Swiss Arms Legislation and EEA Agreement
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThis document contains an interpellation regarding Swiss arms legislation and its relationship with European Union (EU) law and the European Economic Area (EEA) agreement. The interpellant asks whether new Swiss arms legislation will be based on EU directives and the Schengen Agreement, and whether existing firearm ownership rights, particularly for military personnel and sports shooters, will be affected. The response from the Federal Council clarifies that the specific EU directive on arms control (91/477/EEC) was published after the cutoff date for acquis communautaire included in the EEA agreement, and therefore, it is not binding on Switzerland under the EEA. The Council assures that the EEA agreement will not alter Swiss arms law and that military personnel will not be subject to new registration requirements due to the EEA. The interpellation also touches on concerns about potential disarmament of the Swiss populace and the encroachment of EU internal policy into Swiss domestic affairs through the EEA.
Legislator-Regeste
KI-generiertArt. 11 Absatz, Art. 6 Absatz, Art. 6 Abs. 1 BV, Art. 6 Abs. 2 BV; Swiss Arms Legislation and EEA Agreement: The interpellant asks whether new Swiss arms legislation will be based on EU directives and the Schengen Agreement, and whether existing firearm ownership rights, particularly for military personnel and sports shooters, will be affected. The response from the Federal Council clarifies that the specific EU directive on arms control (91/477/EEC) was published after the cutoff date for acquis communautaire included in the EEA agreement, and therefore, it is not binding on Switzerland under the EEA. The Council assures that the EEA agreement will not alter Swiss arms law and that military personnel will not be subject to new registration requirements due to the EEA. The interpellation also touches on concerns about potential disarmament of the Swiss populace and the encroachment of EU internal policy into Swiss domestic affairs through the EEA.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertProvisions concerning the guarantee of cantonal constitutions by the Confederation were cited in the context of a discussion about federal law.
Provisions concerning the guarantee of cantonal constitutions by the Confederation were cited in the context of a discussion about federal law.
Volltext
29. September 1992 887 Interpellation Loretan
das Wort «Physik» vor, und das ist der Grund, warum ich zum M. Salvioni, rapporteur: II s'agit de modifier, d'aménager et de
Berichterstatter ernannt worden bin. compléter des dispositions de loi que nous avons introduites
Es handelt sich um die Anpassung an die EG-Normen im dans le Code des obligations le 5 octobre 1990 et qui sont en-
Messwesen, die wir im EWR übernehmen müssen. Es geht um trées en vigueur le 1er juillet 1991. Il s'agit de normes concer-
die Vereinheitlichung der Vorschriften über Messinstrumente nant la protection des consommateurs, en particulier dans le
und -verfahren. Es geht um Prüf- und Eichvorschriften, und es domaine des ventes dans le cadre du démarchage, du porte-
geht auch um die Uebernahme der korrekten Terminologie. à-porte. Notre législation était assez complète, elle avait d'ail-
Materielle Aenderungen sind fast keine vorhanden. leurs déjà été proposée et votée en fonction des normes euro-
Ich will Ihnen nur ein Beispiel zur Tragweite der materiellen péennes. Quelques détails doivent toutefois être complétés,
Aenderung aufzeigen. In Artikel 11 Absatz 4 wird der Satz ge- car certains articles ne respectent pas entièrement les directi-
strichen: «Verpackungen müssen die angegebenen Mengen ves européennes.
enthalten....» Die heutige Regelung - wenn ein Kilo auf der Il s'agit en particulier d'étendre le concept du droit de révoca-
Verpackung steht, muss mindestens ein Kilo drin sein, es darf tion afin qu'il s'applique non seulement aux contrats conclus à
auch mehr drin sein - soll abgelöst werden durch eine Rege- domicile, mais aussi à ceux conclus sur le lieu de travail, ce
lung, die sagt: Wenn ein Kilo auf der Verpackung steht, que prévoit la norme européenne et que nous jugeons raison-
so muss es ein Kilo plus/minus eine bestimmte Prozentzahl nable. Il y a aussi la suppression du droit de révocation lorsque
sein - in diesem Fall z. B. 2 Prozent, also zwischen 980 und les négociations ont été entamées sur demande expresse de
1020 Gramm, wie es die EG-Normen vorschreiben. Das ist die l'acquéreur, ce que ne prévoyait pas notre loi. Il y a ensuite
bedeutendste materielle Aenderung, die ich gefunden habe. toute une série de détails en ce qui concerne les informations
Alle anderen sind noch bedeutungsloser. sur le droit de révocation que le vendeur ou le fournisseur doit
Die Kommission hat die Vorlage einstimmig gutgeheissen, accorder à l'occasion de la signature du contrat: les délais, les
und ich bitte Sie in ihrem Namen um Zustimmung. modalités applicables pour faire valoir ce droit et l'adresse du
fournisseur. Les informations doivent être datées et doivent
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen permettre l'identification du contrat, la date étant évidemment
Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière nécessaire pour établir si le délai a été respecté ou non. Elles
doivent être remises à l'acquéreur au moment de la signature
Detailberatung - Discussion par articles de la proposition ou du contrat, et le fournisseur doit apporter
la preuve que ces informations ont été données. Ainsi, notre
Titel und Ingress, Ziff. I, II législation correspondra aux directives européennes.
