Federal Council v. Clarification of Measures Plans under Air Pollution Control Ordinance
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA motion was introduced to clarify the function of "measures plans" under the Air Pollution Control Ordinance, as their legal basis and scope were deemed unclear, potentially leading to arbitrary administrative interventions and delays. The Federal Council argued that the existing legal framework, particularly the Environmental Protection Act, sufficiently empowered the Council of Ministers to issue such plans as administrative coordination tools to achieve environmental goals, and that the Federal Court had not doubted their legality. Ultimately, the motion was converted into a postulate, allowing for further examination of the Thermoselect procedure alongside others, rather than mandating a single approach.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 39 Absatz, Art. 16 Absatz, Art. 31 Abs. 1 LRV, Art. 12 Absatz, Art. 16 USG, Art. 68 GRN; Federal Council v. Clarification of Measures Plans under Air Pollution Control Ordinance: The Federal Council argued that the existing legal framework, particularly the Environmental Protection Act, sufficiently empowered the Council of Ministers to issue such plans as administrative coordination tools to achieve environmental goals, and that the Federal Court had not doubted their legality. Ultimately, the motion was converted into a postulate, allowing for further examination of the Thermoselect procedure alongside others, rather than mandating a single approach.
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KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertThis provision grants the Federal Council the authority to issue implementing regulations for environmental protection.
This provision mandates the Federal Council to issue regulations regarding the scope of measures, deadlines, and procedures for the remediation of existing facilities.
This provision specifies that authorities shall establish necessary measures in action plans to prevent or eliminate excessive emissions.
Volltext
I.März 1994 N 53 Motion Bezzola
Strahm Rudolf (S, BE): Wir tragen hier einen Tessiner Streit Mitunterzeichner - Cosignataires: Baumberger, Binder,
aus. Bekanntlich gab es im Kanton Tessin eine Volksabstim- Bonny, Borer Roland, Bortoluzzi, Bühler Simeon, Cincera,
mung zu diesem Thermoselect-Verfahren. Dettling, Dreher, Eymann Christoph, Fischer-Hägglingen,
Ich möchte dazu folgendes sagen: Herr Maspoli, dieses Ver- Frey Walter, Fritschi Oscar, Giezendanner, Gysin, Hari, Heber-
fahren ist interessant, es muss entwickelt, muss weiterverfolgt lein, Jenni Peter, Kern, Maspoli, Maurer, Miesch, Moser, Mül-
werden. Aber man kann nicht verhehlen, dass da natürlich ein ler, Neuenschwander, Reimann Maximilian, Seiler Hanspeter,
einzelner Hersteller, der zum Teil noch in Beweisnotstand ist, Stamm Luzi, Steinemann, Tschuppert Karl, Verterli, Zölch (32)
jetzt politische Unterstützung mobilisiert, um sich gegen an-
dere Hersteller und andere Verfahren politisch durchzusetzen. Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Solche Technologien sollte man fördern. Aber, Herr Maspoli, Die weitreichenden Massnahmenpläne im Umweltschutz ba-
das ist ja auch sonst in Ihrem Sinn: Der Staat soll nicht das Ri- sieren heute auf einer fragwürdigen Rechtsgrundlage in der
siko für solche neuen technologischen Projekte übernehmen Luftreinhalte-Verordnung; fragwürdig, weil dieses Rechtsin-
müssen. strument vom Bundesrat auf dem Verordnungswege einge-
Noch etwas: Wenn wir jetzt alle anderen Projekte blockieren, führt wurde, ohne dass aus dem Umweltschutzgesetz hierzu
wie das im Kanton Tessin der Fall war, nur mit dem Hinweis ein expliziter Auftrag herauszulesen wäre.
darauf, es gebe noch ein besseres, blockieren wir natürlich Die Funktion der Massnahmenpläne ist nicht klar. Beispiels-
den Bau von Anlagen mit ebenfalls bewährter Technik, die üb- weise ist umstritten, ob die Pläne ihrerseits die Rechtsgrund-
rigens die Normen der Luftreinhalte-Verordnung auch einhal- lage für konkrete neue behördliche Eingriffe bilden oder ob sie
ten können. lediglich schon vorhandene Kompetenzen auflisten dürfen.
