Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 92-3404 KI-generiert

Social Security Payment Processing Improvements

Geschäftsnummer VPB 92-3404
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang struck_off

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The Federal Council acknowledged that while most social security payments, like those for health insurance and pensions, are processed efficiently, delays can occur, particularly in health insurance reimbursements and with unemployment and supplementary benefits for pensions. To address these issues, measures were implemented to streamline administrative processes and increase personnel capacity within the social security system, aiming to reduce processing times and eliminate unnecessary delays caused by federal regulations.

Legislator-Regeste

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Art. 49 BVG, Art. 37 BVG, Art. 38 BVG; Social Security Payment Processing Improvements: To address these issues, measures were implemented to streamline administrative processes and increase personnel capacity within the social security system, aiming to reduce processing times and eliminate unnecessary delays caused by federal regulations.

Schlagwörter

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Sozialversicherungsleistungen Rentenerhöhung Zusatzrente sichernde Massnahmen Versicherungsleistung der Krankenversicherung Zahlungsverkehrssystem

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 49 BVG

Cited to explain the independence of pension institutions in determining payment modalities.

Art. 37 BVG

Cited to define the form of pension benefits (annuities or lump sums).

Art. 38 BVG

Cited to state that pensions are generally paid monthly.

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Volltext

Postulat Vollmer 584 N 19 mars 1993

#ST# 92.3404 Schriftliche Begründung-Développement par écrit

Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht

Postulat Vollmer eine schriftliche Antwort

Beschleunigung der Auszahlung

von Sozialversicherungsleistungen Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 3. Februar 1993

Prestations de la sécurité sociale. Rapport écrit du Conseil fédéral

Lenteurs des versements du 3 février 1993

Bei Kranken- und Unfallversicherung, AHV und Erwerbser-

satzordnung bestehen in der Regel keine Auszahlungspro-

bleme. In der Krankenversicherung kann es allerdings vor-

kommen, dass die Krankenkassen mit der Rückerstattung von

Wortlaut des Postulates vom 30. September 1992 Behandlungskosten mehrere Monate zuwarten. Die Kranken-

Die Zeitdauer zwischen der Gesuchstellung und der ersten kassen sind in ihrem Auszahlungsmodus an keine gesetzli-

Auszahlung von Sozialversicherungsansprüchen, insbeson- chen Vorschriften gebunden, was zur Folge hat, dass die Ver-

dere bei der Arbeitslosenversicherung und bei den Ergän- sicherten nicht immer unverzüglich in den Genuss ihres Lei-

zungsleistungen zur AHV und IV, ist heute - auch im Normal- stungsanspruchs kommen. Längere Verzögerungen bei der

fall - unerträglich lang geworden ! Beträgt sie bei der EL bereits Auszahlung haben zumeist aber einen sachlichen Grund und

durchschnittlich gut ein halbes Jahr, verstreichen bei der Ar- dürften gesamthaft betrachtet eine Ausnahme sein.

beitslosenversicherung in der Regel sogar mindestens zwei Gestützt auf Vorstösse der Geschäftsprüfungskommission

Monate. Immer mehr Gesuchsteller sind dadurch gezwungen, führt das Bundesamt für Sozialversicherung seit Jahren Stati-

zur Ueberbrückung dieser Zeitdauer Fürsorgeinstitutionen stiken über die Behandlungsdauer von Leistungsgesuchen in

aufzusuchen. Abgesehen von den fragwürdigen Auswirkun- der Invalidenversicherung. Die Statistik über die pendenten

gen für die Betroffenen, werden damit auch die administrati- erstmaligen Anmeldungen in der IV sieht mit Stand vom

ven Aufwendungen unnötig vervielfacht. 31. Januar 1992 so aus:

Der Bundesrat wird angesichts dieser Missstände eingeladen :

a dem Parlament einen Bericht über die gegenwärtige Situa-

tion im obenerwähnten Problembereich, aufgeschlüsselt

nach den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung und Pendent bei Pendente isrstmalige/\nmeldungen aus den Perioden

nach den verursachenden Ebenen (Bund, Kantone, Gemein- 1.7.91- 1.1.91- 1990 vor1990 Total

den) und Faktoren, vorzulegen; 31.1.92 30.6.91 absolut in%

b. durch entsprechende Vorschläge für Anpassungen in den Arzt 6050 881 292 69 7292 20,8