Antrag der Kommission Pour le reste, il n'y a pas de changement substantiel. Ces mo-
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates difications ont été acceptées en bloc sans discussion au
Conseil national, et votre commission vous prie d'en faire de
Titre et préambule, eh. l, II même.
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national Gesamtberatung - Traitement global du projet
Angenommen -Adopté Titel und Ingress, Ziff. l, II
Titre et préambule, ch. I, II
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes 26 Stimmen Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
(Einstimmigkeit) Für Annahme des Entwurfes 24 Stimmen
(Einstimmigkeit)
An den Nationalrat-Au Conseil national
An den Nationalrat-Au Conseil national
#ST# 92.057-23 #ST# 92.3323
EWR. Anpassung des Bundesrechts Interpellation Loretan
(Eurolex) EG-Recht (Acquis communautaire)
Obligationenrecht. und schweizerisches Waffenrecht
Artikel 40b bis 40e (Widerrufsrecht). Droit de la Communauté européenne
Aenderung et réglementation suisse sur les armes
EEE. Adaptation du droit fédéral
(Eurolex)
Code des objigations.
Articles 40b à 40e (droit de révocation). Wortlaut der Interpellation vom 26. August 1992
Modification Im Weissbuch 1985 der EG-Kommission, an den Europäi-
Botschaft l und Beschlussentwurf vom 27. Mai 1992 (BBIV1 ) schen Rat gerichtet, über die «Vollendung des Binnenmark-
Message l et projet d'arrêté du 27 mai 1992 (FF V1 ) tes» wird ausgeführt, dass es als Voraussetzung für den Weg-
Beschluss des Nationalstes vom 31. August 1992 fall der Binnengrenzen notwendig sei, die gesetzlichen Rege-
Décision du Conseil national du 31 août 1992 lungen der einzelnen Mitgliedstaaten in folgenden vier Berei-
chen zu harmonisieren:
- Waffenrecht;
- Drogengesetze;
- Einreise, Niederlassung und Zugang zu Beschäftigung von
Antrag der Kommission Nicht-EG-Bürgern;
Eintreten - Visum- und Auslieferungspolitik
Proposition de la commission Bereits im «Informationsbericht des Bundesrates über die Stel-
Entrer en matière lung der Schweiz im europäischen Integrationsprozess» vom
18-S
Interpellation Loretan 888 29 septembre 1992
26. November 1990 wies der Bundesrat darauf hin, dass er Conseil fédéral souhaitait que l'on procède dans l'EEE à un al-
wünsche, «dass im EWR eine Regelung mit erleichterten légement des formalités aux frontières pour les personnes, se
Grenzformalitäten für Personen geschaffen» werde. Er bezog référant pour cela à l'Accord de Schengen du 14 juin 1985 re-
sich dabei auf das Abkommen von Schengen vom 14. Juni latif à la suppression graduelle des contrôles aux frontières
1985 «betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an communes, accord conclu entre les Etats du Bénélux, la RFA
den gemeinsamen Grenzen» (Benelux-Staaten, BRD, Frank- et la France. Il soulignait par ailleurs que, étant donné qu'il
reich). Er betonte, dass es noch nicht möglich sei, den Ver- n'existait pas encore d'acquis communautaire dans ce do-
tragsinhalt und seine Auswirkungen auf das schweizerische maine, il était encore impossible d'esquisser le contenu du
Recht zu skizzieren, da der diesbezügliche EG-Rechtsbe- traité et ses incidences sur le droit suisse.