Ich glaube heute, die Motionsform ist zu scharf; sie würde den Ferner herrscht bis heute die Meinung, aufgrund des Verord-
Bund zwingen, praktisch nur noch auf ein Verfahren zu setzen. nungstextes müssten die Massnahmenpläne absolut zu errei-
Wenn der Vorstoss in Form eines Postulates überwiesen wird, chende Ziele enthalten.
kann das Thermoselect-Verfahren immerhin im Zusammen- Neueste Bundesgerichtsurteile scheinen aber unter den
hang mit weiteren Verfahren auch geprüft werden. Ich finde Massnahmenplänen eher Instrumente einer rollenden Pla-
die Postulatsform die angemessene Form; die Motion in die- nung zu sehen, mit denen man sich bei Überwiegen anderer
ser scharfen Form wäre eine eingleisige Politik zugunsten ei- öffentlicher Interessen mit einer möglichsten Annäherung an
nes Herstellers und eines einzigen Verfahrens. Immissionsziele begnügen will.
Ich möchte erinnern: Es gibt auch eine Sulzer-Technologie, es Schliesslich besteht eine Tendenz, dem Massnahmenplan
gibt auch verschiedene andere Technologien der Kehrichtver- auch noch die Aufgabe der Koordination von Umweltschutz
brennung, die ebenso wirksam sind. Warum soll man jetzt nur und Raumplanung zu übertragen.
gerade das Thermoselect-Verfahren unterstützen? Bei dieser unklaren, aber nichtsdestotrotz gleichzeitig wach-
Die Motionsform ist zu scharf. Ich plädiere heute dafür, dass senden Bedeutung der Massnahmenpläne ist es höchste Zeit,
die Motion in ein Postulat umgewandelt wird. dass der Gesetzgeber die Gelegenheit erhält, auch im Inter-
esse der Rechtssicherheit, Wesen und Funktion dieses
Maspoli Flavio (D, TI): Es geht nicht darum, dass man hier ir- Rechtsinstrumentes zu definieren.
gend jemanden politisch unterstützt. Der Text ist eigentlich
klar. Der Text besagt, man solle neue Technologien fördern, Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
indem man die Grenzwerte der Luftverschmutzung diesen vom 30. November 1992
neuen Technologien anpasst. Das bedeutet nicht, dass man Rapport écrit du Conseil fédéral
eine Firma oder nur ein Geschäft fördern können sollte oder du 30 novembre 1992
fördern sollte, sondern man sollte alle neuen Technologien Der Motionär bezweifelt die Rechtsgrundlage der Massnah-
fördern und in diesem Sinne unterstützen. menpläne gemäss Luftreinhalte-Verordnung (LRV). Er erach-
Aber trotzdem: Ich akzeptiere die Umwandlung der Motion in tet die Rechtsgrundlage insbesondere deshalb als fragwür-
ein Postulat. dig, weil die Massnahmenpläne vom Bundesrat auf dem Ver-
ordnungswege eingeführt worden sind. Diese Auffassung ist
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat nicht zutreffend.
Durch Artikel 39 Absatz 1 des Umweltschutzgesetzes vom
7. Oktober 1983 (USG) wird der Bundesrat zum Erlass von
Ausführungsvorschriften ermächtigt. Der Gesetzgeber hat
den Bundesrat mit Artikel 16 Absatz 2 USG im Bereich der Sa-
nierungen von bestehenden Anlagen ferner beauftragt, Vor-
schriften über die Anlagen, den Umfang der zu treffenden
#ST# 92.3433 Massnahmen, die Fristen und das Verfahren zu erlassen. Er
hat gleichzeitig durch die Artikel 16 Absätze 2 und 3 sowie 17
Motion Bezzola USG Grundsätze für diese Sanierungen aufgestellt.
