zur Frage Stellung zu

de deux ans et demi à trois ans. Le nouveau diplôme d'aide nehmen, inwieweit und in welchen Bereichen die Ergebnisse

médicale sera reconnu par l'Ofiamt. On peut dès lors se de- der kurz vor dem Abschluss stehenden Uruguay-Runde die

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Gysin Lohnerhebung des Bundes

Interpellation Gysin Enquête fédérale sur les salaires

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 92.3440

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 19.03.1993 - 08:00

Date

Data

Seite 609-610

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Ref. No 20 022 477

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