Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 92-3301 KI-generiert

Refugee Status and Migration Law Framework

Geschäftsnummer VPB 92-3301
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court discussed the legal status of "violence refugees" and the need for improved coordination and international cooperation in migration policy. The government acknowledged existing efforts in organizational coordination and a commitment to international regulations, but stated it was not yet prepared to draft a comprehensive migration law. The court agreed to allow the government more time, ultimately approving the motion as a postulate, recognizing the current legal framework had weaknesses regarding the temporary admission and equitable distribution of these refugees, and that the related concept of return assistance needed broader consideration.

Legislator-Regeste

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Art. 14a Absatz, Art. 14a Abs. 5 Anag; Refugee Status and Migration Law Framework: The government acknowledged existing efforts in organizational coordination and a commitment to international regulations, but stated it was not yet prepared to draft a comprehensive migration law. The court agreed to allow the government more time, ultimately approving the motion as a postulate, recognizing the current legal framework had weaknesses regarding the temporary admission and equitable distribution of these refugees, and that the related concept of return assistance needed broader consideration.

Schlagwörter

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Flüchtlingsstatus Migrationspolitik Zeitlich begrenzter Rahmen Rechtsstellung Recht der Staaten Verfolgung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 14a Absatz
l'ex-Yougoslavie en vertu de l'article 14a alinéa 5 LSEE.
Art. 14a Abs. 5 Anag
Cited as the legal basis for granting temporary admission to nationals from the former Yugoslavia, highlighting a specific provision used in practice for the situation of 'Gewaltflüchtlinge'.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 14a Abs. 5 Anag

Cited as the legal basis for granting temporary admission to nationals from the former Yugoslavia, highlighting a specific provision used in practice for the situation of 'Gewaltflüchtlinge'.

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Volltext

7. Juni 1993 N 1049 Asylpolitik. Initiativen und persönliche Vorstösse

Der Bundesrat ist bereits tätig: Es wurde nicht nur eine bes- 1. die vorläufige Aufnahme von Gewaltflüchtlingen (Flücht-

sere organisatorische Koordination zwischen dem Bundes- linge aus Kriegsgebieten) in der Schweiz und

amt für Ausländerfragen und dem Bundesamt für Flüchtlinge 2. die Rückkehrhilfe geregelt werden.

verwirklicht; der Bundesrat will auch anstehende internatio-

nale Regelungen berücksichtigen, also Migration nicht nur lo- Texte de la motion du 7 octobre 1992

kal und national angehen, sondern auch international auf eu- Le Conseil fédéral est invité à soumettre à l'Assemblée fédé-

ropäischer Ebene. rale un projet de révision de la loi sur l'asile et tout autre acte

Gegenüber der Motionärin erklärte Bundesrat Koller vor dem législatif qui règlent:

Ständerat, dass er weder auf nationaler noch internationaler 1. la prise en charge provisoire par la Suisse des réfugiés de la

Ebene so weit sei, einen verbindlichen Auftrag zur Schaffung violence (réfugiés provenant de territoires en guerre);

eines Migrationsgesetzes erfüllen zu können. Dies wurde übri- 2. les moyens défavoriser leur rapatriement.

gens auch von den Herren der Verwaltung gegenüber unserer

nationalrätlichen Kommission bestätigt. Frau Zölch unterbreitet im Namen der Kommission den fol-

Es stehen Aenderungen des Anag bevor, und der dringliche genden schriftlichen Bericht:

Bundesbeschluss im Asylbereich muss ins ordentliche Recht

übergeführt werden. Der Bundesrat ist sicher bereit, ein Migra- Erwägungen der Kommission

tionsgesetz parallel zu internationalen Anstrengungen zu Die Staatspolitische Kommission behandelte die Motion an ih-

schaffen, und ich glaube, wir müssen ihm als Rat hierzu die rer Sitzung vom 2S./26. Februar 1993 und kam zu folgenden

notwendige Zeit gewähren. Schlüssen.

