Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 92-3352 KI-generiert

Milk Quotas Not Linked to Animal Welfare Compliance

Geschäftsnummer VPB 92-3352
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court rejected a motion to link milk quotas to animal welfare compliance. The motion proposed suspending or revoking milk quotas for farms that did not meet animal welfare regulations, arguing it would reduce milk surplus and penalize poor practices. The court reasoned that enforcing animal welfare laws falls under cantonal jurisdiction, and linking it to milk quotas, a different regulatory mechanism, would be inconsistent with legal principles and the original intent of milk quotas. Additionally, the court found that using quota revocation as a tool for quantity management would be unreliable due to individual producer behavior and that quotas could be reinstated, making it unsuitable for long-term quantity control.

Legislator-Regeste

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Art. 67 Abs. 1 lit. b ParlG; Milk Quotas Not Linked to Animal Welfare Compliance: The motion proposed suspending or revoking milk quotas for farms that did not meet animal welfare regulations, arguing it would reduce milk surplus and penalize poor practices. The court reasoned that enforcing animal welfare laws falls under cantonal jurisdiction, and linking it to milk quotas, a different regulatory mechanism, would be inconsistent with legal principles and the original intent of milk quotas. Additionally, the court found that using quota revocation as a tool for quantity management would be unreliable due to individual producer behavior and that quotas could be reinstated, making it unsuitable for long-term quantity control.

Schlagwörter

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Landwirtschaftsrecht Kontrollvorschrift Produktionsquoten Antisubventionsverfahren Ausgeschlossene Rechtsgebiete Durchsetzungshaft

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 67 Abs. 1 lit. b ParlG

Used to declare the motion inadmissible because it aimed to modify a resolution of the Federal Council (Milchwirtschaftsbeschluss) through a motion, which is not the correct legal instrument.

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Volltext

Motion Meier Samuel 1684 N 29 septembre 1993

Texte du postulat du 1er septembre 1992 sofern solche aufgenommen werden. Die Wahl der Instru-

Je prie le Conseil fédéral de présenter au Parlement un rapport mente wird dabei nicht nur von den Gegebenheiten in der

qui définira le rôle de l'approvisionnement du pays dans la Schweiz, sondern auch vom dannzumal erreichten Stand in

Suisse de demain et qui donnera notamment une réponse aux der EG abhängen.

questions suivantes: Die Aussagen im Bericht vom 18. Mai 1992 über einen Beitritt

1. Quelle est l'importance de l'approvisionnement du pays der Schweiz zur EG bilden keinen Widerspruch zu entspre-

dans le cadre de la politique de sécurité? chenden Aeusserungen im Bericht 90 oder im 7. Landwirt-

2. Quelle sera sa place en cas d'adhésion de la Suisse à la schaftsbericht Das Gewicht, das insbesondere der Ernäh-

Communauté européenne? rungssicherung beigemessen wird, geht auch klar hervor aus

3. Par quels moyens sera-t-il assuré après l'adhésion de la den Erklärungen in der Botschaft zur Initiative des Schweizeri-

Suisse à la Communauté européenne? schen Bauernverbandes und der Bauern- und Konsumenten-

Initiative (BB11992 VI 328).

Mitunterzeichner - Cosignataires: Bühler Simeon, Kühne, Ru- Die im Postulat aufgeworfenen Fragen wurden in den erwähn-

tishauser, Schwab (4) ten Publikationen umfassend und soweit heute möglich be-

antwortet Wir erachten es deshalb als unzweckmässig, in der

Schriftliche Begründung - Développement par écrit jetzigen Situation einen weitergehenden Bericht in dieser An-

Im Bericht 90 des Bundesrates über die Sicherheitspolitik der gelegenheit zu verfassen. Eine Aufarbeitung dieser Materie ist

Schweiz sowie im 7. Landwirtschaftsbericht hält der Bundes- vorzunehmen, wenn über die Aufnahme von Beitrittsverhand-

rat nach wie vor an einer eigenen Landesversorgung als ent- lungen entschieden wird und über die sicherheits- und vorsor-

scheidendem sicherheitspolitischen Beitrag fest. Im Bericht gepolitische Haltung der EG klare Anhaltspunkte bestehen.

über den Beitritt der Schweiz zur Europäischen Gemeinschaft

relativiert er demgegenüber die eigene Landesversorgung er- Schriftliche Erklärung des Bundesrates

heblich. Bezüglich der Versorgungssicherheit mit Nahrungs- Déclaration écrite du Conseil fédéral

mitteln hält der Bericht fest (S. 69) : «Der Beitrag der schweize- Der Bundesrat beantragt, das Postulat als erfüllt abzu-

rischen Landwirtschaft zur Versorgung der Bevölkerung mit schreiben.