Änderung Der Bundesrat ist durch die genannten Bestimmungen gene-
rell ermächtigt, die für die Erreichung der Ziele des Umwelt-
des Umweltschutzgesetzes schutzgesetzes geeigneten Mittel zu bestimmen. Er ist nach
Protection de l'environnement. dem Gesagten kraft ausdrücklicher Delegation im speziellen
Révision de la loi zudem beauftragt, Verfahrensfragen im Zusammenhang mit
Sanierungen zu regeln. Diesen Auftrag hat der Bundesrat mit
dem Erlass der Artikel 31 bis 34 der Luftreinhalte-Verordnung
vom 16. Dezember 1985 (LRV) erfüllt. Die Bestimmungen über
das Erstellen von Massnahmenplänen sind solche Verfah-
Wortlaut der Motion vom 8. Oktober 1992 rensvorschriften.
Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament Bericht und Zweck des USG ist es, Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebens-
Antrag für eine Änderung des Umweltschutzgesetzes vorzule- gemeinschaften und Lebensräume sowie den Boden vor
gen, worin die Funktion der Massnahmenpläne festzulegen schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu schützen. Die LRV
ist konkretisiertdiesen Schutzin bezugauf Luftverunreinigungen.
Verursachen mehrere bestehende Anlagen Luftverunreinigun-
Texte de la motion du 8 octobre 1992 gen, die zusammen schädlich oder lästig sind, drängt sich als
Le Conseil fédéral est chargé de présenter au Parlement un geeignete Massnahme zur Erreichung des definierten Ziels
message assorti d'une proposition de modification de la loi ein koordiniertes Verfahren unter Einbezug aller Schadstoff-
sur la protection de l'environnement visant à définir la fonction quellen auf. Der zuständigen Vollzugsbehörde dient in diesen
des plans des mesures. Fällen der Massnahmenplan.
Motion Bezzola 54 N 1 er mars 1994
Dieser soll die verschiedenen Vollzugsbehörden im Hinblick Verhinderungen bekämpfen. In der Stellungnahme des Bun-
auf den Erlass der Sanierungsverfügungen in ihrem jeweiligen desrates zeigt sich eindrücklich die Zerstörung rechtsstaatli-
Zuständigkeitsbereich auf ein gemeinsames, in sich geschlos- chen Denkens, und zwar hauptsächlich in folgendem Satz:
senes Konzept verpflichten. Der Massnahmenplan ist deshalb «Der Bundesrat ist durch die genannten Bestimmungen gene-
ein rein verwaltungsinternes Koordinationsinstrument. Er ist rell ermächtigt, die für die Erreichung der Ziele des Umwelt-
durchaus zur Erreichung der im USG festgeschriebenen Ziele schutzgesetzes geeigneten Mittel zu bestimmen.» Wohlver-
geeignet und daher gesetzmässig. standen, der Bundesrat, nicht irgend jemand!
Funktion des Massnahmenplanes ist die Sicherung eines effi- In der Luftreinhalte-Verordnung gibt der Bundesrat seine Kom-
zienten, rechtsgleichen und rechtsrichtigen Vollzugs des USG petenz plötzlich weiter, so zu lesen z. B. in Artikel 4 der Luft-
im Bereich Luftreinhaltung. Damit ist gesagt, dass der Mass- reinhalte-Verordnung: «Emissionen, für die diese Verordnung
nahmenplan nicht Rechtsgrundlage für konkrete neue be- keine Emissionsbegrenzung festlegt oder eine bestimmte Be-
hördliche Eingriffe sein kann, die über das geltende Recht hin- grenzung als nicht anwendbar erklärt, sind von der Behörde
ausgehen. Massnahmenpläne bezeichnen diejenigen staatli- vorsorglich so weit zu begrenzen, als dies technisch und be-
chen Eingriffe, die zum Erreichen der vorgegebenen Ziele und trieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist.»