Es gibt einen vernünftigen Weg, dem Bundesrat den nötigen Bei den Gewaltflüchtlingen handelt es sich um Personen, wel-

Spielraum zu verschaffen: Sie folgen dem Vorschlag des Bun- che die Voraussetzung des Flüchtlingsbegriffs der Flücht-

desrates und meinem Antrag, überweisen die Motion des lingskonvention und des Asylgesetzes nicht erfüllen, weil sie

Ständerates (Simmen) als Postulat und überweisen zudem nicht individuell verfolgt werden, aber aus berechtigter Furcht

das Postulat der Staatspolitischen Kommission (Leitlinien für vor Unruhen, Bürgerkriegen usw. aus ihrer Heimat fliehen. Mit

ein Migrationsgesetz). der Motion wird der Bundesrat aufgefordert, die rechtliche

Noch eine persönliche Zwischenbemerkung: Für einmal Stellung der Gewaltflüchtlinge zu klären und festzulegen. Ihre

möchte ich jetzt Mitglied der CVP-Fraktion sein. Dann könnte Aufenthaltsbewilligung wird heute durch das Bundesgesetz

ich damit rechnen, dass Sie, Herr Bundesrat Koller, Ihre über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (Anag) und

gleichlautende Auffassung mit Vehemenz vertreten würden. nicht durch das Asylgesetz geregelt. Der Bundesrat hat erst-

Ich bitte Sie, dem Bundesrat zu folgen und meinen Antrag zu mals im Dezember 1991 Staatsbürgern aus dem ehemaligen

unterstützen. Jugoslawien gestützt auf Artikel 14a Absatz 5 Anag vorläufige

Aufnahme gewährt. Diese und weitere Aufnahmeaktionen ha-

Bundesrat Koller: Ich habe Ihnen schon letzte Woche die Pla- ben gezeigt, dass die heutige rechtliche Konzeption gewisse

nung meines Departements bekanntgegeben. Wir sind gehal- Schwachstellen aufweist Insbesondere fehlt dem Bundesrat

ten, den dringlichen Bundesbeschluss über das Asylverfahren die Kompetenz, die vorläufig kollektiv aufgenommenen Aus-

sofort ins ordentliche Recht überzuführen. Dafür ist bereits länder und Ausländerinnen gleichmässig auf die Kantone zu

eine Expertenkommission eingesetzt worden und am Werk. verteilen. Weitere Probleme ergeben sich bei der Abgeltung

Wir haben im Legislaturprogramm zugleich eine Revision des der Fürsorgeleistungen. Die vorläufige Aufnahme ist formell

Anag angekündigt, und ich habe Ihnen zugleich gesagt, dass nur eine Ersatzmassnahme für eine nicht vollziehbare Weg-

wir längerfristig eine Migrationspolitik und ein Migrationsge- weisung. Die Gewaltflüchtlinge kehren nach Beruhigung der

setz vorbereiten. Lage in ihrem Heimatland dorthin zurück. Der Begriff der Rück-

Wenn Sie hinter diesem Fahrplan des Bundesrates stehen, kehrhilfe steht deshalb in einem engen Zusammenhang mit

dann können Sie die Vorstösse sowohl als Postulat wie als Mo- dem Begriff des Gewaltflüchtlings und soll deshalb weiter ge-

tion überweisen. fasst werden. Die Rückkehrhilfe soll nicht nur rein administrati-

ver Natur, sondern für die Schweiz eine Verpflichtung sein, auf

Motion 92.3049 internationaler Ebene darauf hinzuwirken, dass sich die Zu-

stände im Heimatland wenn immer möglich verbessern.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit 78 Stimmen M™ Zölch présente au nom de la commission le rapport écrit

Für den Antrag der Minderheit 12 Stimmen suivant:

Postulat 93.3043 Considérations de la commission

Ueberwiesen - Transmis La Commission des institutions ppppolitique a examiné la mo-

tion lors de ses séances des 25 et 26 février 1993. Elle est par-

venue aux conclusions suivantes.

Par réfugiés de la violence, on entend des personnes ne rem-

plissant pas les conditions requises au sens de la Convention

sur le statut des réfugiés et de la loi sur l'asile, du fait qu'elles

#ST# 92.3301 ne sont pas poursuivies à titre individuel, mais fuient parce

q'elles éprouvent des craintes justifiées à l'égard de troubles,

Motion des Ständerates guerres civiles, etc. Par le biais de cette motion, le Conseil fé-

(SPK-SR 91.309/91.310) déral est invité à définir et à fixer le statut légal des réfugiés de

Status der Gewaltflüchtlinge la violence. L'autorisation de séjour de ceux-ci est actuelle-

ment réglementée par la loi fédérale sur le séjour et l'établisse-

Motion du Conseil des Etats ment des étrangers (LSEE) et non pas par la loi sur l'asile. Le