Nahrungsmitteln und zur Versorgungssicherheit wird dann»-

im Fall eines Beitrittes - «in den europäischen Rahmen ge- Abgeschrieben - Classé

stellt Dies bedeutet für die Schweiz, dass diese Ziele nicht not-

wendigerweise auf ihrem Territorium, mit ihren Agrarstruktu-

ren.... sichergestellt werden, genau gleich wie landesintern

keine Versorgungssicherheit auf regionaler oder kantonaler

Ebene gewährleistet wird.»

Diese offene Haltung des Bundesrates zu einem strategisch

wichtigen Element der schweizerischen Sicherheitspolitik #ST# 92.3352

steht im Widerspruch zum Landwirtschaftsbericht und zum

Bericht über die Sicherheitspolitik und erfordert dringend eine Motion Meier Samuel

eingehende Begründung und gesamtheitliche Betrachtungs- Streichung des Milchkontingentes

weise. bei Nichteinhaltung

der Tierschutzvorschriften

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 1. September 1993 Contingent laitier

Rapport écrit du Conseil fédéral et protection des animaux

du 1er septembre 1993

1. Der Stellenwert der Wirtschaftlichen Landesversorgung

(WL) im Rahmen der Sicherheitspolitik ist unmissverständlich

festgehalten im Bericht 90 des Bundesrates über die Sicher-

heitspolitik der Schweiz vom 1. Oktober 1990, insbesondere Wortlaut der Motion vom 3. September 1992

auf den Seiten 45 bis 47. Wir sehen keinen Anlass, von dieser Der Bundesrat wird beauftragt, eine Aenderung des Milchwirt-

Beurteilung der Bedeutung abzuweichen, haben doch die im schaftsbeschlusses in dem Sinne in die Wege zu leiten, dass

Bericht dargestellten Risiken einer ungestörten Versorgung das Milchkontingent von Betrieben, welche die gesetzlichen

zwischenzeitlich nichts von ihrer Gefährlichkeit und Wahr- Tierschutzvorschriften nicht einhalten, bis zur Behebung der

scheinlichkeit eingebüsst Mängel sistiert wird und nach einem Jahr definitiv erlischt

2. Der Bundesrat sieht keinen Grund, die bestehende Konzep-

tion der WL zu verlassen. Ihr Aufbau und die Organisation der Texte de la motion du 3 septembre 1992

WL sind darauf ausgerichtet, veränderte Rahmenbedingun- Le Conseil fédéral est chargé de modifier l'arrêté sur l'écono-

gen laufend zur Kenntnis zu nehmen. Dies führt automatisch mie laitière de telle sorte que le contingent laitier des exploita-

auch zu Anpassungen im Dispositiv der Versorgungssicher- tions qui ne respectent pas les prescriptions légales sur la pro-

stellung, wie dies auch im 7. Landwirtschaftsbericht festgehal- tection des animaux soit suspendu jusqu'à ce qu'il soit porté

ten ist: z. B. keine Erhöhung des Gesamtselbstversorgungs- remède aux insuffisances; si celles-ci ne sont pas corrigées

grades mit Nahrungsmitteln, angemessene Agrarimporte au bout d'un an, le contingent devrait être supprimé défini-

(S. 396), auf Nachfrage abgestimmte Produktion (S. 346), La- tivement

gerabbau bei gestiegenem Selbstversorgungsgrad (S. 381).

Der Stellenwert einer eigenständigen WL hängt davon ab, wie Mitunterzeichner - Cosignataires: Dünki, Gonseth, Grendel-

letztlich der angestrebte Sicherheitsstandard optimal, bezüg- meier, Hollenstein, Weder Hansjürg, Wiederkehr, Zwygart (7)

lich aller Instrumente, erreicht werden kann. Bis heute ist die

Diskussion auf der sicherheits- und versorgungspolitischen Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Ebene in den EG-Staaten noch nicht so weit vorangeschritten, Diese Motion ist als Gegenvorschlag zu der vom Bundesrat

dass diesbezüglich eindeutige Tendenzen zu erkennen geplanten generellen Milchpreiskürzung zu verstehen.

wären. Dank der bestehenden Ausgestaltung unserer Eine differenziertere Massnahme, wie vorgeschlagen, würde

Analyseinstrumentarien sind wir in der Lage, jederzeit die nö- einerseits die Bundeskasse von Ueberschussverwertungsko-

tige Beurteilung vornehmen und angemessene Lösungen tref- sten entlasten, gleichzeitig aber auch dem Tierschutz und den

fen zu können. landwirtschaftlichen Betriebsstrukturen sinnvoll Rechnung

3. Inwiefern und mit welchen Instrumenten unsere Landesver- tragen. Eine generelle Milchpreiskürzung muss demgegen-

sorgungsbedürfnisse in einem EG-Rahmen abgedeckt wer- über als sachlich blinde bürokratische Finanzmassnahme ver-

den könnten, wäre Gegenstand von Beitrittsverhandlungen, standen werden.

