Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VPB 92-3296 KI-generiert

FM Radio Frequency Allocation and Planning

Geschäftsnummer VPB 92-3296
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (VPB) (CH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

This case concerns the allocation of radio frequencies in the FM (UKW) range for broadcasting. The interpellant inquired about the criteria for creating new frequency plans, ensuring capacity for both local and international radio, and whether frequency reserves would be maintained for future local and international broadcasters. The government responded that the planning would be guided by the Radio and Television Law, focusing on technical possibilities, and that frequency allocation decisions would be made by the Federal Council. The government noted that while efforts are made to support media diversity, limited FM frequencies mean new programs often come at the expense of existing ones, and international broadcasters are encouraged to use satellite and cable for distribution. The possibility of using frequencies from Radio DRS3 and resolving reserves from television frequencies was also discussed, with the government emphasizing the need to balance national, local, and international broadcasting needs within technical and economic constraints.

Legislator-Regeste

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Art. 17 Lä, Art. 8 RTVG; FM Radio Frequency Allocation and Planning: The interpellant inquired about the criteria for creating new frequency plans, ensuring capacity for both local and international radio, and whether frequency reserves would be maintained for future local and international broadcasters. The government responded that the planning would be guided by the Radio and Television Law, focusing on technical possibilities, and that frequency allocation decisions would be made by the Federal Council. The government noted that while efforts are made to support media diversity, limited FM frequencies mean new programs often come at the expense of existing ones, and international broadcasters are encouraged to use satellite and cable for distribution. The possibility of using frequencies from Radio DRS3 and resolving reserves from television frequencies was also discussed, with the government emphasizing the need to balance national, local, and international broadcasting needs within technical and economic constraints.

Schlagwörter

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Medienrecht Recht auf Antenne Wirtschaftsplanung Elektrische Betriebsmittel und Funkanlagen Radio- und Fernsehabgabe E-Government
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 8 RTVG

This article requires the PTT to create transmitter network plans based on the Federal Council's directives, serving as a basis for the Federal Council's decisions and for the awarding of broadcasting concessions.

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Volltext

9. Oktober 1992 N 2199 Interpellation Stamm Luzi

Auslastung des Systems noch 80 Zugstrassen frei sind, die je Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra-

nach Nachfrage für regionale Bedürfnisse genutzt werden tes teilweise befriedigt

können. Bei dieser Berechnung haben wir eine Streckenkapa-

zität von 300 Zügen angenommen. Dass das nicht unreali-

stisch ist, beweist die Strecke Zürich-Thalwil, wo im Jahres-

durchschnitt an Werktagen über 380 Züge verkehren.

Wenn wir die 220 Güterzüge zu den auf den Jura-Uebergän- #ST# 92.3296

gen Bözberg, Hauenstein und Wisenberg eingeplanten

Schnellzügen gemäss Konzept «Bahn 2000», den Lötsch-

berg-Transitzügen gemäss Neat-Konzept und den nicht al- Interpellation Stamm Luzi

penquerenden Güter- und Dienstzügen gemäss Planung der Radiofrequenzreserven

SBB hinzuzählen, kommen wir auf ein Total von 740 Zügen. im UKW-Bereich

Die Gesamtkapazität der Jura-Uebergänge beträgt jedoch

900 Züge. Das bedeutet, dassan Hauenstein und Bözberg zu- Réserves de fréquences radio

sammen rund 160 Fahrordnungen zur Verfügung stehen, die dans le domaine des OUC

nach Bedarf dem Regionalverkehr dienstbar gemacht werden

können.

Zwischen Brugg und Othmarsingen wird die Kapazität eben-

falls nicht voll genutzt werden.

