Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 92-3407 KI-generiert

Switzerland: Combating Organized Crime and Legislative Progress

Geschäftsnummer VPB 92-3407
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This document concerns an interpellation regarding the state and combating of organized crime in Switzerland. The interpellant expressed concern about the slow progress in introducing legislation to combat organized crime, emphasizing the need for visible action and highlighting the threat posed by organized crime, including terrorism and economic crime. The government responded by stating that organized crime in Switzerland is largely localized and comprised of ethnic groups or the drug scene, not yet reaching the level of a national threat like the Italian Mafia. However, the government acknowledged the risk of exploitation by international organized crime through Switzerland's financial system and outlined plans for a second package of measures, including criminalizing criminal organizations, improving asset seizure, and introducing financier reporting obligations, while also noting that a potential obstacle was removed due to the rejection of the EEA agreement, which would have mandated such reporting. The government also highlighted Switzerland's pioneering role in enacting anti-money laundering laws in Europe.

Legislator-Regeste

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Art. 307bis StGB; Switzerland: Combating Organized Crime and Legislative Progress: The interpellant expressed concern about the slow progress in introducing legislation to combat organized crime, emphasizing the need for visible action and highlighting the threat posed by organized crime, including terrorism and economic crime. The government responded by stating that organized crime in Switzerland is largely localized and comprised of ethnic groups or the drug scene, not yet reaching the level of a national threat like the Italian Mafia. However, the government acknowledged the risk of exploitation by international organized crime through Switzerland's financial system and outlined plans for a second package of measures, including criminalizing criminal organizations, improving asset seizure, and introducing financier reporting obligations, while also noting that a potential obstacle was removed due to the rejection of the EEA agreement, which would have mandated such reporting. The government also highlighted Switzerland's pioneering role in enacting anti-money laundering laws in Europe.

Schlagwörter

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Organisiertes Verbrechen strafrechtliche Drohung Finanzbestimmung Terrorismus Internationale Organisationen finanzielles Risiko

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 307bis StGB

This provision is implicitly referenced when discussing the introduction of new criminal offenses for organized crime, including criminal organizations and improved confiscation laws.

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Volltext

10. Dezember 1992 1227 Interpellation Huber

Ich halte mit Befriedigung fest, dass sich die Beurteilung des Huber: Ich hatte vor einiger Zeit die Gelegenheit, der Kommis-

Bundesrates in bezug auf die Notwendigkeit eines verstärkten sion anzugehören, die die Rechtsgrundlagen für die aktive Be-

Einsatzes der verdeckten Fahndung einerseits und die Auswir- kämpfung der Geldwäscherei zu bearbeiten hatte. Damals,

kungen dieses Urteils des Europäischen Gerichtshofes ander- Herr Bundesrat Koller, war die Rede davon, dass im Anschluss

seits mit meiner Auffassung im wesentlichen deckt, dass also daran bald Rechtsgrundlagen für die Bekämpfung des organi-

der Bundesrat diese Auffassung teilt. sierten Verbrechens vorgelegt würden. Es wurde zeitweise so-

Ich möchte hierfür bestens danken, auch für die Bereitschaft gar der Eindruck erweckt, als ob es sich hier um Zwillingsge-

zum Handeln. Ich bin selbstverständlich einverstanden mit der schäfte im eigentlichen Sinne des Wortes handeln würde, die

Umwandlung in ein Postulat. Ich möchte lediglich festhalten, für ihr Funktionieren miteinander verbunden sind.

dass die Anpassung der kantonalen Strafprozessordnungen Zweck meiner Interpellation ist nun, auf diesen Zusammen-

natürlich in der Zuständigkeit der Kantone liegt - das ist mir hang hinzuweisen und die Beunruhigung über das Ausblei-

schon bekannt. Aber der Bund kann natürlich hier ebenfalls ei- ben der Vorlage zum Ausdruck zu bringen. Ich möchte das mit

nen Anstoss geben. Die Bedeutung vor allem auf der Bun- der Bitte um eine Lagebeurteilung verbinden, und ich frage

desebene liegt in der Anwendung der eidgenössischen Be- nach konkreten Massnahmen.