Sozialversicherungsgesetzen und -Verordnungen das Best- MEDAS 121 126 95 17 359 1,0

mögliche vorzukehren, damit zumindest die durch Bundes- BEFAS 53 72 57 20 202 0,6

vorschriften unnötig verursachten Verzögerungen bei den IV-Regionalstelle 1945 936 473 90 3444 9,8

Auszahlungen raschestmöglich eliminiert werden können. SpezialStelle 672 144 14 2,6

65 895

Versicherte 842 148 74 12 1076 3,1

Texfe du postulat du 30 septembre 1992 IV-Kommission 719 255 126 12 1112 3,2

Le temps qui s'écoule entre le moment où une personne, no- IV-Sekretariate 8370 3523 4082 1036 17011 48,6

tamment si elle est chômeuse ou si elle a droit aux prestations -Kantone 3750 923 403 77 5153 14,7

complémentaires de l'AVS ou de l'Ai, s'inscrit ou dépose une -Bund 4620 2600 3679 959 11858 33,9

demande et celui où elle perçoit ses premières indemnités, Arbeitgeber 1137 112 52 13 1314 3,8

s'est allongé à en devenir insupportable, même lorsqu'il s'agit Uebrige 1640 374 246 66 2326 6,6

d'un cas normal. En effet, il faut attendre aujourd'hui six mois Total 21549 6571 5562 1349 35031 100,0

en moyenne avant de percevoir des prestations complémen- % 61,5 18,8 15,9 3,9 100,0

taires et au minimum deux mois pour toucher les allocations

de chômage. De plus en plus d'ayants droit se voient donc

contraints de s'adresser au service de l'assistance publique

qui leur prête de quoi vivre dans l'intervalle. Hormis les réper-

Die dritte IV-Revision mit Zusammenschluss der IV-Organe in

cussions fâcheuses qu'un tel phénomène peut avoir sur les

eine kantonale IV-Stelle ist u. a auch erfolgt, um den Gesuchs-

personnes concernées, il multiplie la paperasserie et cause

ablauf zu straffen und zu kürzen. Weil die neue Organisation

des frais dont on pourrait se passer.

erst am 1. Januar 1995 vollständig verwirklicht sein muss, ist

Vu ces carences, j'invite le Conseil fédéral:

noch keine Aussage über die Auswirkungen auf die Dauer der

a à présenter au Parlement un rapport sur les problèmes ac-

Gesuchsabwicklung möglich.

tuels que je viens d'évoquer, rapport qui fera état de la situa-

Bei den materiellen Kontrollen der kantonalen Ergänzungslei-

tion prévalant dans chaque secteur des assurances sociales

stungsstellen wird der Erledigungsdauer besondere Aufmerk-

et qui mentionnera pour chacun d'eux les facteurs responsa-

bles de ces retards et à quel niveau (de la Confédération, du samkeitgeschenkt In den meisten Kantonen kommt es zu kei-

nen Beanstandungen. Der überwiegende Teil der Gesuche

canton ou de la commune) ils se produisent;

wird speditiv und fristgerecht behandelt In einigen Kantonen

b. à lui faire, dès qu'il le pourra, des propositions visant à mo-

difier les lois et les ordonnances concernées, afin qu'on mette bestehen aber tatsächlich Probleme. Das Bundesamt für Sozi-

au plus vite un terme à la situation que j'ai décrite, tout au alversicherung hat diese Kantone aufgefordert, alles daranzu-

setzen, um die Fristen zu verkürzen. Der Kanton Genf, in dem

moins aux lenteurs provoquées par l'application des disposi-

sich die Situation erheblich verbessert hat, hat die Absicht, im

tions fédérales.

neuen Gesetz ausdrücklich festzulegen, dass die Ergän-

zungsleistungsgesuche innert Monatsfrist zu erledigen sind.

Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin, Béguelin, Boden- In speziellen Fällen sind Vorschüsse vorgesehen. Im Kanton

mann, Borei François, Bundi, Carobbio, Caspar-Hutter, Da- Bern ist eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe zur Klärung

nuser, de Dardel, Duvoisin, Eggenberger, Fankhauser, von verschiedener Fragen um die Ergänzungsleistungen gebildet

Feiten, Gross Andreas, Haering Binder, Haller, Herczog, worden. Neben der Entwicklung der Ergänzungsleistungs-

Hubacher, Jeanprêtre, Jöri, Ledergerber, Leemann, Leuen- ausgaben, die zu Sorgen Anlass gibt, wird der administrative

berger Ernst, Matthey, Mauch Ursula, Meyer Theo, Rechstei- Ablauf im Vordergrund der Kommissionsberatungen stehen,

ner, Ruffy, Steiger, Strahm Rudolf, Tschäppät Alexander, da vor allem in diesem Kanton angesichts seiner Grosse Pro-

Züger (32) bleme und Engpässe in der Durchführung bestehen.

