Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 92-3372 KI-generiert

Genetic Engineering and Reproductive Medicine Legislation Debate

Geschäftsnummer VPB 92-3372
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The motion proposed creating two separate laws for genetic engineering and reproductive medicine, arguing that separate, coherent laws are more efficient than amending numerous existing statutes. The opposing view contended that these issues could be effectively regulated within existing frameworks, such as the environmental protection and epidemic laws, and that separate comprehensive legislation was unnecessary. Ultimately, the motion was converted into a postulate, acknowledging the need for action but allowing the government to determine the best legislative approach.

Legislator-Regeste

KI-generiert

Art. 24octies BV; Genetic Engineering and Reproductive Medicine Legislation Debate: The opposing view contended that these issues could be effectively regulated within existing frameworks, such as the environmental protection and epidemic laws, and that separate comprehensive legislation was unnecessary. Ultimately, the motion was converted into a postulate, acknowledging the need for action but allowing the government to determine the best legislative approach.

Schlagwörter

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Genom Umweltschutz künstliche Fortpflanzung widersprüchliche ärztliche Berichte Vervielfältigungsrecht Primärrecht und Sekundärrecht

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 24octies BV

Basis for the request to the Federal Council to present two draft laws on genetic engineering and reproductive medicine.

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Volltext

Motion Huber 36 2 mars 1993

Versicherung hatte im Rahmen meiner Vorabklärungen keine Mitunterzeichner - Cosignataires: Bloetzer, Cavelty, Cottier,

Zahlen verfügbar. Die statistische Erfassung basiert noch auf Danioth, Delalay, Frick, Gemperli, Küchler, Meier Josi, Piller,

dem alten Suchtmuster «Alkohol und übrige Süchte» und trägt Roth, Schallberger, Schmid Carlo, Simmen, Ziegler Oswald

dem heutigen Suchtverhalten, wo viel mehr Drogenkonsu- (15)

menten berentet werden, nicht Rechnung.

Zweitens sind geeignete Massnahmen zu prüfen, um sicher- Huber: Ich lade zusammen mit 15 Mitunterzeichnern den Bun-

zustellen, dass diese Renten für den Lebensunterhalt und desrat ein, gestützt auf Artikel 24octies BV den Verfassungsar-

nicht für den Suchterhalt der Kranken verwendet werden. So tikel über Gentechnologie und Fortpflanzungsmedizin so zu

ist es beispielsweise sinnvoll, einen Beistand zu bestellen, realisieren, dass zwei Gesetzentwürfe vorzulegen sind, ein Ge-

wenn Renten an Suchtkranke ausbezahlt werden. Das AHV- setz über Fortpflanzungsmedizin und ein Gesetz über Gen-

Gesetz kennt diese Möglichkeit; in der IV-Versicherung aber technologie.

ist sie gesetzlich nicht vorgesehen, weil offenbar im Zeitpunkt Ich möchte zur Begründung dieser Motion folgendes aus-

der Einführung der IV die heutige Suchtproblematik im heuti- führen:

gen Ausmass und in der heutigen Art gar nicht bekannt war. Was Fortpflanzungsmedizin angeht, empfiehlt die Kommis-

Möglich ist auch eine vertiefte Zusammenarbeit des Bundes- sion Amstad, die sich intensiv mit der Materie befasst hat, aus-

amtes für Sozialversicherung, allenfalls des Bundesamtes für drücklich dieses Vorgehen unter Hinweis auf das Ausland.

Gesundheitswesen mit den vormundschaftlichen Behörden Was die Gentechnologie angeht, empfiehlt der verwaltungsin-

der Kantone, um sicherzustellen, dass allenfalls ein Beistand terne Kobago-Bericht ausdrücklich das Gegenteil: kein Gen-

ernannt wird oder andere Massnahmen getroffen werden. technologiegesetz, sondern die Aenderung unzähliger ver-

Ich bitte Sie schliesslich, Herr Bundesrat, dem Rat Bericht über streuter Gesetze und eine koordinierende Kommission. Beim

die Problematik zu erstatten und geeignete Massnahmen in ei- Kobago-Bericht haben elf Bundesämter und die IKS, die Inter-

gener Kompetenz zu treffen oder, falls es nötig ist, dem Parla- kantonale Kontrollstelle für Heilmittel, mitgewirkt.

ment die gesetzlichen Aenderungen vorzuschlagen. Die Konfliktesind in dieser Situation programmiert; Eigenbröte-

Die ganze Problematik beschlägt einen Teilaspekt der Dro- lei, Rechthaberei ebenfalls. Das Mindeste ist ein zentrales Ge-

gen- und Suchtproblematik, wo wir Ordnung schaffen müs- setz. Mindestens die Lösung muss gesehen werden, dass ein

sen. Wir haben den ganzen Morgen darüber gesprochen, wie zentraler allgemeiner Teil über Gentechnologie geschaffen

Süchte zu bekämpfen sind. Wo wir die Not, die aus diesen wird und dass allenfalls in Erlassen tieferer Stufe, allenfalls so-

Süchten entsteht, mit der IV-Rente lindern wollen, ist es unsere garim Vollzugsrecht, danndieDetailsgeregeltwerdenmüssen.

