Government Military Equipment Liquidation Procedures
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe government detailed its procedures for liquidating surplus military equipment, including disposal, sale of non-weaponry items at auction, and potential donation of equipment to humanitarian organizations. The report outlined that ammunition is not sold but is instead demilitarized and recycled or safely disposed of, with plans for a new disposal facility, and affirmed that the liquidation process, governed by existing regulations, aims to prevent equipment from falling into the wrong hands and to minimize environmental impact.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 108 al. 1 let. a LTF; Government Military Equipment Liquidation Procedures: The report outlined that ammunition is not sold but is instead demilitarized and recycled or safely disposed of, with plans for a new disposal facility, and affirmed that the liquidation process, governed by existing regulations, aims to prevent equipment from falling into the wrong hands and to minimize environmental impact.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe appeal is declared inadmissible because it is against an interlocutory decision.
Volltext
Postulat Rebeaud 588 N 19 mars 1993
#ST# 92.3428 Bei Bedarf prüft das EMD, ob Liquidationsmaterial-insbeson-
dere Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände - an humani-
Postulat Grendelmeier täre Organisationen abgegeben werden kann, die dafür Ver-
wendung haben. Unter bestimmten Bedingungen können ge-
Liquidation von Rüstungsmaterial eignete Einzelobjekte an Museen oder Sammler abgegeben
Matériel d'armement superflu. werden.
Liquidation Der Verkauf von ausgemustertem Armeematerial an andere
Staaten erfolgt nur in seltenen Ausnahmefällen. Solche Ge-
schäfte unterliegen in jedem Fall den Vorschriften des Kriegs-
materialgesetzes.
4. Zu liquidierende Munition wird grundsätzlich nicht verkauft
Wortlaut des Postulates vom 7. Oktober 1992 und an Dritte abgegeben, sondern der gesetzeskonformen
Der Bundesrat wird aufgefordert, einen Bericht darüber vorzu- und umweltgerechten Entsorgung zugeführt Diese wird von
legen, wie er nicht mehr benötigtes Rüstungsmaterial liquidie- den bundeseigenen Rüstungsbetrieben oder spezialisierten
ren will, ohne dass dieses Material in falsche Hände gerät und Privatfirmen im In- und Ausland durchgeführt.
ohne dadurch Mensch und Umwelt zu belasten. Bei der Entsorgung von Munition stehen die Delaborierung
(Demontage) und das Recycling von wiederverwendbaren
Materialien im Vordergrund. Sprengstoffe und Treibladung-
Texte du postulat du 7 octobre 1992 spulver, die nicht mehr verwendet werden können, werden ge-
Le Conseil fédéral est invité à présenter un rapport pour infor- sprengt oder verbrannt Um diese Art der Entsorgung zu ver-
mer le Parlement sur lafaçon dont il entend liquider le matériel bessern und in Zukunft noch umweltgerechter durchführen zu
d'armement dont on n'a plus besoin sans que celui-ci ne können, plant das EMD den Bau einer kombinierten Verbren-
tombe en de mauvaises mains ou ne porte atteinte à l'homme
nungsanlage für Sonderabfälle und Explosivstoffe auf dem
et à l'environnement Areal der Eidgenössischen Pulverfabrik in Wimmis; zurzeit lau-
fen für dieses Projekt die Umweltverträglichkeitsprüfungen.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Dünki, Jaeger, Maeder, Das EMD rechnet damit, diese weltweit erste Anlage dieser Art
Meier Samuel, Sieber, Stamm Judith, Weder Hansjürg, Wie- in den Jahren 1996 oder 1997 in Betrieb nehmen zu können.
derkehr (8) Gewisse gefährliche Restprodukte werden allerdings auch
nach Inbetriebnahme der neuen Anlage kontrolliert gesprengt
Schriftliche Begründung - Développement par écrit werden müssen. Diese Art der Entsorgung muss nach dem
Die Urheberin verzichtet auf eine Begründung und wünscht Explosionsunglück am Susten neu überprüft werden.
eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
vom 7. Dezember 1992 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat anzunehmen; er bean-
Rapport écrit du Conseil fédéral tragt gleichzeitig, es als erfüllt abzuschreiben.
du 7 décembre 1992
1. Die Liquidation von Armeematerial ist ein ordentlicher Vor- Abgeschrieben - Classé
gang der Materialbewirtschaftung der Armee, der auf einerVer-
ordnung des Eidgenössischen Militärdepartements beruht.