stimmungen, vor allem wenn es darum geht, diese Staats- Gerade im Bereich der inneren Sicherheit - so meine ich -

schutzaufgaben wahrzunehmen, die primär in der Zuständig- sollte man heute sichtbar handeln und sich nicht in juristi-

keit des Bundes sein sollen. Hier muss der Bund vorangehen schem Hickhack verlieren. Ich habe manchmal den Eindruck,

und dann - soweit notwendig - die Koordination mit den Kan- als ob wir bei der Gesetzgebung die Jurisprudenz auch zur

tonen in bezug auf das kantonale Verfahrensrecht vornehmen. Hilfe nähmen, um gewisse Dinge zu verzögern und das

In diesem Sinne danke ich und erkläre ich mich mit der Um- Tempo nicht in dem Masse zu steigern, wie es notwendig ist

wandlung in ein Postulat einverstanden. Ich sage das als Jurist, ich sage das aber auch als jemand, der

in einer Regierung über den Stellenwert des Rechts als Mittel

Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat zur Förderung oder zur Behinderung seine eigenen Erfahrun-

gen gemacht hat.

Man hört nun genau entgegen dem Wunsch nach Dringlich-

keit, dass rechtstheoretische Schwierigkeiten auftreten. Offen-

bar geht es um die Frage der Schuldzurechnung und der Haf-

tung des Unternehmens; da sind gewisse Leute besonders

empfindlich. Ich verstehe das. Aber man muss doch die ein-

#ST# 92.3407 ander gegenüberstehenden Güter abwägen. Da ist auf der ei-

nen Seite das organisierte Verbrechen, umfassend den Terro-

Interpellation Huber rismus, die organisierte Kriminalität und die Wirtschaftskrimi-

Stand und Bekämpfung des organisierten nalität.

Ich habe neuerlich eine Definition dieses organisierten Verbre-

Verbrechens in der Schweiz chens gelesen, die mir erneut klargemacht hat, wie dringlich

Situation et répression du crime und wie drängend eine Bereitstellung von griffigen Instrumen-

organisé en Suisse ten gegen diese Erscheinung ist. Es wird da ausgeführt: «In

Annäherung an die Funktionsweise transnationaler Unterneh-

men werden hochgradig arbeitsteilig, stark abgeschottet,

planmässig und auf Dauer angelegt durch Begehung von De-

likten sowie durch Teilnahme an der legalen Wirtschaft mög-

Wortlaut der Interpellation vom 30. September 1992 lichst hohe Gewinne angestrebt. Die Organisation bedient

Die Bedrohung durch das organisierte Verbrechen auch in der sich dabei der Mittel der Gewalt, der Einschüchterung, der Ein-

Schweiz beunruhigt die Bevölkerung nachhaltig. flussnahme auf Politik und Wirtschaft. Sie weist regelmässig

Ich frage den Bundesrat: einen stark hierarchischen Aufbau auf, verfügt über wirksame

1. Wie beurteilt er den Stand des organisierten Verbrechens in Durchsetzungsmechanismen für innere Gruppennormen.

der Schweiz? Ihre Akteure sind weitgehend austauschbar.»

2. Welche Entwicklungstendenzen sind erkennbar? Diese Mischung aus Kriminalität, Wirtschaft, Mobilität, mo-

3. Welche Mittel gedenkt der Bundesrat zur Bekämpfung des dernster Kommunikation und straffer Führung ist getrieben

organisierten Verbrechens einzusetzen - insbesondere bis von einer inneren Dynamik und einem hervorstechenden

wann ist mit der Vorlage von Normen im Strafrecht, die seit lan- Machttrieb. Ich verweise Sie auf die Vorgänge in Oberitalien,

gem in Aussicht stehen, zu rechnen? die eine Eroberung Mailands und der Umgebung durch die

