Switzerland: Combating Organized Crime and Legislative Progress
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis document concerns an interpellation regarding the state and combating of organized crime in Switzerland. The interpellant expressed concern about the slow progress in introducing legislation to combat organized crime, emphasizing the need for visible action and highlighting the threat posed by organized crime, including terrorism and economic crime. The government responded by stating that organized crime in Switzerland is largely localized and comprised of ethnic groups or the drug scene, not yet reaching the level of a national threat like the Italian Mafia. However, the government acknowledged the risk of exploitation by international organized crime through Switzerland's financial system and outlined plans for a second package of measures, including criminalizing criminal organizations, improving asset seizure, and introducing financier reporting obligations, while also noting that a potential obstacle was removed due to the rejection of the EEA agreement, which would have mandated such reporting. The government also highlighted Switzerland's pioneering role in enacting anti-money laundering laws in Europe.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 307bis StGB; Switzerland: Combating Organized Crime and Legislative Progress: The interpellant expressed concern about the slow progress in introducing legislation to combat organized crime, emphasizing the need for visible action and highlighting the threat posed by organized crime, including terrorism and economic crime. The government responded by stating that organized crime in Switzerland is largely localized and comprised of ethnic groups or the drug scene, not yet reaching the level of a national threat like the Italian Mafia. However, the government acknowledged the risk of exploitation by international organized crime through Switzerland's financial system and outlined plans for a second package of measures, including criminalizing criminal organizations, improving asset seizure, and introducing financier reporting obligations, while also noting that a potential obstacle was removed due to the rejection of the EEA agreement, which would have mandated such reporting. The government also highlighted Switzerland's pioneering role in enacting anti-money laundering laws in Europe.
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KI-generiertThis provision is implicitly referenced when discussing the introduction of new criminal offenses for organized crime, including criminal organizations and improved confiscation laws.
Volltext
10. Dezember 1992 1227 Interpellation Huber
Ich halte mit Befriedigung fest, dass sich die Beurteilung des Huber: Ich hatte vor einiger Zeit die Gelegenheit, der Kommis-
Bundesrates in bezug auf die Notwendigkeit eines verstärkten sion anzugehören, die die Rechtsgrundlagen für die aktive Be-
Einsatzes der verdeckten Fahndung einerseits und die Auswir- kämpfung der Geldwäscherei zu bearbeiten hatte. Damals,
kungen dieses Urteils des Europäischen Gerichtshofes ander- Herr Bundesrat Koller, war die Rede davon, dass im Anschluss
seits mit meiner Auffassung im wesentlichen deckt, dass also daran bald Rechtsgrundlagen für die Bekämpfung des organi-
der Bundesrat diese Auffassung teilt. sierten Verbrechens vorgelegt würden. Es wurde zeitweise so-
Ich möchte hierfür bestens danken, auch für die Bereitschaft gar der Eindruck erweckt, als ob es sich hier um Zwillingsge-
zum Handeln. Ich bin selbstverständlich einverstanden mit der schäfte im eigentlichen Sinne des Wortes handeln würde, die
Umwandlung in ein Postulat. Ich möchte lediglich festhalten, für ihr Funktionieren miteinander verbunden sind.
dass die Anpassung der kantonalen Strafprozessordnungen Zweck meiner Interpellation ist nun, auf diesen Zusammen-
natürlich in der Zuständigkeit der Kantone liegt - das ist mir hang hinzuweisen und die Beunruhigung über das Ausblei-
schon bekannt. Aber der Bund kann natürlich hier ebenfalls ei- ben der Vorlage zum Ausdruck zu bringen. Ich möchte das mit
nen Anstoss geben. Die Bedeutung vor allem auf der Bun- der Bitte um eine Lagebeurteilung verbinden, und ich frage
desebene liegt in der Anwendung der eidgenössischen Be- nach konkreten Massnahmen.
