Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 92-3387 KI-generiert

Federal Employee Benefits vs. Privileges Clarification

Geschäftsnummer VPB 92-3387
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This document addresses concerns about potential privileges for federal employees. It clarifies that many benefits, such as subsidized travel passes, language courses, and mortgage loans, are either work-related necessities for specific roles, company-provided incentives to attract and retain staff in competitive sectors like the PTT and SBB, or based on established regulations for federal employees' housing. The government asserts these are not "privileges" but rather standard employment benefits or operational necessities, and many are not broadly applied but targeted to specific roles or situations.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 19 Beamtengesetz; Federal Employee Benefits vs. Privileges Clarification: It clarifies that many benefits, such as subsidized travel passes, language courses, and mortgage loans, are either work-related necessities for specific roles, company-provided incentives to attract and retain staff in competitive sectors like the PTT and SBB, or based on established regulations for federal employees' housing. The government asserts these are not "privileges" but rather standard employment benefits or operational necessities, and many are not broadly applied but targeted to specific roles or situations.

Schlagwörter

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Vorsorgeleistung Personalstatut Abwicklung von Invalidenleistungen Vorrechte und Befreiungen beitragsunabhängige Sonderleistung Besoldung, soziale Sicherheit

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 19 Beamtengesetz
This provision is cited as the legal basis for 'Fahrbegünstigungen' (travel benefits) for federal employees.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 19 Beamtengesetz

This provision is cited as the legal basis for 'Fahrbegünstigungen' (travel benefits) for federal employees.

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Volltext

Interpellation Steinemann 1414 N 18 juin 1993

Antibiotika dürfen an Tiere auf tierärztliche Verordnung hin #ST# 92.3387

oder - soweit es sich um bestimmte antimikrobielle Wachs-

tumsförderer handelt - nach den Zulassungsbedingungen Interpellation Steinemann

der Eidgenössischen Forschungsanstalt für viehwirtschaftli-

che Produktion verabreicht werden. Die Zulassung der veteri- Privilegien beim Bund

närmedizinischen Präparate und die Kontrolle der Vermark- Privilèges dans l'administration fédérale

tung sind nach den Bestimmungen der Interkantonalen Ver-

einbarung vom 3. Juni 1971 über die Kontrolle der Heilmittel

(SR 812.101; Heilmittelkonkordat) geregelt, für die Wachs-

tumsförderer gilt die Verordnung vom 4. Februar 1955 über

landwirtschaftliche Hilfsstoffe (SR 916.051; Hilfsstoffverord- Wortlaut der Interpellation vom 23. September 1992

nung). In der Oeffentlichkeit kursieren verschiedene Gerüchte über

Die unkontrollierte Behandlung von Tieren mit Antibiotika Vergünstigungen und Privilegien von Beamten des Bundes

kann nachteilige Auswirkungen auf deren Gesundheit haben und seiner Regiebetriebe. Beispielsweise:

und zu Rückständen in den Lebensmitteln tierischer Herkunft - Hypothekardarlehen zu besonders günstigen Bedingungen

führen. Das neue Lebensmittelgesetz vom 9. Oktober 1992 für den Erwerb eines Einfamilienhauses oder einer Eigentums-

(BB11992 V1117) trägt den wissenschaftlichen Erkenntnissen wohnung;

und den Erfahrungen über die Missbräuche bei der Anwen- - Vergütung von Sprachunterricht;

dung von Tierarzneimitteln Rechnung. Sein Geltungsbereich - Autofahrunterricht auf Kosten der Verwaltung;

erfasst die landwirtschaftliche Produktion von Nutztieren, so- - Benützung von Dienstautos zu privaten Zwecken;

weit diese der Herstellung von Lebensmitteln dienen und er- -Benützung von Verkehrsmitteln (Bahn, Bus, Schiff, Flug-

möglicht die Kontrolle von Nutztierbeständen, wenn aufgrund zeug usw.) zur halben Taxe oder gratis;

von Rückstandsuntersuchungen ein Verdacht auf unzulässige -Telefonanschlüsse zu Hause, wofür die Abonnementsge-