29. September 1993 N 1685 Motion Bischof

Angesichts der Milliardenkosten zur Verwertung der Milch- lungsbedarf beim Bund. Ich bin mir auch bewusst, dass betref-

überschussproduktion liegt es doch auf der Hand, zuerst dort fend Tierhaltung in der Landwirtschaft grösstenteils keine

abzubauen, wo die Betriebsstruktur zur Milchviehhaltung gar Mängel auszumachen sind. Trotzdem gibt es einige wenige

nicht geeignet ist Das sind vor allem die vielen Talbetriebe, schwarze Schafe. Der Sinn und Zweck meines Vorstosses ist

welche ihren angebundenen Kühen vorschriftswidrig keinen vor allem ein präventiver und in zweiter Linie ein sanktionieren-

Auslauf und keinen Weidegang gewähren. der: ein präventiver Sinn, um Vorkommnisse zu verhindern,

Der Steuerzahler versteht nicht, weshalb solche Betriebe mit gewissermassen abschreckend zu wirken; ein sanktionieren-

staatlichen Subventionen zur Milchüberproduktion beitragen der Sinn, um Vorkommnisse zu bestrafen, und zwar mit einer

müssen. Ein Leben an der Kette stellt eine unverantwortliche Reduktion bzw. mit einer Streichung von Milchkontingenten.

Vergewaltigung der Tiere dar und verletzt die geltenden Tier- Das Problem ist beileibe kein neues. Es besteht, seitdem der

schutzvorschriften. Mensch das Tier als Haus- und Nutztier in seinen Dienst ge-

Auf der anderen Seite haben zahlreiche Bergbauern, welche stellt hat. Heute aber - das ist der Unterschied - sind wir Gott

über genügend Weideland verfügen, kein oder nur ein unge- sei Dank in dieser Beziehung etwas sensibler geworden.

nügendes Milchkontingent. Gemäss dem 7. Landwirtschafts- In diesem Sinne bitte ich Sie, der Motion zuzustimmen.

bericht des Bundesrates haben rund ein Drittel der Betriebe in

den Zonen II bis IVkein Milchkontingent! Abstimmung - Vote

Dem Dauerleiden angeketteter Tiere steht auf Seite der Tier- Für Ueberweisung der Motion 21 Stimmen

halter, denen das Milchkontingent gestrichen wird, schlimm- Dagegen 29 Stimmen

stenfalls nur gerade die Unbequemlichkeit eines Berufswech-

sels gegenüber. Gerade Talbetrieben stehen jedoch auch Al-

ternativen offen wie Ackerbau, Spezialkulturen, Tiermast, Di-

rektvermarktung oder Nebenerwerb. Besonders viele reiche

Ackerbau betriebe ackern den letzten Quadratmeter bis vor die #ST# 92.3491

Stalltüre und halten das Vieh dauernd oder vorwiegend im

Stall angebunden. Dieser unwürdigen Tierhaltung muss end- Motion Bischof

lich wirksam ein Riegel geschoben werden.

Herr Bundesrat Delamuraz hat gegenüber dem Verein gegen Frostschutz im Kuhstall

Tierfabriken (VgT) die Streichung des Milchkontingents bei Antigel dans les écuries

Nichteinhaltung der Tierschutzvorschriften als extreme Lö-

sung abgelehnt (Schreiben vom 16. August 1992). Er zieht es

vor, andere Mittel zur Durchsetzung der Vorschriften einzuset-

zen. Nachdem diese anderen Mittel jedoch nun schon seit

über zehn Jahren ihre Wirkung verfehlen, kann diese Antwort Wortlaut der Motion vom 7. Dezember 1992

nicht befriedigen. Eine repräsentative Meinungsumfrage hat Der Bundesrat wird ersucht, zusammen mit der FAG (Eidge-

zudem ergeben, dass eine überwiegende Mehrheit der Bevöl- nössischen Forschungsanstalt für viehwirtschaftliche Produk-

kerung eine Weidehaltung der Kühe einer Milchpreissenkung tion, Grangeneuve) gesetzliche Bestimmungen auszuarbei-

vorzieht. ten, damit das Frostschutzmittel Propylenglykol, das den Kü-

hen verabreicht wird, unterbunden respektive verboten wird.