19. März 1993 585 Postulat Stamm Judith

Auf der Ebene der Gesetzgebung sind ausserdem Vereinfa- lierten Tage. Bisher durfte die Kasse einen Vorschuss gewäh-

chungen vorgesehen. In der Krankenversicherungsrevision ren, wenn die Anspruchsberechtigung des Versicherten voll-

wird vorgeschlagen, den Abzug für Krankenkassenprämien ständig abgeklärt war oder, in Ausnahmefällen, wenn sie mit

abzuschaffen, der das Ergänzungsleistungsverfahren in den grosser Wahrscheinlichkeit feststand.

letzten Jahren erschwert hat. Da gemäss Vorschlag des Bun- Der Bundesrat ist überzeugt, dass diese Massnahmen den

desrates bei kleinen Einkommen die Krankenkassenprämie Kassen eine rasche Entschädigung der Arbeitslosen erlauben

einen gewissen Einkommensprozentsatz nicht überschreiten werden. Die wenigen bekanntgewordenen Fälle mit verzöger-

darf, werden zur Abgeltung der Krankenkassenprämie die für ter Auszahlung der Arbeitslosenentschädigung dürften so in

den Anspruch auf Ergänzungsleistungen massgebenden Ein- Zukunft verhindert werden können.

kommensgrenzen pauschal erhöht. Der Abzug und die Abklä-

rung der einzelnen Krankenkassenprämien bei der Ergän- Schriftliche Erklärung des Bundesrates

zungsleistungsberechnung entfallen. Déclaration écrite du Conseil fédéral

Für die dritte Ergänzungsleistungsrevision, die der Bundesrat Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.

für diese Legislaturperiode vorgesehen hat, stehen eine Ver-

einfachung des Mietzinsabzuges (Brutto- statt Nettomiete, Abgeschrieben - Classé

Wegfall Selbstbehalt, Wegfall Nebenkostenregelung) und der

Wegfall bedeutungsloser Abzüge zur Diskussion. Eine Motion

der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des

Nationalrates verlangt eine gezielte Information über den An-

spruch auf Ergänzungsleistungen. Diese dürfte mit Hilfe eines

Meldeverfahrens Ergänzungsleistungen/Steuerbehörden er-

folgen und zweifellos auch mithelfen, den Ergänzungslei-

stungsanspruch in möglichst vielen Fällen zu verwirklichen.

Artikel 49 BVG billigt den Vorsorgeeinrichtungen die grösst- #ST# 92.3426

mögliche Selbständigkeit zu. So sind sie im Rahmen des BVG

in der Gestaltung ihrer Leistungen, in deren Finanzierung und Postulat Stamm Judith

in ihrer Organisation frei. Das BVG enthält lediglich konkrete Gemeinwirtschaftlichkeit

Bestimmungen über die Form der Leistungen (Art 37: Renten der familiären Betreuungsarbeit

oder Kapital) und über die Auszahlung der Renten (Art. 38: die

Renten werden in der Regel monatlich ausgerichtet). Im Rah- Importance économique des soins

men dieser beiden Bestimmungen obliegt es somit den einzel- voués au ménage et aux enfants

nen Vorsorgeeinrichtungen, in ihren Reglementen den Aus-

zahlungsmodus für die Vorsorgeleistungen festzulegen.

Um die Entschädigung der Arbeitslosen zu beschleunigen, ist

eine ganze Reihe von Massnahmen auf verschiedenen Ebe-

nen beschlossen worden. Die meisten bezwecken einerseits Wortlaut des Postulates vom 7. Oktober 1992

eine Verstärkung der personellen Kapazitäten und anderseits Der Bundesrat wird eingeladen, Bericht zu erstatten über

eine Vereinfachung der Durchführung des Gesetzes über die -den gemeinwirtschaftlichen Anteil der familiären Betreu-

Arbeitslosenversicherung: ungsarbeit;

- Am 30. Oktober 1991 hat das Biga die Kantone gebeten, die - den Anspruch auf Abgeltung durch die öffentliche Hand des

nötigen Vorkehrungen im personellen Bereich zu treffen, um gemeinwirtschaftlichen Anteils der familiären Betreuungs-

der Zunahme der Entschädigungsgesuche begegnen zu kön- arbeit.

nen. Gleichzeitig hat der Bundesrat eine Verordnung über die

Verwaltungskostenentschädigung an die kantonalen Arbeits- Texte du postulat du 7 octobre 1992

ämter erlassen. Damit werden die den Kantonen bei der Le Conseil fédéral est prié d'établir un rapport sur:

Durchführung des Gesetzes über die Arbeitslosenversiche- - l'importance des soins voués au ménage et aux enfants en

rung entstehenden Verwaltungskosten in grosszügiger Weise tant que prestations d'intérêt public;

durch den Ausgleichsfonds der Versicherung übernommen. - le droit à une indemnisation publique de ces activités.