damit zum Vollzug der bestehenden Vorschriften nötig sind. Also kann jede beliebige Anlage, die neu gebaut oder nur sa-
Die Behörden legen in den Massnahmenplänen diejenigen niert wird, der Verfügungsgewalt einer Behörde unterstellt wer-
Eingriffe fest, die zur Verhinderung oder Beseitigung der über- den. Es fehlen Vorschriften über den Umfang der bei der Sa-
mässigen Immissionen nötig sind (Art. 31 Abs. 1 LRV). Stellt nierung zu treffenden Massnahmen. Ebenso fehlen Verfah-
sich beim Vollzug der festgelegten Massnahmen aber heraus, rensvorschriften; es sei denn, man betrachte den Massnah-
dass mit den im Massnahmenplan vorgesehenen Vorkehren menplan als Verfahrensvorschrift, was er laut Stellungnahme
die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte nicht erreicht wer- des Bundesrates jedoch nicht ist.
den kann, müssen die Behörden zusätzliche Massnahmen er- Mit dem neuen Gesetz wurde der Grundsatz der Gesetzmäs-
greifen. sigkeit der Verwaltung hinfällig. Vor Inkrafttreten des USG war
Die Massnahmenpläne verfolgen demnach ein genau um- es selbstverständlich, dass jedes Gesetz seine Ziele formu-
schriebenes Ziel. Lediglich die Mittel und Massnahmen, mit lierte und die dazu notwendigen Massnahmen umschrieb.
denen dieses erreicht werden soll, müssen periodisch über- Störend sind die heutigen unklaren Verhältnisse im Bereich
dacht und allenfalls verschärft werden. der Luftreinhalte-Verordnung. Es bedarf unbedingt der Ergän-
Die Massnahmenpläne sind in verschiedenen Kantonen und zung durch Verordnungen. Der Bundesrat delegiert seine
Kantonsgebieten bereits verabschiedet und in Kraft gesetzt Kompetenz an nachgeordnete Behörden, ohne zu definieren,
worden. Das Instrument hat sich als umfassendes und ausge- welche Behörden er meint.
wogenes Mittel zur Darlegung der Luftschadstoffbelastung Wenn der Bundesrat schreibt, dass der Massnahmenplan nur
und der dagegen notwendigen Massnahmen bewährt Das ein verwaltungsinternes Koordinationsinstrument sei und
Bundesgericht hat in seiner bisherigen Praxis nie an der Ge- keine Rechtsgrundlage für neue behördliche Eingriffe bilde,
setzmässigkeit der Massnahmenpläne gezweifelt so stimmt dies nicht. In Artikel 12 Absatz 2 USG heisst es: «Be-
Eine Änderung des Umweltschutzgesetzes ist deshalb aus grenzungen werden durch Verordnungen oder, soweit diese
der Sicht des Bundesrates unnötig. nichts vorsehen, durch unmittelbar auf dieses Gesetz abge-
stützte Verfügungen vorgeschrieben.»
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Gerade diese Bestimmung öffnet der Behördenwillkür Tür und
Déclaration écrite du Conseil fédéral Tor. Eine Behörde kann jede Anregung eines Massnahmen-
Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. planes aufgreifen und in Verfügungen verwandeln. Der Bun-
desrat hätte Ausführungsvorschriften erlassen müssen.
Bezzola Duri (R, GR): Meine Motion stammt zwar vom 8. Okto- Nach Artikel 16 USG muss der Bundesrat zu sanierende Anla-
ber 1992; sie ist aber leider immer noch aktuell. In der bundes- gen umschreiben, er muss Massnahmen, Verfahren und Fri-
rätlichen Botschaft vom 7. Juni 1993 zur Revision des Umwelt- sten festlegen. Auch dieser Auflage kommt der Bundesrat
schutzgesetzes (USG) findet sich kein Hinweis auf eine bes- nicht nach. Wenn der Massnahmenplan plötzlich Sanierungs-
sere gesetzliche Regelung von Massnahmenplänen. In der instrument sein soll, fehlen nachgeordnete Vorschriften über
Antwort auf meine Motion behauptet der Bundesrat, dass das Anlagen.