Anwendungen aufkommt Zudem ermöglicht das Gesetz die bühr von der Verwaltung übernommen wird;

Kontrolle der Einfuhr von Tierarzneimitteln durch die Bundes- - Erlass der Telefon-Abonnementstaxen für alle Beamten und

behörden. Die Vermarktung im Inland bleibt weiterhin in der ständigen Angestellten der PTT;

Verantwortung der kantonalen Heilmittelkontrollen. Die Ein- - Privatfahrzeuge für Spitzenbeamte und Magistratspersonen

haltung der Hilfsstoff- und der Stoffverordnung wird von den (nebst privater Benützung von Dienstwagen mit Chauffeur);

Bundesbehörden kontrolliert - Kostenloses Fliegen für Beamte und Magistraten sowie de-

Aufgrund dieser Ausführungen lassen sich die einzelnen Fra- ren Angehörigen auch zu privaten Zwecken auf dem ganzen

gen wie folgt beantworten: Netz der Swissair, private Benutzung bundeseigener Flug-

1. Es trifft zu, dass Einfuhr und Vermarktung von Tierarzneimit- zeuge usw.

teln besser überwacht werden sollen. Wie oben dargelegt, Transparenz existiert nicht Ist der Bundesrat bereit, das Par-

wird das neue Lebensmittelgesetz eine verbesserte Einfuhr- lament und die Oeffentlichkeit darüber vollständig zu in-

kontrolle ermöglichen, während die Kantone für die Vermark- formieren?

tung zuständig bleiben. Es wird geprüft, ob ein eidgenössi-

sches Heilmittelgesetz in diesem Bereich eine Verbesserung Texte cte l'interpellation du 23 septembre 1992

bewirken könnte. Des bruits courent dans le public selon lesquels les fonction-

2. Die Zulassung der antimikrobiellen Wachstumsförderer naires de la Confédération et de ses régies bénéficieraient de

stützt sich jeweilen auf eine Empfehlung der Fachkommission divers privilèges, notamment:

für Tierarzneimittel bei der Interkantonalen Kontrollstelle für - prêts hypothécaires à des conditions particulièrement avan-

Heilmittel und berücksichtigt die Sicherheit für das Tier, den tageuses en cas d'acquisition d'une maison ou d'un apparte-

Anwender, den Konsumenten von Lebensmitteln tierischer ment;

Herkunft und die Umwelt Die schweizerische Zulassungspra- - remboursement des frais pour des cours de langue;

xis entspricht weitgehend den EG-Normen. - cours de conduite aux frais de l'administration;

Ein generelles Verbot antimikrobieller Wachtumsförderer - utilisation d'automobiles de service à des fins privées;

müsste sich auf den wissenschaftlichen Nachweis stützen, - utilisation à demi-tarif ou à titre gratuit de moyens de trans-

dass einerseits der Konsum von Fleisch und anderen tieri- ports (chemin de fer, bus, bateau, avion etc.);

schen Lebensmitteln, die unter Verwendung dieses Hilfsmit- -taxes d'abonnement payées par l'administration pour des

tels produziert werden, eine Gefährdung für die menschliche raccordements téléphoniques à domicile;

Gesundheit darstellt und andererseits gegen die Grundsätze -exonération des taxes d'abonnement au téléphone pour

des Umweltschutz- und Gewässerschutzgesetzes verstossen tous les fonctionnaires et employés permanents des PTT;

würde. Die bisherigen Untersuchungen haben indessen die -véhicules privés pour les hauts fonctionnaires et les magi-

Unbedenklichkeit der Verwendung dieser Stoffe aufgezeigt strats (en outre, utilisation à titre privé des voitures de service

Ein Verbot der antimikrobiellen Wachstumsförderer wäre des- avec chauffeur);

halb unverhältnismässig und sachlich nicht begründet - vols gratuits pour certains fonctionnaires et magistrats ainsi

3. Gegen Verstösse bei der Einfuhr und bei der Feststellung que leurfamille surtout le réseau Swissair, même à des fins pri-

unzulässiger Rückstände werden die Strafnormen des neuen vées, utilisation à titre privé d'avions de la Confédération etc.