stand noch fehle. Depuis, on connaît l'acquis communautaire concernant le do-
Seither ist der Acquis communautaire im Bereich des Waffen- maine des armes. Il devrait s'agir des dispositions de la direc-
rechtes bekannt Es dürfte sich um jenen Bestand handeln, tive du Conseil européen, du 18 juin 1991, relative au contrôle
der in der «Richtlinie des Rates der Europäischen Gemein- de l'acquisition et de la détention d'armes (91 /477/CEE) qui se
schaft vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und fondent dans une large mesure sur les prescriptions concer-
des Besitzes von Waffen» (91/477/EWG) beschlossen worden nant les armes contenues dans l'Accord de Schengen.
ist und der im wesentlichen auf den waffenrechtlichen Rege- La commission d'experts mise sur pied par le Département fé-
lungen des Abkommens von Schengen beruht. déral de justice et police et présidée par le conseiller national
Die vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement ein- Jean-François Leuba a présenté en août 1991 un rapport inter-
gesetzte Expertenkommission (Vorsitz Herr Nationalrat Jean- médiaire qui, à propos des mesures d'allégement des contrô-
François Leuba) hat gemäss ihrem Zwischenbericht vom Au- les aux frontières envisagées par le Conseil fédéral, fait état de
gust 1991 im Zusammenhang mit den vom Bundesrat ange- la nécessité pour notre pays de légiférer dans le domaine des
strebten Erleichterungen der Grenzkontrollen einen Hand- armes.
lungsbedarf beim schweizerischen Waffenrecht festgestellt Voici les questions que je pose au Conseil fédéral :
Ich unterbreite dem Bundesrat zum dargelegten Problembe- 1. La nécessité de légiférer dans le domaine des armes est-
reich folgende Fragen: elle une condition sine qua non de l'introduction de mesures
1. Ist der von der erwähnten Expertenkommission festgestellte visant à alléger les contrôles aux frontières pour les person-
Handlungsbedarf beim Waffenrecht eine Conditio sine qua nes, et ce déjà dans le cadre de l'EEE?
non für die Einführung von Erleichterungen bei den Grenzkon- 2. La loi sur les armes et les munitions, qui doit de toute évi-
trollen von Personen bereits im Rahmen des EWR? dence être élaborée au vu de la nécessité de légiférer en la
2. Wird das Bundesgesetz über Waffen und Munition, das of- matière, va-t-elle se fonder sur la directive communautaire pré-
fenbar im Rahmen dieses Handlungsbedarfs auszuarbeiten citée et donc sur les dispositions correspondantes de l'Accord
ist, auf der oben erwähnten EG-Richtlinie und folglich auf den de Schengen?
einschlägigen Bestimmungen des Abkommens von Schen- 3. Le fusil ou le pistolet d'ordonnance va-t-il rester en la pos-
gen beruhen? session de son détenteur même si celui-ci ne l'utilise plus
3. Wird das Ordonnanzgewehr oder die Ordonnanzpistole qu'une fois par an, à titre volontaire, pour effectuer un exercice
weiterhin im freien Eigentum des Besitzers bleiben, wenn er fédéral ou un autre exercice dans le cadre de sa société tir, ou
die Waffe nur noch einmal im Jahr freiwillig für die Absolvie- même s'il ne pratique plus le tir en tant qu'activité sportive?
rung einer Bundesübung oder für die Absolvierung einer 4. Le chasseur qui renonce au permis de chasse pendant
freien Uebung seines Vereins benützt oder wenn er den quelques années doit-il confier ses armes à une personne ha-
Schiesssport nicht mehr betreibt? bilitée à les détenir et en acheter de nouvelles s'il décide de
4. MUSS ein Jäger, der während einiger Jahre auf die Jagder- chasser à nouveau?
laubnis verzichtet, seine Waffen einem ändern Berechtigten 5. La même question se pose pour le tir en tant que discipline
abgeben und neue Waffen erwerben, wenn er die Jagd wie- sportive.
deraufnimmt? 6. Les centaines de milliers de détenteurs d'armes de notre
5. Die gleiche Frage stellt sich für den Matchschützen. pays doivent-ils faire enregistrer leurs armes par la police et
6. Haben die Hunderttausenden von Waffenbesitzern in unse- justifier leur détention au cas où ils voudraient les garder en
rem Land ihre Waffen polizeilich registrieren zu lassen und für leur possession? Quels critères de justification le Conseil fédé-
den Fall, dass sie sie in ihrem Eigentum behalten wollen, eine ral va-t-il fixer? Qu'adviendra-t-il des armes dont la détention
Rechtfertigung (Bedürfnis, «good reason») für deren Besitz ne pourra pas être justifiée en fonction de ces critères?