Bundesgericht die Gesetzesgrundlage für die in der Tat sehr Welche nachgeordneten Vorschriften fehlen? Behörden be-
weitreichenden Massnahmenpläne nie angezweifelt habe. stimmen über den Umfang der zu treffenden Massnahmen,
Nachdem es sich keinesfalls um ein rein verwaltungsinternes und die Frist von fünf Jahren nimmt keine Rücksicht auf den
Koordinationsinstrument handelt, dürften Konflikte mit ande- einzelnen Fall. Darüberhinaus fehlt jede Angabeüber das Ver-
ren Gesetzen unvermeidlich werden. Ich denke da zum Bei- fahren.
spiel an das Raumplanungsgesetz. Mir geht es in meiner Motion weder um ein Untergraben des
Warum überhaupt diese Motion? Die Funktion der Massnah- USG noch der Luftreinhalte-Verordnung. Mir geht es auch
menpläne ist bis heute unklar. Sollen sie Rechtsgrundlage für nicht um die Abschaffung der Massnahmenpläne. Mir geht es
konkrete neue behördliche Eingriffe bilden, oder listen sie vor- um die Rechtssicherheit. Mir geht es vor allem darum, dass die
handene Kompetenzen auf? Es besteht die Tendenz, den Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Dies ist-wir alle
Massnahmenplänen auch noch Koordinationsaufgaben zuzu- wissen es - ein wichtiges Anliegen des Revitalisierungspro-
weisen: Koordination zwischen Aufgaben des Umweltschutz- grammes.
gesetzes und des Raumplanungsgesetzes. Wo der Umwelt- Wenn in einzelnen Fällen Konflikte mit der Raumplanung auf-
schutz der Raumplanung in die Quere kommt, soll nämlich ge- treten und für Projekte nicht nur eine Umweltverträglichkeits-
mäss Bundesgericht der Konflikt mit einem Massnahmenplan prüfung durchgeführt, sondern auch noch ein Massnahmen-
gelöst werden. plan erarbeitet werden muss, ist meines Erachtens hinsicht-
Zu den konkreten Massnahmenplänen kommen neu Teil- lich zeitlicher Verzögerung die Schmerzgrenze überschritten.
massnahmenpläne hinzu. Das verstösst gegen die Gemein- Ciba-Geigy hat als Hauptgrund für die Verlegung des Biotech-
deautonomie und die Volkssouveränität In der Raumplanung nikums ins Elsass die Unberechenbarkeit des rechtlichen Um-
entscheidet fast überall das Volk über Planungen. Wenn der feldes genannt. Sorgen wir dafür, dass im Bereich des USG
Massnahmenplan zum «Schiedsrichter» wird, setzen wir die diese Rechtsunsicherheit verschwindet!
Behörde auf kaltem Weg über das Volk. Die Rechtslage ist un- Ich bitte Sie, meine Motion zu überweisen.
klar, und trotzdem beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion
nicht zu überweisen. Ich bin damit nicht einverstanden und Strahm Rudolf (S, BE): Die Motion Bezzola ist schon fast ein
möchte Ihnen einige Gründe dafür vorlegen: Schildbürgerstreich. Wir sind auf halbem Weg bei der Durch-
Mit der geforderten Klarstellung der Funktion der Massnah- setzung der Luftreinhalte-Verordnung. Mit zwei Ausnahmen
menpläne will ich deregulieren, einfachere, kürzere Bewilli- haben alle Kantone ihre Massnahmenpläne beschlossen, ein-
gungsverfahren erwirken, Verzögerungen und eigentliche gereicht und sind mehr oder weniger im Begriffe, sie durchzu-
I.März 1994 N 55 StGB und MStG. Strafbarkeit der kriminellen Organisation
setzen. Wir sind mitten auf der Fahrt, und jetzt will HerrBezzola Je vous prie de ne pas transmettre cette motion. N'utilisez pas
plötzlich einen Kurswechsel vornehmen und mitten auf der cet anniversaire, cette date du 1er mars, pour vous priver
Fahrt die Richtung wechseln. Das ist ein Rückenschuss gegen d'instruments qui se sont révélés efficaces dans la lutte pour la
24 Kantone und Halbkantone, die jetzt ihre Massnahmen- protection de l'air!
pläne haben, Herr Bezzola!