Lebensmittelgesetzes Anwendung finden. Sofern die Gesund- Il n'y a aucune transparence dans ce domaine. Le Conseil fé-

heit des Menschen gefährdet ist, sind Gefängnisstrafen bis zu déral est-il disposé à informer de manière complète le Parle-

fünf Jahren vorgesehen. Das neue Lebensmittelgesetz ist ment et le public à ce propos?

noch nicht in Kraft; die Wirkung der erwähnten Strafnorm lässt

sich noch nicht abschätzen. Unter diesen Umständen drängt Mitunterzeichner-Cosignataires: Bischof, Borer Roland, Bor-

sich eine Verschärfung der von den eidgenössischen Räten radori, Dreher, Giezendanner, Jenni Peter, Keller Rudolf, Kern,

erst im vergangenen Jahr beschlossenen gesetzlichen Rege- Maspoli, Miesch, Moser, Neuenschwander, Reimann Maximi-

lung nicht auf. lian, Ruf, ScherrerJürg, ScherrerWerner, Stalder, Verterli (18)

Die Strafen bei Zuwiderhandlungen gegen die kantonale Heil-

mittelgesetzgebung sind im kantonalen Strafrecht, gegen die Schrittliche Begründung - Développement par écrit

Hilfsstoffverordnung im Landwirtschaftsgesetz und jene ge- Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht

gen die Stoffverordnung im Umweltschutzgesetz geregelt eine schriftliche Antwort

Erklärung des Interpellanten: teilweise befriedigt Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Déclaration de l'interpellateur: partiellement satisfait vom 21. April 1993

Rapport écrit du Conseil fédéral

du 21 avril 1993

18. Juni 1993 N 1415 Interpellation Steinemann

1. Grundsätzliches 3.1 Benützung von Verkehrsmitteln (Bahn, Bus, Schiff, Flug-

Auch beim Bund gibt es eine Anzahl von Erleichterungen, die zeug usw.) zur halben Taxe oder gratis

in der Privatwirtschaft oft als fringe benefits bezeichnet wer- Halbpreisabonnemente stehen einem Grossteil des Perso-

den. Dabei von «Privilegien» zu sprechen, ist allerdings unzu- nals der allgemeinen Bundesverwaltung und der PTT seit 1988

treffend. Vielmehr handelt es sich um direkte oder indirekte, oft zu. Rechtsgrundlage bildet die Fahrausweisverordnung des

auch eher bescheidene Vorteile, wie sie in anderen Unterneh- Bundesrates vom 16. September 1987. Damit konnte bei den

men oder öffentlichen Verwaltungen gegenüber dem eigenen Bundesbahnen die Halbierung des Einheitspreises der dem

Personal ebenfalls gewährt werden. Bei den Vergünstigun- Bundespersonal für Dienstreisen abgegebenen Tages-

gen, die der Bund kennt, gilt es zu beachten, dass sie in den streckenkarten erreicht, die interne Abrechnung vereinfacht

wenigsten Fällen für das gesamte Bundespersonal gelten. und die Dienstwagenflotte verkleinert werden. Das Umsteigen

Meistens sind sie Personengruppen vorbehalten, die sich mit auf bzw. vermehrte Benützen von öffentlichen Verkehrsmitteln

einer bestimmten Dienstleistung direkt oder indirekt beschäfti- für Dienst- und Privatfahrten kommt darüber hinaus unserer

gen; vereinzelt sind sie dem Bundesrat oder Spitzenfunktionä- Umwelt zugute.

ren zugedacht; oft handelt es sich auch um eine Kombination Die Fahrausweisverordnung legt auch die Bedingungen für

von dienstlicher Notwendigkeit und betrieblichem Anreiz. die Abgabe von Generalabonnementen (GA) durch den Bund

Diese «Vergünstigungen» verursachen in den wenigsten fest. Der Bund bezieht diese GA (wie auch die Halbpreisabon-