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

vom 12. Mai 1993 Texte de la motion du 7 décembre 1992

Rapport écrit du Conseil fédéral Le Conseil fédéral est chargé d'élaborer conjointement avec la

du 12 mai 1993 FAG (station de recherches sur la production animale, Gran-

Die Motion will die Einhaltung eines Gesetzes (im vorliegen- geneuve) les dispositions légales qui permettront d'interdire

den Fall die gesetzlichen Tierschutzvorschriften) durch die An- l'utilisation du propylèneglycol, un antigel administré aux

wendung der in einem ändern Rechtsakt niedergelegten Re- vaches.

gelung (dem Milchwirtschaftsbeschluss) erzwingen. Ein sol-

ches Vorgehen stünde weder im Einklang mit den Prinzipien Mitunterzeichner - Cosignataires: Keller Rudolf, Sieber, Stal-

unserer Rechtsordnung noch entspräche es der Zielsetzung, der, Steffen, Weder Hansjürg (5)

welche der Einführung der Milchkontingentierung zugrunde

lag. Schon aus diesem Grunde ist die Motion abzulehnen. Schriftliche Begründung - Développement par écrit

Im weitern kann der Vorschlag, ein Kontingent zu entziehen, Schweizer Hochleistungskühe werden mit dem Antigefriermit-

wenn Tierschutzvorschriften nicht eingehalten werden, keine tel Propylenglykol getränkt, damit sie gesund bleiben. In den

Alternative zu einer Senkung des Milchgrundpreises sein; landwirtschaftlichen Genossenschaften geht das Frostschutz-

eine solche ist im übrigen bereits vom Bundesrat beschlossen mittel Propylenglykol literweise über den Ladentisch. Bestim-

worden. Eine gezielte Kontingentskürzung im vorgeschlage- mungsort ist der Kuhmagen: Viele Kühe sind derart auf hohe

nen Sinne wäre kaum als Instrument der Mengensteuerung Milchleistung gezüchtet, dass sie nach der Geburt des ersten

verwendbar, da ihr Umfang vom individuellen Verhalten ein- Kalbes weniger Futter fressen, als für ihre übersteigerte Milch-

zelner Milchproduzenten abhinge und daher mit Unsicherheit produktion nötig wäre. Folge: Der Körper baut Fett ab, und es

behaftet wäre. Zudem ist der Vorschlag auch insofern nicht zur kommt rasch zu einer Entgleisung des Stoffwechsels. Milch

dauerhaften Mengensteuerung geeignet, als die entzogenen und Fleisch erhalten durch die dabei freigesetzten Abbaupro-

Kontingente wieder aufleben könnten, falls der einzelne Pro- dukte einen üblen Geruch. Propylenglykol kann diese Stoff-

duzent die ihm angelasteten Mängel behoben hätte. wechselstörungen verhindern.

Mit der Anwendung und Durchsetzung der Tierschutzbestim- Die Chemikalie verwandelt sich in der Kuh in Glukose und füllt

mungen sind die Kantone betraut. Der Bundesrat stellt fest, kurzfristig die Ernährungslücke. Während Frostschutz im

dass die kantonalen Behörden in den vergangenen Jahren Wein stets für einen Skandal sorgt, halten Fachleute ähnliche

ihre Anstrengungen zu deren Durchsetzung in der Regel deut- Substanzen im Kuhmagen für unbedenklich. Bedenklich ist je-

lich verstärkt haben. doch die Zucht von Kühen, die nur mit dem Frostschutzmittel

über die Runden kommen.

Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Déclaration écrite du Conseil fédéral Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen. vom 12. Mai 1993

Rapport écrit du Conseil fédéral

Meier Samuel: Ich bin mir bewusst, dass Anwendung und du 12 mal 1993

Durchsetzung der Tierschutzvorschriften in der Kompetenz Die Zufuhr von Propylenglykol (1,2-Propandiol) dient in den

der Kantone liegen. Trotzdem sehe ich einen gewissen Hand- ersten Wochen der Laktation von Milchkühen dazu, das Ener-

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion Meier Samuel Streichung des Milchkontingentes bei Nichteinhaltung der

Tierschutzvorschriften

Motion Meier Samuel Contingent laitier et protection des animaux

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993

Année

Anno

Band IV

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 07

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 92.3352

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 29.09.1993 - 08:00

Date

Data

Seite 1684-1685

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Ref. No 20 023 178

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