stimmungen, vor allem wenn es darum geht, diese Staats- Gerade im Bereich der inneren Sicherheit - so meine ich -
schutzaufgaben wahrzunehmen, die primär in der Zuständig- sollte man heute sichtbar handeln und sich nicht in juristi-
keit des Bundes sein sollen. Hier muss der Bund vorangehen schem Hickhack verlieren. Ich habe manchmal den Eindruck,
und dann - soweit notwendig - die Koordination mit den Kan- als ob wir bei der Gesetzgebung die Jurisprudenz auch zur
tonen in bezug auf das kantonale Verfahrensrecht vornehmen. Hilfe nähmen, um gewisse Dinge zu verzögern und das
In diesem Sinne danke ich und erkläre ich mich mit der Um- Tempo nicht in dem Masse zu steigern, wie es notwendig ist
wandlung in ein Postulat einverstanden. Ich sage das als Jurist, ich sage das aber auch als jemand, der
in einer Regierung über den Stellenwert des Rechts als Mittel
Ueberwiesen als Postulat- Transmis comme postulat zur Förderung oder zur Behinderung seine eigenen Erfahrun-
gen gemacht hat.
Man hört nun genau entgegen dem Wunsch nach Dringlich-
keit, dass rechtstheoretische Schwierigkeiten auftreten. Offen-
bar geht es um die Frage der Schuldzurechnung und der Haf-
tung des Unternehmens; da sind gewisse Leute besonders
empfindlich. Ich verstehe das. Aber man muss doch die ein-
#ST# 92.3407 ander gegenüberstehenden Güter abwägen. Da ist auf der ei-
nen Seite das organisierte Verbrechen, umfassend den Terro-
Interpellation Huber rismus, die organisierte Kriminalität und die Wirtschaftskrimi-
Stand und Bekämpfung des organisierten nalität.
Ich habe neuerlich eine Definition dieses organisierten Verbre-
Verbrechens in der Schweiz chens gelesen, die mir erneut klargemacht hat, wie dringlich
Situation et répression du crime und wie drängend eine Bereitstellung von griffigen Instrumen-
organisé en Suisse ten gegen diese Erscheinung ist. Es wird da ausgeführt: «In
Annäherung an die Funktionsweise transnationaler Unterneh-
men werden hochgradig arbeitsteilig, stark abgeschottet,
planmässig und auf Dauer angelegt durch Begehung von De-
likten sowie durch Teilnahme an der legalen Wirtschaft mög-
Wortlaut der Interpellation vom 30. September 1992 lichst hohe Gewinne angestrebt. Die Organisation bedient
Die Bedrohung durch das organisierte Verbrechen auch in der sich dabei der Mittel der Gewalt, der Einschüchterung, der Ein-
Schweiz beunruhigt die Bevölkerung nachhaltig. flussnahme auf Politik und Wirtschaft. Sie weist regelmässig
Ich frage den Bundesrat: einen stark hierarchischen Aufbau auf, verfügt über wirksame
1. Wie beurteilt er den Stand des organisierten Verbrechens in Durchsetzungsmechanismen für innere Gruppennormen.
der Schweiz? Ihre Akteure sind weitgehend austauschbar.»
2. Welche Entwicklungstendenzen sind erkennbar? Diese Mischung aus Kriminalität, Wirtschaft, Mobilität, mo-
3. Welche Mittel gedenkt der Bundesrat zur Bekämpfung des dernster Kommunikation und straffer Führung ist getrieben
organisierten Verbrechens einzusetzen - insbesondere bis von einer inneren Dynamik und einem hervorstechenden
wann ist mit der Vorlage von Normen im Strafrecht, die seit lan- Machttrieb. Ich verweise Sie auf die Vorgänge in Oberitalien,
gem in Aussicht stehen, zu rechnen? die eine Eroberung Mailands und der Umgebung durch die
4. Das organisierte Verbrechen kennt keine Landesgrenzen. Drogenhandel-Mafia zur Folge hatte. Die Verknüpfung mit der
Ist die internationale Zusammenarbeit zufriedenstellend? Sind Politik muss auch uns betroffen machen.