Wenn wir Ihre Motion überweisen: Was heisst das? Jeder Kan- Abstimmung - Vote
ton muss wieder hinter die Bücher gehen und sich mit grossen Für Überweisung der Motion 67 Stimmen
Schwierigkeiten und grossem administrativem Aufwand neue Dagegen 58 Stimmen
Formen und Instrumente überlegen. Wenn man eine Verzöge-
rung will, muss man jetzt so vorgehen, muss man jetzt den ein-
geschlagenen Kurs plötzlich wechseln.
Ich gebe zu, dass man heute im einen oder anderen Bereich #ST# 93.058
tatsächlich anders vorgehen würde als vor zehn Jahren. Aber
ich möchte Ihnen doch sagen: Das Instrument der Massnah- StGB und MStG. Strafbarkeit
menpläne - das wurde seinerzeit von den Schöpfern des Um- der kriminellen Organisation
weltschutzgesetzes vorgesehen - gibt den Kantonen die CP et CPM. Punissabilité
grösstmögliche Freiheit Die Ziele werden vorgegeben, aber
de l'organisation criminelle
die einzelnen Instrumente und der ganze Instrumentensatz
werden von den Kantonen selber entschieden und selber Botschaft und Gesetzentwürfe vom 30. Juni 1993 (BBIIII277)
durchgezogen. Das gibt eine gewisse Autonomie. Deswegen Message et projets de lois du 30 juin 1993 (FF III269)
würde ich sagen: Wir sollten jetzt bei fahrendem Zug nicht die Beschluss des Ständerates vom 9. Dezember 1993
Richtung wechseln, denn sonst entgleist er nämlich. Décision du Conseil des Etats du 9 décembre 1993
Die Verzögerungsmanöver in bezug auf das Biotechnikum Kategorie III, Art 68 GRN - Catégorie III, art 68 RCN
Basel, die bedauerlichen Verzögerungen, hat nichts mit den
Massnahmenplänen zu tun, sondern mit den schleppenden
und komplizierten Einsprache- und baurechtlichen Verfah-
ren - das ist nicht ein Problem der Luftreinhalte-Verordnung
allein. Antrag der Kommission
Ich bitte Sie deswegen, die Motion Bezzola abzulehnen. Jetzt, Eintreten
wo wir mitten in der Umsetzung der Luftreinhalte-Verordnung Proposition de la commission
stecken, diese Motion zu überweisen, wäre ein Schildbürger- Entrer en matière
streich und würde bestimmt Proteste und Reaktionen der Kan-
tone auslösen. Leuenberger Moritz (S, ZH), Berichterstatter: Wenn wirdie kri-
minelle Seite der Drogenszenen in unserem Lande bekämp-
Dreifuss Ruth, conseillère fédérale: Une oratrice, tout à fen wollen, können wir uns nicht damit begnügen, den kleinen
l'heure, rappelait l'importance de la date d'aujourd'hui. C'est Dealer zu verfolgen. Wenn wir verhindern wollen, dass auch
aujourd'hui que nous aurions dû réaliser les objectifs de l'or- bei uns Einzelunternehmer erpresst, abhängig gemacht und
donnance sur la protection de l'air. schliesslich unfreiwillig Rädchen des organisierten Verbre-
Nous parlons maintenant des instruments qui ont été laborieu- chens werden, können wir uns nicht damit begnügen, in ei-
sement, sérieusement, lentement parfois, mis en place par les nem Lebensmittelgeschäft einen Betroffenen als Zeugen ein-
cantons pour réaliser ces objectifs, que nous n'avons pas zuvernehmen. Wir müssen einer anonymen, kaum durch-
réussi à concrétiser dans le délai voulu. Il ne s'agit que d'une schaubaren, international und professionell arbeitenden Or-
réalisation partielle, difficile, qui demande du temps, qui de- ganisation beikommen.