(CIP-CE 91.309/91.310) Conseil fédéral a ordonné pour la première fois, en décembre

Statut des réfugiés de la violence 1991, l'admission collective provisoire de ressortissants de

l'ex-Yougoslavie en vertu de l'article 14a alinéa 5 LSEE. Cette

mesure et d'autres admissions ultérieures ont démontré que

notre conception actuelle du droit dans ce domaine présente

des points faibles. En particulier, le Conseil fédéral n'a pas la

Wortlaut der Motion vom 7. Oktober 1992 compétence de répartir de manière équitable entre les can-

Der Bundesrat wird beauftragt, den eidgenössischen Räten ei- tons les personnes étrangères admises à titre collectif et provi-

nen Entwurf für eine Revision des Asylgesetzes und allfälliger soire. L'indemnisation des frais d'assistance soulève d'autres

weiterer Erlasse zu unterbreiten, in welcher: problèmes. En effet, l'admission provisoire ne constitue for-

Postulat Fankhauser 1050 N 7iuin1993

mellement qu'une mesure subsidiaire, applicable en cas d'im- Schriftliche Begründung - Développement par écrit

possibilité de l'exécution du renvoi. Les réfugiés de la violence MehrereOrganisationen, u. a die Gewerkschaften, haben ver-

regagnent leur pays d'origine une fois le calme revenu. La no- schiedentlich auf die unhaltbare Situation der «versteckten»

tion d'aide lors du rapatriement est donc étroitement liée à Kinder von Saisonniers in der Schweiz hingewiesen.

celle de réfugié de la violence et elle peut être prise dans un Eine Aussprache der kantonalen Erziehungsdirektoren mit

sens plus large. L'aide lors du rapatriement ne doit pas consti- dem Vorsteher des EJPD im Herbst 1990 verlief ohne für die

tuer une mesure purement administrative, mais une obligation Oeffentlichkeit sichtbare Ergebnisse.

pour la Suisse d'oeuvrer sur le plan international en vue Das Verbot des Familiennachzuges, Grund für einen Vorbe-

d'améliorer, autant que possible, la situation dans le pays halt bei der Unterzeichnung der Uno-Kinderrechtscharta, wird

d'origine des réfugiés. höchstwahrscheinlich bei der Neuregelung der Personenfrei-

zügigkeit in den EWR- oder EG-Verhandlungen fallen. Um so

Antrag der Kommission mehr drängt sich eine humanitäre Lösung auf für die bereits

Aus den dargelegten Gründen beantragt die Kommission op- anwesenden, ohne legale Anwesenheitsregelung und oft vom

positionslos, die Motion zu überweisen. Schulbesuch abgehaltenen Kinder von Saisonniers.

Proposition de la commission Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates

Au vu des motifs exposés ci-dessus, la commission demande, vom 10. Juni 1991

sans opposition, de transmettre la motion. Rapport écrit du Conseil fédéral

du 10iuin 1991

Frau Heberlein, Berichterstatterin: Wir kommen damit zum Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion Fank-

letzten Vorstoss dieser asylpolitischen Debatte. Der schriftli- hauser vom 19. September 1990 über die Revision des Aus-

che Bericht der Kommission enthält die Gründe, weshalb in ländergesetzes (N 90.697) ausführte, steht der Familiennach-

der bevorstehenden Revision des Asylgesetzes der Status der zug von Saisonniers in einem engen Zusammenhang mit der

Gewaltflüchtlinge respektive der Kriegsvertriebenen geregelt künftigen Gestaltung der Beziehungen, insbesondere des

werden muss - ich möchte das Wort Flüchtlinge vermeiden, freien Personenverkehrs, zwischen der Schweiz und der EG/

weil wir dies wieder mit dem Asylverfahren koppeln. Weil der Efta Dies gilt auch mit Bezug auf das vorliegende Postulat Zu-

Status heute nicht existiert, gibt es ganz unterschiedliche Re- dem muss vermieden werden, dass Saisonniers mit illegal an-

gelungen für die heute zum Beispiel aus Ex-Jugoslawien Ver- wesenden Kindern generell eine Jahresbewilligung erhalten

triebenen. Je nach dem, unter welchen Beschluss des Bun- und damit gegenüber Saisonniers, die ohne ihre Kinder einge-

desrates sie fallen, werden sie zu verschiedenen Bedingun- reist sind, bevorzugt behandelt werden. Die Erteilung von Jah-

gen aufgenommen, können hier bleiben; auch die finanziellen resbewilligungen an Saisonniers, welche die Voraussetzun-