Fällen Mehrkosten; gewisse führen allenfalls zu Minderein- nemente) bei der SBB mit 20 Prozent Rabatt. Grundsätzlich

nahmen. kann jeder Bundesbedienstete gegen Bezahlung der vollen

Die vom Interpellanten aufgeführten Beispiele stellen in eini- Kosten des Bundes (d. h. 80 Prozent des normalen GA-Prei-

gen Fällen eine dienstliche Notwendigkeit dar, so beispiels- ses) ein Generalabonnement beziehen. Mit den 20 Prozent

weise die «Vergütung von Sprachunterricht» oder den «Auto- Rabatt sind die Reisespesen bis zu 29 Dienstreisen abgegol-

fahrunterricht auf Kosten der Verwaltung». Der Sprachausbil- ten. Je nach Anzahl der Dienstreisetage gewährt der Bund

dung kommt in einer mehrsprachigen Verwaltung besondere eine Kostenbeteiligung. Sie erfolgt allerdings nur, wenn diese

Bedeutung zu und wird wie jede andere Aus- und Weiterbil- Lösung für den Bund günstiger ist als der Gebrauch der Ta-

dung dort gefördert oder unterstützt, wo ein dienstliches Be- gesstreckenkarten.

dürfnis nachgewiesen ist. Fahrunterricht auf Kosten des Bun- Für die beim SBB-Personal als «Beamtenbillett» bekannte

des kann beanspruchen, wer dienstlich Personen-, Lastwa- Dauerfahrkarte gilt das 1989 vom Bundesrat genehmigte Re-

gen oder Spezialfahrzeuge führen muss. Nachdem das Füh- glement des Verwaltungsrates der SBB über die Gewährung

ren von Personenwagen heute praktisch für jedermann zur von Fahrvergünstigungen. Wie jedes andere Unternehmen

persönlichen «Grundausbildung» gehört, ist Fahrunterricht zu gewähren die SBB ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - in

Lasten des Bundes aber äusserst selten. Dienstliche Mass- einem beschränkten Umfang auch deren Angehörigen sowie

nahmen, die das Personal in die Lage versetzen, Aufgaben den Pensionierten - einen Personalrabatt Der Begriff «Fahr-

korrekt durchzuführen, stellen weder Vergünstigungen noch vergünstigung» weist bereits darauf hin, dass es sich dabei um

Privilegien dar. eine Vergünstigung und nicht um ein Gratisabonnement han-

Mit diesen betrieblichen Anreizen versucht der Bund, wie je- delt. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zum Präsidenten

des andere Unternehmen, am Arbeitsmarkt zu bestehen. Die- der Generaldirektion bezahlen einen nach Lohnklasse und Al-

ses Element der Personal- und Lohnpolitik hat an Bedeutung ter abgestuften monatlichen Betrag. Die Abgabe und der Ver-

gewonnen, seitdem weite Bereiche des Bundes, insbeson- kauf dieser Fahrausweise hat beispielsweise 1992 Einnahmen

dere die Verkehrsbetriebe PTT und SBB, im Wettbewerb mit von 12,7 Millionen Franken erbracht. In diesem Betrag noch

der Privatwirtschaft stehen. Nicht zu übersehen ist auch die nicht eingeschlossen sind zusätzliche Einnahmen in Millio-

Auswirkung auf die Motivation und die Identifikation der Mitar- nenhöhe aus dem Verkauf von Halbpreis-Billetten an Fami-

beiterund Mitarbeiterinnen mit dem eigenen Betrieb. lien-Angehörige und Pensionierte. Von der gleichen Fahrver-

2. Gesetzliche Grundlagen günstigung profitiert auch das mit Aufsichtsfunktionen über

Die «Privilegien beim Bund» stützen sich auf Artikel 19 des Be- die SBB und die konzessionierten Transportunternehmungen

amtengesetzes (SR 172.221.10) und stehen dort unter dem betraute Personal des Bundesamtes für Verkehr. In praktisch

Begriff «Fahrbegünstigungen». Danach stellt der Bundesrat allen europäischen Ländern wird es als selbstverständlich an-

die Grundsätze auf «über die Fahrbegünstigungen bei Benüt- gesehen, dass die Beamten der Verkehrsministerien die glei-

zung der im Eigentum des Bundes stehenden oder der von chen Fahrvergünstigungen geniessen wie das Personal der

ihm betriebenen Verkehrsanstalten». Die Bezeichnung «Fahr- Bahnen selbst.