mande une volonté continue et des instruments pour avoir des Wenn wir aber die Hintermänner ins Recht fassen wollen oder
chances d'arriver à un résultat Et comme vient de le dire wenn wir denjenigen Staaten, die dies sehr intensiv und mit
M. Strahm Rudolf, ces instruments existent aujourd'hui. grossem Einsatz tun, Rechtshilfe leisten wollen, stossen wir
Vingt-deux cantons ont adopté des plans de mesures jusqu'à heute an Grenzen. Das organisierte Verbrechen teilt sich die
maintenant Deux autres ont un projet de plan prêt pour Arbeit über die Landesgrenzen hinweg, und es weiss dabei,
l'adoption et nous avons un canton qui a un programme au sich rechtliche Unterschiede zwischen den Staaten zunutze zu
stade de l'élaboration dont les émissions sont effectivement machen, es weiss die Schwächen, die sich unser Strafrecht in
basses, et qui considère qu'il n'en n'a pas besoin. bewusstem Respekt vor einzelnen Straftätern gegeben hat,
Au cours des derniers mois, j'ai mené une correspondance welche in die Mühlen der Justiz geraten, auszunutzen.
suivie avec les cantons pour leur rappeler leurs obligations, Auch wenn wir heute in erster Linie vom Betäubungsmittelhan-
pour discuter avec eux à la fois des responsabilités fédérales del sprechen, so geht es doch auch um Schutzgelderpressun-
et des responsabilités cantonales en matière de protection gen, von denen wir gar nicht genau wissen, wie intensiv sie in
contre la pollution de l'air. Et c'est maintenant que nous avons der Schweiz, insbesondere innerhalb ethnischer Gruppen,
affûté cet instrument, c'est maintenant que cet effort a été fait, bereits florieren. Wir wollen auch nicht tolerieren, dass unsere
que M. Bezzola aimerait y renoncer ou le remettre en ques- Unternehmen für Geldwäscherei benutzt werden, dass unsere
tion! Je crois que cette proposition n'est pas raisonnable et legale Wirtschaft unterwandert und vom Geld des organisier-
qu'elle introduirait, malgré les déclarations qu'il a faites à la tri- ten Verbrechens abhängig wird. Die Vorlage, die der Bundes-
bune, le risque d'un changement de cap, le risque d'une hési- rat präsentiert, will die Möglichkeiten schaffen, um das zu ver-
tation dans cette marche si difficile que nous avons entreprise, hindern.
la Confédération et les cantons ensemble. Vous savez que le Unser Strafrecht baut im Prinzip immer noch auf dem einfa-
Conseil fédéral peut non seulement se réjouir maintenant du chen Tatbestand auf, dass X den Y bestiehlt oder umbringt,
degré de réalisation de ces plans de mesures dans les can- dass ihm dies nachgewiesen werden muss und dass er dann
tons, mais aussi qu'il s'apprête à répondre par un troisième verurteilt werden kann. Heute kennen wir indessen internatio-
paquet aux demandes qui lui ont été adressées. Il espère pou- nale Tätigkeiten und kollektive Handlungsweisen, in denen
voir se déterminer dans le courant de l'été 1994 sur ce troi- einzelne bloss ein Rädchen in einer Organisation sind, diese
sième paquet de mesures. somit unterstützen, ohne die Gesamtzusammenhänge über-
Les craintes qui ont été exprimées, l'insuffisance d'une base haupt kennen zu können. Dies ist nicht nur in der Privatwirt-
légale, les possibilités pour le Conseil fédéral d'outrepasser schaft so, im kriminellen Bereich unserer Gesellschaft ist es
ou d'abuser de ces possibilités sont inutiles et non justifiées. nicht anders. Es gibt einzelne, die als «Ameisen» handeln oder
La base légale a été reconnue par le Tribunal fédéral, la vo- als Angehörige des mittleren Kaders arbeiten, als Buchhalter
lonté du Conseil fédéral est suffisamment claire sur la base du oder als Berater für ein Syndikat, dessen Aufbau sie gar nicht
passé pour que des craintes quant à l'avenir soient déplacées. kennen, dessen übrige Straftaten sie ebenfalls nicht kennen,
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Bezzola Änderung des Umweltschutzgesetzes
Motion Bezzola Protection de l'environnement. Révision de la loi
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1994
Année
Anno
Band I
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3433
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 01.03.1994 - 08:00
Date
Data
Seite 53-55
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Ref. No 20 023 751
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