geltend zu machen? Wie definiert der Bundesrat ein solches 7. Si un tel enregistrement était prévu ou s'il devait s'avérer né-
«Bedürfnis»? Was geschieht mit den Waffen, für die aufgrund cessaire en vertu de la directive européenne précitée, plu-
vorstehender Definition kein «Bedürfnis» geltend gemacht sieurs questions se posent:
werden kann? A quel nombre le Conseil fédéral estime-t-il:
7. Falls eine Registrierung vorgesehen bzw. wegen der in der a les détenteurs d'armes qui devront se faire enregister?
Einleitung zitierten Richtlinie notwendig werden sollte, stellen b. les armes à enregistrer?
sich folgende Fragen: c. les collaborateurs au sein de la Confédération et des can-
Wie hoch schätzt der Bundesrat die Zahl der tons nécessaires pour procéder à ces enregistrements et les
a zu registrierenden Waffenbesitzerinnen und -besitzer? teniràjour?
b. zu registrierenden Waffen?
c. für die Registrierung und deren A-jour-Haltung notwendi- Mitunterzeichner - Cosignataires: Bisig, Bloetzer, Bühler
gen Mitarbeiter beim Bund und bei den Kantonen? Robert, Büttiker, Collier, Daniolh, Frick, Gemperli, Huber,
Küchler, Kündig, Morniroli, Rhyner, Ruesch, Schiesser, Seiler
Texte de l'interpellation du 26 août 1992 Bernhard, Uhlmann, Ziegler Oswald (18)
Le Livre blanc de 1985, rédigé par la Commission européenne
à l'intention du Conseil européen et consacré à l'achèvement Loretan: Ich werde mich angesichls des schriftlichen Textes,
du Marché intérieur, souligne que l'abolition des frontières der heule vormittag ausgeteilt worden ist, relaliv kurz hallen
intracommunautaires passe par une harmonisation des légis- können. Ich habe in meinem Volum zum EWR-Abkommen am
lations des Etats membres concernant: 23. September 1992 hier dargelegt, dass die Uebernahme des
-les armes; besiehenden und uns nun wohlbekannten Acquis commu-
- les stupéfiants; nautaire der Europäischen Gemeinschaften via Eurolex-Pro-
- l'entrée et l'établissement des ressortissants d'un Etat non gramm in unser Landesrecht das eine isl, das andere indes-
membre de la CE ainsi que leur accès au marché de l'emploi; sen, dass nicht wenige Mitbürgerinnen und Mitbürger über
- la politique en matière de visas et d'extradition. das künftige EG-Recht beunruhigt sind, das uns via den EWR-
Déjà dans son rapport du 26 novembre 1990 sur la position de Uebernahmemechanismus quasi aufgezwungen werden
la Suisse dans le processus d'intégration européenne, le könnte. Ich habe drei Beispiele genannt: den «third party ac-
29. September 1992 889 Interpellation Loretan
cess» im Energiebereich, also den Netzzugang Dritter; das Nun eine für mich sehr wichtige Nebenbemerkung: Ich habe
Monopol der kantonalen Gebäudeversicherungsanstalten - nichts gegen eine Missbrauchsgesetzgebung, die der Bund
darüber werden wir heute, gestützt auf die Interpellation von zugunsten der Verbesserung der Verbrechensbekämpfung
Kollege Gemperli, auch noch diskutieren -; schliesslich das schaffen möchte. Aber Schützen, Jäger und andere anstän-
mir am Herzen liegende Waffenrecht dige Leute in diesem Land lassen sich nicht mit potentiellen
«Pro Teil», die «Gesellschaft für Freiheit und Waffenrecht», ist Verbrechern in einen und denselben legislatorischen Topf
in ihrer etwas forschen Art vorgestossen und hat am 4. August werfen. Das ist der Kern des Problems und der Kern dieser
1992 in einem Rundschreiben die Problematik aus der Sicht Auseinandersetzung. Wir brauchen Organisationen wie «Pro
der Schützen, Jäger, Waffensammler und weiterer an einem Teil», damit die Diskussion in Gang kommt, und dazu gehört
freiheitlichen Waffenrecht interessierter Kreise der öffentlichen halt auch ein Schuss Polemik.