Aufgabe sicherzustellen, dass das Geld zweckentsprechend Ich habe festgestellt, dass das Max-Planck-lnstitut zur Förde-

verwendet wird, und es ist unsere Sache, sicherzustellen, dass rung der Wissenschaft im April 1992 in einer Auseinanderset-

die Rente zweckentsprechend verwendet und nicht umge- zung mit der deutschen Methode, gentechnisch zu normieren,

hend in Suchtmittel umgesetzt wird. zu folgendem Schluss kommt: «Geht man den Klagen über

Ich bitte Sie, Herr Bundesrat, das Postulat entgegenzu- die Rahmenbedingungen für die gentechnische Forschung in

nehmen. Deutschland auf den Grund, so ist das Gesetz selbst zwar

durchaus in einer Reihe von Punkten verbesserungsbedürftig.

Bundesrat Cotti: Wir nehmen das Postulat entgegen und wer- Das Gesetz kann indessen nicht als alleinige oder nur als

den Ihnen auch den verlangten Bericht erstatten. hauptsächliche Ursache für den beschriebenen Zustand an-

gesehen werden.»

Ueberwiesen - Transmis Ich möchte auch zum Ueberlegen geben: Das sind zwei ge-

trennte Gesetze, die sich aber wiederum als Säulen für die je-

weilige Materie aufdrängen. Wer sind denn die Normadressa-

ten? Die Normadressaten der Gesetzgebung über die Fort-

pflanzungsmedizin und die Gentechnologie sind nicht in er-

#ST# 92.3372 ster Linie Juristen, die ja noch zusammenfügen könnten, was

die Verwaltung trennen will. Es sind Naturwissenschafter,

Motion Huber Aerzte, Forscher, Praktiker. Und ihnen eine Rechtsunüber-

Gesetzgebung über Gentechnologie sichtlichkeit durch die Novellierung von etwa 30 Gesetzen und

Verordnungen usw. zuzumuten, führt meines Erachtens zu

und Fortpflanzungsmedizin

weit Auch deswegen braucht es je eine überschaubare Nor-

Législation sur le génie génétique mierung.

et sur la médecine de la procréation Ein weiteres Argument: Ich habe es erlebt, wie es geht, wenn

in einer Sache, in einem Bewilligungsverfahren über einen Tat-

bestand, zwei Bundesämter, zwei Departemente zuständig

sind. Dann laufen die Dinge bis zum Entscheid über Jahre,

und man hat manchmal den Eindruck, dass es sich um eine

Wortlaut der Motion vom 21. September 1992 reine Ermattungsstrategie gegenüber dem Gesuchsteller

Der Bundesrat wird eingeladen, gestützt auf Artikel 24octies handelt

der Bundesverfassung zwei Gesetzentwürfe vorzulegen: Und schliesslich: Bei der Fortpflanzungsmedizin besteht

- Gesetz über Gentechnologie; heute ein grosser Handlungsbedarf, die Kantone sollten nicht

- Gesetz über Fortpflanzungsmedizin. weitermachen oder rechtsfreie Räume, unhaltbare Situatio-

Der Weg zur raschen Regelung der anstehenden Probleme ist nen entstehen lassen. Bei der Gentechnologie ist es ein reiner

nicht mehr über die Novellierung weit verstreuter Gesetze zu Wettlauf mit der Zeit Einfache, aber einheitliche Lösungen ha-

suchen, sondern in zwei in sich geschlossenen, kohärenten, ben sich immer noch als zeitsparender erwiesen.

eurokompatiblen Gesetzen zu finden. Ich bitte Sie daher, der Ueberweisung dieses Vorstosses zuzu-

stimmen.

Texte de la motion du 21 septembre 1992

Le Conseil fédéral est chargé de présenter deux projets de loi Bundesrat Cotti: Der Bundesrat beantragt Ihnen - wie schon

fondés sur l'article 24octies de la Constitution fédérale et por- im Nationalrat bei einer ähnlichen Motion -, die Motion abzu-

tant sur: lehnen.

-le génie génétique; Es geht darum, zu wissen, ob die ganze neue Thematik der

- la médecine de la procréation. Gentechnologie über ein einziges Gesetz in der Schweiz gere-

Pour faire face aux problèmes qui se posent, il ne suffit plus de gelt werden muss oder ob die Studiengruppe, auf die Herr Hu-

modifier les lois existantes qui touchent de nombreux objets. Il ber Bezug genommen und die der Bundesrat vorgeschlagen

faut au contraire édicter deux nouvelles lois spécifiques, cohé- hat, die einzelnen Gesetzgebungen über dieses Thema lösen

rentes et eurocompatibles. muss.