- Im Februar 1992 hat das Biga, in Zusammenarbeit mit den

Arbeitslosenkassen, eine Reihe von Ausbildungskursen orga- Mitunterzeichner - Cosignataires: Bär, Baumberger, Bircher

nisiert. Ziel der Kurse war, das neu eingestellte Personal der Peter, Bundi, Bürgi, Caspar-Hutter, Darbellay, David, Deiss,

Kassen möglichst schnell mit seinen Aufgaben vertraut zu Dormann, Ducret, Eggenberger, Engler, Epiney, Fankhauser,

machen. Fasel, Gobet, Gonseth, Grendelmeier, Grossenbacher, Haf-

- Für eine grosse Zahl von Kantonen und Gemeinden hat das ner Ursula, Haller, Hildbrand, Jäggi Paul, Jöri, Keller Anton,

Biga die Kontrollpflicht auf einen Tag pro Woche herabgesetzt Kühne, Leemann, Leu Josef, Misteli, Nabholz, Raggenbass,

Mit der Aenderung vom 11. November 1992 der Verordnung Rechsteiner, Ruckstuhl, Scheidegger, Schnider, Segmüller,

über die Arbeitslosenversicherung hat der Bundesrat - mit Seiler Rolf, Suter, Wanner, Wick (41 )

Wirkung ab 1. Januar 1993 - die einmalige Kontrolle pro Wo-

che für das ganze Land eingeführt Schriftliche Begründung - Développement par écrit

- In den Kantonen mit andauernder erheblicher Arbeitslosig- Im Rahmen des neuen Eherechts werden familiäre Betreu-

keit ist die Kürzung des Taggeldes aufgehoben worden. Der ungsarbeit und Erwerbsarbeit gleichwertig betrachtet Im So-

Bundesrat hat am 11. November 1992 beschlossen, diese zialversicherungsrecht findet die Betreuungsarbeit Eingang

Regelung ab 1. Januar 1993 auf die ganze Schweiz auszu- und soll anspruchsbegründend werden. Familiäre Betreu-

dehnen. ungsarbeit kommt aber nicht nur den Betroffenen zugute, son-

- Die Arbeitslosenkassen sind aufgefordert worden, in Fällen dern hat auch eine gemeinwirtschaftliche Dimension, wird

vorübergehender personeller Engpässe den Zahlungen abso- doch in unserem Lande die Familie als Grundlage des Staates

lute Priorität einzuräumen und nötigenfalls zeitweise auf ge- betrachtet

wisse Kontrollen, wie die Ueberprüfung der Arbeitsbemühun- Es ist daher zu prüfen, wie hoch dieser Anteil an gemeinwirt-

gen, zu verzichten. schaftlicher Leistung ist

- Schliesslich räumt eine Aenderung der Verordnung über die In anderen Bereichen wird die Abgeltung der gemeinwirt-

Arbeitslosenversicherung, die ebenfalls am 1. Januar 1993 in schaftlichen Leistung durch die öffentliche Hand diskutiert. Es

Kraft tritt, dem Versicherten einen Anspruch auf einen ange- stellt sich auch bei der familiären Betreuungsarbeit die Frage,

messenen Vorschuss ein. Vorausgesetzt wird nur noch die ob eine solche Abgeltung ausgerichtet werden soll, wobei die

Wahrscheinlichkeit des Anspruchs auf Entschädigungen. Die durch die neue Armut bedrohten alleinerziehenden Eltern im

Höhe des Vorschusses richtet sich nach der Zahl der kontrol- Vordergrund stehen.

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Postulat Vollmer Beschleunigung der Auszahlung von Sozialversicherungsleistungen

Postulat Vollmer Prestations de la sécurité sociale. Lenteurs des versements

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 92.3404

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 19.03.1993 - 08:00

Date

Data

Seite 584-585

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Ref. No 20 022 447

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