Diskussion überantwortet und damit gleichzeitig auf eine wei- 2. Es geht mit dieser Interpellation darum zu ergründen, wel-
tere mögliche Ablehnungsfront gegen das EWR-Abkommen chen Stellenwert der Bundesrat dem sogenannten Schenge-
deutlich aufmerksam gemacht. ner Abkommen vom 14. Juni 1985 zumisst. Ist ein Beitritt der
Dies hat mich als moderaten EWR-Befürworter bewogen, die Schweiz zu diesem Grenzkontrollabkommen, diesem Liberali-
vorliegende Interpellation einzureichen, um damit dem Bun- sierungsabkommen für Grenzübertritte, im Absichtsköcher
desrat Gelegenheit zu geben, uns und einer weiteren Oeffent- des Bundesrates?
lichkeit seine Meinung über die künftige Ausgestaltung unse- 3. Es geht mir im wesentlichen darum zu wissen, ob bereits
res schweizerischen Waffenrechtes mit seiner grossen freiheit- heute auf den Bundesrat ein Druck ausgeübt wird, die Richtli-
lichen Tradition und über dessen Plazierung im europäischen nie des EG-Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Er-
Umfeld der EG und des EWR klar, umfassend kundzutun und werbs und des Besitzes von Waffen früher oder später zu über-
glaubwürdig Auskunft zu geben - und dies rechtzeitig vor dem nehmen. Diese EG-Richtlinie sprengt eindeutig den Rahmen
Abstimmungstermin vom 6. Dezember1992. Ich unterstreiche einer Missbrauchsgesetzgebung und damit einer allfälligen
noch einmal: Klar, umfassend und glaubwürdig muss die Aus- künftigen schweizerischen Waffengesetzgebung, sei sie ei-
kunft des Bundesrates sein, wie wir uns das gewohnt sind. genständig oder gestützt auf EG- bzw. EWR-Recht.
Ich bitte Herrn Bundesrat Koller, dies im Auftrag der Gesamt- Es geht wieder einmal um die berühmte «Katze im Sack» vor
behörde so zu halten. Wenn da irgendwo versteckte Fallen einer Volksabstimmung. Bitte, Herr Bundesrat, schnüren Sie
oder Tretminen - wie gestern von Kollege Onken gesagt diesen Sack auf und lassen Sie die Katze heraus!
wurde - vorhanden sind: Bitte, Herr Bundesrat Koller, legen
Sie das auf den Tisch des Parlamentes! Wir wollen klare Fak- Bundesrat Koller: Wir wollen auch hier vollständige Transpa-
ten haben, dann können wir auch darüber diskutieren. Diesel- renz, Herr Loretan.
ben Auskünfte wünschen offenbar die 18 Mitunterzeichner Der EWR-Vertrag, wie er am 6. Dezember 1992 dem Schwei-
meiner Interpellation. zervolk zur Abstimmung vorgelegt wird, berücksichtigt beim
Die sieben Fragen, die ich gestellt habe, liegen vor Ihnen. Ich zu übernehmenden Acquis communautaire nur Richtlinien
verzichte darauf, sie zu rekapitulieren, mit drei Ausnahmen. Es des EG-Rates, die vor dem 31. Juli 1991 im «Amtsblatt der Eu-
geht mir darum, dass Wehrmänner, die aus der Wehrpflicht ropäischen Gemeinschaften» publiziert worden sind. Die
entlassen worden sind, ihre Ordonnanzwaffe, die sie zu Eigen- Richtlinie des EG-Rates vom 18. Juni 1991 über die Kontrolle
tum haben übernehmen können, auch weiterhin - EG-Recht des Erwerbs und des Besitzes von Waffen wurde erst am
hin oder her- im freien Eigentum behalten können, sie damit 13. September 1991 im «Amtsblatt der Europäischen Gemein-
nicht einer Registratur unterzogen werden und damit auch schaften» publiziert und ist somit eindeutig nicht Gegenstand
keine Bewilligung brauchen, wenn sie dieses freie Eigentum des EWR-Vertrags, d. h., sie gehört nicht zu dem von uns zu
einem Angehörigen oder einem x-beliebigen Dritten überlas- übernehmenden Acquis communautaire.