begünstigung» deutet im übrigen auf den Ursprung im Eisen- Aehnlich bei den PTT: Abgestuft nach Besoldungsklassen

bahnwesen des Bundes hin. Durch die stete Ausweitung der bzw. Funktion werden dem Personal der PTT für die Benüt-

Bundesaufgaben sind seither auch vermehrt Möglichkeiten zung der Postautolinien Jahresfreikarten (gültig nur auf PTT-

für solche Begünstigungen entstanden. So hat sich denn die- Linien), Jahres-Streckenkarten (gültig auf angegebenen

ser Begriff in den Beamtenordnungen des Bundes in das Strecken, Regionen und für begrenzte Zeitabschnitte) sowie

heute geläufigere «Betriebliche Vergünstigungen» gewandelt für das gesamte fest angestellte Personal und die Pensionier-

Die Grundsätze sind in verschiedenen Erlassen des Bundes- ten zwölf Postauto-Tagesfreikarten abgegeben.

rates, des Eidgenössischen Finanzdepartementes und der Jährlich höchstens ein Frei- oder vier Halbpreisflüge auf Nor-

Verkehrsbetriebe festgelegt Die Finanzdelegation der Eidge- maltarifen der Swissair werden dem Personal des Bundesam-

nössischen Räte wird seit Jahren über allfällige Aenderungen tes für Zivilluftfahrt (BAZL) sowie den Ehegatten/Innen und

in diesem Bereich in Kenntnis gesetzt. Kindern bis zum 20. Altersjahr gewährt. Sie stützen sich auf ei-

3. Art und Kreis der Begünstigten von betrieblichen Vergünsti- nen Bundesratsbeschluss von 1961. Die Aufgaben des BAZL

gungen betreffen ausnahmslos alle Bereiche der zivilen Luftfahrt. Für

In fest abgegrenzten Bereichen werden vereinzelt Erleichte- einen bedeutenden Teil des Personals sind diese Aufgaben

rungen oder Vergünstigungen gewährt auf Produkten oder mit Flugdienstreisen verbunden. Ein weiterer Teil ist aktiv im

Dienstleistungen, mit denen sich Bundesbedienstete beruf- sogenannten Flugdienst engagiert Die Swissair gewährt dem

lich tagtäglich beschäftigen. Der Bundesrat verzichtet darauf, BAZL-Personal den Freiflug auf der sogenannten Stand-by-

auf sämtliche, zum Teil auch sehr bescheidenen Elemente ein- Basis, d. h. von den Vergünstigungen kann nur auf freien Plät-

zugehen, wie etwa auf die Gratismilch für Kaffeepausen in der zen Gebrauch gemacht werden. Dies birgt denn auch das

Forschungsanstalt für viehwirtschaftliche Produktion, den nicht quantifizierbare Risiko in sich, beim Flug abgewiesen zu

Pausenapfel in der Eidgenössischen Alkoholverwaltung oder werden. Die 50 Prozent-Flüge werden zwar nach wie vor ge-

das kostenlose Benützen der Anlagen für das Waschen des währt, sind aber, ebenso wie die Freiflüge, immer weniger at-

Privatfahrzeuges ausserhalb der Arbeitszeit durch Bedien- traktiv, da Reisebüro-Arrangements (Flug und Unterkunft) oft

stete der Automobilwerkstätten. In der Folge gehen wir indes- günstiger sind. Dem Bund erwachsen daraus keine finanziel-

sen näher ein auf Vergünstigungen von grundsätzlicherer Be- len Aufwendungen.

deutung.