Regelungen sind unterschiedlich. Das Verständnis der Kan- gen für eine Umwandlung der Saison- in eine Jahresbewilli-

tone und Gemeinden, aber vor allem der Betroffenen, welche gung nicht erfüllen, kann deshalb vorläufig nur in Härtefällen in

hier sind und je nach dem Status, unter den sie fallen, eine völ- Betracht gezogen werden.

lig andere Behandlung erhalten, ist für diese «Nichtregelung»

begreiflicherweise klein. Schriftliche Erklärung des Bundesrates

Ebenso wichtig wie die Aufnahme dieses Status ist die Reali- Déclaration écrite du Conseil fédéral

sierung der Rückkehrhilfe, wie sie vom Bundesamt für Flücht- Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.

linge in die Wege geleitet wurde.

Die Staatspolitische Kommission beantragt Ihnen daher ein- Frau Fankhauser: Das Schicksal der sogenannt «versteckten

stimmig, diese Motion zu überweisen. Kinder» kann uns nicht gleichgültig lassen. Die beste Lösung

für das Problem ist die sofortige Abschaffung des Saisonnier-

Ueberwiesen - Transmis statuts. Das in Europa einzigartige Verbot für Arbeitnehmer

und Arbeitnehmerinnen, mit ihrer Familie zusammenzuleben,

verstösst gegen das Gebot der Menschenwürde und gegen

dieEMRK.

Der Bundesrat hat die Abschaffung des Saisonnierstatuts in

Aussicht gestellt Es drängt sich deshalb auf, ab sofort und für

die ganze Uebergangsperiode Massnahmen zu treffen, die

die soziale und schulische Integration dieser Kinder er-

#ST# 91.3128 leichtern.

Ich wollte mit meinem Postulat nichts Unmögliches. Im Rah-

Postulat Fankhauser men der damaligen Jubiläumsfeierlichkeiten wäre eine huma-

Amnestie nitäre Geste ein Zeichen der Mitmenschlichkeit gewesen und

das Korrigieren von offensichtlichem Unrecht; ein wohltuen-

für «versteckte» Saisonnierkinder der «coup de coeur» wäre uns sehr gut angestanden.

Enfants de saisonniers. Das Jubiläumsprogramm ist ohne Ueberraschungen abge-

Statut légal laufen, der Alltag hat uns wieder, das Problem der versteckten

Kinder ist in seiner ganzen Wirkung und Virulenz geblieben.

Die Rechte der Kinder aber sollen und müssen Priorität be-

kommen. Pragmatische Lösungen sind inzwischen, wie ich

gehört habe, ins Auge gefasst worden. Weitere werden oder

Wortlaut des Postulates vom 3. Mai 1991 müssen folgen; eine Ratifizierung der Konvention für die

Der Bundesrat wird eingeladen, als humanitäre Geste im Rah- Rechte der Kindersteht bevor.

men des 700-Jahre-Jubiläums der Eidgenossenschaft die An- Deshalb kann ich - in der Hoffnung, das Problem werde bald

wesenheit der bis heute in die Schweiz eingereisten, ohne Sta- auf rechtlichem Weg gelöst-, mein Postulat zurückziehen.

tut lebenden Kinder von Saisonniers zu legalisieren.

Zurückgezogen - Retiré

Texte du postulat du 3 mai 1991

Le Conseil fédéral est invité à faire un geste humanitaire dans

le cadre du 700e anniversaire de la Confédération et à légali-

ser la présence des enfants de saisonniers sans statut légal,

entrés en Suisse jusqu'à ce jour.

Mitunterzeichner-Cosignataires: Keine -Aucun

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Motion des Ständerates (SPK-SR 91.309/91.310) Status der Gewaltflüchtlinge

Motion du Conseil des Etats (CIP-CE 91.309/91.310) Statut des réfugiés de la violence

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1993

Année

Anno

Band III

Volume

Volume

Session Sommersession

Session Session d'été

Sessione Sessione estiva

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 06

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 92.3301

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 07.06.1993 - 14:30

Date

Data

Seite 1049-1050

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Ref. No 20 022 796

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