4. Das organisierte Verbrechen kennt keine Landesgrenzen. Drogenhandel-Mafia zur Folge hatte. Die Verknüpfung mit der

Ist die internationale Zusammenarbeit zufriedenstellend? Sind Politik muss auch uns betroffen machen.

allenfalls zusätzliche Vereinbarungen auszuarbeiten? In unserem Land-so empfinde ich es, so stelle ich es fest-ist

eine deutliche Angst vor wachsender Kriminalität spürbar. In

Texfe de l'interpellation du 30 septembre 1992 diesen Zusammenhang gehört nicht nur der Drogenhandel,

Le crime organisé menace également la Suisse et suscite der soeben Thema eines Vorstosses war, dazu gehören die

dans la population des sentiments persistants d'inquiétude. Waffenbeschaffung für europäische und aussereuropäische

Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions sui- Konflikte und sogar der heimliche Einzug von Kriminellen in

vantes: Chefetagen. Der Rechtsradikalismus als aktuelle Seuche Eu-

1. Comment juge-t-il la situation du crime organisé en Suisse? ropas zeigt eine neue Facette der Bedrohung, wobei das Po-

2. Quelles tendances peut-on observer dans son évolution? tential des Linksextremismus nur etwas in den Hintergrund ge-

3. Quels moyens le Conseil fédéral envisage-t-il d'employer treten, nicht aber verschwunden ist. Unter diesen Umständen

pour le combattre et, surtout, quand édictera-t-on des disposi- ist eine Lagebeurteilung notwendig, eine Erklärung, was wann

tions de droit pénal en la matière, mesure dont on entend par- dem Parlament vorgelegt wird, und der internationale Aspekt

ler depuis longtemps? ist darzustellen.

4. Le crime organisé ne connaît pas de frontières. La coopéra- Aus aktuellem Anlass und in Ergänzung meiner Fragen darf

tion internationale est-elle satisfaisante? N'y aurait-il pas lieu ich vielleicht zusätzlich erfahren, ob die Ablehnung des EWR-

de conclure de nouveaux accords dans ce domaine? Vertrages auf das hier angesprochene Kapitel einen Einfluss

hat.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Bisig, Bloetzer, Bühler Ro- Der Bundesrat schreibt beim nächsten Geschäft, das unsere

bert, Cavelty, Cottier, Danioth, Delalay, Frick, Gemperli, Iten Traktandenliste ziert-dem Uebereinkommen Nr. 141 des Eu-

Andréas, Loretan, Meier Josi, Piller, Roth, Ruesch, Schallber- roparates über Geldwäscherei sowie Ermittlung, Beschlag-

ger, Schmid Carlo, Simmen, Ziegler Oswald (19) nahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten -, die ent-

Interpellation Huber 1228 10 décembre 1992

scheidenden Sätze, die die Prioritäten aufzeigen. «Die in den flusst worden ist und inzwischen mehrere andere europäische

letzten Jahren zu beobachtende Ausweitung des organisier- Länder Geldwäscherei-Strafnormen nach dem schweizeri-

ten Verbrechens gibt zu grosser Sorge Anlass. Seiner effizien- schen Modell erlassen haben.

ten Bekämpfung, sowohl auf nationaler wie auch auf interna- Wir dürfen unser Licht nicht ständig unter den Scheffel stellen.

tionaler Ebene, kommt daher grösste Priorität zu. » Dem ist aus Damit will ich nicht sagen, Herr Huber, dass wir bereits am Ziel

meiner Sicht nichts beizufügen. seien. Wie wir Ihnen in der Botschaft zum ersten Massnahmen-

paket eingehend dargelegt haben, sind weitere Schritte nötig.