Für die Liquidation von Armeematerial ist grundsätzlich der
Rüstungsausschuss des EMD zuständig, der vom General-
stabschef geleitet wird. Liquidationen von grösserer Tragweite #ST# 92.3479
bedürfen der Zustimmung des Departementschefs. Für die Li-
quidation von Munition liegt die Verantwortung beim Rü- Postulat Rebeaud
stungschef.
Der Vollzug der Liquidationen obliegt in der Regel den materi- Neue Beschäftigungspolitik
alverwaltenden Stellen des EMD, die das zu liquidierende Ma- Nouvelle politique de l'emploi
terial während seiner Nutzungsdauer verwaltet haben. Die Art
der Liquidation wird diesen Stellen vorgegeben.
2. Bei der Liquidation von Armeematerial geht es in der Regel
um die Ausserdienstnahme von Material, das veraltet ist und
am Ende seiner Nutzungsdauer steht. Immer häufiger muss Wortlaut des Postulates vom 3. Dezember 1992
Material aus Umweltschutzgründen ersetzt und liquidiert wer- Der Bundesrat wird gebeten, die Auswirkungen auf die Be-
den. In Ausnahmefällen kann die Liquidation auch der vorzeiti- schäftigungslage, den Finanzhaushalt und die Gesellschaft
gen Ablösung von Material dienen, das nicht mehr weiterver- im allgemeinen untersuchen zu lassen, die eine neue Beschäf-
wendet wird. tigungspolitik im öffentlichen Dienst haben könnte. Sie müsste
Beim Uebergang der heutigen Armee zur «Armee 95», die be- auf folgenden Massnahmen beruhen:
standesmässig wesentlich kleiner und über weniger Formatio- 1. Die Ersetzung des Personalstopps durch die Einführung ei-
nen verfügen wird, werden in bedeutendem Umfang Material ner Gesamtlohnsumme, die den Staatseinnahmen entspre-
und Munition liquidiert werden müssen. Diese Liquidationen chend festgesetzt würde;
sollten aufgrund der bestehenden Vorschriften ohne grössere 2. die Ersetzung der automatischen Lohnindexierung durch
Probleme durchgeführt werden können, werden aber erhebli- eine für alle Beamten gleich hohe, einmalige Zulage, die dem
che Kosten verursachen. vollständigen Teuerungsausgleich der tieferen Lohnklassen
3. Die Liquidation von Armeematerial geschieht auf verschie- zu entsprechen hätte;
dene Arten: 3. eine schrittweise, flexible Arbeitszeitverkürzung, die fol-
Veraltete Gross-Systeme (Panzer, Kampfflugzeuge usw.) wer- gende Formen annehmen könnte:
den verschrottet und umweltgerecht entsorgt In Einzelfällen - Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit;
wird Armeematerial anlässlich der jährlich stattfindenden öf- - Wechsel von Vollzeitarbeit und Weiterbildungsphasen;
fentlichen Versteigerung an Dritte verkauft. Dabei handelt es - Förderung von Teilzeitstellen und Job-sharing;
sich insbesondere um Fahrzeuge, Kleinmaterial und Ausrü- -Verbindung der verschiedenen Möglichkeiten.
stungsgegenstände, nicht aber um Waffen; auch Flugmaterial Selbstverständlich würde die Arbeitszeitverkürzung mit einer
(Trainingsflugzeuge) kann auf diese Weise liquidiert werden. entsprechenden Lohnkürzung einhergehen. Ausgenommen
Die Gefahr, dass dabei Armeematerial in falsche Hände gerät, wären die niedrigsten Lohnklassen, für die ein garantiertes
kann ausgeschlossen werden. Mindesteinkommen geschaffen würde.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Grendelmeier Liquidation von Rüstungsmaterial
Postulat Grendelmeier Matériel d'armement superflu. Liquidation
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1993
Année
Anno
Band I
Volume
Volume
Session Frühjahrssession
Session Session de printemps
Sessione Sessione primaverile
Rat Nationalrat
Conseil Conseil national
Consiglio Consiglio nazionale
Sitzung 16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3428
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 19.03.1993 - 08:00
Date
Data
Seite 588-588
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Ref. No 20 022 453
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