2. März 1993 37 Postulat Cavadini Jean

Ich möchte vor der grossen Aufgabe warnen, hier eine neue, #ST# 92.3432

eigenständige Gesetzgebung vorzunehmen, die absolut nicht

nötig ist. Ich habe im Nationalrat schon klar gesagt, dass die Postulat Cavadini Jean

Bereiche, wo diese Thematik tatsächlich aktuell wird - ich

denke spezifisch an den Sektor Umwelt, an den Sektor der Rettung der Stiftung

Epidemiengesetzgebung, an noch ein paar andere-, auch tat- für die Cinémathèque suisse

sächlich geregelt werden müssen, und zwar in perfekter Har- Sauvetage de la Fondation

monie zueinander, ohne dass dazu eine übergeordnete Ge-

setzgebung nötig ist, die, Herr Huber, niemals in der Lage sein

pour la Cinémathèque suisse

wird, alle Details zu regeln.

Es wird immer wieder das Beispiel Deutschland angeführt. Ich

sagte im Nationalrat bereits, die Bundesrepublik Deutschland

habe eine Reihe von Fragen nicht im sogenannt einheitlichen

Gesetz geregelt, sondern der separaten Gesetzgebung über- Wortlaut des Postulates vom 8. Oktober 1992

lassen. Die Cinémathèque suisse mit Sitz in Lausanne arbeitet unter

Ein Hauptbeispiel, das Beispiel des Umweltschutzgesetzes: schwierigen Verhältnissen mit ihren beschränkten Möglichkei-

Wir haben in der Schweiz das Glück, ein einziges Umwelt- ten für die Erhaltung und Förderung des Films. Sie musste ein

schutzgesetz zu haben, welches mit einer gewichtigen Aus- Gebäude in Penthaz erwerben, um ihre eigenen und die bei ihr

nahme alle Themen des Umweltschutzes regelt. Es ist ein Ein- deponierten Filme einzulagern. In diesem Gebäude nimmt sie

heitsgesetz für alle Folgen menschlichen Handelns auf die auch die Restaurationsarbeiten an alten Schweizer Filmen, die

Umwelt. Eine Ausnahme habe ich erwähnt: das Gewässer- vom Zerfall bedroht sind, vor.

schutzgesetz; sie erklärt sich dadurch, dass das Gewässer- Der Kauf dieses Gebäudes war unerlässlich, um die Filme un-

schutzgesetz lange vor dem Umweltschutzgesetz gekommen ter den zu ihrem Schutz bestmöglichen Verhältnissen aufbe-

ist. Deshalb bleibt es auf dem Tisch. Aber den Rest der Materie wahren zu können.

haben wir in einem einzigen Gesetz geregelt. Nun wird die Cinémathèque aber durch den Kauf des Gebäu-

Die Auswirkungen der Gentechnologie auf die Umwelt werden des und seine Einrichtung als Archiv finanziell so stark bela-

dem Bundesrat - wahrscheinlich in den nächsten Wochen - stet, dass sie nicht mehr in der Lage ist, ihren Verpflichtungen

im Rahmen einer sehr breitgefassten Revision des Umwelt- nachzukommen, ohne die eigene Finanzbasis zu gefährden.

schutzgesetzes aufgezeigt. Im Rahmen dieser bevorste- Allein für die Hypothekarzinsen muss ein Betrag aufgewendet

henden Revision wird auch die Frage der Gentechnologie werden, der annähernd 50 Prozent der jährlichen Bundessub-

geregelt. ventionen entspricht.

Dasselbe gilt für das Epidemiengesetz. Die entsprechende Im Juli war der Bundesrat bereit, einen ersten Teilbetrag von

Vorlage liegt auch bereits vor. Sie wird dem Parlament simul- 200 000 Franken aus dem Erlös der Erinnerungsmünzen frei-

tan zur Revision des Umweltschutzgesetzes unterbreitet. zugeben, als erste Teilzahlung eines für die Jahre 1992 bis

Wieso sollen wir jetzt die Abstraktion machen und das Ganze 1995 vorgesehenen einmaligen Beitrages von 6,2 Millionen

auf ein einheitliches Gesetz konzentrieren? Franken. Aber der Posten, der ursprünglich im Budget des EDI

Ich bin der Auffassung, Herr Huber, dass es viel besser ist, aufgeführt war, musste schliesslich gestrichen werden. Man

dass das Umweltschutzgesetz und die anderen entsprechen- muss jetzt gar befürchten, dass er auch für 1993 und 1994

den Gesetzgebungen diese Thematiken separat regeln. nicht vorgesehen werden kann.