sen wollen. Ferner wollen wir keinen Kontrollapparat und Diese Richtlinie des EG-Rates über die Kontrolle des Erwerbs
keine Registrierungen. Das ist die Stossrichtung der Haupt- und des Besitzes von Waffen sieht eine generelle Regelung
fragen. Es geht mir mit der durch den Vorstoss provozierten des Waffenrechts vor und sprengt den Rahmen einer soge-
bundesrätlichen Stellungnahme, rechtzeitig vor der Ab- nannten Missbrauchsgesetzgebung. Insbesondere die Vor-
stimmung vom kommenden 6. Dezember, im wesentlichen aussetzungen für einen Waffenerwerb, die Geltendmachung
um folgendes: eines Bedürfnisses als Rechtfertigungsgrund für den Erwerb
1. Einen Positionsbezug des Gesamtbundesrates zur Frage, einer Waffe und die generelle Registrierung der Waffenerwer-
ob er sich heute und vor allem auch in Zukunft für unser frei- ber und -besitzer sind Regelungspunkte, die über den Rah-
heitliches Waffenrecht ohne Kontrollapparat und ohne neuen men der beabsichtigten eidgenössischen Missbrauchsge-
Fichenstaat einsetzen will oder ob er von vornherein bereits setzgebung hinausgehen.
mit einem allfälligen eidgenössischen Waffengesetz, wozu die Der Bundesrat hält daher klar fest, dass die EG-Richtlinie vom
Verfassungsgrundlage vorderhand noch fehlt, oder dann per 18. Juni 1991 über die Kontrolle des Erwerbs und Besitzes von
EG-Recht deutsche Waffengesetzgebung bei uns Einzug hal- Waffen nicht Bestandteil des im Zusammenhang mit dem
ten lassen will. EWR-Abkommen zu übernehmenden Acquis ist. Der vorlie-
Es gibt in diesem Zusammenhang unterschiedliche Stellung- gende, dem Volk zur Abstimmung zu unterbreitende EWR-
nahmen aus der Bundesverwaltung. Im Bundesamt für Vertrag hat keinerlei Auswirkungen auf das eidgenössische
Justiz - ich zitiere aus dem «Aargauer Tagblatt» vom 14. Au- Waffenrecht Der Erwerb und der Besitz von Schusswaffen in
gust 1992 - «räumt man ein, dass die von 'Pro Teil' in bezug der Schweiz erfahren unter dem EWR-Recht keine Aenderun-
auf die Europäische Gemeinschaft vorgebrachten Fakten zum gen, und diese EG-Richtlinie gehört auch nicht - entschuldi-
Teil zutreffen. Der Jurist Hans Georg Nussbaum: Ab Januar gen Sie diesen Fachjargon - zum sogenannten Pipeline-
1993 treten in der EG Weisungen in Kraft, die tatsächlich vom Acquis. Auch in Zukunft ist der Einbezug dieser EG-Waffen-
deutschen Recht übernommen und mit dem Schengener Ab- richtlinie nicht vorgesehen.
kommen verbunden sind. Und er glaubt nicht, dass die Die Armeeangehörigen, um auch auf diese Frage noch eine
Schweiz bei einem allfälligen EG-Beitritt wählerisch sein und ganz konkrete Antwort zu geben, werden auch nach dem
bei diesen Regelungen Ausnahmebedingungen verlangen 1. Januar 1993, auch bei Annahme des EWR-Abkommens,
könnte.» keiner durch EWR-Recht bedingten Registrierungspflicht
Aus dem Bundesamt für Polizeiwesen tönt es wesentlich unterstehen.
moderater. Diese Stellungnahme wird, vermute ich, die Erlauben Sie mir schliesslich noch ein Wort zum sogenannten
Grundlage für die bundesrätliche Antwort gebildet haben, die Schengener Abkommen, das sich ja im Rahmen der Europäi-
wir nun hören werden. Da wird gesagt, es bestehe kein schen Gemeinschaft mit der inneren Sicherheit befasst - zur-
Zwang, uns sofort, aber auch später nicht, EG-Richtlinien zum zeit wenigstens noch. Diese innere Sicherheit bildet ja auch ei-
Waffenrecht zu unterziehen. Deshalb ist es wichtig, dass der nen Pfeiler der sogenannten Maastrichter Verträge, wenn sie
Gesamtbundesrat heute klar sagt, wie er zu diesen Problemen dann tatsächlich in Kraft treten. Dem Schengener Abkommen
Stellung nimmt bzw. in Zukunft Stellung nehmen wird. können klar nur EG-Mitgliedstaaten beitreten. Das Problem ei-
Constitutions cantonales. Garantie 890 29 septembre 1992
nés Beitritts der Schweiz zum Schengener Abkommen stellt von EG-Recht, das allenfalls später im EWR-Rat zu überneh-
sich also gar nicht Wir könnten, selbst wenn wir wollten, dem men ist oder nicht Aber hier muss ich Ihnen einfach sagen,
Schengener Abkommen nicht beitreten. Dagegen sind wir mit dass in bezug auf das Waffenrecht keinerlei Gefahr besteht,
den Signatarstaaten des Schengener Abkommens in Ver- weil das Waffenrecht ja zum Themenkreis der inneren Sicher-
handlung getreten, um unerwünschte Nebenwirkungen des heit gehört Die innere Sicherheit ist ganz klar kein Gegen-
Abkommens auf die Schweiz möglichst zu vermeiden. stand des EWR-Vertrages. Die innere Sicherheit ist Gegen-
Der Vollständigkeit halber möchte ich abschliessend noch ein- stand des Schengener Abkommens. Die innere Sicherheit
mal darauf aufmerksam machen, dass gemäss Legislaturpro- stellt einen der drei Pfeiler der Maastrichter Verträge dar. Aber
gramm der Bundesrat selber in dieser Legislatur ein eidgenös- die innere Sicherheit betrifft in keiner Weise den EWR-Vertrag.