Interpellation Camponovo 1416 N 18juin1993

Die private Benützung bundeseigener Flugzeuge ist Bundes- #ST# 93.3039

beamten selbstverständlich untersagt

3.2 Benützung von Dienstautos zu privaten Zwecken; Privat- Interpellation Camponovo

fahrzeuge für Spitzenbeamte und Magistratspersonen

Internationaler Verkehrsknotenpunkt Chiasso

Die Benützung von Dienstfahrzeugen zu privaten Zwecken ist

grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind in gewissen Berei- Interpellanza Camponovo

chen mit Bewilligung möglich, wenn z. B. einem Pikettdienst- Piazza internazionale dei traffici di Chiasso

leistenden im Rahmen seiner Pikettaufgabe ein Fahrzeug zur

Interpellation Camponovo

Verfügung steht, das er auch für die Fahrt zur und von der Ar-

beit benützen kann.

Chiasso centre de trafic international

Zur Abdeckung der Fahrzeugbedürfnisse der Bediensteten

für Dienstreisen und zwecks Reduktion der diensteigenen

Fahrzeuge schloss der Bund einen Zusammenarbeitsvertrag

mit einem Autoverleiher ab. Dieser anerbot sich, die ausge-

handelten günstigen Bedingungen auch den Bundes-Bedien- Wortlaut der Interpellation vom 1. März 1993

steten für private Reisen zu gewähren. Dem Bund entstehen Die Antworten des Bundesrates vom vergangenen August auf

dabei weder Kosten noch administrativer Aufwand. meine Vorstösse betreffend den Verkehrsknotenpunkt

Der Einsatz des Fahrzeugparks für Repräsentationsaufgaben Chiasso beruhten zum Teil noch auf der Unsicherheit des Aus-

wird vom Bundesamt für Transporttruppen geleitet Diese gangs der Abstimmung über den Europäischen Wirtschafts-

Fahrzeuge dienen im Rahmen der Ausübung dienstlicher Ver- raum. Die Ablehnung des EWR durch den Souverän hat nun

richtungen vorwiegend der Betreuung von ausländischen für den heutigen und künftigen internationalen Verkehr zu än-

Gästen sowie der Repräsentation gegenüber ausländischen dern Voraussetzungen geführt, als dies vom Bundesrat vorge-

Gästen. sehen war.

Abgesehen vom Departements-Repräsentationsfahrzeug Diese Tatsache verlangt nun, zusammen mit dem Entscheid

steht den Bundesräten ein persönlicher Dienstwagen zur Ver- für die Realisierung einer Schnellbahn, dringlich nach einer

fügung. Durch den Verzicht auf Chauffeurdienste können er- klaren Konzeption von Bund, SBB, Zoll und Gemeinden für

hebliche Personalkosten eingespart werden. Den General- den Verkehrsknotenpunkt Chiasso.

und Kreisdirektoren der PTT ist es erlaubt, Direktionsfahr- Die Wirtschaftskapazität und das Know-how in der Region

zeuge auch privat zu benützen. Allerdings haben sie hiefür ei- Chiasso sollen im Interesse von Wirtschaft und Gesellschaft

nen Kostenbeitrag zu leisten. der Region und des ganzen Landes erhalten bleiben und ge-

3.3 Personal-Telefonanschluss/Dienst-Telefonanschluss nutzt werden. Bund, SBB und Zoll haben viel in Infrastruktur

Gestützt auf einen Bundesratsbeschluss vom 17. März 1989 und Personal investiert

werden den PTT-Bediensteten im Beamten- und ständigen Hat der Bundesrat vor, zusammen mit allen interessierten Kör-

Angestelltenverhältnis sowie pensionierten PTT-Angehörigen perschaften ein Projekt vorzulegen, mit dem die Kapazitäten

die Abonnementstaxen, die Mietgebühr für einen einfachen des öffentlichen und privaten Sektors zur Geltung gebracht

Telefonapparat sowie im Bedarfsfall die Kosten der Erstinstal- werden?

lation bis höchstens 150 Franken erlassen. Aehnlich wie beim

SBB-Halbpreisabonnement steht auch hier die Vereinfachung Testo dell'interpellanza del 1° marzo 1993

des Abrechnungsverfahrens im Vordergrund -es entfallen da- Le risposte che nello scorso mese di agosto codesto lodevole

für die Rückvergütungen für Dienstgespräche - und ist zumin- Consiglio federale ha date alle mie interpellanze riguardanti la

dest teilweise mit einem dienstlichen Bedürfnis begründet piazza internazionale dei traffici di Chiasso erano in parte det-