Bundesrat Koller: Zunächst zu den Punkten 1 und 2 Ihrer In- Wir haben Ihnen schon damals ein sogenanntes zweites

terpellation, wo Sie nach dem Stand und den Entwicklungs- Massnahmenpaket zur Bekämpfung des organisierten Ver-

tendenzen des organisierten Verbrechens fragen: Es erweist brechens in Aussicht gestellt Dieses zweite Massnahmenpa-

sich als sehr schwierig, Erkenntnisse über den Stand und die ket wird den neuen Tatbestand der kriminellen Organisation,

Entwicklungstendenzen des organisierten Verbrechens zu ge- ein verbessertes Einziehungsrecht und die Meldepflicht des

winnen, weil sich diese Verbrechensorganisationen durch ein Financiers beinhalten.

besonders hohes Mass an Geheimhaltung ihrer Strukturen Die Vernehmlassung zu diesem zweiten Massnahmenpaket

und Aktivitäten auszeichnen und vor allem sehr raffinierte ist abgeschlossen. Sie ist allerdings zum Teil recht kritisch

neue Methoden krimineller Tätigkeiten entwickeln. Aufgrund ausgefallen. Wie Sie selber angetönt haben, betreten wir hier

unserer bisherigen Erkenntnisse - sowohl beim Bund wie bei strafrechtliches Neuland; deshalb mussten wir dieses zweite

den Kantonen - existieren aber doch Indizien dafür, dass sich Massnahmenpaket noch einmal überarbeiten. Aber ich kann

mafiose Strukturen in der Schweiz bislang auf lokale Ansätze versichern, dass wir Ihnen - hoffentlich noch vor dem Sommer

beschränken. Betroffen sind einerseits geschlossene ethni- des nächsten Jahres - dieses zweite Massnahmenpaket in

sche Gruppen, andererseits aber auch die schweizerische Botschaftsform unterbreiten werden. Als flankierende Mass-

Drogenszene. Es handelt sich um stark milieuorientierte Er- nahme soll sodann beim Bundesamt für Polizeiwesen die Ein-

scheinungen, die nicht das staatsgefährdende Bedrohungs- richtung einer eigenen Zentralstelle zur Bekämpfung des or-

potential von Verbrechensorganisationen im Stile der Mafia ganisierten Verbrechens realisiert werden. Die Vorarbeiten für

oder Camorra erreichen. die Ausgestaltung dieser neuen Zentralstelle sind bereits im

Zu grosser Wachsamkeit veranlasst jedoch schon heute der Gange. Wir werden Ihnen demnächst ein entsprechendes

mögliche Missbrauch unseres modernen und effizienten Konzept unterbreiten.

Dienstleistungssystems, namentlich desjenigen des Finanz- Zu Punkt 4 Ihrer Interpellation: Obgleich die bestehenden

platzes Schweiz, durch das international organisierte Verbre- Rechtshilfevereinbarungen, mit Ausnahme des Rechtshilfe-

chen. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass eine wirk- vertrages mit den USA, nicht spezifisch auf organisierte Krimi-

same Gegenstrategie - ausgehend von den bestehenden nalität ausgerichtet sind, vermögen diese Instrumente den An-

Geldwäscherei-Strafnormen - darauf ausgerichtet sein muss, forderungen im wesentlichen zu genügen. Einen wichtigen

dem organisierten Verbrechen sein lebenswichtiges Betriebs- Fortschritt wird freilich gerade das nächste Geschäft bringen,

kapital zu entziehen. Auch wenn nicht zu verkennen ist, dass nämlich das Uebereinkommen des Europarates über Geldwä-

die künftige ausländische Entwicklung infolge der starken In- scherei. Wir werden auch hier, wenn Sie heute das Ueberein-

terdependenzen und der zunehmenden Oeffnung der Gren- kommen genehmigen, bei den ersten Staaten sein, die dieses

zen die Verhältnisse auch in unserem Land beeinflussen wird, wichtige Instrument des Europarates ratifizieren.

ist der Bundesrat gleichwohl zuversichtlich, dass sich die sta- Eine weitere und letzte Massnahme, die wir zurzeit vorberei-

bilen gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse in der ten: Wir gedenken vor allem auf dem Gebiet der Bekämpfung

Schweiz auch in Zukunft gegen die Ausbreitung mafioser des illegalen Drogenhandels international schweizerische

Strukturen als résistent erweisen werden. Verbindungsbeamte an zentralen Nachrichtenstellen einzu-

Im übrigen darf ich Sie darauf hinweisen, dass wir in der Bot- setzen. Das wird die internationale Zusammenarbeit auch auf

schaft zum zweiten Massnahmenpaket zur Bekämpfung des diesem Gebiet wesentlich verbessern helfen.

organisierten Verbrechens näher auf dieses ganze Phänomen

des organisierten Verbrechens eingehen werden. Huber: Ich möchte für die Antwort des Bundesrates danken.