sisches und nicht EWR-bedingtes Waffenrecht im Sinne einer An unserer Polizeihoheit ändert der EWR-Vertrag überhaupt
Missbrauchsgesetzgebung erlassen möchte. nichts, auch nicht über das Mittel des freien Personenver-
Ich hoffe, ich habe damit die von Ihnen aufgeworfenen Fragen kehrs. Insofern kann ich Sie diesbezüglich wirklich beruhigen.
beantwortet Diese Probleme würden sich erst bei einem allfälligen Beitritt
zur Europäischen Gemeinschaft - dann natürlich in voller
Loretan: Ich bin beinahe vollständig befriedigt Das «beinahe» Schärfe-stellen; das zum ersten Problemkreis.
bezieht sich auf die Ungewissheit der Zukunft Ich kann selbst- Wegen unserer eigenen, eidgenössischen Waffengesetzge-
verständlich vom Bundesrat nicht letzte Klarheit in bezug auf bung: Herr Brigadier, Entschuldigung, Herr Ständerat
die weitere Entwicklung im Rahmen des EWR verlangen. Ruesch, (Heiterkeit) ich glaube, Sie kennen mich persönlich
Es ist mir bekannt, dass einige Ratsmitglieder gerne auch gut genug, dass Sie sicher sein können: Wenigstens solange
noch Fragen stellen möchten, und ich beantrage Ihnen des- ich Chef dieses Departementes sein werde, wird es sicher
halb, Diskussion zu beschliessen. nicht zu einer Entwaffnung oder zu übermässigem administra-
tivem Aufwand in bezug auf unsere Armeeangehörigen kom-
Präsidentin: Wird dem Antrag auf Diskussion opponiert? - men. Wir werden Ihnen also mit Garantie keine derartigen Vor-
Das ist nicht der Fall. Die Diskussion ist eröffnet. schläge unterbreiten. Sollten solche von anderswoher kom-
men, wird ja das Parlament, der Nationalrat und der Ständerat,
Ruesch: Die Antwort von Herrn Bundesrat Koller ist, wie Herr Gelegenheit haben, zum Rechten zu sehen.
Loretan sagt, im Hinblick auf den 1. Januar 1993 sicher teil-
weise beruhigend; aber für die Zukunft sind doch einige Wol- Ruesch: Unter der Voraussetzung, dass Herr Bundesrat Kol-
ken am Himmel. Es wendet sich ja niemand gegen eine Miss- ler noch lange im Amt bleibt, ist Brigadier Ruesch jetzt vollstän-
brauchsgesetzgebung; aber nachdem in dieser Legislatur dig befriedigt
doch noch ein eidgenössisches Waffenrecht vorgesehen ist,
ist zu erwarten, dass dieses durch das EG-Waffenrecht beein-
flusst wird. Es gibt allzu viele Leute in diesem Lande, die das
Schweizervolk gerne entwaffnen möchten.
Eine Entwaffnung des Schweizervolkes wird nicht zur Sen- 92.040
kung der Kriminalität beitragen. Gewaltverbrecher kommen
#ST#
immer zu Waffen, ungeachtet dessen, ob der ehemalige Sol-
dat seine Pistole behalten wird oder ob sie ihm weggenom-
Kantonsverfassungen
men wird. Es ist auch ein Irrtum, zu glauben, man könne den (ZG, BS, SH, GR, TG, VD).
internationalen Waffenhandel, die Waffenschieberei und das Gewährleistung
organisierte Verbrechen bekämpfen, indem man ein Volk ent- Constitutions cantonales
waffnet Ich bin der Meinung, dass diese Gesellschaft in der (ZG,BS,SH,GR,TG,VD).