Kapazitätsengpässe ergeben sich allein im Raum Ruppers- Wortlaut der Interpellation vom 19. Juni 1992

wil/Gexi, wo der Verkehr indessen schon bei «Bahn 2000» Die Sendernetzpläne im UKW-Bereich werden neu erstellt,

überläuft Wann und in welchem Ausmass dort kapazitätsstei- und soeben wurde eine Expertengruppe eingesetzt, die dazu

gernde Massnahmen vorzusehen sind, kann aufgrund der die notwendigen Grundlagen erarbeiten und Vorabklärungen

heute verfügbaren Daten nicht beurteilt werden. Der Bau eines treffen soll.

dritten und allenfalls eines vierten Geleises ist jedoch wahr- 1. An welchen Vorgaben orientieren sich diese Arbeiten? Wird

scheinlich. dabei sichergestellt, dass Reichweitensteigerungen einerseits

2. Der Kanton Aargau, die SBB und das Bundesamt für Ver- für Lokalradios und anderseits aber auch für internationale Ra-

kehr haben im Februar 1992 einen Vergleichsvertrag abge- dioveranstaltungen möglich sind?

schlossen, worin das Konzept zur Lärmsanierung im Kanton 2. Werden Frequenzreserven vorgesehen, die es erlauben,

Aargau festgelegt ist Dieser Vertrag bedeutet eine nähere auch in Zukunft neue Lokalradios zu bewilligen sowie Konzes-

Konkretisierung von Artikel 17 Lärmschutzverordnung und sionen für die Ausstrahlung von internationalen Rundfunkpro-

trägt den besonderen Umständen im Kanton Aargau Rech- grammen mit wirtschaftlich vertretbaren Rahmenbedingun-

nung. Vorerst werden die Strecken bestimmt, welche saniert gen zu erteilen?

werden müssen, und Prioritäten festgelegt Die in erster Priori- 3. Ist der Bundesrat bereit, für eine leistungsbezogene und be-

tät zu sanierenden Abschnitte werden im Einvernehmen mit dürfnisgerechte Versorgung mit Lokalradios und privaten in-

dem Kanton Aargau bis im Herbst 1992 festgelegt sein. Die ternationalen Programmen von schweizerischen Veranstal-

Vorbereitung und Einleitung der Plangenehmigungsverfahren tern auch Fernsehfrequenzen und die Frequenzen von Radio

für die Lärmschutzmassnahmen erfolgt ebenfalls ab 1992. Mit DRS 3 einzusetzen?

der öffentlichen Auflage und dem Beginn der Realisierung der

Lärmschutzbauten kann ab Ende 1992/Anfang 1993 gerech- Texte de l'interpellation du 19 juin 1992

net werden. Diese Verfahren sind innerhalb weniger Monate Les plans concernant le réseau des émetteurs en OUC sont

abgeschlossen, sofern die Grundlagendaten vollständig vor- actuellement redéfinis. A cette occasion, le groupe d'experts

liegen und dem Projekt keine Opposition von Kanton, Ge- qui a été mis sur pied doit clarifier la situation et élaborer les

meinden oder Privatparteien erwächst Der Zeitplan für dieses bases nécessaires à ces travaux.

Prozedere ist im erwähnten Vergleichsvertrag festgehalten. 1. Sur quelles données se fondent ces travaux? S'est-on as-

3. Die Umweltbilanz für den Huckepackkorridor liegt vor. Sie suré qu'il est possible d'augmenter le rayon de diffusion des

wird die Grundlage für die unter Ziffer 2 erwähnten Massnah- radios locales ainsi que des émissions radiophoniques inter-

men bilden. nationales?

Es geht darum, dass die einzelnen Voraussetzungen der 2. A-t-on prévu des réserves de fréquences permettant d'ho-

Umweltschutzgesetzgebung erfüllt werden. Anordnung und mologuer de nouvelles radios locales et d'octroyer des

Durchsetzung des zwingenden öffentlichen Umweltrechts concessions pour la diffusion de programmes radiophoni-

obliegen den Aufsichts- und Vollzugsbehörden. In den Plan- ques internationaux dans des conditions économiquement

genehmigungsverfahren wird die Umweltverträglichkeit ge- acceptables?