In diesem Sinne hat übrigens auch der Nationalrat entschie- Ein solcher Entscheid kann die Arbeit der Cinémathèque

den. Ich möchte Sie doch bitten, uns zu ersparen, unnötige suisse als Ganzes ernsthaft in Frage stellen; sie trägt allein für

neue Regelungen vorzusehen, wenn schon die ganze Ue- das Gebäude in Penthaz Kosten in der Grössenordnung von

bung so vorbereitet ist, dass Sie sehr bald über die wichtigsten 600 000 Franken im Jahr; darin ist noch keine Amortisation

Themen befinden können. enthalten. Nach Auskunft der Finanzdirektion der Stadt Lau-

Deshalb bitte ich Sie, die Motion nicht zu überweisen. sanne wird die Stiftung, wenn niemand die Kosten des Gebäu-

des in Penthaz übernimmt, bald zur Zahlungseinstellung ge-

Huber: Es geht um eine grundsätzliche Frage. Ich hätte der zwungen sein.

Umwandlung in ein Postulat zustimmen können, wenn der Sie macht auch darauf aufmerksam, dass die Cinémathèque

Bundesrat im Zusammenhang mit der Fortpflanzungsmedizin suisse nach den Budgetvorgaben vom September 1992 an

zu einer derartigen Lösung ja gesagt und bei der Gentechnik über keine Liquidität mehr verfügt und gezwungen ist, fremdes

das Problem noch einmal angeschaut hätte. Dann wäre ich Geld aufzunehmen, um ihren Verpflichtungen nachzukom-

bereit gewesen, eine Umwandlung in ein Postulat zuzugeste- men; das verursacht bei den heutigen Ansätzen der Banken

hen. Aber eine Abweisung und damit eine totale Negierung hohe Schuldzinsen.

der Möglichkeit, in einer Materie - der Gentechnologie -, die Deshalb wiederholt sie eine Feststellung, die schon im Re-

meines Erachtens von ihrer Bedeutung her ganz ausserge- chenschaftsbericht 1991 gemacht wurde:

wöhnlich ist, den Weg zu beschreiten, den ich vorhin skizziert «Es wird für die Stiftung zur unabdingbaren Notwendigkeit,

habe, könnte ich im Moment nicht akzeptieren. dass die jährlichen Kosten oder die Anfangsinvestitionen für

das Gebäude in Penthaz durch den Bund oder den Kanton

Bundesrat Cotti: Ich möchte das Parlament doch darauf hin- subventioniert werden. Alle diesem Ziel dienenden Schritte

weisen, dass die neue Gesetzgebung praktisch ausgearbeitet müssen unverzüglich unternommen werden.»

ist. In den nächsten Wochen werden Sie sich mit der Totalrevi- Es ist offensichtlich, dass es für die Cinémathèque suisse nicht

sion des Umweltschutzgesetzes, wo auch dieses Element ent- mehr tragbar ist, in der Bilanz weitere Verluste zu kumulieren;

halten ist, auseinanderzusetzen haben. Sollten Sie für die diese Verluste werden wesentlich durch die Verzinsung und

Ueberweisung der Motion stimmen, so müssten wir natürlich Amortisation eines Hypothekarkredits verursacht, der aufge-

diese Botschaft zurückhalten und eine neue, allgemeine vor- nommen wurde, um dieser Institution von nationaler Bedeu-

bereiten. tung ein unerlässliches Arbeitsinstrument zur Verfügung zu

Wenn es aber Herrn Huber hilft, wäre ich bereit, die Motion als stellen; ohne besondere Unterstützung könnte selbst ihr Fort-

Postulat anzunehmen. bestand in Frage gestellt werden.

Wir ersuchen den Bundesrat deshalb, gegebenenfalls zusam-

Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat men mit dem Kanton Waadt und der Stadt Lausanne, die not-

wendigen Massnahmen zu treffen, damit die Cinémathèque

suisse von der Verzinsung und Amortisation der Hypothekar-

schuld entlastet wird oder dass ihr die für Kauf und Umgestal-

tung des Gebäudes in Penthaz getätigten Investitionen zu-

rückbezahlt werden. Eine einmalige Unterstützung in der

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Huber Gesetzgebung über Gentechnologie und Fortpflanzungsmedizin

Motion Huber Législation sur le génie génétique et sur la médecine de la procréation

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993

Année

Anno

Band I

Volume

Volume

Session Frühjahrssession

Session Session de printemps

Sessione Sessione primaverile

Rat Ständerat

Conseil Conseil des Etats

Consiglio Consiglio degli Stati

Sitzung 02

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 92.3372

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 02.03.1993 - 08:00

Date

Data

Seite 36-37

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Ref. No 20 022 559

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