Zu Ihrer Frage, ob sich aufgrund des EWR-Neins etwas geän- Auch für den Zeitplan, durch den nun einigermassen klarge-

dert habe, sind zwei Dinge festzuhalten: Schwieriger wird si- worden ist, wann wir mit dem nächsten Paket zu rechnen ha-

cher die Zusammenarbeit im Bereich der internen Sicherheit ben, möchte ich meinen Dank aussprechen.

werden. Es ist uns erfreulicherweise gelungen, mit den Unter- Es darf nicht der Eindruck entstehen, Herr Bundesrat, dass un-

zeichnerstaaten des Schengener Abkommens eine sehr wert- sere Rolle in der Legiferierung bezüglich der Frage der Geld-

volle Zusammenarbeit einzuleiten. Ob die EG-Staaten gene- wäscherei übersehen oder nicht richtig gewürdigt wird. Ich

rell und die Unterzeichnerstaaten des Schengener Abkom- möchte ausdrücklich festhalten, dass wir hier eine Vorreiter-

mens im besonderen auch nach dem EWR-Nein die gleiche rolle übernommen haben. Das ist aber kein Ruhekissen, auf

Bereitschaft zu bilateraler Zusammenarbeit zeigen wie bisher, dem man ausruhen darf, sondern muss eine Motivation sein,

werden die Sondierungen der nächsten Woche zeigen. auf diesem Gebiet legislatorisch und auch polizeilich energi-

In bezug auf die Rechtslage hat sich eine weitere Aenderung scher und gezielter vorzugehen.

ergeben: In der EG-Richtlinie zur Geldwäscherei war eine so- Ich erkläre mich von der Antwort des Bundesrates befriedigt

genannte Meldepflicht der Financiers vorgesehen, und wir

hätten Ihnen demnächst eine entsprechende schweizerische

Gesetzgebung unterbreiten müssen. Diese Pflicht aufgrund

des EWR-Vertrages fällt nun dahin. Das bedeutet aber noch

nicht, dass wir deswegen auf eine entsprechende Gesetzge-

bung verzichten.

Damit komme ich zu Punkt 3 Ihrer Interpellation, wo Sie vor al-

lem nach den weiteren strafrechtlichen Schritten fragen. Herr

Huber, wenn Sie von Verzögerungen sprechen, möchte ich

doch in aller Freundschaft und in aller Bescheidenheit für uns

in Anspruch nehmen, dass die Schweiz in Europa auf dem Ge-

biet der Bekämpfung der Geldwäscherei wirklich Pionierarbeit

geleistet hat Wir waren im Jahre 1990 das erste Land in Eu-

ropa, das Geldwäscherei-Strafnormen erlassen hat, während

sich beispielsweise Deutschland gerade wegen schwieriger

dogmatischer Fragen damit äusserst schwertat Wir haben so-

gar die grosse Genugtuung, dass die Geldwäscherei-Richtli-

nie der EG durch unsere Geldwäscherei-Strafnormen beein-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Huber Stand und Bekämpfung des organisierten Verbrechens in der Schweiz

Interpellation Huber Situation et répression du crime organisé en Suisse

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1992

Année

Anno

Band VI

Volume

Volume

Session Wintersession

Session Session d'hiver

Sessione Sessione invernale

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 08

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 92.3407

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 10.12.1992 - 08:00

Date

Data

Seite 1227-1228

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Ref. No 20 022 265

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