Dies trifft vor allem zu bei Bediensteten, die häufig ausserhalb tate dall'incertezza sul voto a riguardo dell'accordo sullo Spa-

der Arbeitszeit von zu Hause aus dienstliche Gespräche zu zio Economico Europeo. Il voto negativo del sovrano condi-

führen haben. Ihnen wird der sogenannte Telefon-Dienstan- ziona il presente e il futuro dei traffici internazionali in modo di-

schluss mit einer Taxfreiheit für Gespräche bis zu 75 Franken verso da quello previsto dal Consiglio federale.

je Monat gewährt Auch hier bietet ein Bundesbetrieb - ge- Questo fatto, in uno con la decisione di costruire la linea ferro-

stützt auf klare Regelungen - seinem Personal Vergünstigun- viaria veloce, rende urgente una visione chiara della funzione

gen auf seinem eigenen Produkt che la Confederazione, le Ferrovie federali svizzere, le dogane

3.4 Hypothekardarlehen für den Erwerb eines Einfamilienhau- e le comunità locali intendono riservare alla funzione della

ses oder einer Eigentumswohnung piazza di Chiasso.

Gestützt auf die Verordnung über Darlehen der Eidgenössi- Il patrimonio economico e di conoscenze accumulato nella re-

schen Versicherungskasse zur Finanzierung von Wohneigen- gione di Chiasso va curato e valorizzato nell'interesse della

tum vom 28. Juni 1989 dürfen Gelder der Eidgenössischen vita economica e sociale locale e nazionale. La Confedera-

Versicherungskasse (EVK) als Darlehen an Versicherte der zione, le FFS e le dogane hanno investito molto in mezzi e uo-

EVK und an Wohnbaugenossenschaften des Bundesperso- mini.

nals gewährt werden. Diese Möglichkeit wurde im Sinne einer Chiedo al Consiglio federale se intende proporre, in uno con

personalpolitischen Massnahme zur Erhaltung der Arbeits- tutti gli enti interessati, un progetto di valorizzazione del patri-

kräfte beim Bund geschaffen. monio pubblico e privato accumulato nella regione.

Der Zinssatz für die Darlehen im ersten Rang beträgt dreiviertel

Prozent-Punkte weniger als derjenige für Ersthypotheken der Texte de l'interpellation du 1er mars 1993

Berner Kantonalbank. Gegenwärtig beträgt der Zinssatz für Les réponses donné en août dernier par l'honorable Conseil

Erstrangdarlehen sechseinviertel Prozent Der Zinssatz für fédéral à mes interpellations relatives au centre de trafic inter-

Darlehen im zweiten Rang liegt um einviertel Prozent höher. In national de Chiasso étaient en partie dictées par l'incertitude

diesem Zusammenhang darf erwähnt werden, dass die durch- liée au vote concernant l'accord sur l'Espace Economique Eu-

schnittliche Rendite für Bundesanleihen unter sechs Prozent ropéen. L'issue négative du scrutin influe sur le présent et

liegt Die Pensionskassen erzielen damit in aller Regel sogar l'avenir des trafics internationaux d'une manière différente de

einen leicht höheren Zins, als der Bund für das Deckungskapi- celle prévue par le Conseil fédéral. Cette situation, ainsi que la

tal entrichtet décision de construire les transversales ferroviaires rapides,

rend imperative l'existence d'une vision claire des fonctions

Erklärung des Interpellanten: teilweise befriedigt que la Confédération, les Chemins de fer fédéraux, l'adminis-

Déclaration de l'interpellateur: partiellement satisfait tration des douanes et les collectivités locales entendent ré-

server à Chiasso.

Le patrimoine économique et technologique accumulé dans

la région de Chiasso a été développé dans le but de servir la

vie économique et sociale, tant locale que nationale. La Confé-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Steinemann Privilegien beim Bund

Interpellation Steinemann Privilèges dans l'administration fédérale

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 16

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 92.3387

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 18.06.1993 - 08:00

Date

Data

Seite 1414-1416

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Ref. No 20 022 915

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