prüft und werden konkrete Anordnungen in Form von Aufla- 3. Le Conseil fédéral est-il disposé à utiliser les fréquences de

gen erlassen, damit die einschlägigen Vorschriften eingehal- la télévision et celles de Radio DRS 3 pour assurer un approvi-

ten werden. sionnement en émissions de radios locales et en programmes

4. Für die Sanierung von Niveau-Uebergängen besteht eine privés internationaux émanant des diffuseurs suisses, appro-

gesetzliche Verpflichtung. Im Rahmen dieser Vorschriften wird visionnement qui tienne compte des prestations et qui ré-

ein verbindlicher Sicherungsstandard vorgegeben, der in we- ponde aux besoins?

nigen Jahren realisiert werden muss. Laut Angaben der SBB

kann dieser Standard im vorgegebenen zeitlichen Rahmen er- Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Aregger,

reicht werden. Es gibt indessen Ausnahmen, bei denen eine Bonny, Borer Roland, Cincera, Couchepin, Dettling, Eymann

Fristerstreckung nötig wird (z. B. im Seetal). Christoph, Fischer-Hägglingen, Fischer-Seengen, Frey Wal-

Offene Streckenführungen sind schon heute genügend gesi- ter, Fritschi Oscar, Giezendanner, Hegetschweiler, Miesch,

chert. Es bestehen keine weitergehenden Verpflichtungen, da Moser, Müller, Nabholz, Reimann Maximilian, Spoerry,

dazu kein Bedürfnis besteht Stucky, Tschuppert Karl, Wanner, Wittenwiler (24)

5. Der Terminal Birrfeld ist seit längerer Zeit in Betrieb. Vor kur-

zem ist in Aarau eine weitere Anlage in Betrieb genommen Schriftliche Begründung - Développement par écrit

worden. Die SBB bearbeiten eine umfassende Strategie zur Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass der private

Weiterentwicklung des kombinierten Verkehrs innerhalb der Betrieb von Radioprogrammen im Interesse der Radiohörer

Schweiz. Daraus werden sich Schlüsse für den Bedarf an zu- liegt Die Qualität der Programme ist teilweise ausgezeichnet,

sätzlichen Terminals und für deren optimale Standorte erge- den lokalen Eigenheiten kann besser Rechnung getragen

ben. Mit Ergebnissen ist bis Ende 1992 zu rechnen. Für den al- werden, und es ist vermehrt möglich, Programme für eine spe-

penquerenden Transitverkehr sind im Aargau grundsätzlich zielle Zuhörerschaft zu betreiben (z. B. nur Ländler- oder klas-

keine weiteren Terminals vorgesehen. sische Musik; «Spartenprogramme»). Es kann zudem festge-

Interpellation Aguet 2200 N 9 octobre 1992

stellt werden, dass durch die grössere Vielfalt eine staatspoli- lung an bestimmte Veranstalter nicht die Expertengruppe,

tisch wichtige Lockerung des Informationsmonopols erreicht sondern der Bundesrat zu entscheiden.

werden konnte. Aus diesen Gründen ist anzustreben, dass 2. Ueber die Grobzuteilung der beschränkten UKW-Frequen-

auch für allfällige zukünftige Radioanbieter Frequenzen freige- zen nach Massgabe des Radio- und Fernsehgesetzes an ein-

halten werden, um die Medienvielfalt zu verbessern. zelne Veranstalter bzw. Kategorien von Veranstaltern wird der

Ein spezielles Problem stellt sich bei internationalen Satelliten- Bundesrat im Rahmen seiner Weisungen entscheiden. Schon

radioprogrammen mit Spartencharakter (z. B. Radio Opus/ heute steht allerdings fest, dass der technische Spielraum für

Radio Ewiva). Aufgrund des Bundesbeschlusses für Satelli- die Verbreitung neuer lokaler oder gar sprachregionaler Pro-

tenrundfunk werden diese Programme via Satellit und zusätz- gramme zusätzlich zu den bestehenden Programmen der

lich via Kabelnetze verbreitet Diese Lösung hat sich bisher für SRG und der bereits bestehenden Lokalradios bescheiden

private Programme in Europa in keinem Fall als wirtschaftlich sein wird.