allenfalls zusätzliche Vereinbarungen auszuarbeiten? In unserem Land-so empfinde ich es, so stelle ich es fest-ist
eine deutliche Angst vor wachsender Kriminalität spürbar. In
Texfe de l'interpellation du 30 septembre 1992 diesen Zusammenhang gehört nicht nur der Drogenhandel,
Le crime organisé menace également la Suisse et suscite der soeben Thema eines Vorstosses war, dazu gehören die
dans la population des sentiments persistants d'inquiétude. Waffenbeschaffung für europäische und aussereuropäische
Je prie le Conseil fédéral de répondre aux questions sui- Konflikte und sogar der heimliche Einzug von Kriminellen in
vantes: Chefetagen. Der Rechtsradikalismus als aktuelle Seuche Eu-
1. Comment juge-t-il la situation du crime organisé en Suisse? ropas zeigt eine neue Facette der Bedrohung, wobei das Po-
2. Quelles tendances peut-on observer dans son évolution? tential des Linksextremismus nur etwas in den Hintergrund ge-
3. Quels moyens le Conseil fédéral envisage-t-il d'employer treten, nicht aber verschwunden ist. Unter diesen Umständen
pour le combattre et, surtout, quand édictera-t-on des disposi- ist eine Lagebeurteilung notwendig, eine Erklärung, was wann
tions de droit pénal en la matière, mesure dont on entend par- dem Parlament vorgelegt wird, und der internationale Aspekt
ler depuis longtemps? ist darzustellen.
4. Le crime organisé ne connaît pas de frontières. La coopéra- Aus aktuellem Anlass und in Ergänzung meiner Fragen darf
tion internationale est-elle satisfaisante? N'y aurait-il pas lieu ich vielleicht zusätzlich erfahren, ob die Ablehnung des EWR-
de conclure de nouveaux accords dans ce domaine? Vertrages auf das hier angesprochene Kapitel einen Einfluss
hat.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bisig, Bloetzer, Bühler Ro- Der Bundesrat schreibt beim nächsten Geschäft, das unsere
bert, Cavelty, Cottier, Danioth, Delalay, Frick, Gemperli, Iten Traktandenliste ziert-dem Uebereinkommen Nr. 141 des Eu-
Andréas, Loretan, Meier Josi, Piller, Roth, Ruesch, Schallber- roparates über Geldwäscherei sowie Ermittlung, Beschlag-
ger, Schmid Carlo, Simmen, Ziegler Oswald (19) nahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten -, die ent-
Interpellation Huber 1228 10 décembre 1992
scheidenden Sätze, die die Prioritäten aufzeigen. «Die in den flusst worden ist und inzwischen mehrere andere europäische
letzten Jahren zu beobachtende Ausweitung des organisier- Länder Geldwäscherei-Strafnormen nach dem schweizeri-
ten Verbrechens gibt zu grosser Sorge Anlass. Seiner effizien- schen Modell erlassen haben.
ten Bekämpfung, sowohl auf nationaler wie auch auf interna- Wir dürfen unser Licht nicht ständig unter den Scheffel stellen.
tionaler Ebene, kommt daher grösste Priorität zu. » Dem ist aus Damit will ich nicht sagen, Herr Huber, dass wir bereits am Ziel
meiner Sicht nichts beizufügen. seien. Wie wir Ihnen in der Botschaft zum ersten Massnahmen-
paket eingehend dargelegt haben, sind weitere Schritte nötig.