Grauzone unseres Lebens ganz anderes braucht als die Waf- Garantie
fen, welche die alten Soldaten zu Hause haben; sie braucht
ganz andere Mengen und viel modernere Waffen für ihren du- Botschaft und Beschlussentwurf vom 8. April 1992 (BBIIII647)
biosen und verbrecherischen Handel. Message et projet d'arrêté du 8 avril 1992 (FF III 645)
Mit der Entwaffnung des Schweizervolkes erreichen Sie hier
nichts - im Gegenteil, Sie zerschlagen ausserordentlich viel
staatspolitisch positives Potential. Es gehört zur alten Tradi-
tion, dass wir unsere Militärwaffen behalten dürfen, es gehört
zur alten Tradition, dass auch Schützen und Jäger das Recht
auf Waffentragen haben. Noch einmal: Gegen eine Miss- Herr Rhinow unterbreitet im Namen der Kommission den fol-
brauchsgesetzgebung haben wir nichts einzuwenden. genden schriftlichen Bericht:
Ich glaube, dass sich hier im Rahmen der Vereinheitlichung
des Waffenrechts ein Stück EG-Innenpolitik entwickelt - ein Nach Artikel 6 Absatz 1 der Bundesverfassung sind die Kan-
Stück EG-Innenpolitik, das mit der Wirtschaftspolitik nichts zu tone verpflichtet, für ihre Verfassungen die Gewährleistung
tun hat, auf der anderen Seite auch dem heute vielgepriese- des Bundes einzuholen. Nach Absatz 2 des gleichen Artikels
nen Subsidiaritätsprinzip masslos widerspricht. Wir müssen gewährleistet der Bund kantonale Verfassungen, wenn sie we-
uns in der Fortsetzung des EWR-Rechts vor allem dagegen der die Bundesverfassung noch das übrige Bundesrecht ver-
wehren, dass im EWR-Recht EG-Innenpolitik betrieben wird letzen, die Ausübung der politischen Rechte in republikani-
und eine Art innenpolitisches Recht entsteht, das wir zu über- schen Formen sichern, vom Volk angenommen worden sind
nehmen gezwungen werden. und revidiert werden können, sofern die absolute Mehrheit der
Ich bitte den Bundesrat, darauf zu achten, dass in unserem Bürger es verlangt. Erfüllt eine kantonale Verfassung diese
Volk ein Potential liegt, das nicht auf diesem Wege durch inter- Voraussetzungen, so muss sie gewährleistet werden; erfüllt
nationales Recht entmachtet werden darf, ohne dass damit eine kantonale Verfassungsnorm eine dieser Voraussetzun-
mehr Sicherheit gewonnen ist gen nicht, so darf sie nicht gewährleistet werden.
Die vorliegenden Verfassungsänderungen haben zum Ge-
Bundesrat Koller: Es sind jetzt noch zwei Themenkreise ange- genstand:
sprochen worden: einerseits gewisse Aengste von beiden - im Kanton Zug: die Volksrechte, die Gewaltentrennung, die
Rednern in bezug auf künftiges EG-Recht und andererseits richterliche Gewalt und die Rechtspflege, die Zuständigkeiten
das Problem unserer eigenen, eidgenössischen Waffenge- des Kantonsrates, die Immunität von Kantons- und Regie-
setzgebung. rungsräten, die Entlassung von Beamten, das Monopol der
In bezug auf künftiges EG-Recht kann ich Sie wirklich beruhi- Gebäudeversicherung, die Aufhebung der Regelung über
gen. Natürlich haben wir vorhin von diesem sogenannten Pi- Zehnten und Grundzinse, das Notrecht und die Gleichstellung
peline-Acquis gesprochen. Das ist eine Weiterentwicklung von Mann und Frau;
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften
Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées
Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Loretan EG-Recht (Acquis communautaire) und schweizerisches
Waffenrecht
Interpellation Loretan Droit de la Communauté européenne et réglementation suisse sur les
armes
In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung
Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr 1992
Année
Anno
Band V
Volume
Volume
Session Herbstsession
Session Session d'automne
Sessione Sessione autunnale
Rat Ständerat
Conseil Conseil des Etats
Consiglio Consiglio degli Stati
Sitzung 06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 92.3323
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 29.09.1992 - 08:00
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Data
Seite 887-890
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Ref. No 20 021 873
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