tragbare Lösung erwiesen. Voraussetzung dafür war immer Derzeit ist es infolge begrenzter Frequenzverfügbarkeit nicht

eine «Basisreichweite» aufgrund terrestrischer Frequenzen möglich, gewisse Bedürfnisse nach drahtloser Verbreitung

(was Frequenzen im Sendegebiet bedingt). Diese Erfahrung einzelner Programme der SRG und privater Veranstalter (Ver-

trifft ganz besonders auf Spartenprogramme zu, welche die breitung von SRG-Programmen in den anderen Sprachregio-

Reichweite, die sie durch Kabel- und Satellitendirektempfang nen, Lokalradios) lückenlos abzudecken. Die Verteilung von

erzielen, nur teilweise nutzen können. terrestrischen Frequenzen an internationale Rundfunkveran-

Die Zielsetzung des Bundesrates, mit der neuen Sendernetz- stalter würde die nationalen und lokalen Veranstalter noch

planung generell bessere wirtschaftliche Voraussetzungen für mehr behindern. Opfer eines solchen Entscheides wären ein-

die privaten Radioprogramme zu schaffen, sollte deshalb zelne bestehende Lokalradios, die ihr Versorgungsgebiet

auch angemessen die Bedürfnisse schweizerischer Veranstal- stark einschränken oder ihren Betrieb sogar einstellen müss-

ter internationaler Programme, die einem rauhen Konkurrenz- ten. Unter diesen Umständen ist es sinnvoll, die internationa-

klima ausgesetzt sind, berücksichtigen. In diesem Sinne wä- len Rundfunkveranstalter auf die Verbreitung via Satellit und

ren Reserven zu schaffen, andernfalls sind Konzessionsertei- Kabelnetze zu verweisen. Diese Lösung ist in den meisten Fäl-

lungen für internationale Rundfunkprogramme nicht mehr ver- len auch die sachgerechteste.

tretbar. 3. Die Frage, wie viele Radioprogramme pro Sprachregion die

Aufgrund einer Studie des technischen Direktors der SRG ist SRG zur Erfüllung ihres Leistungsauftrages gemäss RTVG be-

es durchaus möglich, das gegenwärtig verfügbare Frequenz- nötigt, wird im Zusammenhang mit der neuen Konzession zu

potential durch Auflösung von Reserven bei den Fernsehfre- prüfen sein. Die vom EVED im Herbst 1991 durchgeführte An-

quenzen erheblich zu vergrössern. Die Versuchsphase von hörung der Kantone und der interessierten Kreise zu zwei ver-

Radio DRS3 hat zudem gezeigt, dass das Konzept eines schiedenen Modellen für die künftige UKW-Radioversorgung

sprachregionalen Jugendradios vor allem in Regionen, in wel- der Schweiz hat allerdings ergeben, dass eine grosse Mehr-

chen ein erfolgreiches Lokalradio sendet, einem geringen Be- heit der Angehörten eine Aenderung des Status quo in bezug

dürfnis entspricht: die Beachtung des Programms steht dort in auf die SRG-Radioprogramme ablehnt

keinem Verhältnis zum Aufwand (inklusive Blockierung von Im Ausland haben erste Versuche betreffend die Anwendung

Frequenzen). Es stellt sich deshalb die Frage, weshalb nicht der neuen Technik der digitalen Uebertragung von Radiopro-

die Frequenzen von Radio DRS3 für private Radiobetreiber grammen stattgefunden (DAB/Digital Audio Broadcasting).