Bundesrat Koller: Zunächst zu den Punkten 1 und 2 Ihrer In- Wir haben Ihnen schon damals ein sogenanntes zweites
terpellation, wo Sie nach dem Stand und den Entwicklungs- Massnahmenpaket zur Bekämpfung des organisierten Ver-
tendenzen des organisierten Verbrechens fragen: Es erweist brechens in Aussicht gestellt Dieses zweite Massnahmenpa-
sich als sehr schwierig, Erkenntnisse über den Stand und die ket wird den neuen Tatbestand der kriminellen Organisation,
Entwicklungstendenzen des organisierten Verbrechens zu ge- ein verbessertes Einziehungsrecht und die Meldepflicht des
winnen, weil sich diese Verbrechensorganisationen durch ein Financiers beinhalten.
besonders hohes Mass an Geheimhaltung ihrer Strukturen Die Vernehmlassung zu diesem zweiten Massnahmenpaket
und Aktivitäten auszeichnen und vor allem sehr raffinierte ist abgeschlossen. Sie ist allerdings zum Teil recht kritisch
neue Methoden krimineller Tätigkeiten entwickeln. Aufgrund ausgefallen. Wie Sie selber angetönt haben, betreten wir hier
unserer bisherigen Erkenntnisse - sowohl beim Bund wie bei strafrechtliches Neuland; deshalb mussten wir dieses zweite
den Kantonen - existieren aber doch Indizien dafür, dass sich Massnahmenpaket noch einmal überarbeiten. Aber ich kann
mafiose Strukturen in der Schweiz bislang auf lokale Ansätze versichern, dass wir Ihnen - hoffentlich noch vor dem Sommer
beschränken. Betroffen sind einerseits geschlossene ethni- des nächsten Jahres - dieses zweite Massnahmenpaket in
sche Gruppen, andererseits aber auch die schweizerische Botschaftsform unterbreiten werden. Als flankierende Mass-
Drogenszene. Es handelt sich um stark milieuorientierte Er- nahme soll sodann beim Bundesamt für Polizeiwesen die Ein-
scheinungen, die nicht das staatsgefährdende Bedrohungs- richtung einer eigenen Zentralstelle zur Bekämpfung des or-
potential von Verbrechensorganisationen im Stile der Mafia ganisierten Verbrechens realisiert werden. Die Vorarbeiten für
oder Camorra erreichen. die Ausgestaltung dieser neuen Zentralstelle sind bereits im
Zu grosser Wachsamkeit veranlasst jedoch schon heute der Gange. Wir werden Ihnen demnächst ein entsprechendes
mögliche Missbrauch unseres modernen und effizienten Konzept unterbreiten.
Dienstleistungssystems, namentlich desjenigen des Finanz- Zu Punkt 4 Ihrer Interpellation: Obgleich die bestehenden
platzes Schweiz, durch das international organisierte Verbre- Rechtshilfevereinbarungen, mit Ausnahme des Rechtshilfe-
chen. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass eine wirk- vertrages mit den USA, nicht spezifisch auf organisierte Krimi-
same Gegenstrategie - ausgehend von den bestehenden nalität ausgerichtet sind, vermögen diese Instrumente den An-
Geldwäscherei-Strafnormen - darauf ausgerichtet sein muss, forderungen im wesentlichen zu genügen. Einen wichtigen
dem organisierten Verbrechen sein lebenswichtiges Betriebs- Fortschritt wird freilich gerade das nächste Geschäft bringen,
kapital zu entziehen. Auch wenn nicht zu verkennen ist, dass nämlich das Uebereinkommen des Europarates über Geldwä-
die künftige ausländische Entwicklung infolge der starken In- scherei. Wir werden auch hier, wenn Sie heute das Ueberein-
terdependenzen und der zunehmenden Oeffnung der Gren- kommen genehmigen, bei den ersten Staaten sein, die dieses
zen die Verhältnisse auch in unserem Land beeinflussen wird, wichtige Instrument des Europarates ratifizieren.
ist der Bundesrat gleichwohl zuversichtlich, dass sich die sta- Eine weitere und letzte Massnahme, die wir zurzeit vorberei-
bilen gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse in der ten: Wir gedenken vor allem auf dem Gebiet der Bekämpfung
Schweiz auch in Zukunft gegen die Ausbreitung mafioser des illegalen Drogenhandels international schweizerische
Strukturen als résistent erweisen werden. Verbindungsbeamte an zentralen Nachrichtenstellen einzu-
Im übrigen darf ich Sie darauf hinweisen, dass wir in der Bot- setzen. Das wird die internationale Zusammenarbeit auch auf
schaft zum zweiten Massnahmenpaket zur Bekämpfung des diesem Gebiet wesentlich verbessern helfen.
organisierten Verbrechens näher auf dieses ganze Phänomen
des organisierten Verbrechens eingehen werden. Huber: Ich möchte für die Antwort des Bundesrates danken.