freigegeben werden können. Auf europäischer Ebene zeichnet sich die Tendenz ab, vorläu-

fig einen Fernsehkanal mit diesem Dienst zu belegen. Die

Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates Schweiz wird die Versuche im Rahmen einer europäischen

vom 19. August 1992 Koordination verfolgen und auswerten; nennenswert ist ein

Rapport écrit du Conseil fédéral am 1. Juni 1992 gestarteter Versuch im «Rheingraben» zwi-

du 19 août 1992 schen Basel und Mannheim unter Beteiligung von Frankreich,

1. Die vom Vorsteher des EVED am 20. Mai 1992 eingesetzte Deutschland und der Schweiz.

«Studiengruppe UKW 92» orientiert sich grundsätzlich an den

Vorgaben des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG), insbe- Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra-

sondere an Artikel 8, wonach die PTT-Betriebe nach den Wei- tes nicht befriedigt

sungen des Bundesrates Sendernetzpläne zu erstellen ha-

ben. Diese Pläne müssen über die gegenwärtigen und zu-

künftigen technischen Möglichkeiten für die drahtlose Ver-

breitung von Radio- und Fernsehprogrammen Auskunft ge-

92.3224

ben. Sie sind somit für den Bundesrat eine wichtige Entschei-

#ST#

dungsgrundlage, indem sie den rundfunktechnisch vorgege-

benen, durch Politik und Recht nicht vergrösserbaren Hand- Interpellation Aguet

lungsspielraum aufzeigen. Die Sendernetzpläne bilden Westsahara. Beschränkte

schliesslich die Grundlage für die Ausschreibung der Rund- Einsatzmöglichkeiten des Schweizerischen

funkkonzessionen.

Im Bereich der Ultrakurzwellen (UKW) kommt der Frequenz-

Medizinischen Hilfskorps

planung eine grosse Bedeutung zu, da UKW-Frequenzen eine L'Unité médicale suisse au Sahara

beschränkt verfügbare natürliche Ressource sind und die occidental est-elle paralysée?

Nachfrage das Angebot weit übersteigt Der Bundesrat ist bei

der Lösung dieser komplexen Verteilprobleme mit einer klassi-

schen Entweder-oder-Situation konfrontiert, da zusätzliche

neue Programme in der Regel nur auf Kosten von bestehen-

den Programmen über UKW-Frequenzen verbreitet werden Wortlaut der Interpellation vom 15. Juni 1992

könnten. Die Schweiz ist an der Verwirklichung des Uno-Friedensplans

Die vom EVED eingesetzte Studiengruppe überprüft die beteiligt, durch den dem saharauischen Volk in der Westsa-

Grundlagen der Frequenzplanung unter Einbezug der besten hara die Selbstbestimmung zuerkannt werden soll. Auf ver-

Fachleute und der fortschrittlichsten Methoden. Im Hinblick schiedene Fragen aus diesem Rat hat die Regierung immer

auf den Erlass der entsprechenden bundesrätlichen Weisun- geantwortet, der Einsatz verlaufe zufriedenstellend, und be-

gen soll die Expertengruppe die technischen Probleme analy- stätigt, sie gedenke ihn fortzusetzen. Unter Vorbehalt der Er-

sieren und nach Optimierungsmöglichkeiten suchen. Falls gebnisse eines Treffens zwischen den Konfliktparteien, das

technische Reserven des UKW-Systems gefunden und damit diesen Monat in Genf vorgesehen ist, stockt die Mission der

zusätzliche Verbreitungsmöglichkeiten geschaffen werden Minurso wegen der vielen Schwierigkeiten, die die marokkani-

können - was keineswegs sicher ist -, hätte über deren Zutei- sche Armee bereitet

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften

Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées

Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Interpellation Stamm Luzi Radiofrequenzreserven im UKW-Bereich

Interpellation Stamm Luzi Réserves de fréquences radio dans le domaine des OUC

In Amtliches Bulletin der Bundesversammlung

Dans Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale

In Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale

Jahr 1992

Année

Anno

Band V

Volume

Volume

Session Herbstsession

Session Session d'automne

Sessione Sessione autunnale

Rat Nationalrat

Conseil Conseil national

Consiglio Consiglio nazionale

Sitzung 17

Séance

Seduta

Geschäftsnummer 92.3296

Numéro d'objet

Numero dell'oggetto

Datum 09.10.1992 - 08:00

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Data

Seite 2199-2200

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Ref. No 20 021 720

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