Zu Ihrer Frage, ob sich aufgrund des EWR-Neins etwas geän- Auch für den Zeitplan, durch den nun einigermassen klarge-
dert habe, sind zwei Dinge festzuhalten: Schwieriger wird si- worden ist, wann wir mit dem nächsten Paket zu rechnen ha-
cher die Zusammenarbeit im Bereich der internen Sicherheit ben, möchte ich meinen Dank aussprechen.
werden. Es ist uns erfreulicherweise gelungen, mit den Unter- Es darf nicht der Eindruck entstehen, Herr Bundesrat, dass un-
zeichnerstaaten des Schengener Abkommens eine sehr wert- sere Rolle in der Legiferierung bezüglich der Frage der Geld-
volle Zusammenarbeit einzuleiten. Ob die EG-Staaten gene- wäscherei übersehen oder nicht richtig gewürdigt wird. Ich
rell und die Unterzeichnerstaaten des Schengener Abkom- möchte ausdrücklich festhalten, dass wir hier eine Vorreiter-
mens im besonderen auch nach dem EWR-Nein die gleiche rolle übernommen haben. Das ist aber kein Ruhekissen, auf
Bereitschaft zu bilateraler Zusammenarbeit zeigen wie bisher, dem man ausruhen darf, sondern muss eine Motivation sein,
werden die Sondierungen der nächsten Woche zeigen. auf diesem Gebiet legislatorisch und auch polizeilich energi-
In bezug auf die Rechtslage hat sich eine weitere Aenderung scher und gezielter vorzugehen.
ergeben: In der EG-Richtlinie zur Geldwäscherei war eine so- Ich erkläre mich von der Antwort des Bundesrates befriedigt
genannte Meldepflicht der Financiers vorgesehen, und wir
hätten Ihnen demnächst eine entsprechende schweizerische
Gesetzgebung unterbreiten müssen. Diese Pflicht aufgrund
des EWR-Vertrages fällt nun dahin. Das bedeutet aber noch
nicht, dass wir deswegen auf eine entsprechende Gesetzge-
bung verzichten.
Damit komme ich zu Punkt 3 Ihrer Interpellation, wo Sie vor al-
lem nach den weiteren strafrechtlichen Schritten fragen. Herr
Huber, wenn Sie von Verzögerungen sprechen, möchte ich
doch in aller Freundschaft und in aller Bescheidenheit für uns
in Anspruch nehmen, dass die Schweiz in Europa auf dem Ge-
biet der Bekämpfung der Geldwäscherei wirklich Pionierarbeit
geleistet hat Wir waren im Jahre 1990 das erste Land in Eu-
ropa, das Geldwäscherei-Strafnormen erlassen hat, während
sich beispielsweise Deutschland gerade wegen schwieriger
dogmatischer Fragen damit äusserst schwertat Wir haben so-
gar die grosse Genugtuung, dass die Geldwäscherei-Richtli-
nie der EG durch unsere Geldwäscherei-Strafnormen beein-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Huber Stand und Bekämpfung des organisierten Verbrechens in der Schweiz
Interpellation Huber Situation et répression du crime organisé en Suisse
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1992
Année
Anno
Band VI
Volume
Volume
Session Wintersession
Session Session d'hiver
Sessione Sessione invernale
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 08
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3407
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 10.12.1992 - 08:00
Date
Data
Seite 1227-1228
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Ref. No 20 022 265
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